Aspekte bei kurz- und langfristiger Mitarbeiterentsendung

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1 Aspekte bei kurz- und langfristiger Mitarbeiterentsendung Dienstleistungsforum Bayern Michael R. Fausel / Dr. Christian Bitsch Seite 2 Einleitung BEITEN BURKHARDT eine der größten Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland derzeit ca. 270 Rechtsanwälte, 52 Equity Partner mehr als 60 Rechtsanwälte mit arbeitsrechtlichem Beratungsschwerpunkt Büros in Beijing, Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt, Kiew, Moskau, München, Nürnberg, Shanghai, St. Petersburg umfassende Beratung in allen Rechtsgebieten, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilienrecht, IP/IT, Prozessführung, Steuerrecht Beratung in fast allen Industriebranchen mit spezifisch geschulten Anwälten aus verschiedenen Rechtsgebieten sowie deutschen und internationalen Niederlassungen 1

2 Seite 3 Themen Einführung Entsendung und Sozialversicherung Steuerrecht Der Entsendevertrag Kontakt Seite 4 Einführung 2

3 Seite 5 Mögliche Beschäftigungsmodelle Dienstreise Anstellung bei deutscher Gesellschaft und Beschäftigung bei ausländischer Gesellschaft oder Repräsentanz Anstellung bei ausländischer Gesellschaft Parallele Anstellung bei deutscher und ausländischer Gesellschaft Seite 6 Grundkonstellationen Kurzfristige Auslandstätigkeit Längerfristige Auslandstätigkeit/ Entsendung Heimat- Gesellschaft Gesellschaft im Einsatzland Heimat- Gesellschaft Inter-Company Vertrag Gesellschaft im Einsatzland weiterhin aktiver Arbeitsvertrag Dienstreiseregelung (Ruhender) Arbeitsvertrag Befristete Entsendung Mitarbeiter Mitarbeiter Übertritt Heimat- Gesellschaft Aufhebungsvertrag Ggf. Inter-Company Vertrag Gesellschaft im Einsatzland Lokaler Arbeitsvertrag Mitarbeiter 3

4 Seite 7 Entsendung und Sozialversicherung Seite 8 Gesetzliche Rahmenbedingungen Nationale Regelungen EG-Verordnungen (VO 883/04 seit ; zuvor VO 1408/71) Sonderfälle: EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen VO 883/04 seit ) Schweiz (VO 883/04 seit ) Außerhalb der EU ggf. Sozialversicherungsabkommen Bspw. USA: Rentenversicherung 4

5 Seite 9 Entsendung innerhalb der EU nach der VO (EG) 883/2004 (1) Wirtschaftliche und rechtliche Notwendigkeit Reaktion auf Umfang und Komplexität grenzüberschreitenden Arbeitsrechts Modernisierung, Konkretisierung, Vereinfachung der VO (EWG) 1408/71 Sinn und Zweck Koordinierung nationaler System Verbesserung der Arbeitnehmerfreizügigkeit Soziale Sicherheit In Krafttreten: Seite 10 Entsendung innerhalb der EU nach der VO (EG) 883/2004 (2) EU-Staatsangehörige Grundsatz: Beschäftigungslandprinzip nach Art. 11 Abs. 3 a) VO (EG) 883/2004) Ausnahme: Arbeitnehmer-Entsendung (Art. 12 I VO (EG) 883/2004) 1) Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat 2) Entsendung des Arbeitnehmers auf Weisung dieses Arbeitgebers 3) in einen anderen Mitgliedsstaat 4) dort Aufnahme einer Tätigkeit für entsendenden Arbeitgeber 5) nicht länger als 24. Monate 6) grds. keine unmittelbare Ablösung eines anderen Entsandten Recht des Entsendungsstaats weiterhin anwendbar Antrag des AN Bescheinigungen A 1 bzw. E 101 Ausnahmen nur nach Art. 16 der VO ( Ausnahmevereinbarung DVKA; max. 5 Jahre + ggf. 3 Jahre) Erfasst werden folgende Leistungen: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung 5

6 Seite 11 Entsendung innerhalb der EU nach der VO (EWG) 1408/71 Vorgängerregelung zur VO (EG) 883/2004 War gültig für EU-Staaten (bis ), EWR-Staaten (bis ) und die Schweiz (bis ) Grundsatz: Man unterliegt nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaates Beschäftigungslandprinzip ; Ausn. Entsendung Erheblichste Veränderung durch VO (EG) 883/2004 Statt 2 * 12 Monate Entsendungszeitraum max. Entsendungszeitraum 1 * 24 Monate Weiterhin in Kraft für die in Art. 90 Abs. 1 lit. a) bis c) VO (EG) 883/2004 bezeichneten Zwecke ( Übergangsregelung ) Seite 12 Entsendung Entsendung: Im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses (mind. 1 sozialversicherungsrechtlicher i htli h Monat) Dauer der Auslandsbeschäftigung im voraus zeitlich befristet Infolge der Eigenart der Beschäftigung/Entsendung Vertragliche Begrenzung Inländisches Beschäftigungsverhältnis Fortbestehendes Arbeitsverhältnis / Organisatorische Einbindung Indizien (Bspw. Berichtspflichten, Weisungsrechte) 6

7 Seite 13 Ausstrahlung/ Einstrahlung (nationale Sichtweise) Grundsatz: Deutsche Rechtsvorschriften über Sozialversicherung nur bei Beschäftigung in der BRD (Territorialitätsprinzip/ unabhängig von der Staatsangehörigkeit) Ausnahmen: Ausstrahlung ( 4 SGB IV) Einstrahlung ( 5 SGB IV) BRD Ausland Beschäftigung BRD Beschäftigung Ausland Seite 14 Freiwillige Versicherung als Ersatzlösung Wenn Entsendung z.b. wegen Zeitdauer oder lokalem Vertrag nicht möglich, dann: Ggfs. freiwillige Versicherung Ggfs. freiwillige Zusage vom AG in BRD Problem: Ggf. Doppelversicherung Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung Freiwillige Versicherung Antragspflicht Kranken- und Pflegeversicherung Private Absicherung Anwartschaftsversicherung Freiwillige Versicherung Antragspflicht Unfallversicherung Satzung Berufsgenossen- schaft 7

8 Seite 15 Gefahren bei falscher sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung Verweigerung bei Leistungsfall, z.b. Erwerbsunfähigkeit Betriebsprüfung DRV / Einzugsstelle / DVKA Ggf. SE-Ansprüche des AN ggü. AG ( Sorgfaltspflichtverstoß ) Verjährung von Erstattungsansprüchen Ggf. Verstoß gegen nationale Sozialversicherungsbeitragspflichten Seite 16 Entsendesteuerrecht- ein Überblick 8

9 Einkommenssteuerrecht - International DBA (am Beispiel Österreich) (1) Seite 17 BRD Entsendung Österreich 1. Schritt: Nationales Steuerrecht 2. Schritt: Anwendbarkeit DBA Unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht in beiden Staaten Anwendbarkeit DBA Steuerpflicht nur in einem Staat Besteuerungsrecht des Staates, in dem die Steuerpflicht besteht 3. Schritt: Ansässigkeit Ansässigkeit BRD Ansässigkeit Österreich Ansässigkeitsstaat Tätigkeitsstaat Ansässigkeitsstaat = Tätigkeitsstaat 4. Schritt: Besteuerungsrecht Grundsatz: Besteuerungsrecht Tätigkeitsstaat (DBA-Staat) Besteuerungsrecht Österreich Fortsetzung der Spalte auf nächster Folie Fortsetzung der Spalte auf nächster Folie Einkommenssteuerrecht - International DBA (am Beispiel Österreich) (2) Seite 18 Seite 18 Fortsetzung der Spalte von vorheriger Folie Ausnahme: 183 Tage Regelung 1. Nicht mehr als 183 Tage Aufenthalt pro Kalenderjahr in Österreich, 2. Kein wirtschaftlicher oder zivilrechtlicher AG in Österreich und 3. Keine Gehaltsbelastung durch Betriebsstätte in Österreich 4. Grenzgänger Fortsetzung der Spalte von vorheriger Folie - Beantragung einer Freistellungsbescheinigung in Österreich - Besteuerung in Österreich - Nachweis der Besteuerung bzw. der Freistellung von der Besteuerung in Österreich ( 50d Abs. 8 EStG) 5. Schritt: Formalien Besteuerungsrecht BRD - Lohnsteuerabzug durch AG in BRD - Steuererklärung in der BRD 9

10 Seite 19 Der Entsendevertrag Seite 20 Kriterien für die Vertragsgestaltung Gesellschaftsform im Ausland Tochtergesellschaft Repräsentanz oder Filiale einer ausländischen Gesellschaft Umfang des Aufenthalts im Ausland ständiger Aufenthaltsort nur gelegentliche Reisen Zeitrahmen für die Entsendung kurz- oder langfristig 10

11 Seite 21 Kriterien für die Vertragsgestaltung Vertragliche Anbindung an Deutschland Tatsächliche Anbindung an das Unternehmen in Deutschland (z.b. Berichtspflichten) Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Anwendbarkeit / Nichtanwendbarkeit Tarifvertrag Vertragliche Anbindung an das Ausland Steuerrechtliche Aspekte Haftungs- und Regressfragen Wettbewerbsverbote im Ausland Seite 22 Tabellarische Übersicht (1) Regelungen eines Mitarbeiterentsendungsvertrags Bezeichnung der Vertragsparteien Dauer der Auslandstätigkeit Feiertage Bezeichnung als Zusatz zum bestehenden Vertrag Berichtspflichten (Heimatland / Beschäftigungsland) Vertragsbezeichnung Weisungsrecht (fachlich / disziplinarisch) Präambel Klarstellung der Situation im Einzelfall Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Wechselkursschwankungen Rückrufrecht Betriebliche Altersversorgung Aufgabenbereich Rückkehrrecht Firmenwagenregelung (fachlich / räumlich) Versetzungsklausel Arbeitszeit Informationen über den (fachlich / räumlich) Wohnsitz des Arbeitnehmers Rechtswahl Urlaub Reisekosten / Spesen / Heimflüge 11

12 Seite 23 Tabellarische Übersicht (2) Regelungen eines Mitarbeiterentsendungsvertrags Vergütung / Zuschläge (ggf. Wettbewerbsverbot Schriftformklausel Freiwilligkeitsvorbehalt) Freistellungsklausel Verschwiegenheitspflicht Salvatorische Klausel Steuern Tätigkeit nach Rückkehr im Heimatland Verhalten des AN im Beschäftigungsland Rückgabe von Gegenständen im Heimatland Sozialversicherung Rückgabe von Gegenständen im Beschäftigungsland Betriebszugehörigkeit Ausschlussfrist Datenschutzklausel ( 4a BDSG) Nebentätigkeit Gerichtsstandvereinbarung Seite 24 Kollektivrechtliche Aspekte Grundsatz Territorialitätsprinzip (Anwendungsbereich: Tätigkeit in Deutschland) Ausstrahlung des Betriebsverfassungsgesetzes ins Ausland Indizien: Vorübergehender Auslandseinsatz, Rückrufrecht des Arbeitgebers, Fortbestand des Weisungsrechts, keine Einstellung nur für die Auslandstätigkeit Ausstrahlung des BetrVG = Regelfall Rechtsfolgen einer Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes Wahlrecht bei einer Betriebsratswahl Mitbestimmung des Betriebsrates insbes. bei Entsendung und Rückruf (Versetzung), Kündigung des Arbeitnehmers Grds. kein Recht des Betriebsrates, den Arbeitnehmer im Ausland aufzusuchen 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Michael R. Fausel BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Westhafen Tower Westhafenplatz Frankfurt am Main Tel.: Fax: Michael.Fausel@bblaw.com Dr. Christian Bitsch BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Westhafen Tower Westhafenplatz Frankfurt am Main Tel.: Fax: Christian.Bitsch@bblaw.com Top 15 Arbeitsrecht 13

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