Informationen Geldwerte Leistungen AHV: Qualifikation Dividende als AHV-pflichtiger Lohn... 4

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationen 2015. 2.1 Geldwerte Leistungen... 2 2.2 AHV: Qualifikation Dividende als AHV-pflichtiger Lohn... 4"

Transkript

1 Informationen 2015 Inhalt Informationen Sozialversicherungen AHV/ALV Beitragssätze Lohnabzüge -für das Jahr Beitragsbefreiung geringfügiger Löhne AHV-Renten Berufliche Vorsorge (2. Säule) / Selbstvorsorge 3a (3. Säule) Grenzbetrag/Eintrittsschwelle Gebundene Vorsorge (3. Säule) Verschärfte Praxis der Steuerverwaltungen Geldwerte Leistungen AHV: Qualifikation Dividende als AHV-pflichtiger Lohn Automatischer Informationsaustausch Ausland Inland Handlungsmöglichkeiten Vorschriften Arbeitsrecht Einkäufe Beitragsjahre in die Berufliche Vorsorge Unternehmenssteuerreform III Anhang: Wichtige Links... 9 GMTC Treuhand & Consulting AG, Zürcherstrasse 202, 9014 St. Gallen Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@gmtc.ch

2 1. Sozialversicherungen 1.1 AHV/ALV Beitragssätze Lohnabzüge -für das Jahr 2015 An den Lohnabzügen für das Jahr 2015 hat sich gegenüber dem Vorjahr nichts geändert. a) Beiträge für Arbeitnehmende (Lohnabzüge) AHV, IV, EO 5,15% ALV (bis CHF Jahreseinkommen) 1,10% ALV (ab CHF Jahreseinkommen), zusätzlich 0,50% b) Beiträge für Arbeitgeber AHV, IV, EO 5,15% ALV (bis CHF Jahreseinkommen) 1,10% ALV (ab CHF Jahreseinkommen), zusätzlich 0,50% Je nach Kasse zuzüglich FAK-Beiträge und Verwaltungskostenzuschläge. Weitere Informationen zu diesem Thema: Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf. c) Beiträge Nichterwerbstätige Die Mindestbeiträge der Nichterwerbstätigen für AHV/IV/EO bleiben unverändert bei Fr. 480 pro Jahr. Nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner sind von der Beitragspflicht befreit, sofern der Ehegatte bei der AHV als erwerbstätig gilt und mindestens den doppelten Mindestbeitrag von Fr. 960 pro Kalenderjahr entrichtet. Diese Regel gilt auch, wenn der erwerbstätige Teil das ordentliche Rentenalter (Frauen 64. und Männer 65. Altersjahr) erreicht hat Beitragsbefreiung geringfügiger Löhne Die Beitragsbefreiung auf geringfügigen Löhnen bleibt bei CHF unverändert. Das heisst, dass Löhne bis CHF pro Jahr nicht der AHV/ALV unterliegen. Darüber muss jedoch die gesamte Lohnsumme abgerechnet werden AHV-Renten Die Renten für das 2015 bleiben unverändert: Minimale Rente (Alleinstehende) CHF Maximale Rente (Alleinstehende) CHF Minimale Rente (Ehepartner) CHF Maximale Rente (Ehepartner) CHF Weitere Informationen zu diesem Thema: Seite 1 von 9

3 1.2 Berufliche Vorsorge (2. Säule) / Selbstvorsorge 3a (3. Säule) Grenzbetrag/Eintrittsschwelle Der Grenzbetrag ab für die obligatorische berufliche Vorsorge beträgt: Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) CHF Koordinationsabzug CHF Gebundene Vorsorge (3. Säule) Höchstabzug für Unselbständigerwerbende CHF Höchstabzug für Selbständigerwerbende (20% vom Reingewinn) max. CHF Handlungsbedarf: Allenfalls Einzahlung in die Säule 3a anpassen. 2. Verschärfte Praxis der Steuerverwaltungen Die Steuerverwaltungen stellen tüchtige Revisoren ein! St. Gallen beschäftigt ca. 15 neue Steuerkommissäre und die Eidgenössische Steuerverwaltung über 110. Ein Steuerkommissär bringt dem Kanton/Bund ca. CHF 1 1,5 Millionen Mehreinnahmen. Eine rentable Sache für Bund und Kantone, jedoch dafür immer mehr Ärger und Aufwand für die Klein- und Mittelunternehmer! Zwei Praxisverschärfungen sind zurzeit in aller Munde und bedürfen grosser Aufmerksamkeit: Es geht um Verrechnungssteuern auf geldwerten Leistungen gemäss nachfolgender Ziffer 2.1 (z.b. Lohnnebenleistungen wie Spesen, usw.) sowie um die Abgrenzung zwischen Lohn und Dividende gemäss Ziffer Geldwerte Leistungen Grosses Ungemach kommt aus der Küche der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) durch ein neues Kreisschreiben zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer; beruhend auf Art. 23 VStG. Aufgrund zweier Bundesgerichtsentscheide fühlt sich die ESTV verpflichtet, eine wesentliche Verschärfung der bisherigen Praxis zu den geldwerten Leistungen einzuführen. Das Kreisschreiben wurde am veröffentlicht. Worum geht es bei der neuen Praxis? Geldwerte Leistungen (z.b. überhöhte Spesen, private Aufwendungen, Privatanteile, usw.) werden bei der Gesellschaft zum Reingewinn zugerechnet. Gleichzeitig werden geldwerte Leistungen auch dem privaten Einkommen des Begünstigten zugerechnet. Meistens erfolgt diese Zurechnung bei der Privatperson über eine Meldung innerhalb der Steuerbehörden. Seite 2 von 9

4 Bis heute wurde kaum je eine Verrechnungssteuer (35%) erhoben, weil der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer durch Meldung und die Zurechnung bei der Privatperson bereits erfüllt ist. Neu stellt sich die ESTV auf den Standpunkt, dass jede geldwerte Leistung, zwingend mit der Verrechnungssteuer zu belasten ist. Die Falle schnappt zu. Dabei wird man den Verdacht nicht los, dass die ESTV versucht zusätzliche Einnahmen zu generieren. Dazu ein Beispiel: Peter Müller hat in seiner Buchhaltung (Müller AG) die Rechnung über Fr seines Treuhänders für Vorsorge- und Pensionsplanung (inklusive Nachfolge) verbucht. Herr Müller stellte sich auf den Standpunkt, dass die Rechnung wegen der Nachfolgefrage zum Geschäftsaufwand der Müller AG gehört. Der Steuerkommissär ist anderer Meinung und qualifiziert die Hälfte der Rechnung (CHF 3 000) als private Kosten (private Vorsorgeplanung). Dieser Privataufwand wird beim Reingewinn der Müller AG aufgerechnet. Die Aufrechnung wird an den Steuerkommissär von Peter Müller (privat) gemeldet. Dieser Steuerkommissär ergänzt auch die private Steuererklärung im Veranlagungsverfahren mit einer geldwerten Leistung (+Einkommen CHF 3 000). Zudem meldet dieser Steuerkommissär diese Aufrechnung weiter an die Eidg. Steuerverwaltung, Verrechnungssteuerabteilung in Bern. Diese wiederum berechnet die Verrechnungssteuer mit ca.54 %, weil die Verrechnungssteuer nicht wie üblich (ordentliche Dividende) abgezogen und auf Peter Müller überwälzt wird. Die Müller AG erhält als Leistungsschuldner eine Rechnung aus Bern im Betrag von CHF (54 % von CHF 3 000). Weil Peter Müller diese im Nachgang festgestellte geldwerte Leistung nicht in seiner privaten Steuererklärung deklariert hat bzw. nicht deklarieren konnte, verfällt die Rückerstattungsberechtigung. Die Rückerstattung ist nach Art. 23VStG ausgeschlossen. Mit den (üblichen) Steuerfolgen bei der AG und bei der Privatperson (circa 32 %) steigt nun die Belastung auf der geldwerten Leistung auf rund 86 % von CHF 3 000= CHF Verzugszins. Fazit: Eine geldwerte Leistung aus der AG/GmbH an den Inhaber von z.b. CHF ergibt Steuerbelastung samt Verzugszins von ca. CHF CHF Dieses völlig übertriebene und formalistische Vorgehen der Steuerverwaltungen entbehrt dem Grundsatz Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit komplett, aber füllt die Staatskasse auf Kosten der Mittelständler. Das Erfolgsrezept der Eidg. Steuerverwaltung: Man nehme ein Bundesgerichtsurteil zu einem extrem ausserordentlich beurteilten Fall, erhöhe den Formalismus und nehme die Verrechnungssteuer samt Verzugszinsen ein und zahle möglichst keinen Franken mehr zurück! Seite 3 von 9

5 2.2 AHV: Qualifikation Dividende als AHV-pflichtiger Lohn Weiteres Ungemach droht von den Sozialversicherungsbehörden, diesmal von der SVA St. Gallen. Der tiefere Grund liegt bei den Steuern: Nachdem die Dividende im Teilsatzverfahren oder nur zum Teil besteuert wird (SG/TG 50% Steuerentlastung), hat sich die Bezugsstrategie der Unternehmer verändert. Wenn früher exorbitant hohe Löhne ausbezahlt wurden, wird heute vermehrt Dividende anstelle von Lohn ausbezahlt. Weil der Bruttolohn aber auch Massstab für Sozialversicherungen (wie z.b. Unfall, Krankentaggeld, Pensionskasse) ist, ist der AHV-Lohn Ausnahmen ausgeschlossen jedoch nicht ins Bodenlose gefallen. Trotzdem hat die SVA die Praxis zum angemessenen Lohn wesentlich verschärft. Zu Hilfe kommt ihr dabei ein politischer Vorstoss (Motion) von Nationalrätin Ruth Humbel (CVP). Sie möchte sämtliche Dividenden, welche 10 % des «Unternehmenswertes» übersteigen, ohne Wenn und Aber der AHV- Beitragspflicht unterstellen, was nun durch die SVA St. Gallen durchgesetzt wird. Der AHV-Lohn soll zukünftig nicht mehr an der geleisteten Arbeit gemessen werden. Nach Äusserungen der SVA sind Branchen- oder anderweitige Lohnvergleiche nicht mehr statthaft. Sie unterscheiden vier Modelle zur Bestimmung des angemessenen Lohnes. Die Wichtigen sind: Reduktion Lohn zu Gunsten Dividende: Neu soll die Hälfte der über 10 % des Unternehmenswertes (=Steuerwert) liegenden Dividende zum AHV-Lohn dazugerechnet werden. Substanzdividenden: Sie gehören nur dann nicht zum AHV-Lohn, wenn in den Jahren ihrer Bildung ein angemessener Lohn ausbezahlt wurde. Der angemessene Lohn ist nicht mehr anhand von Lohnvergleichen möglich! Nach einer Umwandlung: Der Lohn nach einer Umwandlung (früher selbständige Tätigkeit) wird berechnet, indem 75 % des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit massgebend werden. Darunter liegender Lohn wird bei Dividendenauszahlungen aufgerechnet. Fragen zur Praxisverschärfung: Wie verhält sich die SVA, wenn der AHV-Lohn über CHF liegt und die Dividende über 10 % liegt? Was gilt als Unternehmenswert? Was machen die Steuerbehörden, wenn (besteuerte) Dividenden nachträglich zum AHV-Lohn gerechnet werden? Sind die nachträglich erhobenen AHV-Beiträge überhaupt noch steuerlich abzugsfähig? Leider steht im Moment nur die Praxisverschärfung im Raum. Die vielen Fragen sind noch unbeantwortet und bedürfen der gerichtlichen Klärung. Seite 4 von 9

6 3. Automatischer Informationsaustausch 3.1 Ausland Allein Liechtensteiner Geldhäuser verwalten mehrere Milliarden von Franken, die Schweizern gehören. Daher ist die Vermutung naheliegend, dass Schweizer in Liechtenstein oder im grenznahen Deutschland unversteuerte Gelder deponiert haben. Nun ist Schluss damit! Der automatische Informationsaustausch kommt! Der Bundesrat hat am einer Erklärung über die Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zugestimmt. Diese internationale Vereinbarung, die im Rahmen der OECD entwickelt wurde, bildet eine der Grundlagen für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustauschs. Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Am 29. Oktober 2014 haben 51 Staaten die multilaterale Vereinbarung unterzeichnet. Die Schweiz wie auch andere Staaten, hat angegeben, Daten ab 2017 sammeln und erstmals 2018 austauschen zu wollen (Stand Dez 14). Dieses Abkommen ist eine der Grundlagen für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches in Steuersachen. Weitere Grundlagen bilden das OECD- Europaratsübereinkommen über die Steueramtshilfe, die der Bundesrat 2013 unterzeichnet hat, sowie ein Umsetzungsgesetz, welches die Voraussetzungen im internen Recht für den Datenaustausch mit dem Ausland schafft. Alle diese Vorlagen wird der Bundesrat Anfang 2015 in die Vernehmlassung schicken. Sie werden danach das ordentliche Genehmigungsverfahren - Vernehmlassung der interessierten Kreise, Botschaft des Bundesrates an das Parlament, Genehmigung durch das Parlament und fakultatives Referendum - durchlaufen. Die Frage, mit welchen Ländern der automatische Informationsaustausch umgesetzt werden soll, wird noch separat beschlossen. Welche Informationen werden gemäss OECD-Standard automatisch ausgetauscht? Die zu übermittelnden Informationen umfassen Kontonummer und Steueridentifikationsnummer sowie Namen, Adresse und Geburtsdatum von Steuerpflichtigen im Ausland mit einem Konto in einem anderen Land als dem Herkunftsstaat, alle Einkommensarten sowie den Saldo des Kontos. Der Standard umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen. Wie erfolgt der automatische Informationsaustausch? Die Informationen über Steuerpflichtige im Ausland mit einem Konto in einem anderen Land als der Herkunftsstaat werden von Banken sowie gewissen kollektiven Anlageinstrumenten und Seite 5 von 9

7 Versicherungsgesellschaften an die nationalen Steuerbehörden übermittelt. Diese leiten die Daten automatisch einmal jährlich an die Steuerbehörde des jeweiligen Partnerlandes weiter. Was passiert mit den ausgetauschten Daten? Die Daten der Kunden dürfen nur zum dafür vereinbarten Zweck verwendet werden, in diesem Fall zur Ermittlung der korrekten Steuerveranlagung. Der Standard enthält aber keine Vorgabe, wie die nationalen Steuerbehörden dies konkret zu tun haben (z.b. Stichproben oder flächendeckende Überprüfung der Daten). Der Datenschutz muss gewährleistet sein. Wie wird die Schweiz die Daten über Schweizer Steuerpflichtige mit einem Konto im Ausland verwenden, die sie im Rahmen des Informationsaustausches erhält? Die innerstaatliche Verwendung der aus dem Ausland erhaltenen Daten ist Sache der einzelnen Länder. Da in der Schweiz die kantonalen bzw. kommunalen Steuerverwaltungen für die Steuerveranlagung zuständig sind, wird die Eidgenössische Steuerverwaltung die aus dem Ausland eingehenden Finanzinformationen an die zuständigen Veranlagungsbehörden zur Anwendung und Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts weiterleiten. 3.2 Inland Den automatischen Informationsaustausch auch im Inland einzuführen, lehnen im Moment noch verschiedene Parlamentarier ab. Es wird wohl leider nur eine Frage der Zeit sein, bis der schweizerische Fiskus von den Steuerpflichtigen in der Schweiz die Auszüge ihrer Bankkonten bei Schweizer Banken erhalten wird, jedoch vermutlich nicht vor dem Jahre Der Banker und FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann meint dazu: «Im Inland wollen wir das Bankkundengeheimnis aufrechterhalten. Sichergestellt werden soll dies mit der Abstimmung über die Initiative zum Schutz der Privatsphäre.» Dabei gehe es nicht um den Schutz von Steuerhinterziehern. Es gebe bereits heute genügend Instrumente, um diese zu bekämpfen und unattraktiv zu machen: «Wir wollen verhindern, dass in Zukunft der Bürger dem Staat beweisen müsse, dass er ehrlich sei: «Wenn der Staat Verdacht auf ein Steuerdelikt hat, kann er ja heute schon Bankdaten einfordern.» Die Initiative Initiative zum Schutz der Privatsphäre ist zustande gekommen. Das letzte Wort hat also das Volk voraussichtlich im Jahr Inzwischen kursiert zudem ein Vorschlag im Parlament, wonach die inländischen Bankkunden ein Wahlrecht eingeräumt werden soll: Entweder entrichten sie die 35% Verrechnungssteuer (welche nicht mehr zurückgefordert werden kann) oder sie erklären sich damit einverstanden, dass ihre Bank diese Einkünfte den Steuerbehörden meldet. Seite 6 von 9

8 3.3 Handlungsmöglichkeiten Seit können natürliche und juristische Personen bei der ersten Selbstanzeige einer Hinterziehung straffrei bleiben. Es wird nur die ordentliche Nachsteuer samt Verzugszins für rückwirkend höchstens zehn Jahre nacherhoben. Strafsteuern und Bussen werden nicht verlangt. Diese Privilegierung bei einer Selbstanzeige wird nur dann gewährt, wenn die Steuerbehörden noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hatten und die steuerpflichtige Person die Steuerbehörden vorbehaltlos unterstützt. Es kann sich also durchaus lohnen, das Gewissen zu erleichtern und von der straflosen Selbstanzeige zur profitieren. 4. Vorschriften Arbeitsrecht Das Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, Dokumentationen und Unterlagen zu jedem einzelnen Arbeitsverhältnis usw. während mindestens 5 Jahren aufzubewahren. Die Verantwortung sowie die Dokumentationspflicht bezüglich der Erstellung dieser Dokumente und Unterlagen liegt immer beim Arbeitgeber! Die Dokumentationspflicht und Unterlagen beinhalten folgendes: Arbeitsvertrag (inkl. Zusatzvereinbarungen) Arbeitszeitrapporte Überzeit-/Überstundenaufschriebe Lohnabrechnungen Sozialversicherungsdokumente (Prämiensätze Versicherungen / Kinderzulagen) Quellensteuertarifeinstufungen und abrechnungen Gerade die Erfassung der Arbeitszeit wirft immer wieder Fragen auf, da diese in der Praxis oft nicht geführt werden, obwohl dies gemäss gesetzlichen Grundlagen zwingend nötig und sehr wichtig ist. Ob die Arbeitszeiterfassung mittels Stempeluhr, Zeitrapport oder handschriftlichen Zettel erfolgt spielt dabei keine Rolle, solange die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Kontrolle der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften obliegt den kantonalen Behörden. Werden Verstösse und/oder mangelhafte Aufzeichnungen festgestellt, unterliegen diese dem Verwaltungszwang und sind verbunden mit einer Strafandrohung und/oder mit einem Strafbefehl (natürlich für den Arbeitgeber!). Handlungsbedarf: Eine gute und konsequente Arbeitszeiterfassung (inkl. Überzeit, Überstunden, Ferien, usw.) sind unumgänglich. Wir empfehlen Ihnen, die Arbeitsrapporte inkl. Ferien- und Seite 7 von 9

9 Überzeitguthaben monatlich von den Arbeitnehmern unterzeichnen und dadurch bestätigen zu lassen. 5. Einkäufe Beitragsjahre in die Berufliche Vorsorge Grundsätzlich dient der Einkauf in die Berufliche Vorsorge (2.Säule) der Verbesserung des Vorsorgeschutzes. Das vorhandene Alterskapital wird erhöht und ermöglicht bessere Altersleistungen in Form einer Rente oder Kapitalabfindung. Zusätzlich können sich, entsprechend dem Vorsorgereglement, die Risikoleistungen infolge Invalidität oder Todesfall verbessern. Diese Einkäufe sind steuerlich begünstigt, in dem sie im Jahr des Einkaufes von dem steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können. Wichtig zu wissen ist, dass die Steuerverwaltungen neu eine Praxis eingeführt haben, die besagt, dass das gesamte Pensionskassengeld nach einem Einkauf für 3 Jahre gesperrt ist, und daher nicht in Form einer Kapitalauszahlung (z.b. für Wohneigentum) bezogen werden kann. Handlungsbedarf: Einkäufe in die zweite Säule sollten daher gut geplant werden. Ebenfalls erachten wir es als sinnvoll, sich vor einem Einkauf mit dem jeweiligen Pensionskassenreglement der Vorsorgestiftung Ihres Arbeitgebers auseinander zu setzten. Gerne sind wir Ihnen bei der Planung behilflich. 6. Unternehmenssteuerreform III Ziel der Unternehmenssteuerreform III wäre, das Steuersystem der Schweiz wieder international akzeptabel zu machen. Der Druck der EU und der OECD soll abgewendet und die Gefahr von ausländischen Strafmassnahmen gebannt werden. Gleichzeitig, und das ist die Herausforderung- soll die Schweiz steuerlich attraktiv bleiben. Um diese Ziele zu erreichen, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III eröffnet. Die Reform würde folgende Hauptelemente beinhalten: Abschaffung Steuerprivilegien Die Privilegierung von Holding-, Verwaltungs- und Gemischten Gesellschaften wird aufgehoben, da diese Steuerregime international als Steuerdumping gelten. Würden die Gesellschaften, die bisher von diesen Privilegien profitiert haben, aus der Schweiz wegziehen, müsste mit Steuerausfällen von rund CHF 3.6 Milliarden Franken beim Bund und 2 Milliarden bei den Kantonen gerechnet werden. Seite 8 von 9

10 Um trotz Abschaffung dieser Privilegien, die Schweiz für Unternehmen attraktiv zu halten, sind mehrere Kompensationsmassnahmen vorgesehen, wie zum Beispiel die Einführung einer Lizenzbox (wobei deren Ausgestaltung völlig offen ist) sowie die Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen. Einführung Kapitalgewinnsteuer Ebenfalls würden zur Deckung der Steuerausfälle aufgrund der Abschaffung oben genannter Steuerprivilegien neue Steuern eingeführt. Die Kapitalgewinnsteuer würde vorsehen, dass private Börsengewinn sowie Gewinne aus Verkäufen von privaten Beteiligungen (auch Ihrer eigenen AG oder GmbH) besteuert werden sollen. Im Gegenzug können Anlageverluste mit Gewinnen verrechnet und vorgetragen werden. Anpassung beim Teilbesteuerungsverfahren Bis jetzt waren die steuerlichen Entlastungen auf Beteiligungserträgen (v.a. Dividenden) kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton St. Gallen betrug die Reduktion z.b. 50%, beim Bund waren es 40%. Die Reduktion konnte nur auf Beteiligungserträgen von Beteiligungen mit einer Mindestbeteiligungsquote von 10% angewendet werden. Neu würde das Gesetz vorsehen, dass auf sämtlichen Beteiligungserträgen (ohne Mindestbeteiligungsquote) von einer Entlastung von maximal 30% profitiert werden könnte. Zusätzliche Massnahmen Bis 2019, wenn die Reform greifen soll, will das Eidg. Finanzdepartement zusätzliche Sparmassnahmen einführen. Von 2015 bis 2018 möchte der Bund gestaffelt 75 weitere Steuerinspektoren anstellen. Diese sollen zusätzliche Steuereinnahmen von jährlich 250 Millionen Franken generieren. Was bedeuten würde, dass wir damit rechnen müssen, dass zukünftig mit mehr Steuer- und Mehrwertsteuerrevisionen gerechnet werden müssen. 7. Anhang: Wichtige Links GMTC Treuhand & Consulting AG: ProTax Steuerberatungen GmbH: Kant. Steueramt St. Gallen, SG: Eidg. Steuerverwaltung: AHV-IV-Institutionen: Bundesamt für Sozialversicherungen: Sozialversicherungsanstalt SG (AHV): Seite 9 von 9

Bankgeheimnis hat sich erledigt

Bankgeheimnis hat sich erledigt https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2014

2.08 Stand am 1. Januar 2014 2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor!

Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor! Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor! Herzlich Willkommen energie-cluster.ch Referat über Finanzierung und Steueroptimierung im Rentenalter Ort: Münsingen Datum: 22.

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Sage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch

Sage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Bei der Einzelunternehmung Bei juristischen Personen Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root

Mehr

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden. ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass

Mehr

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2011

2.08 Stand am 1. Januar 2011 2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005 2.02 Stand am 1. Juli 2005 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 1 Selbständige Erwerbstätigkeit Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung

Mehr

2.07 Stand 1. Januar 2011

2.07 Stand 1. Januar 2011 2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Mehr

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung. D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern

zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern Gesetz vom 6. Oktober 2009 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 1. September

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Lohnbasis für die Berechnung der BVG-Basis

7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Lohnbasis für die Berechnung der BVG-Basis 7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Für die Einrichtung der Pensionskasse (BVG-Abzug) GastroSocial sind einige Einrichtungs-Schritte notwendig. In diesem Beispiel verwenden wir folgende Voraussetzungen

Mehr

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung 2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische

Mehr

Präsidien-Hock 2015 Die Genossenschaft als Arbeitgeber. «Die Genossenschaft als Arbeitgeber» Lohnausweis und Steuern

Präsidien-Hock 2015 Die Genossenschaft als Arbeitgeber. «Die Genossenschaft als Arbeitgeber» Lohnausweis und Steuern Lohnausweis und Steuern Zum Referenten Martin Dettwiler dipl. Steuerexperte martin.dettwiler@tretor.ch Partner TRETOR AG Dozent für Steuerrecht an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) Vorstand (Kassier)

Mehr

Argumentarien Pro 13.084. Dokumentation Documentation Documentazione. Familien stärken! Steuerfreie Kinderund Ausbildungszulagen.

Argumentarien Pro 13.084. Dokumentation Documentation Documentazione. Familien stärken! Steuerfreie Kinderund Ausbildungszulagen. Parlamentsdienste Services du Parlement Servizi del Parlamento Servetschs dal parlament 13.084 Argumentarien Pro Familien stärken! Steuerfreie Kinderund Ausbildungszulagen. Volksinitiative Dokumentation

Mehr

ABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil)

ABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil) Ausgleichskasse PROMEA Ifangstrasse 8,, 8952 Schlieren Tel. 044 738 53 53, 044 738 53 73 info@promea.ch, www.promea.ch AHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter 8. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse

Mehr

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Privatkunden _ REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Lückenlos vorsorgen im Freizügigkeitsfall Sie zahlen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009 BVG-Vorsorgestiftung physioswiss Geschäftsstelle: VCW Versicherungs-Treuhand AG Postfach 6331 Hünenberg Tel. 041 785 04 53 Fax 041 785 04 41 E-Mail: physiobvg@vcw.ch Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement,

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verständnisfragen zum Einstiegstext a. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von erwerbstätigen Personen? b. Ab welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von nichterwerbstätigen Personen?

Mehr

einkommenssteuerbelastung seit 1990 gesunken

einkommenssteuerbelastung seit 1990 gesunken FAKTENBLATT 2: VERTEILUNGSFRAGEN einkommenssteuerbelastung seit 1990 gesunken Jahr für Jahr erhalten Herr und Frau Schweizer ihre Steuerrechnung. Nicht selten nimmt der geschuldete Frankenbetrag gegenüber

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Abrechnungsverfahren 2014

Abrechnungsverfahren 2014 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015 Beitragsbezug 2 VEREINFACHTES

Mehr

2.02 Stand am 1. Januar 2013

2.02 Stand am 1. Januar 2013 2.02 Stand am 1. Januar 2013 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO Selbständige Erwerbstätigkeit 1 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Öffnen Sie die Datei und speichern Sie sie unter einem für Sie gut wiedererkennbaren Namen ab, z.b. Lohn_Muster Petra 2016. Alternativ können

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011

Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011 Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011 Inhaltverzeichnis I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht 3 1. Personen mit steuerlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland 3 2. Personen ohne

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

PricewaterhouseCoopers S E C A. Swiss Limited Partnership. Swiss Limited Partnership Steuerliche Auswirkungen

PricewaterhouseCoopers S E C A. Swiss Limited Partnership. Swiss Limited Partnership Steuerliche Auswirkungen S E C A Swiss Limited Partnership Neuerungen durch das Kollektivanlagengesetz *connectedthinking Swiss Limited Partnership Steuerliche Auswirkungen Victor Meyer AG Birchstrasse 160 8050 Zürich 058 792

Mehr

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

aktuell Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2012 die wichtigsten änderungen bei der ahv per 1. 1. 2012 finden sie auf der rückseite. 1. Säule, AHV/IV/EO Beiträge Unselbstständigerwerbende Ab

Mehr

Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen (Säule 3a)

Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen (Säule 3a) Luzerner Steuerbuch Band 1, Weisungen StG: Einkommenssteuer, 40 Nr. 5 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_1_weisungen_stg einkommenssteuer_abzugbeitraegesaeule3a.html

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E

M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E Halbtagesseminar Montag, 7. September 2015 (Nachmittag) in Zürich Von Graffenried

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) AM, 30.12.2014: Die Anleitung wurde minimal angepasst. Die Daten, wie z.b. Beitragssätze sind von 2013. 1. Es gibt grundsätzlich zwei Versionen

Mehr

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Wiederholungen aufgrund der grossen Nachfrage

Wiederholungen aufgrund der grossen Nachfrage M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R E V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E Halbtagesseminar Dienstag, 4. Juni 2013 (Vormittag) in Zürich Dienstag, 17. September

Mehr

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Leitfaden zu VR-Profi cash

Leitfaden zu VR-Profi cash Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu VR-Profi cash Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 Referent Thomas De Micheli dipl. Wirtschaftsprüfer Kassier 1998 bis 2008 vom FC Deitingen Direktwahl +41 (0)32 624 63 26 E-Mail: thomas.demicheli@bdo.ch

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

Gebührenpflichtige Dokumente

Gebührenpflichtige Dokumente Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Überweisung der Vergütungen

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements) Profond Vorsorgeeinrichtung Zürcherstrasse 66, Postfach, 8800 Thalwil T 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Vorsorgeeinrichtung Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau T 058 589 89 82 F 058 589

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen

Mehr

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen: Betriebswirtschaftliche Unternehmenssteuerung von Frau zu Frau Seminarangebot 2016 Gibt es eine weibliche Betriebswirtschaft? Nein, natürlich nicht! Zahlen sind geschlechtsneutral. Aber: Die Schlüsse,

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS

KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS Am 29. Januar 2014 fällte das Bundesgericht ein Urteil

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente

Mehr