Europäische Mehrwertsteuerreform: Sanierung des Staatshaushalts auf Kosten der Beitragszahler?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Europäische Mehrwertsteuerreform: Sanierung des Staatshaushalts auf Kosten der Beitragszahler?"

Transkript

1 Europäische Mehrwertsteuerreform: Sanierung des Staatshaushalts auf Kosten der Beitragszahler? Finanzielle Auswirkungen eines Wegfalls der Steuerbefreiung von bzw. Steuerermäßigung auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung im Rahmen des Reformvorhabens der Europäischen Union zur Mehrwertsteuer Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, IKK e.v., Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Verband der Ersatzkassen e.v., GKV-Spitzenverband vorgelegt am 27. Mai 2013

2 Vorbemerkungen Die Europäische Union koordiniert die Mehrwertsteuersysteme der einzelnen Mitgliedstaaten, um einen funktionierenden Binnenmarkt zu ermöglichen. Die EU-Kommission hat seit Jahren verschiedene Initiativen zur Reform dieses Mehrwertsteuersystems ergriffen. Dazu gehört das Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer vom Dezember 2010, KOM (2010) 695 end. Unter anderem möchte die Kommission alle Befreiungen und reduzierten Sätze auf den Prüfstand stellen, einschließlich derer, die in öffentlichem oder sozialem Interesse bestehen. Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung begrüßen grundsätzlich das Anliegen, das geltende Mehrwertsteuerrecht und seine Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Die geplante Reform darf jedoch nicht dazu führen, dass die derzeit im Interesse der Sozialversicherten und der Beitragszahler geltenden Mehrwertsteuerbefreiungen und Mehrwertsteuerermäßigungen sowie die Sonderstellung von öffentlichen Einrichtungen der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung abgeschafft werden. Eine generelle Einbeziehung öffentlicher Einrichtungen in die Mehrwertsteuerpflicht würde zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die Versicherten bzw. die Systeme der sozialen Sicherheit führen. Dies gilt insbesondere für eine Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen für Leistungen, welche die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben von öffentlichen oder privaten Leistungserbringern (z.b. von Ärzten, Kliniken oder Gutachtern) einkaufen bzw. im Rahmen des Sachleistungsprinzips vergüten oder selbst erbringen. Für Deutschland belaufen sich allein diese Mehrbelastungen laut einer Schätzung der Sozialversicherung für 2014 auf 34 Milliarden Euro, was einem Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes um über 3 Prozentpunkte entspricht. Diese Mehrbelastungen müssten durch eine Anhebung der Beiträge und/oder in Teilbereichen höhere Bundeszuschüsse aufgefangen werden. Eventuell würden zur Gegenfinanzierung auch Leistungskürzungen nicht zu vermeiden sein. Die daraus resultierenden Folgen für die Wirtschaft stehen im Widerspruch zum Ziel der EU, die Wettbewerbsfähigkeit der EU in einer globalen Welt zu stärken. Eine Abschaffung der Steuerbefreiungs- und Ermäßigungstatbestände würde die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Sozialschutzsysteme deutlich einschränken und in die ihnen nach den Gemeinschaftsverträgen vorbehaltene Kompetenz eingreifen. Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung sprechen sich deswegen für eine Beibehaltung der Steuerentlastungen im Aktionsbereich der Sozialversicherungen aus. 27. Mai 2013 Seite 2

3 Auswirkungen Sozialversicherung insgesamt Die nachfolgend vorgelegte Abschätzung bezieht sich allein auf die in der Vorbemerkung erwähnte Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiungen und Mehrwertsteuerermäßigungen für Leistungen, welche die gesetzlichen Sozialversicherungsträger zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben finanzieren. Die daraus zu erwartenden finanziellen Auswirkungen würden sich nach den Ermittlungen der Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung wie folgt darstellen: Bei einem Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung bzw. ermäßigung für Leistungen wären bezogen auf das Jahr 2014 für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zusammen Mehrkosten in Höhe von über 34 Mrd. Euro zu erwarten. Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz würde damit um mehr als 3 Prozentpunkte steigen. Die Auswirkungen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen werden nachfolgend dargestellt. Allerdings sind hinsichtlich der Auswirkungen dieser Mehrbelastung der gesetzlichen Sozialversicherung noch weitere Aspekte relevant: Diese finanziellen Mehrbelastungen wären mit keinerlei Leistungsverbesserungen für die Versicherten verbunden. Es gibt Finanzierungskreisläufe, bei denen sich Bund, Länder und Gemeinden diese Mehrwertsteuer selber zahlen würden, z. B. soweit die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aus öffentlichen Haushalten finanziert werden. Die Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung müssten durch Anhebung des Beitragssatzes kompensiert werden. Wollte man dies zumindest teilweise vermeiden, müssten die Bundeszuschüsse entsprechend erhöht werden. Die durch eine solche Mehrwertsteuerreform gestiegenen Beitragssätze einzelner Sozialversicherungszweige wären selbst wieder Teil bestimmter Sozialleistungen, z. B. zahlt die gesetzliche Rentenversicherung zum Teil die Krankenversicherungsbeiträge ihrer Rentner. Die deutliche Erhöhung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes könnte erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft (Steigerung der Lohnnebenkosten, Minderung der Kaufkraft) haben. Um den Anstieg der Lohnnebenkosten kompensieren zu können, könnte es z.b. in der Gesundheitswirtschaft zu einem erheblichen Kostendruck kommen, der sich entsprechend auf die Vergütung von Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern auswirken würde. Kranken- und Pflegeversicherung Für die gesetzliche Krankenversicherung ergibt sich eine geschätzte Mehrbelastung von 26,56 Mrd. Euro für das Jahr Dies würde unter sonst gleichen Bedingungen einen Anstieg um 2,35 Beitragssatzpunkte erfordern. Auf Basis der Jahresrechnungsergebnisse 2011 wurde eine Schätzung der Belastung durchgeführt. Für diese Schätzung wurden die einzelnen Leistungen basierend auf dem derzeitigen Umsatzsteuerrecht folgenden Kategorien zugeordnet: - Leistungsbereiche, die nicht von der Umsatzsteuer betroffen sind, - Leistungsbereiche, die vom ermäßigtem Umsatzsteuersatz betroffen sind, - Leistungsbereiche in denen bereits heute der normale Umsatzsteuersatz wirkt. 27. Mai 2013 Seite 3

4 Eine exakte Zuordnung zu den einzelnen aufgeführten Kategorien lässt sich allerdings nicht für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis der Jahresrechnungsergebnisse durchführen. Hierfür wäre eine detaillierte Studie notwendig. Aus diesem Grund handelt es sich bei der Schätzung um ein Szenario, in dem davon ausgegangen wird, dass alle Leistungen, die derzeit umsatzsteuerfrei sind, zukünftig von der Umsatzsteuer betroffen sind und alle Leistungen die derzeit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, zukünftig dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegen. In den Leistungsbereichen ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung sind mit einem Anteil von 56,6 % an den gesamten Leistungsausgaben 2011 die größten Mehrbelastungen zu verzeichnen. Die ärztliche Behandlung und die Krankenhausbehandlung sind derzeit grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Ein Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung im Jahr 2014 für diese beiden Bereiche würde zu einer Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenkassen von ca. 19,92 Mrd. Euro führen. In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist für 2014 von einer potentiellen Mehrbelastung von etwa 3 Mrd. Euro auszugehen, die einem zusätzlichen Beitragssatz von etwa 0,27 Punkten entspricht. Die Zuordnung der von der Befreiung betroffenen Positionen ist nicht immer eindeutig herzustellen, dennoch ist davon auszugehen, dass sich das Mehrbelastungsvolumen in der genannten Größenordnung bewegt. Die für 2014 eingeschätzte Beitragsgrundlage wurde analog zur Krankenversicherung geschätzt. Auf der Leistungsseite ist aufgrund der Daten der Vorjahre und der aktuellen Präsenz des Themas "Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" von einem höheren Anstieg der Leistungsausgaben auszugehen (ca. 4,5 % p. a. im Durchschnitt). Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung ist Träger eines Teils der Krankenversicherungsbeiträge für ihre Rentnerinnen und Rentner. Eine wie oben kalkulierte Beitragssatzsteigerung von 2,35 Beitragssatzpunkten für die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der möglichen Besteuerung der Leistungen im ambulanten und stationären Versorgungssektor entspricht einem Betrag in Höhe von rd. 2,35 Mrd. Euro, den die Rentenversicherung für entsprechende Beitragszahlungen zusätzlich aufwenden müsste. In ihrer Funktion als Rehabilitationsträger erbringt die Deutsche Rentenversicherung Rehabilitationsleistungen in Höhe von rd. 5,6 Mrd. für ihre Versicherten. Der Wegfall der insoweit relevanten Umsatzsteuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen hätte Auswirkungen auf Leistungen mit einem Ausgabevolumen von rd. 3 Mrd. Euro jährlich. Bei einer entsprechenden Besteuerung müsste die Rentenversicherung für diese Leistungen rd. 0,57 Mrd. Euro zusätzlich aufwenden. Im Rahmen einer ersten Abschätzung würden sich im Bereich der Rentenversicherung damit Mehrausgaben in Höhe von rd. 3 Mrd. Euro allein für Krankenversicherungsbeiträge und für durchgeführte Reha-Leistungen ergeben. Diese Mehrausgaben müssten durch eine Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,31 Beitragssatzpunkte kompensiert werden. 27. Mai 2013 Seite 4

5 Unfallversicherung Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft und der öffentlichen Hand nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit neben Geldleistungen umfangreiche Sach- und Dienstleistungen. Dabei handelt es sich um Heilbehandlung, medizinische Rehabilitation und Pflege sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Für diese Sach- und Dienstleistungen sind im Jahr 2011 mehr als 3 Mrd. Euro aufgewendet worden. Diese Leistungen sind bisher von der Mehrwertsteuer befreit. Wenn sie der Besteuerung unterlägen, hätte dies im Jahr 2011 zu Mehrkosten von rund 0,58 Mrd. geführt. Würde man die durchschnittliche Kostenerhöhung der letzten fünf Jahre bis 2014 fortschreiben, so würden dann bereits ca. 0,67 Mrd. Euro für Mehrwertsteuer aufgebracht werden müssen. Derartige Mehrkosten wären für die Beitragszahler, also für die Unternehmer in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft sowie für Bund, Länder und Gemeinden deutlich spürbar. Allein in der gewerblichen Wirtschaft hätte der Durchschnittsbeitragssatz im Jahr 2011 nicht 1,3 % betragen, sondern 1,4 %. Das Beitragsvolumen zur gesetzlichen Unfallversicherung hätte in der gewerblichen Wirtschaft um 4 %, in der Landwirtschaft um 7 % und im Bereich der öffentlichen Hand um 9 % höher gelegen. Teilweise würde diese Mehrwertsteuer von den öffentlichen Haushalten selbst getragen. Weitere Kostenerhöhungen ergäben sich bei bestimmten Geldleistungen. Durch eine solche Mehrwertsteuer-Reform würden die Beitragssätze aller Sozialversicherungszweige steigen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt ggf. Verletzten- und Übergangsgeld zuzüglich dieser Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitslosenversicherung Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) wären von einem Abbau von Ausnahmeregelungen der Mehrwertsteuerpflicht insbesondere die Kosten arbeitsmarktpolitischer Leistungen betroffen. Nach 4 UStG sind Maßnahmenträger derzeit i.d.r. vollständig von der Mehrwertsteuer befreit. Für die BA hätte eine Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bzw. der Mehrwertsteuerbefreiungen indirekt Konsequenzen auf den Haushalt. Unter Annahme einer 19%-igen Besteuerung der Träger und einer vollständigen Weitergabe der Besteuerung durch die Maßnahmenträger an die BA, käme es zu Mehrausgaben von rund 725 Mio. Euro pro Jahr. Durch den Abbau von Ausnahmeregelungen für andere Sozialversicherungsträger erhöhen sich auch die dortigen Ausgaben. Dies hätte eine Steigerung der Beitragssätze von insgesamt rund 2,93 Prozentpunkten der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung zur Folge. Auf die BA kämen daher Mehrausgaben bei den Sozialversicherungsbeiträgen von Entgeltersatzleistungen aus dem Haushalt der BA in Höhe von rund 450 Mio. Euro pro Jahr zu. Darüber hinaus zieht eine Steigerung der Beitragssätze für die gesetzlichen Sozialversicherungen auch eine Erhöhung der Ausgaben für den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge für die Angestellten der BA sowie der Beihilfeleistungen nach sich. Der Haushalt würde mit weiteren rund 46 Mio. Euro zusätzlich belastet werden. Insgesamt würden sich Mehrausgaben für die BA in Höhe von rund Mio. Euro pro Jahr ergeben. Aufgrund dieser drohenden Mehrausgaben befürwortet die BA die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sowie der Mehrwertsteuerbefreiungen unter dem jetzigen Status Quo. Die Mehrausgaben entsprechen rund 0,14 Prozentpunkten beim Beitragssatz. 27. Mai 2013 Seite 5

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Grünbuch der EU-Kommission vom 01.12.2010 über die Zukunft der Mehrwertsteuer - Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System -

Grünbuch der EU-Kommission vom 01.12.2010 über die Zukunft der Mehrwertsteuer - Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System - DEUTSCHE SOZIALVERSICHERUNG Europavertretung MAISON EUROPEENNE DE LA PROTECTION SOCIALE Rue d Arlon 50, B-1000 Bruxelles Telefon: +32 2 282.05.50 Telefax: +32 2 282.04.79 E-Mail: dsv@esip.org www.deutsche-sozialversicherung.de

Mehr

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzverordnung GKV-BSV) A. Problem und Ziel Zum 1. Januar 2009 wird der Gesundheitsfonds eingeführt. Die

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Meinungen zur Altersvorsorge

Meinungen zur Altersvorsorge Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

Vertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-

Vertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation- Vertrag nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation- Zwischen der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen einerseits und der AOK Rheinland Die Gesundheitskasse

Mehr

Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit

Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit Berlin, 15. Oktober 2012 Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit Die vollständigen Kosten der Arbeitslosigkeit sind weit höher als die Summe der Ausgaben für Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld

Mehr

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert.

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert. Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Stand und Entwicklung der Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen in den Privaten Krankenversicherungen (PKV)

Stand und Entwicklung der Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen in den Privaten Krankenversicherungen (PKV) 1 Stand und Entwicklung der Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen in den Privaten Krankenversicherungen (PKV) Von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

gemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten

gemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten EU-Verordnungsentwurf für Medizinprodukte Europaweit fordern Krankenversicherungen gemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten Berlin (2. November 2012) Brustimplantate mit hauchdünnen Hüllen, die

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren, SoVD-Landesverband Niedersachsen Edda Schliepack, 2. Landesvorsitzende Redemanuskript Diskussionsveranstaltung Stimmen für den Mindestlohn, 11.09.2009 (Es gilt das gesprochene Wort!) Dem Hungerlohn folgt

Mehr

Sozialwahl 2011. Gute Leistungen, gerecht finanziert. 12. Delegiertenversammlung IGM Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen 21.03.2011.

Sozialwahl 2011. Gute Leistungen, gerecht finanziert. 12. Delegiertenversammlung IGM Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen 21.03.2011. Vorstand Sozialwahl 2011 Gute Leistungen, gerecht finanziert. 12. Delegiertenversammlung IGM Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen 21.03.2011 Sozialwahl was ist das eigentlich? 2 Wer oder was wird gewählt?

Mehr

Der Schätzerkreis kommt zu einer einvernehmlichen Einschätzung für das Jahr 2008.

Der Schätzerkreis kommt zu einer einvernehmlichen Einschätzung für das Jahr 2008. Bericht des Schätzerkreises zur Unterstützung der Entscheidung der Bundesregierung über die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung Gem. 241 Abs. 2 SGB V 1 wurde beim

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Sozialwahl 2011. Gute Leistungen, gerecht finanziert. Seniorinnen- und Senioren-Arbeitskreis der IG Metall Frankfurt Frankfurt am Main, 15.

Sozialwahl 2011. Gute Leistungen, gerecht finanziert. Seniorinnen- und Senioren-Arbeitskreis der IG Metall Frankfurt Frankfurt am Main, 15. Vorstand Sozialwahl 2011 Gute Leistungen, gerecht finanziert. Seniorinnen- und Senioren-Arbeitskreis der IG Metall Frankfurt Frankfurt am Main, 15. März 2011 Sozialwahl was ist das eigentlich? 2 Wer oder

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

Franz Thönnes Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin

Franz Thönnes Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung Herrn Klaus Kirschner Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Franz Thönnes Parlamentarischer

Mehr

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge. Präsentation der Studie des WIFOs

Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge. Präsentation der Studie des WIFOs Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge Präsentation der Studie des WIFOs Bundesminister Dr. Erwin Buchinger Wien, 18. März 2008 1 Beschreibung der Studie Das WIFO wurde vom BMSK beauftragt,

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Was ist die Krankenkasse?

Was ist die Krankenkasse? Wer bezahlt den Arzt? Arbeitsauftrag: Ziel: Die LP erläutert das System Krankenversicherung mit Hilfe einer PPT. Die Sch fassen die wichtigsten Informationen mit einem Arbeitsblatt zusammen. Sch kontrollieren

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Vorblatt. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz KVLG)

Vorblatt. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz KVLG) Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3588 Sachgebiet 823 Vorblatt Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz

Mehr

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin In der Schüler-Unfallversicherung

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Viel Lärm um wenig Von der sogenannten Lebensleistungsrente

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

Stellungnahme. des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen. zum Thema

Stellungnahme. des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen. zum Thema Stellungnahme des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen zum Thema Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Entlastung bei den Beiträgen zur Kranken-

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13497 Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT

Mehr

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 16/3268 16. Wahlperiode 07. 11. 2006

Deutscher Bundestag Drucksache 16/3268 16. Wahlperiode 07. 11. 2006 Deutscher Bundestag Drucksache 16/3268 16. Wahlperiode 07. 11. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Der Sozialausgleich. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gesundheitsreform/sozialausgleich.html

Der Sozialausgleich. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gesundheitsreform/sozialausgleich.html Page 1 of 6 GLOSSARBEGRIFF Der Sozialausgleich Gibt es einen Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag? Ja. Eine gesetzliche Überforderungsklausel stellt sicher, dass kein Mitglied einer Krankenkasse über

Mehr

Renten: Beitragssatzentwicklung nach der Riesterreform

Renten: Beitragssatzentwicklung nach der Riesterreform München 23. Juni 1999 frei für: 24. Juni 1999, 13.00 Uhr Renten: Beitragssatzentwicklung nach der Riesterreform Wie wird sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten 40 Jahren

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Rentenpolitik: Wiedereinstieg in die Frü hverrentüng

Rentenpolitik: Wiedereinstieg in die Frü hverrentüng Studie für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 31. 01. 2014 Rentenpolitik: Wiedereinstieg in die Frü hverrentüng Prof. Dr. Reinhold Schnabel, Universität Duisburg-Essen Die abschlagfreie Rente

Mehr

1. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten - Techniker Krankenkasse (TK) - BARMER GEK - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK Hanseatische Krankenkasse - Handelskrankenkasse

Mehr

Bundesversicherungsamt

Bundesversicherungsamt Bundesversicherungsamt Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsaufgaben für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde Abschlussprüfungen Aufgabe 1. Aufgabe Eine GmbH, die Spielwaren

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1

Inhaltsverzeichnis 1 Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse Groz-Beckert Geschäftsbericht 2014 Dieser Geschäftsbericht beinhaltet Übersichten und Gegenüberstellungen, die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2014 sowie den Bericht

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen

Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz - die Unfallversicherungsträger. Skript. Inhaltsverzeichnis. Seite

Außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz - die Unfallversicherungsträger. Skript. Inhaltsverzeichnis. Seite Außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz - die Unfallversicherungsträger Skript Inhaltsverzeichnis Seite 1 Die gesetzliche Unfallversicherung... 2 1.1 Wer ist versichert?... 3 1.2 Was ist versichert?...

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/3320. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/3320. der Bundesregierung Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/3320 06.11.79 Sachgebiet 8 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hürland, Hasinger, Höpfinger, Dr. George, Schedl, Zink,

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

Ergebnisse der GKV im 1. Quartal 2015: Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin bei gut 25 Milliarden Euro

Ergebnisse der GKV im 1. Quartal 2015: Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin bei gut 25 Milliarden Euro HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Das Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst

Das Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst Das Freiwillige Soziale Jahr Die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr ist: FSJ Das bedeutet: Junge Menschen arbeiten 1 Jahr in einer gemeinwohl-orientierten Einrichtung. Gemeinwohl-orientierte Einrichtungen

Mehr

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen

Mehr

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung. D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,

Mehr

Selbsttest Prozessmanagement

Selbsttest Prozessmanagement Selbsttest Prozessmanagement Zur Feststellung des aktuellen Status des Prozessmanagements in Ihrem Unternehmen steht Ihnen dieser kurze Test mit zehn Fragen zur Verfügung. Der Test dient Ihrer persönlichen

Mehr

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt

Das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen-Anhalt Schleinufer 12 39104 Magdeburg www.vdek.com Das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt Mitgliedskassen VORWORT Die vdek-basisdaten in Sachsen-Anhalt

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029 Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Auswertung: Wirkung der Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel von 2003-2029 Nachhaltigkeitsfaktor

Mehr

Krankenversicherung Spezial

Krankenversicherung Spezial Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr