Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag

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1 Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft E-NA / E-NSD Bachstraße Siegburg Telefon Telefax mailto: tobias.meurer@rhenag.de Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 1, Mr Baustellenverordnung (BaustellV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen In Kraft getreten: 01. Juli 1998 Letzte Änderung: 01. Januar 2005 Neu 3 (1a) Verantwortung des Bauherrn! 3 (1a)Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden. Gültig für: Versorgungsleitungen = Bauliche Anlagen Reiner Anlagen-Umbau (GDRM) ist nicht betroffen! EVU als Bauherr: Verpflichtung zur Planung, Koordinierung und Kontrolle der folgender Instrumente Vorankündigung Koordinierung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) [Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk] Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 2, Mr

2 Auswahl der Instrumente der BaustellV Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 3, Mr Besonders Gefährliche Arbeiten 2 (3) BaustellV: Auf Baustellen auf denen mehrere Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV Baugruben oder Gräben mit Tiefen > 5 m Arbeiten in einem Abstand < 5 m von Hochspannungsleitungen Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen Arbeiten bei denen die Beschäftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen oder krebserzeugenden Arbeitsstoffen ausgesetzt sind Auffassung des StAfA Köln Arbeiten an gasführenden Leitungen sind besonders gefährlich! Asbestfaser seit 1970 als krebserzeugend bewertet Arbeiten an Asbestzement- Leitungen sind besonders gefährlich! Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 4, Mr

3 Vertragliche Regelungen bei rhenag Vertragliche Regelungen zur Koordination nach BaustellV ALT rhenag AVB Punkt 2.4 Koordination (Stand März 2003) rhenag AVB Punkt 2.4 Koordination (wesentliche Überarbeitung Stand , akt. Stand ) N E U rhenag ZTV Tiefbau Koordination gemäß BaustellV (erstmals eingeführt Stand , akt. Stand ) Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 5, Mr rhenag System zur BaustellV Schlüsselpunkte der rhenag Lösung Basis sind die neuen AVB und ZTV der rhenag Die Umsetzung der BaustellV ist ständiger Vertragsbestandteil Unterteilung der Bauvorhaben in Bereiche vor und nach Auftragsvergabe Jedes Bauvorhaben besitzt einen Koordinator, egal ob die Ausführung im Rahmen eines Projekt- oder Abrufvertrages erfolgt. Nach Absprache mit dem StAfA Köln gilt: Projektvertrag: Instrumente gültig für die Dauer des Einzelprojektes Abrufvertrag: Instrumente gültig für die Dauer des Abrufvertrages; Berücksichtigung aller Bauvorhaben des zugrunde liegenden Abrufvertrages! Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 6, Mr

4 rhenag System zur BaustellV Aufgaben der rhenag (als Bauherr) vor Auftragsvergabe Vorankündigung (sofern notwendig; Dokumentation per Formblatt) SiGe-Plan (sofern notwendig, Dokumentation per Formblatt) Erstellung/ Anpassung von Arbeitshilfen zur speziellen Koordination sowie von Formblättern Vergabe von Bauleistungen Benennung eines geeigneten Koordinator durch den Tiefbauer (Bestellung per rhenag Formblatt, Qualifikationsnachweis spätestens vor Arbeitsbeginn) Übergabe der rhenag Dokumente (Pläne, Arbeitshilfen etc.) Aufgaben des SiGeKo (Tiefbau) nach Auftragsvergabe Kontrollieren, fortführen und beachten der rhenag Dokumente Koordination für die gesamte Vertragsdauer Dokumentation der erbrachten Koordinatorenleistung Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 7, Mr Dokumente Koordinatorenbeauftragung Leistungsdokumentation Ausgabe 2006 Projektbezeichnung: Dok.-Nr.: AA-Nr.: Bearbeiter: Projektbeginn: akt. Datum + Uhrzeit: Uhr Beginn Ausführungsphase: geplantes Projektende: Art der Leistung(en): Beschreibung/ Bemerkungen/ bes. Vorkommnisse: Letzte SiGePlan Kontrolle/Anpassung: Überwachung/ Anweisung/ Ereignisse Abstimmung Kontrolle Plananpassung /Sonstiges Beteiligte Unternehmen: Beteiligte Personen: Checkliste: Erledigt Offen SiGePlan kontrolliert, angepasst und ausgehängt: regelmäßige Arbeiten Weitere SiGe-Infos ausgehängt: deren Zusammenarbeit organisiert: Alle am Bau Beteiligte erfasst, eingewiesen und Vorgaben zum SiGe-Schutz kontrolliert Einhaltung des SiGePlans und/ oder weiterer Firmenstempel Unterschrift SiGeKo Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 8, Mr

5 Gewerkeübergreifende Gefährdungsbeurteilung Arbeitshilfen zur speziellen Koordination bei Leitungsbauvorhaben im Energie- und Wasserversorgungsbereich Inhalt: Gewerkeübergreifende Gefährdungsermittlung mit konkreten Hinweisen zur Koordination (Abstimmung der am Bau Beteiligten) nach BaustellV für Kleinstbaumaßnahmen zur Energie- und Wasserversorgung Einteilung der Gefährdungen in 6 Arbeitsbereiche Alle Arbeitsbereiche Tiefbau Rohrbau Kabelbau Vermessungsarbeiten Bereitschaftsdienst Die Arbeitshilfen sind das Ergebnis der speziellen Koordinierung für standardisierte Baumaßnahmen. Umsetzung erfolgt durch den SiGeKo Tiefbau. Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 9, Mr Der SiGe-Plan SiGe Pläne DIN A4 (MS Word) Gasführende Leitungen Tiefe Baugruben Durchstrahlungsarbeiten Hochspannungsleitungen Asbestzement Leitungen Programm zur Verwaltung von SiGePlänen und Koordinatoren Bei großen Bauvorhaben zusätzliche rhenag Beratung möglich. Erstellung eines SiGePlan DIN A3 (MS Excel) inkl. Darstellung des Bauablaufs. Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 10, Mr

6 Der SiGe-Plan Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 11, Mr Letzte Folie ENDE Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Tobias Meurer Allg_Vorstellung_BaustellV_E-NA ppt, 12, Mr

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