Novelle der Klärschlammverordnung vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages -Klärschlammverordnung und Phosphorrückgewinnung- Luxemburg, 12.
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- Dagmar Auttenberg
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1 Novelle der Klärschlammverordnung vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages -Klärschlammverordnung und Phosphorrückgewinnung- Luxemburg, 12. Juni 2014 Dr. C. Bergs Bundesministerium für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit
2 .26.Mai 2014: EU- Kommission stuft Phosphor als kritischen Rohstoff ein..4. Juni 2014: Wiss. Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen: Weltweite Aktion zur nachhaltigen Phosphorbewirtschaftung
3 Warum Phosphorrückgewinnung? P resp. P205
4 360 Jahre Reichweite warum trotzdem P-Recycling???? Umweltzerstörung bei P-Abbau und Aufbereitung (Tagebau, radioaktive Gipshalden) Abnehmende Rohphosphatqualität (steigende Schadstoffkonzentrationen - Cd, U); gleichzeitig ungenutzte Potenziale Geopolitische Unsicherheiten (Abhängigkeit, drohende Verteilungskämpfe, Monopolisierung) Steigender Bedarf (Weltbevölkerung, Energiepflanzen, Fleischkonsum) Neue Rechtsvorschriften verlangen grundsätzlich Recycling/Wiedergewinnung von Wertstoffen (vgl. 5-stufige Abfallhierarchie) P verschwindet nicht nach Gebrauch, sondern kann recycelt werden! (vor Verdünnung in Umwelt)
5 Quelle: LAGA- Bericht an Umweltministerkonferenz vom Quellen und Potenziale für das Phosphorrecycling in D: Theoretische Potenziale Abwasser t/a (Klärschlamm t/a) Wirtschaftsdünger t/a Tiermehle t/a Zum Vergleich P- Verbrauch: Mineralische P-Dünger: t/a (100% Import) Wirtschaftsdünger: t/a
6 Weiterentwicklung der Abfallhierarchie..Abfälle sollen wachsenden Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung leisten Vermeidung Vermeidung Vorbereitung zur Wiederverwertung Recycling sonstige Verwertung Beseitigung Recycling Beseitigung Ziel der 5- stufigen Hierarchie: Stärkung des Recycling und der stoffl. Verwertung
7 Abfallhierarchie gilt auch für Klärschlämme und Bioabfälle. Wichtiger: Phosphor für Sicherung der Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung unabdingbar.
8 Bund, Länder und Bund/Ländergremien haben sich verschiedentlich mit der Frage der Phosphorversorgung und der Rückgewinnung von Phosphor aus phosphorreichen Materialien befasst
9 Bundesumweltministerium (BMU), Bundesforschungsministerium (BMBF) finanzierten unter Beteiligung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) von 2005 bis 2011 die Förderinitiative Kreislaufwirtschaft für Pflanzennährstoffe, insb. Phosphor (Abschlussbericht unter )
10 Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung ( ProgRess ); Kab.-Beschluss ( ): S. 75: Prüfauftrag zum weiteren Ausbau der landw. Klärschlammverwertung, da Phosphor so effektiv dem Kreislauf zurückgeführt werden kann.
11 ProgRess: In Zusammenarbeit mit Ländern sind zu prüfen und zu bewerten : Ausbau landwirtschaftlicher und landbaulicher Verwertung unbedenklicher Klärschlämme, Förderung von Forschung und Entwicklung zur Rückgewinnung von Phosphor, verstärkter Einsatz der Monoverbrennung, Hinwirken auf rückholbare Lagerung der Aschen ( Monodeponien ) aus der Monoverbrennung, solange Aufbereitung zu Dünger nicht sichergestellt ist, Die Möglichkeit der P-Rückgewinnung aus vorhandenen Klärschlammlagern.
12 Umweltministerkonferenz (UMK) u.a.:..aktueller Bericht wurde im Juni 2012 durch Umlaufbeschluss der UMK 23/2012 zur Kenntnis genommen zusätzlicher Bericht für 2015 durch UMK angefordert Bericht unter:
13 Umweltministerkonferenz - Beschluss am 6. Juni 2013:..Bund soll die angekündigte Phosphatrecyclingverordnung zeitnah vorlegen zusätzlicher Bericht über Stand der Recyclingtechniken für 2015 erbeten Bundesratsbeschluss 20. September 2013:..begrüsst Massnahmen zum P- Recycling..für europäische Phosphorstrategie...Deutschland soll Vorreiterrolle übernehmen
14 Phosphorrückgewinnung - Aktueller Stand von Technologien - Einsatzmöglichkeiten und Kosten - Gemeinsame Informationsveranstaltung von BMU und UBA - 9. Oktober 2013 BMU, Bonn
15 Phosphorrückgewinnung Fazit der Infoveranstaltung am : 1. Flächendeckende P- Rückgewinnung ist nach angemessener Übergangsfrist realisierbar 2. Zusätzliche Gebührenbelastungen sind gering 3. Recycling-P ist teilweise erst nach zusätzlicher Aufarbeitung pflanzenverfügbar
16 Auf europäischer Ebene: - Europäische Konferenz zur nachhaltigen Phosphatnutzung (ESPC) am 6. und 7. März Folgekonferenz März 2015 in Berlin ( ESPC 2015 ) - Bisher nur wenige Mitgliedstaaten aktiv (NL, B, DK, SWE, D; CH) - Konsultative Mitteilung zur nachhaltigen Verwertung von Phosphor der EU (Stellungnahmen: Bis ) - EU- KOM, 26.Mai 2014: Phosphor wird in Liste von 20 kritischen Rohstoffen aufgenommen; kritische Rohstoffe: Versorgung nicht langfristig sichergestellt - (China: P ist strategischer Rohstoff )
17 (Bisherige) Schlussfolgerungen aus BMU- Sicht: - Herkömmliche Klärschlammverwertung hat auch in nächsten Jahren (Jahrzehnten) ihren Platz als ökologisch vertretbares, ökonomisch sinnvolles Recyclingverfahren (s. auch ProgRess) - Klärschlammverwertung entspricht Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie - Parallel: Phosphatrückgewinnung aus Klärschlämmen und Abwasser sinnvoll noch nicht generell Stand der Technik
18 Koalitionsvertrag -18. Legislaturperiode Deutschlands Zukunft gestalten Seite 120, Kapitel Gewässer- und Meeresschutz: Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen.
19 K Konsequenzen des Koalitionsvertrages für das Phosphorrecycling: Vorrang der Rückgewinnung von Pflanzennährstoffen * Keine Mitverbrennung von Klärschlämmen, die bestimmte Nährstoffgehalte (Phosphor) überschreiten P-Abtrennung erforderlich * Schlämme, die in Monoverbrennungsanlagen eingesetzt werden: Unabhängig vom P- Gehalt der Klärschlämme: Pflicht zur unmittelbaren Aufbereitung zu Düngemittel oder Separatlagerung der Aschen Übergangsregelung für landw. Klärschlammverwertung (~ 10 Jahre); evtl.: Bagatellregelung für kleine Kläranlagen Vermischungs- und Verdünnungsverbot Anzeige- und Nachweispflichten; Erklärung über die Verwendung von Klärschlamm * Zweck: Dokumentation über Entsorgung der Klärschlämme (Landwirtschaft; thermische Behandlung)
20 Konsequenzen des Beschlusses des Koalitionsvertrages für bodenbezogene Klärschlammverwertung (derz. Überlegungen) AbfKlärV soll Ausstiegsdatum enthalten (ca. 10 Jahre) Ggf. Bagatellklausel für kleine Kläranlagen AbfKlärV soll Überprüfungsfrist enthalten (hinsichtl. Details des P- Recycling) Schadstoffgrenzwerte der DüMV gelten ab ; zusätzliche Grenzwerte für Zink, Kupfer, PAK, AOX, PCB bei bodenbezogener Klärschlammverwertung Anforderungen an Träger der QS sollen bleiben! Hygienisierungspflicht fällt weg ( 5 Abs. 3 DüMV gilt in vollem Umfang) Untersuchungsrhythmen: Wie bisher über AbfKlärV (aber neu: 250/500t TM)
21 Übersicht Auswertung der Klärschlämme vom Jahr 2012 Parameter BL 1 BL 2 BL 3 BL 4 Gesamt Mittelwert P [%] 2,69% 1,83% 2,50% 2,71% 2,43% Anteil EW GK 4 63% 68% 55% 48% 59% Anteil EW GK 5 21% 15% 36% 47% 30% Anteil EW GK 4 und 5 83% 83% 91% 95% 88% Mittelwert P GK 4 2,50% 2,32% 2,75% 2,59% 2,54% Mittelwert P GK 5 3,37% 3,62% 3,47% 3,25% 3,43% Mittelwert P GK 4 u. 5 2,54% 2,36% 2,83% 2,69% 2,60%
22 Laufende Forschungsvorhaben des Bundes - ZwiPhos Entwicklung eines Zwischenlagerungskonzepts für Klärschlammmonoverbrennungsaschen (BMBF) - Bewertung konkreter Maßnahmen einer weitergehenden Phosphorrückgewinnung aus relevanten Stoffströmen sowie zum effizienten Phosphoreinsatz (KoMa) (BMUB)
23 F + E Vorhaben Bewertung konkreter Maßnahmen einer weitergehenden P.-Rückgewinnung (KoMa) Liste der Arbeitspakete 1 Beimischung und Düngemittel aus P-Recycling-Produkten; Düngewirkung 2 Verstärkte Monoverbrennung von Klärschlamm 3 Maßnahmen auf Kläranlagen/Umstellung 4 Lagerung phosphorhaltiger Verbrennungsaschen 5 Phosphor-Rückgewinnung aus vorhandenen Klärschlammanlagen/Deponien 6 Markteinführungsstrategien 7 Weitergehende Strategien zur Sicherung der Phosphorversorgung (Düngeoptimierung; P-Substitution) 8 Prüfung der Möglichkeiten rechtlicher Umsetzung 9 Kosten und Energieaufwand 10 Berichte und Präsentation (27.11., Aachen)
24 Klärschlammentsorgung mögliche Regelungen auf Grundlage Koal-Vertrag Wahlrecht 1: Bodenbezogene Verwertung bis ab : Aufbringungsverbot für Klärschlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen Größenklassen 3 bis 5 (für Klärschlamm aus ca. 90 % Abwasseranfall) oder: Wahlrecht 1: P-Rückgewinnung aus Klärschlamm Phosphorgehalt von 20 g/kg TM Phosphorrückgewinnung Pflicht ab Wahlrecht 2: P-Rückgewinnung aus KS- Verbrennungsasche Ist unabhängig vom Phosphorgehalt des verbrannten Klärschlamms durchzuführen Wahlrecht 2: Energetische Verwertung/thermische Behandlung des Klärschlamms (z.b. Zementwerk, Müllverbrennungsanlage) bis : für alle Schlämme unabhängig vom P-Gehalt ab : Nur noch Schlämme mit P-Gehalt 20 g / kg TM Klärschlamm nach P-Rückgewinnung Wahlrecht: Bodenbezogene Verwertung (nur Klärschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen Größenklasse 1 + 2) oder Energ. Verwertung / therm. Behandlung Lagerung der Verbrennungsasche vor P-Rückgewinnung Wahlrecht Lagerung in Langzeitlager nach 23 VI DepV P-Rückgewinnung hat nach Beendigung der Lagerungszeit zu erfolgen. = Eventuelle Regelungsbereiche einer Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
25 Vielen Dank!
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