Niederschrift der 7. ordentlichen Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Jennersdorf
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- Günther Biermann
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1 Hauptplatz 5a Tel.: 03329/ , Fax: Niederschrift der 7. ordentlichen Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Jennersdorf am Dienstag, dem 18. Juni 2013, um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Jennersdorf, 1. Stock Beginn: Uhr Anwesend: Entschuldigt sind: Weiters anwesend: Bgm. Wilhelm Thomas Vizebgm. Bernhard Hirczy StR Josef Kropf Helene Petz KR Edmund Potetz Angelika Kirschner Manuela Dax Nicole Schwarcz Emma Scheibreithner Gordon Schöller Christian Deutsch Gerhard Forjan StR Karin Hirczy-Hirtenfelder Helmut Kniewallner Willibald Deutsch Philipp Schweizer StR Robert Necker Mag. Dr. Rudolf Dujmovits Mag. a Magdalena Horejschi Gabriele Lechner Hannes Dax Michael Kristan StR Ing. Michael Janosch (ab TOP 04.) StR Alexander Schweizer Mag. a Christiane Brunner OAF Judith Kinzl OAF Sonja Dax 1 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
2 Tagesordnung: 01.) Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom ) Nachtrag zum Beschluss des Gemeinderates vom 24. April 2013 über die 18. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Jennersdorf gemäß 19 Bgld. Raumplanungsgesetz 03.) Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages der Stadtgemeinde Jennersdorf für das Haushaltsjahr ) Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Zinssatzes für das Darlehen Nr. 23, Kto.Nr bei der Ersten Bank 05.) Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Zinssatzes für das Darlehen Nr. 24, Kto.Nr bei der Ersten Bank 06.) Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Zinssatzes für das Darlehen Nr. 39, Kto.Nr bei der Ersten Bank 07.) Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Zinssatzes für das Darlehen Nr. 40, Kto.Nr bei der Ersten Bank 08.) Bericht des Prüfungsausschusses 09.) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Dienstpostenplanes ab und Beförderung von OAR Judith Kinzl in die Dienstklasse V 10.) Allfälliges Der Bürgermeister als Vorsitzender begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Bgm. Thomas stellt vor Eingehen in die Tagesordnung den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt als TOP 10.) auf die Tagesordnung zu setzen: Abschreibung von Gemeindeabgaben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bgm. Thomas berichtet, dass die GRÜNEN einen Antrag auf Aufnahme folgenden Tagesordnungspunktes gestellt haben: Verzicht der Gemeinde auf den Einsatz von glyphosathaltigen Unkrautvertilgungsmitteln und Aufklärung der Bevölkerung über die Wirkweise dieser Substanzen, Beratung und Beschlussfassung und bittet um Abstimmung, ob dieser Punkt als TOP 11.) auf die Tagesordnung genommen werden soll. Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig aufgenommen. 2 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
3 01.) Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Dr. Dujmovits stellt den Antrag, den TOP 03.) des Protokolls um die unterstrichenen Teile wie folgt zu ergänzen: Seite 8 Mitte: Frau Dr. Tschach hat bei 28 Widmungsfällen eine hohe Rutschgefährdung festgestellt. Bgm. Thomas hat bei einem Termin am mit ihr jeden einzelnen Fall mithilfe eines Luftbildes durchgesprochen und erreicht, dass kein Fall mit hoher Gefährdung übrig geblieben ist. Dies ist für die Umwidmung insofern wichtig, da ein Grundstück, das eine hohe Gefährdung aufweist, im Flächenwidmungsplan nicht als Bauland ausgewiesen werden darf, außer es wird bereits vor Umwidmung ein geologisches Gutachten eingeholt. Bgm. Thomas weist darauf hin, dass ein geologisches Gutachten im Zuge des Bauverfahrens vorgelegt werden müsse. Bgm. Thomas spricht sich dagegen aus, diese Formulierung so allgemein ins Protokoll aufzunehmen. Die Karte mit den ausgewiesenen Gefährdungsgebieten liegt bei der Landesregierung auf und hat mit einem Maßstab von 1:25000 eine sehr geringe Genauigkeit. Leider ist diese Karte für Gemeinden nicht verfügbar. Da es keine einheitliche Regelung dafür gibt, meint er, dass vor jeder Baubewilligung eingeschätzt werden muss, ob ein geologisches Gutachten notwendig ist oder nicht. Der Antrag wird mit drei Stimmen für den Antrag (StR Robert Necker, Mag. Dr. Rudolf Dujmovits, Mag. a Magdalena Horejschi) zu 19 Stimmen gegen den Antrag (Bgm. Wilhelm Thomas, Vizebgm. Bernhard Hirczy, StR Josef Kropf, Helene Petz, KR Edmund Potetz, Angelika Kirschner, Manuela Dax, Nicole Schwarcz, Emma Scheibreithner, Gordon Schöller, Christian Deutsch, Gerhard Forjan, StR Karin Hirczy-Hirtenfelder, Helmut Kniewallner, Willibald Deutsch, Philipp Schweizer, Gabriele Lechner, Hannes Dax, Michael Kristan) abgelehnt. Dr. Dujmovits stellt den Antrag, den TOP 03.) des Protokolls um die unterstrichenen Teile wie folgt zu ergänzen: S. 9 unten: Robert Necker fragt nach, ob die anteiligen Kosten für die Umwidmung von den Grundeigentümern der gewidmeten Flächen übernommen werden, da es sich großteils um Sonderwünsche der Widmungswerber handelt. Dr. Dujmovits weist darauf hin, dass es laut 19 Abs. 5 des Bgld. Raumplanungsgesetzes möglich ist, eine diesbezügliche privatrechtliche Vereinbarung mit den Grundeigentümern zu schließen, wenn die Umwidmung im privaten Interesse liegt, nachdem DI Wunderer die Meinung vertreten hatte, dass dies im Bgld. Raumplanungsgesetz nicht vorgesehen sei. Der Antrag wird mit drei Stimmen für den Antrag (StR Robert Necker, Mag. Dr. Rudolf Dujmovits, Mag. a Magdalena Horejschi) zu 19 Stimmen gegen den Antrag (Bgm. Wilhelm Thomas, Vizebgm. Bernhard Hirczy, StR Josef Kropf, Helene Petz, KR Edmund Potetz, Angelika Kirschner, Manuela Dax, Nicole Schwarcz, Emma Scheibreithner, Gordon Schöller, Christian Deutsch, Gerhard Forjan, StR Karin Hirczy-Hirtenfelder, Helmut Kniewallner, Willibald Deutsch, Philipp Schweizer, Gabriele Lechner, Hannes Dax, Michael Kristan) abgelehnt. Helene Petz verlässt die Sitzung. 3 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
4 02.) Nachtrag zum Beschluss des Gemeinderates vom 24. April 2013 über die 18. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Jennersdorf gemäß 19 Bgld. Raumplanungsgesetz Aufgrund eines Einspruches der Wasserbauabteilung des Landes betreffend einer Zufahrtsmöglichkeit zum Grieselbach konnte die vom Gemeinderat beschlossene 18. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes nicht im Raumplanungsbeirat be-handelt werden. Um eine Genehmigung im Raumplanungsbeirat zu ermöglichen, soll der Beschluss des Gemeinderates vom 24. April 2013 dahingehend abgeändert werden, dass beim betreffenden Grundstück ein 4m breiter Grünlandstreifen als Zufahrt für das Wasserbauamt frei bleibt. Bgm. Thomas erklärt, dass dieser Zufahrtsstreifen vom Wasserbauamt eingefordert wurde, obwohl bisher auch keiner vorhanden war und der Bereich vor diesem Grundstück von der Gemeinde für die Zufahrt zur Verfügung gestellt worden wäre. Dr. Dujmovits möchte wissen, ob die Optionsverträge bereits von allen Grundstückseigentümern unterschrieben wurden. Bgm. Thomas erklärt, dass noch nicht alle unterschrieben sind. Dr. Dujmovits berichtet, dass in den Erläuterungen zum Flächenwidmungsplan enthalten ist, dass bei jenen Fällen, bei welchen keine hohe Gefährdung mehr vorliegt, im Zuge des Bauverfahrens von der Baubehörde geologische Gutachten vorgeschrieben werden. Dr. Dujmovits sieht keinen Vorteil für die Bauwerber, wenn sie erst im Bauverfahren ein geologisches Gutachten vorlegen müssen, da die teuren Baupläne oft bereits fertiggestellt sind, bevor die Bauwerber zur Baubehörde kommen. Wenn erst dann ein geologisches Gutachten gefordert wird bzw. der Bauplan geändert oder das Bauvorhaben aufgrund der Rutschgefährdung gar nicht möglich ist, haben die Bauwerber bereits viel Geld für Architekten aufgewendet. Wenn im Zuge des Umwidmungsverfahrens ein geologisches Gutachten verlangt wird, kann der Grundstückseigentümer sofort abschätzen, ob eine Chance besteht, dass dieses Grundstück bebaut werden darf, und welche Bedingungen eingehalten werden müssen. Dr. Dujmovits möchte weiters wissen, warum der Beschluss über das Örtliche Entwicklungskonzept noch nicht auf der Tagesordnung enthalten war. Bgm. Thomas berichtet, dass das Örtliche Entwicklungskonzept und die Bebauungsrichtlinien in der nächsten Gemeinderatssitzung im Herbst zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Das ÖEK wird in Anlehnung an das Landesentwicklungskonzept erstellt und vom bestehenden Konzept nicht in vielen Bereichen abweichen. Es werden eventuell weitere Flächen für größere Siedlungsbauten vorgesehen, größere Veränderungen sind aufgrund der Siedlungsstrukturen von Jennersdorf gar nicht möglich. Dr. Dujmovits erklärt, dass im ÖEK verbindliche Bebauungsgrenzen als rote Linien ausgewiesen sind, hinter denen nicht mehr gebaut werden darf. Trotz dieser Linien wurde bereits mehrfach hinter diesen Grenzen eine Baubewilligung erteilt und danach einfach die rote Linie im ÖEK angepasst. Er äußert nun den Verdacht, dass dies wieder geschehen soll. Bgm. Thomas widerspricht und erklärt, dass das ÖEK gemeinsam mit dem Flächenwidmungsplan beschlossen worden wäre, wenn dies notwendig gewesen wäre. 4 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
5 Dr. Dujmovits zitiert einen Zeitungsartikel einer Raumplanerin an der BoKu Wien aus dem heutigen Standard unter dem Titel Statt spekulieren, den Boden befreien : Sie bezeichnet die Hortung als passive Bodenspekulation. Unbebaute erschlossene Baugründe seien Millionengräber. Der Flächenwidmungsplan sei mehr Schenkungsals Lenkungsinstrument. Besser lenken könnte man mit Widmungssteuern für Gemeinden, Umwidmungsmoratorien, Erschließungsabgaben bei Umwidmung. Er kritisiert, dass viele Gemeinden dabei versagen, die Flächenwidmung als Lenkungsinstrument einzusetzen, zb um der Zersiedelung entgegenzuwirken. Die Steuerung über das Geld, dh die Verrechnung der Widmungskosten an die Widmungswerber, wurde von den GRÜNEN bei der Sitzung über die Flächenwidmungsplanänderung beantragt, jedoch abgelehnt. Bgm. Thomas meint, dass die großen Umwidmungen eine Entwicklungsarbeit der Gemeinde sind, die der heimischen Bevölkerung weiterhilft, und daher wurde bei Beginn dieses großen Flächenumwidmungsverfahrens entschieden, dass diese den Widmungswerbern nichts kosten sollte. Dr. Dujmovits kritisiert, dass dies vom Bürgermeister allein entschieden und nicht vom Gemeinderat festgelegt wurde. Bgm. Thomas stellt den Antrag, den Gemeinderatsbeschluss über die 18. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Jennersdorf vom 24. April 2013 dahingehend zu ergänzen, dass beim Widmungsfall 73 ein vier Meter breiter Streifen zwischen dem Öffentlichen Gut (Grieselbach) und der betroffenen Grund-stücksfläche freigehalten wird und als Grünland gewidmet bleibt, um eine Bebauung des Grundstücksstreifens zu verhindern. Der Antrag wird mit 18 Stimmen für den Antrag (Bgm. Wilhelm Thomas, Vizebgm. Bernhard Hirczy, StR Josef Kropf, KR Edmund Potetz, Angelika Kirschner, Manuela Dax, Nicole Schwarcz, Emma Scheibreithner, Gordon Schöller, Christian Deutsch, Gerhard Forjan, StR Karin Hirczy-Hirtenfelder, Helmut Kniewallner, Willibald Deutsch, Philipp Schweizer, Gabriele Lechner, Hannes Dax, Michael Kristan) zu drei Stimmen gegen den Antrag (StR Robert Necker, Mag. Dr. Rudolf Dujmovits, Mag. a Magdalena Horejschi) angenommen. Dr. Dujmovits bittet darum, seine Wortmeldungen zu protokollieren. Vizebgm. Hirczy bittet darum, bei den Wortmeldungen etwas Rücksicht auf die Länge des Protokolls zu nehmen. Er stellt die wortwörtliche Protokollierung jedes Diskussionspunktes in Frage. Beilage: Skizze Sollzustand Änderungsfall 73 Helene Petz erscheint wieder zur Sitzung. 03.) Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages der Stadtgemeinde Jennersdorf für das Haushaltsjahr 2013 Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2013 lag gemäß 68 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung in der Zeit vom bis einschließlich im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Auflagefrist stand es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, gegen den Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftlich Einwendungen einzubringen. 5 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
6 Bgm. Thomas erläutert, dass ein neuerlicher Beschluss über den Voranschlag 2013 notwendig ist, da der Voranschlagsentwurf vor dem ersten Beschluss um einen Tag zu kurz aufgelegen hat. Er berichtet, dass innerhalb der Auflagefrist eine Einwendung eines Jennersdorfer Bürgers, Herrn Gerald Hüpfel, betreffend der Errichtung einer Hundezone eingelangt ist, und verliest diese teilweise. In der ersten Budgetsitzung wurde bereits über die Errichtung einer Hundezone diskutiert und damals abgelehnt, da eine derartige Hundezone in der Nähe des Freibades erst im Rahmen der Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens beim Grieselbach geplant ist, weil dort die notwendige Infrastruktur, wie zb Parkplätze, Wasserleitung, Bäume usw., vorhanden wäre. In der Einwendung wird erwähnt, dass sich ein privater Grundeigentümer bereit erklärt hat, sein eingezäuntes Grundstück am Tafelberg gegen Pflege, Rasen- und Strauchschnitt vorübergehend als Auslaufzone zur Verfügung zu stellen, bis die richtige Hundezone fertiggestellt ist. Mag. a Horejschi meint, dass es sich hierbei um ein Grundstück an der Grieselsteiner Straße handelt, und dass man dieses Grundstück als Probelauf für eine Hundezone verwendet könnte, um herauszufinden, wie eine derartige Zone bei der Bevölkerung ankommt. Bgm. Thomas macht den Vorschlag, das Grundstück zu besichtigen und über einen Probebetrieb einer Hundezone zu beraten. Bgm. Thomas stellt den Antrag, die große Hundezone im Bereich des Rückhaltebeckens beim Freibad vorzusehen und jetzt zu versuchen, mit dem privaten Grundstückseigentümer eine Einigung über die vorläufige Einrichtung einer Hundezone auf seinem Grundstück zu erzielen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Robert Necker möchte wissen, ob die Buchungen der einzelnen Leasingverträge im Leasingnachweis in den letzten Jahren richtig erfolgt sind, sodass die Endstände korrekt ausgewiesen werden. Bgm. Thomas berichtet, dass ihm nichts darüber bekannt ist, wird jedoch die Stände der Leasingverträge, Darlehen und Haftungen nochmals prüfen lassen. Robert Necker erkundigt sich, ob Katastrophenzuschüsse für die Sanierungsarbeiten nach den diversen Rutschungen im Gemeindegebiet eingeplant wurden. Bgm. Thomas erklärt, dass die Höhe der Zuschüsse derzeit noch nicht bekannt ist, da die Schadensbehebungen noch nicht abgeschlossen sind. Die gewährten Zuschüsse werden jedoch seiner Meinung frühestens im nächsten Jahr ausgeschüttet, sodass heuer keine große Summe im Budget berücksichtigt wurde. Dr. Dujmovits weist darauf hin, dass die versprochenen Unterlagen über die Bürgschaften bisher nicht vorgelegt wurden. Er berichtet, dass ein Kredit der WIFÖG, welcher durch die Bürgschaft Nr. 46 im Bürgschaftsnachweis besichert ist, derzeit tilgungsfrei gestellt ist und Ende 2013 ausläuft. Er möchte nun wissen, ob für diesen Kredit Zinsen bezahlt wurden und wie hoch diese waren, wie hoch die Kosten für die Tilgungsfreistellung sind, ob dieser Kredit mit Hilfe eines neu aufzunehmenden Kredites zurückbezahlt wird, ob es für diesen neuen Kredit eine variable oder fixe Verzinsung geben wird und wie hoch die Zinsen sind. Auch muss geklärt werden, ob eine aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Aufnahme dieses Kredites notwendig ist. Bgm. Thomas erklärt, dass von der Gemeinde für ein Darlehen der WIFÖG die Haftung übernommen wurde, mit welchem der Ankauf der Vossen-Gründe finanziert wurde und welches heuer ausläuft. Jener Kredit, welcher mit der Bürgschaft Nr N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
7 durch die Gemeinde abgesichert ist, wird ab 2014 getilgt werden. Bgm. Thomas sagt zu, die schriftlichen Unterlagen dazu bei der nächsten Gemeinderatssitzung vorzulegen. Dr. Dujmovits kritisiert, dass auch für die Haftung Nr. 48, welche den Schweizer- Franken-Kredit der WIFÖG absichert, keine Unterlagen vorgelegt wurden. Er erklärt, dass sich die niedrigen Zinsen des Kredites von 0,308% auf den Schweizer-Franken- Kredit beziehen. Gerechnet auf den zur Zeit der Aufnahme niedrigeren Eurokredit sind die Zinsen viel höher, weil der Schweizer Franken auf- und der Euro abgewertet wurde. Zusätzlich besteht ein Währungsrisiko, seit der Aufnahme des Kredites ist der Kurs des Schweizer Franken um ca. 35% gestiegen, was auf den Kredit umgerechnet einen Anstieg der Schulden um ca ,- bedeutet. Allerdings kann niemand vorhersehen, wie dieser Stand am Ende der Laufzeit aussehen wird. Er ist daher der Ansicht, dass es sich um eine Spekulation handelt. Ein weiteres Risiko besteht beim Tilgungsträger in Form einer Rentenversicherung, welche über die WIFÖG mit dem Geld der Gemeinde bedient wird. Das Geld wird einerseits in Staatsanleihen, andererseits zu einem bedeutenden Anteil in risikoreichere Vermögenswerte, wie zb Aktien und Immobilien, angelegt. Bei Pensionsvorsorgen wird jedoch derzeit um bis zu 30% weniger ausbezahlt als erwartet. Es kann daher passieren, dass der Tilgungsträger im Jahr 2032 nicht ausreicht, um die offene Kreditsumme zurückzuzahlen. Eine Kapitalgarantie von Seiten des Tilgungsträgers gibt es nicht. Über die hohen Gebühren der Fonds und die Behandlung der steuerlichen Erträge aus diesen Tilgungsträgern ist nichts bekannt. Die vorhandene Bankgarantie der Raiffeisenbank Königsdorf ihv ,- ist zu gering, da das Fremdwährungsrisiko derzeit ,- beträgt. Zudem läuft die Garantie am aus. Der Abschluss einer neuen Bankgarantie verursacht Kosten, die vermutlich von der Fa. Leeb & Partner über Spesen an die WIFÖG weiterverrechnet werden. Dr. Dujmovits verlangt, dass verschiedene Szenarien von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgerechnet werden, um zu ermitteln, welche Variante das geringste Risiko für die Stadtgemeinde birgt. Bgm. Thomas erklärt, dass die Kurskorrektur erst schlagend wird, wenn der Kredit fällig wird. Der Beschluss über die Haftungsübernahme für den Kredit der WIFÖG ihv ,- wurde am vom Gemeinderat einstimmig gefasst. Die Aufnahme des Kredites wurde vom damaligen Geschäftsführer der WIFÖG, Dkfm. Walter Postl, alleine vorgenommen. Schon damals wurde von der Erste Bank ein Fremdwährungskredit angeboten, weshalb am der aufgenommene Eurokredit vom Geschäftsführer in einen Schweizer-Franken-Kredit umgewandelt wurde. Zur Abdeckung des Kredites im Jahr 2032 zahlt die WIFÖG in einen Tilgungsträger ein. Seit der Vereinbarung mit der Fa. Leeb & Partner hat sich die WIFÖG und somit auch die Gemeinde insgesamt Zinszahlungen von ,- erspart. Vizebgm. Hirczy erklärt, dass er in seiner Funktion als Geschäftsführer der WIFÖG bereits Schritte zur Klärung der Angelegenheit eingeleitet hat. Bis zum Ende des Sommers wird eine detaillierte Unterlage eines Steuerberaters vorliegen, die mehrere Varianten für die weitere Vorgangsweise beinhaltet. Dr. Dujmovits betont, dass ein unabhängiger Berater die Angelegenheit prüfen muss, nicht die Fa. Leeb & Partner oder die Erste Bank, der von der Opposition bestimmt werden sollte. Er stellt daher den Antrag, dass der Gemeinderat gemeinsam einen unabhängigen Finanzberater und Wirtschaftstreuhänder aussucht und diesen beauf- 7 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
8 tragt, das Geschäft zu analysieren und verschiedene Szenarien für die weitere Vorgangsweise zu unterbreiten. Bgm. Thomas schließt sich Vizebgm. Hirczy an, jetzt eine Überprüfung durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer machen zu lassen. Sollte die Überprüfung nicht die gewünschten Ergebnisse bringen, muss man mit einer weiteren Untersuchung in die Tiefe gehen. Bgm. Thomas lässt über den Antrag von Dr. Dujmovits abstimmen. Der Antrag wird mit neun Stimmen für den Antrag (StR Robert Necker, Mag. Dr. Rudolf Dujmovits, Mag. a Magdalena Horejschi, Michael Kristan, StR Karin Hirczy- Hirtenfelder, Helmut Kniewallner, Willibald Deutsch, Philipp Schweizer, Hannes Dax) zu 13 Stimmen gegen den Antrag (Bgm. Wilhelm Thomas, Vizebgm. Bernhard Hirczy, StR Josef Kropf, Helene Petz, KR Edmund Potetz, Angelika Kirschner, Manuela Dax, Nicole Schwarcz, Emma Scheibreithner, Gordon Schöller, Christian Deutsch, Gerhard Forjan, Gabriele Lechner) abgelehnt. Da keine weiteren Anfragen gestellt werden, stellt Bgm. Thomas den Antrag, den ordentlichen Haushalt für das Jahr 2013 mit folgenden Summen zu beschließen: Ordentlicher Haushalt: Einnahmen ,- Ausgaben ,- Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen ,- Ausgaben ,- Gesamtvoranschlag: Einnahmen ,- Ausgaben ,- Der Antrag wird mit 19 Stimmen für den Antrag (Bgm. Wilhelm Thomas, Vizebgm. Bernhard Hirczy, StR Josef Kropf, KR Edmund Potetz, Angelika Kirschner, Manuela Dax, Nicole Schwarcz, Emma Scheibreithner, Gordon Schöller, Christian Deutsch, Gerhard Forjan, Helene Petz, StR Karin Hirczy-Hirtenfelder, Helmut Kniewallner, Willibald Deutsch, Philipp Schweizer, Gabriele Lechner, Hannes Dax, Michael Kristan) zu drei Stimmen gegen den Antrag (StR Robert Necker, Mag. Dr. Rudolf Dujmovits, Mag. a Magdalena Horejschi) angenommen. Die erwähnten Beilagen bilden einen integrierten Bestandteil des Beschlusses. Beilagen: Gesamtsummen VA 2013 Infozeilen VA 2013 Einwendung von Herrn Gerald Hüpfel 04.) Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Zinssatzes für das Darlehen Nr. 23, Kto.Nr bei der Ersten Bank Für das Darlehen Nr. 23 gemäß Darlehensnachweis der Stadtgemeinde Jennersdorf wurde eine Fixzinsvereinbarung bis zum abgeschlossen. 8 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
9 Bgm. Thomas berichtet, dass dieses Darlehen bisher mit 4,15% pa verzinst war. Das neue Angebot der Erste Bank lautet auf 1,35% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor, welcher derzeit bei ca. 0,2% liegt. Dr. Dujmovits möchte wissen, warum das Darlehen nicht ausgeschrieben wurde. Bgm. Thomas erläutert, dass durch das Auslaufen der Fixzinsvereinbarung nur eine Neuverhandlung der künftigen Zinsen mit der kreditführenden Bank und keine neuerliche Ausschreibung des gesamten Darlehens notwendig war. Dr. Dujmovits berichtet von der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2001, bei welcher laut Protokoll der damalige Vizebürgermeister Dkfm. Walter Postl die Erste Bank als Bestbieter für dieses Darlehen präsentiert und vorgeschlagen hat, sich aufgrund der langen Laufzeit des Darlehens von 25 Jahren für die Fixzinsvariante zu entscheiden. Weiters wurde erklärt, dass nach Ablauf von zehn Jahren das Darlehen hinsichtlich der Zuschläge neu verhandelbar ist, wobei Angebote von allen Instituten neu eingeholt werden können und ein Wechsel ohne Kündigung möglich ist. Dr. Dujmovits möchte daher wissen, warum das Darlehen nicht neu ausgeschrieben wurde. Bgm. Thomas erklärt, dass bei einer Neuausschreibung des Kredites eine komplett neue Kreditvergabe mit aufsichtsbehördlicher Genehmigung notwendig gewesen wäre. Er ist der Meinung, dass die Konditionen der Erste Bank nicht unterboten worden wären. Für eine Fixzinsvereinbarung von weiteren zehn Jahren würden Zinsen ihv ca. 2,7% bis 3,5% anfallen, daher ist die variable Verzinsung momentan günstiger. Ein Umstieg auf eine Fixzinsvariante ist jederzeit möglich. Außerdem wäre zu prüfen gewesen, ob die Gemeinde ohne Pönale aus den bestehenden Darlehen hätte aussteigen können. Dr. Dujmovits glaubt, dass der Umstieg von einem variabel verzinsten Kredit auf einen fix verzinsten Kredit nicht so leicht möglich und wahrscheinlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit, um den Anstieg der Darlehenszinsen von variabel verzinsten Krediten abzufangen, Zinsabsicherungsgeschäfte abgeschlossen. Der Siebenjahresfixzinssatz wäre derzeit 1,385%, für zehn Jahre würde er 1,8% ausmachen, zuzüglich der Aufschläge. Dr. Dujmovits ist der Meinung, dass die Gemeinde nur derzeit so niedrige Fixverzinsungen bekommen kann. Obwohl die fixe Verzinsung momentan mehr ausmachen würde als die variablen Zinssätze, wäre eine gewisse Absicherung für die nächsten Jahre vorhanden, wenn die Zinsen wieder steigen. Emma Scheibreithner wirft ein, dass eine Umstiegsmöglichkeit auf fixe Verzinsung im neuen Kreditvertrag fixiert werden sollte. Vizebgm. Hirczy fasst zusammen, dass natürlich die Möglichkeit besteht, dass eine allfällige Fixverzinsung in einigen Jahren niedriger sein kann als die steigenden variablen Zinsen. Dr. Dujmovits schließt sich dem an und meint daher, dass sich die Gemeinde ernsthaft überlegen sollte, Fixverzinsungen in Erwägung zu ziehen. Bgm. Thomas erklärt, dass er die Angebote für die Fixverzinsungen nur mündlich bekommen hat, da die Bank ebenfalls der Meinung ist, eine Fixverzinsung von ca. 3% wäre nicht lukrativ. Ing. Michael Janosch erscheint zur Sitzung. Bgm. Thomas sagt zu, die Möglichkeit eines Umstieges auf eine Fixzinsvereinbarung zumindest nach einer gewissen Laufzeit in den Kreditverträgen zu fixieren. Dr. Dujmovits würde dies begrüßen. 9 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
10 Bgm. Thomas stellt den Antrag, das Zinsangebot der Erste Bank für das Darlehen Nr. 23, Kto.Nr , bei der Erste Bank in Höhe von 1,35% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor anzunehmen. Der Antrag wird mit 20 Stimmen für den Antrag (Bgm. Wilhelm Thomas, Vizebgm. Bernhard Hirczy, StR Josef Kropf, StR Ing. Michael Janosch, KR Edmund Potetz, Angelika Kirschner, Manuela Dax, Nicole Schwarcz, Emma Scheibreithner, Gordon Schöller, Christian Deutsch, Gerhard Forjan, Helene Petz, StR Karin Hirczy- Hirtenfelder, Helmut Kniewallner, Willibald Deutsch, Philipp Schweizer, Gabriele Lechner, Hannes Dax, Michael Kristan) zu drei Stimmen gegen den Antrag (StR Robert Necker, Mag. Dr. Rudolf Dujmovits, Mag. a Magdalena Horejschi) angenommen. 05.) Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Zinssatzes für das Darlehen Nr. 24, Kto.Nr bei der Ersten Bank Für das Darlehen Nr. 24 gemäß Darlehensnachweis der Stadtgemeinde Jennersdorf wurde eine Fixzinsvereinbarung bis zum abgeschlossen. Bgm. Thomas berichtet, dass dieses Darlehen bisher mit 4,44% pa verzinst war. Das neue Angebot der Erste Bank lautet auf 1,35% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor. Bgm. Thomas stellt den Antrag, das Zinsangebot der Erste Bank für das Darlehen Nr. 24, Kto.Nr , bei der Erste Bank in Höhe von 1,35% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor anzunehmen. Der Antrag wird mit 20 Stimmen für den Antrag (Bgm. Wilhelm Thomas, Vizebgm. Bernhard Hirczy, StR Josef Kropf, StR Ing. Michael Janosch, KR Edmund Potetz, Angelika Kirschner, Manuela Dax, Nicole Schwarcz, Emma Scheibreithner, Gordon Schöller, Christian Deutsch, Gerhard Forjan, Helene Petz, StR Karin Hirczy- Hirtenfelder, Helmut Kniewallner, Willibald Deutsch, Philipp Schweizer, Gabriele Lechner, Hannes Dax, Michael Kristan) zu drei Stimmen gegen den Antrag (StR Robert Necker, Mag. Dr. Rudolf Dujmovits, Mag. a Magdalena Horejschi) angenommen. 06.) Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Zinssatzes für das Darlehen Nr. 39, Kto.Nr bei der Ersten Bank Für das Darlehen Nr. 39 gemäß Darlehensnachweis der Stadtgemeinde Jennersdorf wurde eine Fixzinsvereinbarung bis zum abgeschlossen. Bgm. Thomas berichtet, dass dieses Darlehen bisher mit 4,44% pa verzinst war. Das neue Angebot der Erste Bank lautet auf 1,35% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor. Bgm. Thomas stellt den Antrag, das Zinsangebot der Erste Bank für das Darlehen Nr. 39, Kto.Nr , bei der Erste Bank in Höhe von 1,35% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor anzunehmen. Der Antrag wird mit 20 Stimmen für den Antrag (Bgm. Wilhelm Thomas, Vizebgm. Bernhard Hirczy, StR Josef Kropf, StR Ing. Michael Janosch, KR Edmund Potetz, Angelika Kirschner, Manuela Dax, Nicole Schwarcz, Emma Scheibreithner, Gordon 10 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
11 Schöller, Christian Deutsch, Gerhard Forjan, Helene Petz, StR Karin Hirczy- Hirtenfelder, Helmut Kniewallner, Willibald Deutsch, Philipp Schweizer, Gabriele Lechner, Hannes Dax, Michael Kristan) zu drei Stimmen gegen den Antrag (StR Robert Necker, Mag. Dr. Rudolf Dujmovits, Mag. a Magdalena Horejschi) angenommen. 07.) Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Zinssatzes für das Darlehen Nr. 40, Kto.Nr bei der Ersten Bank Für das Darlehen Nr. 40 gemäß Darlehensnachweis der Stadtgemeinde Jennersdorf wurde eine Fixzinsvereinbarung bis zum abgeschlossen. Bgm. Thomas berichtet, dass dieses Darlehen bisher mit 4,44% pa verzinst war. Das neue Angebot der Erste Bank lautet auf 1,35% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor. Bgm. Thomas stellt den Antrag, das Zinsangebot der Erste Bank für das Darlehen Nr. 40, Kto.Nr , bei der Erste Bank in Höhe von 1,35% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor anzunehmen. Der Antrag wird mit 20 Stimmen für den Antrag (Bgm. Wilhelm Thomas, Vizebgm. Bernhard Hirczy, StR Josef Kropf, StR Ing. Michael Janosch, KR Edmund Potetz, Angelika Kirschner, Manuela Dax, Nicole Schwarcz, Emma Scheibreithner, Gordon Schöller, Christian Deutsch, Gerhard Forjan, Helene Petz, StR Karin Hirczy- Hirtenfelder, Helmut Kniewallner, Willibald Deutsch, Philipp Schweizer, Gabriele Lechner, Hannes Dax, Michael Kristan) zu drei Stimmen gegen den Antrag (StR Robert Necker, Mag. Dr. Rudolf Dujmovits, Mag. a Magdalena Horejschi) angenommen. Bgm. Thomas ersucht die Zuhörer, den Saal zu verlassen. 08.) Bericht des Prüfungsausschusses Gemäß 45 Abs. 8 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 55/2003 idgf (Wiederverlautbarung der Bgld. Gemeindeordnung) ist über Angelegenheiten, die nicht öffentlich behandelt werden, eine gesonderte Verhandlungsschrift abzufassen und im Gemeindearchiv aufzubewahren. 09.) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Dienstpostenplanes ab und Beförderung von OAR Judith Kinzl in die Dienstklasse V Gemäß 45 Abs. 8 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 55/2003 idgf (Wiederverlautbarung der Bgld. Gemeindeordnung) ist über Angelegenheiten, die nicht öffentlich behandelt werden, eine gesonderte Verhandlungsschrift abzufassen und im Gemeindearchiv aufzubewahren. 10.) Abschreibung von Gemeindeabgaben Gemäß 45 Abs. 8 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 55/2003 idgf (Wiederverlautbarung der Bgld. Gemeindeordnung) ist über Angelegenheiten, die nicht öffentlich behandelt werden, eine gesonderte Verhandlungsschrift abzufassen und im Gemeindearchiv aufzubewahren. 11 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
12 Die Öffentlichkeit wird wieder zur Sitzung zugelassen. Gerhard Forjan verlässt die Sitzung. 11.) Verzicht der Gemeinde auf den Einsatz von glyphosathaltigen Unkrautvertilgungsmittel und Aufklärung der Bevölkerung über die Wirkweise dieser Substanzen, Beratung und Beschlussfassung Begründung: Glyphosat ist der weltweit am häufigsten eingesetzte Wirkstoff zur Unkrautbekämpfung. Es wird über grüne Pflanzenteile aufgenommen und über den Saftstrom in der ganzen Pflanze verteilt. Glyphosat wird verwendet gegen unerwünschte Beikräuter auf landwirtschaftlichen Flächen (Acker-, Wein- und Obstbau, auf Wiesen und Weiden), im Wald, auf Kommunalflächen (Plätze, Parks), in Haus- und Kleingärten (Rasen, Wege), in Friedhöfen sowie auf Straßenrändern und Bahndämmen. Glyphosat wird häufig mit Tallowaminen als Zusatzstoff kombiniert. Diese erhöhen die Wirksamkeit und Toxizität von Glyphosat. Die Zusatzstoffe eines Pestizids sind in den Produktdatenblättern und teilweise auch auf den Verpackungen aufgelistet. Glyphosathaltige Produkte können in jedem Baumarkt gekauft werden. Glyphosat wird in verschiedenen Mischungen und unter verschiedenen Markennamen (wie z.b. Roundup ) vertrieben. 17 unterschiedliche Produkte sind aktuell in Österreich zugelassen und zusätzlich dürfen auch die 70 in Deutschland zugelassenen Produkte bei uns verwendet werden. In Österreich werden derzeit nach Angaben des Landwirtschaftsministers jährlich rund 400 Tonnen Glyphosat eingesetzt und das in steigenden Mengen. In den letzten Jahren verdichten sich die Hinweise, dass der Wirkstoff Glyphosat und weitere Zusatzstoffe sowie deren Abbauprodukte gefährlicher als bisher angenommen für Pflanze, Tier und Mensch sind. Konkret stehen sie im Verdacht, bei Tieren und Menschen die Fortpflanzung und Embryonal- bzw. Fötalentwicklung zu stören sowie bestimmte Krebserkrankungen zu begünstigen. Entsprechende wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse werden im Anhang aufgelistet. Aus Gründen des Schutzes der Umwelt, der Biodiversität und der Gesundheit des Menschen ist es dringend geboten, den Einsatz von Glyphosat zu vermeiden. Zu Herbiziden wie Glyphosat gibt es u.a. folgende Alternativen: Förderung der Akzeptanz einer natürlichen ( wilden ) Vielfalt an Pflanzen, denn geputzte Äcker und Gärten, Einheitsflora und Einheitsrasen sind nicht natürlich! Eine Alternative für (kommunale) Rasenflächen sind z.b. Blumenwiesenmischungen (siehe: Netzwerk Blühende Landschaft und Maschinelle bzw. händische Beseitigung von Beikräutern Abflämmen ist eine weitere Möglichkeit, gegen unerwünschte Beikräuter vorzugehen. Förderung des Biologischen Landbaus und der Bio-Gärtnerei bzw. Verzicht auf Pestizide (Fruchtfolgen, Beikrautbeseitigung händisch oder maschinell). 12 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
13 Anhang - Forschungsergebnisse Bisher wurde Glyphosat als ein Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln eingeschätzt, der sich im Vergleich zu anderen Pestizidwirkstoffen durch ein günstiges toxikologisches und ökotoxikologisches Profil auszeichnet. Neue Studien legen aber anderes nahe: Glyphosat erzeugt ein steigendes Rückstandsproblem in Böden, Oberflächenwässern und auch zunehmend in Grundwässern (Glyphosat-Nachweis in Oberflächenwässer in der EU bei 23 % und Abbauprodukt AMPA bei 45 % der Proben über dem Trinkwassergrenzwert; Nachweis in Grundwässern: bei 0,7 % bzw. 0,9 % der Proben über dem Trinkwassergrenzwert schon derzeit). Wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf Oberflächen- und Sickerwässer und damit nachfolgend in Bezug auf das Grundwasser legen eine Neubewertung der Glyphosat-Anwendung nahe. Im Rahmen des EDISSOC-Projektes (Klik et al. 2010) in Österreich wurden im Jahr 2008 Glyphosat-Konzentrationen im Sickwasser gemessen, die bis zum 80fachen über dem Trinkwasser-Grenzwert lagen. Im Bericht wird festgehalten: Der Nachweis von Glyphosat im Sickerwasser zeigt jedoch, dass die Substanz prinzipiell von Agrarflächen ins Grundwasser gelangen kann (leaching). Im Hinblick auf die Exposition gegenüber anderen Umweltchemikalien und den weitgehend unerforschten Kombinationswirkungen von Chemikaliengemischen sollte die Exposition auf Basis des precautionary principle so gering wie möglich gehalten werden. Die Datenlage legt nahe, dass bei andauernder und großflächiger Anwendung von Glyphosat letztlich die Grundwasserkörper sehr stark Gefahr laufen, über den Trinkwassergrenzwert von 0,1 μg kontaminiert zu werden und somit für die Trinkwasservorsorge verloren zu gehen. In den letzten Jahren fanden sich zahlreiche Hinweise auf negative Wirkungen von Glyphosat auf trächtige Ratten, die Spermienbildung bei Kaninchen und auf die Nieren von Mäusen (zitiert in Benachour et al. 2007). Dosisabhängig wurden vermehrt DNA-Strangbrüche und Zellkernveränderungen bei Erythrocyten von Goldfischen beobachtet (Cavas & Könen 2007). Marc et al. (2004) beschrieben negative Effekte auf die DNA-Synthese und Zellteilung bei Seeigel-Embryonen durch Roundup3plus. In Zelllinien führte niedrigdosierte Glyphosat-Behandlung zu Veränderungen der Lysosomen und der Mitochondrien-Membranen sowie zu morphologischen und funktionellen Veränderungen der Zellkerne (Malatesta et al. 2008). Zell- und gentoxische Effekte fanden sich auch in Studien mit menschlichen Zellen, so wurden vermehrt Chromosomen-Aberrationen nachgewiesen (Monroy et al. 2005, Lioi et al. 1998). Glyphosat, POEA (und AMPA) schädigen menschliche Zellen und führen zu deren raschem Absterben, selbst bei Konzentrationen, wie sie in der agronomischen Praxis auftreten können; außerdem wurden anti-östrogene und antiandrogene Effekte beschrieben, die zu endokrinen Störungen führen (Benachour et al. 2007, Benachour & Seralini 2009, Gasnier et al. 2009). DNA-Fragmentierung, Schrumpfung und Fragmentierung der Zellkerne wurden beobachtet. Die Hemmung des Enzyms Aromatase, das Androgene in Östrogene umwandelt und daher eine zentrale Rolle bei der Östrogen-Produktion und damit bei der Keimzellbildung und Fortpflanzung spielt, wird als besonders problematisch gesehen. Unter den getesteten Roundup-Versionen (R450, R400, R360, R7.2) erwiesen sich R400 und POEA als besonders toxisch. Glyphosat allein war in der Regel weniger toxisch, was auf eine durch die POEA (bzw. Formulierungsmittel) induzierte zusätzliche Toxizität hinweist, die mit der durch POEA erleichterten Aufnahme von Glyphosat durch die Zellmembranen in Verbindung gebracht wird. Für die Autoren der genannten Arbeiten steht Roundup damit im Verdacht, die menschliche Fortpflanzung und 13 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
14 Embryonalentwicklung zu stören, zudem würden toxische Effekte und hormonelle Wirkungen der Formulierungen bislang unterschätzt. Glyphosat steht darüber hinaus im Verdacht, bestimmte Krebserkrankungen wie das Non-Hodgkin-Lymphom (Krebserkrankung des lymphatischen Systems) zu fördern (Eriksson et al. 2008) und die Entstehung von Hauttumoren zu begünstigen (George et al. 2010). Beispielsweise wurde Glyphosat 1985 in den USA noch als eine krebserregende Substanz der Gruppe C eingestuft, doch mit der zunehmenden Anwendung von gentechnisch veränderten Glyphosat-resistenten Pflanzen wurde diese Einstufung zurückgenommen. Unter den Wasserlebewesen schädigt Glyphosat insbesondere Amphibien. Glyphosat beeinträchtigt selbst bei niedrigen Dosen die Embryonalentwicklung von Fröschen und Küken erheblich. Behandelte Embryos zeigten eine abnorme Entwicklung und Missbildungen insbesondere im Kopfbereich und Nervensystem (Paganelli et al. 2010) und (Carrasco et al. 2010). Weiters zeigen Studien, dass Glyphosat Bodennützlinge schädigt, die wichtig für Nährstoffverfügbarkeit und -verwertung, Stickstofffixierung und natürliche Krankheitsbekämpfung sind (Huber 2011). Auch eine neue Rinderseuche eines Chronischen Botulismus in Deutschland wird mit dem massenweisen Glyphosat-Einsatz in Verbindung gebracht (Krüger 2012). Der zunehmende Einsatz von Glyphosat beruht u.a. in der Landwirtschaft auf die vermehrte Anwendung der Direktsaatsysteme (Ackerbaumethode ohne Bodenbearbeitung vor der Saat) mit dem Abspritzen der unerwünschten Begleitflora nach der Ernte und vor der Neuansaat der Folgekultur. Zudem wird in der Landwirtschaft die Anwendung der Sikkation immer beliebter. Dies bezeichnet das Totspritzen von Kulturpflanzenbeständen wie Getreide, Raps, Kartoffeln und Kürbis mit v.a. Glyphosat, um eine gleichmäßige, beschleunigte Abreifung (Abtrocknung) und Ernteerleichterung zu ermöglichen. Robert Necker erklärt, dass es hier vor allem um das Mittel RoundUp geht, welches ein Totalherbizid ist, dh es tötet jede Pflanze, auf welche es aufgebracht wird, und zu ca. einem Drittel der gesamten verkauften Menge in privaten Haushalten verwendet, obwohl es ursprünglich nur für den Ackerbau geplant war. Zudem wird es häufig von Gemeinden und Straßenverwaltungen zum Spritzen von Straßenrändern eingesetzt. In letzter Zeit gibt es vermehrt Hinweise darauf, dass das enthaltene Glyphosat krebserregend und erbgutverändernd sein soll und die Embryonalentwicklung beeinflusst. Aus diesen Gründen stellt Robert Necker den Antrag, der Gemeinderat möge im Sinne des Umweltschutzes und der Vorbildwirkung beschließen: 1. Die Stadtgemeinde Jennersdorf verbietet den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf Kommunalflächen. 2. Die Stadtgemeinde Jennersdorf informiert die Bevölkerung über die Gefährlichkeit des Einsatzes von glyphosathältigen Unkrautvertilgungsmitteln insbesondere für Kinder und ältere Menschen sowie für sich im Freien bewegenden Tiere und fordert die Bevölkerung auf, diese Mittel nicht zum Einsatz zu bringen. Robert Necker führt weiter aus, dass das Mittel in Deutschland bereits seit Jahren nicht mehr im Einsatz ist. Nach einer EU-weiten Untersuchung haben 50% der Menschen bereits den Wirkstoff Glyphosat im Körper, in Österreich liegt dieser Wert etwas darunter. 14 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
15 Vizebgm. Hirczy versichert, dass die Gemeinde bereits - in Absprache mit den Mitarbeitern - auf dieses Mittel weitgehend verzichtet. Trotzdem ist es der Stadtgemeinde nicht möglich, sämtliche Gras- und Moosbestände händisch oder maschinell zu entfernen, da sonst zusätzliche Mitarbeiter dafür aufgenommen werden müssten. Er macht daher den Vorschlag, den ersten Punkt des Antrages dahingehend zu ändern, dass die Stadtgemeinde Jennersdorf versuchen soll, den Einsatz glyphosathältiger Mittel zu vermindern, da diese Zielsetzung auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Robert Necker weist darauf hin, dass es genügend andere Möglichkeiten und Mittel gibt, die in der Stadtgemeinde Jennersdorf eingesetzt werden könnten, zb Abflämmen. Bgm. Thomas schließt sich dem an und betont, dass derartige Mittel ohnehin nur dort eingesetzt werden, wo es unbedingt erforderlich ist, zb bei Gehsteigen und Straßenkanten. Vizebgm. Hirczy fasst zusammen, dass ein gänzlicher Verzicht von Unkrautvertilgungsmitteln nicht möglich ist, kann aber anbieten, dass versucht wird, auf den Einsatz weitestgehend zu verzichten und Alternativen zu verwenden. Die Sitzung wird für eine kurze Pause unterbrochen. Robert Necker und Vizebgm. Hirczy stellen gemeinsam den Antrag, der Gemeinderat möge im Sinne des Umweltschutzes und der Vorbildwirkung beschließen: 1. Die Stadtgemeinde Jennersdorf verwendet glyphosathaltige Herbiziden auf Kommunalflächen nur mehr dort, wo es keine Alternativen gibt, und verfasst über den Einsatz einen jährlichen Bericht. 2. Die Stadtgemeinde Jennersdorf informiert die Bevölkerung auf der Homepage und in den Stadtnachrichten über die Gefährlichkeit des Einsatzes von glyphosathältigen Unkrautvertilgungsmitteln insbesondere für Kinder und ältere Menschen sowie für sich im Freien bewegenden Tiere und fordert die Bevölkerung auf, diese Mittel nicht zum Einsatz zu bringen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 12.) Allfälliges Helmut Kniewallner möchte wissen, wann die Fußgängerbrücke in der Nähe der Gemeindebauplätze in Grieselstein errichtet wird. Bgm. Thomas berichtet, dass die Brücke wahrscheinlich im Sommer/Herbst montiert wird. KR Potetz weist darauf hin, dass der Tourismusverband am 23. Juli 2013 von 8.30 bis Uhr in der Therme Loipersdorf ein Jennersdorftag veranstaltet wird, bei welchem alle Jennersdorfer einen Gratiseintritt in die Therme bekommen. Ab Uhr findet ein Schmankerlbuffet am Vorplatz der Therme statt. Robert Necker berichtet, dass die Gruppe Energie von der Dorferneuerung den Vortrag Energie-autark mit DI Binder von der Burgenländischen Energieagentur organisiert hat, welcher am 26. Juni um Uhr im Burgenlandhof stattfindet, und lädt die Gemeinderäte dazu ein. Er ergänzt, dass der Vortrag über das EKKO-Projekt bezahlt wird, der Druck im Stadtamt erfolgt ist und der Entwurf des Grafikstudios 15 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
16 Gsöllpointer aus Doiber für die Einladung zur Veranstaltung von den GRÜNEN bezahlt wurde. Bgm. Thomas kritisiert, dass der Briefkopf sowie die Kontaktdaten der Gemeinde auf der Einladung ersichtlich hätte sein sollen, da es sich um eine Gemeindeveranstaltung handelt und dies aus der Einladung nicht ersichtlich ist. Mag. a Horejschi dankt der Gemeinde für die Vervielfältigung der Einladungen und erklärt, dass sie ihre Telefonnummer auf der Einladung bekannt gegeben hat, um Auskünfte über den Vortrag geben zu können. Dr. Dujmovits erinnert daran, dass Bgm. Thomas versprochen hat, das Protokoll der Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Bezirk Jennersdorf bezüglich Behandlung der Spekulationsgeschäfte vorzulegen. Bgm. Thomas erklärt, dass er diese Bitte leider nicht nachkommen kann, da es sich um ein vertrauliches Protokoll handelt, welches nicht weitergegeben werden darf. Er erklärt jedoch, dass der Abwasserverband ohne Verlust aus den Spekulationsgeschäften ausgestiegen ist. Für weitere Informationen können sich die Gemeinderäte gerne mit der Bank Austria in Verbindung setzen. Dr. Dujmovits möchte wissen, ob es bereits neue Konditionen der Kommunalkredit für das Swap-Geschäft der Gemeinde gibt. Bgm. Thomas berichtet, dass sich die Kommunalkredit derzeit in einer Umstrukturierung befindet und daher noch kein neuerliches Angebot vorgelegt hat. Er meint, dass dieses bis zur nächsten Sitzung vorliegen müsste. Dr. Dujmovits erkundigt sich nach dem Stand der Verhandlungen bezüglich des Objektes Raffel. Bgm. Thomas bestätigt, dass die finnische Hotelgruppe weiterhin Interesse am Kauf hat. Bgm. Thomas und Vizebgm. Hirczy weisen darauf hin, dass am Samstag in der Kirchenstraße ein Oldtimertreffen stattfindet und deshalb die Kirchenstraße am Vormittag für den normalen Straßenverkehr gesperrt ist. Robert Necker möchte wissen, wann die nächste Gemeinderatssitzung stattfinden wird. Bgm. Thomas meint, dass es voraussichtlich im September, bei Bedarf schon Ende August eine Gemeinderatssitzung geben wird. Da keine weiteren Anfragen gestellt werden, dankt der Vorsitzende allen Anwesenden für ihr Erscheinen und die konstruktive Mitarbeit und schließt um Uhr die Sitzung. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Die Protokollbeglaubiger: Willi Thomas eh Kinzl eh Hirczy Bernhard eh Karin Hirczy-Hirtenfelder eh 16 N:\Gemeinderat\Niederschriften\2013\Niederschrift 7. Gemeinderatssitzung docx
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