FRAKTION DER EUROPÄISCHEN VOLKSPARTEI (CHRISTDEMOKRATEN) IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT STELLENAUSSCHREIBUNG EVP/AST/2012/8

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FRAKTION DER EUROPÄISCHEN VOLKSPARTEI (CHRISTDEMOKRATEN) IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT STELLENAUSSCHREIBUNG EVP/AST/2012/8"

Transkript

1 Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Europäischen Parlament Group of the European People's Party (Christian Democrats) in the European Parliament Groupe du Parti Populaire Européen (Démocrates-Chrétiens) au Parlement européen Personalabteilung - Human Resources Service - Service des Ressources Humaines FRAKTION DER EUROPÄISCHEN VOLKSPARTEI (CHRISTDEMOKRATEN) IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT STELLENAUSSCHREIBUNG EVP/AST/2012/8 Stelle: ASSISTENT/IN Bedienstete/r auf Zeit rumänischer (Besoldungsgruppe AST 1) I. EINFÜHRUNG Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Europäischen Parlament hat beschlossen, ein Verfahren für die Erstellung einer Reserveliste für mehrere Posten von Assistentinnen bzw. Assistenten als Bedienstete auf Zeit rumänischer Sprache in ihrem Sekretariat in Brüssel zu eröffnen. Chancengleichheit Die EVP-Fraktion verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Dienstort BRÜSSEL. Es sind mehr oder weniger häufige Dienstreisen ins Ausland vorgesehen, insbesondere handelt es sich um mehrtägige monatliche Dienstreisen nach Straßburg während der Plenartagungen. Vorläufiger Zeitplan für den Ablauf des Auswahlverfahrens Schriftliche Prüfungen: Oktober 2012 Mündliche Prüfungen: November 2012 Aufnahme in die Eignungsliste: Dezember 2012 Empfehlungen Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsfragebogens die Stellenausschreibung aufmerksam zu lesen. Sie enthält genaue Angaben zu den Zulassungsbedingungen, zum Ausfüllen des Bewerbungsfragebogens in deutscher, englischer oder französischer Sprache sowie Informationen zum Auswahlverfahren selbst. Es ist den Bewerberinnen und Bewerbern strikt untersagt, in Bezug auf das Auswahlverfahren direkt oder indirekt mit dem Prüfungsausschuss Kontakt aufzunehmen. Die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Stelle behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die gegen diese Vorschrift verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Bewerbungsfrist Bewerbungsschluss ist der 4. Mai 2012 (maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des Einlieferungsscheins des privaten Kurierdiensts). II. ART DER TÄTIGKEIT

2 Der/die Assistent/in übt im Sekretariat der EVP-Fraktion eine supranationale Funktion aus und unterstützt sämtliche Mitglieder der Fraktion bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, was ihm Rahmen der EVP folgende Tätigkeiten umfasst: Aufgaben, die Kenntnisse einer Reihe von Sekretariatstätigkeiten erfordern, wie beispielsweise Textverarbeitung und Gebrauch von dienstspezifischen Computeranwendungen, darunter elektronischer Schriftverkehr, Nutzung von Datenbanken, Ausarbeitung von Dokumenten und Informationsverarbeitung, möglicherweise Ausführung von Berechnungen, Textbearbeitung in mehreren Amtssprachen der EU, Organisation von Sitzungen sowie andere Tätigkeiten, die zum reibungslosen Ablauf in der Fraktion erforderlich sind. Die Tätigkeit erfordert gute Kenntnisse der Arbeitweise der Organe der Europäischen Union und der politischen Systeme innerhalb der Europäischen Union. Die Stelle einer Assistentin bzw. eines Assistenten im Sekretariat der EVP-Fraktion erfordert hohe Einsatzbereitschaft (zahlreiche Sitzungen, unregelmäßige Arbeitszeiten usw.), Flexibilität, Urteilsvermögen, eine methodische Arbeitsweise, Diskretion, die Fähigkeit, sich auf ein schwankendes Arbeitsvolumen einzustellen, und die Fähigkeit zur Teamarbeit in einem internationalen Umfeld. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem in der Lage sein, breit gefächerte Problemstellungen zu erfassen, rasch auf sich ändernde Umstände zu reagieren und überzeugend zu kommunizieren. III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN An diesem Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist die nachstehenden Bedingungen erfüllen: A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (BBSB) müssen die Bewerberinnen und Bewerber: Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein, die vollen Bürgerrechte besitzen, ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein, den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen. B. BESONDERE BEDINGUNGEN 1. Erforderliche Befähigungsnachweise und Berufserfahrung: a) Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: (i) Hochschulabschluss, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, oder (ii) Bildungsabschluss der Sekundarstufe, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis mit Hochschulzugangsberechtigung, und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in Vollzeit. Als Berufserfahrung werden ferner zur Hälfte und bis zu höchstens einem Jahr berücksichtigt: Spezialisierungs- oder Fortbildungskurse, die nach dem Erwerb des unter 1.a) genannten Bildungsabschlusses absolviert wurden, sofern diese ordnungsgemäß bescheinigt werden und jede weitere Zusatzausbildung, die durch einen Abschluss nachgewiesen wird, der dem unter 1.a) geforderten Bildungsabschluss zumindest gleichwertig ist. 2

3 Falls sich ein Spezialisierungs- bzw. Fortbildungskurs zeitlich mit einer beruflichen Tätigkeit überschneidet, berücksichtigt der Prüfungsausschuss nur den Zeitraum der Ausübung der beruflichen Tätigkeit. b) Die Bewerberinnen und Bewerber müssen darüber hinaus eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Sekretariatsbereich vorweisen können. Eine Berufserfahrung in einer EU Institution wäre von Vorteil. 2. Sprachkenntnisse Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine gründliche Kenntnis des Rumänischen besitzen. Aus arbeitstechnischen Gründen sind eine gute Kenntnis von zwei der folgenden Sprachen erforderlich: Englisch, Deutsch oder Französisch. Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union werden berücksichtigt. 3. Erforderliche Nachweise Befähigungsnachweise und Berufserfahrung sowie Sprachkenntnisse sind auf dem Bewerbungsfragebogen im Einzelnen anzugeben und unbedingt durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, eine Version dieser Dokumente auf Deutsch, Englisch oder Französisch beizufügen. Die unter III.B.1. geforderte Berufserfahrung muss durch die Vorlage einer oder mehrerer Bescheinigungen nachgewiesen werden, beispielsweise durch: Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse, Anstellungsschreiben oder -bescheinigungen, aus denen die genaue Art der Tätigkeit sowie das Anfangsdatum und gegebenenfalls das Ende der beruflichen Tätigkeit hervorgehen, für den Fall, dass die berufliche Tätigkeit noch ausgeübt wird, neben dem Einstellungsvertrag die letzte Gehaltsabrechnung als Nachweis für die Dauer dieser Tätigkeit, Nachweise für eine freiberufliche Tätigkeit (zum Beispiel eine Steuererklärung, MwSt.- Formulare, Handelsregisterauszug, Sozialversicherungsnachweise, Rechnungen usw.). Sprachkenntnisse sind, soweit sie nicht eindeutig aus den Befähigungsnachweisen und Zeugnissen hervorgehen, durch entsprechende, dem Bewerbungsfragebogen beigefügte Bescheinigungen nachzuweisen. In Ermangelung derartiger Belege müssen die Bewerberinnen und Bewerber auf einem separaten Blatt klar darlegen, wie sie die Sprachkenntnisse erworben haben. Ein Lebenslauf gilt nicht als Nachweis. IV. ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND ZU DEN PRÜFUNGEN Das Auswahlverfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt. 1. Die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Stelle erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben und die unter III.A aufgeführten allgemeinen Bedingungen erfüllen. 2. Dementsprechend scheiden von vornherein alle Bewerberinnen und Bewerber aus, die die allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen; und/oder 3

4 ihre Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht haben (maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des Einlieferungsscheins des privaten Kurierdiensts), ihren Bewerbungsfragebogen nicht per Einschreiben mit Rückschein oder über einen privaten Kurierdienst eingesandt haben (siehe IX.3), den Bewerbungsfragebogen nicht unterschrieben haben, nicht den zwingend vorgeschriebenen Bewerbungsfragebogen verwendet und ordnungsgemäß ausgefüllt haben, keine Version der erforderlichen Nachweise auf Deutsch, Englisch oder Französisch beigefügt haben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen unterrichtet, wenn ihre Bewerbung aus einem der oben genannten Gründe zurückgewiesen wurde. 3. Der Prüfungsausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen, erstellt die Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die die unter III.B genannten besonderen Bedingungen erfüllen, und wählt anhand zuvor festgelegter Kriterien die 15 Bewerberinnen und Bewerber aus, deren Befähigungsnachweise und ordnungsgemäß nachgewiesene Berufserfahrung den wahrzunehmenden Aufgaben, so wie sie unter II ( Art der Tätigkeit ) beschrieben sind, am besten entsprechen. Dabei stützt er sich auf die Angaben im Bewerbungsfragebogen, die durch beigefügte Unterlagen belegt sind. In diesem Stadium scheiden die Bewerberinnen und Bewerber aus, die die unter III.B geforderten Zulassungsbedingungen nicht erfüllen oder ihre Angaben nicht innerhalb der festgesetzten Fristen durch einschlägige Unterlagen belegt haben. 4. Allen Bewerberinnen und Bewerbern wird schriftlich mitgeteilt, welche Entscheidung der Prüfungsausschuss in ihrem Fall getroffen hat. 5. Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der Prüfungsausschuss die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zum Auswahlverfahren für nichtig erklären kann, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens feststellt, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine oder mehrere der allgemeinen, besonderen oder spezifischen Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren nicht erfüllt oder in den Bewerbungsunterlagen Angaben gemacht hat, die nicht durch die erforderlichen Dokumente belegt sind bzw. sich als nicht zutreffend erweisen. V. EINLADUNG ZU DEN PRÜFUNGEN Die Einladung zu den Prüfungen erfolgt auf dem normalen Postweg (nicht per Einschreiben). Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, das Sekretariat des Prüfungsausschusses von einer Änderung ihrer persönlichen Angaben und/oder Anschrift in Kenntnis zu setzen (siehe IX.4). Die EVP-Fraktion haftet nicht für Verzögerungen bei der Postzustellung oder die Nichtzustellung von Post, für die der nationale Postdienst die Verantwortung trägt. 4

5 VI. PRÜFUNGEN Der Prüfungsausschuss kann die Bewerbung von Bewerberinnen und Bewerbern für nichtig erklären, deren Verhalten bei den Prüfungen dem reibungslosen Verlauf dieser Prüfungen entgegensteht. A. SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN Vier Prüfungen finden statt: Die Prüfungen 1, 2 und 3 müssen - je nach Wahl der Bewerberinnen bzw der Bewerber - auf Englisch, Deutsch oder Französisch abgelegt werden. Prüfung 4 muss in einer Sprache abgelegt werden, die nicht für die Prüfungen 1, 2, 3 gewählt wurde. Art, Dauer und Bewertung der Prüfungen 1. Prüfung anhand von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der Kenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber über die Europäische Union, ihre Organe und ihre Politik sowie ihr kulturelles und soziales Umfeld, auf Englisch, Deutsch oder Französisch. Dauer der Prüfung: 20 Minuten Bewertung: 0 bis 10 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 5 Punkte erzielen, scheiden aus. 2. Prüfung am PC zur Beurteilung der fachlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber: Erstellung eines Dokuments inklusive einer Tabelle nach Anleitung, auf Englisch, Deutsch oder Französisch. Dauer der Prüfung: 45 Minuten Bewertung: 0 bis 20 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 10 Punkte erzielen, scheiden aus. 3. Die Prüfung in englischer Sprache, umfasst eine Zusammenfassung (max. 500 Wörter) eines Textes, um die Fähigkeit der Bewerberinnen/der Bewerber zur inhaltlichen Analyse und Zusammenfassung einzuschätzen, auf Englisch, Deutsch oder Französisch. Dauer der Prüfung: 45 Minuten Bewertung: 0 bis 20 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 10 Punkte erzielen, scheiden aus. 4. Sprachprüfung - je nach Wahl der Bewerberinnen bzw der Bewerber - auf Englisch, Deutsch oder Französisch. Die Sprache für diese Prüfung muss verschieden sein von derjenigen, die für Prüfungen 1,2,3 gewählt wurde. Diese Prüfung dient der Bewertung der Kenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber in einer zweiten Sprache. Dauer der Prüfung: 30 Minuten Bewertung: 0 bis 10 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 5 Punkte erzielen, scheiden aus. Wichtiger Hinweis: Die Prüfungen werden in der vorstehenden Reihenfolge korrigiert. 5

6 Zu den mündlichen Prüfungen zugelassen werden nur die Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens 30 Punkte bei allen schriftlichen Prüfungen insgesamt und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben. B. MÜNDLICHE PRÜFUNGEN Art, Dauer und Bewertung der Prüfungen 1. Befragung durch den Prüfungsausschuss, die dazu dient, unter Berücksichtigung sämtlicher in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Angaben die allgemeinen Kenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber und insbesondere ihre Kenntnisse in Bezug auf EU- Angelegenheiten, ihre Ausdrucksfähigkeit sowie ihre allgemeine Eignung zur Ausübung von Tätigkeiten in der Laufbahngruppe AST im Sekretariat der EVP-Fraktion, wie sie in dieser Stellenausschreibung unter II. beschrieben werden, zu beurteilen. Dauer der Prüfung: 20 Minuten Bewertung: 0 bis 30 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 15 Punkte erzielen, scheiden aus. 2. Gespräch mit dem Prüfungsausschuss zur Überprüfung der Kenntnisse der weiteren im Bewerbungsbogen angegebenen Sprachen. Dauer der Prüfung: 10 Minuten Bewertung: 0 bis 10 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 5 Punkte erzielen, scheiden aus. VII. AUFNAHME IN DIE EIGNUNGSLISTE Der Prüfungsausschuss erstellt eine Liste der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber aus den Bewerberinnen und Bewerbern, die mindestens 60 % der Punkte bei den Prüfungen insgesamt (schriftliche und mündliche Prüfungen zusammengenommen) erreicht und bei jeder Einzelprüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Reihenfolge ihrer Prüfungsergebnisse in die Eignungsliste aufgenommen. VIII. EINSTELLUNGSBEDINGUNGEN 1. Die in die Eignungsliste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber können entsprechend dem Bedarf der EVP-Fraktion eingestellt werden. 2. Die Eignungsliste ist zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig. Ihre Geltungsdauer kann verlängert werden. In diesem Fall werden die in die Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig benachrichtigt. 3. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AST 1. IX. BEWERBUNGEN 1. Der Bewerbungsfragebogen ist in einer der folgenden Sprachen ordnungsgemäß auszufüllen: Deutsch, Englisch oder Französisch. Er kann auf der Website der EVP- Fraktion ( aufgerufen oder bei der 6

7 Personalabteilung des Fraktionssekretariats ( -Adresse: angefordert werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen den Bewerbungsfragebogen ausfüllen und unterzeichnen und Fotokopien der Unterlagen beifügen, aus denen hervorgeht, dass sie die besonderen Zulassungsbedingungen (siehe III.B) erfüllen, sodass der Prüfungsausschuss nachprüfen kann, ob die Angaben in dem Bewerbungsfragebogen zutreffen. Andernfalls können die Bewerberinnen und Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Kopien der Unterlagen, die als Nachweis dienen, müssen mit Seitenzahlen versehen werden. Sämtliche dem Bewerbungsfragebogen beigefügten Belege müssen in einem Inhaltverzeichnis aufgeführt sein, das eine Beschreibung der Dokumente sowie die entsprechende(n) Seitenzahl(en) umfasst. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die Dokumente NICHT zusammenzuheften. Es wird bezüglich III.B.1 darauf hingewiesen, dass die Bewerberinnen und Bewerber, deren Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch abgefasst sind, eine nicht beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen beifügen müssen. Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen werden den Bewerberinnen und Bewerbern nicht zurückgesandt. 2. Körperbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auf einem gesonderten Blatt, das dem Bewerbungsfragebogen beizufügen ist, anzugeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens erforderlich sind, um ihnen die Teilnahme an den Prüfungen zu erleichtern, und Belege als Nachweis für die angegebene Behinderung beizufügen. 3. Der Bewerbungsfragebogen und die Fotokopien der Nachweise sind per Einschreiben mit Rückschein(1) bis spätestens 4. Mai 2012 (maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des Einlieferungsscheins des privaten Kurierdiensts) an folgende Anschrift zu senden: EVP-FRAKTION Personalabteilung Stellenausschreibung EVP/AST/2012/8 EUROPÄISCHES PARLAMENT ASP 1 H 265 rue Wiertz 60 B-1047 BRÜSSEL 4. Der gesamte Schriftverkehr in Zusammenhang mit der unter einem bestimmten Namen eingereichten Bewerbung ist unter Angabe dieses Namens und der Nummer des Auswahlverfahrens zu führen und ausschließlich an die vorstehende Anschrift zu richten. Der gesamte Schriftverkehr muss entweder auf Deutsch, Englisch oder Französisch abgefasst werden. Die von der Bewerberin oder dem Bewerber auf dem Bewerbungsfragebogen angegebene Anschrift (2) gilt als die Anschrift, an die der gesamte das Auswahlverfahren betreffende Schriftverkehr, einschließlich der Einladungen zu den Prüfungen, gerichtet wird. Diese Anschrift gilt als der Ort, von dem aus sich die Bewerberin oder der Bewerber zum Prüfungsort begibt. Es obliegt den Bewerberinnen und Bewerbern, dem Sekretariat des Prüfungsausschusses unter Nutzung der vorstehenden Anschrift etwaige Änderungen ihrer persönlichen Angaben und/oder Anschrift rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. 7

8 Eilige Mitteilungen der Bewerberinnen und Bewerber sind dem Sekretariat des Prüfungsausschusses per Fax (Fax-Nr.: ) oder per ( -Adresse: epp-recruitment@europarl.europa.eu) zu übermitteln. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN ABSTAND ZU NEHMEN. 5. Die in die Eignungsliste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber, denen eine Stelle angeboten wird, haben die Originale ihrer Zeugnisse, Bildungsabschlüsse und Arbeitsbescheinigungen zum Zweck der Überprüfung nachzureichen. * * * (1) Die Übermittlung durch private Kurierdienste gilt als Einschreiben. In diesem Fall ist das Datum des Einlieferungsscheins maßgebend. (2) Wünscht die Bewerberin oder der Bewerber aus besonderen Gründen, dass der gesamte das Auswahlverfahren betreffende Schriftverkehr an eine andere Anschrift als die Anschrift ihres bzw. seines tatsächlichen Aufenthaltsortes gerichtet wird, muss sie/er diesen Antrag auf einem gesonderten Blatt eingehend und ausführlich begründen. Erklärungen dieser Art werden vertraulich behandelt. 8

EVP-Fraktion im Europäischen Parlament. Regelung über Praktika im Sekretariat der EVP-Fraktion. des Europäischen Parlaments

EVP-Fraktion im Europäischen Parlament. Regelung über Praktika im Sekretariat der EVP-Fraktion. des Europäischen Parlaments Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Europäischen Parlament Group of the European People's Party (Christian Democrats) in the European Parliament Groupe du Parti Populaire Européen

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Hohenheim Management School

Hohenheim Management School Hohenheim Management School Antrag auf Zulassung zum Executive MBA Jahrgang 2011 / 2012 Nur Druckbuchstaben verwenden. Namen und Anschrift in Groß- und Kleinschreibung angeben. Umlaute dürfen verwendet

Mehr

EUROPÄISCHES AMT FÜR PERSONALAUSWAHL (EPSO)

EUROPÄISCHES AMT FÜR PERSONALAUSWAHL (EPSO) 13.7.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 188 A/1 V (Bekanntmachungen) VERWALTUNGSVERFAHREN EUROPÄISCHES AMT FÜR PERSONALAUSWAHL (EPSO) BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN FÜR ÜBERSETZER

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Checkliste Bachelor Bewerbung

Checkliste Bachelor Bewerbung Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF!

WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! Regeln WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! ist ein monatlich von der Webredaktion der Website des Europäischen Parlaments ausgeschriebenes Projekt. Jeden Monat wird im Rahmen

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbestimmungen Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER ANWENDUNG E-CURIA FASSUNG FÜR DIE VERTRETER DER PARTEIEN

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER ANWENDUNG E-CURIA FASSUNG FÜR DIE VERTRETER DER PARTEIEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER ANWENDUNG E-CURIA FASSUNG FÜR DIE VERTRETER DER PARTEIEN 1. E-Curia ist eine EDV-Anwendung, die es ermöglicht, Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Weg einzureichen

Mehr

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original

Mehr

Lesefassung vom 15. Juli 2013

Lesefassung vom 15. Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (I) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

Generalsekretariat der Europäischen Kommission Generalsekretariat der Europäischen Kommission Ausschreibung der Stelle eines Direktors (m/w) (AD14) Brüssel (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union) Amtsblatt C 195 A vom 25.

Mehr

Finanzgruppe Hochschule

Finanzgruppe Hochschule Finanzgruppe Hochschule Antrag auf Immatrikulation für das Bachelor-Studium Vertraulich An die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - Bonn GmbH Simrockstraße 4 53113

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz 3 des Bremischen

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Ausfüllhilfe. Verwendungsnachweis 2011 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Ausbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung)

Ausfüllhilfe. Verwendungsnachweis 2011 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Ausbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung) Förderprogramm A/W - Ausbildung - (Förderperiode 2011) Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis 2011 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Ausbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Arbeitsplatzbeschreibung

Arbeitsplatzbeschreibung Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Stellenausschreibung für die Stelle eines Hochrangigen Experten für Datenverwaltung / Gruppenleiters Überwachungsdatendienste

Mehr

Bewerbungsbogen für das internationale Freiwilligenprogramm Jesuit Volunteers

Bewerbungsbogen für das internationale Freiwilligenprogramm Jesuit Volunteers Bewerbungsbogen für das internationale Freiwilligenprogramm Jesuit Volunteers 1. Vorname, Name Passbild 2. Derzeitiger Wohnsitz (Adresse) 3. Heimat-Adresse Telefon: Telefon: Handy: Handy: E-Mail: E-Mail:

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Abfallwirtschaft und Altlasten (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Lesefassung vom 30. Juni 2011 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (Bachelor) vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration Zula MA IKU Pädagogische Hochschule Jahrgang 2015 Nr. 08 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration vom 10. Juni 2015 Aufgrund von

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über das Eignungsverfahren und über die Prüfung der Eingangsqualifikation für den Masterstudiengang Philosophie Politik Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 14. April

Mehr

EPSO/AST-SC/03/2015 - Sekretariatskräfte/ Büroangestellte Bewerbungsverfahren Leitfaden für Bewerber/-innen

EPSO/AST-SC/03/2015 - Sekretariatskräfte/ Büroangestellte Bewerbungsverfahren Leitfaden für Bewerber/-innen EPSO/AST-SC/03/2015 - Sekretariatskräfte/ Büroangestellte Bewerbungsverfahren Leitfaden für Bewerber/-innen 1. Beginnen Sie das Bewerbungsverfahren auf support-staff.eu-careers.eu Lesen Sie die Informationen

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt Erzieherinnenausbildung Anmeldung zur Schulfremdenprüfung HWS Albstadt Johannesstraße 6 72458 Albstadt Tel: 07431 121 151 FAX: 07431 121 158 Email: info@hws-albstadt.de Die Meldung zur Prüfung muss bis

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?

Mehr

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

Mehr

Antragsformular für das Deutschlandstipendium an der Universität Witten/Herdecke

Antragsformular für das Deutschlandstipendium an der Universität Witten/Herdecke Antragsformular für das Deutschlandstipendium an der Universität Witten/Herdecke 1. Persönliche Daten: Name: Vorname: Matrikel- o. Bewerbernummer: Geburtsdatum: Geburtsort: Geschlecht: Staatsangehörigkeit:

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Allgemeine Vergütungsordnung

Allgemeine Vergütungsordnung 4.0 Allgemeine Vergütungsordnung Anlage 1 a Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen 1. Für Angestellte, deren Tätigkeit außerhalb der Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 1 und 1 a bis 1 e des Allgemeinen

Mehr

Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23

Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Besonderer Teil der Ordnung über die Zulassung zum Studium im Bachelor-Studiengang International Business Studies (IBS) der Fakultät IV Wirtschaft

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531. An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Hinweise zum Antragsformular für die Akteneinsicht 1

Hinweise zum Antragsformular für die Akteneinsicht 1 HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) Marken, Muster und Modelle Hinweise zum Antragsformular für die Akteneinsicht 1 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Verwendung des Formulars Das Formular kann gebührenfrei

Mehr

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 14 der Satzung diejenigen

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

Theoretische Privatpilotenprüfung (A)

Theoretische Privatpilotenprüfung (A) Theoretische Privatpilotenprüfung (A) Ausgabe 1 1. Juni 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 2. Prüfungsorganisation 3 3. Anmeldung 3 4. Prüfungsdauer und Hilfsmittel 4 5. Prüfungsdurchführung 5 6.

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT MASTERSTUDIENGANG REGIONALMANAGEMENT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ORDNUNG FÜR MODUL BERUFSPRAKTISCHE

Mehr

So gelingt Ihre Online-Bewerbung!

So gelingt Ihre Online-Bewerbung! So gelingt Ihre Online-Bewerbung! Erstmalige Bewerbung: Wenn Sie sich zum ersten Mal dazu entschieden haben, sich auf ein Stellenangebot des waff-personalfinder zu bewerben, wird im Zuge Ihrer Bewerbung

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

INFORMATION ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB

INFORMATION ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB 1 INFORMATION ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB Die Technologiefabrik richtet 2013 zum vierten Mal den Innovationswettbewerb aus. Gesucht werden technische Ideen, Lösungen und Konzepte, die sich durch einen

Mehr

INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften

INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften Zulassungsamt INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften 1 Allgemeines 2 Zulassungsfristen 3 Bewerbungsunterlagen 4 Bewerbung

Mehr

ING Luxembourg - Visa VORDRUCK FÜR EINFACHE REKLAMATIONEN

ING Luxembourg - Visa VORDRUCK FÜR EINFACHE REKLAMATIONEN S e i t e 1 ING Luxembourg - Visa VORDRUCK FÜR EINFACHE REKLAMATIONEN DIESES FORMULAR DIENT NICHT ZUR MELDUNG EINES VISA-KARTENBETRUGS BEI KARTENBETRUG WENDEN SIE SICH BITTE AN DIE VISA-STELLE UNTER DER

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

Selbstauskunft. Tiroler Bauernstandl GmbH Karin Schützler Eurotec-Ring 15 47445 Moers Deutschland. Foto. Name:

Selbstauskunft. Tiroler Bauernstandl GmbH Karin Schützler Eurotec-Ring 15 47445 Moers Deutschland. Foto. Name: Selbstauskunft Sehr geehrte Tiroler Bauernstandl-Interessentin, sehr geehrter Tiroler Bauernstandl-Interessent, wenn Sie Tiroler Bauernstandl-Franchiseunternehmer werden wollen, dann senden Sie diesen

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

Antrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung

Antrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung Antrag auf Zulassung zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang E-Learning und Medienbildung für das Sommersemester 20 / Vollzeitstudium Teilzeitstudium A. Persönliche Daten Akademischer Titel / Namenszusatz

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 13. Mai 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money 2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money Definitionen der verwendeten Begriffe: System Privat Money Software für den Versand (Transfer Send) und

Mehr

der Lizenz entsprechen: Luftrecht / betriebliche JAR-FCL 1.465 Anforderungen

der Lizenz entsprechen: Luftrecht / betriebliche JAR-FCL 1.465 Anforderungen - Erforderliche theoretische Kenntnisse und Verfahren für die Durchführung von theoretischen en für CPL, ATPL und Instrumentenflugberechtigungen JAR-FCL 1.465 Anforderungen Der Bewerber für eine CPL, ATPL

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

Ausschreibung. des Modellprojektes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Medizinstudenten Studieren in Europa Zukunft in Sachsen

Ausschreibung. des Modellprojektes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Medizinstudenten Studieren in Europa Zukunft in Sachsen KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts LANDESGESCHÄFTSSTELLE Ausschreibung des Modellprojektes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Medizinstudenten

Mehr

Eingangsprüfungsordnung. der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit. vom 29.07.2015

Eingangsprüfungsordnung. der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit. vom 29.07.2015 Eingangsprüfungsordnung der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit vom 29.07.2015 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg

Mehr