AGA-Report Nr. 96 Oktober Algerien. Argentinien. Dominikanische Republik. Estland, Lettland und Litauen. Länderinformationen

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1 AGA-Report Nr. 96 Oktober 2003 Länderinformationen Algerien Argentinien Dominikanische Republik Estland, Lettland und Litauen Ecuador Honduras Iran Peru Rumänien Russland Weißrussland Deckungspraxis Fälligstellung von Deckungsentgelten jetzt oft günstiger Rückversicherungsabkommen mit israelischer Exportkreditversicherung IFTRIC unterzeichnet Neufassung der Entgeltgrundsätze Euler Hermes Vorstand Dr. Hans Janus neuer Präsident der Berner Union In eigener Sache Algerien Aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung Algeriens und der sehr guten Zahlungserfahrungen mit diesem Land hebt der Ausschuss das Erfordernis von Banksicherheiten für das kurzfristige Geschäft mit dem privaten Sektor auf. Stattdessen erfolgt strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials, wobei gleichwohl im Zweifelsfall Banksicherheiten gefordert werden. Argentinien Im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) konnten bestehende, aber gesperrte Limite auf private Besteller für die weitere Nutzung erst dann wieder freigegeben werden, wenn aktuelles Auskunftsmaterial die Deckungsübernahme bei strenger Bonitätsprüfung rechtfertigte und sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Schuldners vollständig und ohne Prolongation erfüllt wurden. Diese Bestimmung hat der Ausschuss jetzt geändert: Nunmehr können diese Limite auch dann wieder freigegeben werden, wenn zwar Prolongationen bestanden haben, diese aber vollständig bezahlt worden sind. Dominikanische Republik Angesichts verschlechterter wirtschaftlicher, insbesondere finanzieller Perspektiven des Landes beschließt der Ausschuss eine moderate Änderung der Deckungspolitik. Während kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten weiterhin ohne betragsmäßige Einschränkung gedeckt werden, stehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit längeren Laufzeiten künftig nur im Einzelfall für kleine devisenwirksame Projekte zur Verfügung. Daneben können nur noch Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen in Deckung genommen werden. Estland, Lettland und Litauen In den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen war bislang für Fälle, bei denen im Hinblick auf eine strenge Bonitätsprüfung Bankbesicherung erforderlich war, jeweils nur eine Bank anerkannt. Weitere Banken konnten nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall anerkannt werden.

2 Nach Rückführung auf eine übliche Bonitätsprüfung wird im Falle erforderlicher Bankbesicherung die jeweils in Rede stehende Bank anhand aktueller Zahlen auf ihre Eignung als Sicherheitengeber im konkreten Fall geprüft. Ecuador Vor dem Hintergrund der guten Zahlungserfahrungen sowohl im kurzfristigen als auch im mittel- /langfristigen Geschäft verbessert der Ausschuss die Deckungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte nach Ecuador. Die bisherige Einschränkung durch eine Orientierungsgröße für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten über 12 Monate mit dem privaten Sektor entfällt. Künftig können kleinere devisenwirksame Projekte in Deckung genommen werden; daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Außerdem wird die Einbeziehung von Transitware in die kurzfristigen Deckungen wieder zugelassen. Bei allen Geschäften gilt strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials, wobei im Zweifel Banksicherheiten erforderlich sind. Honduras Vor dem Hintergrund der Verschuldungssituation des Landes werden die Deckungsmöglichkeiten für den öffentlichen Sektor aufgehoben. Dagegen verbleibt es für den privaten Sektor bei Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten. Kleinere, devisenwirksame Projekte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten werden im Einzelfall geprüft. Daneben sind Deckungen möglich für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Das generelle Akkreditiverfordernis wird aufgehoben, stattdessen erfolgt strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials. Im Zweifel sind Banksicherheiten zu stellen. Iran Angesichts der soliden wirtschaftlichen Entwicklung des Iran und der guten Zahlungserfahrungen mit diesem Land erleichtert der Ausschuss die Deckungsmöglichkeiten. So wird bei Tochtergesellschaften bzw. verbundenen Unternehmen, bei denen insoweit die Deckung auf die Absicherung der politischen Risiken bzw. politischen Insolvenzrisiken beschränkt ist, künftig auf Akkreditivbesicherung verzichtet. Da somit der für Sicherheiten der Geschäftsbanken festgesetzte Höchstbetrag nicht mehr belastet wird, können in diesen Fällen auch Pauschallimite bzw. revolvierende Einzeldeckungen eingeräumt werden. Peru Vor dem Hintergrund einer seit längerem anhaltenden positiven volkswirtschaftlichen Entwicklung des Landes sowie der guten Zahlungserfahrungen hebt der Ausschuss die restriktive Beschlusslage für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten auf. Sofern solche Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor geschlossen werden, legt sich der Ausschuss Zurückhaltung auf. Für alle Geschäfte gilt strenge Bonitätsprüfung, wobei im Zweifel Banksicherheiten zu stellen sind. Rumänien Der im Juli 2002 erneuerte Plafond für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten über EUR 200 Mio. ist nahezu ausgeschöpft. Aufgrund der robusten konjunkturellen Entwicklung des Landes beschließt der Ausschuss eine Aufstockung des Plafonds auf EUR 400 Mio. unter gleichzeitiger Erhöhung der Orientierungsgröße auf EUR 40 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft und eine Abschwächung des Sicherheitenerfordernisses. Künftig kann von Fall zu Fall auf Banksicherheiten oder Sicherheiten des rumänischen Finanzministeriums verzichtet werden, wenn testierte Jahresabschlüsse vorliegen, die bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme rechtfertigen.

3 Russland Die Bank for Foreign Trade Vneshtorgbank (VTB), Moskau, war bisher als Garant und Darlehensnehmer für das kurzfristige Geschäft generell und für das mittel- und langfristige Geschäft mit Kreditlaufzeiten über 12 Monaten bis zu einem Gesamtobligo von EUR 50 Mio. anerkannt. Aufgrund der großen Nachfrage - z.zt. belaufen sich die gedeckten bzw. beantragten Geschäfte auf ein Volumen von rund EUR 90 Mio. - zeichnete sich eine baldige Ausnutzung dieses Obligorahmens ab. Gleichzeitig hat die Prüfung aktueller Informationen (u.a. Geschäftsbericht 2002) eine positive wirtschaftliche Entwicklung der Bank erkennen lassen. Der Ausschuss hat deshalb das Gesamtobligo für das mittelund langfristige Geschäft auf EUR 200 Mio. angehoben bei weiterhin genereller Anerkennung für das kurzfristige Geschäft. Die zweitgrößte russische Bank, die sich zu 99,9 % in Besitz der russischen Regierung befindet, ist nach wie vor eine der wichtigsten Adressen im Finanzsektor Russlands. Meldungen zufolge plant die EBRD, London, sich mit rd. USD 300 Mio. an der Vneshtorgbank zu beteiligen. Die Beteiligung würde einen ersten Schritt des Privatisierungsprozesses der Bank darstellen. Positive Erfahrungen deutscher Kreditinstitute sowie erfreuliche neuere wirtschaftliche Kennziffern, die u.a. ihren Niederschlag in einem verbesserten Rating von Moody s Investors Service gefunden haben, lassen auch zukünftig auf eine weitere gute Entwicklung schließen. Die Erhöhung des Obligorahmens wird diese Entwicklung begleiten und die Deckung auch größerer Geschäfte ermöglichen. Weißrussland Der im Jahr 2002 bereitgestellte und 2003 weiterhin ausnutzbare Plafond für mittel- und langfristige Geschäfte über 12 Monate Kreditlaufzeit war nahezu erschöpft. Der Ausschuss hat deshalb einen neuen, jahresunabhängigen Plafond über ebenfalls EUR 75 Mio. eingerichtet. Die Orientierungsgröße beträgt wie bisher EUR 5 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Auch die übrigen Ausnutzungsbedingungen bleiben unverändert. So sind weiterhin alle Geschäfte mit mehr als 12 Monaten Kreditlaufzeit anzuschreiben, d.h. Geschäfte mit Staatsgarantien oder mit Banksicherheiten und Geschäfte, bei denen auf Sicherheiten verzichtet werden kann. Geschäfte mit Auftragswerten von mehr als EUR 5 Mio. können gedeckt werden, wenn sie besonders förderungswürdig sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein substanzieller Lieferanteil - in der Regel mindestens 50 % des Auftragswerts - aus den neuen Bundesländern kommt. Hiervon kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn aus anderen Gründen eine besondere Förderungswürdigkeit des Geschäfts vorliegt. Für die Plafondbelegung gilt das verschärfte Windhundverfahren, d.h. eine Anschreibung auf den Plafond findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages statt. Außerhalb des Plafonds bestehen Deckungsmöglichkeiten nur für - kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten; - Projektfinanzierungen; - Geschäfte auf Gegengeschäftsbasis. Bei diesen Geschäften ist weiterhin in der Regel ein Lieferanteil aus den neuen Bundesländern von mindestens 50 % erforderlich. Für alle Geschäfte außer Projektfinanzierungen und bei Geschäften auf Gegengeschäftsbasis sind grundsätzlich Staatsgarantien oder Sicherheiten einer in entsprechendem Umfang anerkannten Bank erforderlich. Bei Geschäften mit privaten Abnehmern und Kreditlaufzeiten über 12 Monate kann von Fall zu Fall auf Sicherheiten verzichtet werden, wenn zusätzlich zu den üblichen Auskünften nach internationalen Standards testierte Jahresabschlüsse vorliegen, die bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme rechtfertigen. Bei Geschäften mit privaten Abnehmern und Kreditlaufzeiten von nicht mehr als 12 Mo-naten kann auf Sicherheiten verzichtet werden, wenn - es sich um ein verbundenes Unternehmen handelt; - es sich um ein Unternehmen handelt, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht;

4 - über den Schuldner aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt. Die Republik Weißrussland gehört zu den GUS-Staaten, bei denen der Transforma-tiosprozess am wenigsten fortgeschritten und der Staatseinfluss in Politik und Wirtschaft unverändert sehr hoch ist. Die wirtschaftliche Entwicklung wird 2003 nach IWF-Schätzungen weiterhin recht robust bleiben, obwohl sich die hohen Steigerungen der vergangenen Jahre nicht wiederholen werden. Aufgrund geringer struktureller Reformen kann das Land auch nicht in vollem Umfang von der Wirtschaftsdynamik des Haupthandelspartners Russland profitieren. Nur in minimalem Umfang durchgeführte Privatisierungen, ein immer noch staatlich gelenktes Ressourcenverteilungssystem mit staatlichen Preisvorgaben sind Grundlagen der Wirtschaftspolitik. 80 % des Bruttoinlandsprodukts werden noch immer vom Staatssektor erwirtschaftet. Reformansätze sind fast nicht erkennbar. Aus diesem Grund sind auch kaum ausländische Direktinvestitionen zu verzeichnen. Die politische Situation wird durch die starke Stellung des Präsidenten bestimmt, dessen Kurs durch eine umfassende Kontrolle von Staat, Wirtschaft und Medien gekennzeichnet ist. Im Rahmen der Konsultationen vom April 2003 bescheinigte der IWF dem Land in einigen Politikbereichen zwar Fortschritte, die zu Wirtschaftswachstum und Erfolgen bei der Inflationsbekämpfung führten, er betonte aber dennoch die Notwendigkeit umfangreicher struktureller Reformen. Fälligstellung von Deckungsentgelten jetzt oft günstiger Im Rahmen der Außenwirtschaftsoffensive des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hat der Interministerielle Ausschuss (IMA) die Fälligstellung der Deckungsentgelte für die Lieferantenkreditdeckung (kurz- und mittelfristig) und die Finanzkreditdeckung modifiziert. Für diese Deckungsformen sind ab dem Entgeltbeträge bis EUR erst bei Liefer- bzw. Auszahlungsbeginn fällig. Entgeltbeträge über EUR sind zu 25 % bei Aushändigung der Deckungsurkunde fällig, die restlichen 75 % bei Liefer- bzw. Auszahlungsbeginn. Bei Konsortien, Arbeitsgemeinschaften oder wenn der bzw. die Deckungsnehmer nominated subcontractor ist/sind, bezieht sich der Schwellenwert von EUR auf jeden einzelnen Deckungsnehmer. Auch diese Maßnahme dient vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen; denn ansonsten würden diese, wenn sie gemeinschaftlich Exportgeschäfte abwickeln, unangemessen benachteiligt. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind die Bearbeitungsgebühren, da sie einen Ersatz für den entstandenen Aufwand darstellen und von daher sofort abgegolten werden. Unberührt bleibt auch die Fälligkeit der Deckungsentgelte bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, Ausfuhr-Pauschal- Gewährleistung-light, den revolvierenden Einzeldeckungen, die als Sammeldeckungen einer eigenständigen Fälligstellungssystematik unterliegen, sowie aus deckungssystematischen Gründen die Fälligkeit bei den Deckungsentgelten für die Fabrikationsrisikodeckungen und die Sonder- und Nebendeckungen. Rückversicherungsabkommen mit israelischer Exportkreditversicherung IFTRIC unterzeichnet Anlässlich der Tagung der Berner Union in Merida, Mexiko, hat die Euler Hermes Kreditversicherung im Auftrag der Bundesregierung am 01.Oktober 2003 einen Vertrag über wechselseitige Rückversicherungsverpflichtungen mit der staatlichen israelischen Exportkreditversicherung The Israel Foreign Trade Risks Insurance Company Ltd. (IFTRIC) unterzeichnet. Die IFTRIC wurde 1957 gegründet und befindet sich zu 100 % im staatlichen Eigentum. Mit dieser bereits 19. Rückversicherungsvereinbarung wird die Absicherung gemeinsamer Liefergeschäfte (Multi-sourcing-Projekte) deutscher und israelischer Exporteure durch nur einen staatlichen

5 Exportkreditversicherer ermöglicht. Der Versicherer des Hauptlieferanten übernimmt die gesamte Absicherung und Abwicklung des Geschäfts und erhält für den mitgedeckten Wert der Zulieferung aus dem jeweils anderen Land eine Rückversicherung des dortigen staatlichen Exportkreditversicherers. Neufassung der Entgeltgrundsätze Änderungen im Deckungssystem haben eine Aktualisierung der derzeit gültigen Entgeltgrundsätze in der Fassung vom erforderlich gemacht. Hierbei sind im Wesentlichen folgende Punkte zu nennen: - Einführung der APG-light - Berücksichtigung der Rahmenkreditdeckung - Fortfall der Berechnungsformeln für 90 %-Deckungen. Diese waren zuletzt nur noch nachrichtlich zur Neuberechnung von Altfällen aufgeführt worden; bei Neugeschäften wurden diese nach Einführung einer 95 %-Deckung auch für Lieferantenkreditdeckungen 1999 nicht mehr angewandt - Verbesserte Regelung zur Fälligstellung (s. Artikel in diesem AGA-Report) - Geänderte Bezeichnungen für Deckungsformen: Verbriefungsgarantie anstelle von Deckblattbürgschaft und Vertragsgarantiedeckung anstelle von Deckung von Exporteurgarantien - Anpassungen im Zusammenhang mit der Umfirmierung von Hermes Kreditversicherungs-AG in Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Die neuen Entgeltgrundsätze können ab sofort bei der Euler Hermes Kreditversicherung abgefordert oder aus dem Internet unter der Adresse heruntergeladen werden. Euler Hermes Vorstand Dr. Hans Janus neuer Präsident der Berner Union Dr. Hans Janus, Vorstandsmitglied der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg, mit Zuständigkeit für die Exportkreditgarantien des Bundes, ist neuer Präsident der Berner Union. Auf der Jahreshauptversammlung am 1. Oktober 2003 in Merida, Mexiko, wählten die 51 Kredit- und Investitionsversicherer mit Janus zum ersten Mal seit 20 Jahren einen Deutschen zum Präsidenten der Organisation. Topi Vesteri vom finnischen Exportkreditversicherer Finnvera wurde zum Vizepräsidenten gewählt. Die Berner Union ist der internationale Verband der Exportkredit- und Investitionsversicherer. Die meisten der 51 Mitgliedsgesellschaften aus 42 Ländern bearbeiten als staatliche Organisationen oder im Auftrag ihrer nationalen Regierung die staatlichen Exportkreditgarantien (in Deutschland: Hermesdeckungen) oder Garantien für Direktinvestitionen im Ausland. Aus Deutschland gehören der Berner Union die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PwC Deutsche Revision AG an. Die Mitglieder der Berner Union sichern jährlich Exportkredite im internationalen Handel in einer Größenordnung von etwa 500 Mrd. US$ gegen politische und wirtschaftliche Kreditrisiken sowie Direktinvestitionen von ca. 17 Mrd. US$ gegen politische Risiken ab. Als Verband setzt sich die Berner Union für die Einhaltung vernünftiger Konditionen bei den abgesicherten Exportkrediten und Direktinvestitionen ein. Sie bietet ferner ein Forum für Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mitgliedsgesellschaften. Die Vorgänger von Janus und Vesteri waren Vivian Brown (ECGD, Großbritannien) und Marjan Kramar (SEC, Slowenien). In eigener Sache Wie wir Ihnen bereits in der vorigen Ausgabe des AGA-Reports mitgeteilt haben, soll mit Beginn des kommenden Jahres der AGA-Report nicht mehr in gewohnter Papierform, sondern ausschließlich im Internet erscheinen. In der Zwischenzeit haben uns viele Anrufer in unserem Vorhaben bestätigt.

6 Im nächsten und damit letzten gedruckten AGA-Report werden wir Ihnen mitteilen, auf welchem Weg Sie sich auf einen -Verteiler setzen lassen können, damit Sie künftig zeitnah von uns erfahren, wann die neue Ausgabe online gestellt wird und ob Sie weitere interessante Neuigkeiten auf unseren Internetseiten unter finden können.

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