Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung Stand Vertrag 89 SGB XI vom

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1 1 A Lagern 2,41 Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen oder Sitzen 1 B Hilfe beim An- und Auskleiden 2,41 Auswahl der Kleidung die Hilfe beim An- und Auskleiden ggf. An- und Ausziehtraining Entnahme aus dem normalen Aufbewahrungsort 1 C An- und Ablegen von Körperersatzstücken 1,93 Unterstützung beim Anlegen von Körperersatzstücken Unterstützung beim Anlagen von Stützkorsetten bzw. sonstigen den Bewegungsapparat stützenden Hilfsmitteln, wie z. B. Stützapparate, Armschienen, Beinschienen 1 D Mundpflege und Zahnpflege 2,41 Vorbereitung, wie z. B. Zahnpasta auf die Bürste geben und / oder das Auf- und Zuschrauben von Behältnissen (Zahnpasta / Mundwasser) Putzvorgang Nachbereitung Reinigung von Zahnersatz Mundpflege, d. h. Spülen der Mundhöhle mit Mundwasser und die mechanische Reinigung der Mundhöhle, einschl. der Lippenpflege 1 E Rasieren einschl. Gesichtspflege 2,41 Trocken- oder Nassrasur Abwaschen von Rasierschaum und Bartstoppeln Haut- und Gesichtspflege 1 F Kämmen 0,96 Kämmen oder Bürsten der Haare entsprechend der individuellen Frisur bei Toupet oder Perücke ist das Kämmen oder Aufsetzen dieses Haarteiles Bestandteil dieses Leistungskomplexes 1 G Haarwäsche 4,81 Waschen und Trocknen der Haare Kämmen und Herrichten der Tagesfrisur 1 H Nagelpflege / Fingernägel schneiden 1,93 Reinigen, sowie das Schneiden und Feilen der Fingernägel 1 I Nagelpflege / Fußnägel schneiden 2,41 Reinigen, sowie das Schneiden und Feilen der Fußnägel nicht Legen von Frisuren, Haare waschen oder schneiden nicht mit Position 1 F keine medizinische und kosmetische Nagelbehandlung keine medizinische und kosmetische Nagelbehandlung Seite 1 von 9

2 1 K Hautpflege 2,41 Auftragen von Pflegemitteln auf die Haut (auf einzelne Körperteile oder auf den ganzen Körper) 1 L Entsorgung von Ausscheidungen oder Inkontinenzartikeln 0,96 Entsorgung von Ausscheidungen Reinigung der Toilette / des Toilettenstuhls usw. und des Umfeldes von Ausscheidungen Leeren 2 A Teilkörperwäsche 4,33 Waschen und Abtrocknen einzelner Körperteile oder Körperbereiche steht im Vordergrund Fingernägel werden ggf. gereinigt 2 B Ganzkörperwäsche 12,03 Waschen, Baden oder Duschen und Abtrocknen des ganzen Körpers steht im Vordergrund Vollständige Körperpflege (d. h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich / Gesäß, Beine und Füße) Fingernägel werden ggf. gereinigt 3 Transfer 1,93 Unterstützung und / oder vollständige Übernahme bei Ortsveränderungen des Pflegebedürftigen innerhalb der Wohnung, die zur Durchführung der Leistungen der Grundpflege oder der Leistungen Position 10 A oder 10 B notwendig sind. Dazu gehören, ggf. unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel, z. B. das aufsuchen und / oder Verlassen des Bettes die Hilfe beim Weg von und zur Waschgelegenheit die Hilfe beim Weg zur Essgelegenheit, bzw. zum Tagesaufenthalt (z. B. Wohnzimmer) die Hilfe beim Weg zur Toilette die Hilfe beim Transfer in oder aus einem Rollstuhl / Toilettenstuhl oder auf andere Sitzgelegenheiten nicht bei Hautpflege als Bestandteil von Position 1 E der Position 5 nicht mit Position 5 nicht lediglich Betätigung der Spültaste der Toilette! nicht mit Position 2 B nicht pro Körperteil/ -bereich nicht mit Position 2 A pro Besuch 1 x nicht, wenn der Pflegebedürftige selbständig in der Lage ist, einen Ortswechsel durchzuführen oder dies von einem Angehörigen vollständig übernommen wird nicht, wenn lediglich Begleitung / Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen beim Ortswechsel erbracht wird Seite 2 von 9

3 4 A Mundgerechtes Herrichten der 2,41 alle Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung Nahrung und Getränke dienen, wie die portionsgerechte Vorgabe, das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel, z. B. das mundgerechte Zubereiten bereits belegter Brote, ebenso die notwendige Kontrolle der richtigen Essenstemperatur Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme 4 B Hilfe beim Essen und Trinken, incl. mundgerechtes Herrichten der Nahrung 4 C Hilfe beim Trinken als alleinige Leistung situationsgerechte Lagerung 12,03 Hilfe bei der Nahrungszufuhr in jeder Form (fest, flüssig) wie auch die Verwendung von Besteck oder anderer geeigneter Geräte um Nahrung zum Mund zu führen Hygiene im Zusammenhang mit der Flüssigkeitszufuhr situationsgerechte Lagerung 1,44 Herrichten von Getränken Unterstützung bei der notwendigen Flüssigkeitszufuhr, bei der Verwendung von Gläsern oder sonstigen Trinkgefäßen Hygiene im Zusammenhang mit der Flüssigkeitszufuhr situationsgerechte Lagerung 4 D Verabreichung von Sondennahrung 3,85 Aufbereitung der Sondennahrung Anhängen des Applikationssystems Aufrichten und Lagern sachgerechte Verabreichung der Sondenkost Säuberung der Sonde und benötigter Gebrauchsgegenstände Entsorgung der Abfallprodukte der Sondennahrung nicht Kochen nicht das Eindecken des Tisches nicht mit Position 4 A bei derselben Mahlzwit 1 c pro Besuch, unabhängig vom individuellen Trinkbedarf des Pflegebedürftigen nicht mit Position 4 A und 4 B kein Kochen von Tee o. ä. In Einzelfällen bei gesondertem Haubesuch, bei dem ausschließlich Sondennahrung abgegeben wird, kann die 1,5-fache Gebühr abgerechnet werden. Seite 3 von 9

4 5 Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung 4,81 Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und / Ausscheidungen Darmentleerung Unterstützung bei der Inkontinenz (z. B. Urinal, windeln, Stomapflege) Hilfestellung beim Erbrechen Beratung bei Ausscheidungsproblemen Intimhygiene und die zugehörige Hautpflege Säuberung des Pflegebereichs von Verunreinigungen durch Ausscheidungen, sowie ggf. die Entsorgung von Ausscheidungen 6 Hilfe beim Verlassen und / oder Wiederaufsuchen der Wohnung Aus- / Ankleiden 3,37 Hilfestellung beim An- / Auskleiden von Straßenkleidung Begleitung bis zur Haustüre oder von der Haustüre in die Wohnung, sowie ggf. notwendiges Treppensteigen 7 Begleitung bei Aktivitäten 28,88 Hilfestellung beim An- / auskleiden von Straßenkleidung und das Treppensteigen innerhalb der Wohnung sowie die Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge etc.). Es ist zu gewährleisten, dass der Pflegebedürftige die individuelle notwendige Betreuung durch die Begleitperson erhält. dies gilt auch für evtl. Wartezeiten in Arztpraxen oder bei Behörden 8 Beheizen der Wohnung 4,33 Beschaffung aus vorhandenem Vorrat / Entsorgung der Asche Beheizen nicht mit Position 1 K nicht mit Position 7 1 x je Besuch nicht mit Position 6 reine Fahrdienste können nicht abgerechnet werden nicht bei Zentralheizung bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt ist die gebühr nur 1 x Seite 4 von 9

5 9 Hauswirtschaftliche Versorgung 17,17 Reinigen des Fußbodens, der Möbel, Haushaltsgeräte und ggf. Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen (Unterhaltsreinigung) keine Grundreinigung, keine Hausordnung; Keller und Dachboden gehören nicht zum Lebensbereich 9 B Hauswirtschaftliche Versorgung Zeittakt 5 Minuten Dieser Leistungskomplex umfasst die Reinigung der von den Pflegebedürftigen üblicherweise genutzten Wohnräume und die Entsorgung des Abfalls. 1,43 Reinigen des Fußbodens, der Möbel, Haushaltsgeräte und ggf. Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen (Unterhaltsreinigung) keine Grundreinigung, keine Hausordnung; Keller und Dachboden gehören nicht zum Lebensbereich Dieser Leistungskomplex umfasst die Reinigung der von den Pflegebedürftigen üblicherweise genutzten Wohnräume und die Entsorgung des Abfalls. 10 A Wechseln der Bettwäsche 3,85 Herholen und Wegräumen der Bettwäsche und vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes und das 10 B Bettenmachen / Wechseln von Teilen der Bettwäsche Bettenmachen 2,41 Bettenmachen Herholen und Wegräumen von Teilen der Bettwäsche, sowie das Ab- und Beziehen von Teilen der Bettwäsche 3 Std. je Woche auch bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Hauhalt nicht, wenn bei der Durchführung der Grundpflege die dazu erforderliche Ver- und Entsorgung der Waschutensilien, Trennung und Entsorgung des Abfalls oder die Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches anfällt. 3 Std. je Woche auch bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Hauhalt nicht, wenn bei der Durchführung der Grundpflege die dazu erforderliche Ver- und Entsorgung der Waschutensilien, Trennung und Entsorgung des Abfalls oder die Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches anfällt. nicht mit Position 10 B nicht mit Position 10 A Seite 5 von 9

6 11 A Waschen der Wäsche und der 14,44 Waschen, bügeln Kleidung des Pflegebedürftigen kleine Ausbesserungen, Annähen von Knöpfen einräumen der Wäsche Die notwendigen Tätigkeiten können auf mehrere Tage pro Woche verteilt werden 11 B Einräumen der Wäsche und Kleidung des Pflegebedürftigen 2,41 Einräumen der von der Wäscherei schrankfertig gelieferten Wäsche 12 a Vorratseinkauf 9,63 Erstellen eines Einkaufs- / Speiseplans Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen Einräumen des Einkaufs Die notwendigen Tätigkeiten können auf mehrere Tage pro Woche verteilt werden 12 B Besorgung 2,41 kleine Besorgung in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen, wie z. B. das Einkaufen von Lebensmitteln zum täglichen Bedarf, Besorgung bei Post, Apotheke, Arzt Einräumen der Besorgung 13 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in 14,44 Kochen und Zubereiten der Mahlzeit der Häuslichkeit des Spülen Pflegebedürftigen Reinigen des Arbeitsbereichs (unmittelbar benutzter Küchenbereich) 14 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Entsorgung und ggf. Trennung des Abfalls 4,81 Wärmen / Zubereiten (auch bei Essen auf Rädern ) Spülen Reinigen des Arbeitsbereichs (unmittelbar benutzter Küchenbereich) Trennung und ggf. Entsorgung des Abfalls 1 x wöchentlich 2 x wöchentlich bei absoluter Harn- / Stuhlinkontinenz wenn die Wäsche von der Wäscherei schrankfertig geliefert wird, kann lediglich Position 11 B abgerechnet werden nicht mit Position 11 A 1 x wöchentlich nicht mit Position 12 B 1 x je Haubesuch nicht mit Position 12 A 1 x pro Tag nicht bei Essen auf rädern oder sonstigen Fertiggerichten höchstens 3 x täglich Seite 6 von 9

7 15 A Erstbesuch 28,88 Erstellen einer Pflegeanamnese Fertigstellung des Hilfebedarfs incl. Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen Feststellung, welche Leistungen innerhalb des Pflegeprozesses durch en Pflegebedürftigen, Angehörige, andere Pflegepersonen, ergänzende Dienste erbracht werden Information über weitere Hilfen Feststellung ob und ggf. welche Pflegehilfsmittel organisiert werden müssen und ggf. Organisation der Pflegehilfsmittel Abstimmung der vom Pflegebedürftigen auszuwählenden Leistungen Erstellen eines Kostenvoranschlages und die Vorlage bei der zuständigen Pflegekasse Erstellen eines pflegeplanes Organisation und Koordination der Pflege 15 B Änderung der Pflegebedarfs 9,63 bei Änderung des Pflegebedarfs (SGB XI) nach einem Krankenhausaufenthalt im Anschluss an Leistungen nach 37 Abs. 1 SGB (häusliche Krankenpflege anstelle von Krankenhausaufenthalt) 16 A Pflegestunden 30,96 Bei Pflegestufe III und bei Härtefällen gem. 36 Abs. 4 SGB XI kann für die Tätigkeiten der Leistungspositionen 1 7 und 10 B der tatsächliche Zeitaufwand nach Minutenwerden abgerechnet werden. 16 B Pflegeminuten 0,51 Bei Pflegestufe III und bei Härtefällen gem. 36 Abs. 4 SGB XI kann für die Tätigkeiten der Leistungspositionen 1 7 und 10 B der tatsächliche Zeitaufwand nach Minutenwerden abgerechnet werden. nur bei - Neueinstufung - Höherstufung- Übernahme eines neuen Patienten Höchstens 5 Std. pro Tag Zeitaufwand, der bereits über andere Kostenträger abgerechnet wurde, ist über diese Position nicht mehr Höchstens 5 Std. pro Tag Zeitaufwand, der bereits über andere Kostenträger abgerechnet wurde, ist über diese Position nicht mehr Seite 7 von 9

8 17 Pflegestunde ZDL/FSJ,Praktikanten 12,02 Bei Pflegestufe III und bei Härtefällen gem. 36 Abs. 4 SGB XI kann anstelle von Leistungskomplexen der tatsächliche Zeitaufwand nach MDK-gutachten abgerechnet werden 17 B Pflegeminute ZDL/FSJ,Praktikanten 0,20 Bei Pflegestufe III und bei Härtefällen gem. 36 Abs. 4 SGB XI kann anstelle von Leistungskomplexen der tatsächliche Zeitaufwand nach MDK-gutachten abgerechnet werden 18 Betreuungsleistungen 17,17 Anleitung und Begleitung bei verschiedenen Aktivitäten gemäß 36 Abs. 1 Satz 5 bis 7, wie z.b. Unterhaltende Beschäftigung Biographiegestützte Aktivierung Versorgung von Haustieren Besuch von Veranstaltungen Organisation und Gestaltung von gemeinsamen Festen, Ausflügen Besuch von Veranstaltungen aller Art Anleitung bei Haushaltsaktivitäten (Knopf annähen, Schubähnder austauschen, ) 18 A Betreuungsleistungen je 5 Minuten 1,43 Anleitung und Begleitung bei verschiedenen Aktivitäten gemäß 36 Abs. 1 Satz 5 bis 7, wie z.b. Unterhaltende Beschäftigung Biographiegestützte Aktivierung Versorgung von Haustieren Besuch von Veranstaltungen Organisation und Gestaltung von gemeinsamen Festen, Ausflügen Besuch von Veranstaltungen aller Art Anleitung bei Haushaltsaktivitäten (Knopf annähen, Schubähnder austauschen, ) Zeitaufwand, der bereits über andere Kostenträger abgerechnet wurde, ist über diese Position nicht mehr Zeitaufwand, der bereits über andere Kostenträger abgerechnet wurde, ist über diese Position nicht mehr Dieser Leistungskomplex ist nur abrufbar, wenn Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicher gestellt ist. Dieser Leistungskomplex ist nur abrufbar, wenn Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicher gestellt ist. Seite 8 von 9

9 Hinweis: Die Übernahme der Leistungen gilt generell sowohl für die Hilfestellung, als auch für die Beaufsichtigung und Anleitung der Pflegebedürftigen, bzw. der Angehörigen. Anfahrtspauschale: Die Anfahrtspauschale beträgt pro Einsatz 3,72 am Tag (8:00 bis 20:00 Uhr) und 5,33 in der Nacht (20:00 bis 8:00 Uhr) Wird von einer Pflegekraft anlässlich eines Hausbesuches neben den Leistungen nach diesem Vertrag ärztliche angeordnete Behandlungspflege nach SGB V erbracht, werden abweichend von Abs.1 1,86 am Tag, bzw. 2,67 in der Nacht pro Einsatz berechnet. Bei Pflegedürftigen, die im Betreuten Wohnen oder in einem Wohnbereich von stationären Einrichtungen wohnen und einem dort angesiedelten ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist keine Anfahrtspauschale anrechenbar. Sofern bei mehreren Pflegebedürftigen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, Leistungen nach dem SGB XI innerhalb eines Einsatzes erbracht werden, kann die vereinbarte Anfahrtspauschale nur einmal abgerechnet werden. Seite 9 von 9

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