Leitfaden zur Krankenversicherung Grundsätzliche Informationen, Tipps und Ratschläge zum Thema Private Krankenversicherung.

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1 Leitfaden zur Krankenversicherung Grundsätzliche Informationen, Tipps und Ratschläge zum Thema Private Krankenversicherung. Frank Dietrich (Dipl.-Kfm.) Unter den Linden Berlin Tel: Mob: fd@beratung-online-pkv.de Inhalt: o Einleitung o Die Gesetzliche Krankenversicherung o Versicherter - Krankenkasse - Arzt o Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung o Die Private Krankenversicherung o Arzt - Patient - Krankenkasse o Kriterien - Auszug o Das Vertragsrecht der Privaten Krankenversicherung o Der Wechsel in die Private Krankenversicherung o Zur Antragstellung o Weiter Informationen o Beitragsentlastungstarife o Krankentagegeld o Weitere Angebote der Privaten Krankenversicherung o Tarifwechselrecht nach 204 o Die Private Krankenversicherung passt nicht zu jedem o Welchen Status hat der Berater o Hinweis auf neue Tarifreihen o Dokumente o Die gesetzliche Versicherungspflicht o Solidarität im Beitragseinzug o AHB/REHA in der GKV o Bericht aus Vorsorge & Finanzen "Ob PKV oder GKV - immer teurer werden sie alle" o Gern stelle ich mich vor

2 Einleitung: Es ist mir sehr wichtig, Sie bei der Entscheidung, die richtige Krankenversicherung zu finden, mit diesem Leitfaden unterstützen zu können. Die unüberschaubare Anzahl der Tarifangebote am Markt erfordert Spezialisierung oder eben entsprechende fachliche Unterstützung, bei der Wahl der persönlich richtigen Absicherung, keine Fehlentscheidung zu treffen. Ich bin seit 1998 als Vermittler tätig und fast von Beginn an auf den Bereich der Privaten Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Pflegeversicherung spezialisiert. Meine Beratung unterscheidet sich von den meisten meiner Kollegen. Mir ist es sehr wichtig, zu vermitteln, welche Tragweite einen im Vertragstext formulierte Leistung im Leistungsfall für den Versicherten hat. Versicherungsdeutsch wird greifbar mithilfe realer Leistungsszenarien "übersetzt". Die lange Zeit der Betreuung meiner Kunden liefert sehr viele Beispiele. Überall liest man von der besten Krankenversicherung. Was aber macht beste aus? Unterschiedliche Ansprüche erfordern unterschiedliche Lösungen. Eine Private Krankenversicherung muss passen-maßgeschneidert. Die individuelle Abstimmung von Versicherungsschutz auf die einzelnen Bedürfnisse des Versicherten, bei garantierten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit, macht die Private Krankenversicherung so attraktiv. Die gesetzliche Krankenversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherte sein Vertragsverhältnis mit der Kasse, welches ihm Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V ( Sachleistungen ) zusichert. Bei jeder Leistung gilt: Zitat aus dem Sozialgesetzbuch V, 2 Abs. 1 S.3 (Leistungsgrundlage) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen ( 12 Abs. 1 SGB V). Das kann zu unterschiedlichen Zusagen der Kasse gegenüber Versicherten führen, wenn die Lebensumstände voneinander abweichen. Ein Beispiel: ein Rollstuhlfahrer, der alleine lebt wird voraussichtlich eher einen elektrischen Rollstuhl bekommen, als der der mit

3 Angehörigen zusammenlebt, die ihn schieben können. Leistungen sind aus diesem Grunde nicht planbar. Die Entlohnung der Ärzte und der Behandler baut auf einem sehr komplexen System auf. Den Ärzten werden, gemessen am Vorjahreszeitraum, Budgets für die Behandlungen, die zu erwarten sind, zugeteilt. Ist das Budget überschritten, sinkt der Lohn für den Arzt für jede weitere Leistung damit meist auch das Interesse, diese zu erbringen. Das System ist durch weitere Reglementierungen und Verordnungen, die Kosten einsparen sollen, charakterisiert. Beispielsweise werden regelmäßig Rahmenverträge mit Herstellern von Medikamenten neu verhandelt und haben in der Vergangenheit sehr oft auch zu temporärer Unterversorgung und Patienten geführt. Auch fällt es älteren Menschen schwer, sich an neue Medikamente immer wieder gewöhnen zu müssen. Leistungen müssen auch grundsätzlich zugelassen sein, bevor diese bewilligt werden. Das führt sehr oft dazu, dass Menschen, die eine gewisse Therapie nicht vertragen, sich eine entsprechend verträgliche selbst, trotz dessen sie versichert sind, kaufen zu müssen. Es besteht eine fest den definierte Anzahl von Diagnosen, die jeweils eine empfohlene Behandlung ermöglichen. Geht es um "größere" Leistungszusagen, so wird sehr oft der Medizinische Dienst der Kassen (MDK), der neutral begutachten soll aber von den Kassen bezahlt wird (!) zur Begutachtung herangezogen. Versicherter-Krankenkasse-Arzt: Das Umlageverfahren, denn eingenommenes Geld wird sofort seiner Verwendung zur Zahlung von Leistungen zugeführt, kann nur dann funktionieren, wenn die Einnahmeseite größer ist als die Ausgabenseite. Seit Jahren steigt die Ausgabenseite.

4 Wir werden immer älter die Kosten für einzelne Behandlungen steigen stetig an (medizinischer Fortschritt) Um eine Unterfinanzierung zu vermeiden, hat man in letzten 30 Jahren 11 große Reformen und mehrere hundert gesetzliche Verordnungen formuliert. Dennoch stiegen die Beiträge seit 1970 über 1140 % bei sinkendem Leistungsniveau, steigende Zuzahlungen und auch den Wegfall von einzelner Leistung selbst. Diese Entwicklung setzt sich unvermindert fort. Niemand weiß, was in zehn Jahren noch versichert sein wird und welche Kosten er dadurch selbst zu tragen hat. Ein unüberschaubares Kostenrisiko. Im Sozialgesetzbuch V ( 1: Solidarität und Eigenverantwortung) ist für den Versicherten verankert, dass dieser sich gesund zu ernähren hat, eine gesunde Lebensweise führen hat und bei Erkrankung den Heilungsprozess aktiv zu unterstützen hat. Dem entgegen steht die Tatsache, dass 90 % der chronischen Erkrankungen auf die Lebensführung zurückzuführen sind. Schon einmal hat eine Kasse einem Raucher, der Lungenkrebs erkrankt war und während der Therapie beim Rauchen vorgefunden wurde, die Einstellung der Leistung angedroht. "Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken" Rückstellungen werden nicht gebildet. Dazu fehlt das Geld. Milliardenüberschüsse, sofern sie einmal vorhanden sind, sind in kurzer Zeit wieder aufgebraucht. Das System könnte keinen einzelnen Monat überleben, würden keine Beiträge mehr gezahlt werden. In der Privaten Krankenversicherung wird die Leistungsfähigkeit noch weit über 1,5 Jahre erhaltenen bleiben. 120 Mrd. Rücklagen sorgen dafür. Mit der Gesundheitsreform, beschlossenen Februar 2007, wurde der einheitliche Beitrag für die Kassen festgelegt. In 2015 liegt er bei 14,6 %. Wenn eine Kasse mit diesem Geld nicht auskommt, kann ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag erhoben werden. Wie auch in den vergangenen Jahren wird man davon ausgehen können, dass viele Versicherte von Kasse zu Kasse, je nach Höhe des Zusatzbeitrages, wandern werden. Auch wird sich die Zahl der gesetzlichen Kassen weiter reduzieren und sich in Richtung Einheitskasse entwickeln. Zunehmend wird immer öfter über Leistungsverweigerung gesprochen, auch Gängelein der Kassen gegenüber ihren Versicherten, insbesondere in Bezug von Tagegeld. Auch wird zunehmend darüber in der Öffentlichkeit diskutiert, welche Leistung für Menschen "noch" erbracht werden sollen, die bereits sehr alt sind und deren Lebenserwartung als sehr kurz einzuschätzen ist.

5 Eltern deren Kinder, die mit einem deformierten Schädel auf die Welt kamen, kämpfen sehr oft verzweifelt um die Leistungszusage für einen sprechenden "medizinischen Helm", damit Ihr Kind sich normal entwickeln kann. Der Kostenpunkt liegt meist unter Betrachtet man die Verwaltungskosten im System, die Bürogebäude der entsprechenden Gutachterausschüsse, die Löhne der Vorstände, so erübrigt sich jeder weitere Kommentar. Das System unterliegt einer wesentlich stärken Reglementierung als die Private Krankenversicherung. Der Arzt als selbständige Unternehmer, ist gezwungen auf seine Einnahmen zu achten, um seine Tätigkeit aufrechterhalten zu können. Das erklärt, dass privat Versicherte meist bevorzugt werden. Gleiche Leistungen werden zum Teil mit über dem doppelten abgerechnet. Gut 10 % der in Deutschland Versicherten (PKV Versicherte) finanzieren gut 30 % der ärztlichen Kosten, Tendenz weiter steigend! Würde das System abgeschafft... Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung ,6% GKV-Beitragssatz, paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Der Zusatzbeitrag, einkommensabhängig, wird allein um Versicherten gezahlt 7,3% x EUR = 301,13 ist der neue AG-Zuschuss. Weiterhin ist dabei auch der neue Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung zu beachten. Der Maximalzuschuss berechnet sich wie folgt: 2,05% Pflegevers. Beitragssatz, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,025%. 1,025% x = 42,28. Im Jahr 2014 erhöht sich die Beitragsbelastung wie folgt: Der neue Gesamtbetrag zur GKV: Krankenversicherung: x 14,6% = 602,25. Es wurde 25 günstiger, wobei der Zusatzbeitrag noch hinzu zu rechnen ist. Pflegeversicherung: 4.124,- x 0,25% (und 0,25% für Kinderlose) = 94,86. Es wurde teurer. Der für 2015 gültige Gesamtbeitrag beträgt: 697,11 monatlich, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich zahlen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den der Versicherte alleine trägt. Diese Anpassung erfolgte wieder ohne Mehrleistungen. Kassen kürzen statt dessen in den Satzungen, um den Zusatzbeitrag nicht noch höher zutreiben. Die Unterfinanzierung des Systems droht sich weiter zu verschärfen.

6 Achtung Tagegeld. Das Tagegeld in der GKV wird immer nun an der Benchmark der Beitragsbemessungsgrenze orientierend gezahlt, max. 2887,95 / monatlich. Mehr gibt es nicht. Wer weit darüber verdient, hat bei längerem Tagegeldbezug eine enorm hohe Einbuße, die die finanzielle Existenz gefährdet. Die Private Krankenversicherung Im Gegensatz zu denen die Leistung einschränkenden Bestimmungen und den ständigen Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, basiert die Private Krankenversicherung auf einem Vertragssystem. Die Beiträge sind nicht einkommensabhängig, sondern werden nach Geschlecht Alter und zu versichernden Leistungen kalkuliert. Es liegt also kein Umlageverfahren vor und jeder Versicherte kommt für sich selbst auf. Auch eine Art der funktionierenden Solidarität. Arzt - Patient - Krankenkasse Die entscheidenden Unterschiede gegenüber dem gesetzlichen System liegen darin, dass die Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert und sich individuell gestalten lassen. Der Versicherte, also Sie, wählen, was Sie versichern möchten und der Arzt leisten können soll. Die Abrechnungen erfolgen auf der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) / Zahnärzte (GOZ) oder Heilpraktiker (GebüH.). Der Versicherte kann dazu auch noch eine eigene Honorarvereinbarung mit dem Arzt vereinbaren. Im Basistarif hingegen wollte man vorher den Arzt darüber informieren, dass man dort versichert ist. Nicht jeder Arzt muss sie behandeln.

7 Zwischen der Privaten Krankenversicherung und dem Arzt/Behandler gibt es kein Vertragsverhältnis (Ausnahme Basistarif). Der Versicherte hat sich selbst darum zu kümmern, dass die von ihm gesuchten/benötigten Leistungen durch den gewählten Tarif in der PKV versichert sind. Deshalb wählen Sie sorgfältig. Grundsätzlich sollte man die Abrechnung eines Arztes prüfen. Die Möglichkeit, bei privat Versicherten weit höhere Abrechnung für gleiche Leistungen gegenüber den gesetzlich Versicherten stellen zu können, lassen viele Ärzte sehr erfinderisch werden. Bei der Auswahl des Anbieters und des Tarifes ist grundsätzlich darauf zu achten, dass Leistungen klar und nicht als kann-bestimmungen" zu formuliert sind. Wo befinden sich weitere Begrenzung oder Einschränkungen, die eine benötigte Behandlung schlussendlich dann doch unmöglich machen? Eine sorgfältige Auswahl ist zwingend notwendig, um später keine Überraschungen zu erleben und auf Kosten sitzen zu bleiben. Gezeigt hat sich auch, dass die "guten Leistungen" sich vom Beitrag her eher Mittelfeld bewegen und weniger Beitragssteigerungen unterworfen sind. Immer wieder wird mit Billigangeboten geworben. Betrachtet man den Versicherungsschutz genauer, so stellt man fast immer fest, dass viele Leistung nicht oder nur extrem stark eingeschränkt vorhanden sind und eine eigene Zahlung im Leistungsfall begründen. Aus billig wird sehr schnell teuer. Um solche Fußangel und Hintertürchen zu vermeiden, sollte man sich fachlichen Rat holen. Sehr oft sind es die Vermittler selbst, die einen solchen benötigen, wie ich aus meiner langjährigen Erfahrung immer wieder gelernt habe. Vertragstexte werden nicht gelesen, um beraten zu können. Man verlässt sich auf die werbenden Zusagen der Versicherer und haftet dafür im guten Glauben. Die Rechnung zahlt dann der Kunde. Das Vertragsrecht der Privaten Krankenversicherung: Jede Leistung, sofern sie vertraglich vereinbart ist, findet sich im Vertragsrecht des Tarifes selbst. Es wird unterschieden in: Die Musterbestimmungen (MB/KK und MB/KT) bilden die Grundlage des Vertragsrechtes auf Basis des Versicherungsvertragsgesetzes. Die Bestimmungen

8 relativieren/konkretisieren diese Vorgabe, so dass eine Leistung, die sich im ersten Teil findet, im letzten dann doch ausgeschlossen wird oder nur noch eingeschränkt vorhanden ist. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die direkt auf den Musterbestimmungen aufbauen. Im Gegensatz zu Punkt eins dürfen diese Bestimmungen lediglich eine aufwertende Wertung des Versicherungsschutzes begründen. Die Tarifbestimmungen, die den Tarif im Einzelnen noch einmal genau beschreiben. Zur Leistungsgrundlage gegenüber der gesetzlichen Versicherung zeigt sich: Die in 4 Abs. 6 MB-KK enthaltene Schulmedizinklausel : Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinische Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. ( also nicht wirtschaftlich, zweckmäßig und angemessen, das notendige maß nicht überschreitend) Kriterien - Auszug: Im Rahmen der für sie persönlich richtigen Tarifauswahl sollten Sie auf folgende Punkte besonders achten (Auszug). Wenn Sie viel auf Reisen sind und/oder beabsichtigen, Ihren Wohnort später einmal zu verlegen, ist es wichtig, schon heute darüber nachzudenken, wo der gewählte Tarif seine Gültigkeit hat und wovon das abhängt. Achten Sie dabei auf die Begriffe "vorübergehend", "gewöhnlich" und "dauerhaft". Welcher Arzt darf/soll sie ambulant/stationär behandeln können? Welche Höhe der Abrechnung ist vereinbart (Gebührenordnung) Wie ist die Formulierung von Hilfsmitteln (offen/geschlossen)? Gibt es Begrenzungen, gemeint sind Preise, die Häufigkeit der Erstattung oder auch die Ausführung des Hilfsmittels selbst. Auch achten Sie bitte auf die Formulierung, denn Kunstglieder schränken den Bereich der Körperersatzstücke enorm ein. Dieser Bereich ist besonders im Einzelnen zu berücksichtigen, da er sehr umfangreich ist. Nur der Vergleich gegenüber anderen Tarifen zeigt, welche Wertigkeit angeboten wird.

9 Wie ist der Bereich Heilmittel/Nichtärztliche Behandler formuliert? Beispielsweise ist zwingend notwendig nicht nur die Behandlung (Logopädie) sondern auch den notwendigen Behandler (Logopäden) in der Bestimmung zu finden. Sehr oft finden sich Begrenzung in Form von Sitzungsanzahl oder Preislisten. Kann eine solche Zahl ausreichend sein und bitte beachten Sie die Inflation. Häusliche Krankenhauspflege/Krankenhausersatzpflege/ Palliativversorgung sind nur sehr wenigen Tarifen versichert. Bei den Zahnleistung bis auf die Höhe der Behandlung, die Höhe des Zahnersatzes aber auch auf Zahnstaffeln und Preisverzeichnis zu achten. Psychotherapie gilt für viele heute noch als ein Tabuthema. Ein Unfall, der nicht einmal der eigene sein muss (Trauma), kann dazu führen, dass eine psychologische Behandlung benötigt wird. Auch wird eine solche Behandlung bei Kindern immer häufiger, die sich in der Entwicklung befinden. Anschlussheilbehandlung/Reha/Kur sind sehr kostenintensive Leistungen und daher sehr oft offen oder auch versteckt eingeschränkt. Sind Sie am Wohnort oder am Aufenthaltsort versichert? Gibt es Fristen, diese anzutreten, wenn man es einer akutmedizinischer Behandlung kommt? Wechseloptionen können, sofern richtig vereinbart, Versicherungsschutz bedarfsweise innerhalb der Laufzeit gestalten und auf neue Bedürfnisse anpassen. Achten Sie darauf, ob es feste Termine gibt, eine Option wahrzunehmen und wohin diese Option Sie führen kann (erhöhtes Leistungsniveau). Die Umwandlung in Zusatztarife bei wieder eintretender Versicherungspflicht sollte beachtet sein. Selbstbehalte (pauschal/versteckt). Der Wechsel in die Private Krankenversicherung: In der Privaten Krankenversicherung besteht nicht die Verpflichtung auf Annahme eines Antrages eines Interessenten. Seit Beginn der Pflichtversicherung gibt es eine Ausnahme. Die der PKV zuzuordnen Personen müssen im Basistarif ohne Risikoprüfung versichert werden. Eine zweite Ausnahme stellen so genannte Öffnungsklauseln dar. Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Interessent die Aufnahme, bei einem begrenzten Risikozuschlag verlangen. Bei Antragstellung zur Aufnahme in die private Krankenversicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten-vollständig und wahrheitsgemäß, um eine vorzeitige Auflösung eines

10 Die Risikoprüfung soll zukünftige Kosten überschaubar und im Rahmen halten. Bereits bestehende Erkrankung und damit vorausschaubare Kosten eines Interessenten werden auf den Beitrag hinzu kalkuliert. Die Versichertengemeinschaft wird mit diesen Kosten dadurch nicht extra belastet. Es herrscht das Verursacherprinzip vor. Gerade hier erlebe ich immer wieder die Sorglosigkeit vieler Antragsteller. Ein gerade ausgeheilter Nagelpilz, ein "bisschen" Heuschnupfen oder hin und wieder eine Massage werden ihrer Tragweite gegenüber dem Versicherer unterschätzt. Eine fast beschwerdefrei verlaufende Allergie kann in den Jahren eine asthmatischer Beteiligung entwickeln und später mehrere 1000 Kosten monatlich verursachen. Die Beurteilung einer Beschwerde oder eine Erkrankung obliegt alleine dem Versicherer. Vor dem Gesetz haftet der Antragsteller für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben, auch wenn er nicht alles vom Arzt erfuhr oder vieles vergessen hat. Bitte recherchieren Sie sorgfältig. Eine weitere Hürde der Annahme eines Antrages kann die Bonität des Antragstellers sein. Mit Beginn der Pflichtversicherung war es den PKV Unternehmen nicht mehr möglich, Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlten, zu kündigen. Das führte bei vielen Unternehmen zu finanziellen Problemen. Die Central Krankenversicherung hatte und hatte in den letzten Jahren darunter besonders zu leiden. Viele preisbewusste und damit auch oft infolge nicht zahlende Kunden wurden versichert, die sich heute im Notlagentarif befinden und den Versicherer weiteres Geld kosten. Ein weiterer Effekt waren enorme Beitragssteinstiege und die Abwanderung von Versicherten, deren Gesundheitsstatus einen Wechsel erlaubte. Zur Antragstellung: Die Anträge der Anbieter sind sehr unterschiedlich. Der eine fragt nach Erkrankungen der andere wählt das Wort Beschwerde. Die Fragezeiträume sind unterschiedlich. Für den ambulanten Bereich wird meist ist ein Dreijahreszeitraum gewählt, für stationäre und psychotherapeutische Behandlungen bis zu zehn Jahre. Fragen nach bestehenden Erkrankungen sind zeitlich nicht eingeschränkt.

11 Bitte beachten Sie Ihr Recht, bei Ihrem Arzt/Behandler und auch der Vorversicherung entsprechende Unterlagen anfordern zu dürfen. Gemeint ist die Patientenakte beim Behandler, die für die Kosten des Kopierens zu übergeben ist und auch der Auszug aus der Leistungsakte des Vorversicherers (kostenfrei). Beratungs- und Dokumentationspflicht der Ärzte und dem Recht auf Herausgabe der Daten an den Patienten (LG Hagen/ ; AZ.: 2 O 170/10 und BGH ; 2 BvR 443/02, ausgenommen subjektive Eintragungen um deren Weitergabe in Kopie, direkt an die Patientin zur inhaltlichen Überprüfung. Die aktuelle Fassung der Patientenrechtgesetze belegt dies erneut. Stimmen diese Unterlagen mit Ihren Kenntnissen überein? Bitte kontrollieren Sie die Angaben und klären Sie im Zweifel unterschiedliche Dinge mit dem Arzt oder Behandler. Erst wenn alle Dinge geklärt sind, sollte der Antrag ausgefüllt und nach Zusage des Versicherers der vorherige Versicherungsschutz werden. Weitere Informationen: Bildung von Rückstellungen sind in ihrer Höhe abhängig vom zu zahlenden Beitrag. Bei Angestellten empfiehlt es sich, schon der Beteiligung des Arbeitgebers wegen, den Eigenbeitrag bis an die maximale Zuschussgrenze zu wählen. Beitragsrückerstattung gibt es sowohl in garantierter als auch erfolgsabhängiger Form. Die grundsätzliche Voraussetzung, daran teilzuhaben liegt in der Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherer. Man hat also keine Leistungen Anspruch genommen. Risikozuschläge sollten, sofern diese erteilt werden, ein gewisses Maß nicht überschreiten und, sofern man eine Ausheilung nicht erwarten kann und sollten regelmäßig überprüft werden ( 40 VVG.). Für PKV-Wechsler gilt die Portierbarkeit von Rückstellungen in Höhe des Basistarifes ab Versicherungsbeginn, wenn die Versicherung oder ein interner Tarifwechsel nach) 2009 erfolgte. Die Tarifangebote unterscheiden sich in Modultarife und Kompakttarife. In einem Modultarif sind die einzelnen Bereiche ambulant/stationär/zahn einzeln kombinierbar. Es besteht eine höhere individuelle Gestaltungsmöglichkeit des Versicherungsschutzes (Selbstbeteiligung, Risikozuschläge, u.a.)

12 Sondertarife verschiedene Berufsgruppen sind durchaus interessant aber nicht grundsätzlich besser auf dem Bedarf des Versicherten abgestimmt. Ich empfehle, sich nicht in Basis- oder Einsteigertarifen zu versichern, wenn keine kurzfristige oder zeitlich frei wählbare Option in höheren Versicherungsschutz möglich ist. Krankentagegeld (Verdienstausfallabsicherung) Das Krankentagegeld muss nicht zwingend beim selben Versicherer beantragt werden, wie die Private Krankenversicherung selbst. Fast immer macht eine Kombination zweier Anbieter weit mehr Sinn, wenn es um die vereinbarten Leistungen geht. Nicht jede Kombination aber ist möglich. Nicht jeder Versicherer verzichtet in einem solchen Falle auf das ordentliche Kündigungsrecht. Wie hoch die Tagegeldversicherung vereinbart werden darf, ist von Anbieter zu Anbieter durchaus unterschiedlich formuliert. Grundsätzlich darf nicht mehr versichert werden, als ein Einkommen nachgewiesen werden kann. In der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich das Krankentagegeld in Höhe von 90 % des letzten Nettogehaltes und wird für maximal 78 Wochen gezahlt. Zu beachten ist, dass die Begrenzung in der Beitragsbemessungsgrenze liegt und Personen, die gesetzlich versichert sind und weit darüber verdienen, im Krankheitsfall mit möglicherweise sehr großen finanziellen Einbußen zu rechnen haben. Auch stellt sich die grundsätzliche Frage, was nach der Beendigung des Krankentagegeldes kommt, wenn die Erkrankung noch immer nicht ausgeheilt ist. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, für die ich einen weiteren Leitfaden für Sie bereit halte. Das mögliche Problem könnte darin bestehen, dass der Tagegeldversicherer seine Zahlungen einstellt, da er Sie als berufsunfähig definiert und die Berufsunfähigkeitsversicherung Sie als "noch" krank definiert. Auch hier ist fachlicher Rat zwingend notwendig. ( ) Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind unterschiedliche Arten einer gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung und schließen einander- jedenfalls typischerweise- aus. Niemand kann deshalb erwarten, dass er aus ärztlicher Sicht, auf die in den Bedingungswerken für Krankentagegeld- wie Berufsunfähigkeitsversicherungen und ebenso im Sozialversicherungsrecht abgestellt zu werden pflegt, als arbeits- und zugleich berufsunfähig beurteilt wird. Die Krankentagegeldversicherung soll nur den Schaden ausgleichen, der im Fall von Arbeitsunfähigkeit durch Verdienstentgang entsteht, nicht aber Schäden die darauf beruhen, dass eine wegen Berufsunfähigkeit bezahlte Rente einen Verdienstausfall nicht in der Höhe abdeckt,

13 wie es Krankentagegeldzahlungen vermöchten. Durch Berufsunfähigkeit entstehende Schutzbedürftigkeit ist von vornherein nicht Gegenstand einer Krankentagegeldversicherung. (BGH, , VersR 1992, 477).( ) In der Privaten Tagegeldversicherung ist es einfacher: das Nettoeinkommen plus zu zahlender Sozialversicherungsbeiträge (anbieterabhängig), auch für die private Krankenversicherung ergeben die Höhe des Tagegeldes, welches durch 30 zu teilen ist, um den Tagessatz ermitteln zu können. Der Zeitpunkt, ab wann gezahlt wird, ist bei Angestellten gesetzlich vorgegeben (frühestens ab der sechsten Woche) und bei selbstständigen/freiberuflern frei wählbar. Je früher der Beginn, desto höher die Prämie. Auch hier können Risikozuschläge erhoben werden. Beitragsentlastungstarife Trotz unterschiedlichster Bezeichnungen und werbender Worte haben die Tarife alles eines gemeinsam. Sie sollen die Beiträge im Alter senken und / oder stabil halten. Diese Tarife erfahren in letzter Zeit immer öfter Beitragsanpassungen, begründet durch die Kapitalmarktzinsen. Das dort angesammelte Guthaben ist zweckgebunden und wäre bei Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse oder zu einem anderen Anbieter verloren. Der Tarif ist auch nach Rentenbeginn weiter zu zahlen. Der Vorteil liegt bei Angestellten in der Beteiligung des Arbeitgebers an dem Beitrag bis zur maximalen Höhe des Zuschusses. Auch kann die Vereinbarung eines solchen Tarifes steuerlich durchaus interessant sein. Weitere Angebote in der Privaten Krankenversicherung sind: Pflegezusatztarife Ergänzung für naturheilkundliche Behandlungen Krankenhaustagegeldversicherung

14 Wie auch das Tagegeld unabhängig von dem privaten Anbieter für die Krankenversicherung gewählt werden kann, so gilt das auch für Pflegezusatzversicherungen. Die dafür notwendigen Informationen finden Sie bei mir im Leitfaden zum Thema Pflegezusatzversicherung. Die Krankenhaustagegeldversicherung dient nicht der Verdienstausfallabsicherung wie das Krankentagegeld. Es dient der Sicherung von Mehrkosten bei stationärer Aufnahme/Behandlung. Das kann unter anderem auch die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer sein, Telefonkosten/TV oder auch die Zahlung von Einzelleistungen. Tarifwechselrecht nach Paragraph 204 VVG. Versicherte, die bereits über zehn Jahre einem Anbieter versichert sind, haben das Recht einen Tarifwechsel sogar zu erzwingen. Ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter, beispielsweise wegen des Alters oder eventuellen Vorerkrankungen nicht mehr gewährleistet. Die Private Krankenversicherung passt nicht zu jedem. Wer sich für die Private Krankenversicherung entscheidet sollte das nur und ausschließlich aus Gründen der Leistung und deren Planbarkeit machen. Der Irrglaube, sich privat versichern zu müssen, wenn man über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, freiberuflich oder selbständig tätig ist, soll hier als solcher geklärt sein. Lediglich für den Personenkreis der Beihilfeberechtigten sehe ich dieses grundsätzlich als die bessere Lösung an. Ich stelle auch klar, dass ich die Private Krankenversicherung als die bessere Lösung ansehe aber nur wenn gewisse Dinge eingehalten werden, wenn es um die Antragstellung und die Tarifauswahl geht.

15 Weitere Fakten: Beitragssteigerung in der GKV von 2002 bis 2012 (Quelle: Desastris) Das sind durchschnittlich seit den 70-ziger Jahren 5,9% p.a.. Dazu kommt: Wegfall von Leistungen Leistungsminderungen steigende Zuzahlungen Zusatzbeiträge. Achtung, es sind Durchschnittswerte. Es gibt Anbieter am Markt, die sich mit einer geringeren Beitragsanpassung über die Jahre auszeichneten, als Gegensatz zur GKV - bei durchgehend gleichem Leistungsinhalt, individuell gestaltbaren Leistungen und besseren Behandlungsmethoden. Der Deutsche kostete 2011 durchschnittlich 3090,- im Jahr (Arztkosten).

16 o In der GKV wird dem mit 2420,- begegnet o in der PKV waren es 3090,- Welchen Status hat der Berater? Ist er Versicherungsagent einer Gesellschaft, Mehrfachagent oder Versicherungsmakler? Beachten Sie dabei, auf wessen Seite er rechtlich steht und was sich daraus für Sie herleitet. Ich selber bin von Beginn meiner Tätigkeit an freier und unabhängiger Versicherungsmakler und habe mich über 15 Jahren auf die Private Krankenversicherung und die Sicherung biometrischer Risiken spezialisiert. Gerade erst wurde ich gebeten, den Fachbereich für dieses Thema beim Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.v. zu übernehmen. Ist der Berater spezialisiert oder eher ein Allrounder? Bedenken Sie die Vielzahl der Absicherungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Tarifvarianten. Nur Spezialisierte, also Fachmakler haben hier meiner Erfahrung nach den notwendigen Überblick. Wie ist der Auftritt am Markt (Homepage): Bauladenmentalität oder Spezialisierung? Ein Hinweis auf neue Tarifreihen: Zu bevorzugen sind eher ältere Tarifreihen, nicht die, die erst seit kurzem auf dem Markt sind. Sehr oft kalkuliert ein Anbieter aus Gründer der Wettbewerbsfähigkeit die neuen Tarife weit günstiger als notwendig. Anpassungen sind damit vorprogrammiert. Hier zeigt es sich als sinnvoll, weitere Tarifreihen des Anbieters vergleichend zu betrachten. Wie war es in der Vergangenheit? Gerade bei der neuen Unisex-Welt ist es eher schwer, denn alle Tarife sind neu. Welche aber sind eher eine Fortsetzung alter Tarifreihen im Kleid der Unisex Tarifkalkulation, was ist gänzlich neu? Dokumente Bitte nutzen Sie die Dokumente im Downloadcenter meiner Homepage, die Ihnen Unterstützung geben sollen:

17 Individuelle Planung Ihrer Krankenversicherung Konkrete Angaben zur Gesundheit PS: ein "guter" Rat kann den Versicherungsschutz kosten, denn bei Antragstellung haftet immer nur und ausschließlich der, der unterzeichnet. Gesetzliche Versicherungspflicht In Deutschland besteht Versicherungspflicht ( 193 VVG): Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von Euro. Solidarität im Beitragseinzug: Ein vom Bundessozialgericht (BSG) bereits am gefälltes Urteil, wurde erst jetzt (!!) veröffentlicht (12 KR 9/10 R) und belegt, dass Krankenkassen die Einkünfte des Ehegatten für die Beitragsberechnung heranziehen dürfen, wenn diese höher sind, als die des Mitglieds selbst. Damit wird der Partner zahlendes Mitglied aber ohne Leistungsanspruch. AHB / REHA in der GKV AHB / REHA dienen zu Erhalt der Erwerbsfähigkeit des Versicherten. Daher leiste der Rentenversicherungsträger nicht mehr grundsätzlich nach Renteneinritt. In der PKV ist das eine Frage des gewählten Versicherungsschutzes -nicht des Alters.

18 Broschüren zum Thema "Rehabilitation" Die Deutsche Rentenversicherung bietet nicht nur Altersvorsorge und Schutz bei vorzeitiger Erwerbsminderung. Sie leistet darüber hinaus einen Beitrag, um Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu erhalten oder wiederherzustellen. Nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente werden gezielte medizinische oder berufliche Rehabilitationsleistungen angeboten, um Ihre Teilhabe am Erwerbsleben zu sichern. Mit welchen konkreten Leistungen Ihnen im Einzelnen geholfen wird, können Sie unseren Broschüren entnehmen. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung) GKV GEGEN PKV: STUDIE MIT ÜBERRASCHENDEN ERGEBNISSEN Ob GKV oder PKV immer teurer werden sie alle Die PremiumCircle GmbH hat eine detaillierte Studie zum deutschen Gesundheitssystem erstellt. Im Mittelpunkt stand ein Vergleich von GKV (gesetzliche Krankenversicherung) und PKV (private Krankenversicherung). Die Analyse brachte einige interessante Ergebnisse. So zahlt statistisch nur einer von 40 privat versicherten Senioren einen Monatsbeitrag von mindestens 700 Euro. Wohlgemerkt: Die Befragten waren alle über 50 Jahre alt! Die PremiumCircle Deutschland GmbH analysiert Standards im Gesundheitswesen. Darüber hinaus berät die Frankfurter Gesellschaft Unternehmen und Vermittler, die in dieser Branche tätig sind. Die Studie Faktencheck Gesundheits- und Versicherungssystem in Deutschland wurde im Februar 2014 vorgestellt. Sie vergleicht die PKV und die GKV miteinander. Rund 60 Mitarbeiter durchleuchteten ein Jahr lang die beiden konkurrierenden Systeme. Die Studie richtet sich insbesondere an Gesundheitsexperten und Entscheidungsträger. Aus den Ergebnissen will PremiumCircle demnächst eine Reformagenda entwickeln. Nur jeder sechste Ältere zahlt über 500 Euro Die Analysten setzten einen Schwerpunkt auf das Thema Beitragssteigerungen, das regelmäßig das Interesse der Öffentlichkeit erregt. Presseberichte sprechen immer wieder von horrend hohen Tarifen speziell bei älteren PKV-Kunden trotz erfolgender Alterungsrückstellungen. Das Analyse- und Beratungshaus befragte deshalb sechs große deutsche Privatversicherer, darunter die Debeka, Barmenia und Central. Die sechs Unternehmen decken zusammen etwa ein Viertel des deutschen PKV-Marktes ab. Dabei ging es nur um die über 50-jährigen Kunden. Die Frage war: Wie hoch ist die Beitragslast für ältere Privatversicherte wirklich?

19 Das Ergebnis überraschte. Nur 16,7 Prozent der Befragten müssen mehr als 500 Euro monatlich bezahlen. Schlüsselt man die 16,7 Prozent auf, ergeben sich folgende Werte: 8,9 Prozent zahlen Euro, 5,2 Prozent zahlen Euro und 2,6 Prozent zahlen mindestens 700 Euro. Folglich relativieren sich Meldungen wie PKV kostet im Alter über Euro!. GKV wird jährlich fast 6 Prozent teurer Wie sieht es nun bei der Konkurrenz aus? Laut Studie beträgt die durchschnittliche Beitragssteigerung der GKV seit 1970 jährlich 5,9 Prozent. Der Höchstbeitrag stieg von 50,31 Euro (1970) auf 627,44 Euro (2014). Die Steuerzuschüsse des Bundes legten ebenfalls deutlich zu. Allein von 2005 bis 2012 schwoll der Bundeszuschuss von 2,5 Milliarden auf 14 Milliarden Euro an. Die Analysten stellten bei der GKV besonders verworrene Finanzströme fest. Ein Problem sei aber auch der weitgehend fehlende Wettbewerb innerhalb des GKV-Systems. Immerhin: Die GKV sichere der Bevölkerung landesweit eine ambulante und stationäre Versorgung. Sieg nach Punkten für die PKV? Fazit: Die PKV ist möglicherweise besser als ihr Ruf, extrem hohe Beiträge im Alter sind offenbar die absolute Ausnahme. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass die Leistungen der PKV generell höherwertig sind. Darüber hinaus sind sie vertraglich garantiert und dürfen nicht reduziert werden. Die GKV schränkt ihre Leistungen dagegen regelmäßig ein. Kassenpatienten mussten das in den letzten Jahren zum Beispiel bei Brillen oder Zahnersatz beklagen. Zusätzlich kamen weitere Belastungen auf die Patienten zu, zum Beispiel Zuzahlung bei Medikamenten. Diese versteckten Preiserhöhungen finden in Berichten und Analysenhäufig keinen Niederschlag.( , thu) Quelle: Vorsorge & Finanzen vom Gern stelle ich mich vor: Nach dem Abitur studierte ich Jura bis zum ersten Examen und danach Betriebswirtschaft bis zum Diplomkaufmann. Mein großes Interesse für die Medizin hat mich in die Lage versetzt, medizinische Befunde verstehen und bewerten zu können. Sicherlich ist meine Affinität zur Medizin schon dadurch zu erklären, dass ich aus einer Familie stamme, die fast ausschließlich aus Ärzten bestand und mich dieses Thema seit meiner Kindheit begleitet hat. Seit 1998 bin ich in der Versicherungsbranche tätig. Fast von Beginn an spezialisierte ich mich auf die PKV und die Absicherung biometrischer Risiken. Neben der jahrelangen Erfahrung, die ich gewinne durfte, bildete ich mich regelmäßig fort. Die selbst gemachten Erfahrungen in der eigenen Familie ließen sehr viel des gelernten zur praktischen Erfahrung werden. Hinzu kommt, dass ich de PremiumCircle Berlin (GmbH) über

20 6 Jahre führte. Er war im Maklernetzwerk des PremiumCircle Deutschland tätig, der neben den Endkunden auch in der Politik, der Wirtschaft und bei Pharmaanbietern berät. Ich bin der Meinung, dass jeder, der sich versichert, seine Wahl zum persönlich richtigen Versicherungsschutz dadurch erlangen sollte, dass er die Hintergründe einer Bestimmung im Leistungsfall erklärt bekommen soll. Es ist mir sehr wichtig, dass meine Kunden in die Lage versetzt werden, Hintertürchen und Fußangeln in den Bestimmungen erkennen zu können. Im Leistungsfall müssen die Kosten ohne "Wenn und Aber" bezahlt werden und es bleibt bitte beim Beitrag - dem Beitrag allein. Frank Dietrich

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