Bewerbung für Diplom- und Bachelorstudiengänge, 1. Fachsemester

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1 Bewerbung für Diplom- und Bachelorstudiengänge, 1. Fachsemester 1. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Voraussetzung für ein Studium an der HTW Dresden ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung, und zwar als Hochschulzugangsberechtigung nach 17 Abs. 2 SächsHSFG 1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium an allen Hochschulen 2. Fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen HS für die entsprechende Fachrichtung 3. Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen Hochschulzugangsberechtigung nach 17 Abs. 3 SächsHSFG = Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung und verpflichtendes Beratungsgespräch an der Hochschule (entspricht somit der allgemeinen Hochschulreife) 1. Meisterprüfung 2. Fortbildungsabschluss nach 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach 42 Handwerksordnung 3. Staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst 4. Abschluss von Fachschulen (z. B. Techniker) nach Beschluss der Konferenz der Kultusminister (KMK) in der Fassung vom Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe Hochschulzugangsberechtigung nach 17 Abs. 4 bis 6 SächsHSFG Erforderliche Qualifikation wird nachgewiesen durch: Andere Fortbildungsabschlüsse als nach Absatz 3, wenn sie durch die Hochschule als gleichwertig anerkannt sind Fortbildungsabschluss an staatlichen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) Beruflich Qualifizierte mit mind. 2-jähriger staatlich geregelter Berufsausbildung + über 3- jährige Berufserfahrung im erlernten Beruf + Beratungsgespräch Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung (vgl. dazu: Hochschulzugangsprüfungsordnung HSZugangsPO) Ausbildungsdefizite, die aus dem fachspezifischen Ausbildungsprofil resultieren, müssen die Studierenden vor bzw. während des Studiums selbst ausgleichen. 2. Allgemeines Auswahlverfahren und NC-Werte Die grundständigen Studiengänge (Bachelor und Diplom (FH)) an der HTW Dresden sind zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTW Dresden (örtlicher Numerus Clausus) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften. Nach Abzug der Studienplätze für Bewerber mit Zulassungsanspruch nach geleistetem Dienst sowie für ausländische Studienbewerber (außer EU und Bildungsinländer), Zweitstudienbewerber und Härtefälle werden die verbleibenden Studienplätze vergeben nach: - Wartezeit Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der HZB abzüglich Studiensemester an deutschen Hochschulen

2 - Leistung Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) - hochschulinternen Auswahlkriterien Ausgangswert ist die Durchschnittsnote der HZB, berücksichtigt werden zusätzlich fachspezifische Auswahlkriterien (siehe Anlage) Reicht die Anzahl der Studienplätze pro Studiengang nicht aus, ergeben sich nach Abschluss der Auswahlverfahren Auswahlgrenzen, die so genannten NC-Werte (siehe Anlage, Werte des Vorjahres). 3. Antragstellung Für einen der folgenden grundständigen Studiengänge können Sie sich bewerben: Studiengang Abschluss Regelstudienzeit in Semester Agrarwirtschaft Bachelor of Science 6 Automatisierungstechnik Diplom (FH)/Bachelor of Engineering 8/7 Bauingenieurwesen Diplom (FH) 8 Betriebswirtschaft Bachelor of Arts 7 Chemieingenieurwesen Bachelor of Science 7 Elektrotechnik/Elektronik Diplom (FH)/Bachelor of Engineering 8/7 Fahrzeugtechnik Diplom (FH) 8 Gartenbau Bachelor of Science 7 Geoinformatik / Kartographie Bachelor of Engineering 7 Geoinformatik / Vermessungswesen Bachelor of Engineering 7 Informatik Diplom (FH)/Bachelor of Science 8/6 International Business Bachelor of Arts 6 Elektrotechnik/Kommunikationstechnik Fernstudium Diplom (FH) 10 Maschinenbau, allgemeiner Diplom (FH) 8 Mechatroniksysteme/Fahrzeugmechatronik Diplom (FH) Bachelor of Engineering 8/7 Mechatroniksysteme/Fahrzeugmechatronik, kooperativ Bachelor of Engineering Medieninformatik Diplom (FH)/Bachelor of Science 8/6 Nachrichtentechnik/Multimediatechnik Diplom (FH)/Bachelor of Engineering 8/7 Produktgestaltung Bachelor of Arts 6 Produktionstechnik Diplom (FH) 8 Umweltmonitoring Bachelor of Science 7 Vermessungswesen Fernstudium Diplom (FH) 10 Wirtschaftsinformatik Diplom (FH)/Bachelor of Science 8/6 Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor of Engineering 7 Bewerbung Die Bewerbung für einen Studienplatz kann für das Wintersemester ab Anfang Mai vorgenommen werden und erfolgt an der HTW Dresden online. Bequem und einfach übermitteln Sie die persönlichen Bewerberdaten und Ihr elektronisches Passbild von unserer Website via Internet. Bitte folgen Sie genau der Schrittführung, tragen Sie Ihre Daten wahrheitsgemäß in das Online-Formular ein. Überprüfen Sie sorgsam Ihre Eingaben. Jetzt können Sie Ihre Bewerbung elektronisch per Mausklick an die HTW Dresden senden. Drucken Sie den aus Ihren Eingaben generierten PDF- Antrag aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben durch Ihre Unterschrift. Den Antrag auf Zulassung richten Sie fristgerecht zusammen mit den im Antrag geforderten Unterlagen an Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Dezernat Studienangelegenheiten Studentensekretariat Postfach Dresden

3 Erst nach Eingang Ihrer Unterlagen innerhalb der unten genannten Fristen wird Ihre Bewerbung an der HTW Dresden wirksam. Ihre Angaben im Zulassungsantrag müssen vollständig und richtig sein. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Auswahlverfahren führen. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, wird von der HTW Dresden zurückgenommen. Einen Ausdruck (Kontrollansicht) sollten Sie sich für Ihre persönlichen Unterlagen aufbewahren. Dem Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), Bescheinigung über die Durchschnittsnote, sofern diese nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen ist, *) Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf, datiert, eigenhändig unterschrieben sowie ein farbiges Passbild in der Größe 3,5 x 4,5 cm (Ihren Namen bitte auf der Rückseite des Bildes vermerken und dieses auf den Lebenslauf aufkleben). ggf. Nachweise über Berufsausbildung (IHK-Zeugnis bzw. Gesellenbrief), ggf. Nachweis über geleistete Dienste (Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales- oder freiwilliges ökologisches Jahr) kein Einberufungsbescheid, bei einer Bewerbung für einen kooperativen Studiengang: Nachweis eines Vertrages über den entsprechenden Ausbildungsberuf mit einem Ausbildungsbetrieb, zwei an Sie adressierte und ausreichend für die Deutsche Post frankierte Rückumschläge (A4), Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studiums an der HTW Dresden bei ausländischen und staatenlosen Bewerbern (außer EU-Bürger). *) Die Durchschnittsnote der HZB kann durch eine gesonderte Bescheinigung der Bildungseinrichtung nachgewiesen werden, die das Zeugnis ausstellte. Ohne Durchschnittsnote wird der Bewerber an die letzte Stelle der Rangliste gesetzt. Bei einem früheren Hochschulstudium fügen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen bei: Exmatrikulationsbescheinigung(en), aller Hochschulen, an denen Sie in Deutschland eingeschrieben waren, ggf. Vordiplom, Nachweise sämtlicher bisher erbrachter und vom Prüfungsamt der bisher besuchten Hochschule bestätigten Studien-/Prüfungsleistungen mit Angabe der Prüfungsversuche, Modul- oder Fächerbeschreibungen Ihres bisherigen Studienganges für die Prüfung der Studien- und Prüfungsleistungen auf inhaltliche und fachliche Merkmale bei endgültig nicht bestandener/n Prüfung/en, Sollten Sie keine Prüfungsleistungen erbracht haben, ist dies durch eine entsprechende Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule nachzuweisen, Falls Sie ein erstes Hochschulstudium in Deutschland bereits abgeschlossen haben: amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnis des Erststudiums mit Gesamtprädikat, Begründung Ihres Zweitstudienwunsches mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit (siehe auch unter 7. Hinweise für Zweitstudienbewerber). Wenn im Ausnahmefall Anlagen dem Antrag nicht termingemäß beigefügt werden können (betrifft nicht die HZB!), warten Sie bitte unsere schriftliche Aufforderung dazu ab, die Sie mit einem eventuellen Zulassungsbescheid erhalten. Falls Sie sich bereits früher an der HTW Dresden beworben haben oder bereits Studierender an der HTW Dresden sind/waren, kann auf die damals eingereichten Unterlagen nicht zurückgegriffen werden. Fügen Sie Ihrer Bewerbung erneut alle erforderlichen Nachweise bei. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbung maschinell geöffnet wird. Verwenden Sie bei der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen keine Klarsichthüllen, Mappen, Heft- oder Büroklammern.

4 4. Wichtige Termine Anmeldefrist zur Eignungsprüfung an der jeweiligen Fakultät (unabhängig von Bewerbung) Studiengang Produktgestaltung 01. Juni 15. Januar Bewerberschluss für Bewerber der Hochschulzugangsprüfung Anfang Mai Beginn Bewerbungszeitraum bis 31. Mai Bewerbungseingang für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem erworben haben. bis 31. Mai Bewerbungseingang für Bewerber, die sich mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach 17 (3) oder (4) bewerben und ihr Zeugnis bereits besitzen. Dieser Termin (31.05.) ist keine Ausschlussfrist. Sie können Ihre Bewerbung auch danach bei der HTW Dresden einreichen. 15. Juli Bewerbungsschluss für Bewerber, die ihre Hochschulzugangs- (Ausschlussfrist) berechtigung bis erwerben. bis Mitte August Versand der Zulassungsbescheide/Nichtzulassungsbescheide einschließlich Frist zur Annahme des Studienplatzes; bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Zulassung unwirksam, bis Mitte September Versand der Immatrikulationsunterlagen: Immatrikulationsbescheinigungen u. a. für BAföG-Amt und Kranken- sowie Kindergeldkasse, Studentenausweis mit Semesterticketaufdruck in Form einer Multifunktionskarte und alle notwendigen Hinweise zum Semesterbeginn, bis Ende September Versand weiterer Zulassungsbescheide im Ergebnis möglicher Nachrückverfahren oder Losverfahren (formlose Beantragung des Losverfahren mittels Postkarte, Achtung: bei Losverfahren werden keine Ablehnungsbescheide versandt) 5. Wichtige Hinweise Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: Abdruck des Dienstsiegels, Beglaubigungsvermerk, Datum und Unterschrift des Beglaubigenden. Bei mehrseitigen Kopien muss der Beglaubigungsvermerk auf allen Seiten vorhanden sein. Genügt die Beglaubigung diesen Anforderungen nicht, erkennt die HTW Dresden diesen Beleg nicht an. Amtlich beglaubigen darf jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt (z.b. Einwohnermeldeamt). Studienbewerber, die ihr Zeugnis (trifft nur für 17 Absatz 2 SächsHSFG zu) nachweislich erst nach dem erhalten, gilt die Ausschlussfrist ausnahmsweise als eingehalten, wenn der Antrag mit den erforderlichen Anlagen bis sechs Werktage ab Ausstellungsdatum des Zeugnisses an der HTW Dresden eingeht. Deutsche Hochschulbewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule im Inland noch im Ausland erworben haben, können die im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen. Auf Antrag wird die Gleichwertigkeit mit der Hochschulzugangsqualifikation (Abitur, Hochschulreife) geprüft und ein Bescheid erstellt. Die Anerkennungsvoraussetzungen sind sehr vielschichtig und hängen immer vom Einzelfall ab. Beantragt werden kann die Anerkennung, wenn die Bewerber im Freistaat Sachsen wohnen oder die Anerkennung für ein Studium an der HTW Dresden benötigen an der folgenden zuständigen Stelle. Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Postfach Dresden

5 Mehr unter: Angaben zu einem Dienst Sofern Sie eine frühere Zulassung von der HTW Dresden erhalten haben und Ihr Studium wegen Ableistung eines Dienstes nicht aufnehmen konnten, haben Sie innerhalb von zwei Bewerbungszeiträumen Anspruch auf bevorzugte Auswahl. Dies heißt, Sie können Ihr Studium nach Ableistung des Dienstes in dem Studiengang aufnehmen, in dem Sie die Zulassung erhalten haben. Erhielten Sie eine Zulassung in einem Diplomstudiengang, der im Zuge der Umstellung nur noch als Bachelorstudiengang angeboten wird, bleibt Ihr Anspruch selbstverständlich für den entsprechenden Bachelorstudiengang erhalten. Bitte bewerben Sie sich erneut für dieses Wintersemester online und fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie des Zulassungsbescheides bei. Als Dienst gilt: Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst, freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, Förderprogramm Weltwärts (Kopie der Dienstzeitbescheinigung der Bewerbung beifügen), Vollzeit beanspruchende Betreuung oder Pflege eines eigenen Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (ärztliches Attest bei Pflege, Geburtsurkunde sowie amtlichen Nachweis über Inanspruchnahme von Mutterschafts- und/oder Erziehungsurlaub beifügen). Ausländischer Bewerber mit einer ausländischen HZB reichen ihre Bewerbungsunterlagen über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.v. in Berlin ein. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen durch uni-assist e.v. nehmen sie am Auswahlverfahren an der HTW Dresden teil. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie unter Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum an: Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden c/o uni-assist e.v. Geneststr Berlin 6. Sonderanträge Bevor Sie einen Sonderantrag stellen, sollten Sie selbstkritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jeder Grund, den Sie als relevant ansehen, kann bei der Studienplatzvergabe als Sonderfall" anerkannt werden. Gründe, die Sie anführen, müssen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten. Legen Sie deshalb an Ihre eigene Begründung einen strengen Maßstab an. Einen Sonderantrag können Sie jedoch nicht stellen, wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben. Sonderanträge nach der Studienplatzvergabeverordnung sind formlos mit den Bewerbungsunterlagen innerhalb der für die Bewerbung geltenden Ausschlussfrist einzureichen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Für die Begründung notwendige Nachweise sind in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen. Bitte beachten Sie, dass Sonderanträge wegen fehlender oder unvollständiger Nachweise abgelehnt werden. 6.1 Antrag auf Zulassung in der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtefallantrag) Zwei Prozent der Studienplätze werden vorab für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Der Härtefallantrag ist zu begründen und mit ärztlichen Bescheinigungen, Bescheiden von Behörden oder mit anderen, zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale, familiäre oder schwerwiegender gesundheitlicher Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. 6.2 Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote Ein anerkannter Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben

6 Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Nachweisen des Leistungsverlaufs durch Schulzeugnisse, Schulgutachten, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen. 6.3 Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit Ein anerkannter Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe (z. B. Krankheit, Schulwechsel), die sich nachteilig auf die Wartezeit ausgewirkt haben. Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen. Bitte beachten Sie die in der Anlage aufgeführten Regelbeispiele für Sonderanträge. 7. Hinweise für Bewerber mit vorzeitig abgebrochenem Studium Waren Sie bereits bzw. sind noch an einer deutschen Hochschule eingeschrieben beachten Sie bitte folgendes: Entsprechend 34 Absatz 1 Punkt 9 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes in der Fassung vom 01. Januar 2013 werden Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen, die im gleichen Studiengang erbracht wurden, angerechnet. Studienzeiten in dem bisher belegten Studiengang bewirken demnach, dass der Bewerber im gleichen gewählten Studiengang mit gleichem Abschlussziel nur in das nächst höhere Semester immatrikuliert werden kann. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in dem bisher belegten und fachlich verwandten Studiengang bewirkt demnach, dass der Bewerber nicht im neu gewählten Studiengang immatrikuliert werden kann. Für ihn kommt nur ein Studiengang in Frage, bei dem das Modul oder Fach, welches endgültig nicht bestanden wurde, nicht für diesen Abschluss notwendig ist. Ob Studiengänge gleich sind bzw. als fachlich verwandt eingestuft werden, entscheidet der Prüfungsausschuss nach inhaltlich-fachlichen Merkmalen. 8. Hinweise für Zweitstudienbewerber Drei Prozent der Studienplätze werden für Studienbewerber vergeben, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Erhebung von Studiengebühren Nach 12 Absatz 4 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) können die Hochschulen für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorstudienganges ist, Gebühren erheben. In diesem Fall soll die Gebühr erhoben werden, soweit die Gesamtstudiendauer die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet. Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben, sie beträgt 300,00 EUR pro Semester und kann auf Antrag erlassen werden, wenn eine besondere soziale Härte nachgewiesen wird. Haben Sie Ihr erstes Studium mit dem Abschluss Bachelor abgeschlossen, werden für ein weiteres Bachelorstudium keine Gebühren erhoben. 9. Informationen Über den Stand Ihrer Bewerbung (Bewerber-Login mit Angabe Ihres Geburtsdatums und Ihrer Bewerbernummer) können Sie sich unter informieren. Informationen über die Ergebnisse der Auswahlverfahren (NC) bzw. über die Termine des Versandes von Zulassungs- und Nichtzulassungsbescheiden sowie der Immatrikulationsunterlagen finden Sie unter

7 10. Leistungen des Studentenwerkes Das Studentenwerk ist für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden zu-ständig Den Antrag auf Bundesausbildungsförderung - BAföG - sollten Sie rechtzeitig, möglichst 2 Monate vor Studienaufnahme, unter Verwendung der amtlichen Formblätter stellen: Studentenwerk Dresden Amt für Ausbildungsförderung Fritz-Löffler-Str Dresden Sofern Sie einen Wohnheimplatz benötigen, sollten Sie diesen sofort mit Erhalt Ihres Zulassungsbescheides direkt beim zuständigen Sachbearbeiter Ihres Wohnheimwunsches beantragen: Studentenwerk Dresden Studentisches Wohnen Fritz-Löffler-Str Dresden Anfragen und Anforderungen von Anträgen auf BAföG und Wohnheim richten Sie bitte nur an das Studentenwerk Dresden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung zum Studium und wünschen Ihnen viel Erfolg. Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Dezernat Studienangelegenheiten Studentensekretariat Besucheranschrift Postanschrift Friedrich-List-Platz 1 Postfach Dresden Dresden Tel.: oder Persönliche Sprechzeiten: Montag 12:30-15:00 Uhr Dienstag 09:00-11:00/12:30-17:00 Uhr Donnerstag 12:30-15:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mittwoch Freitag Uhr Uhr Hochschulinterne Auswahl für grundständige Studiengänge (auf der Grundlage der Auswahlordnung der HTW Dresden vom ) Ein Auswahlverfahren ist durchzuführen, wenn die Zahl der Studienbewerber die Zahl der verfügbaren Studienplätze in einem zulassungsbeschränkten Studiengang übersteigt. Die Auswahlentscheidung innerhalb der Quote hochschulinterne Auswahl trifft die HTW Dresden nach dem Grad der Eignung und Motivation der Bewerber für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf. Dafür werden neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung

8 (HZB) ein oder mehrere weitere Kriterien aus der Anlage der Entscheidung zugrunde gelegt. Die Kriterien werden über ein Bonussystem zur Verbesserung der HZB berücksichtigt. Ausgangswert ist die Durchschnittsnote der HZB, die bei Erfüllung eines Kriteriums um den Bonuswert verbessert wird. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Basis des verbesserten Wertes der HZB, der rechnerisch den Wert 1,0 nicht unterschreiten darf. Studiengänge mit Eignungsprüfungen Produktgestaltung Im Studiengang Bachelor Produktgestaltung findet entsprechend der Studienordnung eine Eignungsprüfung statt. Studiengänge mit Bonusvergabe für das Fach Mathematik Allgemeiner Maschinenbau Automatisierungstechnik Bauingenieurwesen Chemieingenieurwesen Elektrotechnik/Elektronik Fahrzeugtechnik Informatik Kommunikationstechnik Fernstudium Mechatroniksysteme/Fahrzeugmechatronik Medieninformatik Nachrichtentechnik/Multimediatechnik Produktionstechnik Vermessungswesen Fernstudium Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsingenieurwesen Innerhalb der Quote der hochschulinternen Auswahl können Sie Ihre Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus verbessern. Fach Mathematik (Note der Jahrgangsstufe 12, 1. Halbjahr des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Abschlussnote anderer Hochschulzugangsberechtigungen): Note 1 Bonus 0,2 Note 2 Bonus 0,1 Studiengänge mit Einbeziehung der Note für die Fächer Mathematik und Englisch Betriebswirtschaft Innerhalb der Quote der hochschulinternen Auswahl können Sie Ihre Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus verbessern. Fach Mathematik und/oder Fach Englisch (Note der Jahrgangsstufe 12, 1. Halbjahr des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Abschlussnote anderer Hochschulzugangsberechtigungen): Note 1 Bonus 0,1 Kumulation mehrerer einschlägiger Boni ist möglich Studiengänge mit Bonusvergabe für das Fach Englisch sowie für einen Ausbildungsberuf International Business Innerhalb der Quote der hochschulinternen Auswahl können Sie Ihre Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus verbessern. Fach Englisch (Note der Jahrgangsstufe 12, 1. Halbjahr des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Abschlussnote anderer Hochschulzugangsberechtigungen): Note 1 Bonus 0,2 Note 2 Bonus 0,1 Innerhalb der Quote der hochschulinternen Auswahl können Sie Ihre Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus von 0,1 verbessern, sofern Sie einen abgeschlossenen

9 Ausbildungsberuf nachweisen können. Kumulation mehrerer einschlägiger Boni ist möglich Studiengänge mit Bonusvergabe für einen Ausbildungsberuf Innerhalb der Quote der hochschulinternen Auswahl können Sie Ihre Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus von 0,2 verbessern, sofern Sie einen in der nachfolgenden Liste aufgeführten abgeschlossenen Ausbildungsberuf nachweisen können. Agrarwirtschaft Fachkraft Agrarservice Landwirt Tierwirt (Geflügel-, Rinder-, Schweinehaltung und Schäferei) Molkereifachmann Verfahrenstechnologe für Mühlen- und Futtermittelwirtschaft Landwirtschaftlicher Laborant Landwirtschaftlich-technischer Laborant Gartenbau Gärtner (Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau,... ) Winzer Umweltmonitoring Forstwirt Revierjäger Tierpfleger (Forschung und Klinik, Zoo, Imkerei) Chemielaborjungwerker Chemikant Geomatiker Landwirtschaftlicher Laborant Landwirtschaftlich-technischer Laborant Physiklaborant Biologielaborant Chemielaborant Fachkraft für Abwassertechnik Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft Chemisch-technischer Assistent Tiermedizinischer Fachangestellter Studiengang mit Bonusvergabe für die Teilnahme am Projekt zum Erwerb des Berufsabschlusses im Bachelorstudiengang Agrarwirtschaft Innerhalb der Quote der hochschulinternen Auswahl können Sie Ihre Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus von 0,1 verbessern, sofern Sie am Projekt zum Erwerb des Berufsabschlusses im Bachelorstudiengang Agrarwirtschaft (EBBA) einschließlich der vorherigen Ableistung eines dazu gehörigen 14-monatigen Berufspraktikums nachweisen können. Studiengang mit Bonusvergabe für die Teilnahme eines Betriebspraktikums im Bachelorstudiengang Gartenbau Ableisten eines 12-monatigen fachbezogenen Betriebspraktikums- Bonus von 0,1 Beispiele von Sonderanträgen Antrag auf Zulassung in der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtefallantrag) 1. Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern und durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen werden

10 1.1. Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen kann, dass in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durch gestanden werden können 1.2. Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist 1.3. Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten 1.4. Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich 1.5. Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege 1.6. Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; dadurch Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit 2. Besondere familiäre oder soziale Gründe, die in der eigenen Person liegen und die die sofortige Zulassung zwingend erfordern (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 3. Frühere Zulassung für den gewählten Studiengang und Unmöglichkeit, diesen Studiengang aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch nehmen zu können (zum Nachweis geeignete Unterlagen) Antrag auf Nachteilsausgleich Verbesserung der Durchschnittsnote 1. Besondere soziale Gründe 1.1 Besondere gesundheitliche Gründe Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)(fachärztliches Gutachten) Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes) Längere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht durch Nummer oder erfasst (fachärztliches Gutachten) Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gründe (fachärztliches Gutachten) Schwangerschaft der Bewerberin während des Erwerbs der HZB (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes) 2. Besondere familiäre Gründe 2.1 Versorgung eigener minderjähriger Kinder während des Erwerbs der HZB (Geburtsurkunden der Kinder) 2.2 Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern während des Erwerbs der HZB (Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegestufe II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit), soweit die Pflege durch keine andere Person möglich ist 2.3 Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemeinschaft lebten, während des Erwerbs der HZB (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 2.4 Verlust eines Elternteils oder beider Elternteile während des Erwerbs der HZB (Sterbeurkunde)

11 2.5 Mehrmaliger Schulwechsel während Erwerb der HZB wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern) 2.6 Sonstige vergleichbare besondere familiäre Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 3. Leistungssport Zugehörigkeit zum A-, B-, C- oder D -Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger ununterbrochener Dauer während des Erwerbs der HZB (Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes) Antrag auf Nachteilsausgleich Verbesserung der Wartezeit 1. Besondere soziale Gründe 1.1 Besondere gesundheitliche Gründe Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (fachärztliches Gutachten) Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes) Längere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht durch Nummer oder erfasst (fachärztliches Gutachten) Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gründe (fachärztliches Gutachten) Schwangerschaft der Bewerberin während der Schulzeit (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes) 1.2 Besondere wirtschaftliche Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 1.3 Sonstige vergleichbare besondere soziale Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 2. Besondere familiäre Gründe 2.1 Versorgung eigener minderjähriger Kinder während der Schulzeit (Geburtsurkunden der Kinder) 2.2 Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern während der eigenen Schulzeit (Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegestufe II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit), soweit die Pflege durch keine andere Person möglich ist (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 2.3 Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber während der eigenen Schulzeit in häuslicher Gemeinschaft lebten (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 2.4 Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor oder während des Erwerbs der HZB (Sterbeurkunde) 2.5 Mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern) 2.6 Sonstige vergleichbare besondere familiäre (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 3. Leistungssport Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger, ununterbrochener Dauer (Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes)

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