Formule per l attribuzione del punteggio-prezzo

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1 AOV - Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge ACP - Agenzia per i procedimenti e la vigilanza in materia di contratti pubblici di lavori, servizi e forniture ALLEGATO 3 Formule per l attribuzione del punteggio-prezzo Introduzione ad alcuni concetti utili per la scelta e la valutazione delle diverse formule per l attribuzione del punteggio economico. Interdipendenza Le formule possono essere distinte in interdipendenti (i.e. a punteggio relativo ) o a punteggio assoluto. Una formula interdipendente attribuisce il punteggio a ciascuna offerta in base all offerta fatta dagli altri concorrenti e garantisce, pertanto, l attribuzione del massimo del punteggio alla migliore offerta. Quando si utilizzi tale tipologia di formule è impossibile determinare a priori il punteggio attribuito a una determinata offerta senza conoscere il valore delle offerte concorrenti. Di conseguenza, è impossibile per ciascun concorrente determinare ex ante il proprio punteggio prima dell apertura delle buste contenenti l offerta economica di tutti i concorrenti. (1) Linearità delle formule Le formule possono essere lineari o non lineari in relazione a quanto i punteggi acquisiti dalle offerte si distribuiscono su un ideale retta di interpolazione dei punteggi stessi, secondo un disegno per l appunto lineare del loro posizionamento. (1) [ ] Al riguardo, le formule previste nel Regolamento garantiscono il rispetto di tali principi: si tratta di formule di tipo lineare che garantiscono l equilibrio tra i criteri di valutazione. La ragione che ha condotto il legislatore a prevedere formule di tipo lineare è dovuta, probabilmente, alla considerazione che l utilità marginale del ribasso è costante, nel senso che una differenza di ribasso corrisponde sempre alla stessa riduzione di costo, qualsiasi siano i ribassi da cui tale differenza dipende. In sostanza, la derivata prima della funzione ribasso deve essere costante e, di conseguenza, deve essere una retta. (2) Per il calcolo del punteggio prezzo, o più in generale degli elementi di tipo quantitativo, esistono diversi metodi e formule; di seguito vengono descritti sinteticamente alcuni dei metodi più utilizzati riportati nel regolamento del codice dei contratti Le formule del regolamento D.P.R. 5 ottobre 2010, n. 207 Il Regolamento di esecuzione ed attuazione del decreto legislativo 12 aprile 2006, n. 163, recante «Codice dei contratti pubblici relativi a lavori, servizi e forniture in attuazione delle direttive 2004/17/CE e 2004/18/CE». (G.U. n. 288 del 10 dicembre 2010): Allegati G, P, M Gli allegati G, M e P nel regolamento del codice dei contratti, riportano le formule per l attribuzione del punteggio prezzo nelle gare. Nelle formule presenti negli allegati, il punteggio è sempre calcolato in relazione al ribasso offerto. Dr.-Julius-Perathoner-Straße Bozen Tel Fax agenturauftraege.agenziaappalti@pec.prov.bz.it agenturauftraege@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr via Dr. Julius Perathoner Bolzano Tel Fax agenturauftraege.agenziaappalti@pec.prov.bz.it agenziaappalti@provincia.bz.it Codice fiscale/partita Iva

2 Seite / Pag. 2 (1) Estratto da: Manuale d uso del Sistema di e-procurement per le Amministrazioni - MePA - Metodi di attribuzione del punteggio tecnico ed economico (2) Determinazione AVCP n. 7 del 24 Novembre 2011 Linee guida per l applicazione dell offerta economicamente più vantaggiosa nell ambito dei contratti di servizi e forniture (pubblicata sulla Gazzetta Ufficiale n. 291 del ) Gare di Lavori L allegato G del Regolamento riguarda gli appalti di lavori e non definisce esplicitamente una formula per il calcolo, ma indica le caratteristiche che deve avere la formula del punteggio prezzo applicando il metodo aggregativo compensatore : 1-la formula deve essere una interpolazione lineare 2- deve attribuire un coefficiente pari a zero ad una offerta pari alla base di gara e pari ad 1 all offerta migliore. lineare semplice : Estratto dal Regolamento: per quanto riguarda gli elementi di valutazione di natura quantitativa, quali il prezzo, il tempo di esecuzione dei lavori, il rendimento, la durata della concessione, il livello delle tariffe, attraverso interpolazione lineare tra il coefficiente pari ad uno, attribuito ai valori degli elementi offerti più convenienti per la stazione appaltante, e coefficiente pari a zero, attribuito ai valori degli elementi offerti pari a quelli posti a base di gara. V(a)i = Ra/Rmax dove: Ra = valore (ribasso) offerto dal concorrente a Rmax = valore (ribasso) dell offerta più conveniente il punteggio economico Pi è poi determinato come segue: Pi=V(a)i*Pmax Dove Pmax è il punteggio massimo previsto in gara Grafico Allegato G lineare semplice - Questa formula garantisce una distribuzione uniforme del punteggio. All aumento del ribasso corrisponde uno stesso aumento del punteggio. Il punteggio 0 viene attribuito dalla base d asta mentre il punteggio massimo previsto viene attribuito al ribasso massimo. - Il valore di un punto prezzo è costante. - Il legislatore specifica che questa formula può essere utilizzata per tutti gli elementi quantitativi della gara e ne esemplifica alcuni (sottolinea che il prezzo è solo uno di questi). Nel testo della legge non è riportata espressamente la formula a sinistra, ma utilizzando la definizione di interpolazione lineare ed imponendo il rispetto degli unici parametri dati (0 all offerta a base d asta ed 1 alla migliore), si ottiene la formula descritta in questa pagina.

3 Seite / Pag. 3 Nel grafico di esempio in corrispondenza del ribasso massimo (38%) la formula assegna il punteggio massimo (40 punti). Se vi fosse un offerta uguale alla base di gara (Ribasso =0) la linea proseguirebbe fino all origine del grafico cartesiano. Gare di Servizi e forniture L allegato P definisce le formule per il punteggio prezzo nell ambito degli appalti di servizi e forniture. In questo allegato sono indicate 2 formule. La prima segue un andamento lineare semplice La seconda presenta un andamento lineare spezzato in corrispondenza della media dei ribassi offerti. Con la possibilità di adottare 3 diversi i coefficenti che ne influenzano il funzionamento Lineare semplice (Allegato P): Estratto dal regolamento: I Coefficienti V(a)i sono determinati [ ] b) per quanto riguarda gli elementi di valutazione di natura quantitativa quali, a titolo meramente esemplificativo, il prezzo e il termine di consegna o di esecuzione, attraverso la seguente formula: V(a)i = Ra/Rmax dove: Ra = valore (ribasso) offerto dal concorrente a Rmax = valore (ribasso) dell offerta più conveniente il punteggio economico Pi è poi determinato come segue: Pi=V(a)ixPmax Dove Pmax è il punteggio massimo previsto in gara - Questa formula garantisce una distribuzione uniforme del punteggio. All aumento del ribasso corrisponde uno stesso aumento del punteggio. Il punteggio 0 viene attribuito dalla base d asta mentre il punteggio massimo previsto viene attribuito al ribasso massimo. - Il valore di un punto prezzo è costante. - Il legislatore specifica che questa formula può essere utilizzata per tutti gli elementi quantitativi della gara,e ne esemplifica alcuni (sottolinea che il prezzo è solo uno di questi).

4 Seite / Pag. 4 Grafico Allegato P lineare semplice lineare spezzata (Allegato P): Estratto dal regolamento: I Coefficienti V(a)i sono determinati [ ] ovvero, per il solo elemento prezzo, attraverso la seguente formula: Ci (per Ai <= Asoglia) = X * Ai / Asoglia Ci (per Ai > Asoglia) = X + (1,00 - X)*[(Ai - Asoglia) / (Amax - Asoglia)] dove Ci = Ai = A soglia = X = coefficiente attribuito al concorrente iesimo valore dell offerta (ribasso) del concorrente iesimo media aritmetica dei valori delle offerte (ribasso sul prezzo) dei concorrenti 0,80 oppure 0,85 oppure 0,90 (indicare nei documenti di gara quale delle tre percentuali va applicata) - Questa formula prevede un andamento lineare costante fino al valore di ribasso medio offerto. Oltre questo valore la formula mantiene l andamento lineare ma cambia l inclinazione. - Il valore di un punto prezzo assume due valori costanti diversi. Nella seconda parte della curva (più inclinata) il valore del punto prezzo aumenta considerevolmente. Amax = valore dell offerta (ribasso) più conveniente Grafico Allegato P lineare spezzata. - L andamento di questo metodo di calcolo, permette di assegnare il 90, 85 o 80% dei punti prezzo disponibili (a seconda del coefficiente x scelto) entro il ribasso medio offerto. Per le offerte che superano la media rimane solo il 10, 15 o 20% dei punti prezzo da assegnare. Il legislatore precisa che questa formula può esser utilizzata solo per l attribuzione del punteggio prezzo

5 Seite / Pag. 5 Ribasso medio: qui cambia l inclinazione della curva. Nella curva rossa dove x = 0,9, in corrispondenza del valore medio dei ribassi offerti è stato assegnato il 90% del punteggio disponibile (36pt), l 85 (34pt) nella curva blu, e l 80 (32pt) nella curva verde Il ribasso massimo prende il punteggio economico massimo previsto (40 punti in questo esempio) Se l offerta fosse uguale alla base di gara (ribasso=0), il punteggio economico sarebbe zero, e le curve partirebbero dall origine del grafico In rosso x=0,9; In blu x=0,85; In verde x=0,8 Gare di servizi attinenti all architettura e all ingegneria lineare spezzata (Allegato M): per il calcolo da attribuire al ribasso offerto, l allegato M prevede la stessa formula dell allegato P. Ci (per Ai <= Asoglia) = X*Ai / Asoglia Ci (per Ai > Asoglia) = X + (1,00 - X) * [(Ai - Asoglia) / (Amax - Asoglia)] dove Ci = Ai = Asoglia = X = Amax = coefficiente attribuito al concorrente iesimo valore dell offerta (ribasso) del concorrente iesimo media aritmetica dei valori delle offerte (ribasso sul prezzo) dei concorrenti 0,80 oppure 0,85 oppure 0,90 (indicare nei documenti di gara quale delle tre percentuali va applicata) valore dell offerta (ribasso) più conveniente - Questa formula prevede un andamento lineare costante fino al valore di ribasso medio offerto. Oltre questo valore la formula mantiene l andamento lineare ma cambia l inclinazione. - Il valore medio di un punto prezzo assume due valori diversi. Nella seconda parte della curva (più inclinata) il valore del punto prezzo aumenta considerevolmente. - L andamento di questo metodo di calcolo, permette di assegnare il 90, 85 o 80% dei punti prezzo disponibili (a seconda del coefficiente x scelto) entro il ribasso medio offerto. Per le offerte che superano la media rimane solo il 10, 15 o 20% dei punti prezzo da assegnare. Il legislatore precisa che questa formula può esser utilizzata solo per l attribuzione del punteggio prezzo

6 Seite / Pag. 6 Grafico Allegato M lineare spezzata (identica a quella dell allegato P). In rosso x=0,9; In blu x=0,85; In verde x=0,8 Alcune Particolarità della formula spezzata : lo scopo è quello di sfavorire ribassi troppo aggressivi. Il cambio del valore del punto economico a seconda che sia sopra o sotto la media dei ribassi, in presenza di poche offerte, non è detto che riesca a sfavorire ribassi eccessivi; basta che vi sia una sola offerta sopra la media e questa si aggiudica almeno il 10 % di punteggio economico in più rispetto ad una offerta minore o uguale alla media.

7 Seite / Pag. 7

8 Seite / Pag. 8 Proporzionalità inversa Si tratta di una formula non lineare che si basa sulla valutazione degli importi offerti (non dei ribassi).

9 Seite / Pag. 9 ANLAGE 3 Formeln für die Vergabe der Preispunkte Einführung einiger nützlicher Konzepte für die Auswahl und Bewertung der unterschiedlichen Formeln für die Vergabe der Preispunkte Interdependenz Die Formeln können in interdependente (d. h. mit einer relativen Punktzahl ) oder in Formeln mit absoluter Punktzahl unterschieden werden Bei einer interdependenten Formel wird jedem Angebot eine Punktzahl auf der Grundlage des von den anderen Bietern unterbreiteten Angebots zugewiesen, was daher garantiert, dass das beste Angebot die höchste Punktzahl erhält. Wird diese Art an Formeln herangezogen, kann die einem bestimmten Angebot zugewiesene Punktzahl unmöglich im Voraus ermittelt werden, ohne den Wert der Angebote der anderen Bieter zu kennen. Entsprechend sind die einzelnen Bieter nicht in der Lage, ihre Punktzahl zu ermitteln, bevor die Umschläge mit dem Preisangebot aller Bieter geöffnet wurden. (1) Linearität der Formeln Je nach der Verteilung der den Angeboten zugewiesenen Punkte im Hinblick auf eine ideale Gerade der Punkteinterpolation können die Formeln nach einem linearen Positionierungsmuster linear oder NICHT linear sein. (1) [ ] Diesbezüglich garantieren die in der Durchführungsverordnung vorgesehenen Formeln die Einhaltung dieser Prinzipien: Es handelt sich um lineare Formeln, welche das Gleichgewicht zwischen den Bewertungskriterien gewährleisten. Der Grund, weswegen der Gesetzgeber lineare Formeln heranzog, ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass der marginale Nutzen des Preisabschlags konstant ist, dahingehend, dass ein Abschlagsunterschied stets derselben Kostenreduzierung entspricht, unabhängig von den Abschlägen, von welchen dieser Unterschied abhängt. Die Ableitung vor der Abschlagsfunktion muss im Wesentlichen konstant sein, und daher muss es sich um eine Gerade handeln. (2) Für die Berechnung der Preispunktzahl oder allgemeiner der quantitativen Elemente gibt es verschiedene Methoden und Formeln. Nachfolgend werden kurz zusammenfassend einige der am meisten verwendeten Methoden beschrieben, die in der Durchführungsverordnung bezüglich des Gesetzbuchs über öffentliche Verträge aufgeführt sind. Formeln der Durchführungsverordnung Aus dem DPR Nr. 207 vom 5. Oktober 2010 Durchführungsverordnung zum GvD Nr. 163 vom 12. April 2006 Gesetzbuch über öffentliche Bau-, Dienstleistungsund Lieferaufträge zur Umsetzung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Amtsblatt Nr. 288 vom 10. Dezember 2010): Anhänge G, P, M Die Anhänge G, M und P der Durchführungsverordnung des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge enthalten die Formeln für die Vergabe der Preispunktzahl bei Ausschreibungen. Bei den in den Anhängen aufgeführten Formeln wird die Punktzahl stets nach dem angebotenen Preisabschlag berechnet.

10 Seite / Pag. 10 (1) Auszug aus: Handbuch des E-Procurement-Systems für die Verwaltungen, MePA, Methoden zur Vergabe der technischen und der Preispunktzahl (2) AVCP-Beschluss Nr. 7 vom 24. November 2011 Richtlinien zur Anwendung des wirtschaftlich günstigsten Angebots im Rahmen von Verträgen über Lieferungen und Leistungen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 291 vom ) Bauaufträge Anhang G der Durchführungsverordnung betrifft Bauaufträge und definiert nicht ausdrücklich eine Formel für die Berechnung, sondern gibt die Eigenschaften an, welche die Formel für die Preispunktzahl im Rahmen der angliedernd kompensatorischen Methode aufzuweisen hat: 1. Bei der Formel muss es sich um eine lineare Interpolation handeln. 2. Einem Angebot, dessen Höhe dem Ausschreibungsbetrag entspricht, muss ein Koeffizient gleich null zugewiesen werden, dem besten Angebot ein Koeffizient gleich 1. Linear, einfach: Auszug aus der Durchführungsverordnung: Was die quantitativen Bewertungselemente betrifft, wie Preis, Durchführungsfristen der Arbeiten, Leistung, Dauer der Konzession und Tarifniveau anhand der linearen Interpolation zwischen dem Koeffizienten eins, welcher den Werten der angebotenen Elemente, die für die Vergabestelle am günstigsten sind, zugewiesen wird und dem Koeffizienten Null, welcher den Werten der angebotenen Elemente zugewiesen wird, die dem Ausschreibungsbetrag entsprechen. - Diese Formel garantiert die einheitliche Verteilung der Punktzahl. Der Erhöhung des Abschlags entspricht dieselbe Erhöhung der Punktzahl. Die Punktzahl 0 wird auf der Grundlage des Ausschreibungsbetrags vergeben, die höchste vorgesehene Punktzahl für den höchsten Preisabschlag. - Der Wert eines Preispunkts ist konstant. - Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass diese Formel für alle quantitativen Elemente des Wettbewerbs herangezogen werden kann, und liefert einige Beispiele (unterstrichen wird, dass der Preis nur eins davon ist). V(a)i = Ra/Rmax Dabei gilt: Ra = vom Bieter a angebotener Wert (Abschlag) Rmax = Wert (Abschlag) des günstigsten Angebots Die Preispunktzahl Pi wird anschließend wie folgt ermittelt: Pi=V(a)i x Pmax Wobei Pmax die maximale bei der Ausschreibung vorgesehene Punktzahl ist. Im Gesetzestext ist die links aufgeführte Formel nicht ausdrücklich enthalten. Wenn man jedoch die Definition für lineare Interpolation heranzieht und die Einhaltung der vorgegebenen einheitlichen Parameter vorschreibt (0 für das Angebot, welches dem Ausschreibungsbetrag entspricht, 1 für das beste Angebot), erhält man die auf dieser Seite beschriebene Formel. Grafik Anhang G einfach, linear Im Falle eines Angebotes welches gleich dem Ausschreibungsbetrag ist (Abschlag =0) würde die Linie dem Ursprung der Grafik weiter folgen. In der Beispiel-Grafik weist die Formel in Übereinstimmung dem höchsten Abschlag (38%) die höchste Punktzahl (40 Punkte) zu.

11 Seite / Pag. 11 Dienstleistungs- und Lieferaufträge Anhang P definiert die Formeln für die Preispunktzahl bei Ausschreibungen für Dienstleistungs- und Lieferaufträge. In diesem Anhang sind 2 Formeln angegeben. Die erste folgt einem einfach-linearen Verlauf. Die zweite weist einen linearen Verlauf auf, welcher beim Mittelwert der angebotenen Abschläge unterbrochen ist. Dabei besteht die Möglichkeit, 3 unterschiedliche Koeffizienten anzuwenden, welche die Funktionsweise beeinflussen. Linear, einfach (Anhang P): Auszug aus der Durchführungsverordnung: Die Koeffizienten V(a)i werden [ ] b) was die quantitativen Bewertungselemente betrifft, wie zum Beispiel den Preis und die Liefer- oder Durchführungsfrist, anhand folgender Formel ermittelt: V(a)i = Ra/Rmax Dabei gilt: Ra = vom Bieter a angebotener Wert (Abschlag) Rmax = Wert (Abschlag) des günstigsten Angebots Die Preispunktzahl Pi wird anschließend wie folgt ermittelt: Pi=V(a)i x Pmax Wobei Pmax die maximale bei der Ausschreibung vorgesehene Punktzahl ist. - Diese Formel garantiert die einheitliche Verteilung der Punktzahl. Der Erhöhung des Abschlags entspricht dieselbe Erhöhung der Punktzahl. Die Punktzahl 0 wird auf der Grundlage des Ausschreibungsbetrags vergeben, die höchste vorgesehene Punktzahl für den höchsten Preisabschlag. - Der Wert eines Preispunkts ist konstant. - Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass diese Formel für alle quantitativen Elemente des Wettbewerbs herangezogen werden kann, und liefert einige Beispiele (unterstrichen wird, dass der Preis nur eins davon ist). Grafik Anhang P linear, einfach Linear, unterbrochen (Anhang P):

12 Seite / Pag. 12 Auszug aus der Durchführungsverordnung: Die Koeffizienten V(a)i werden [ ] bzw. nur für das Preiselement anhand folgender Formel ermittelt: Ci (für Ai <= ASchwelle) = X*Ai / ASchwelle Ci (für Ai > ASchwelle) = X + (1,00 - X)*[(Ai - ASchwelle) / (Amax - ASchwelle)] Wobei Folgendes gilt: Ci = Ai = ASchwelle = X = Amax = dem xten Bieter zugewiesener Koeffizient Wert des Angebots (Abschlags) des xten Bieters arithmetischer Mittelwert der Werte der Angebote (Preisabschlag) der Bieter 0,80 oder 0,85 oder 0,90 (in den Ausschreibungsunterlagen angeben, welcher der drei Anteile angewandt wird) Wert des günstigsten Angebots (Abschlags) - Diese Formel sieht einen konstanten linearen Verlauf bis zum mittleren angebotenen Abschlagswert vor. Jenseits dieses Werts verläuft die Kurve weiterhin linear, ändert jedoch die Neigung. - Der Wert eines Preispunkts erhält zwei unterschiedliche konstante Werte. Im zweiten Teil der Kurve (stärker geneigt) erhöht sich der Wert des Preispunkts beträchtlich. - Der Verlauf dieser Berechnungsmethode ermöglicht die Vergabe von 90, 85 oder 80 % der verfügbaren Preispunkte (je nach dem ausgewählten Koeffizienten x) innerhalb des Mittelwertbereichs des angebotenen Abschlags. Für die Angebote, welche über dem Mittelwert liegen, bleiben nur 10, 15 oder 20 % der zu vergebenden Preispunkte. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass diese Formel ausschließlich zur Vergabe der Preispunkte herangezogen werden darf. Grafik Anhang P linear, unterbrochen Mittlerer Abschlag: Hier ändert sich die Neigung der Kurve. An der roten Kurve mit x = 0,9 wurden am mittleren Wert der angebotenen Abschläge 90 % der verfügbaren Punkte vergeben (36 Punkte), an der blauen Kurve 85 % (34 Punkte) und an der grünen Kurve 80 % (32 Punkte). Dem höchsten Abschlag wird die maximale vorgesehene Preispunktzahl (in diesem Beispiel 40) zugewiesen. Würde das Angebot dem Ausschreibungsbetrag entsprechen, wäre die Preispunktzahl gleich Null, und die Kurven würden am Nullpunkt der Grafik beginnen. Rot x = 0,9; Blau x = 0,85; Grün x = 0,

13 Seite / Pag. 13 Vergabe für Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurswesen (Anhang M) Anhang M, linear, unterbrochen: Für die Berechnung der dem angebotenen Preisabschlag zuzuweisenden Punkte sieht der Anhang M dieselbe Formel wie Anhang P vor. Ci (für Ai <= ASchwelle) = X*Ai / ASchwelle Ci (für Ai > ASchwelle) = X + (1,00 - X)*[(Ai - ASchwelle) / (Amax - ASchwelle)] Wobei Folgendes gilt: Ci = Ai = ASchwelle = X = Amax = dem xten Bieter zugewiesener Koeffizient Wert des Angebots (Abschlags) des xten Bieters arithmetischer Mittelwert der Werte der Angebote (Preisabschlag) der Bieter 0,80 oder 0,85 oder 0,90 (in den Ausschreibungsunterlagen angeben, welcher der drei Anteile angewandt wird) Wert des günstigsten Angebots (Abschlags) - Diese Formel sieht einen konstanten linearen Verlauf bis zum mittleren angebotenen Abschlagswert vor. Jenseits dieses Werts verläuft die Kurve weiterhin linear, ändert jedoch die Neigung. - Der mittlere Wert eines Preispunkts erhält zwei unterschiedliche Werte. Im zweiten Teil der Kurve (stärker geneigt) erhöht sich der Wert des Preispunkts beträchtlich. - Der Verlauf dieser Berechnungsmethode ermöglicht die Vergabe von 90, 85 oder 80 % der verfügbaren Preispunkte (je nach dem ausgewählten Koeffizienten x) innerhalb des Mittelwertbereichs des angebotenen Abschlags. Für die Angebote, welche über dem Mittelwert liegen, bleiben nur 10, 15 oder 20 % der zu vergebenden Preispunkte. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass diese Formel ausschließlich zur Vergabe der Preispunkte herangezogen werden darf. Grafik Anhang M, linear unterbrochen (identisch mit der Grafik in Anhang P)

14 Seite / Pag. 14 0,9; Blau x = 0,85; Grün x = 0,8 Rot x = Einige Besonderheiten der Formel mit unterbrochener Kurve: Zweck ist es, zu hohe Preisabschläge zu benachteiligen. Die Änderung des Werts des Preispunkts, je nachdem, ob sich dieser oberhalb oder unterhalb des Mittelwerts der Abschläge befindet, benachteiligt bei wenigen Angeboten nicht unbedingt zu hohe Preisabschläge. Es reicht aus, dass nur ein Angebot über dem Mittelwert liegt, und diesem werden mindestens 10 % der Preispunkte mehr als einem Angebot, welches kleiner oder gleich dem Mittelwert ist, zugewiesen.

15 Seite / Pag. 15 Umgekehrte Proportionalität Es handelt sich um eine nicht lineare Formel, die auf der Bewertung der angebotenen Beträge (und nicht der Abschläge) basiert. 1 Umgekehrte Proportionalität Ein allgemeines Angebot wird umgekehrt proportional zum besten Angebot bewertet. Dies garantiert die Verhältnismäßigkeit der Preisbewertungen, aber nicht deren Einheitlichkeit, da das Verhältnis nicht linear ist. Die Grafik der Punkte je nach Angeboten ist durch eine gleichseitige Hyperbel dargestellt.

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