Produktbeschreibung Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich nicht rechtlich selbständige Privathaftpflichtversicherung) Bildende Künstler

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1 Prduktbeschreibung Berufshaftpflichtversicherung (einschließlich nicht rechtlich selbständige Privathaftpflichtversicherung) Bildende Künstler mit Fairplayklausel Der genaue Deckungsumfang ist dem Bedingungsheft Vertragsunterlagen zur Haftpflichtversicherung für Betriebe, Berufe, Vereine und kurzfristige Veranstaltungen zu entnehmen. Sweit nichts anders genannt wird, beträgt die Grundversicherungssumme des Vertrages pauschal für Persnen-/Sach- und Vermögensschäden und ist 3fach maximiert für alle Schäden eines Versicherungsjahres. Betriebshaftpflichtversicherung (Es gelten die Allgemeine Betriebshaftpflichtbedingungen (ABHB)) Mitversichert ist: Sfern im Einzelnen nicht besnders aufgeführt, gilt die Deckung im Rahmen und Höhe der Grundversicherungssummen. Nachhaftung bei endgültiger Betriebseinstellung entsprechend der abgelaufenen Vertragslaufzeit, höchstens 5 Jahre; Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Für selbstgenutztes Betriebsgrundstück einschließlich Überlassung an Dritte swie Vermietung snstiger Whn- und Geschäftsimmbilien (sweit Betriebsvermögen, Eigentum Versicherungsnehmer der geschäftsführender Gesellschafter) bis zu einem Gesamtmietwert vn p.a.); Bauherrenhaftpflicht hne Bausummenbegrenzung für eigene Bauvrhaben auf selbstgenutzten Betriebsgrundstücken; Teilnahme an Ausstellungen und Messen; Durchführung betriebliche Veranstaltungen; Besitz und Betrieb vn Seil-, Schwebe- und Feldbahnen zur Beförderung vn Sachen; Besitz und Betrieb vn nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Kränen, Winden und Gerüsten swie deren gelegentliche Überlassung an Dritte; Betrieb vn Anschlussgleisen; Als Inhaber vn Verkaufsstellen für Zwecke des versicherten Betriebes; Vrsrgeversicherung im Umfang des Vertrages; Versehensklausel für nicht gemeldete Risiken; Vermögensschäden und Vermögensschäden Datenschutz (Auf die eingeschränkte Deckung wird ausdrücklich hingewiesen) Auslandsschäden weltweit bei Geschäftsreisen, Teilnahme an Ausstellungen, Kngressen, Messen und Märkte, indirekte, nicht bekannte Exprte; innerhalb Eurpas bei Bau, Mntage, Reparatur und Wartungsarbeiten (auch Inspektin und Kundendienst) der snstigen Leistungen, swie direkten Exprten; Bei Schäden in USA/Kanada der deren Territrien beträgt die Selbstbeteiligung 5.000, nicht jedch bei Geschäftsreisen, Teilnahme an Ausstellungen, Kngressen, Messen und Märkte. Beauftragung vn Subunternehmern (einschließlich Transprtunternehmen), nicht jedch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer; Schlüsselverlust (einschl. Cdekarten); Abhandenkmmen vn Sachen (Betriebsangehörige und Besucher); Vertraglich übernmmene Haftpflicht des Vertragspartners als Mieter, Entleiher, Pächter der Leasingnehmer; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Schiedsgerichtsvereinbarung; Mietsachschäden an Gebäuden; Tätigkeitsschäden durch Be- und Entladen; an Leitungsschäden Selbstbeteiligung 150 ; snstige Tätigkeitsschäden Selbstbeteiligung 150 ; Tätigkeitsschäden auf eigenem Betriebsgrundstück bis Selbstbeteiligung 250. Ausgeschlssen bleiben Ansprüche wegen der Beschädigung vn Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lhnbe- der verarbeitung befinden, befunden haben der die vn ihm übernmmen wurden swie der Beschädigung vn Schmuck, Antiquitäten, Bilder und Wertsachen, KFZ und Mtrräder; durch Hufbeschlag (Hufschmied) Selbstbeteiligung 150 ; Abwässerschäden; Arbeits- und Liefergemeinschaften; Abbruch- und Einreißarbeiten mit Radiusklausel; Strahlenschäden; Prdukthaftpflicht (Persnen-/Sachschäden wegen Sachmängeln in Flge Fehlens vn vereinbarten Eigenschaften; Ansprüche der Versicherungsnehmer untereinander Eingeschlssen sind - abweichend vn Ziffer 7.4 (2) AHB - gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Persnen- und Sachschäden. Nicht versichert sind Schlüsselverlust nach Ziffer 3.6 der ABHB Mietsachschäden nach Ziffer 3.11 der ABHB Kstenschäden (erweiterte Prdukthaftpflicht) nach Ziffer der ABHB [sweit Kstenschäden vereinbart sind] Ansprüche mitversicherter Persnen untereinander; Ansprüche gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers; Fairplayklausel Anerkennungsklausel; Änderung des Bedingungswerkes; Versehensklausel bei Schadenmeldung; Sachverständigengutachten. erweiterter Strafrechtschutz. Internetzusatzdeckung (Es gelten die Zusatzbedingungen für die Nutzer vn Internet-Technlgien (ZBInternet) bis zu einer Höchstersatzleistungssumme vn innerhalb der Grundversicherungssummen des Vertrages; in gleicher Höhe mitversichert Verletzung vn Namensrechten. HAFT_Beruf mit PHV_bildende_Künstler_Knzept_Prduktbeschreibung_112014

2 Ansprüche aus Benachteiligung (AGG-Deckung) (Es gelten die Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung vn Ansprüchen aus Benachteiligungen AVB Benachteiligungen (Stand April 2014)) Mitversichert sind auf Grundlage der Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung vn Ansprüchen aus Benachteiligungen AVB Benachteiligungen (Stand April 2014 Ansprüche aus Benachteiligung bis zu einer Höchstersatzleistungssumme vn , 1fach maximiert für alle Schäden eines Versicherungsjahres, innerhalb der Grundversicherungssummen des Vertrages. Die Selbstbeteiligung beträgt 250,00. Hinsichtlich Beginn des Vertrages, Beitragszahlung und Beendigung des Vertrages gelten die Bestimmungen der AHB. Umweltversicherung (Es gelten die Umweltversicherung der Ostangler Brandgilde (Umwelthaftpflicht-/Umweltschadens-Basisversicherung) (UmVOB) Die Ersatzleistung für mitversicherte Umweltrisiken steht in Höhe und innerhalb der Grundversicherungssummen des Vertrages 1fach maximiert für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung. Vn jedem unter den Versicherungsschutz fallenden Umweltschaden trägt der Versicherungsnehmer selbst. Diese Selbstbeteiligung gilt nicht bei Schäden durch Brand und Explsin. Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) (Selbstbeteiligung ) Umwelthaftpflicht-Basisdeckung; Umwelthaftpflicht-Regressdeckung; Aufwendungen vr Eintritt des Versicherungsfalles. Umweltschadensversicherung (USV) (Selbstbeteiligung ) Umweltschadens-Basisdeckung; Umweltschadens-Prduktrisik; Umweltschadens-Regressdeckung; Aufwendungen vr Eintritt des Versicherungsfalles bis ; Ausgleichssanierung bis Vrsrgeversicherung bis USV-Zusatzbaustein 1 (einschl. Grundwasser) bis Grundsätzlich mitversichert (UHV/USV) Kleingebinde bis l (bis 205 l je Gebinde) auf eigenem Betriebsgrundstück; Fett-/Benzin-/Ölabscheider auf eigenem Betriebsgrundstück; betrieblichen Anlagen, sfern diese nicht einem förmlichen Genehmigungsverfahren nach 4 Abs. 1 Bundesimmisinsschutz-Gesetz (BImschG) in Verbindung mit 10 BImschG der einer Deckungsvrsrge unterliegt. Ausgeschlssen bleiben Anlagen zur Verwertung/Beseitigung vn Abfällen swie Depnien. Hinweis: Anlagen gemäß Anhang 1 und 2 Umwelthaftungsgesetz (UHG) können nur nach besnderer Prüfung über einen gesnderten Vertrag versichert werden. Sind derartige Anlagen vrhanden, entfällt die Mitversicherung für Umweltrisiken vllständig, Versicherungsschutz besteht dann nur über besndere Vereinbarung. Bildende Künstler - Sndervereinbarung Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Unterhaltung einer eigenen Werkstatt/eigenes Atelier (Hinweis: als "eigene" gelten auch auf Dauer gemietete Räume); aus der Durchführung vn Ausstellungen und Wrkshps in eigenen Räumen; eurpaweit Aufstellen, Aufhängen und Standrisik eigener Kunstbjekte auf fremden Grundstücken slange sie sich im Eigentum des Künstlers befinden und während der Vertragslaufzeit dieses Vertrages; weltweit Verkauf der eigenen Kunstbjekte (für USA/Kanada gilt eine Selbstbeteiligung vn EUR); eurpaweit Lieferung, Auf- und Abbau eigener Kunstbjekte; eurpaweit Vrführungen auf (Mittelalter-)Märkten, Messen und Ausstellungen. Nebentätigkeit aus Restauratr(in) Sweit die gesetzliche Haftpflicht als Restauratr(in) mitversichert ist - siehe Beitragberechnung Versicherungsschein/Nachtrag - sind Tätigkeitsschäden gem. Ziffer und Ziffer der ABHB für diese Tätigkeiten auf EUR je Einzelschaden und Versicherungsjahr begrenzt. Die Selbstbeteiligung beträgt für derartige Schäden 20%, mindestens 500,00 EUR. Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis (2-fach) Selbstbeteiligung 150 Eingeschlssen ist abweichend vn Ziffer 7.6 und Ziffer 7.7 AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an für einen kurzfristigen Zeitraum gemieteten, geliehenen, gepachteten der aufgrund eines besnderen Verwahrungsvertrages in Besitz befindlichen Sachen. Versicherungsschutz besteht nur, sweit nicht andere Versicherungen (z.b. Kaskversicherungen) zur Ersatzleistung herangezgen werden können. Bei Einsatz in einer Arbeitsgemeinschaft beschränkt sich die Entschädigung auf den Teil der Qute, welche der przentualen Beteiligung des Versicherungsnehmers an der Arbeitsgemeinschaft entspricht. Die für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften bestehenden Bestimmungen gemäß Ziffer 3.15 der Allgemeinen Betriebshaftpflichtbedingungen (ABHB) haben weiterhin Geltung. Ausgeschlssen vm Versicherungsschutz sind Schäden inflge Transprts und Vermögensflgeschäden HAFT_Beruf mit PHV_bildende_Künstler_Knzept_Prduktbeschreibung_112014

3 Private Haftpflichtversicherungen Die mitversicherte Privathaftpflichtversicherung ist kein rechtlich selbstständiger Vertrag. Die Versicherungssumme für mitversicherte private Risiken steht in gleicher Höhe und innerhalb der Grundversicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung. Für mitversicherte private Risiken steht insweit keine eigene Versicherungssumme zur Verfügung. Bei Umwandlung der Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung in eine Nachhaftungsversicherung entfällt der Versicherungsschutz für private Risiken. Versicherungsschutz hierfür muss dann gesndert beantragt werden. Der genaue Deckungsumfang ist dem Bedingungsheft Vertragsunterlagen zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung zu entnehmen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besndere Bedingungen und Risikbeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung "Exclusivpaket Fair Play" swie die Zusatzvereinbarungen. Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht als Familien- und Haushaltungsvrstand (z.b. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, auch als Tagesmutter - siehe Klausel) Mitversicherte Angehörige bei Familienversicherung und 55+ Mitversicherte Angehörige bei Familienversicherung und 55+ Mitversichert gilt die gleichartige gesetzliche Haftpflicht: - des Ehegatten der des eingetragenen Lebenspartners (1) des Versicherungsnehmers - im Falle ausdrücklicher Vereinbarung gemäß den nachflgenden Vraussetzungen - der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder und Enkelkinder: Der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Partner müssen unverheiratet sein Der mitversicherte Partner muss in der Plice namentlich benannt werden Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den Versicherungsnehmer sind ausgeschlssen, mit Ausnahme der nach 116 Abs.1 SGB und 86 Abs.1 VVG übergegangenen Regressansprüche der Szialversicherungsträger, Träger der Szialhilfe und privaten Krankenversicherungsträger, bei Persnenschäden sind insweit auch mitversichert gesetzliche Schadenersatzansprüche privater der öffentlicher Arbeitgeber. Die Mit-Versicherungsnehmereigenschaft für den Partner und dessen Kinder, die nicht auch die Kinder des Versicherungsnehmers sind, endet mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Partner Im Falle des Tdes des Versicherungsnehmers gilt für den überlebenden Partner und dessen Kinder Ziff. 6 sinngemäß. - ihrer minderjährigen, unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adptiv- und Pflegekinder swie Enkelkinder); - ihrer vlljährigen, unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief, Adptiv und Pflegekinder swie Enkelkinder), slange (neu) eine häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer besteht und sie drt plizeilich gemeldet sind, der sie sich nch in einer Schul der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung - Lehre und/der Studium, nicht jedch Referendarzeit, Frtbildungsmaßnahmen und dgl.), Bei Ableistung des Grundwehr, Zivildienstes der des freiwilligen szialen Jahres vr, während der im Anschluss an die Berufsausbildung der das Studium bleibt der Versicherungsschutz bestehen. - (neu) Sfern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Aufsicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet sind, sind diese ebenfalls mitversichert. (neu) aller snstigen unverheirateten (auch geschieden der verwitwet) und alleinstehenden swie nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Verwandten des Versicherungsnehmers der seines (Ehe-)Partners, slange sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und drt plizeilich gemeldet sind. Die Mitversicherung der Eltern, bzw. Grßeltern bleibt auch dann bestehen, wenn dieser in einer Pflegeinrichtung whnen. Kein Versicherungsschutz über diesen Vertrag besteht, wenn der/die jeweilige Verwandte eine eigene Haftpflichtversicherung unterhält. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer sind ausgeschlssen, mit Ausnahme der nach 116 Abs.1 SGB und 86 Abs.1 VVG übergegangenen Regressansprüche der Szialversicherungsträger, Träger der Szialhilfe und privaten Krankenversicherungsträger, bei Persnenschäden sind insweit auch mitversichert gesetzliche Schadenersatzansprüche privater der öffentlicher Arbeitgeber. - (neu) der minderjährigen Persnen, die sich vrübergehend, längstens für ein Jahr, im Haushalt des Versicherungsnehmers aufhalten (z.b. Aupair, Austauschschüler). Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung geht vr. (1)Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes der einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten. Mitversicherte Angehörige bei Singleversicherung Mitversichert gilt die gleichartige gesetzliche Haftpflicht: - eines minderjährigen, unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kindes (auch Stief-, Adptiv- und Pflegekind swie Enkelkind) - eines vlljährigen, unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kindes (auch Stief-, Adptiv- und Pflegekind swie Enkelkind), slange (neu) eine häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer besteht und es drt plizeilich gemeldet sind, der es sich nch in einer Schul- der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung - Lehre und/der Studium -, nicht jedch Referendarzeit, Frtbildungsmaßnahmen und dgl.), Bei Ableistung des Grundwehr-, Zivildienstes der des freiwilligen szialen Jahres vr, während der im Anschluss an die Berufsausbildung der das Studium bleibt der Versicherungsschutz bestehen. - (neu) der minderjährigen Persnen, die sich vrübergehend, längstens für ein Jahr, im Haushalt des Versicherungsnehmers aufhalten (z.b. Aupair, Austauschschüler). Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung geht vr. - Sweit sich während der Laufzeit des Vertrages die Anzahl der Kinder auf zwei der mehr (auch Stief-, Adptiv- und Pflegekind swie Enkelkinder) erhöht und/der die/der versicherte Single heiratet der eine Lebenspartnerschaft eingeht, besteht bis zur nächsten Hauptfälligkeit dieses Vertrages autmatisch Versicherungsschutz nach den Bestimmungen zur Familienversicherung. Mit der Hauptfälligkeit wird der Vertrag auf den Tarifbeitrag zur Familienversicherung umgestellt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Beitragsregulierung gemäß Ziffer 13 AHB. Snstige mitversicherte Persnen Versichert gilt: - Tätigkeit als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Persnen; - Im Haushalt beschäftigte Haushaltshilfe und Persnen, die aus Arbeitsvertrag der gefälligkeitshalber Whnung, Haus und Garten betreuen der den Streudienst versehen; HAFT_Beruf mit PHV_bildende_Künstler_Knzept_Prduktbeschreibung_112014

4 Beitragsfreie Erweiterungen und Zusatzleistungen - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu Whnzwecken im flgenden Umfang: als Inhaber einer der mehrerer Whnungen (bei Whnungseigentum als Sndereigentümer), einschließlich Ferienwhnung als Inhaber eines Einfamilienhauses (auch Dppelhaushälfte, Reihenhaus) innerhalb der Eurpäischen Unin der eines Zweifamilienhauses im Inland, einschließlich Einliegerwhnung als Inhaber vn Garagen und Gärten zugehörig einer versicherten Immbilie als Inhaber eines Schrebergarten als Inhaber eines Ferienhauses/Wchenendhaus innerhalb der Eurpäischen Unin - als Inhaber eines in der Eurpäischen Unin aufgestellten, feststehenden Whnanhängers - aus der Teil- der Vllvermietung einer Einliegerwhnung/Whnung in einem Einfamilienhaus innerhalb der Eurpäischen Unin einer Einliegerwhnung/Whnung in einem Zweifamilienhaus im Inland; einer Ferienwhnung, eines Ferienhauses/Wchenendhauses innerhalb der Eurpäischen Unin vn nicht mehr als drei einzeln vermieteten Whnräumen der selbstbewhnten Whnung - auch an Feriengäste - mit maximal 8 Betten - als Haupt-, Teil- der Untermieter für eine Whnung der eines Einfamilienhauses zu Whnzwecken für eine Whngemeinschaft - (neu) ein unbebautes privates Baugrundstück für eigene Zwecke in Deutschland; - als Bauherr der Unternehmer vn Bauarbeiten bis zu einer Bausumme vn EUR je Bauvrhaben. (neu) Wird dieser Betrag überschritten, s ist für die zusätzliche Bausumme der Tarifbeitrag zu entrichten. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet diese Bausumme spätestens mit der Auffrderung auf der Rechnung zu melden. Meldet er diese Bausummenerweiterung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Baubeginn. - häusliche Arbeitszimmer; - Gebrauch vn Fahrrädern und vn Pedelecs (sweit nicht versicherungspflichtig); - die Ausübung vn Sprt; - der erlaubte private Besitz und der Gebrauch vn Hieb-, Stß- und Schusswaffen swie Munitin und Geschssen; - nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde der Pferde; - als Reiter der Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken (einschl. kurzfristiges privates Hüterisik); - als Halter der Hüter vn zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen - nicht jedch vn Hunden, Rindern, Pferden, snstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren swie vn Tieren, die zu gewerblichen der landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden; - als Halter und Hüter vn Blinden- und Behindertenbegleithunden; - Besitz und Verwendung vn Krankenfahrstühlen, Aufsitzrasenmähern, Kinderfahrzeugen, Glfwagen bis 6 km/h, einer Arbeitsmaschine bis 20 km/h, nicht versicherungspflichtige Anhänger und fremde Wassersprtfahrzeuge mit Mtr hne Führerscheinpflicht; - (Ergänzend zu den Bedingungen) aus Besitz der Führen privat genutzter eigener der fremder Schlauch-, Ruder- der Paddelbte, Surfbrettern, Kitesurfgeräten (ausgenmmen Strandbuggys) swie geliehener Segelbte mit und hne Hilfsmtr. Ausgenmmen bleiben eigene Segelbte, eigene Mtrbte swie snstige mit Hilfsmtr der Treibsatz versehene Wasserfahrzeuge mit Führerscheinpflicht; - aus Besitz und Führen vn ferngelenkten Mdellfahrzeugen swie bis zu drei ferngelenkten Mdellfahrzeugen über 15 Km/h; ausgenmmen Flugmdelle; - Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen; - (Ergänzend zu den Bedingungen) Flugmdelle, Mdelldrachen, Mdellhubschrauber, bis zu einem Abfluggewicht vn 150g, die ausschließlich zur privaten Nutzung dienen (Subsidiär); Flugmdelle Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und der erlaubten privaten Verwendung vn Mdelldrachen, Flugmdellen und Mdellhubschraubern mit einem Gesamtgewicht (einschl. Akku) vn bis zu jeweils 150 g, die hne der mit Aufzugs- der mit Elektrmtr betrieben werden. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Versicherung (z.b. als Mitglied eines Mdellflugvereines) geht vr. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Flugmdelle über 150 g Gesamtgewicht (einschl. Akku), der (unabhängig vm Gewicht) mit Verbrennungsmtr (auch Strahltriebwerke) Für diese Mdelle besteht kein autmatischer Versicherungsschutz, es gelten nicht die Bestimmungen zur Vrsrgeversicherung der zur Erhöhung und Erweiterung. - Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzungen bis zu EUR; (Klarstellung) Bei Ziffer 3.4 ("Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung") der Besndere Bedingungen und Risikbeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung BBR Privat Exclusivpaket Fair Play (02/2013) besteht Versicherungsschutz auch bei Teilnahme am Straßenverkehr (stehender und fließender Verkehr). Schäden am Fahrzeug des Aufsichtspflichtigen bleiben vm Versicherungsschutz ausgeschlssen. - Teilnahme an fachpraktischem Unterricht an einer Schule der Universität; - Taschengeldjbs (mitversicherte minderjährige Kinder); - Tätigkeit als Tagesmutter bis zu 6 Kinder; - unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Eurpa und snstige vrübergehende Auslandsaufenthalte bis zu zwei Jahren. Vraussetzung: Krrespndenzanschrift im Inland, Abbuchung vn einem deutschen Knt - Schäden durch häusliche Abwässer; - Allmählichkeitsschäden; - Vermögensschäden bis EUR; - Vrsrgeversicherung in Höhe der Versicherungssummen des Vertrages; - Frtsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach dem Td des Versicherungsnehmers; - Öffentlich-rechtliche Pflichten der Ansprüche zur Sanierung vn Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (privat); - Abhandenkmmen vn fremden privaten Schlüsseln bis zu EUR; - Abhandenkmmen vn fremden berufs-/dienstbezgenen Schlüsseln bis zu EUR (gilt nicht für über den gleichen Vertrag versicherte Betriebe); - Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen bis zu EUR; - Ausfalldeckung ab Schadenersatzfrderung vn 0,00 EUR; - Schadenersatzrechtschutz für Ausfalldeckung über KS Auxellia ab EUR gemeine Schadenersatzsumme (gilt ausdrücklich nur zur Privathaftpflichtversicherung!); - Strm-/Ökklausel Bau und Betrieb einer Phtvltaikanlage bis 30 kwp auf dem eigenen Privatgrundstück einschließlich Einspeisung vn Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversrgers; - Elektrnischer Datenaustausch / Internetnutzung; - Persönlichkeits- der Namensrechtsverletzung; - Anfeindungen, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung der snstige Diskriminierung; - private Tankanlage für Heizöl bis l für selbstgenutzes Risik, swie Kleingebinde bis 50 l Einzelgebinde und 500 l Gesamtmenge; - Gewässerschadenrestrisik; HAFT_Beruf mit PHV_bildende_Künstler_Knzept_Prduktbeschreibung_112014

5 Beitragsfreie Erweiterungen und Zusatzleistungen - Mietsachschäden Mietsachschäden für die Beschädigung vn Whnräumen und snstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden swie vn gemieteten beweglichen Sachen in Htels und gemieteten Ferienwhnungen/-häuser in Höhe der Grundversicherungssumme des Vertrages; Sachschäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten der in Obhut genmmenen beweglichen Sachen bis EUR; (neu) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an kurzfristig geliehenen der gemieteten Fahrrädern der Pedelecs (bis 25 km/h). Als kurzfristig gilt ein Zeitraum vn vier Wchen. Ausgeschlssen bleiben Schäden wegen Abhandenkmmen des gesamten Fahrrades/Pedelec der vn Teilen derselben. Ausgeschlssen bleiben Überladungsschäden am Akku. - Fairplayklausel Anerkennungsklausel Änderung des Bedingungswerkes Versehensklausel bei Schadenmeldung Sachverständigengutachten - Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Bedingungen (nach AHB) - (neu) Ehrenamt Mitversichert gelten Persnen- und Sachschäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit und Freiwilligenarbeit im Umfang vn Bedingungsheft "Vertragsunterlagen zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung" (Frmnummer AHB_19.6_ ), Zusatzklauseln, Ziffer 1.1 und 1.3. Vermögensschäden gemäß Zusatzklauseln, Ziffer 1.2 sind nur nach besnderer Vereinbarung mitversichert. - (neu) Vrmundschaft Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Persnen- und Sachschäden der, sweit Familienversicherung/55+ vereinbart, seines (Ehe-)Partners, als vm Vrmundschaftsgericht bestellter, nicht beruflicher Betreuer/Vrmund für eigene Familienangehörige. Sweit für die betreute Persn keine eigene Haftpflicht besteht, ist für die Dauer der Betreuung/Vrmundschaft die persönliche gesetzliche Haftpflicht im Umfang dieses Vertrages mitversichert. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer sind ausgeschlssen, mit Ausnahme der nach 116 Abs.1 SGB und 86 Abs.1 VVG übergegangenen Regressansprüche der Szialversicherungsträger, Träger der Szialhilfe und privaten Krankenversicherungsträger. Sinngemäß besteht für die betreute Persn dann auch Versicherungsschutz nach Ziffer 3.4 ("Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung") der "Besndere Bedingungen und Risikbeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung BBR Privat Exclusivpaket Fair Play (02/2013)". Die Ersatzleistung ist für Schäden nach Ziffer 3.4 auf EUR begrenzt. Erweiterungen des Versicherungsschutzes gegen Beitragszuschlag Erhöhung Grundversicherungssummen auf pauschal für Persnen-/Sach- und Vermögensschäden, 3fach (1-fach für Umwelt) maximiert für alle Schäden eines Versicherungsjahres. auf pauschal für Persnen-/Sach- und Vermögensschäden, 3fach (1-fach für Umwelt) maximiert für alle Schäden eines Versicherungsjahres. Erweiterung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrzeuge bis 6 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20 km/h; erweiterte Prdukthaftpflichtversicherung (Kstenschäden) Erweiterung UHV/USV WHG-Anlagen; Snstige deklarierungspflichtige Anlagen; Snstige Abwasseranlagen; Erweiterung USV USV-Zusatzbaustein 1 (einschl. Grundwasser) über 1 Mi. USV-Zusatzbaustein 2 (eigener Bden nach Bdenschutzgesetz) Einschluss privater Risiken Tierhalterhaftpflichtversicherung (Hund, Pferd) für Versicherungsnehmer HAFT_Beruf mit PHV_bildende_Künstler_Knzept_Prduktbeschreibung_112014

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