Weiterentwicklung der Vollzeitpflege

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1 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Weiterentwicklung der Vollzeitpflege Anregungen und Empfehlungen für die Niedersächsischen Jugendämter Zweite überarbeitete Auflage Niedersachsen

2 Beteiligte Institutionen: Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Landes Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen Stiftung zum Wohl des Pflegekindes Die Jugendämter: Stadt Celle Stadt Oldenburg Landkreis Nienburg Landkreis Wolfenbüttel Erarbeitet von: Frank Alpert, Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel Waltraud Bonekamp, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (bis Januar 2007) Meike Bruns-Claassen, Jugendamt der Stadt Oldenburg Birgit Eckert, Jugendamt der Stadt Celle Heinz-Jürgen Ertmer, Stiftung zum Wohl des Pflegekindes, Holzminden Joachim Glaum, Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Landes Niedersachsen Stefan Ottmann, Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück Rita Ruopp, Landkreis Nienburg/Weser Johannes Seifert, Stadt Hannover Reinhard Worbs, Pflegekinderdienst des Jugendamtes des Landkreises Lüneburg und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der vier beteiligten Jugendämter Moderation: Dr. Christian Erzberger, Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v. (GISS), Bremen Prof. Dr. Jürgen Blandow, Universität Bremen Erstellt mit finanzieller Unterstützung der Klosterkammer in Hannover Auflage 2, Durchgesehen von: Annette Kleine-Gödde, Jugendamt Hameln-Pyrmont Anke Kuhls, Universität Hildesheim Christa Pahls-Korzonek, Kreisjugendamt Celle Susann Vollmer, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig Joachim Glaum, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v. Kohlhökerstraße 22, Bremen Telefon: / Fax: / post@giss-ev.de Internet: Textverarbeitung, Layout und Büroorganisation: Gertraude Klaiber Bremen, November 2008, 2. Auflage Juli 2013

3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, den Begriff Pflege verbinden wir im Alltagssprachgebrauch eher mit Senioren. Aber es gibt auch Pflegekinder. Zwar ist hier die Bedeutung eine gänzlich andere, aber vergleichbar ist das Bestreben, in einer bestimmten Lebensphase Unterstützung zu leisten. Allein in Niedersachsen leben fast 7000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Damit macht die Vollzeitpflege den größten Teil der sogenannten außerfamiliären Unterbringungen aus. Angesichts der großen Bedeutung der Vollzeitpflege für die Erziehungshilfe insgesamt unterstützt die Landesregierung bereits seit vielen Jahren die kommunale Jugendhilfe bei der Weiterentwicklung dieser wichtigen Hilfeform. Bereits 2003 wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen die Untersuchung Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Studie sind auch in die Anregungen und Empfehlungen für die niedersächsischen Jugendämter eingeflossen, die im Herbst 2008 erschienen sind. Längst sind diese Anregungen eine wichtige Grundlage für die Arbeit mit Pflegefamilien geworden, auch über die Grenzen Niedersachsens hinaus. Nachdem nunmehr neue Gesetze, gerade auf Bundesebene, zu einer Reihe von Neuerungen und Änderungen geführt haben, war es an der Zeit, diese Anregungen zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die vorliegende Fassung spiegelt den aktuellen Informations- und Diskussionsstand wider. So ist zum Beispiel der Bereich Vollzeitpflege

4 für Pflegekinder mit Migrationshintergrund neu hinzugekommen. Entstanden ist ein wichtiges Nachschlagewerk für alle Beteiligten, dem ich im Interesse der betroffenen Kinder ein reges Interesse wünsche. In diesem Zusammenhang möchte ich auch den niedersächsischen Jugendämtern sowie der Universität Hildesheim danken, die die Überarbeitung der Empfehlungen sehr engagiert begleitet haben. Ihre Cornelia Rundt Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

5 INHALTSVERZEICHNIS 0. ZUR EINFÜHRUNG Entstehung und Anliegen der Empfehlungen Aufbau und Gliederung Anmerkungen und Hinweise zur Benutzung der Empfehlungen TEIL A FRAGEN DER STRUKTURQUALITÄT: DIFFERENZIERUNGSFORMEN, ORGANISATION UND KOOPERATION, FACHKRÄFTE, KOSTEN UND PERSONALBEMESSUNG FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE Formen zeitlich befristeter Vollzeitpflege Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption ( ) Auf Dauer angelegte Pflegeformen Allgemeine Vollzeitpflege Sozialpädagogische Vollzeitpflege Sonderpädagogische Vollzeitpflege Weitere Pflegeformen Verwandtenpflege Patenschaften für Kinder von Eltern mit psychischen Erkrankungen Pflegekinder mit Migrationshintergrund ( ) Abgrenzung zwischen Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII und Heimerziehung / sonstige betreute Wohnformen nach 34 SGB VIII Vollzeitpflege in der Familie des Vormunds ORGANISATION UND KOOPERATION IN DER VOLLZEITPFLEGE Interne Organisation im Jugendamt Aufgaben von PKD und ASD bei einer Fremdunterbringung Hilfeprozess Phasenstruktur des Prozesses Verzug der Herkunftseltern innerhalb des Jugendamtsbezirks Arbeitsstrukturen und Kooperationsmodelle PKD und bezirkliche Organisation des Jugendamtes Verantwortlichkeiten im Bereich der Inobhutnahmen nach 42 SGB VIII Übergreifende Kooperationen Kooperation mit anderen Jugendämtern Empfehlungen bei Übernahmen nach 86 Abs. 6 SGB VIII Kooperation mit freien Trägern und Zusammenschlüssen von Pflegeeltern Inhaltlicher Austausch über Fachgremien

6 2.3 Kooperation mit Vormündern Beschwerdemanagement Anlagen zu Kapitel DIE FACHKRÄFTE IM PFLEGEKINDERWESEN UND DIE AUS- STATTUNG VON PFLEGEKINDERDIENSTEN Arbeitsaufgaben und Kompetenzerwartungen Fortbildung, Weiterbildung und Supervision der Fachkräfte Ausstattungsfragen KOSTEN UND PERSONALBEMESSUNG Höhe der finanziellen Leistungen für die Pflegefamilien Finanzielle Leistungen im Rahmen der auf Dauer angelegten Pflegeverhältnisse Finanzielle Leistungen für befristete Pflegeverhältnisse Finanzielle Leistungen im Rahmen anderer Pflegeformen Erläuterungen zu den Tabellen und weitere Kosten Finanzieller Ausgleich bei Übernahmen nach 86 Abs. 6 SGB VIII Heranziehung zu den Kosten Fallzahlen und Mitarbeiterkapazitäten TEIL B DIE FACHLICHE ARBEIT DER PFLEGEKINDERDIENSTE: QUALITÄTSSTANDARDS UND PROZESSQUALITÄTEN AUFGABEN DES PKD IN DER HILFEPLANUNG Hilfefortschreibung und Berichtswesen auf einheitlicher Grundlage Anforderungen an die Hilfeplanung aus Sicht des PKD Beteiligung von Pflegeeltern an der Hilfeplanung Schutzauftrag des Jugendamtes nach 37 Abs. 3 SGB VIII und Risikoeinschätzung im Bereich des 8a SGB VIII Anlagen zu Kapitel GESTALTUNG DES PROZESSES IM VORFELD DER PFLEGE Der Vermittlungsprozess Vor der Vermittlung Allgemeine Kriterien der Vermittlung Die Anbahnung des Pflegeverhältnisses Der Beginn des Pflegeverhältnisses

7 7. GESTALTUNG DES HILFEPROZESSES IN DER BEGLEITUNG DES PFLEGEVERHÄLTNISSES Die Arbeit mit dem Pflegekind Die Arbeit mit den Pflegeeltern Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie Allgemeines Eltern ohne Kind : Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie vor und nach der Inpflegegabe Die Elternarbeit: Persönliche Kontakte im laufenden Pflegeverhältnis Anregung für die konzeptionelle Weiterentwicklung GESTALTUNG DES HILFEPROZESSES BEI BEENDIGUNG DES PFLEGEVERHÄLTNISSES Gestaltung der Beendigung bei planbarem Ende des Pflegeverhältnisses Rückführung eines Kindes in die Herkunftsfamilie Adoption des Kindes durch die Pflegeeltern oder aus einer Pflegefamilie heraus Verselbstständigung des Pflegekindes Gestaltung der Beendigung bei ungeplantem Ende des Pflegeverhältnisses FALLÜBERGREIFENDE AUFGABENBEREICHE Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Vorbereitung von Bewerberinnen und Bewerbern und prozessbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegeeltern Informationsmaterialien, Erstkontakt zum PKD und Informations-veranstaltungen Vorbereitungsseminare Die individuelle Eignungsfeststellung Prozessbegleitende Qualifizierung von Pflegeeltern Berichterstattung und Evaluation Unterrichtung der Öffentlichkeit: Öffentliches Berichtswesen Evaluation LITERATUR UND WEITERE HILFE ANHANG Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für den Pflegekinderbereich Nähere Erläuterungen zu einzelnen rechtlichen Regelungen Erläuterungen zum Sozialgesetzbuch achter Teil (SGB VIII) Erläuterungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anlagenverzeichnis

8 0. EINFÜHRUNG 0. ZUR EINFÜHRUNG 0.1 Entstehung und Anliegen der Empfehlungen Niedersachsen hat sich auf den Weg gemacht, möglichst flächendeckend den Pflegekinderbereich zu qualifizieren. Beabsichtigt und politisch gewollt ist, den Stellenwert der Vollzeitpflege im Rahmen der erzieherischen Hilfen zu stärken, für mehr Kinder geeignete Pflegefamilien zu finden und hierüber auch Heimunterbringungen zu vermeiden. Die Anregungen und Empfehlungen für die niedersächsischen Jugendämter fühlen sich diesem Anliegen verpflichtet. Die erarbeitete Weiterentwicklung der Vollzeitpflege unterscheidet sich von anderen bereits vorliegenden oder im Entstehen begriffenen Handbüchern zu diesem Arbeitsfeld durch ihre Entstehungsgeschichte, ihre Arbeitsweisen und die Art und Weise ihrer Argumentation. Das Projekt verdankt seine Entstehung der vorangegangenen Untersuchung Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen. Die im Jahr 2003 abgeschlossene, vom Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Landes Niedersachsen initiierte, vom Ministerium und der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes finanzierte und von einem Beirat aus erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern aus dem Pflegekinderbereich begleitete Untersuchung hatte über eine nahezu alle niedersächsischen Jugendämter umfassende Jugendamtsbefragung sowie über eine Pflegeelternbefragung im Kern vor allem völlig unterschiedliche Bedingungen für den Pflegekinderbereich in den kommunalen Jugendämtern erbracht. Sie unterschieden sich in oft konträrer Weise in der Form der organisatorischen Einbindung der Pflegekinderarbeit in das jugendamtliche Handeln, im Differenzierungsgrad, in den Fallzahlen je Fachkraft, in Finanzierungs- und Ausstattungsfragen sowie in Arbeitsabläufen und Aufgabenzuschnitt. Im Ergebnis zeigte sich damit, dass Pflegeeltern je nach Wohnort ganz unterschiedliche Bedingungen vorfinden, es keine allgemein akzeptierten Qualitätsstandards für den Pflegekinderbereich gibt und eine sinnvolle Kooperation zwischen verschiedenen Jugendämtern so gut wie ausgeschlossen ist. Das Ministerium nahm die Ergebnisse zum Anlass, das Weiterentwicklungsprojekt zu initiieren, um hierüber einen Beitrag zur Überwindung von Ungleichheiten im niedersächsischen Pflegekinderwesen zu leisten, vergleichbaren Qualitätsstandards zum Durchbruch zu verhelfen und die Sache der Pflegekinder voranzubringen. Die Idee war von vornherein, die Empfehlungen in enger Kooperation mit der Praxis zu entwickeln. Anregungen und Vorschläge sollten nicht am grünen Tisch und in wissenschaftlicher Akribie, sondern von den beteiligten Jugendämtern und den weiteren beteiligten Institutionen und Personen in einem diskursiven, eng an Praxis und Erfahrungen orientierten Prozess erarbeitet und gleichzeitig in den Modellregionen erprobt werden. Nach einem Interessenbekundungsverfahren wurden von der beauftragten Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v. (GISS) und dem aus der Untersuchung übernommenen Beirat vier sich nach den Kriterien Stadt/Land, Region und Größe unterscheidende an der Umsetzung der Empfehlungen interessierte Jugendämter ausgewählt (die Jugendämter der Stadt Celle, der Stadt Oldenburg, des Landkreises Wolfenbüttel und des Landkreises Nienburg). Sie haben zusammen mit dem Beirat (Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter der Stadt Hannover, der Landkreise Osnabrück und Lüneburg, ein Vertreter des Ministeriums, ein Vertreter der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes, ein Wissenschaftler der Universität Bremen) in dreijähriger Arbeit die Empfehlungen erarbeitet und in Rückkoppelung mit den jeweiligen Jugendamtsverwaltungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Pflegekinderdienste den Kern der Empfehlungen umgesetzt. Empfohlen werden insoweit nur Verfahrens- und Arbeitsweisen, deren Machbarkeit sich bereits erwiesen hat. Dieses Vorgehen prägt auch die Art und Weise der Argumentation. Aufgegriffen wurden jene Themen, die sich in der Praxis entweder als ungeklärt oder unbefriedigend gelöst herauskristallisiert haben und deren Vereinheitlichung den größten Effekt für eine ge- 0-1

9 0. EINFÜHRUNG meinsame Politik und Qualität des niedersächsischen Pflegekinderwesens erwarten lässt. Letzteres wurde vor allem für Fragen der Vereinheitlichung von Differenzierungsformen im Pflegekinderbereich, eine Vereinheitlichung von finanziellen Konditionen für Pflegeeltern und für die Vereinheitlichung von Standards für die Organisationsentwicklung und von Kooperationsbeziehungen zwischen ASD und Pflegekinderdiensten innerhalb der Jugendämter sowie für Regelungen für die Kooperation zwischen Jugendämtern angenommen. Die entsprechenden Empfehlungen zu diesen Bereichen machen dann auch den Kern dieser Weiterentwicklung der Vollzeitpflege in Niedersachsen aus. Die Verfasserinnen und Verfasser der Empfehlungen sind davon überzeugt, dass Standardentwicklungen in diesen Bereichen eine notwendige Voraussetzung für eine flächendeckende Qualitätsoffensive in Niedersachsen sind und viele vermeidbare Probleme für die die endlosen Diskussionen um den 86 Abs. 6 nur die Spitze des Eisbergs sind produktiv angegangen werden können. Bei der Formulierung der Empfehlungen kam es den Verfassern freilich auch darauf an, eine Balance zwischen Vereinheitlichung und Eigenständigkeit der angesprochenen niedersächsischen Jugendämter zu finden, und hierüber unterschiedliche Wege zum selben Ziel nicht auszuschließen. Zentrale Teile der Empfehlungen befassen sich mit der inhaltlichen Arbeit von Pflegekinderdiensten, den Fachfragen im engeren Sinne. Für die Diskussion solcher Fragen kann auf Praxiserfahrungen, eine bewährte Praxis und Best-practice-Projekte sowie die Fachdiskussion zurückgegriffen werden. Für Empfehlungen zur fachlichen Ausgestaltung des Pflegekinderbereichs ist aber auch zu konstatieren, dass sie nicht objektiv formuliert werden können, immer auch ein subjektives Moment beinhalten und von grundlegenden Menschen- und Gesellschaftsbildern abhängig sind. Zu diesen Fragen enthalten die Empfehlungen Ergebnisse, auf die sich die Beteiligten einigen konnten. Für an der Erarbeitung nicht Beteiligte wird das Erarbeitete als Anregung für die eigene Verständigung vorgestellt. Überhaupt sollten die Empfehlungen nicht als ein ein für alle Mal fertiges Produkt betrachtet werden. Die Dinge Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Voraussetzungen, Fachdiskussionen, das Methodenrepertoire entwickeln sich weiter. Man wird den Empfehlungen darum am besten gerecht, wenn man sie als Angebot zur Reflexion und zur Überwindung gegenwärtiger Strukturmängel und als Angebot zur permanenten Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit liest. Die Empfehlungen hätten nicht ohne das Engagement der beteiligten Personen, die finanzielle Beteiligung der Modellregionen, die organisatorische, personelle und finanzielle Beteiligung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Landes Niedersachsen und eine großzügige Zuwendung der Klosterkammer erarbeitet werden können. Den genannten Personen, Behörden und Institutionen sei herzlich gedankt. Neue gesetzliche Regelungen und die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe wie sie z. B im Handbuch Pflegekinderhilfe des Deutschen Jugendinstitutes ihren Niederschlag gefunden hat, machten 2012 eine Anpassung der Empfehlungen nötig. Diese Anpassung wurde vom Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Landes Niedersachsen finanziert und fand von September 2012 bis Januar 2013 statt. An dieser Stelle ist auch darauf hinzuweisen, dass 2011 eine Befragung der niedersächsischen Jugendämter hinsichtlich der Umsetzung der in den Empfehlungen enthaltenen Vorschläge stattgefunden hat. Hier wurde ersichtlich, dass in allen Jugendämtern die Empfehlungen bekannt waren und ein Großteil der 57 Jugendämter in Niedersachsen begonnen hat, die Empfehlungen ganz oder teilweise umzusetzen. 0.2 Aufbau und Gliederung Die Empfehlungen sind in zwei Hauptteile und einen Anhang gegliedert. Teil A ist Strukturfragen und Strukturqualitäten für das niedersächsische Pflegekinderwesen gewidmet. Er enthält eine Empfehlung über Differenzierungsformen im Pflegekinder- 0-2

10 0. EINFÜHRUNG bereich, Empfehlungen zur Organisation und Kooperation in der Vollzeitpflege, Erörterungen über Aufgabenbereiche von Pflegekinderdiensten und Empfehlungen zu Finanzierungs- und Personalbemessungsfragen. Zentrale Punkte bilden Kapitel 1 (Formen der Vollzeitpflege) und Kapitel 4 (Kosten und Personalbemessung). Diese Kapitel werden als unabdingbare Voraussetzungen für eine einheitliche Grundausrichtung des Pflegekinderwesens in Niedersachen angesehen. Die Vorschläge zur Gestaltung der Organisation und Kooperation sind als Anregungen zu verstehen, die dazu beitragen sollen, eine eigene Praxis zu entwickeln. In der Form sind die Abschnitte dieses Teils unmittelbar auf Umsetzung gerichtet, wofür z. B. konkrete Leistungsbeschreibungen für Pflegeformen, tabellarische Zusammenfassungen und konkrete Vorschläge für Kooperationsvereinbarungen stehen. Teil B folgt im Aufbau den von Fachkräften im Pflegekinderbereich zu leistenden Arbeitsschritten von der Beteiligung an der Hilfeplanung über die Gestaltung des Hilfeprozesses im Vorfeld der Pflege, die Gestaltung des Hilfeprozesses in der Begleitung des Pflegeverhältnisses bis zur Gestaltung des Hilfeprozesses bei der Beendigung der Pflege. Darüber hinaus beschäftigt sich ein Kapitel mit fallübergreifenden Aufgabenbereichen (Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung und Qualifizierung von Pflegeeltern, öffentliche Berichterstattung und Evaluation). Die einzelnen Kapitel und Unterkapitel spiegeln den Diskussionsstand in der Projektgruppe, sie sind mal intensiver ausgearbeitet, beschränken sich in anderen Fällen auf kurze Anmerkungen zu einem Regelungsbereich. Ein besonderes Augenmerk wurde auf das gleichzeitig schwierigste wie aktuell(st)e Thema des Pflegekinderbereichs gelegt, die Gestaltung von persönlichen Kontakten der Herkunftsfamilie zu dem untergebrachten Pflegekind und den Pflegeeltern sowie auf die Arbeit bei einer Rückführungsoption. Wie schon erwähnt, handelt es sich bei den Abschnitten dieses Teils weniger um harte Empfehlungen, als mehr um eine Anregung an die Leserinnen und Leser, sich mit den vorgeschlagenen Qualitätsstandards auseinanderzusetzen und sie für die eigene Arbeit fruchtbar zu machen. Der Anhang zu den Empfehlungen bietet einen Überblick zum Recht des Pflegekinderwesens, einen systematischen Überblick zur Literatur sowie das Verzeichnis der benutzten Literatur. Zur benutzten Literatur ist anzumerken, dass sie eher den Hintergrund für die im Kern praxisorientierten Diskussionen innerhalb der Projektgruppe bildete, als dass es eine systematische Literaturauswertung gegeben hätte. In den Texten wurde deshalb mit Ausnahme von Passagen, die unmittelbar auf eine bestimmte Literaturquelle Bezug nehmen, auf Literaturverweise verzichtet. 0.3 Anmerkungen und Hinweise zur Benutzung der Empfehlungen Die Empfehlungen sind klar auf die Arbeit der Pflegekinderdienste bezogen. Arbeiten, die von anderen Sachgebieten (z. B. dem Allgemeinen Sozialdienst) ausgeführt werden müssen, werden hier nur angerissen. Insgesamt wird von vielen Kooperationen mit unterschiedlichen Kooperationspartnern ausgegangen, die ein wichtiges Feld in der Arbeit der Pflegekinderdienste darstellen. Den Verfasserinnen und Verfassern ist bewusst, dass sich die Arbeit in kleinen und größeren Jugendamtsbezirken nicht ohne weiteres über einen Kamm scheren lässt. Was für große Jugendamtsbezirke innerhalb des Jugendamts lösbar ist, lässt sich in kleinen Jugendamtsbezirken manchmal nur in Kooperation mit benachbarten Jugendämtern oder mit freien Trägern der Jugendhilfe lösen. Die Anregung, nach solchen Kooperationen zu suchen, ist auch wenn nicht in jedem Kapitel erwähnt Teil des in diesen Empfehlungen vorgeschlagenen Gesamtkonzepts für das niedersächsische Pflegekinderwesen. Viele Textstellen sind als Kompromisse zu betrachten, die über intensive Diskussionen zustande gekommen sind und daher Anregungen zum Vorgehen in der Praxis darstellen. Ebenso existieren aber auch Stellen, die bewusst idealtypisch formuliert sind, um auf speziell wichtige Vorgehensweisen hinzuweisen. In diesen Fällen dient das Ideal als Horizont, dem man unter den gegebenen Umständen so nahe wie möglich kommen sollte, den man 0-3

11 0. EINFÜHRUNG aber möglicherweise nie ganz wird erreichen können. Schließlich finden sich im Text Passagen, die als Baustelle bezeichnet werden. Bei ihnen handelt es sich um Bereiche, die noch zu wenig erprobt sind, um sie bereits als Lösungsvorschlag vorstellen zu können. Baustellen verstehen sich deshalb als Anregung, sich hier und da auf Neues einzulassen, mit ihm Erfahrungen zu sammeln und anderen von den Erfahrungen zu berichten. An vielen Stellen im Text wird klar, dass sich die Empfehlungen auf Kinder und Jugendliche in einem bestimmten Alter und Entwicklungsstand beziehen dies wird nicht an jeder Stelle immer wieder explizit genannt. Es wird davon ausgegangen, dass durch den behandelnden Kontext diese Differenzierung auch ohne permanente Nennung erkennbar ist. Zumeist wird im Text von Pflegeeltern statt so der korrektere, aber sehr technische Begriff von Pflegepersonen gesprochen. Gemeint sind natürlich immer auch allein erziehende Pflegemütter und ggf. Pflegeväter sowie Familien- bzw. Partnerschaftsmodelle außerhalb des traditionellen Familien- und Ehemodells. Hier wie im gesamten Text wird für die Begriffe Umgangskontakte und Besuchskontakte der Begriff persönliche Kontakte verwendet. Der Begriff Besuchskontakte ist konzeptionell zu eng gefasst, der Begriff Umgangskontakte verweist eher auf Regelungen für das Verhältnis von Kindern zu ihren geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern. Im Text werden an unterschiedlichen Stellen Abkürzungen und Symbole benutzt. Um diese nicht immer wieder neu zu erläutern, sind sie in der Tabelle 1 zusammenfassend aufgeführt. Tabelle 1: Liste der im Text verwendeten Abkürzungen und Symbole Abkürzung PKD ASD HF PF PK PE JA LK HP HPG SGB BGB AGJÄ FBB BGW DJI DIJuF Bedeutung Pflegekinderdienst Allgemeiner Sozialdienst Herkunftsfamilie Pflegefamilie Pflegekind Pflegeeltern Jugendamt Landkreis Hilfeplan Hilfeplangespräch Sozialgesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen Familiäre Bereitschaftsbetreuung Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Deutsches Jugendinstitut Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. Baustelle 0-4

12 TEIL A Teil A Fragen der Strukturqualität: Differenzierungsformen, Organisation und Kooperation, Fachkräfte, Kosten und Personalbemessung 0-1

13 TEIL A In diesem ersten Teil werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche und bedarfsgerechte Pflegekinderarbeit definiert. Hier stehen die Aufgabenstellungen, die Organisationsstrukturen, die Vernetzungen und Kooperationen und natürlich die Kosten im Zentrum der Betrachtung. Je klarer diese Basis geregelt ist, desto reibungsloser und verlässlicher kann die fachliche Arbeit im Pflegekinderdienst geleistet werden. Das erste Kapitel wendet sich den unterschiedlichen Pflegearten zu. Unter Maßgabe des Satzes 2 des 33 SGB VIII ( Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. ) wird hier eine Reihe von Pflegearten definiert. Dabei werden die Zielsetzung, der Inhalt der mit der Art verbundenen Leistung und die Qualifikationsanforderungen an die Pflegeeltern näher beschrieben. Das geschieht unter der Überlegung, dass eine begriffliche und inhaltliche Einheitlichkeit die unabdingbare Voraussetzung für ein auf Landesebene funktionierendes Pflegekinderwesen ist. Im zweiten Kapitel steht die Organisation des Pflegekinderwesens im Mittelpunkt. Dabei wird der Blick ebenso auf die interne Organisation geworfen (Aufgaben von ASD und PKD, Kooperationen dieser Sachgebiete) wie auf die übergreifenden Kooperationsbeziehungen zu freien Trägern und Pflegeelternvereinigungen. Supervision, Fortbildung und die Ausstattung der Pflegekinderdienste bilden den Schwerpunkt des dritten Kapitels. Es wird hier für unerlässlich gehalten, dass den qualifikatorischen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegekinderdiensten große Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Letztendlich hängen eine gelungene Vermittlung und eine sich daran anschließende zielorientierte Vollzeitpflege entscheidend von den fachlichen Kompetenzen der Fachkräfte ab. Die Höhe der finanziellen Leistungen und die Berechnung von Mitarbeiterkapazitäten ist Gegenstand des letzten Kapitels dieses Abschnittes. Hier werden einheitliche Kostenstrukturen und Pauschalen für die unterschiedlichen Pflegearten definiert. Die Beachtung dieses Kapitels ist von besonderer Bedeutung, da gerade unterschiedliche finanzielle Leistungen speziell in den Bereichen der Sozialpädagogischen Vollzeitpflege und der Sonderpädagogischen Vollzeitpflege bei Übernahmen im Bereich des 86 Abs. 6 SGB VIII immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Jugendämtern führen. 0-2

14 TEIL A 1. FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE 1. FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE Nachfolgend wird unter Berufung auf den 33 Satz 2 SGB VIII und in Anlehnung an einen Vorschlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge in seinen Weiterentwickelten Empfehlungen zur Vollzeitpflege/Verwandtenpflege aus dem Jahr 2004 ein Differenzierungsmodell für den Pflegekinderbereich vorgestellt und soweit die auf Dauer angelegten Pflegeformen betreffend später auch mit Kosten unterlegt (Kap. 4.1). Es werden drei Formen befristeter Vollzeitpflege, die Kurzzeitpflege als erzieherische Hilfe, die Bereitschaftspflege und die Befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption (Kap. 1.1), und drei Formen für auf Dauer angelegte Pflegeformen, die Allgemeine Vollzeitpflege, die Sozialpädagogische Vollzeitpflege und die Sonderpädagogische Vollzeitpflege (Kap. 1.2), in Form von strukturierten Leistungsbeschreibungen vorgestellt. 1 Ergänzend wird auf Besonderheiten der Verwandtenpflege sowie auf die noch relativ neuen Patenschaften für Kinder von Eltern mit psychischen Erkrankungen (Kap. 1.3) eingegangen. Befristete Vollzeitpflegen mit Rückkehroption sowie Patenschaften werden als Baustellen charakterisiert, womit dem Tatbestand Rechnung getragen wird, dass es sich um relativ neue, noch selten erprobte Pflegeformen handelt. 2 Insbesondere von einer Differenzierung nach Allgemeiner, Sozialpädagogischer und Sonderpädagogischer Vollzeitpflege wird eine Erweiterung der Problemlösungskompetenz der Vollzeitpflege auch gegenüber Erziehungsstellen und stationären Hilfen nach 34 SGB VIII erwartet und für eine terminologische, konzeptionelle und finanzielle Vereinheitlichung der in der Praxis oft naturwüchsig entstandenen Pflegeformen votiert. Wiewohl sich diverse Jugendämter bereits der Aufgabe gestellt haben, ein den tatsächlichen Aufgaben von Pflegefamilien angemessenes Betreuungssetting und eine den Anforderungen entsprechende Finanzierung bereitzustellen, hinken die institutionellen Bedingungen für die Betreuung auch schwierigerer Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien noch den realen Entwicklungen hinterher. Eine der Folgen ist ein Auseinanderklaffen von Nachfrage und Angebot, eine andere Folge die häufige Überforderung von Pflegepersonen. Eine Ausdifferenzierung der Vollzeitpflege nach verschiedenen auf die unterschiedlichen Bedarfe von Pflegekindern zugeschnittenen Pflegeformen mit unterschiedlichen Erwartungen an die Pflegepersonen, unterschiedlichen Betreuungsarrangements und einer den unterschiedlichen Aufgaben angemessenen Finanzierung soll solchen Problemen gegensteuern. Insgesamt geht der Vorschlag davon aus, dass sich über den Ausbau des Pflegekinderwesens zwei sonst oft als unversöhnlich betrachtete jugendhilfepolitische Ziele, nämlich die Verbindung von Effektivität und Effizienz, besonders gut vereinbaren lassen. Mit den für die Familienerziehung konstitutiven Strukturmerkmalen Einmaligkeit, Dauerhaftigkeit, Alltagsbezug, Körperlichkeit und Normalität als Modell stellt die Vollzeitpflege ein Setting zur Verfügung, das sich für viele Kinder seit Langem als ein der institutionellen Erziehung gegenüber überlegenes und eben gleichzeitig kostengünstiges Modell erwiesen hat Formen zeitlich befristeter Vollzeitpflege Eine Alternative der Vollzeitpflege ist die zeitlich befristete Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII). In Übereinstimmung mit dem Deutschen Verein wird für diesen Bereich die Kurzzeitpflege In der Darstellung folgen die Leistungsbeschreibungen der in Bremen üblichen Systematik, aus den dortigen Beschreibungen wurden zum Teil auch nach Diskussion in der Projektgruppe Formulierungen übernommen. Erste Erfahrungen liegen u. a. aus Evaluationsstudien aus Hamburg und Bremen vor; Quellen hierzu im systematischen Literaturverzeichnis. Hiermit wird die für insbesondere ältere Kinder und Jugendliche unentbehrliche Heimerziehung nicht abgewertet; plädiert wird lediglich dafür, Potenziale familiärer Erziehung offensiver zu nutzen. 1-1

15 TEIL A 1. FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE in ihrer Ausgestaltung als eine besondere erzieherische Hilfe, die Bereitschaftspflege und die befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption inhaltlich qualifiziert. Nicht berührt ist die Kurzzeitpflege aus sozialen Gründen wie z. B. eine Krankheit der Mutter/Eltern, da sie nicht dem Bereich erzieherischer Hilfen zurechenbar ist und zumeist auch über Krankenkassen abgerechnet wird. Die Zugehörigkeit der Bereitschaftspflege zum Bereich der Vollzeitpflege ist rechtlich nur dort gegeben, wo sie nach 33 SGB VIII gewährt wird, nicht bei Anwendung des 42 SGB VIII (vorläufige Schutzmaßnahmen). Die Bereitschaftspflege wird zudem in vielen Fällen über eigene organisatorische Strukturen abgewickelt. Sie wird hier deshalb lediglich wegen ihrer besonderen Nähe zur Vollzeitpflege in konzeptioneller Hinsicht aufgenommen. Die befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption ist eine relativ neue Pflegeform, die zwar bereits in einigen Jugendamtsbezirken praktiziert wird, deren letztendliche Ausformung aber noch aussteht. Sie wird hier als Baustelle behandelt Kurzzeitpflege Leistungsangebotstyp Kurzzeitpflege als erzieherische Hilfe 1. Art des Angebots Die Kurzzeitpflege als erzieherische Hilfe unterstützt Kinder mit einem über einen einfachen Betreuungsbedarf hinausgehenden erzieherischen Bedarf während des kurzfristigen Ausfalls seiner gewöhnlichen Bezugsperson(en). Sie wird von pädagogisch erfahrenen und qualifizierten Einzelpersonen, Paaren oder Lebensgemeinschaften durchgeführt. Die Kurzzeitpflege erstreckt sich auf die Versorgung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die grundsätzlich noch bei ihren gewöhnlichen Bezugspersonen hinreichend versorgt werden können, aber aufgrund besonderer Umstände der kurzzeitigen Trennung oder aufgrund von Entwicklungs- bzw. Verhaltensstörungen in der Trennungsphase einer besonderen pädagogischen Zuwendung und einer speziellen psychosozialen Unterstützung und Förderung bedürfen. Der Aufenthalt in dieser Pflegeform ist zeitlich klar begrenzt. Es wird von einer maximalen Dauer von drei Monaten ausgegangen. Eine formelle Hilfeplanung ist nicht notwendig. Zu dokumentieren sind jedoch der besondere erzieherische Bedarf sowie die Anforderungen an die Pflegepersonen. 2. Rechtsgrundlage 27, 33 Satz 1 SGB VIII in Verbindung mit 20 SGB VIII. Es gilt ein Nachrangigkeitsgebot gegenüber Sozialleistungen anderer Träger. 3. Allgemeine Zielsetzung Die Kurzzeitpflege verfolgt folgende Zielsetzungen: Übernahme der Betreuungs- und Erziehungsfunktion der Eltern für die Zeit ihrer Abwesenheit Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der Verarbeitung der kurzfristigen Trennung und der mit ihr verbundenen Ängste und Krisen Aufrechterhaltung und Unterstützung des Kontaktes zwischen den abwesenden Bezugspersonen und dem Kind/Jugendlichen Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungs- und Verhaltensproblemen Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei Wahrnehmung von alltäglichen Verpflichtungen (z. B. Schulbesuch; Schularbeiten) und bei Aufrechterhaltung von Kontakten im gewohnten sozialen Umfeld Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen auf die Rückkehr in die eigene Familie 1-2

16 TEIL A 1. FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE 4. Typische Fallkonstellationen Kinder/Jugendliche ab 0 bis 17 Jahren Kurzzeitige, befristete Unterbringung von Kindern, die bereits in der eigenen Familie eine erzieherische Hilfe erhalten Kurzzeitige, befristete Unterbringung von Kindern nach irritierendem Anlass (z. B. unerwartete Krankenhauseinweisung der Bezugsperson nach Unfall; Zuspitzung einer innerfamiliären Krise) Kurzzeitige, befristete Unterbringung von Kindern mit besonderen Problemlagen (z. B. unsichere Bindung an Bezugsperson, besonders ängstliche Kinder, Kinder mit sonstigem besonderen erzieherischen oder pflegerischen Bedarf) Kurzzeitige, befristete Unterbringung eines Jugendlichen nach krisenhafter Auseinandersetzung mit Bezugsperson zur Entlastung Kurzzeitige, befristete Unterbringung im Falle einer Kur, Entbindung, Inhaftierung oder beruflichen und ausbildungsbedingten Abwesenheit bei Alleinerziehenden 5. Inhalte der Leistung Qualifizierungs- und Kooperationsverpflichtungen der Pflegefamilie Verpflichtende und erfolgreiche Teilnahme an Grundqualifizierungsmaßnahmen für Pflegeeltern Verpflichtende Kooperation mit dem öffentlichen Träger (Jugendamt, PKD) In Fällen einer Übernahme von Aufgaben des öffentlichen Trägers durch einen freien Träger: verpflichtende Zusammenarbeit mit dessen Fachberatung Erziehung / sozialpädagogische Betreuung Unterkunft und Raumkonzept Verpflegung Dauer des Aufenthaltes 6. Persönliche und familiäre Voraussetzungen In Anknüpfung an die Vorerfahrungen des Kindes, seinen besonderen Förderbedarf, die Hintergründe der kurzzeitigen Unterbringung und die Lebensumstände des Kindes/Jugendlichen Problemspezifische Versorgung und Erziehung, gesundheitliche Versorgung und Unterstützung ärztlicher/therapeutischer Aufgaben Förderung von lebenspraktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten, Unterstützung bei der Erlangung altersspezifischer Kompetenzen und bei der Bewältigung schulischer bzw. beruflicher Anforderungen Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der Aufrechterhaltung und Pflege persönlicher Kontakte im sozialen und familiären Umfeld, Aufrechterhaltung des Kontaktes zur Herkunftsfamilie Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der Verarbeitung von Trennung Die Kinder und Jugendlichen leben im familiären Bereich der Pflegepersonen; die Unterbringung erfolgt nach dem Bedarf des Kindes Materielle Versorgung über Tag und Nacht Maximal bis zu drei Monaten Grundverständnis von der Entwicklung eines Kindes und von der Entwicklung und Bedeutung familiärer Beziehungen Zeit für eine bedarfsgerechte Betreuung des Kindes Erfahrung im Umgang mit entwicklungs- und verhaltensgestörten Kindern Bereitschaft zur Einbeziehung der Kindeseltern In dieser Pflegeform können in der Regel nicht mehr als zwei Pflegekinder betreut werden 1-3

17 TEIL A 1. FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE Bereitschaftspflege Leistungsangebotstyp Bereitschaftspflege 1. Art des Angebots Die Bereitschaftspflege ist eine Form der Krisenintervention, d. h. es liegt eine kindeswohlgefährdende Situation vor, die durch die Jugendhilfe abgewendet werden muss. Die Betreuung findet in einem familialen Rahmen statt. Die Bereitschaftsbetreuung fängt das Kind auf und unterstützt die beteiligten Fachpersonen bei der Perspektivklärung, die sich am Kindeswohl orientiert. Es handelt sich um einen systematischen Prozess, in dem in einem relativ kurzen Zeitraum zielgerichtete Aktivitäten hinsichtlich des Verbleibs des Kindes entwickelt werden. Dieser Prozess wird über den Hilfeplan gesteuert. Grundsätzlich ist die Rückkehr des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie vorrangig zu prüfen und ggf. mit ambulanten Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Zentrales Merkmal der Bereitschaftspflege sind der nicht vorhersehbare Beginn und die nicht vorhersehbare Aufenthaltsdauer des Kindes. Gleichwohl ist die Unterbringung im Rahmen der Bereitschaftspflege zeitlich befristet. Entsprechend ist eine Entscheidung über die weitere Perspektive in einem der Entwicklung des Kindes vertretbaren Zeitraum zu treffen. Eine Aufrechterhaltung des Kontaktes zur Herkunftsfamilie soll je nach Problemlage ein Teil der Arbeit der Bereitschaftspflege sein. 2. Rechtsgrundlage 42, 27, 33 SGB VIII 3. Allgemeine Zielsetzung 4. Typische Fallkonstellationen Dem Kind/Jugendlichen in dem zur Klärung der Situation notwendigen zeitlichen Rahmen Obhut zu geben Versorgung und Betreuung des Kindes/Jugendlichen Beteiligung am Klärungsprozess hinsichtlich der weiteren Perspektive für das Kind / den Jugendlichen (erzieherischer Bedarf, anderweitige Hilfen) Gestaltung des Übergangs in andere Betreuungsformen oder der Rückkehr in die Herkunftsfamilie Stabilisierung des Kindes/Jugendlichen Sammlung von Informationen über das Verhalten und den speziellen Bedarf des Kindes/Jugendlichen, die der weiteren Klärung dienlich sein können Kooperation mit allen Beteiligten und Beteiligung am Hilfeplan Kinder/Jugendliche von 0 bis 17 Jahren (Vorübergehende) Inobhutnahme eines in der Herkunftsfamilie oder an anderem Lebensort nicht versorgten, aktuell gefährdeten Kindes/ Jugendlichen Flucht eines Kindes/Jugendlichen von seinem bisherigen Aufenthaltsort und verweigerte Rückkehr Vorübergehende Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen in einer Familie bis zum Zeitpunkt der Klärung des endgültigen Aufenthalts 5. Inhalte der Leistung Qualifizierungs- und Kooperationsverpflichtungen der Pflegefamilie Verpflichtende und erfolgreiche Teilnahme an Grundqualifizierungsmaßnahmen für Pflegeeltern Verpflichtende Teilnahme an speziellen Supervisions- und/oder Fortbildungsveranstaltungen Verpflichtende Kooperation mit dem öffentlichen Träger (Jugendamt, PKD) und Mitwirkung am Hilfeplan Verpflichtende Kooperation mit anderen Beteiligten des Klärungsprozesses (Ärzten, Psychologen, Herkunftsfamilie usw.) 1-4

18 TEIL A 1. FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE In Fällen einer Übernahme von Aufgaben des öffentlichen Trägers durch einen freien Träger: verpflichtende Zusammenarbeit mit dessen Fachberatung Erziehung / sozialpädagogische Betreuung Unterkunft und Raumkonzept Verpflegung Dauer des Aufenthaltes 6. Persönliche und familiäre Voraussetzungen Bei der Bereitschaftsbetreuung steht nicht ein expliziter Erziehungsauftrag, sondern ein Klärungsauftrag im Vordergrund Bedingtes Bindungs- und Erziehungsangebot, Förderung der Entwicklung Vermittlung von Bindungsübergängen Gesundheitliche Prophylaxe und Versorgung Problemspezifische Versorgung und Erziehung Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen auf die weitere Perspektive Die Kinder und Jugendlichen leben im familiären Bereich der Pflegepersonen; ein eigenes Zimmer ist für die Kinder/Jugendlichen entwicklungsbedingt vorzuhalten Materielle Versorgung über Tag und Nacht Bis zu sechs Monaten (je nach Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen); nach einer Inobhutnahme ( 42 SGB VIII) ist die Hilfeplanung nach 36 SGB VIII unverzüglich einzuleiten Zeit für eine bedarfsgerechte Betreuung des Kindes Professionalität/Semi-Professionalität: eine pädagogische Qualifikation der Betreuungsperson sollte vorhanden sein, sie stellt aber keine unabdingbare Voraussetzung dar; notwendig ist in jedem Fall positive Erziehungserfahrung und pädagogisches Geschick Bereitschaft in Absprache mit dem PKD zur Aufnahme eines Kindes Adäquater Altersabstand zu eigenen Kindern Keine eigenen Kinder unter drei Jahren Eingebundenheit in ein unterstützendes Netzwerk (Partnerschaft, Nachbarschaft, Verwandtschaft usw.) Akzeptanz der eigenen Familie für die Arbeit als Bereitschafts-Betreuungsfamilie Offenheit gegenüber fremden Lebenswelten: Toleranz zu den Lebensweisen und Erziehungsformen in den Herkunftsfamilien Flexibilität und Mobilität: selbstständiges Wahrnehmen von Außenkontakten (z. B. Fahrten zum Kinderarzt) In dieser Pflegeform können in der Regel höchstens zwei Kinder/Jugendliche gleichzeitig betreut werden Bereitschaftsfamilien sollten nicht gleichzeitig Adoptiv- und Pflegeelternbewerber sein und keine Pflegekinder in einer anderen Pflegeform betreuen Befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption ( ) Leistungsangebotstyp Befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption 1. Art des Angebots Die befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption ist eine Pflegeform mit dem Ziel der Rückführung von Kindern in ihre Herkunftsfamilie in einem voraussichtlich befristeten, aber nicht kurzen Zeitraum. Der erzieherische Bedarf erstreckt sich auf die Überwindung der die Herkunftsfamilie überfordernden Entwicklungsbeeinträchtigung des Kindes durch die Betreuung des Kindes in der Pflegefamilie sowie die Unterstützung der Herkunftsfamilie zur Wiedererlangung ihrer erzie- 1-5

19 TEIL A 1. FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE 2. Rechtsgrundlage 27, 33 SGB VIII herischen Kompetenz und bei der Überwindung jener Faktoren, die zu der erzieherischen Überforderung geführt haben. Voraussetzung der Hilfegewährung für diese Pflegeform ist die fachliche Einschätzung, dass die Rückführung mit Blick auf die Herkunftsfamilie und das Kind in einem befristeten Zeitraum möglich ist und die Herkunftsfamilie zur Mitarbeit und zur Annahme der in der Hilfeplanung festgestellten Unterstützung bereit ist. Dies ist in der Hilfeplanung festzustellen. Bestandteil des Hilfsangebots ist ein gesonderter familienbegleitender Dienst. 3. Allgemeine Zielsetzung 4. Typische Fallkonstellationen Entwicklung eines altersentsprechenden Umgangs mit emotionaler Bindung und Ablösung Abbau von Entwicklungsdefiziten Vermittlung sozialer Kompetenzen Beziehungsgestaltung Integration in Schule und Ausbildung Bearbeitung der Konfliktebenen in der Beziehung zu den Eltern Beibehaltung/Stabilisierung bzw. Wiederherstellung einer tragfähigen Eltern-Kind-Beziehung Unterstützung der Reintegration in die Herkunftsfamilie und in die sie tragenden sozialen Netze Kinder/Jugendliche von 0 bis 14 Jahren die in der Familie wegen struktureller erzieherischer Überforderung der Personensorgeberechtigten schlecht versorgt und unzureichend betreut sind die ambivalent an Personen der Herkunftsfamilie gebunden oder unangemessen in die Versorgung der Bezugspersonen eingebunden sind deren vorübergehende Trennung von den Bezugspersonen zur Entlastung einer eskalierenden oder festgefahrenen Situation beiträgt Mit der Erziehung eines Kindes noch überforderte, aber mit Unterstützung stabilisierbare (junge) Mütter Kinder und Jugendliche, deren Eltern chronifiziert suchterkrankt oder psychisch erkrankt sind, kommen in der Regel für die befristete Pflege mit Rückkehroption nicht infrage 5. Inhalte der Leistung Qualifizierungs- und Kooperationsverpflichtungen der Pflegefamilie Verpflichtende und erfolgreiche Teilnahme an Grund- und aufbauenden Qualifizierungsmaßnahmen, Fortbildung und prozessbegleitenden Maßnahmen (Gruppenarbeit) Verpflichtende Kooperation mit dem Jugendamt (Bezirkssozialarbeit, PKD) und weiteren Kooperationspartnern (Ärzten, Psychologen, Schule usw.) sowie Mitwirkung am Hilfeplan In Fällen einer Übernahme von Aufgaben des öffentlichen Trägers durch einen freien Träger: verpflichtende Zusammenarbeit mit dessen Fachberatung Erziehung / sozialpädagogische Betreuung Unterstützung und Förderung der Bindungen des Kindes zur Herkunftsfamilie und zu den tragenden sozialen Netzen Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie; Einbeziehen der Herkunftsfamilie in den Erziehungsprozess 1-6

20 TEIL A 1. FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten Umfassende Förderung sozialer, emotionaler, motorischer, kognitiver und sprachlicher Kompetenzen Förderung der schulischen Entwicklung des Kindes Aufarbeitung/Bearbeitung von Entwicklungsstörungen und sozialen Defiziten Gesundheitliche Prophylaxe und Versorgung Problemspezifische Versorgung und Erziehung Organisation und Unterstützung notwendiger therapeutischer Hilfen Unterkunft und Raumkonzept Verpflegung Dauer des Aufenthaltes 6. Persönliche und familiäre Voraussetzungen 7. Familienbegleitender Dienst Die Kinder leben auf Zeit im familiären Bereich der Pflegepersonen; ein eigenes Zimmer ist für die Kinder vorzuhalten Materielle Versorgung über Tag und Nacht Maximal bis zu zwei Jahren; bei Säuglingen und Kleinkindern soll die Befristung einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten Sozialpädagogische/psychologische Qualifikation oder nachgewiesene vergleichbare Qualifikation (langjährige semiprofessionelle Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen) des für die Erziehung im Alltag zuständigen Elternteils Besondere Eignung und Bereitschaft zur Kooperation auch in komplexen Fallkonstellationen Durchgängige häusliche Anwesenheit eines Pflegeelternteils aufgrund der Besonderheit der zu betreuenden Kinder Betreuung von in der Regel bis zu zwei Pflegekindern in dieser Pflegeform Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie muss in der Regel durch Unterstützungsformen begleitet werden; hier ist entweder ein eigener familienbegleitender Dienst zu etablieren oder auf andere bereits vorhandene ambulante Maßnahmen zurückzugreifen (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Formen der Krisenintervention) 1.2 Auf Dauer angelegte Pflegeformen Den 33 Satz 2 SGB VIII ernst nehmen heißt, ein entsprechend differenziertes Vollzeitpflegeangebot zu entwickeln und vorzuhalten. Nur dadurch kann man den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden. Darüber hinaus ist es aber auch notwendig, diese Pflegeformen inhaltlich einheitlich auszuformen, da sonst im Falle von Übernahmen nach 86 Abs. 6 SGB VIII erhebliche Schwierigkeiten entstehen, die zu großen Reibungsverlusten bei den beteiligten Jugendämtern führen. Im Folgenden werden drei Differenzierungsformen für die auf Dauer angelegte Vollzeitpflege vorgeschlagen: neben der Allgemeinen Vollzeitpflege zwei Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche ( 33 Satz 2), nämlich die Sozialpädagogische Vollzeitpflege und die Sonderpädagogische Vollzeitpflege. Es wird dafür plädiert, diese drei Formen als Standardformen umzusetzen, um hierüber auch terminologisch den Wildwuchs von Bezeichnungen, insbesondere für nicht der Allgemeinen Vollzeitpflege zugerechnete Pflegeformen, zu beschneiden. Darüber hinaus sollte für einen bedarfsgerechten, den tatsächlichen Problemlagen der Kinder und den tatsächlichen Anforderungen an Pflegepersonen gerecht werdenden Ausbau der besonderen Formen Sorge getragen werden. Ergänzend zu der Charakterisierung der Pflegeformen gibt es in diesem Kapitel eine tabellarische Übersicht zu Zuordnungsmerkmalen und Ausschlusskriterien für die unterschiedlichen Arten der Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII. Die Übersicht enthält auch eine 1-7

21 TEIL A 1. FORMEN DER VOLLZEITPFLEGE Abgrenzung zu Erziehungsstellen nach 34 SGB VIII sowie zu stationären Einrichtungen. Im Kapitel 1.4 wird auf solche Abgrenzungen noch einmal detaillierter eingegangen Allgemeine Vollzeitpflege Leistungsangebotstyp Allgemeine Vollzeitpflege 1. Art des Angebots Die allgemeine Vollzeitpflege wird von persönlich qualifizierten Einzelpersonen, Paaren oder Lebensgemeinschaften durchgeführt, bei denen keine pädagogische Ausbildung vorausgesetzt wird. Sie erstreckt sich auf die Versorgung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Entwicklung bzw. aufgrund ihrer Behinderung in einem Umfang beeinträchtigt sind, der ohne professionelle Ausbildung zu bewältigen ist. Insbesondere geeignet ist die Pflegeform, wenn ein Kind oder eine Jugendliche / ein Jugendlicher wegen des dauerhaften Ausfalls der Personensorgeberechtigten in der Herkunftsfamilie nicht mehr versorgt werden kann. Sie bietet dem Kind bzw. dem Jugendlichen einen längerfristigen Aufenthalt im familiären Rahmen. Es handelt sich in der Regel um eine auf längere Dauer oder auf dauerhaften Verbleib angelegte Lebensform für das Kind, soweit sich im Rahmen der Kindeswohlsicherung bzw. durch familiengerichtliche Entscheidungen keine grundlegenden Änderungen der Situation in der Herkunftsfamilie ergeben. In dieser Pflegeform entspricht die zu leistende Aufgabe der Erziehung und Betreuung der Dynamik einer Normalfamilie. 2. Rechtsgrundlage 27, 33, 39, (41) SGB VIII 3. Allgemeine Zielsetzung 4. Typische Fallkonstellationen Förderung einer altersentsprechenden Entwicklung in den Bereichen Sprache, Motorik, Kognition, Sozialverhalten Entwicklung eines altersentsprechenden Umgangs mit emotionaler Bindung und Ablösung Aufarbeitung von Entwicklungsdefiziten Vermittlung sozialer Kompetenzen Integration in ein neues soziales Umfeld Integration in Schule und Ausbildung Erlangung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen (Wieder-)Herstellung/Beibehaltung einer tragfähigen Eltern-Kind- Beziehung Verselbstständigung bzw. Reintegration in die Herkunftsfamilie Entwicklung eines positiven Selbstbildes Kinder/Jugendliche von 0 bis 17 Jahren Entwicklungsverzögerungen und leichte Verhaltensauffälligkeiten, die in einer normalen Familie aufgefangen werden können Langfristiger Ausfall der Eltern oder des allein erziehenden Elternteils wegen körperlicher Beeinträchtigung / psychischer Krankheit, psychiatrischer Versorgung oder Inhaftierung Ungünstige Prognoseentscheidung im Hinblick auf eine erreichbare Stabilisierung von Personen der Herkunftsfamilie trotz Unterstützung Tod der Hauptbezugspersonen Rückzug der Personen der Herkunftsfamilie vom Kind/Jugendlichen oder aktive Ablehnung des Kindes/Jugendlichen 1-8

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