Buchhaltärische + steuerliche Bahandlung der PV Anlagen bei Inbetriebnahme nach

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Buchhaltärische + steuerliche Bahandlung der PV Anlagen bei Inbetriebnahme nach 01.04.2012"

Transkript

1 Buchhaltärische + steuerliche Bahandlung der PV Anlagen bei Inbetriebnahme nach

2 Anlagenbeispiel Daten Umsatzsteuer (Ust) a. Umsatzsteuer- Voranmeldung a. Umsatzsteuer- Voranmeldung - Anlagenbeispiel b. Umsatzsteuer(jahres)erklärung Einnahmeüberschußrechnung (EÜR)... 8 Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR(Vorlage)... 9 Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR Direktverbrauch Berechnung Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR Direktverbrauch Berechnung Einkommensteuer - Anlage G Kurzinfo - Anlage G Anlagen Umsatzsteuererklärung 2012 Formular Anlage EÜR - Formular Anlage G Formular

3 Anlagenbeispiel Daten Ausgaben Rechnungen 2012 Netto Umsatzsteuer Zahltag Rech.- Datum FA Erstattung Materialkosten Einnahmen: 2012 KEINE EINNAHMEN! Rechnungen 2013 Netto Umsatzsteuer Zahltag Rech.- Datum FA Erstattung Materialkosten PV Anlage: Fertigstellung: Gesamtkosten: (netto) / (brutto) Verzicht auf Kleinunternehmerregelung > Umsatzsteuerabzugsberächtigt! Zufluss-Abfluss-Prinzip Annahme: 2012 = Volleinspaisung an den VNB 2013: kWh Abgabe an den VNB / 2.000kWh = Eigenverbrauch Netto Umsatzsteuer Nutzungsdauer Art Sonder Absch. Anlagenkosten Jahre linear 20%(erste 5J.) VNB Netto Umsatzsteuer Zahltag Rech.- Datum FA Okt Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr FA Apr Mai

4 1. Umsatzsteuer (Ust) 4

5 1a. Umsatzsteuer- Voranmeldung Durchführung: monatlich bis zum 10 des Folgemonats(Dauerfristverängerung möglich + 1 Monat) Online Link: ELSTER Online: Privater Bereich > Formulare > Umsatzsteuer Voranmeldung > > 4 - Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige Umsätze) Zeile 81: Nettoeinnahmen von dem Energieversorger > 9 - Abziehbare Vorsteuerbeträge Zeile 66: UST(Mwst.) Kosten/Ausgaben/Investitionen 5

6 1a. Umsatzsteuer- Voranmeldung - Anlagenbeispiel Oktober 2012 Zahltag ist am somit ist der Abfluss im Oktober April 2013 Zahltag der Einspeisevergütung für den Monat März ist der somit ist der Zuffluss im April

7 1b. Umsatzsteuer(jahres)erklärung > C. Steuerpflichtige Lieferungen sonstige Leistungen und ententgeltliche Wertabgaben Zeile 33 Kennziffer 177: Nettoeinnahmen (meist vom Energieversorger) Zeile 34 Kennziffer 178: [Anschaffungskosten der Anlage : Nutzungsdauer x Jahresanteil x (Eigenverbrauch : Gesamtereugter Strom)] = = Bemessungsgrundlage > x 19% = Steuer > D. Abziehbare Vorsteuerbeträge Zeile 66 Kennziffer 320: UST(Mwst.) Kosten/Ausgaben/Investitionen(des gesamten Jahres) 7

8 2. Einnahmeüberschußrechnung (EÜR) 8

9 Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR(Vorlage) Name Vorname Steuernummer Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) - maßgebend sind die tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen und abgeflossenen Betriebsausgaben - Art des Betriebs: Betrieb einer Photovoltaikanlage Ct Zeile in EÜR Auszahlungen des Energieversorgungsunternehmens - netto ohne USt Direktverbrauch kwh x /kwh (bitte erläutern)... 11/18 Sonstige Erlöse (z. B. aus Direktvermarktung 33a EEG) netto ohne USt Vereinnahmte Umsatzsteuer Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer Summe Betriebseinnahmen... 20/61 Betriebsausgaben Absetzungen für Abnutzung - AfA - (Berechnung siehe unten) Sonderabschreibungen nach 7g EStG Herabsetzungsbeträge nach 7g Abs. 2 EStG (bitte erläutern) Schuldzinsen und übrige Finanzierungskosten (ohne Tilgungsanteil)... 42/43 Versicherung Reparaturen - netto ohne USt Übrige Betriebsausgaben (bitte erläutern) Gezahlte Vorsteuerbeträge (an andere Unternehmer gezahlte USt) An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer Summe Betriebsausgaben... 57/62 + Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach 7g Abs. 2 EStG /. Investitionsabzugsbetrag nach 7g Abs. 1 EStG Gewinn/Verlust (Zeile 4 der Anlage G zur Einkommensteuererklärung) Photovoltaikanlage Anlageverzeichnis (Anlageverz. zur Anlage EÜR Zeile 13) Anschaffungskosten (Fertigstellung am ) - netto gemindert um evtl. Zuschüsse -... Buchwert am (bei Inbetriebnahme vor dem 1. 1.)..../. Absetzungen für Abnutzung (AfA) /. Sonderabschreibung nach 7g EStG 2..../. Herabsetzungsbetrag nach 7g Abs. 2 EStG 2... Buchwert am O X Der erzeugte Strom wurde insgesamt veräußert. Der erzeugte Strom wurde teilweise für eigene Zwecke verbraucht (siehe oben Direktverbrauch). 1. Die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 20 Jahre. Die jährliche lineare AfA beträgt somit 5% der Bemessungsgrundlage (Anschaffungskosten abzüglich evtl. Zuschüsse). Für Anlagen die vor dem fertiggestellt wurden und für Anlagen die nach dem und vor dem fertiggestellt wurden kann auch die sog. degressive AfA in Anspruch genommen werden. Im Jahr der Fertigstellung kann die AfA zeitanteilig (für den Monat der Fertigstellung und die verbleibenden Monate) geltend gemacht werden. 2. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch noch Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge nach 7g Abs. 1 und 2 EStG in Anspruch genommen werden. Absetzungen für Abnutzung - AfA - Berechnung [Anschaffungskosten der Anlage / Nutzungsdauer x Jahresanteil] 9

10 Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR 2012 Name Vorname Steuernummer Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) - maßgebend sind die tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen und abgeflossenen Betriebsausgaben - Art des Betriebs: Betrieb einer Photovoltaikanlage Ct Zeile in EÜR Auszahlungen des Energieversorgungsunternehmens - netto ohne USt Direktverbrauch kwh x /kwh (bitte erläutern) /18 Sonstige Erlöse (z. B. aus Direktvermarktung 33a EEG) netto ohne USt Vereinnahmte Umsatzsteuer Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer Summe Betriebseinnahmen /61 Betriebsausgaben Absetzungen für Abnutzung - AfA - (Berechnung siehe unten) Sonderabschreibungen nach 7g EStG Herabsetzungsbeträge nach 7g Abs. 2 EStG (bitte erläutern) Schuldzinsen und übrige Finanzierungskosten (ohne Tilgungsanteil) /43 Versicherung Reparaturen - netto ohne USt Übrige Betriebsausgaben (bitte erläutern) Gezahlte Vorsteuerbeträge (an andere Unternehmer gezahlte USt) An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer Summe Betriebsausgaben /62 + Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach 7g Abs. 2 EStG /. Investitionsabzugsbetrag nach 7g Abs. 1 EStG Gewinn/Verlust (Zeile 4 der Anlage G zur Einkommensteuererklärung) Photovoltaikanlage Anlageverzeichnis (Anlageverz. zur Anlage EÜR Zeile 13) Anschaffungskosten (Fertigstellung am ) - netto gemindert um evtl. Zuschüsse Buchwert am (bei Inbetriebnahme vor dem 1. 1.) /. Absetzungen für Abnutzung (AfA) /. Sonderabschreibung nach 7g EStG /. Herabsetzungsbetrag nach 7g Abs. 2 EStG Buchwert am O X Der erzeugte Strom wurde insgesamt veräußert. Der erzeugte Strom wurde teilweise für eigene Zwecke verbraucht (siehe oben Direktverbrauch). 1. Die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 20 Jahre. Die jährliche lineare AfA beträgt somit 5% der Bemessungsgrundlage (Anschaffungskosten abzüglich evtl. Zuschüsse). Für Anlagen die vor dem fertiggestellt wurden und für Anlagen die nach dem und vor dem fertiggestellt wurden kann auch die sog. degressive AfA in Anspruch genommen werden. Im Jahr der Fertigstellung kann die AfA zeitanteilig (für den Monat der Fertigstellung und die verbleibenden Monate) geltend gemacht werden. 2. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch noch Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge nach 7g Abs. 1 und 2 EStG in Anspruch genommen werden. Absetzungen für Abnutzung - AfA - Berechnung [Anschaffungskosten der Anlage / Nutzungsdauer x Jahresanteil] / 20 x 3/12 = Folgejahr: / 20 = 750 p.a. 10

11 Direktverbrauch Berechnung 2012 Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe für den privat verbrauchten Strom Da die Photovoltaikanlage zu 100 % dem Unternehmensvermögen zugeordnet wurde und daher der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden ist hat als Kompensation für die private Verwendung des Stroms die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe gemäß 3 Abs. 1 b UStG zu erfolgen. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich gem. 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG nach den anteiligen Selbstkosten. Auch Kosten für die ein Vorsteuerabzug nicht möglich war müssen berücksichtigt werden. Berechnung Direktverbrauch Umsatzsteuer: Anschaffungskosten der Anlage verteilt auf die ertragsteuerliche Nutzungsdauer von 20 Jahren ( : 20 Jahre) für 3 Monate = Privat verbrauchter Strom = 0 kwh/250 kwh = 0 % = 000 davon 19 % Umsatzsteuer (gerundet) = 000 In der Umsatzsteuererklärung 2012 ist der Nettoumsatz i.h. von 0 in Zeile 34 Kennziffer 178 (Unentgeltliche Wertabgaben a) Lieferungen nach 3 Abs. 1b UStG zu 19 % einzutragen. Entnahme selbstverbrauchter Strom Bei einer Inbetriebnahme ab dem wird der selbstverbrauchte Strom nicht mehr vergütet. Entnahme selbstverbrauchter Strom 0 kwh x 025 /kwh = 000 (netto) Zuzüglich 19 % USt aus anteilige Kosten der unentgeltlichen Wertabgabe: 19 % von 0 = 000 (= 0 % von ) = 000 (brutto) 11

12 Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR 2013 Name Vorname Steuernummer Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) - maßgebend sind die tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen und abgeflossenen Betriebsausgaben - Art des Betriebs: Betrieb einer Photovoltaikanlage Ct Zeile in EÜR Auszahlungen des Energieversorgungsunternehmens - netto ohne USt Direktverbrauch kwh x 025 /kwh (bitte erläutern) /18 Sonstige Erlöse (z. B. aus Direktvermarktung 33a EEG) netto ohne USt Vereinnahmte Umsatzsteuer Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer Summe Betriebseinnahmen /61 Betriebsausgaben Absetzungen für Abnutzung - AfA - (Berechnung siehe unten) Sonderabschreibungen nach 7g EStG Herabsetzungsbeträge nach 7g Abs. 2 EStG (bitte erläutern) Schuldzinsen und übrige Finanzierungskosten (ohne Tilgungsanteil) /43 Versicherung Reparaturen - netto ohne USt Übrige Betriebsausgaben (bitte erläutern) Gezahlte Vorsteuerbeträge (an andere Unternehmer gezahlte USt) An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer( =) Summe Betriebsausgaben /62 + Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach 7g Abs. 2 EStG /. Investitionsabzugsbetrag nach 7g Abs. 1 EStG Gewinn/Verlust (Zeile 4 der Anlage G zur Einkommensteuererklärung) Photovoltaikanlage Anlageverzeichnis (Anlageverz. zur Anlage EÜR Zeile 13) Anschaffungskosten (Fertigstellung am ) - netto gemindert um evtl. Zuschüsse Buchwert am (bei Inbetriebnahme vor dem 1. 1.) /. Absetzungen für Abnutzung (AfA) /. Sonderabschreibung nach 7g EStG /. Herabsetzungsbetrag nach 7g Abs. 2 EStG Buchwert am O X Der erzeugte Strom wurde insgesamt veräußert. Der erzeugte Strom wurde teilweise für eigene Zwecke verbraucht (siehe oben Direktverbrauch). 1. Die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 20 Jahre. Die jährliche lineare AfA beträgt somit 5% der Bemessungsgrundlage (Anschaffungskosten abzüglich evtl. Zuschüsse). Für Anlagen die vor dem fertiggestellt wurden und für Anlagen die nach dem und vor dem fertiggestellt wurden kann auch die sog. degressive AfA in Anspruch genommen werden. Im Jahr der Fertigstellung kann die AfA zeitanteilig (für den Monat der Fertigstellung und die verbleibenden Monate) geltend gemacht werden. 2. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch noch Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge nach 7g Abs. 1 und 2 EStG in Anspruch genommen werden. Absetzungen für Abnutzung - AfA - Berechnung [Anschaffungskosten der Anlage / Nutzungsdauer x Jahresanteil] / 20 x 12/12= 750 p.a. Direktverbrauch UST: 2000/12000*750*0.19 =

13 Direktverbrauch Berechnung 2013 Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe für den privat verbrauchten Strom Da die Photovoltaikanlage zu 100 % dem Unternehmensvermögen zugeordnet wurde und daher der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden ist hat als Kompensation für die private Verwendung des Stroms die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe gemäß 3 Abs. 1 b UStG zu erfolgen. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich gem. 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG nach den anteiligen Selbstkosten. Auch Kosten für die ein Vorsteuerabzug nicht möglich war müssen berücksichtigt werden. Berechnung Direktverbrauch Umsatzsteuer: Anschaffungskosten der Anlage verteilt auf die ertragsteuerliche Nutzungsdauer von 20 Jahren ( : 20 Jahre) für 12 Monate = Privat verbrauchter Strom = kwh/ kwh = % = davon 19 % Umsatzsteuer (gerundet) = 2375 In der Umsatzsteuererklärung 2013 ist der Nettoumsatz i.h. von 0 in Zeile 34 Kennziffer 178 (Unentgeltliche Wertabgaben a) Lieferungen nach 3 Abs. 1b UStG zu 19 % einzutragen. Entnahme selbstverbrauchter Strom Bei einer Inbetriebnahme ab dem wird der selbstverbrauchte Strom nicht mehr vergütet. Entnahme selbstverbrauchter Strom kwh x 025 /kwh = (netto) Zuzüglich 19 % USt aus anteilige Kosten der unentgeltlichen Wertabgabe: 19 % von 125 (= 1667 % von ) = 2375 = (brutto) 13

14 3. Einkommensteuer - Anlage G 14

15 Kurzinfo - Anlage G Bei der Anlage G wird der Gewinn/Verlust aus der EÜR in die Zeile 4 eingetragen. Anlagenbeispiel Jahr 2012 = Verlust in Höhe von: Anlagenbeispiel Jahr 2013 = Gewinn in Höhe von:

16 Anlagen 16

17 Zeile 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2012 Eingangsstempel 2 Steuernummer 3 4 Umsatzsteuererklärung Berichtigte Steuererklärung (falls ja bitte eine 1 eintragen) A. Allgemeine Angaben Name des Unternehmers ggf. abweichender Firmenname Art des Unternehmens Straße Haus-Nr. PLZ Telefon -Adresse Ort Dauer der Unternehmereigenschaft (nur ausfüllen falls nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012) vom bis zum Zeitraum... T T M M T T M M Zeitraum... T T M M T T M M Die Abschlusszahlung ist binnen einem Monat nach der Abgabe der Steuererklärung zu entrichten ( 18 Abs. 4 UStG). Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird. Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten (falls ja bitte eine 1 eintragen) Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt an oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck Verrechnungsantrag Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer abgewichen wird. Hinweis nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze: Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der 149 ff. der Abgabenordnung sowie der 18 18b des Umsatzsteuergesetzes erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der - Adresse ist freiwillig. B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer ( 19 Abs. 1 UStG) Die Zeilen 24 und 25 sind nur auszufüllen wenn der Umsatz 2011 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als betragen hat und auf die Anwendung des 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist. Umsatz im Kalenderjahr (Berechnung nach 19 Abs. 1 und 3 UStG) Umsatz im Kalenderjahr Unterschrift Ich habe dieser Steuererklärung die Anlage UR X beigefügt. } Betrag volle Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung einschließlich der Anlagen hat mitgewirkt: 28 X nicht beigefügt weil ich darin keine Angaben zu machen hatte Datum eigenhändige Unterschrift des Unternehmers 2012USt2A501 - Mai USt2A501

18 2 Steuernummer: Zeile 31 C. Steuerpflichtige Lieferungen sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer volle Steuer Ct Umsätze zum allgemeinen Steuersatz Lieferungen und sonstige Leistungen... zu 19 % 177 Unentgeltliche Wertabgaben a) Lieferungen nach 3 Abs. 1b UStG...zu 19 % 178 b) Sonstige Leistungen nach 3 Abs. 9a UStG.. zu 19 % 179 Umsätze zum ermäßigten Steuersatz Lieferungen und sonstige Leistungen... zu 7 % 275 Unentgeltliche Wertabgaben a) Lieferungen nach 3 Abs. 1b UStG...zu 7 % 195 b) Sonstige Leistungen nach 3 Abs. 9a UStG... zu 7 % Umsätze zu anderen Steuersätzen Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach 24 UStG a) Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr b) Steuerpflichtige Lieferungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) von Sägewerkserzeugnissen die in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführt sind c) Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) von Getränken die in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführt sind sowie von alkoholischen Flüssigkeiten (z.b. Wein)...zu 83% 344 Umsätze zu anderen Steuersätzen d) Übrige steuerpflichtige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für die keine Steuer zu entrichten ist Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform: Nachsteuer/Anrechnung der Steuer die auf bereits versteuerte Anzahlungen entfällt (im Falle der Anrechnung bitte auch Zeile 57 ausfüllen) Betrag der Anzahlungen für die die anzurechnende Steuer in Zeile 56 angegeben worden ist Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.ä. wegen Steuersatzänderung Summe... (zu übertragen in Zeile 92) 2012USt2A USt2A502

19 3 Steuernummer: Zeile 61 D. Abziehbare Vorsteuerbeträge (ohne die Berichtigung nach 15a UStG) Steuer Ct Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen 761 ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG)... Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) Vorsteuerabzug für die Steuer die der Abnehmer als Auslagerer nach 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG schuldet ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des 13b UStG ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) Vorsteuerbeträge die nach den allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind ( 23 UStG) Vorsteuerbeträge nach dem Durchschnittssatz für bestimmte Körperschaften Personenvereinigungen und Vermögensmassen ( 23a UStG) Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens ( 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern i.s.d. 19 Abs. 1 UStG ( 15 Abs. 4a UStG) Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ( 25b Abs. 5 UStG) Summe... (zu übertragen in Zeile 99) E. Berichtigung des Vorsteuerabzugs ( 15a UStG) Sind im Kalenderjahr 2012 Grundstücke Grundstücksteile Gebäude oder Gebäudeteile für die Vorsteuer abgezogen worden ist erstmals tatsächlich verwendet worden? 370 Falls ja bitte eine 1 eintragen... (Geben Sie bitte auf besonderem Blatt für jedes Grundstück oder Gebäude gesondert an: Lage Zeitpunkt der erstmaligen tatsächlichen Verwendung Art und Umfang der Verwendung im Erstjahr insgesamt angefallene Vorsteuer in den Vorjahren - Investitionsphase - bereits abgezogene Vorsteuer) Haben sich im Jahr 2012 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert bei 1. Grundstücken Grundstücksteilen Gebäuden oder Gebäudeteilen die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen 371 verwendet worden sind? Falls ja bitte eine 1" eintragen anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet 372 worden sind? Falls ja bitte eine 1" eintragen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen die nur einmalig zur Ausführung von 369 Umsätzen verwendet worden sind? Falls ja bitte eine 1" eintragen... Die Verhältnisse die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren haben sich seitdem geändert durch X Veräußerung X Lieferung i.s. des 3 Abs. 1b UStG X Wechsel der Besteuerungsform 15a Abs. 7 UStG X Nutzungsänderung und zwar Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt bzw. Änderung des Verwendungsschlüssels bei X gemischt genutzten Grundstücken (insbesondere bei Mieterwechsel) steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt; Übergang von einer Vermietung für NATO- oder X ähnliche Zwecke zu einer nach 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Vermietung X nachträglich abziehbar zurückzuzahlen Vorsteuerberichtigungsbeträge Ct Ct zu 1. (Grundstücke usw. 15a Abs. 1 Satz 2 UStG).. zu 2. (andere Wirtschaftsgüter usw. 15a Abs. 1 Satz 1 UStG)... zu 3. (Wirtschaftsgüter usw. 15a Abs. 2 UStG) Summe... zu übertragen in Zeile 100 zu übertragen in Zeile USt2A USt2A503

20 4 Steuernummer: Zeile 91 F. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer Steuer Ct 92 Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben.... (aus Zeile 60) Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe... (aus Zeile 13 der Anlage UR) Umsatzsteuer die vom letzten Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft geschuldet wird ( 25b Abs. 2 UStG).... (aus Zeile 20 der Anlage UR) Umsatzsteuer die vom Leistungsempfänger nach 13b UStG geschuldet wird (aus Zeile 27 der Anlage UR) Umsatzsteuer die vom Abnehmer als Auslagerer geschuldet wird ( 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)... (aus Zeile 30 der Anlage UR) Vorsteuerbeträge die auf Grund des 15a UStG zurückzuzahlen sind... (aus Zeile 89) Zwischensumme... Abziehbare Vorsteuerbeträge... (aus Zeile 71) Vorsteuerbeträge die auf Grund des 15a UStG nachträglich abziehbar sind... (aus Zeile 89) Verbleibender Betrag... In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge ( 14c UStG) sowie 318 Steuerbeträge die nach 6a Abs. 4 Satz 2 UStG geschuldet werden Steuerbeträge die nach 17 Abs. 1 Satz 6 UStG geschuldet werden... Steuer- Vorsteuer- und Kürzungsbeträge die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen 391 (nur für Kleinunternehmer die 19 Abs. 1 UStG anwenden)... Umsatzsteuer Überschuss - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen Anrechenbare Beträge... (aus Zeile 21 der Anlage UN) Verbleibende Umsatzsteuer (bitte in jedem Fall ausfüllen) Verbleibender Überschuss bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen Vorauszahlungssoll 2012 (einschließlich Sondervorauszahlung)... Noch an die Finanzkasse zu entrichten - Abschlusszahlung - (bitte in jedem Fall ausfüllen) 820 Erstattungsanspruch bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen Bearbeitungshinweis 1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und genehmigten Programms sowie ggf. unter Berücksichtigung der gespeicherten Daten maschinell zu verarbeiten Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen der maschinellen Verarbeitung Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk USt2A USt2A504

21 1 2 Name/Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft Vorname 2012 Anlage EÜR Bitte für jeden Betrieb eine gesonderte Anlage EÜR einreichen! (Betriebs-)Steuernummer 4 Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG für das Kalenderjahr 2012 Beginn davon abweichend Art des Betriebs Ende Zuordnung zur Einkunftsart (siehe Anleitung) Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veräußert oder aufgegeben? (Bitte Zeile 66 beachten) 111 Ja = 1 Wurden im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte entnommen 7 oder veräußert? 120 Ja = 1 oder Nein = 2 1. Gewinnermittlung Betriebseinnahmen Ct 8 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach 19 Abs. 1 UStG) davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach 19 Abs. 3 Satz 1 Nr und 2 UStG Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt soweit die Durchschnittssatzbesteuerung nach 24 UStG angewandt wird Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen 112 Umsatzsteuerfreie nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen 12 für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach 13b UStG schuldet davon Kapitalerträge Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben 140 (weiter ab Zeile 15) 15 Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen Private Kfz-Nutzung Sonstige Sach- Nutzungs- und Leistungsentnahmen Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 76) 20 Summe Betriebseinnahmen (Übertrag in Zeile 61) 159 Betriebsausgaben Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen und/oder Freibetrag 21 nach 3 Nr a und/oder 26b EStG 190 Sachliche Bebauungskostenpauschale für Weinbaubetriebe/ 22 Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte Waren Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten Bezogene Fremdleistungen Ausgaben für eigenes Personal (z. B. Gehälter Löhne und Versicherungsbeiträge) 120 Absetzung für Abnutzung (AfA) 26 AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne AfA für das häusliche Arbeitszimmer) 136 AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. erworbene Firmen- Geschäfts- oder 27 Praxiswerte) AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen Kfz) Ct Übertrag (Summe Zeilen 21 bis 28) 2012AnlEÜR801NET Aug AnlEÜR801NET

22 (Betriebs-)Steuernummer Ct Übertrag (Summe Zeilen 21 bis 28) 31 Sonderabschreibungen nach 7g EStG 134 Herabsetzungsbeträge nach 7g Abs. 2 EStG 32 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt) Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach 6 Abs. 2 EStG Auflösung Sammelposten nach 6 Abs. 2a EStG Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen (ohne häusliches Arbeitszimmer) 36 Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung 152 Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke 38 (ohne Schuldzinsen und AfA) 151 Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben 39 Aufwendungen für Telekommunikation (z. B. Telefon) Fortbildungskosten Rechts- und Steuerberatung Buchführung 194 Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten 42 von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Übrige Schuldzinsen Gezahlte Vorsteuerbeträge An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer Rücklagen stille Reserven und/oder Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 76) 47 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben 183 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer nicht abziehbar Ct abziehbar Ct 48 Geschenke Bewirtungsaufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschl. AfA und Schuldzinsen) Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben Gewerbesteuer Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten Tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (laufende und feste Kosten 54 ohne AfA und ohne Zinsen) 140 Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich) Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und 56 Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten Summe Betriebsausgaben (Übertrag in Zeile 62) AnlEÜR802NET 2012AnlEÜR802NET

23 (Betriebs-)Steuernummer Ermittlung des Gewinns Ct 61 Summe der Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 20) 62 abzüglich Summe der Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 57) zuzüglich 63 Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach 7g Abs. 2 EStG (Erläuterungen auf gesondertem Blatt) 64 Gewinnzuschlag nach 6b Abs. 7 und 10 EStG abzüglich 65 Investitionsabzugsbeträge nach 7g Abs. 1 EStG (Erläuterungen auf gesondertem Blatt) 187 Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart 66 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt) Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften Korrigierter Gewinn/Verlust 290 Gesamtbetrag 69 Bereits berücksichtigte Beträge für die das Teileinkünfteverfahren bzw. 8b KStG gilt Korrekturbetrag 70 Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des 4 Abs. 4a EStG Hinzurechnungsbetrag nach 4 Abs. 4a EStG Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust Ergänzende Angaben Rücklagen und stille Reserven (Erläuterungen auf gesondertem Blatt) Rücklagen 73 nach 6ci.V.m. 6bEStGR6.6EStR Übertragung von stillen Reserven 74 nach 6ci.V.m. 6bEStGR6.6EStR Ausgleichsposten nach 4g EStG Bildung/Übertragung Auflösung Ct Ct 76 Gesamtsumme (Übertrag in Zeile 46) (Übertrag in Zeile 19) Entnahmen und Einlagen i. S. d. 4 Abs. 4a EStG Ct 77 Entnahmen einschl. Sach- Leistungs- und Nutzungsentnahmen Einlagen einschl. Sach- Leistungs- und Nutzungseinlagen AnlEÜR803NET 2012AnlEÜR803NET

24 Name Vorname 3 Steuernummer Einkünfte aus Gewerbebetrieb Bei Bruttoeinnahmen ab ist für jeden Betrieb soweit keine Bilanz erstellt wird zusätzlich eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Anlage G 2012 Jeder Ehegatte mit Einkünften aus Gewerbebetrieb hat eine eigene Anlage G abzugeben. stpfl. Person / Ehemann Ehefrau Gewinn (ohne die Beträge in den Zeilen und 44; bei ausländischen Einkünften: Anlage AUS beachten) 44 als Einzelunternehmer (Art des Gewerbes bei Verpachtung: Art des vom Pächter betriebenen Gewerbes) 1. Betrieb 4 10/11 2. Betrieb 5 62/63 Weitere Betriebe 6 12/13 lt. gesonderter Feststellung (Betriebsfinanzamt und Steuernummer) 7 58/59 als Mitunternehmer (Gesellschaft Finanzamt und Steuernummer) 8 14/ / / /21 4. Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnliche Modelle i. S. d. 15b EStG In den Zeilen 4 bis 11 und 44 nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte für die das Teileinkünfteverfahren gilt Berechnung auf besonderem Blatt 24/25 14 Ich beantrage für den in den Zeilen 4 bis 11 und 34 enthaltenen Gewinn die Begünstigung nach 34a EStG und / oder es wurde zum ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt. Beigefügte Anlage(n) 34a Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach 35 EStG Für 2012 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag 15 i. S. d. 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils lt. Zeile (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag der auf nach 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) Berechnung auf besonderem Blatt 64/65 16 Für 2012 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag lt. Zeile 15 entfällt Berechnung auf besonderem Blatt 66/67 17 Für 2012 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils lt. Zeile (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag der auf nach 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) Berechnung auf besonderem Blatt 68/69 18 Für 2012 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag lt. Zeile 17 entfällt Berechnung auf besonderem Blatt 70/71 19 Summe aller weiteren für 2012 festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträge i. S. d. 35 EStG der Betriebe / der Mitunternehmeranteile lt. den Zeilen 4 bis 11 und 44 (ohne Gewerbesteuer-Messbeträge die auf nach 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. 18 Abs. 3 UmwStG entfallen) Berechnung auf besonderem Blatt 85/86 20 Summe aller weiteren für 2012 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern die auf die Gewerbesteuer-Messbeträge lt. Zeile 19 entfallen Berechnung auf besonderem Blatt 81/ Bei zusammenveranlagten Ehegatten: Bezieht nur ein Ehegatte Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind in den Zeilen 21 bis 28 auch die Einkünfte des anderen Ehegatten einzutragen. Beziehen beide Ehegatten Einkünfte aus Gewerbebetrieb füllt jeder Ehegatte stpfl. Person / Ehemann Ehefrau die Zeilen 21 bis 28 in seiner eigenen Anlage G aus. Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Summe der positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb Summe der positiven Einkünfte aus selbständiger Arbeit Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Summe der positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Summe der positiven sonstigen Einkünfte Anzahl 27 Summe der Zeilen 21 bis Positive Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen 2012AnlG231NET Aug AnlG231NET _12

25 Steuernummer Name und Vorname Veräußerungsgewinn vor Abzug etwaiger Freibeträge bei Veräußerung / Aufgabe eines ganzen Betriebs eines Teilbetriebs eines ganzen Mitunternehmeranteils ( 16 EStG) eines einbringungsgeborenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft ( 21 UmwStG i. d. am geltenden Fassung) oder in gesetzlich gleichgestellten Fällen z. B. Wegzug in das Ausland Veräußerungsgewinn für den der Freibetrag nach 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird. Für nach dem erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der Freibetrag nach 16 Abs. 4 24/25 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen. 32 In Zeile 31 enthaltener steuerpflichtiger Teil für den das Teileinkünfteverfahren gilt 32/33 In Zeile 31 enthaltener Veräußerungsgewinn für den der ermäßigte Steuersatz des 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres 33 beantragt wird. Für nach dem erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der ermäßigte Steuersatz des 34 Abs. 3 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen. 34/35 34 Veräußerungsgewinne für die der Freibetrag nach 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist 30/31 35 In Zeile 34 enthaltener steuerpflichtiger Teil für den das Teileinkünfteverfahren gilt 36/37 In Zeile 34 enthaltener Veräußerungsgewinn für den der ermäßigte Steuersatz des 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird. Für nach dem erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der ermäßigte Steuersatz des 34 Abs. 3 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen. In Zeile 36 enthaltener steuerpflichtiger Teil für den das Teileinkünfteverfahren gilt 36 38/ /41 38 Veräußerungsverlust nach 16 EStG 22/23 39 In Zeile 38 enthaltener steuerpflichtiger Teil für den das Teileinkünfteverfahren gilt 44/45 Steuerpflichtiger Teil des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften / Genossenschaften nach 17 EStG 6 AStG 13 UmwStG und in gesetzlich gleichgestellten Fällen Zu berücksichtigender Teil des Veräußerungsverlusts bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften / Genossenschaften nach 17 EStG 13 UmwStG und in gesetzlich gleichgestellten Fällen 40 28/ /27 42 Zu den Zeilen 31 bis 37: Erwerber ist eine Gesellschaft an der die veräußernde Person oder ein Angehöriger beteiligt ist (Erläuterungen auf besonderem Blatt) Sonstiges In den Zeilen 4 bis 12 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. 34 Abs Nr. 2 bis 4 EStG 55/56 Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft (Gesellschaft Finanzamt und Steuernummer) 44 66/ Saldo aus Entnahmen und Einlagen i. S. d. 4 Abs. 4a EStG im Wirtschaftsjahr (bei mehreren Betrieben Erläuterungen auf besonderem Blatt) Schuldzinsen aus der Finanzierung von Anschaffungs- / Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Summe der in 2012 in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge nach 7g Abs. 1 EStG Erläuterungen auf besonderem Blatt Summe der in 2012 nach 7g Abs. 2 EStG hinzugerechneten Investitionsabzugsbeträge Erläuterungen auf besonderem Blatt 49 Anteile an Kapitalgesellschaften Bezugsrechte sind 2012 übertragen worden (Einzelangaben auf besonderem Blatt) Gewerbliche Tierzucht / -haltung: In den Zeilen 4 bis und 38 außer Ansatz gelassene Verluste enthaltene ungekürzte Gewinne verrechnete Verluste aus anderen Jahren 50 Die nach Maßgabe des 10d Abs. 1 EStG in 2011 vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener 51 negativer Einkünfte 2012 aus Zeile 50 soll wie folgt begrenzt werden: Gewerbliche Termingeschäfte: In den Zeilen 4 bis und 38 außer Ansatz gelassene Verluste enthaltene ungekürzte Gewinne verrechnete Verluste aus anderen Jahren 52 Die nach Maßgabe des 10d Abs. 1 EStG in 2011 vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener 53 negativer Einkünfte 2012 aus Zeile 52 soll wie folgt begrenzt werden: Verluste aus Beteiligungen an einer REIT-AG anderen REIT-Körperschaften -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen: In den Zeilen 4 bis und 38 außer Ansatz gelassene Verluste enthaltene ungekürzte Gewinne verrechnete Verluste aus anderen Jahren 54 Die nach Maßgabe des 10d Abs. 1 EStG in 2011 vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener 55 negativer Einkünfte 2012 aus Zeile 54 soll wie folgt begrenzt werden: 56 Für die in den Zeilen 4 bis 6 genannten Betriebe ist die Anlage Zinsschranke beigefügt. Beigefügte Anlage(n) Zinsschranke 2012AnlG232NET Anzahl 2012AnlG232NET

26 Name Vorname 3 Steuernummer Einkünfte aus Gewerbebetrieb Bei Bruttoeinnahmen ab ist für jeden Betrieb soweit keine Bilanz erstellt wird zusätzlich eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Anlage G 2012 Jeder Ehegatte mit Einkünften aus Gewerbebetrieb hat eine eigene Anlage G abzugeben. stpfl. Person / Ehemann Ehefrau Gewinn (ohne die Beträge in den Zeilen und 44; bei ausländischen Einkünften: Anlage AUS beachten) 44 als Einzelunternehmer (Art des Gewerbes bei Verpachtung: Art des vom Pächter betriebenen Gewerbes) 1. Betrieb 4 10/11 2. Betrieb 5 62/63 Weitere Betriebe 6 12/13 lt. gesonderter Feststellung (Betriebsfinanzamt und Steuernummer) 7 58/59 als Mitunternehmer (Gesellschaft Finanzamt und Steuernummer) 8 14/ / / /21 4. Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnliche Modelle i. S. d. 15b EStG In den Zeilen 4 bis 11 und 44 nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte für die das Teileinkünfteverfahren gilt Berechnung auf besonderem Blatt 24/25 14 Ich beantrage für den in den Zeilen 4 bis 11 und 34 enthaltenen Gewinn die Begünstigung nach 34a EStG und / oder es wurde zum ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt. Beigefügte Anlage(n) 34a Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach 35 EStG Für 2012 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag 15 i. S. d. 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils lt. Zeile (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag der auf nach 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) Berechnung auf besonderem Blatt 64/65 16 Für 2012 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag lt. Zeile 15 entfällt Berechnung auf besonderem Blatt 66/67 17 Für 2012 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils lt. Zeile (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag der auf nach 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) Berechnung auf besonderem Blatt 68/69 18 Für 2012 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag lt. Zeile 17 entfällt Berechnung auf besonderem Blatt 70/71 19 Summe aller weiteren für 2012 festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträge i. S. d. 35 EStG der Betriebe / der Mitunternehmeranteile lt. den Zeilen 4 bis 11 und 44 (ohne Gewerbesteuer-Messbeträge die auf nach 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. 18 Abs. 3 UmwStG entfallen) Berechnung auf besonderem Blatt 85/86 20 Summe aller weiteren für 2012 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern die auf die Gewerbesteuer-Messbeträge lt. Zeile 19 entfallen Berechnung auf besonderem Blatt 81/ Bei zusammenveranlagten Ehegatten: Bezieht nur ein Ehegatte Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind in den Zeilen 21 bis 28 auch die Einkünfte des anderen Ehegatten einzutragen. Beziehen beide Ehegatten Einkünfte aus Gewerbebetrieb füllt jeder Ehegatte stpfl. Person / Ehemann Ehefrau die Zeilen 21 bis 28 in seiner eigenen Anlage G aus. Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Summe der positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb Summe der positiven Einkünfte aus selbständiger Arbeit Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Summe der positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Summe der positiven sonstigen Einkünfte Anzahl 27 Summe der Zeilen 21 bis Positive Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen 2012AnlG231NET Aug AnlG231NET _12

Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 Fallart Finanzamt - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - Steuernummer Unterfallart 56 Unternehmer ggf. abweichende Firmenbezeichnung Anschrift

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"

Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung - EÜR Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Umsatzsteuerverprobung Fach: Rechnungswesen Rechtsstand: 2011 / 2012

Mehr

Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG)

Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) 2014 Liegen Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500, wird es nicht beanstandet,

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Betriebseinnahmen 8195 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28. Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Betriebseinnahmen 4185 Betriebseinnahmen als umsatzst. Kleinunternehmer 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher

Mehr

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr. An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.

Mehr

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2003

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2003 Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 14 15 Fallart 56.. Finanzamt Steuernummer - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten -.. Unternehmer ggf. abweichende Firmenbezeichnung Anschrift

Mehr

Buchhaltärische + steuerliche Bahandlung der PV Anlagen bei Inbetriebnahme nach

Buchhaltärische + steuerliche Bahandlung der PV Anlagen bei Inbetriebnahme nach Buchhaltärische + steuerliche Bahandlung der PV Anlagen bei Inbetriebnahme nach 01.04.2012 1 Anlagenbeispiel Daten... 3 1. Umsatzsteuer (Ust)... 4 1a. Umsatzsteuer- Voranmeldung... 5 1a. Umsatzsteuer-

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1 2 An das Finanzamt Steuernummer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Eingangsstempel oder -datum 3 4 5 Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1 An das Finanzamt Sonnenort, Postfach 9999, 9999 Sonnenort Eingangsstempel oder -datum 2 Steuernummer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 3 Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen)

Mehr

Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009

Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009 Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung Zeile - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - 1 Unter- Fallart Steuernummer 2018 2 fallart 3 11 56 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 Finanzamt

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Grundregel für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer haben Sie umsatzsteuerlich ein Wahlrecht: Verrechnung ohne Umsatzsteuer: Sie verrechnen Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer,

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen ( keine Umsatzsteuer in

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

Zeile Kennzahl Inhalt Formular EÜR Zuordnung / Eintrag Lexware buchhalter

Zeile Kennzahl Inhalt Formular EÜR Zuordnung / Eintrag Lexware buchhalter Übersicht zu den Einträgen der Anlage EÜR 2008 Einnahmen: 1-3 Firmenangaben Firmenstammdaten 4 100 Art des Betriebes Firmenstammdaten im Bereich Einstellungen: Auswahl Kleinunternehmer 5 111 Betrieb veräußert..

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben 2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2015

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2015 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Nur per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand. Sachverhalt 1 1. brutto netto Vorsteuer Fahrtkosten 113,68 98,00 15,68 Übernachtung 81,20 70,00 11,20 Verpflegung 78,88 68,00 10,88 37,76 2. Die tatsächliche Verpflegung darf nicht gesetzt werden sondern

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund Bundesamt für Finanzen HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd

Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Mehr

130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010

130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010 Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Festsetzung und Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Sparzulage Festsetzung 10.543,00 385,60 714,06 0,00

Mehr

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau Herzlich Willkommen Referent: Jens Waigel Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Die private Photovoltaikanlage Wirtschaftlichkeitsberechnung Fragen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Anlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.

Anlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb. Anlage GSE 2006 Anlage GSE Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsverzeichnis Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte Neues BMF

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft 1 An das Eingangsstempel oder -datum 2 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft 3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Angaben zum Unternehmen (lt. Handelsregister)

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/201, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. a) Ermittlung der Steuerbelastung für die GmbH & Co. KG (Gewerbesteuer) Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 30.12.14

Mehr

Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer IHK-Information Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert.

Mehr

1. Einleitung... 2. 2. Manuelle Werte erfassen... 2

1. Einleitung... 2. 2. Manuelle Werte erfassen... 2 Anlage EÜR, SZE 2013 in Lexware buchhalter Kontenrahmen SKR-04 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Manuelle Werte erfassen... 2 2.1. Einnahmenüberschuss... 3 2.2. Investitionsabzugsbeträge... 3 2.3. Schuldzinsen...

Mehr

Beschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit

Beschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit Seite 1 von 12 Beschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit ab 01/2008 Formular für Österreich ab Jänner 2008 Die ab Jänner 2008 gültigen Formulare für die Umsatzsteuervoranmeldung stehen ab der Version

Mehr

47 ESt & USt Besteuerung von Photovoltaikanlagen EStG 6, 15 & UStG 2, 15

47 ESt & USt Besteuerung von Photovoltaikanlagen EStG 6, 15 & UStG 2, 15 47 47 ESt & USt EStG 6, 15 & UStG 2, 15 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde 2012 wesentlich geändert mit teils erheblicher Auswirkung auf die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen. Es

Mehr

Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an einer Photovoltaikanlage wecken konnten.

Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an einer Photovoltaikanlage wecken konnten. Photovoltaikanlage Alexander Winde Envire Solar AG Sembritzkistr. 26 12169 Berlin Telefon: +49 30 338 54 44-44 Fax: +49 30 338 54 44-54 Mail: info@envire-solar.de Web: www.envire-solar.de 2 SOLARENERGIE

Mehr

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2014

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2014 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Verfahren

Mehr

Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuererklärung 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2018 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 Berichtigte erklärung (falls ja bitte eine 1 eintragen)

Mehr

Steuerrecht im Überblick

Steuerrecht im Überblick Steuerrecht im Überblick Zusammenfassungen und Grafiken von Otto von Campenhausen, Achim Grawert 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage Steuerrecht im Überblick von Campenhausen / Grawert schnell

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer. Nr. 116/12

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer. Nr. 116/12 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Nr. 116/12 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1 An das Eingangsstempel oder -datum 2 3 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer Vermietungstätigkeit

Mehr

Informationen zur elektronischen Übermittlung der ZM finden Sie auf der Internetseite www.bzst.bund.de.

Informationen zur elektronischen Übermittlung der ZM finden Sie auf der Internetseite www.bzst.bund.de. ANLEITUNG zur Zusammenfassenden Meldung Abkürzungen: ZM = Zusammenfassende Meldung USt-IdNr. = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer UStG = Umsatzsteuergesetz USt = Umsatzsteuer AO = Abgabenordnung BZSt =

Mehr

1. Ausfertigung - Für das Finanzamt bestimmt (AVB KSt) Zutreffendes ankreuzen! Postleitzahl Ort Telefon. Postleitzahl, Ort

1. Ausfertigung - Für das Finanzamt bestimmt (AVB KSt) Zutreffendes ankreuzen! Postleitzahl Ort Telefon. Postleitzahl, Ort 1. Ausfertigung - Für das Finanzamt bestimmt (AVB KSt) Zutreffendes ankreuzen! Steuernummer/Geschäftszeichen A Angaben zum Verein 1. Bezeichnung des Vereins Straße, Hausnummer und Postfach Postleitzahl

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für (alle Angaben je 1 Anteil und in EUR) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für Bantleon Anleihenfonds Bantleon Return Anteilklasse IA (ISIN: LU0109659770) WKN: 615250 für den Zeitraum

Mehr

1. Persönliche Daten des Selbstständigen: Vorläufige oder abschließende Gewinnermittlung. 3. Bewilligungszeitraum. 4. Zuschüsse/Beihilfen

1. Persönliche Daten des Selbstständigen: Vorläufige oder abschließende Gewinnermittlung. 3. Bewilligungszeitraum. 4. Zuschüsse/Beihilfen Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum Diese Anlage ist Bestandteil des

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

Michael Unfried. Photovoltaik Strom von der Sonne. Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Ing. Franz Patzl

Michael Unfried. Photovoltaik Strom von der Sonne. Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Ing. Franz Patzl Photovoltaik Strom von der Sonne Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen Ing. Franz Patzl Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht (WST6) Geschäftsstelle für Energiewirtschaft

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

R.38 EStG 1975 4Entn.

R.38 EStG 1975 4Entn. R.38 EStG 1975 4Entn. 38. a) Nutzungsentnahmen sind nicht mit dem Teilwert, sondern mit den tatsächlichen Selbstkosten des Steuerpflichtigen zu bewerten (Anschluß an Beschl. des Großen Senats GrS 2/86

Mehr

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

Einkommensteuererklärung (Auszug) Seite 1 von 6

Einkommensteuererklärung (Auszug) Seite 1 von 6 Einkommensteuererklärung (Auszug) Seite von 6 2 Einkommensteuererklärung Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage Erklärung zur

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen

Steuerliche Rahmenbedingungen Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche

Mehr

Keine Angst vor dem Finanzamt. Tipps und Tricks zur Überwindung. Bensberg, 28.2.2012 KONLUS

Keine Angst vor dem Finanzamt. Tipps und Tricks zur Überwindung. Bensberg, 28.2.2012 KONLUS Keine Angst vor dem Finanzamt Tipps und Tricks zur Überwindung von Formalhürden Bensberg, 28.2.2012 Inhalt 1. Die steuerliche Erfassung 2. Allgemeine Angaben im Gründungsfragebogen 3. Steuerliche Abgrenzung

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Allgemeines 2 Regelung seit 01.01.2010 3 In Deutschland ansässige Unternehmen 3.1 Unternehmerbescheinigung 3.2 Vorsteuervergütungsverfahren

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015 Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

- IV C 1 - S 2252 a - 9/06 -; Schreiben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. September 2006 - S 2252a - 2 - V B 2 -

- IV C 1 - S 2252 a - 9/06 -; Schreiben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. September 2006 - S 2252a - 2 - V B 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße

Mehr

Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten

Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten Zeile 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2014 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 9 10 12 13 14 Berichtigte erklärung (falls ja

Mehr

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik

Mehr

Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Rechnungswesen

Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Rechnungswesen Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Fach: Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Rechnungswesen Rechtsstand:

Mehr

Teil I: Erläuterungen für die Einkommensteuererklärung 2015... 13

Teil I: Erläuterungen für die Einkommensteuererklärung 2015... 13 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Zugangs-Code für den Zugriff auf das Arbeitshilfen-Portal.... 2 Inhaltsverzeichnis... 5 Vorwort....10 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch....11 Abkürzungsverzeichnis...12

Mehr

Einkommen Steuererklärung

Einkommen Steuererklärung Christoffel/Geiß Einkommen Steuererklärung 28/29 L Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Ihre Steuererklärung 28.. D. L Vereinfachte Steuererklärung 28 für " ^^ Arbeitnehmer c f j Steuer-Spar-Tipps.......

Mehr

Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften

Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Mag. Lahner, Dr. Kreilmeier/Raiffeisenverband OÖ März 2003 Rechtliche Einordnung der Wassergenossenschaften Wassergenossenschaften sind Körperschaften öffentlichenrechts.

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 13

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 13 Einleitung 13 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 17 1.1 Werdarf eine Einnahme-Überschussrechnungerstellen? 17 1.2 Wasist die Besonderheit der Einnahme-Überschussrechnung? 19 1.2.1 Behandlung

Mehr

BHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft

BHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft BHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft Über die steuerrechtlichen Grundlagen des BHKW- Betriebs Rüdiger Quermann Wieso Spannungsfeld Beteiligungsmodelle Erhoffte

Mehr

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer

Mehr

Aktenzeichen. Name, Vorname der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Name, Vorname. Geburtsdatum

Aktenzeichen. Name, Vorname der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Name, Vorname. Geburtsdatum Anlage EKS Erklärung zum voraussichtlichen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum. Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf

Mehr

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr