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1 20. Mai 2014 Nr. 18/2014 Newsletter Tirol Büro Brüssel Themen in dieser Ausgabe Thema der Woche Jugendparlament zur Alpenkonvention Die Jugend kommt zu Wort 2 Neues aus den Institutionen Europäische Kommission Kommission analysiert Folgen der Finanzmarktregulierung 4 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten wird einfacher 5 Start für neues internationales Hochschulranking U Multirank Mio. Euro für Ausbau der grenzüberschreitenden Energie Infrastruktur 7 Europäer sehen die Zukunft der EU positiv 8 Neue europäische Filmstrategie für kulturelle Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit 9 Sonstiges Gerichtshof der Europäischen Union Recht auf Vergessen im Internet: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 10 Vertretung der Europaregion Tirol Südtirol Trentino bei der EU Tirol Büro Brüssel Rue de Pascale 45 B 1040 Brüssel Länderbriefing zur EU Wahl mit Philipp Schulmeister 11 Tel.: Fax: E Mail: info@alpeuregio.eu

2 Newsletter 13/ / Thema der Woche Jugendparlament zur Alpenkonvention Die Jugend kommt zu Wort Das diesjährige Jugendparlament zur Alpenkonvention (YPAC) hat in Chamonix Mont Blanc, Frankreich, stattgefunden. Durch das Engagement der Schüler und Schülerinnen der Mitgliedsländer wurden viele neue Lösungswege geschaffen. Mit dabei waren elf Schüler und zwei Lehrer des Akademischen Gymnasiums Innsbruck. Sie vertraten Tirol und Österreich mit viel Elan. "Meine Alpen jenseits der Grenzen Meine Alpen der Zukunft" so lautete das Thema des Jugendparlaments zur Alpenkonvention dieses Jahr (2014) in Chamonix, Frankreich. Die Themenbereiche reichten von Bildung Lernen Arbeiten über Alltagsleben bis hin zu Wirtschaft Energie und aktive Bürgerbeteiligung. Die Intentionen des YPACS, Youth Parliament to the Alpine Convention, sind ein internationaler Austausch und die Möglichkeit sich mit Journalismus und Politik näher auseinander zu setzen. Erfahrungen in vielen Bereichen Gleich zu Beginn startete die offizielle YPAC Arbeit und trotz manchmal stressigen Situationen und Stolpersteinchen war man von 8 bis 18 Uhr mit Spaß an der Sache. Die Delegierten und Präsidenten brachten ihre Meinungen in vier Komitees zum Ausdruck und versuchten, gute Lösungen für die jeweiligen Themenfelder zu finden. Als Resultat entstanden 11 Postulate, welche in der Hauptversammlung zu einer Resolution zusammengefasst wurden und schließlich mit den Politikern aus den Heimatländern, unter anderem auch bei der Presse Konferenz, diskutiert wurden. Die Presse Gruppe konnten viele Artikel in Zeitungen und Online Medien in den Al SchülerInnen des Akademischen Gymnasiums in Chamonix, Frankreich

3 Newsletter 13/ / penländern publizieren und bei den Flying Facts, der internen Zeitung des YPACs, waren viele kreative Köpfe am Werk. Die Website, welche ebenfalls von Jugendlichen gestaltet wird, gibt einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten. Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse auch wirklich Politikern vorgestellt werden, versucht die Plattform Zukunft Kontakt mit Politikern zu knüpfen und Wege zu finden das Ganze weiter zu führen. Typischer YPAC Spirit Jedes Jahr wird das YPAC in einer der Schulen für eine Woche abgehalten. Dabei gibt es verschiedenen Gruppen Komitees, Plattform Zukunft, Medien Gruppe mit Presse, Web, und Film, welche verschiedene Aufgaben übernehmen. Es wird auf parlamentarischer und professioneller Basis diskutiert, geschrieben, interviewt. Ziel ist es, Lösungswege für die aktuellen Probleme der jeweiligen Alpenregionen zu entwickeln. Experten/Innen bieten den Jugendlichen durch professionelle Coachings Unterstützung. Um einen interkulturellen Austausch zwischen allen Schulen zu ermöglichen, ist die offizielle Sprache Englisch, und damit ein parlamentarisches Feeling aufkommt, herrscht eine formelle Kleidungspflicht. Wie man so sagt: Es weht der typische YPAC Spirit. Hintergrund.Über das YPAC Ins Leben gerufen wurde das YPAC 2006 vom Akademischen Gymnasium Innsbruck und der Alpenkonvention mit finanzieller Förderung durch das österreichische Lebensministerium und das Land Tirol. Mitglieder des Zusammenschluss sind zehn Schulen aus der Alpenregion (Slowenien, Frankreich, Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland und Österreich). Das YPAC 2014 wurde vom Lycee Roger Frison Roche organisiert, sowie fachlich unterstützt von der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA. Ermöglicht wurde das Jugendparlament dank der finanziellen Unterstützung des EU Programms Jugend in Aktion, der Stadt Chamonix, dem Departement Haute Savoie und der Region Rhône Alpes.

4 Newsletter 13/ / Europäische Kommission Kommission analysiert Folgen der Finanzmarktregulierung Nachdem die meisten Maßnahmen zur Finanzmarktreform inzwischen erlassen sind, hat die Europäische Kommission den ersten umfassenden Überblick über den Gesamtfahrplan zur Finanzmarktregulierung veröffentlicht. Darin wird dargelegt, wie diese Reformen zu einem sichereren, durch mehr Verantwortungsbewusstsein geprägten Finanzmarktsystem, zu einem besser integrierten und effizienteren Finanzdienstleistungs Binnenmarkt und zu mehr Marktintegrität und vertrauen führen werden. Vieles spricht dafür, dass die zu erwartenden Vorteile der anvisierten Regulierungsmaßnahmen die erwarteten Kosten sowohl im Einzelfall als auch insgesamt überwiegen werden. Viele Vorschriften schaffen erhebliche positive Synergien, beispielsweise zwischen dem Gesetzespaket zu den Eigenkapitalanforderungen im Bankensektor und der Reform der Derivatemärkte. Das Finanzsystem lässt bereits jetzt Veränderungen und Verbesserungen erkennen, die sich fortsetzen werden, je mehr die Reformen Wirkung entfalten. Zum von der Kommission verabschiedeten Paket zählen die Mitteilung Ein reformierter Finanzsektor für Europa und eine ausführliche wirtschaftliche Analyse der durch die Reformen bewirkten Umgestaltung des Finanzsektors und der sich daraus ergebenden Vorteile. In der Mitteilung werden die von der Kommission anvisierten Ziele, ein Überblick über ihre Reformvorschläge und die wichtigsten bereits heute erkennbaren Folgen Revue passiert. Die Finanzmarktregulierung war ein gradueller Prozess. Viele gesetzgeberische Maßnahmen wurden erst vor kurzem verabschiedet, und bislang sind noch nicht alle in Kraft getreten. Für eine abschließende Bewertung ist es deshalb noch zu früh. Daher wurden in dieser wirtschaftlichen Analyse in erster Linie qualitative Gesichtspunkte beurteilt, und sie sollte vor allem als Beginn einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden systematischen Überprüfung und Evaluierung der Reform betrachtet werden. In der Untersuchung wird hervorgehoben, dass die Aufsichtsbehörden jetzt auch Märkte in den Blick nehmen können, die ihnen zuvor verschlossen blieben, und dass Transparenz für alle Marktteilnehmer geschaffen wurde. Ambitionierte neue Normen begrenzen das exzessive Eingehen von Risiken und erhöhen die Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute. Bei risikoreichen Finanzgeschäften wird das Ausfallrisiko vom Steuerzahler auf jene Akteure verlagert, die aus diesen Finanzgeschäften Profit ziehen wollen. Die Reformen haben dazu geführt, dass die Finanzmärkte besser den Interessen der Verbraucher, des Mittelstands und der Wirtschaft insgesamt dienen. Zudem wurde der Finanzdienstleistungs Binnenmarkt vertieft, insbesondere durch die Maßnahmen der zum 2011 eingerichteten Europäischen Finanzaufsichtssystem (ESFS) gehörenden Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA). Die Bankenunion stellt zudem einen Meilenstein in der europäischen Integration dar. Sie ist nicht nur für die Eurozone, sondern für die EU insgesamt von größter Bedeutung. Untersucht wurden auch die Kosten der Reformen, die beim Übergang zu einem stabileren und von mehr Verantwortungsbewusstsein geprägten Finanzsystem nicht zu vermeiden sind. Dank längerer Anlauf und Beobachtungszeiträume und einer Anpassung von Vorschriften, um prognostizierte Kosten zu senken, konnten diese jedoch in engen Grenzen gehalten werden.

5 Newsletter 13/ / Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten wird einfacher Die neuen Rechtsvorschriften treten in Kraft, mit denen die Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfacht werden soll. Mit der Neufassung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP Richtlinie) wird entsprechend den Bemühungen der Europäischen Kommission um intelligentere Regulierung der Schutz der Umwelt verbessert und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand, der durch EU Vorschriften entsteht, abgebaut. Außerdem verbessert sie die Rechtssicherheit für Unternehmen bei öffentlichen und privaten Investitionen. Im Mittelpunkt der Neufassung stehen die Risiken und Herausforderungen, die seit Inkrafttreten der ursprünglichen Regelung vor 25 Jahren aufgekommen sind. Themen wie Ressourceneffizienz, Klimawandel oder Katastrophenabwehr wird beim Bewertungsverfahren künftig stärker Rechnung getragen. Die Mitgliedstaaten haben jetzt die Aufgabe, die unterschiedlichen Verfahren ihrer Umweltverträglichkeitsprüfungen zu vereinfachen. Es werden Fristen für die einzelnen Phasen der Umweltprüfungen eingeführt: Screening Entscheidungen sollten innerhalb von 90 Tagen getroffen werden (wobei diese Frist in Ausnahmefällen verlängert werden kann), und öffentliche Konsultationen sollten mindestens 30 Tage dauern. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die endgültigen Entscheidungen innerhalb eines vertretbaren Zeitraums getroffen werden. Das Screening Verfahren zur Feststellung, ob eine UVP erforderlich ist, wurde vereinfacht. Diesbezügliche Beschlüsse müssen anhand der aktualisierten Screening Kriterien begründet werden. Die UVP Berichte müssen für die Öffentlichkeit verständlicher gefasst werden, insbesondere was die Bewertungen des derzeitigen Zustands der Umwelt und die Prüfung von Alternativen zu dem vorgeschlagenen Projekt betrifft. Qualität und Inhalt der Berichte werden verbessert. Außerdem sind die zuständigen Behörden künftig gehalten, ihre Objektivität nachzuweisen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Begründungen für Genehmigungsentscheidungen müssen klar gefasst werden und für die Öffentlichkeit transparenter sein. Außerdem können die Mitgliedstaaten Fristen für die Geltung begründeter Schlussfolgerungen oder Stellungnahmen im Rahmen des UVP Verfahrens setzen. Bei Projekten mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt müssen die Projektträger Schritte zur Vermeidung, Vorbeugung oder Verringerung treffen. Diese Projekte müssen anhand von Verfahren, die von den Mitgliedstaaten festzulegen sind, überwacht werden. Zur Vermeidung von Mehrfachüberwachungen und unnötiger Kosten können bereits bestehende Überwachungsregelungen weiterhin angewandt werden. Die Mitgliedstaaten müssen diese Vorschriften bis spätestens 16. Mai 2017 umsetzen. Außerdem müssen sie der Kommission mitteilen, welche nationalen Rechtsvorschriften sie erlassen haben, um der Richtlinie nachzukommen.

6 Newsletter 13/ / Start für neues internationales Hochschulranking U Multirank Ein neues internationales Hochschulrankingsystem erleichtert die Wahl der geeigneten Hochschule und Universität. Das neue Rankingsystem U Multirank, das die EU mit 2 Mio. Euro gefördert hat, erstellt für die Nutzer ein persönliches Hochschulranking, das sich an ihrem individuellen Bedarf orientiert. Uni Innsbruck im österreichischen Spitzenfeld. Das Konzept basiert auf einem mehrdimensionalen Ranking, bei dem Hochschulen anhand einer sehr viel breiteren Kriterienpalette eingestuft werden als bei bestehenden internationalen Rankings. Nutzer können Informationen über die Hochschulen oder spezifische Fächer finden, die sie am stärksten interessieren, und Kriterien entsprechend ihren eigenen Präferenzen zugrunde legen. Insgesamt werden 850 Hochschuleinrichtungen verglichen. Mit dem neuen Ranking sollen simple Rangfolgen vermieden werden, die zu irreführenden Vergleichen führen können oder erhebliche Qualitätsunterschiede innerhalb des Studienangebotes ein und derselben Hochschule überdecken. Werden alle Indikatoren berücksichtigt, liegen die TU Wien und die Uni Innsbruck österreichweit im Spitzenfeld, gefolgt von der Uni Wien und der TU Graz.

7 Newsletter 13/ / Mio. Euro für Ausbau der grenzüberschreitenden Energie Infrastruktur Kräftige Finanzspritze für mehr Energiesicherheit: Die Europäische Kommission stellt über das Instrument "Europa verbinden" die ersten 750 Mio. Euro für grenzüberschreitende Projekte im Gas und Stromsektor bereit. Sie sollen die Versorgungssicherheit der EU erhöhen und die Isolation einiger Mitgliedstaaten im Energiebereich beenden. Projektvorschläge können nun eingereicht werden. Über die Fazilität "Connecting Europe" ("Europa verbinden") werden im Zeitraum für die Entwicklung der transeuropäischen Energieinfrastruktur insgesamt 5,85 Mrd. Euro bereitgestellt. Mit dem Geld können Studien und Baumaßnahmen finanziert werden. Damit ein Antrag gestellt werden kann, muss ein Projekt in der sogenannten Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse aufgeführt sein. Die erste Liste dieser Art wurde von der Kommission im Oktober 2013 angenommen. Sie enthält etwa 250 wichtige Energieinfrastrukturvorhaben, die nach ihrer Vollendung mindestens zwei Mitgliedstaaten erhebliche Vorteile bringen, die Energieversorgungssicherheit verbessern, die Marktintegration und den Wettbewerb verstärken und zu einer Verringerung der CO2 Emissionen führen werden. Für jedes Bauvorhaben muss eine Entscheidung der zuständigen nationalen Regulierungsbehörden oder der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) über die grenzüberschreitende Kostenaufteilung vorliegen. Die Höhe der EU Finanzierung darf grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

8 Newsletter 13/ / Europäer sehen die Zukunft der EU positiv In 22 EU Staaten sehen die Bürger die Zukunft der Europäischen Union positiv. Das ergab die Eurobarometer Umfrage "Europäerinnen und Europäer 2014". Europaweit ist das Vertrauen in die EU leicht gestiegen: Der EU trauen 32 % der Befragten, ihren nationalen Parlamenten dagegen nur 27 % und ihren Regierungen 26 %. Optimistisch sind die Europäer auch bei ihren Erwartungen an die wirtschaftlichen Aussichten: In 20 Staaten gaben die Befragten an, dass sie von einer wirtschaftlichen Verbesserung ausgehen. Die Zahl derer, die von einer unveränderten oder besseren Lage ausgehen, stieg um 5 Prozentpunkte und erreicht insgesamt 71 %. Das aktuelle Eurobarometer zeigt, dass mehr Menschen 37 % der Ansicht sind, ihre Stimme zählt in der EU im Herbst 2013 waren es noch 29 %. Das veröffentlichte Spezial Eurobarometer basiert auf einer repräsentativen Stichprobe von Bürgerinnen und Bürgern aus allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zwischen dem 15. und dem 24. März 2014 wurden insgesamt fast Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahren befragt. Es handelt sich um die einzige europaweite Umfrage, die auf einer repräsentativen Stichprobe aus allen 28 Mitgliedstaaten basiert.

9 Newsletter 13/ / Neue europäische Filmstrategie für kulturelle Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit Europäische Filme machen zwar fast zwei Drittel der Film Neustarts in der EU aus, aber nur ein Drittel der Kartenverkäufe. Auch wenn die Zahl der in Europa produzierten Filme von etwa 1100 im Jahr 2008 auf 1300 im Jahr 2012 angestiegen ist, werden die meisten europäischen Filme nur in dem Land gezeigt, in dem sie produziert wurden, und selten über die Grenzen hinaus verbreitet. Diese Problematik soll mit einer neuen EU Strategie zum europäischen Film im digitalen Zeitalter angegangen werden, die von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Darin wird die Notwendigkeit herausgestellt, neue Verbreitungsmethoden optimal zu nutzen, um kulturelle Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. In ihrem Strategiepapier schlägt die Kommission vor, dass öffentliche Mittel stärker auf die Erweiterung des Publikumskreises für europäische Filme und die Aufstockung der Unterstützung für Entwicklung, Vermarktung und internationale Verbreitung konzentriert werden sollten. Derzeit fließen fast 70 % der öffentlichen Zuschüsse auf nationaler Ebene in die Produktion von Filmen und nicht in die Maximierung des Zuschauerpotenzials. Mehr Flexibilität, Experimentierfreudigkeit und Ideenaustausch in der Frage, wo und wie die Filme gezeigt werden, wird angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Video on Demand und Downloads ebenfalls empfohlen.

10 Newsletter 13/ / Gerichtshof der EU Recht auf Vergessen im Internet: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Die EU Kommission hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Löschen von persönlichen Daten im Netz begrüßt. Das EuGH Urteil bestätigt, dass das europäische Datenschutzrecht auch für nicht europäische Unternehmen wie Google gilt, wenn sie ihren Suchmaschinendienst auf europäischem Boden anbieten. Der Europäische Gerichtshof gab der Klage eines Spaniers statt, der gefordert hatte, Informationen zu seiner Person aus den Suchergebnissen bei Google zu löschen. Der Gerichtshof stellt außerdem klar, dass solche Anträge von der betroffenen Person unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber gerichtet werden können, der dann sorgfältig ihre Begründetheit zu prüfen hat. Gibt der für die Verarbeitung Verantwortliche den Anträgen nicht statt, kann sich die betroffene Person an die Kontrollstelle oder das zuständige Gericht wenden, damit diese die erforderlichen Überprüfungen vornehmen und den Verantwortlichen entsprechend anweisen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Urteil

11 Newsletter 13/ / Sonstiges Länderbriefing zur EU Wahl mit Philipp Schulmeister Die VertreterInnen der österreichischen Länderbüros leisteten der Einladung der Europaregion Tirol Südtirol Trentino Folge und nahmen an dem Länderbriefing mit dem Gastsprecher Philipp Schulmeister teil, der die kommenden EU Wahlen analysierte. Florian Mast, Leiter des Tirol Büros, Vesna Caminades, Leiterin des Südtirol Büros mit dem Gastvortragenden Philipp Schulmeister Florian Mast, Leiter des Tirol Büros, und Vesna Caminades, Leiterin des Südtirol Büros, begrüßten die interessierten Teilnehmer und stellten den Gastsprecher kurz vor. Philipp Schulmeister, der als Advisor im Kabinett des Generalsekretärs Klaus Welle im Europäischen Parlament beschäftigt ist, informierte über die aktuellsten Umfragewerte und die Auswirkungen möglicher Wahlergebnisse. In wenigen Tagen werden rund 380 Millionen wahlberechtigte Europäerinnen und Europäer ihre 751 Abgeordneten zum Europäischen Parlament wählen. Die Europawahl 2014 ist die erste nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon. Dieser Vertrag hat dem Europäischen Parlament deutlich mehr Macht und Einfluss gegeben. Die Abgeordneten bestimmen über zahlreiche Regelungen mit, die in allen 28 Mitgliedstaaten gelten, sowie über alle internationalen Abkommen und den Haushalt der Europäischen Union. Die Staatsund Regierungschefs müssen zudem zum ersten Mal den Wahlausgang berücksichtigen, wenn sie den Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten nominieren der dann vom EP gewählt werden muss. Im Anschluss an den Vortrag nutzten die RegionalvertreterInnen die Gelegenheit zu einer anregenden Diskussion rund um die EU Wahl.

12 Newsletter 13/ / Europäische Kommission Die Tagesordnung der wöchentlichen Sitzung der Europäischen Kommission finden Sie hier. Europäisches Parlament Den Entwurf der Tagesordnung finden Sie hier. Den Video Stream der letzten Plenarsitzung finden Sie hier. Rat der Europäischen Union Die aktuellen Ratssitzungen finden Sie hier. Europäischer Gerichtshof Zum Kalender des Europäischen Gerichtshofs für die folgende Woche gelangen Sie hier. Stellenausschreibungen: Impressum Vertretung des Landes Tirol bei der EU Rue de Pascale B 1040 Brüssel Tel.: Fax: E Mail: info@alpeuregio.eu Homepage: Abbildungsverzeichnis verurteilt Suchmaschine Google zum Vergessen.html hochschulranking_2011_47672.html zur zukunft der eu man wird ja noch traeumen duerfen film sucht neue wege zum publikum.story Redaktion und Bearbeitung: Dr. Florian Mast, Mag. Petra Paminger

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