Details zum Aufnahmeverfahren für die Zulassung zum BACHELOR-Studium PSYCHOLOGIE an der Universität Salzburg im Studienjahr 2015/16.
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- Paulina Armbruster
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1 Details zum Aufnahmeverfahren für die Zulassung zum BACHELOR-Studium PSYCHOLOGIE an der Universität Salzburg im Studienjahr 2015/16 für die Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Reifeprüfungszeugnis bzw. Äquivalent) Nachweis der besonderen Universitätsreife (Studienplatznachweis im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses - nur für BewerberInnen eines Staates, der nicht der Europäischen Union EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR angehört) Fundierte Deutschkenntnisse Niveau B2 Studienplatzzuerkennung nach absolviertem Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren erfolgt einmal im Studienjahr 2015/16. Der Studienbeginn ist zum Wintersemester 2015/16 - spätestens zum Sommersemester 2016 möglich. Aufnahmeverfahren Mo 11. Mai 2015 bis Fr 24. Juli 2015 Online-Anmeldung über Internetplattform ausschließlich über STUDIENVORANMELDUNG Mo 11. Mai 2015 bis Fr 24. Juli 2015 Einreichen der Unterlagen, Reifezeugnisse, etc. Bis spätestens Fr 31. Juli 2015 einlangend Alle bis 24. Juli 2015 angemeldeten BewerberInnen Nachreichfrist für Reifezeugnisse Überweisung des Unkostenbeitrages von 30,- Siehe nach erfolgter Online-Anmeldung Mo 31. August 2015 Alle korrekt angemeldeten BewerberInnen, die die Voraussetzungen erfüllen Aufnahmeprüfung Naturwissenschaftliche Fakultät - und nach Bekanntgabe STUDIENVORANMELDUNG ab 11. Mai 2015 siehe Studienbeginn Wintersemester 2015/16 Einschreibung bis 30. November 2015 nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren 2015/16 Nach Studienplatzzusage via persönliche Einschreibung und Bezahlung des Hochschülerschaftsbeitrages bzw. Studienbeitrages Überweisung Studienbeginn Sommersemester 2016 Einschreibung vom 7. Jänner bis 5. Februar 2016 nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren 2015/16 Nach Studienplatzzusage via persönliche Einschreibung und Bezahlung des Hochschülerschaftsbeitrages bzw. Studienbeitrages Überweisung 1
2 Aufnahmeverfahren 1. Anmeldung Eine korrekte Anmeldung zum Aufnahmeverfahren besteht aus drei Schritten, die alle fristgerecht erfüllt sein müssen: (a) Online Anmeldung über STUDIENVORANMELDUNG bis Fr 24. Juli 2015 (b) Übermittlung der beschriebenen Zeugnisunterlagen einlangend bis Fr 24. Juli (Nachreichfrist 31. Juli 2015) (c) Überweisung des Unkostenbeitrags von 30,- einlangend bis Fr 24. Juli (Nachreichfrist 31. Juli 2015) (a) Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren hat online über die Plattform STUDIENVORANMELDUNG zu erfolgen - andere Formen der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Benutzername dieser Anmeldung Ihrer angegebenen Adresse entspricht und diese Adresse bis Ende Oktober 2015 gültig sein muss. Sie erhalten umgehend nach Anmeldung ein Accountbestätigungs- mit dem Sie die Korrektheit Ihrer Adresse bestätigen, indem Sie auf den Link in diesem klicken. Wenn Sie dies unterlassen, erhalten Sie keine weiteren Informationen und können Ihre Anmeldung zum Verfahren nicht abschließen! (b) Bis spätestens 31. Juli 2015 (Achtung: ist bereits die Nachreichfrist) sind das Reifezeugnis und das Schulzeugnis des Maturajahres (sh. Bonuspunkteregelung Pkt. 4) bzw. ein gleichwertiger Nachweis der allgemeinen Universitätsreife an die zu senden bzw. dort persönlich abzugeben (nichtbeglaubigte Kopie ist ausreichend das Original wird bei der persönlichen Einschreibung überprüft). Die Zeugniskopien (keine Originale!) sind in der angeführten Form an folgende Adresse zu senden: entweder per inkl. eingescannter Unterlagen an: Betreff: Aufnahmeverfahren BACHELOR PSYCHOLOGIE 2015/16 (bevorzugtes Dateiformat pdf) oder über den Postweg an: Universität Salzburg Kennwort Aufnahmeverfahren BACHELOR PSYCHOLOGIE 2015/16 Kapitelgasse 4 Eine persönliche Abgabe der Anmeldeunterlagen ist in der Studium während der Öffnungszeiten bis 31. Juli 2015 möglich. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, 9 12 Uhr, Mi Uhr, Fr 8 11 Uhr. Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher Sprache gerichtlich beeideter DolmetscherInnen ebenfalls in Kopie beizuschließen. (c) Sobald Sie sich über STUDIENVORANMELDUNG angemeldet und Ihren Account bestätigt haben, erhalten Sie ein mit den für Sie spezifischen Einzahlungsinformationen des Unkostenbeitrags von 30,-. Bitte beachten Sie, dass die Einzahlung bis spätestens 31. Juli 2015 bei uns eingegangen sein muss, da Ihre Anmeldung ansonsten ungültig wird und Sie aus dem Verfahren fallen. Der Status der Bewerbung ist von den BewerberInnen selbständig über die Internet-Plattform STUDIENVORANMELDUNG zu kontrollieren. Bei jeder Statusänderung, die von Seiten der Universität Salzburg eingetragen wird, erhalten Sie eine automatische Verständigung per . Sie können sich in Ihren Anmeldeaccount jederzeit einloggen und diesen Status abrufen. Es ist zu beachten, dass die Adresse, mit der sich BewerberInnen zum Verfahren angemeldet haben, als zentrales Identifikationsmerkmal betrachtet wird und dadurch für die Dauer des Verfahrens (bis Ende Oktober 2015) funktionieren muss. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zur Bewerbung ausschließlich auf Nachrichten erfolgen, die von der Adresse stammt, mit der Sie sich angemeldet haben. BewerberInnen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen, die eine Auswirkung auf die Durchführung der Aufnahmeprüfung haben könnten, müssen eine fachärztliche Bestätigung oder ein psychologisches Gutachten als Nachweis erbringen. Dieser Nachweis wird vertraulich behandelt! Gemeinsam mit der Abteilung disability&diversity wird dann eine barrierefreie Abwicklung der Aufnahmeprüfung erarbeitet. Bitte schreiben Sie in diesem Fall ein zusätzliches Mail an: disability@sbg.ac.at in dem Sie um Kontaktaufnahme ersuchen. 2
3 2. Aufnahmeprüfung Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, dem 31. August 2015 statt. Der voraussichtliche Zeitpunkt und Prüfungsort ist 8.30 Uhr bis Uhr, Naturwissenschaftliche Fakultät, (Hellbrunner Straße 34, A-5020 Salzburg). Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung an einem anderen Tag sind nicht möglich. Zugelassen sind alle BewerberInnen mit einer korrekten Anmeldung. Dies ist in der Anmeldeplattform mit Voraussetzungen für Prüfungsteilnahme erfüllt gekennzeichnet. Die genaue Uhrzeit und Hörsaalzuteilung wird am Prüfungstag bei der Registrierung mitgeteilt. In Abhängigkeit von der Anzahl der BewerberInnen werden Prüfungen auch außerhalb des Gebäudes der Naturwissenschaftlichen Fakultät und auch nachmittags abgehalten. Am Tag der Aufnahmeprüfung ist ab 8.00 Uhr ein Informationsstand im Foyer der Naturwissenschaftlichen Fakultät besetzt; die verpflichtende Registrierung beginnt um 8.30 Uhr. 3. Anforderungen Im Rahmen der schriftlichen Aufnahmeprüfung werden folgende studienrelevante Fähigkeiten geprüft: a) Das Verstehen einfacher, fachbezogener Texte in englischer und deutscher Sprache b) Die Fähigkeit zum formal analytischen Denken c) Die Fähigkeit, sich fachrelevantes Wissen aus Literatur für StudienanfängerInnen aneignen zu können. Für diesen Teil der Prüfung ist das Erlernen der nachstehend spezifizierten Kapitel folgenden Buches Voraussetzung: Gerrig, R. J. (2015). Psychologie. (20. akt. Aufl.). München: Pearson Studium. Aus Kapitel 01: Psychologie als Wissenschaft 1.1 Was macht Psychologie einzigartig? 1.2 Die Entwicklung der modernen Psychologie Aus Kapitel 02: Forschungsmethoden der Psychologie 2.1 Der psychologische Forschungsprozess Aus Statistischer Anhang Statistik verstehen: Daten analysieren und Schlussfolgerungen ziehen A.1 Datenanalyse Aus Kapitel 03: Die biologischen und evolutionären Grundlagen des Verhaltens 3.2 Das Nervensystem in Aktion Ein Blick ins Gehirn Aus Kapitel 06: Lernen und Verhaltensanalyse 6.1 Die Erforschung des Lernens 6.2 Klassisches Konditionieren: Lernen vorhersagbarer Signale 6.3 Operantes Konditionieren: Lernen von Konsequenzen Aus Kapitel 07: Gedächtnis 7.1 Was ist Gedächtnis? 7.2 Nutzung des Gedächtnisses für kurze Zeiträume 7.3 Langzeitgedächtnis: Enkodierung und Abruf Aus Kapitel 09: Intelligenz und Intelligenzdiagnostik 9.1 Was ist Diagnostik? 9.2 Intelligenzdiagnostik 9.3 Intelligenztheorien Aus Kapitel 10: Entwicklung 10.1 Erforschung und Erklärung der Entwicklung 10.2 Körperliche Entwicklung im Laufe des Lebens 10.3 Kognitive Entwicklung im Laufe des Lebens 10.4 Spracherwerb Aus Kapitel 16: Soziale Kognition und Beziehungen 16.1 Die Konstruktion der sozialen Realität 16.2 Die Macht der Situation 16.3 Einstellungen, Einstellungsänderungen und Handlungen 16.6 Aggression, Altruismus und prosoziales Verhalten 3
4 Dieses Buch ist im Buchhandel, beim Verlag oder auch im Facultas Nawi-Shop an der Naturwissenschaftlichen Fakultät zu beziehen (+43/662/ ; und steht in beschränkter Stückzahl in der Fakultätsbibliothek der NW-Fakultät als Ansichtsexemplar zur Verfügung. Die Aufnahmeprüfung besteht vornehmlich aus Multiple-Choice Fragen. Die Netto-Bearbeitungsdauer ist mit ca. 3 ½ Stunden festgelegt. Zur Aufnahmeprüfung sind verpflichtend mitzubringen: ein Reisepass oder Personalausweis und ein schwarzer Stift/Kugelschreiber. Weitere wichtige und wissenswerte Informationen zum Ablauf der Aufnahmeprüfung werden über STUDIENVORANMELDUNG veröffentlicht und sind von den Bewerberinnen nachzulesen. Beispielfragen aus früheren Aufnahmeprüfungen siehe 4. Reihung Für das Studienjahr 2015/16 werden 200 Studienplätze vergeben. Diese werden in der Reihenfolge der von den BewerberInnen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erreichten Punktezahl vergeben. Die Punkte des Aufnahmeverfahrens (Null bis max. 100 Punkte) addieren sich aus den Punkten der Aufnahmeprüfung (Null bis max. 75 Punkte) und Bonuspunkten für die Schulfächer Englisch, Mathematik, Deutsch (bzw. Unterrichtssprache) und Biologie des Reife- bzw. Schulzeugnisses des Maturajahres, sofern diese mit der jeweils erreichbaren Bestnote beurteilt wurden (= Sehr Gut ). Pro Fach mit Bestnote werden zu den Punkten der Aufnahmeprüfung 6.25 Punkte addiert (also max. 25 Punkte als Bonus möglich, wenn in den angegebenen vier Fächern überall die Bestnote erreicht wurde). Zu der Bonuspunktevergabe siehe auch die FAQs unter Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird den BewerberInnen per spätestens am 30. September 2015 und auch über STUDIENVORANMELDUNG bekannt gegeben. Nicht zugelassene BewerberInnen haben die Möglichkeit, sich neuerlich für das Auswahlverfahren Psychologie für das Studienjahr 2016/17 anzumelden, sollte ein solches Verfahren wiederum stattfinden. 5. Rücktritt vom Studienplatz und Nachrücken BewerberInnen, die eine Zulassung erhalten haben, aber von ihrem Studienplatz nicht Gebrauch machen, können bis spätestens eine Woche nach Bekanntgabe ihres Ergebnisses ihren unwiderruflichen Rücktritt in schriftlicher Form der Studium bekannt geben (). In dieser Form frei werdende Plätze werden im Nachrückverfahren aufgefüllt. Betroffene KandidatInnen werden verständigt. 6. Nächste Schritte nach bestandener Aufnahmeprüfung a) Persönliche Einschreibung in der,, Kapitelgasse 4, EG, mit dem Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Original-Maturazeugnis) und dem Reisepass od. Personalausweis für das Wintersemester 2015/16 bis 30. November 2015 oder das Sommersemester 2016 vom 7. Jänner bis 5. Februar b) Bezahlung des Hochschülerschaftsbeitrages bzw. des Studienbeitrages Der Hochschülerschaftsbeitrag bzw. der Studienbeitrag ist nach persönlicher Einschreibung zu bezahlen. Die Studienzulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums werden erst mit dem rechtzeitigen und vollständigen Einlangen dieses Beitrages rechtswirksam! Information/Kontakt/Fragen INFORMATIONSVERANSTALTUNG zum BACHELOR Studium Psychologie und Aufnahmeverfahren BACHELOR des Fachbereiches Psychologie der Universität Salzburg am Mi 24. Juni bis 12 Uhr Hörsaal 402 (Blauer Hörsaal) der Naturwissenschaftlichen Fakultät (Hellbrunnerstr. 34), 5020 Salzburg Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Informationsmaterialien der Veranstaltung werden nachträglich online gestellt. 4
5 BACHELOR Bitte suchen Sie die Antwort auf Ihre Frage(n) zuerst auf der FAQ Seite (=Frequently Asked Questions) des Fachbereichs Psychologie, bevor Sie Kontakt aufnehmen! Kapitelgasse 4, Fragen zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren Adressat für die Anmeldungsunterlagen Persönliche Einschreibung Hochschülerschafts- und Studienbeitrag Fachbereich Psychologie Hellbrunner Straße 34 Fragen ausschließlich zur Aufnahmeprüfung senden Sie an folgende Adresse: Informationen zum Psychologie-Studium Fragen zur Aufnahmeprüfung. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. 5
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