Informationsrisikomanagement und Auslagerungsmanagement, Erfahrungen aus 44 KWG Prüfungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsrisikomanagement und Auslagerungsmanagement, Erfahrungen aus 44 KWG Prüfungen"

Transkript

1 Informationsveranstaltung IT-Aufsicht bei Banken Informationsrisikomanagement und Auslagerungsmanagement, Erfahrungen aus 44 KWG Prüfungen Axel Leckner - Informationsveranstaltung IT-Aufsicht bei 1 Banken

2 Information zum Referenten Name: Axel Leckner bei der BBK: seit Referat: Bankgeschäftliche Prüfungen seit 2004 Verantwortlich für: Prüfungsleiter IT-Prüfungen MaRisk- und Zulassungsprüfungen Erreichbar unter: T:

3 Agenda - Themenüberblick 1. Grundlagen Gesetzliche Anforderungen (KWG und MaRisk) Standards 2. Informationssicherheits-/Informationsrisiko-/ und Auslagerungsmanagement

4 Gesetzliche Anforderungen (KWG und MaRisk) 25a Besondere organisatorische Pflichten; Verordnungsermächtigung Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Die Geschäftsleiter sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Instituts verantwortlich; sie haben die erforderlichen Maßnahmen für die Ausarbeitung der entsprechenden institutsinternen Vorgaben zu ergreifen, sofern nicht das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan entscheidet. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation muss insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfassen, auf dessen Basis ein Institut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat; das Risikomanagement umfasst insbesondere 1. Strategien 2. Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, wobei eine vorsichtige Ermittlung der Risiken und des zu ihrer Abdeckung verfügbaren Risikodeckungspotenzials zugrunde zu legen ist; 3. die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision, wobei das interne Kontrollsystem insbesondere a) aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, b) Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Titel VII Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt II der Richtlinie 2013/36/EU niedergelegten Kriterien und c) eine Risikocontrolling-Funktion und eine Compliance-Funktion umfasst; 4. eine angemessene personelle und technischorganisatorische Ausstattung des Instituts; 5. die Festlegung eines angemessenen Notfallkonzepts, insbesondere für IT-Systeme, und

5 Gesetzliche Anforderungen (KWG und MaRisk) 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen (1) Ein Institut muss abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen wesentlich sind, angemessene Vorkehrungen treffen, um übermäßige zusätzliche Risiken zu vermeiden. Eine Auslagerung darf weder die Ordnungsmäßigkeit dieser Geschäfte und Dienstleistungen noch die Geschäftsorganisation im Sinne des 25a Absatz 1 beeinträchtigen. Insbesondere muss ein angemessenes und wirksames Risikomanagement durch das Institut gewährleistet bleiben, das die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse einbezieht. (2) Die Auslagerung darf nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäftsleiter an das Auslagerungsunternehmen führen. Das Institut bleibt bei einer Auslagerung für die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. (3) Durch die Auslagerung darf die Bundesanstalt an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht gehindert werden; ihre Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten müssen in Bezug auf die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse auch bei einer Auslagerung auf ein Unternehmen mit Sitz in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittstaat durch geeignete Vorkehrungen gewährleistet werden. Entsprechendes gilt für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prüfer des Instituts. Eine Auslagerung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, die die zur Einhaltung der vorstehenden Voraussetzungen erforderlichen Rechte des Instituts, einschließlich Weisungs- und Kündigungsrechten, sowie die korrespondierenden Pflichten des Auslagerungsunternehmens festlegt. (4) Sind bei Auslagerungen die Prüfungsrechte und Kontrollmöglichkeiten der Bundesanstalt beeinträchtigt, kann die Bundesanstalt im Einzelfall Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Beeinträchtigung zu beseitigen. Die Befugnisse der Bundesanstalt nach 25a Absatz 2 Satz 2 bleiben unberührt

6 Gesetzliche Anforderungen (KWG und MaRisk) MaRisk AT Tz. 1 Das Institut hat angemessene Risikosteuerungs- und -controllingprozesse einzurichten, die eine a) Identifizierung, b) Beurteilung, c) Steuerung sowie d) Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen gewährleisten. Diese Prozesse sind in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ( Gesamtbanksteuerung ) einzubinden. Durch geeignete Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass die Risiken und die damit verbundenen Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und der Risikotoleranzen wirksam begrenzt und überwacht werden

7 Gesetzliche Anforderungen (KWG und MaRisk) MaRisk AT Tz. 2 Die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse müssen gewährleisten, dass die wesentlichen Risiken auch aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden können. Hierzu hat das Institut geeignete Indikatoren für die frühzeitige Identifizierung von Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten abzuleiten, die je nach Risikoart auf quantitativen und/oder qualitativen Risikomerkmalen basieren. MaRisk AT Tz. 3 Die Geschäftsleitung hat sich in angemessenen Abständen über die Risikosituation berichten zu lassen. Die Risikoberichterstattung ist in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen. Sie hat neben einer Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalten. In die Risikoberichterstattung sind bei Bedarf auch Handlungsvorschläge, z. B. zur Risikoreduzierung, aufzunehmen. Einzelheiten zur Risikoberichterstattung sind in BTR 1 bis BTR 4 geregelt

8 Gesetzliche Anforderungen (KWG und MaRisk) MaRisk AT Tz. 5 Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen sind unverzüglich an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und gegebenenfalls die Interne Revision weiterzuleiten, so dass geeignete Maßnahmen beziehungsweise Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden können. Hierfür ist ein geeignetes Verfahren festzulegen. MaRisk AT Tz. 6 Die Geschäftsleitung hat das Aufsichtsorgan vierteljährlich über die Risikosituation in angemessener Weise schriftlich zu informieren. Die Berichterstattung ist in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen und hat neben der Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalten. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen der Geschäftsleitung ist gesondert einzugehen. Für das Aufsichtsorgan unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen sind von der Geschäftsleitung unverzüglich weiterzuleiten. Hierfür hat die Geschäftsleitung gemeinsam mit dem Aufsichtsorgan ein geeignetes Verfahren festzulegen

9 Gesetzliche Anforderungen (KWG und MaRisk) MaRisk AT 7.2 Tz. 1 Umfang und Qualität der technisch-organisatorischen Ausstattung haben sich insbesondere an betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation zu orientieren. MaRisk AT 7.2 Tz. 2 Die IT-Systeme (Hardware- und Software-Komponenten) und die zugehörigen IT-Prozesse müssen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der Daten sicherstellen. Für diese Zwecke ist bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und der zugehörigen IT-Prozesse grundsätzlich auf gängige Standards abzustellen, insbesondere sind Prozesse für eine angemessene IT-Berechtigungsvergabe einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nur über die Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt; die Zusammenfassung von Berechtigungen in einem Rollenmodell ist möglich. Die Eignung der IT-Systeme und der zugehörigen Prozesse ist regelmäßig von den fachlich und technisch zuständigen Mitarbeitern zu überprüfen

10 Gesetzliche Anforderungen (KWG und MaRisk) MaRisk AT 9 Tz. 7 Das Institut hat die mit wesentlichen Auslagerungen verbundenen Risiken angemessen zu steuern und die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ordnungsgemäß zu überwachen. Dies umfasst auch die regelmäßige Beurteilung der Leistung des Auslagerungsunternehmens anhand vorzuhaltender Kriterien. Für die Steuerung und Überwachung hat das Institut klare Verantwortlichkeiten festzulegen. MaRisk AT 9 Tz. 9 Die Anforderungen an die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen sind auch bei der Weiterverlagerung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse zu beachten

11 Standards Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) BSI-Standard 100-1: Managementsystem für die Informationssicherheit (ISMS) BSI-Standard 100-2: IT-Grundschutz-Vorgehensweise BSI-Standard 100-3: Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz IT-Grundschutz-Kataloge Hochverfügbarkeitskompendium

12 Standards International Organization for Standardization (ISO) ISO 27001: IT-Sicherheitsverfahren Informationssicherheits-Managementsysteme Anforderungen ISO 27002: ISO 27005: ISO : Mapping: IT-Sicherheitsverfahren - Leitfaden für das Informationssicherheits-Management Information security risk management IT Riskmanagement BSI Grundschutz ISO Rahmenwerk für IT-Governance Control Objectives for Information and Related Technology = COBIT

13 Informationssicherheits-/Informationsrisiko-/ und Auslagerungsmanagement Axel Leckner - Informationsveranstaltung IT-Aufsicht bei 13 Banken

14 Informationssicherheits-/Informationsrisiko-/ und Auslagerungsmanagement Was bedeutet die Aussage Wir haben ein hohes Schutzniveau? Was bedeutet der Schutzbedarf Hoch im Institut? Schaffung eines einheitlichen Verständnisses über die Schutzbedarfsziele und Schutzbedarfskategorien des Instituts. Diese Definition gilt auch für die direkten Auslagerungspartner und für die indirekten Auslagerungspartner (Weiterverlagerungen). Es liegt eine gesicherte Übersicht über die IT-Infrastruktur vor. Es liegt ein Verzeichnis der Komponenten der IT-Infrastruktur vor. Die direkten Auslagerungspartner und die indirekten Auslagerungspartner (Weiterverlagerungen) haben ebenfalls ein solches Verzeichnis

15 Informationssicherheits-/Informationsrisiko-/ und Auslagerungsmanagement Der Schutzbedarf der Informationen wurde durch den Informationseigentümer festgelegt. Festlegung, welcher Schutz für die Information und deren IT-Infrastruktur ausreichend und angemessen ist. Dieser Schutz wird auch durch die direkten Auslagerungspartner und die indirekten Auslagerungspartner (Weiterverlagerungen) gewährleistet. Die konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes der Informationen sind umgesetzt. Die konkreten Maßnahmen umfassen die gesamte IT-Infrastruktur. Ausgehend von der Schutzbedarfsfeststellung sind die technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Anforderungen umgesetzt. Abweichungen vom einheitlichen Verständnis (nicht bzw. nicht vollständig umgesetzte Anforderungen) wurden an den Informationseigentümer berichtet. => GAP Die Abweichungen werden ebenso von den direkten Auslagerungspartnern und von den indirekten Auslagerungspartnern (Weiterverlagerungen) berichtet

16 Informationssicherheits-/Informationsrisikomanagement und Auslagerungsmanagement Axel Leckner - Informationsveranstaltung IT-Aufsicht bei 16 Banken

17 Informationssicherheits-/Informationsrisikomanagement und Auslagerungsmanagement Axel Leckner - Informationsveranstaltung IT-Aufsicht bei 17 Banken

18 Informationssicherheits-/Informationsrisiko-/ und Auslagerungsmanagement Die Abweichungen wurden durch den Informationseigentümer bewertet. Zusätzliche risikominimierende Maßnahmen wurden initiiert und werden überwacht. Das verbleibende Restrisiko wurde durch den Informationseigentümer bewertet. Für die festgestellten GAP s wurden zusätzliche organisatorische und/oder technische Maßnahmen ergriffen => Reduzierung des Restrisikos. Bis diese Maßnahmen implementiert sind, wird das Risiko aus den noch nicht wirksamen risikominimierenden Maßnahmen überwacht. Die verbleibenden Restrisiken und die Risiken aus noch nicht wirksamen risikominimierenden Maßnahmen wurden durch den Informationseigentümer bewertet. Die Restrisikoanalyse wurde für die IT des Instituts sowie für die direkten Auslagerungspartner und die indirekten Auslagerungspartner (Weiterverlagerungen) durchgeführt. Die Restrisiken aus der Informationstechnik (eigenbetrieben und ausgelagerte IT) gehen in die Bestimmung des operationellen Risikos des Institut ein! Axel Leckner - Informationsveranstaltung IT-Aufsicht bei 18 Banken

19 Informationssicherheits-/Informationsrisikomanagement und Auslagerungsmanagement ENDE Axel Leckner - Informationsveranstaltung IT-Aufsicht bei 19 Banken

IT-Aufsicht im Bankensektor Fit für die Bafin-Sonderprüfungen

IT-Aufsicht im Bankensektor Fit für die Bafin-Sonderprüfungen IT-Aufsicht im Bankensektor Fit für die Bafin-Sonderprüfungen Rainer Benne Benne Consulting GmbH Audit Research Center ARC-Institute.com 2014 Audit Research Center ARC-Institute.com Referent Berufserfahrung

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Hinweise zur Umsetzung und den Obliegenheiten im Rahmen von Outsourcing in Kreditinstituten.

Hinweise zur Umsetzung und den Obliegenheiten im Rahmen von Outsourcing in Kreditinstituten. AT 9 der MaRisk Hinweise zur Umsetzung und den Obliegenheiten im Rahmen von Outsourcing in Kreditinstituten. MC-Bankrevision, www.mc-bankrevision.de Stand 18.04.2013 1 Outsourcing nach AT 9 der MaRisk

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

GZ: BA 17-K3106-2006/0001 Modernisierung der Outsourcing-Regelungen und Integration in die MaRisk

GZ: BA 17-K3106-2006/0001 Modernisierung der Outsourcing-Regelungen und Integration in die MaRisk E-Mail Outsourcing@bafin.de B30_MaRisk@bundesbank.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Herrn Helmut Bauer Erster Direktor Bankenaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Bundesverband

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

IT-Governance und COBIT. DI Eberhard Binder

IT-Governance und COBIT. DI Eberhard Binder IT-Governance und COBIT DI Eberhard Binder wir alle wollen, dass Die IT in unserem Unternehmen anerkannt und gut positioniert ist Die IT Abteilung als bestens geführt gilt Was will der CEO von seiner IT?

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr.

Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr. Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr. Holger Sörensen Die Aufgaben des Prüfungsausschusses: Agenda Gesetzestexte Organisatorische

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

COMMISSION DE SURVEILLANCE

COMMISSION DE SURVEILLANCE COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER Nicht amtliche Übersetzung des französischen Originaltextes Verordnung 12-01 der CSSF zur Festlegung der Anwendungsmodalitäten des Artikels 42bis des Gesetzes

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon

Mehr

Sicherheitsaspekte der kommunalen Arbeit

Sicherheitsaspekte der kommunalen Arbeit Sicherheitsaspekte der kommunalen Arbeit Was ist machbar, finanzierbar, umzusetzen und unbedingt notwendig? Sicherheit in der Gemeinde Bei der Kommunikation zwischen Behörden oder zwischen Bürgerinnen,

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Mehr

IT-Strukturanalyse als wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes ISMS

IT-Strukturanalyse als wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes ISMS IT-Strukturanalyse als wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes ISMS 5. IT-Grundschutz-Tag 23.11.2011 Björn Schulz Agenda 1. Einleitung + Ausgangslage 2. Anforderungen 3. IT-Strukturanalyse 4. Fazit

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Checkliste für Umsetzung der Auslagerungsregelungen der MaRisk

Checkliste für Umsetzung der Auslagerungsregelungen der MaRisk Checkliste für Umsetzung der Auslagerungsregelungen der MaRisk Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz der sorgfältigen Erarbeitung der Checkliste, kann eine Garantie nicht übernommen

Mehr

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1. Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen

Mehr

Anzuwendende Vorschriften

Anzuwendende Vorschriften Anzuwendende Vorschriften Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung, Eigenmittel Anlagegrundsätze 124 VAG n.f. Es sind die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen ( 212 ff VAG n.f.) anzuwenden,

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Informationssicherheitsmanagement

Informationssicherheitsmanagement Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 und BSI Grundschutz Karner & Schröppel Partnerschaft Sachverständige für Informationssicherheit und Datenschutz Unser Konzept Informationssicherheit und

Mehr

Konsultation 1/2007 - erster Entwurf der überarbeiteten Outsourcing-Regelungen

Konsultation 1/2007 - erster Entwurf der überarbeiteten Outsourcing-Regelungen Seite 1 von 5 Konsultation 1/2007 - erster Entwurf der überarbeiteten Outsourcing-Regelungen Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich im Anschreiben zur Veröffentlichung der MaRisk vom 20.12.2005 eine

Mehr

IT-Aufsicht im Bankensektor

IT-Aufsicht im Bankensektor IT-Aufsicht im Bankensektor - Grundlagen - Informationsveranstaltung: IT-Aufsicht bei Banken 29. Oktober 2013 Dr. Josef Kokert BA 58 Informationsveranstaltung: IT-Aufsicht bei Banken 29.10.2013 Seite 1

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

Mehr

IT-Revision als Chance für das IT- Management

IT-Revision als Chance für das IT- Management IT-Revision als Chance für das IT-Management IT-Revision als Chance für das IT- Management Speakers Corners Finance Forum 2008 4./5. November 2008 Referat 29922 Stand 2.07 Die Frage lautet Wenn die IT

Mehr

Risikomanagement in der Praxis Alles Compliance oder was?! 1. IT-Grundschutz-Tag 2014 13.02.2014

Risikomanagement in der Praxis Alles Compliance oder was?! 1. IT-Grundschutz-Tag 2014 13.02.2014 Risikomanagement in der Praxis Alles Compliance oder was?! 1. IT-Grundschutz-Tag 2014 13.02.2014 Risikomanagement Eine Einführung Risikomanagement ist nach der Norm ISO 31000 eine identifiziert, analysiert

Mehr

Dirk Loomans, Micha-Klaus Müller. Bedrohungs- und Schwachstellenanalysen

Dirk Loomans, Micha-Klaus Müller. Bedrohungs- und Schwachstellenanalysen Dirk Loomans, Micha-Klaus Müller Bedrohungs- und Schwachstellenanalysen Übersicht über die Arbeitshilfen risikoanalyse.doc Das Klammersymbol Checkliste zur Durchführung einer Risikoanalyse im Text verweist

Mehr

Kirchlicher Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst

Mehr

Kooperationsgruppe Informationssicherheit des IT-PLR. Leitlinie für die Informationssicherheit. in der öffentlichen Verwaltung

Kooperationsgruppe Informationssicherheit des IT-PLR. Leitlinie für die Informationssicherheit. in der öffentlichen Verwaltung Kooperationsgruppe Informationssicherheit des IT-PLR Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung - Umsetzungsplan - Stand 19.02.2013 Version 1.6 (10. IT-Planungsrat Beschluss

Mehr

FORUM Gesellschaft für Informationssicherheit mbh. ForumBankSafe-IT Der IT-Sicherheitsmanager

FORUM Gesellschaft für Informationssicherheit mbh. ForumBankSafe-IT Der IT-Sicherheitsmanager FORUM Gesellschaft für Informationssicherheit mbh ForumBankSafe-IT Der IT-Sicherheitsmanager Was leistet die Software und wozu wird sie benötigt? ForumBankSafe-IT einführen ForumBankSafe-IT bietet ein

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Quantitatives Risikomanagement

Quantitatives Risikomanagement FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

Wie viel IT-Sicherheit braucht mein Unternehmen? Was ist IT-Sicherheit? Prozess Chefsache Management-Tool Notwendigkeit Warum IT-Sicherheit? Gesetze Rechtsverordnungen Kunden Öffentlichkeit Geschäftspartner

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5 Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat

Mehr

Übersetzung des englischen Berichts. SAS 70 Type II. Bericht über implementierte Kontrollen und Wirksamkeit eingerichteter Kontrollverfahren.

Übersetzung des englischen Berichts. SAS 70 Type II. Bericht über implementierte Kontrollen und Wirksamkeit eingerichteter Kontrollverfahren. SAS 70 Type II Bericht über implementierte Kontrollen und Wirksamkeit eingerichteter Kontrollverfahren DATEVasp Für den Zeitraum: 1. Januar 2010 bis 30. September 2010 Inhaltsverzeichnis SEKTION I... 3

Mehr

FMA Mindeststandards für die Interne Revision von Versicherungsunternehmen

FMA Mindeststandards für die Interne Revision von Versicherungsunternehmen FMA Mindeststandards für die Interne Revision von Versicherungsunternehmen 1. Vorbemerkungen... 2 2. Anwendungsbereich und Definition... 2 3. Gesetzliche Grundlagen... 3 4. Verantwortung der Geschäftsleitung...

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS)

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS) Seite 1 6.4.5 6.4.5 System (CMS) Grundlage eines CMS ist die Compliance. Ein CMS enthält jene Grundsätze und Maßnahmen, die auf den von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Zielen basieren und ein

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorgeschichte 2 2 Ausgangssituation 3 3 Grundsätze der Aktenführung 4 4 Hinweise

Mehr

Echtzeiterkennung von Cyber Angriffen auf SAP-Systeme mit SAP Enterprise Threat Detection und mehr

Echtzeiterkennung von Cyber Angriffen auf SAP-Systeme mit SAP Enterprise Threat Detection und mehr Echtzeiterkennung von Cyber Angriffen auf SAP-Systeme mit SAP Enterprise Threat Detection und mehr Martin Müller (Customer Value Sales Security), SAP Deutschland SE Public Disclaimer Die in diesem Dokument

Mehr

» IT-Sicherheit nach Maß «

» IT-Sicherheit nach Maß « » IT-Sicherheit nach Maß « » Am Anfang steht der neutrale, unabhängige Blick auf die IT, am Ende das beruhigende Gefühl der Sicherheit. « IT-SICHERHEIT Die Lebensadern des Unternehmens schützen Die IT-Landschaften

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Anhang V EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produktion)

Anhang V EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produktion) Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG) Berufsbildungsgesetz (BBiG) Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses 10 Vertrag (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende),

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz

Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Antragsteller: Zertifizierungskennung: BSI-XXX-XXXX Der Inhalt

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Compliance in Versicherungen

Compliance in Versicherungen Compliance in Versicherungen André Pfanner Compliance Day 24. September 2014 Universität Liechtenstein Compliance in Versicherungen Bedeutung von Compliance Rechtliche Grundlagen Einrichtung und Unterstellung

Mehr

Informationssicherheit mit Zertifikat! Dr. Holger Grieb. IT Sicherheitstag NRW Köln, 04. Dezember 2013

Informationssicherheit mit Zertifikat! Dr. Holger Grieb. IT Sicherheitstag NRW Köln, 04. Dezember 2013 Informationssicherheit mit Zertifikat! Dr. Holger Grieb IT Sicherheitstag NRW Köln, 04. Dezember 2013 Dr. Holger Grieb Lead Consultant Management & IT Beratungsfeld: Strategie- und Organisationsberatung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Engagement der Industrie im Bereich Cyber Defense. Blumenthal Bruno Team Leader Information Security RUAG Defence Aarau, 25.

Engagement der Industrie im Bereich Cyber Defense. Blumenthal Bruno Team Leader Information Security RUAG Defence Aarau, 25. Engagement der Industrie im Bereich Cyber Defense Blumenthal Bruno Team Leader Information Security RUAG Defence Aarau, 25. April 2012 Cyber Defense = Informationssicherheit 2 Bedrohungen und Risiken Bedrohungen

Mehr

Stadtrechnungshof: Objektive Information, Kontrolle und Transparenz

Stadtrechnungshof: Objektive Information, Kontrolle und Transparenz Mehr Zeit für Graz, 27. Oktober 2015 Stadtrechnungshof: Objektive Information, Kontrolle und Transparenz Mag. Hans-Georg Windhaber, MBA Stadtrechnungshof Graz Graz-Rathaus Graz 8010 Kaiserfeldgasse 19

Mehr

Unternehmensleitbild und globale Unternehmensziele. Für die Menschen der Region die Bank der Region

Unternehmensleitbild und globale Unternehmensziele. Für die Menschen der Region die Bank der Region Unternehmensleitbild und globale Unternehmensziele Für die Menschen der Region die Bank der Region Für die Menschen der Region die Bank der Region Unternehmensleitbild Wir, die Volksbank Hochrhein eg,

Mehr

Ronny R. Buol Certified Information Systems Auditor (CISA) Informatik-Projektleiter mit eidg. FA Dipl. Betriebsökonom

Ronny R. Buol Certified Information Systems Auditor (CISA) Informatik-Projektleiter mit eidg. FA Dipl. Betriebsökonom Ronny R. Buol Certified Information Systems Auditor (CISA) Informatik-Projektleiter mit eidg. FA Dipl. Betriebsökonom +423 392 28 78 2 Ziel Einführung eines angemessenen, auf Ihre Unternehmung angepassten

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

BSI-IGZ-0052-2009. zum. Phoenix Videokonferenzsystem. der. Phoenix Software GmbH

BSI-IGZ-0052-2009. zum. Phoenix Videokonferenzsystem. der. Phoenix Software GmbH zum Phoenix Videokonferenzsystem der Phoenix Software GmbH BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Postfach 20 03 63, D-53133 Bonn Telefon +49 (0)228 9582-0, Fax +49 (0)228 9582-5477,

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) IT-Gesetz EKvW ITG 858 Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) Vom 17. November 2006 (KABl. 2006 S. 292) Inhaltsübersicht 1 1

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort (Daumann) 1. A. Bestandsaufnahme/Risikoanalyse (Daumann) 5

Inhaltsübersicht. Vorwort (Daumann) 1. A. Bestandsaufnahme/Risikoanalyse (Daumann) 5 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Vorwort (Daumann) 1 A. Bestandsaufnahme/Risikoanalyse (Daumann) 5 I. Legal Inventory/Rechtsinventar 9 II. MaRisk-Assessment bzw. Risikobewertung gem. AT 4.4.2 Tz. 2 MaRisk

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Aber doch bitte [recht(s-)] sicher! Tim Hoffmann Cybercrime 18. Juni 2015 IHK Bonn/Rhein-Sieg

Aber doch bitte [recht(s-)] sicher! Tim Hoffmann Cybercrime 18. Juni 2015 IHK Bonn/Rhein-Sieg Ohne Dienstleister geht es nicht? Aber doch bitte [recht(s-)] sicher! Tim Hoffmann Cybercrime 18. Juni 2015 IHK Bonn/Rhein-Sieg Referent Tim Hoffmann Wirtschaftswissenschaften an der Universität-GH Essen

Mehr

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht München, 17.08.2011 Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht Am 04.08.2011 in Ulm wurde das Themengebiet als der zentrale Anknüpfungspunkt für Abschlussarbeiten definiert

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr