Kasseler Bank eg Volksbank Raiffeisenbank Kassel OFFENLEGUNGSBERICHT. Nach Art. 435 bis 455 CRR

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kasseler Bank eg Volksbank Raiffeisenbank 34117 Kassel OFFENLEGUNGSBERICHT. Nach Art. 435 bis 455 CRR"

Transkript

1 Kasseler Bank eg Volksbank Raiffeisenbank Kassel OFFENLEGUNGSBERICHT Nach Art. 435 bis 455 CRR

2 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)... 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)... 8 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Marktrisiko (Art. 445) Operationelles Risiko (Art. 446) Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Offenlegungsbericht i. S. d. Instituts-Vergütungsverordnung Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/213), soweit nicht anders angegeben. Seite 2/31

3 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 3/31

4 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Im Management der Risiken unterscheiden wir zwischen Kredit-, Marktpreis-, Liquiditäts-, Vertriebs- und Betriebsrisiken, wobei die Kredit- und die Marktpreisrisiken einen Schwerpunkt bilden. Der Vorstand hat das maximal akzeptable Verlustrisiko in Abhängigkeit von der Deckungsmasse, die der Genossenschaft zur Verfügung steht, auf ein angemessenes Maß begrenzt. Die Auslastung der Risikotragfähigkeit wird für das Marktpreisrisiko täglich und für die Gesamtbank monatlich ermittelt. Die Kasseler Bank eg verwendet ein periodisches Steuerungssystem, welches zur Gewinnung von ergänzenden Steuerungsimpulsen im Bereich des Marktpreisrisikos ausgewählte barwertige Instrumente nutzt. Sämtliche angewendeten Methoden werden auf der Grundlage des Fachkonzepts von VR Control eingesetzt und basieren auf der so genannten Value-at- Risk-Kennziffer. Diese gibt - auf der Basis der historischen Entwicklung der jeweiligen Parameter in einem entsprechend dem Fachkonzept definierten zurückliegenden Zeitraum - mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 99, % den möglichen Verlust an. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 4/31

5 und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Per betrug das Gesamtbank-Risikolimit 31 Mio., die Auslastung lag bei 62%. 1 Keines unserer Vorstandsmitglieder hat Leitungsmandate inne, die Anzahl der Aufsichtsmandate 3; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 1 und keine Aufsichtsmandate. 11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt. 12 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es 3 Ad-hoc Berichterstattungen. 13 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 5/31

6 Eigenmittel (Art. 437) 14 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 15 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.b. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) Gekündigte Geschäftsguthaben 63 - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital Kreditrisikoanpassung Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) Sonstige Anpassungen 547 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 6/31

7 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 16 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Eigenmittelanforderungen TEUR Öffentliche Stellen 23 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 81 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung 1 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA Eigenmittelanforderungen insgesamt Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 7/31

8 17 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von überfällig und notleidend Als notleidend werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. 19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen Forderungsklassen Gesamtwert (TEUR) Durchschnittsbetrag (TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 8/31

9 Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) Firmenkunden davon KMU Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Unbestimmte Laufzeit Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 1% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). 2 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) bzw. Einzelrückstellungen gebildet. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 34f HGB. 3 KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 9/31

10 Unser Geschäftsgebiet ist regional begrenzt, daher haben wir in den folgenden Angaben auf eine Regionalisierung der notleidenden Forderungen verzichtet. 21 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden Firmenkunden Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleideden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Summe Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB Rückstellungen PWB Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte folgende Ratingagenturen nominiert. ECAI Standard & Poor s Moody s Fitch Rating- / Marktsegment Governments Sovereigns Governments Supranationals Corporates Insurance Staaten & supranationale Organisationen Finanzinstitute Versicherung (Industrie-)Unternehmen Sovereigns & Supranationals Corporate Finance Insurance 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 1/31

11 24 Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: 4 Risikogewicht in % Sonstiges Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Abzug von den Eigenmitteln Die Positionswerte von Risikoaktiva, welche vor Kreditrisikominderung ein Risikogewicht größer % aufweisen und nach Kreditrisikominderung entweder mit einem Risikogewicht von % oder mit einem niedrigeren Risikogewicht als vor Kreditrisikominderung anzusetzen sind, werden vollständig in der Spalte nach Kreditrisikominderung und in der Zeile mit dem jeweils neu zutreffenden Risikogewicht zugeordnet. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 25 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. 4 Die schraffierten Zeilen sind für Kreditgenossenschaften grundsätzlich nicht von Relevanz. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 11/31

12 26 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.h.v. insgesamt 6.59 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. 27 Mit Kreditderivaten, bei denen wir Sicherungsnehmer sind, erreichen wir eine Absicherung von nominal TEUR (Stichtag ). Insgesamt lässt sich unser Kreditderivategeschäft wie folgt untergliedern: Art der Kreditderivate a) OTC-Produkte CDS Sonstige Kreditderivate b) in strukturiertete Produkte eingebundene Kreditderivate CDS Sonstige Kreditderivate eigenes Kreditportefeuille (Nominalwert) gekauft verkauft TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Marktrisiko (Art. 445) 28 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 29 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen in Höhe von TEUR für Fremdwährungsrisikopositionen. Operationelles Risiko (Art. 446) 3 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 31 Das Unternehmen hält bis auf unbedeutende Ausnahmen ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 12/31

13 32 Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Andere Beteiligungspositionen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR entfällt Die kumulierten Gewinne aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen betrugen im Berichtszeitraum TEUR. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 33 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg oder einer Verflachung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 34 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Prognosen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 13/31

14 35 Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 2 Basispunkten bzw. - 2 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR Zinsänderungsrisiko Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR Summe Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus täglich gemessen. Hierbei wird eine barwertige Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 37 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Das Volumen der Verbriefungstransaktionen ist unwesentlich. Die Verbriefungspositionen werden ausschließlich dem KSA 5 zugeordnet und gemäß der Regelungen des Art. 251 ff. risikogewichtet. Die Laufzeit der Verbriefungstransaktionen beträgt zwischen 6 und 11 Jahren. 38 Wir haben uns in sechs Fällen an Verbriefungsaktionen als Investor innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes beteiligt. Die im Rahmen der Funktion als Investor erworbenen Wertpapiere werden unter den Anleihen und Schuldverschreibungen (Aktiva 5 b)) ausgewiesen. 39 Es erfolgt in allen Fällen eine getrennte Bilanzierung der Eventualverbindlichkeiten aus den jeweiligen Kreditderivaten (Credit Default Swaps) unter den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen (Passiva 1 b) unter dem Bilanzstrich). 4 Die Bewertung erfolgt bei allen vorgenannten Posten nach dem strengen Niederstwertprinzip. 41 Als Investor von Kreditderivaten verfolgen wir u.a. das Ziel einer gezielten Risikosteuerung bzw. -streuung mit Nutzung des Diversifikationseffektes und der Anlage von liquiden Mitteln zur Erzielung einer Überrendite. 5 KSA = Kreditrisikostandardansatz 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 14/31

15 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 42 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 43 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 44 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Einlagenzertifikate unseres Hauses Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, deren externes Rating mit Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist aufweisen Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 45 Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen und Regionalregierungen) und inländische Kreditinstitute. 46 Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 47 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. 48 Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 15/31

16 49 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige... Gewährleistungen finanzielle Sicherheiten / Lebensversicherungen Sonstige öffentliche Stellen Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 5 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 16/31

17 52 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Angaben zur Höhe der Belastung Die Asset-Encumbrance-Quote betrug 5, %. Die Meldedaten beziehen sich auf den Stichtag Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 17/31

18 Offenlegungsbericht i. S. d. Instituts- Vergütungsverordnung 54 Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Unsere Bilanzsumme betrug am 31. Dezember Mio. Euro. Im Rahmen des Kundengeschäftes wird insbesondere das Kredit- und Einlagengeschäft sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt weit überwiegend mit unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Das Eigengeschäft der Bank wird in erster Linie zur Aussteuerung von Ungleichgewichten im Kundengeschäft betrieben. Die Eigenanlagen der Bank konzentrieren sich gemäß der Strategie der Bank und den Rahmenbedingungen für das Handelsgeschäft auf Liquiditätsanlagen im genossenschaftlichen Finanz-Verbund und bei Emittenten und Kontrahenten erstklassiger Bonität. Handelsbuchgeschäfte werden im Vergleich zur Geschäftstätigkeit sowie Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit in geringem Umfang betrieben. Investmentbanking wird nicht getätigt. Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem regional abgegrenzten Geschäftsgebiet. Dementsprechend werden grenzüberschreitende Geschäfte mit Kunden aus dem benachbarten Ausland lediglich in überschaubarem Umfang betrieben. Im Eigengeschäft werden nur im banküblichen Umfang Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland von uns gehalten. 55 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken (TV LEV aus 5/23). Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Markt- und/oder Funktionszulagen. Darüber hinaus gibt es tarifliche und übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebliche Vergütungsparameter von der Zielerreichung im Aufgabenfeld abhängen, wobei die Zielsetzungen aus der Gesamtbankplanung abgeleitet sind und mit den in unseren Strategien festgelegten Zielen in Einklang stehen. und an der Entwicklung der Gesamtbank festmachen. Fixe und variable Vergütungen der Geschäftsleitung und unserer Mitarbeiter stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander; negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 18/31

19 56 Beschreibung der Leistungs- und Erfolgsorientierten Vergütung (LEV) Grundsätzlich besteht das Vergütungssystem der Kasseler Bank eg aus zwei miteinander verbundenen Systemen dem Zielvereinbarungssystem und dem variablen Vergütungssystem. Mit Hilfe von Zielvereinbarungen zu Beginn und deren Messung am Ende eines Geschäftsjahres soll die einheitliche und für alle nachvollziehbare Ausrichtung an den strategischen Zielen der Bank gefördert werden. Mit der LEV wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Mitarbeiter am gemeinsam erwirtschafteten Erfolg der Kasseler Bank eg zu beteiligen und zugleich deren Fokus auf die strategischen Ziele der Bank zu lenken. Die erreichte Leistung des Einzelnen, der Erfolg des Teams bzw. des Bereiches und letztlich der Gesamtbank werden in Form der LEV honoriert. 57 Das Zielvereinbarungssystem Bei der individuellen Zielvereinbarung geht es darum, gemeinsam zu vereinbaren, welchen Schwerpunkt die jeweilige Tätigkeit im Zielvereinbarungszeitraum haben soll. Die Zielvereinbarung ist in die Zukunft gerichtet und beschreibt, welcher Ergebniszustand erreicht werden soll. Unternehmensziele dienen dabei dazu, die Bank nach den übergeordneten geschäftspolitischen Erfordernissen strategisch auszurichten. Sie sind Grundlage für die nachgeordneten Ziele und dienen der Messung des Unternehmenserfolges. Alle weiteren Ziele dienen dazu, den Beitrag des Bereichs, des Teams oder des Einzelnen zur Erfüllung der Gesamtbankziele zu definieren und zu honorieren. Durch diesen Prozess werden die Unternehmensstrategie und die Unternehmensziele allen Mitarbeitern transparent gemacht. Weiterhin orientieren sich die individuellen Ziele der Mitarbeiter grundsätzlich am nachhaltigen Unternehmenserfolg der Bank. So ist das Teilziel Kundenzufriedenheit als Spätindikator des Unternehmenserfolges ein Pflichtziel für jeden Mitarbeiter der Kasseler Bank eg. 58 Das variable Vergütungssystem Mit dem variablen Vergütungssystem wird beschrieben, welche finanziellen Auswirkungen mit dem jeweiligen Zielerreichungsgrad verbunden sind. Wie im Zielvereinbarungssystem werden auch hier verschiedene Ebenen des Unternehmens die Zieldimensionen unterschieden. Dabei werden der Unternehmenserfolg einerseits und der Teamerfolg bzw. der Individualerfolg andererseits berücksichtigt. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 19/31

20 59 Tarifliche LEV Im Rahmen der tariflichen LEV werden jedem Tarifmitarbeiter weiterhin 12 Monatsgehälter als Fixum vergütet. Das tarifliche 13. Gehalt (entspricht in etwa dem zu erreichenden Zielbonus) wird als Einmalzahlung, in Abhängigkeit der individuellen Zielerreichung, variabel vergütet. Der Zielbonus ist der Betrag, den der Mitarbeiter erhält, wenn er seine Ziele zu 1% erreicht hat. Er richtet sich nach der jeweiligen Tarifvergütung ohne Zulagen. Dieser Zielbonus beträgt für jeden Tarifmitarbeiter 8% des Jahresgehaltes, was in etwa einem tariflichen Monatsgehalt entspricht ( = Variabilisierung des 13. Gehaltes). Dabei ergibt sich die Chance, den Zielbonus und darüber hinaus zu verdienen, jedoch auch das Risiko, den Zielbonus nicht zu erreichen. Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, auch mehr als den Zielbonus zu verdienen. Liegt der Zielerreichungsgrad über 1 %, erhält der Mitarbeiter eine zusätzliche Vergütung. Insgesamt kann die Zielerreichung max. 2 % betragen. Bei einer maximalen Zielerreichung wird ein Bonus ausgeschüttet, der 212,6 % des Zielbonus entspricht. Oder anders ausgedrückt: bezogen auf ihre Jahresvergütung haben die Mitarbeiter mit dieser Regelung die Chance auf zusätzliche 9 % Vergütung. 6 Übertarifliche LEV Über die tarifliche LEV hinaus beteiligt die Kasseler Bank eg alle Mitarbeiter auch am Erfolg der Bank. Diese, im Rahmen der tariflichen LEV nicht vorgesehene Erfolgsbeteiligung, folgt in einem zweiten Schritt (übertarifliche LEV). Damit schafft die Bank einen weiteren Anreiz für den gemeinsamen Erfolg, der zusätzlich an alle Mitarbeiter, die sich besonders für den Erfolg der Bank eingesetzt haben, verteilt wird. Das Budget für diesen übertariflichen Erfolgsanteil wird auf Basis einer Gesamterfolgsmatrix ermittelt, die drei maßgebliche Erfolgskennzahlen der Bank enthält: Aufwandsrentabilität (CIR), Risikoergebnis, Kundenzufriedenheit. Die Unternehmensziele und jeweiligen Kenngrößen werden jährlich neu im Rahmen der Eckwertplanung festgelegt und den Mitarbeitern zu Beginn des Geschäftsjahres kommuniziert. Das übertarifliche Budget wird dabei so bemessen, dass auch nur ein zusätzlicher Erfolg der Bank an die Mitarbeiter ausgeschüttet wird. Dieser übertariflich auszuschüttende Betrag wurde im Vorfeld durch einen entsprechenden Mehrertrag der Bank generiert und hauptsächlich durch die Aufwandsrentabilität finanziert. Weiterhin ist der übertarifliche Bestandteil der variablen Vergütung eines jeden Mitarbeiters auf maximal fünf Monatsgehälter limitiert. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 2/31

21 61 Hinweis gemäß der InstitutsVergV Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken. Aufgrund unseres risikoarmen Geschäftsmodells tragen nur wenige Mitarbeiter Risikoverantwortung. Kontrolleinheiten überwachen die geschäftsinitiierenden Organisationseinheiten. Die Vergütung der Mitarbeiter dieser Kontrolleinheiten ist so ausgestaltet, dass die Kontrolleinheiten personalmäßig qualitativ und quantitativ angemessen ausgestattet sind. Weiterhin ist die Basis-Vergütung der betreffenden Mitarbeiter, unabhängig von deren Zielerreichung innerhalb der LEV, marktgerecht. Die jeweiligen Ziele des Bereichs, des Teams oder des einzelnen Mitarbeiters einer der oben genannten Kontrolleinheiten orientieren sich nur bedingt an den Zielen der geschäftsinitiierenden Organisationseinheiten. So werden innerhalb der Kontrolleinheiten keine Vertriebsziele vereinbart, sondern lediglich Produktivitätsziele, die sich auf das gelieferte Auftragsvolumen aus den Marktbereichen beziehen. Eine Gleichläufigkeit der Ziele der Marktbereiche und der Kontrolleinheiten findet nur bedingt statt (Bereichsleiter). Die Gefahr eines Interessenkonfliktes ist durch die Art des Ziels und seine Gewichtung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Bereichsleiter, deren Ziele zum Teil gleichläufig seien können, da die Bereichsleiter der Kontrolleinheiten keine Prüfungshandlungen in den Bereichen durchführen, mit denen ihre Ziele gleichläufig sind. 62 Daten zur Vergütungssystematik Die reinen Gehaltsaufwendungen für das Jahr 214 betrugen einschließlich der in 215 für 214 vergüteten Tantiemen und Bonuszahlungen ,31 *. Davon entfielen ,67 auf Festgehälter und ,64 auf variable Vergütungen). Teilt man die reinen Gehaltsaufwendungen für das Jahr 214 nach fixen und variablen Anteilen auf, so ergibt sich das folgende Bild: 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 21/31

22 Aufteilung Festgehalt und variable Anteile 214* Festgehalt; 86,3% Variable Anteile; 13,7 *nur Lohn und Gehalt sowie Sachbezüge ohne AG-Anteile Sozialabgaben; inkl. Geschäftsleiter, ohne Auszubildende und Pensionäre Eine variable Vergütung erhielten 444 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 22/31

23 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente "Geschäftsguthaben" (CET1) 1 Emittent Kasseler Bank eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 1% 9b Tilgungspreis 1% 1 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 2a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 2b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 3 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 23/31

24 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG * (EUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft 486 (2) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld k.a. 483 (2) k.a. 84, 479, (2) 34, (1) (b), 37, 472 (4) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENE R RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 (EUR) 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 24/31

25 1 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 2 In der EU: leeres Feld 2a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 25 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 36 (1) (d), 4, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (1) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 47, 472 (11) 36 (1) (k) 2b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 2c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 2d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 2e Sonstige Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 25/31

26 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 1 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, 472 (5) 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 47, 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) k.a. 36 (1) (l) k.a. k.a. 467 k.a. 467 k.a. 468 k.a davon: k.a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 36 (1) (j) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 3 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 51, Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 26/31

27 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 4 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (3) k.a. 483 (3) 85, 86, (3) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 6, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) k.a. 477, 477 (3), 477 (4) (a) 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 27/31

28 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, k.a. z. B. Überkreuzbeteiligungen an In- strumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu 467, 468, 481 bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten 467 für nicht realisierte Verluste davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten 468 für nicht realisierte Gewinne davon: k.a Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals 56 (e) in Abzug zu bringenden Pos- ten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzli- chen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1- Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 62, (4) k.a. 483 (4) 87, 88, davon: von Tochterunternehmen begebene 486 (4) Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 5 Kreditrisikoanpassungen (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 66 (b), 68, 477 (3) 214 Offenlegungsbericht CRR und InstVgV Kasseler Bank eg Seite 28/31

RAIFFEISENBANK OLDENBURG EG OFFENLEGUNGSBERICHT PER 31.12.2014 NACH ART. 435 BIS 455 CRR

RAIFFEISENBANK OLDENBURG EG OFFENLEGUNGSBERICHT PER 31.12.2014 NACH ART. 435 BIS 455 CRR RAIFFEISENBANK OLDENBURG EG OFFENLEGUNGSBERICHT PER 31.12.2014 NACH ART. 435 BIS 455 CRR Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK BLAUBEUREN EG ZUM 31.12.2014

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK BLAUBEUREN EG ZUM 31.12.2014 OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK BLAUBEUREN EG ZUM 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR GENOSSENSCHAFTSBANK FULDA EG

NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR GENOSSENSCHAFTSBANK FULDA EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR GENOSSENSCHAFTSBANK FULDA EG VOLKSBANK RAIFFEISENBANK SEIT 1862 BAHNHOFSTRASSE 1 36037 FULDA 31.12.2014 1 Inhaltsverzeichnis a) Präambel... 3 b) Risikomanagementziele

Mehr

Offenlegungsbericht. nach ART. 435 bis 455 CRR der Volksbank eg, Konstanz 31.12.2014

Offenlegungsbericht. nach ART. 435 bis 455 CRR der Volksbank eg, Konstanz 31.12.2014 Offenlegungsbericht nach ART. 435 bis 455 CRR der Volksbank eg, Konstanz 31.12.2014 1 Inhaltsverzeichnis* Seite 1 Präambel 3 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 3 Eigenmittel (Art. 437) 5

Mehr

Offenlegung gemäß Artikel 437 in Verbindung mit Artikel 492 CRR

Offenlegung gemäß Artikel 437 in Verbindung mit Artikel 492 CRR Offenlegung gemäß Artikel 437 in Verbindung mit Artikel 492 CRR Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Die untenstehende Tabelle veranschaulicht die Überleitung der Bilanzpositionen

Mehr

VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg 34576 Homberg/Efze

VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg 34576 Homberg/Efze Seite 1 von 10 VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg 34576 Homberg/Efze O F F E N L E G U N G S B E R I C H T 2011 Nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) Seite 1/10 Inhaltsverzeichnis Beschreibung

Mehr

VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg 34576 Homberg/Efze

VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg 34576 Homberg/Efze VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg 34576 Homberg/Efze O F F E N L E G U N G S B E R I C H T 2013 nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement...

Mehr

Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg

Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung Risikomanagement... 3 2. Eigenmittel... 4 3. Adressenausfallrisiko...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.2014 VR-BANK NECKAR-ENZ EG Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012

Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2012 Seite 1/10 Risikomanagement

Mehr

Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2013

Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2013 Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 5 Marktrisiko...

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der VR Bank Weimar eg

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der VR Bank Weimar eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der VR Bank Weimar eg 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Ludwigsburg eg per 31.12.2014

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Ludwigsburg eg per 31.12.2014 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Ludwigsburg eg per 31.12.2014 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.

Mehr

NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR BANK EG, SITZ ALSHEIM

NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR BANK EG, SITZ ALSHEIM OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR BANK EG, SITZ ALSHEIM VERSION 6.2 Stand: 25.3.215) Im Auftrag des Fachausschusses für Rechnungslegung und Prüfung erstellt durch den DGRV-Arbeitskreis

Mehr

Volksbank Oberberg eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2014

Volksbank Oberberg eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2014 Volksbank Oberberg eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.214 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen

Mehr

SPAR-U.KREDIT-BANK EG GEMÜNDEN OFFENLEGUNGSBERICHT

SPAR-U.KREDIT-BANK EG GEMÜNDEN OFFENLEGUNGSBERICHT SPAR-U.KREDIT-BANK EG GEMÜNDEN OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.214 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT 2014 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK REISTE-ESLOHE EG

OFFENLEGUNGSBERICHT 2014 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK REISTE-ESLOHE EG OFFENLEGUNGSBERICHT 2014 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK REISTE-ESLOHE EG VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT. Volksbank Rhein-Lahn eg

OFFENLEGUNGSBERICHT. Volksbank Rhein-Lahn eg OFFENLEGUNGSBERICHT nach ART. 435 bis 455 CRR zum 31.12.214 Volksbank Rhein-Lahn eg Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der. Volksbank Weingarten eg 88250 Weingarten

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der. Volksbank Weingarten eg 88250 Weingarten Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Weingarten eg 88250 Weingarten per 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis...3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)...4 Eigenmittel (Art. 437)...5

Mehr

VR-Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) und nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

VR-Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) und nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung VR-Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) und nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Beschreibung Risikomanagement Inhaltsverzeichnis

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK ALZEY-LAND EG. VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015)

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK ALZEY-LAND EG. VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015) OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK ALZEY-LAND EG VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015) Stichtag 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art.

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...5

Mehr

Volksbank Deisslingen eg 78652 Deißlingen Offenlegungsbericht

Volksbank Deisslingen eg 78652 Deißlingen Offenlegungsbericht Volksbank Deisslingen eg 78652 Deißlingen Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) und der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) per 31. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis Teil A

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK UCKERMARK-RANDOW EG 31.12.2014

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK UCKERMARK-RANDOW EG 31.12.2014 OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK UCKERMARK-RANDOW EG 31.12.214 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Rhein-Berg eg. per 31.12.2014

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Rhein-Berg eg. per 31.12.2014 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Rhein-Berg eg per 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis Präambel....3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)......4 Eigenmittel..6 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) -

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR. der. Volksbank Stade-Cuxhaven eg

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR. der. Volksbank Stade-Cuxhaven eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Stade-Cuxhaven eg per 31.12.214 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

VR-Bank Pirmasens eg

VR-Bank Pirmasens eg OFFENLEGUNGSBERICHT nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank Pirmasens eg per 31. Dezember 2014 Pirmasens, 04. August 2015 Der Vorstand Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik

Mehr

Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eg

Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eg Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eg Offenlegungsbericht per 31.12.2011 I. 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung II. Instituts-Vergütungsverordnung Inhaltsverzeichnis I. Offenlegungsbericht

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR. per 31.12.2014. Mainzer Volksbank eg, Mainz

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR. per 31.12.2014. Mainzer Volksbank eg, Mainz Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.2014 Mainzer Volksbank eg, Mainz Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Beschreibung Risikomanagement Unser Risikomanagment haben wir im Lagebericht dargestellt. Eigenmittel

Mehr

Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2010

Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2010 Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Risikomanagement... 4 3 Eigenmittel...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER ROSBACHER RAIFFEISENBANK EG

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER ROSBACHER RAIFFEISENBANK EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER ROSBACHER RAIFFEISENBANK EG VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Volksbank Butzbach eg. Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)

Volksbank Butzbach eg. Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis Einleitung und Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 6 Marktrisiko...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK NORDEIFEL EG

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK NORDEIFEL EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK NORDEIFEL EG Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Anhang 1 EIGENMITTELÜBERSICHT Basel III

Anhang 1 EIGENMITTELÜBERSICHT Basel III Anhang 1 EIGENMITTELÜBERSICHT Basel III EIGENMITTEL (CA1) HARTES KERNKAPITAL (CET1) Anrechenbare Kapitalinstrumente P9. Gezeichnetes Kapital P9. abzgl.gekündigtes Geschäftsanteilekapital P1. Kapitalrücklagen

Mehr

Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR

Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR Volksbank Westerstede eg Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR per 31.12.215 Seite 1/12 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3. Eigenmittel (Art. 437)

Mehr

Bank Schilling & Co Aktiengesellschaft. SOLVABILITÄTSBERICHT zum 31.12.2009. nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)

Bank Schilling & Co Aktiengesellschaft. SOLVABILITÄTSBERICHT zum 31.12.2009. nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Bank Schilling & Co Aktiengesellschaft SOLVABILITÄTSBERICHT zum 31.12.2009 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Anwendungsbereich... 4 Eigenmittel...4

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK DONAU-HEUBERG EG

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK DONAU-HEUBERG EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK DONAU-HEUBERG EG Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte } Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Version 6.1 Stand 19.03.2013 Seite 1/11 Inhaltsverzeichnis

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV)

OFFENLEGUNGSBERICHT. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) OFFENLEGUNGSBERICHT nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) Institutsgruppe DZB BANK GmbH per 31. 12. 2012 DZB BANK I 02 INHALT 03 I Allgemeines 04 I Risikomanagement 06 I Eigenmittel 08 I Adressenausfallrisiko

Mehr

Volksbank Westerkappeln-Wersen eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung

Volksbank Westerkappeln-Wersen eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung Volksbank Westerkappeln-Wersen eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 1 Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement...3 2 Eigenmittel...4 3 Adressenausfallrisiko...5

Mehr

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU. i.s. der Institutsvergütungsverordnung

OFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU. i.s. der Institutsvergütungsverordnung OFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU i.s. der Institutsvergütungsverordnung Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung......

Mehr

Dortmunder Volksbank eg

Dortmunder Volksbank eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung sowie nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung per 31.Dezember 2012 Dortmund, April 2013 Der Vorstand Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...2

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften Jahresabschluss per 31.12.2014

Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften Jahresabschluss per 31.12.2014 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften Jahresabschluss per 31.12.2014 Unter Anwendung des Rundschreibens 2008/22 "EM-Offenlegung Banken" der Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA ist die Zuger Kantonalbank

Mehr

VR Bank Flensburg-Schleswig eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2013

VR Bank Flensburg-Schleswig eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2013 Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Risikomanagement... 4 3 Eigenmittel... 6 4 Adressenausfallrisiko...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2014 NACH ARTIKEL 435 455 CRR DER VEREINIGTE VOLKSBANK MÜNSTER EG

OFFENLEGUNGSBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2014 NACH ARTIKEL 435 455 CRR DER VEREINIGTE VOLKSBANK MÜNSTER EG OFFENLEGUNGSBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2014 NACH ARTIKEL 435 455 CRR DER VEREINIGTE VOLKSBANK MÜNSTER EG Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR)... 4 Eigenmittel

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Inhalt 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen

Mehr

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells.....3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung....4

Mehr

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

Mehr

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 5 3 Adressenausfallrisiko... 7 4 Marktrisiko... 11 5 Operationelles

Mehr

Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eg

Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eg Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.215 Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eg (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR Verweis auf Artikel in der

Mehr

Offenlegungsbericht. nach Art. 435 bis 455 CRR. Volksbank Offenburg eg per 31.12.2014

Offenlegungsbericht. nach Art. 435 bis 455 CRR. Volksbank Offenburg eg per 31.12.2014 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR Volksbank Offenburg eg per 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente

Mehr

Volksbank Hamm eg. Offenlegungsbericht. nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung

Volksbank Hamm eg. Offenlegungsbericht. nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Risikomanagement... 3 3 Eigenmittel... 5 4 Adressenausfallrisiko... 7 5 Marktrisiko...

Mehr

(A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG*

(A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit in TEUR (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER GENO BANK ESSEN EG

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER GENO BANK ESSEN EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER GENO BANK ESSEN EG 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente

Mehr

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3:

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3: VOLKSBANK VÖCKLABRUCK-GMUNDEN e.gen. Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel

Mehr

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung

Mehr

Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR

Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR Volksbank Westerstede eg Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR per 31.12.214 Seite 1/9 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3. Eigenmittel (Art. 437)

Mehr

Raiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2012

Raiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2012 Raiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-sverordnung per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zu Einhaltung der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung...

Mehr

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und

Mehr

Volksbank Ochtrup eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung

Volksbank Ochtrup eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 und Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts- Vergütungsverordnung per 31.12.2012 Einleitung Inhaltsverzeichnis

Mehr

Eigenmittel. Offenlegung gemäß Art. 437 CRR Art. 437 Abs. 1 lit. a, d, e. gemäß DurchführungsVO (EU) Nr. 1423/2013

Eigenmittel. Offenlegung gemäß Art. 437 CRR Art. 437 Abs. 1 lit. a, d, e. gemäß DurchführungsVO (EU) Nr. 1423/2013 Eigenmittel Offenlegung gemäß Art. 437 CRR Art. 437 Abs. 1 lit. a, d, e gemäß DurchführungsVO (EU) Nr. 1423/2013 1. Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel 1.1. Bilanz und Eigenkapital

Mehr

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014 Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2014 Beschreibung des Geschäftsmodells Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Geschäftsmodells..Seite 3 2. Angaben zur Einhaltung

Mehr

Spar-u.Kredit-Bank eg Gemünden

Spar-u.Kredit-Bank eg Gemünden Spar-u.Kredit-Bank eg Gemünden Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK WESTHAUSEN EG ZUM 31.12.2014

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK WESTHAUSEN EG ZUM 31.12.2014 OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK WESTHAUSEN EG ZUM 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Anlage 2 zum Offenlegungsbericht

Anlage 2 zum Offenlegungsbericht 1 Tabelle 8: Offenlegung der Art und Beträge spezifischer Eigenmittelelemente Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Betrag am Tag der Offenlegung in Mio. Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU)

Mehr

Erfurter Bank eg. Offenlegungsbericht nach 7 Instituts Vergütungsverordnung zum 31.12.2013

Erfurter Bank eg. Offenlegungsbericht nach 7 Instituts Vergütungsverordnung zum 31.12.2013 Erfurter Bank eg Offenlegungsbericht nach 7 Instituts Vergütungsverordnung zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Geschäftsmodels... Seite 3 Angaben zur Einhaltung der Anforderung der Instituts

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPARDA-BANK BERLIN EG ANGABEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014 (STICHTAG 31.12.2014)

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPARDA-BANK BERLIN EG ANGABEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014 (STICHTAG 31.12.2014) OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPARDA-BANK BERLIN EG ANGABEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 214 (STICHTAG 31.12.214) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art.

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK STAUFEN EG. VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015)

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK STAUFEN EG. VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015) OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK STAUFEN EG VERSION 6.2 Stand: 25.3.215) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art.

Mehr

Offenlegungsbericht 2014 Bremer Kreditbank AG

Offenlegungsbericht 2014 Bremer Kreditbank AG Offenlegungsbericht 2014 Bremer Kreditbank AG Inhaltsverzeichnis 1. Motivation und Ziele der Offenlegung... 4 2. Risikomanagementziele und -politik... 5 Tabelle 1: Auslastung der ökonomischen Risikotragfähigkeit

Mehr

VR Bank Werra Meißner eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008

VR Bank Werra Meißner eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008 VR Bank Werra Meißner eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 4 3 Adressenausfallrisiko... 6 4 Marktrisiko... 8 5

Mehr

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Beschreibung Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...4 4 Adressenausfallrisiko...6

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) PER 31.12.2013 Enztalbank eg Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 6 Marktrisiko... 8 Operationelles

Mehr

BANK IM BISTUM ESSEN eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 455 CRR per 31.12.2014

BANK IM BISTUM ESSEN eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 455 CRR per 31.12.2014 BANK IM BISTUM ESSEN eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 455 CRR per 31.12.214 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden eg. Goltenkamp 9, 58452 Witten. Offenlegungsbericht nach Art.

Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden eg. Goltenkamp 9, 58452 Witten. Offenlegungsbericht nach Art. Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden eg Goltenkamp 9, 58452 Witten Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT. NACH 26a KWG (i.v.m. 319 f.solvv) LIGA Bank eg. AngabenfürdasGeschäftsjahr2013(Stichtag31.12.2013)

OFFENLEGUNGSBERICHT. NACH 26a KWG (i.v.m. 319 f.solvv) LIGA Bank eg. AngabenfürdasGeschäftsjahr2013(Stichtag31.12.2013) OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 f.solvv) LIGA Bank eg AngabenfürdasGeschäftsjahr2013(Stichtag31.12.2013) Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung Risikomanagement...3 2. Eigenmittel...4 3. Adressenausfallrisiko...6

Mehr

Bank für Kirche und Caritas. Offenlegungsbericht 2012. i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung

Bank für Kirche und Caritas. Offenlegungsbericht 2012. i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung...4 3 Daten zur Vergütungssystematik...

Mehr

Art und Beträge der Eigenmittelelemente Anhang zum Offenlegungsbericht (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr.

Art und Beträge der Eigenmittelelemente Anhang zum Offenlegungsbericht (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. Nr. HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 Verzeichnis

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ETTLINGEN EG PER 31.12.2015

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ETTLINGEN EG PER 31.12.2015 OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ETTLINGEN EG PER 31.12.215 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5

Mehr

SPAR- UND DARLEHNSKASSE OEVENTROP eg

SPAR- UND DARLEHNSKASSE OEVENTROP eg OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPAR- UND DARLEHNSKASSE OEVENTROP eg ZUM 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art.

Mehr

ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014

ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 Die Überprüfung der erstmaligen Anwendung von Basel 3 einschließlich Einschleifregelung genauer: der zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Verordnung 2013/575/EU (Capital

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT 2014 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK MEHRSTETTEN EG. VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015)

OFFENLEGUNGSBERICHT 2014 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK MEHRSTETTEN EG. VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015) OFFENLEGUNGSBERICHT 2014 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK MEHRSTETTEN EG VERSION 6.2 Stand: 25.03.2015) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4

Mehr

Offenlegung nach 26 BWG

Offenlegung nach 26 BWG Offenlegung nach 26 BWG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Landsberg-Ammersee eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Landsberg-Ammersee eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Landsberg-Ammersee eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT nach Art. 435 bis 455 CRR PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eg. Angaben für das Geschäftsjahr 2014 Stichtag: 31.12.

OFFENLEGUNGSBERICHT nach Art. 435 bis 455 CRR PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eg. Angaben für das Geschäftsjahr 2014 Stichtag: 31.12. OFFENLEGUNGSBERICHT nach Art. 435 bis 455 CRR PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eg Angaben für das Geschäftsjahr 2014 Stichtag: 31.12.2014 1 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)...3 2 Eigenmittel (Art.

Mehr

Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Human Resources zum 31.12.2013 = Inhaltsverzeichnis 1. Vergütungsgrundsätze 2. Vergütungssystem 2.1. Ausgestaltung Vergütung

Mehr

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen 1 Eigenkapital 1.1 Eigenkapitalstruktur 1.2 Kapitalanforderungen 1.3

Mehr

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 1c davon: Art des

Mehr

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a.

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a. Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i.v. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 31.12.2016 UNTERLIEGEN HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente

Mehr