Last-Minute-Seminare. PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH. Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot!

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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Jetzt buchen! Last-Minute-Seminare Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen an, die sich durch besonders kleine Teilnehmergruppen auszeichnen. Sie profitieren also zweifach: einmal durch den besonders niedrigen Last-Minute- Preis und zum anderen durch den kleinen Teilnehmerkreis, der eine besonders starke Konzentration auf die Interessenschwerpunkte der Teilnehmer und ein Eingehen auf die individuellen Fragestellungen ermöglicht. Den "Last-Minute-Preis" erhalten diejenigen Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Seminars in die Last-Minute- Liste noch nicht für das Seminar reserviert oder fest angemeldet waren. Wir würden uns über viele Kurzentschlossene unter Ihnen freuen. Eine Teilnahme an diesen Last- Minute-Seminaren lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Dieses Mal bieten wir Ihnen folgende Seminarveranstaltungen an: Auf einen Blick Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Mittwoch, den 14. November 2012, in Hamburg im Mercure Hotel Hamburg City 240,00 Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Donnerstag, den 15. November 2012, in Stuttgart im Hilton Hotel Garden Inn 240,00 Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Dienstag, den 20. November 2012, in Köln im Mercure Severinshof Köln City 240,00 Postfach Frechen Telefon: / Telefax: / Internet: seminare@pfa-arbeitsrecht.de

2 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Erfahren Sie das Wichtigste zu: Neue Termine Die Grundlagen des Arbeitszeitschutzrechts Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausen, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, Ersatzruhetage und Ausgleichszeiträume Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitschutz Berechnung der gesetzlich zulässigen Mehrarbeit Umsetzung neuer EU-Richtlinien, EuGH- und -Rechtsprechung Bereitschaftsdienstproblematik inkl. opt in und opt out Regelungen auf tarifvertraglicher Basis Reisezeiten und andere Nebenzeiten in Arbeitszeitgesetz und Vergütung (mit allg. Einblick in tarifvertragliche Besonderheiten) Arbeitszeitrechtliche Aufsichts- und Dokumentationspflichten Verantwortlichkeit und Haftung des Arbeitgebers für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes Direktionsrecht des Arbeitgebers über Lage und Verteilung der Arbeitszeit Umfang und Grenzen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung Voraussetzung, Grundelemente und verschiedene Formen von Arbeitszeitflexibilisierung (z. B Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit usw.) Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen für Langzeitund Lebensarbeitszeitkonten (inkl. Flexi I und II) Muster für die Gestaltung von Arbeitszeit-Regelungen in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung

3 Zum Thema: Im Betriebsalltag stehen Fragen zur Arbeitszeit häufig auf der Tagesordnung. Muss ich Sonntags arbeiten? Wann darf von der gesetzlichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden? Kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit kurzfristig verändern z.b. Nachhause schicken? Kann er Überstunden einfach so anordnen? usw. Die Gestaltung der Arbeitszeit im Betrieb basiert auf gesetzlichen und tariflichen Regelungen, welche den Gestaltungsspielraum von Unternehmen und Arbeitnehmern vorgeben. Daher macht Sie der erste Teil des Seminars mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Änderungen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung in Gesetz und Rechtsprechung vertraut - einschließlich der neuesten Entwicklungen des EU-Rechts. So hat etwa die geänderte Rechtsprechung zur Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gravierende Auswirkungen gehabt. Zudem waren die Reichweite des Mitbestimmungs- und Auskunftsrechts des Betriebsrats in Sachen Arbeitszeit Gegenstand mehrerer neuerer Entscheidungen der Rechtsprechung. Diese geänderten Rahmenbedingungen und ihre Konsequenzen auf die betriebliche Arbeitszeitgestaltung gilt es zu kennen und fehlerfrei umzusetzen sowohl für Personalverantwortliche als auch für die Interessenvertretung, die bei der Gestaltung der Arbeitszeit weitgehende Mitbestimmungsrechte besitzt. Flexibilität wird heute großgeschrieben, auch oder gerade, wenn es um die Arbeitszeit in Betrieben, Verwaltungen oder Pflegeeinrichtungen geht. Sie verspricht für das Unternehmen wie für die Beschäftigten eine Vielzahl von Vorteilen. Steigerung der Effizienz und eine bessere Anpassung an schwankende Auftragssituationen sorgen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Für eine größere Zufriedenheit der Arbeitnehmer sorgt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, höhere Eigenverantwortung und sicherere Arbeitsplätze. Doch innovative Arbeitszeitmodelle müssen selbst bei hoher Akzeptanz der beiden Betriebsparteien zahlreiche arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen beachten. So werden bei der Umsetzung der verschiedenen Arbeitszeitmodelle in die eigenen betrieblichen Abläufe nicht selten für Personalverantwortliche wie auch für Arbeitnehmervertreter einschneidende Rechtsfragen und Unsicherheiten aufgeworfen. Worauf muss konkret geachtet werden, wenn ein Betrieb flexible Arbeitszeiten einführen will? Wie sehen die tariflichen Rahmenbedingungen aus? Wie weit gehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates? Welche relevanten Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts sind einzuhalten? Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte müssen beachtet werden? Der zweite Teil der Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den wichtigsten flexiblen Arbeitszeitmodellen, die heutzutage in der betrieblichen Praxis bei der Arbeitszeitgestaltung zu finden sind, wie z.b. die Vertrauensarbeitszeit oder die Gleitzeit. Auch Zeitkonten werden in vielen Unternehmen als strategisches Thema aufgegriffen. Daher lernen Sie in unserem Seminar ebenfalls die Gestaltungsmöglichkeiten über Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kennen und werden mit den zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem neuen Flexi II Gesetzes" vertraut gemacht.

4 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00. zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Ihre Referenten Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter Tel.: von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen behilflich sein zu dürfen. RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Herr Hackl ist seit längerem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er verfügt über ein breites arbeitsrechtliches Wissen, über eine vielfältige forensische Erfahrung und kennt sich aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe auch sehr gut auf der Arbeitgeberseite aus. Seit 2005 ist er als Referent im Arbeitsrecht für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Individual- und Kollektiv Arbeitsrechts. Sein Tätigkeitsfeld umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere das Entwerfen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen. RA Andreas Sperling Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Herr Andreas Sperling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der renommierten Kanzlei Rentrop Zeeb Sperling Kellner in München. Er berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Sperling ein erfahrener und gefragter Referent für arbeitsrechtliche Seminare.

5 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Mittwoch, den 14. November 2012, in Hamburg im Mercure Hotel Hamburg City Das Mercure Hotel Hamburg City ist ein 4-Sterne-Hotel. Das Haus liegt in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums in einem modernen Geschäftsviertel. Die Tagungsräume verfügen über modernste Technik, sind von Tageslicht durchflutet und laden ein zu konzentriertem und entspanntem Arbeiten. In wenigen Minuten Fußweg erreichen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel, mit denen Sie in kürzester Zeit zum berühmten Hafen oder auch in die lebendige Innenstadt gelangen. Kategorie: 4 Sterne Mercure Hotel Hamburg City Amsinckstrasse Hamburg Tel.: 040 / Fax: 040 / Donnerstag, den 29. November 2012, in München im Best Western Cristal Direkt im Münchner Zentrum gelegen, bietet das Best Western Hotel Cristal eine gehobene Ausstattung in angenehm persönlicher Atmosphäre. Durch die Bahnhofsnähe hat das Haus eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die Tagungsräume verfügen über modernste Technik, sind von Tageslicht durchflutet und laden ein zu konzentriertem und entspanntem Arbeiten. Kategorie: 4 Sterne Best Western Cristal Schwanthaler Straße München Tel.: 089 / Fax: 089 / Donnerstag, den 31. Januar 2013, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Genießen Sie Ihren Aufenthalt am Rande der Hektik Inmitten des pulsierenden Lebens der Metropole, im dynamischen Stadtteil Friedrichshain unweit von Berlin-Mitte gelegen, heißt Sie das NH Berlin-Alexanderplatz herzlich willkommen. Hier genießen Sie allen Komfort und befinden sich direkt am Puls der kulturellen Hochburg Berlin. Kategorie: 4-Sterne NH Berlin Alexanderplatz Landsberger Allee Berlin Tel.: 030 / Fax: 030 /

6 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Mittwoch, den 06. März 2013, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Das direkt auf dem Flughafengelände gelegene InterCity Hotel Frankfurt Airport besticht mit einem Ambiente in frohen Farben und konsequentem Design. Das zur Steigenberger-Gruppe zählende Haus ist modern und unkonventionell und bietet den richtigen Rahmen für unsere Veranstaltung. Der Airport-Shuttle- Service sorgt für eine problemlose Anreise. Die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne InterCity Hotel Frankfurt Airport CargoCity Süd Frankfurt Tel.: 069 / Fax: 069 / Dienstag, den 09. April 2013, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Das NH Düsseldorf-City Nord befindet sich direkt am Rhein. In nur wenigen Minuten ist das Zentrum (Königsallee) und die Autobahn zu erreichen. Die tageslichtdurchfluteten Tagungsräume sind alle schallisoliert, mit modernster Tagungstechnik ausgestattet und verfügen über Klimaanlage. Internationale und Regionale Spezialitäten erwarten Sie im Restaurant. Kategorie: 4 Sterne NH Hotel Düsseldorf City Nord Münsterstraße Düsseldorf Tel.: 0211 / Fax: 0211 / PfA-Inhouse-Seminare+++ Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

7 Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Seminar-Gebühr 340,00 zzgl. MwSt. Mittwoch, den 14. November 2012, in Hamburg im Mercure Hotel Hamburg City Donnerstag, den 29. November 2012, in München im Best Western Cristal Donnerstag, den 31. Januar 2013, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Mittwoch, den 06. März 2013, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Dienstag, den 09. April 2013, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

8 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Erfahren Sie das Wichtigste zu: Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Häufige Kurzerkrankung Langandauernde Erkrankung Dauerhafte Leistungsunfähigkeit Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung Die krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts Negativer Gesundheitsprognose Betrieblichen Beeinträchtigungen/Entgeltfortzahlungskosten Interessenabwägung Beweislastverteilung Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen Low-Performance Besondere Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Alkoholismus und Drogenabhängigkeit Psychische Erkrankungen des Arbeitnehmers Kündigung wegen eines Glaubenskonflikts HIV-Infektion Inhaftierung des Arbeitnehmers Eignungsmängel Betriebliches Eingliederungsmanagement Einführung, Anwendung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement Die Pflichten des Arbeitgebers und ihre Grenzen Kontrollrechte des Betriebsrates Rechtsfolgen der Nichtdurchführung Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung Unwirksamkeit einer Krankheitskündigung wegen Diskriminierung Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit / Ausschlussfristen Wiedereinstellungsanspruch Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderter bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer) Rückgabe des Dienstwagens? Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung

9 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Erfahren Sie das Wichtigste zu: Zielvereinbarungen als Führungsinstrument und Gestaltungsmittel Begriff der Zielvereinbarung; Abgrenzung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe Charakter einer Zielvorgabe als freiwillige Abrede bzw. Übereinkunft Zielvereinbarungen als Führungs-, HR- und Steuerungsinstrument Zielvereinbarungen mit und ohne Entgeltbezug Nutzen und Funktionen von Zielvereinbarungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Definition der Ziele und Einordnung in ein übergeordnetes Zielsystem Implementierung eines Zielvereinbarungssystems Vorbereitung der Mitarbeiter auf Zielvereinbarungsgespräche; Phasen eines Mitarbeitergespräches; Probleme im Gespräch; Gesprächstechniken, -dokumentation; Feedbackkultur Arbeitsrechtliche Sanktion bei Nichterreichung von Zielen Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Zusammenhang zwischen Zielerreichung und leistungsorientierter Vergütung Leistungsvergütungssysteme - Chancen und Risiken Bonusmodelle; Qualifikationslohnmodelle Unterschiedliche Prämienlohnmodelle Weiter Formen variabler Vergütung und deren Abgrenzung Entgelt bei Gruppen- und Teamarbeit Mess- und Bewertungskriterien Bewertungs- und Vergütungssystematik nach dem Hay-Konzept Berechnungsmodelle zur Ausschüttung Bonuszahlung trotz Freistellung Vereinbarung von Vorbehalten? Insolvenzgeld und variable Vergütung Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung unter arbeitsrechtlichen Aspekten Zielvereinbarungen und Vertragsrecht - individualrechtliche Konsequenzen bei Zielverfehlung? Feststellung der Zielerreichung bzw. Ursachen für Zielverfehlung Streitigkeiten über den Grad der Zielerreichung Haftungsfallen bei Zielvereinbarungen Auswirkungen von Leistungsstörungen Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung und leistungsorientierte Entlohnung Begrenzungs- und Beendigungsmöglichkeiten variabler Vergütung Wirtschaftlich angespannte Lage beim Arbeitgeber - Wegfall der Geschäftsgrundlage AGG-konforme Gestaltung von Zielvereinbarungen und leistungsorientierten Vergütungssystemen Beispielfälle und Anwendungsfehler Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung leistungsbezogener Vergütungssysteme Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG Leistungsvergütung und Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Implementierung und Durchführung von Zielvereinbarungen Informationsrechte und Unterrichtungspflichten bei Zielvereinbarungen Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätzen Teilnahmerechte des Betriebsrats bei Zielvereinbarungsgesprächen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei nichterreichten Leistungszielen Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung

10 Last-Minute Anmeldung Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis -Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Last-Minute-Preis 240,00 zzgl. MwSt. Mittwoch, den 14. November 2012, in Hamburg im Mercure Hotel Hamburg City Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Last-Minute-Preis 240,00 zzgl. MwSt. Donnerstag, den 15. November 2012, in Stuttgart im Hilton Hotel Garden Inn Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Last-Minute-Preis 240,00 zzgl. MwSt. Dienstag, den 20. November 2012, in Köln im Mercure Severinshof Köln City Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

11 Zum Thema: Zielvereinbarungen sind aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Sie werden inzwischen auf allen Hierarchieebenen als Standardinstrument zur Bemessung variabler Vergütungsbestandteile eingesetzt. Nicht zuletzt sollen sie den Einsatz und die Motivation der Mitarbeiter steigern und die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern fördern. Vor diesem Hintergrund setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor sind. Folglich ist eine wachsende Zahl von Unternehmen (aber auch von Verwaltungen und Behörden) bestrebt, Bedingungen zu schaffen, die die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer stärken sollen. Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Vergütungssysteme und Mitarbeitgespräche spielen hierbei eine zentrale Rolle. Doch obwohl Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütungssysteme in aller Munde sind und als Instrumente moderner Personalführung gelten, bereitet ihre arbeitsrechtliche Einordnung und Handhabung nach wie vor vielfältige Schwierigkeiten; eine einschlägige und feste Rechtsprechung ist nur spärlich vorhanden bzw. in Ansätzen erkennbar. Zielvereinbarungsgeschützte Vergütungsbestandteile sind in Arbeitsverträgen oft lückenhaft und ungenau formuliert. Gerade im Zuge des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind hier zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben zu beachten, um diskriminierungsfreie Beurteilungssysteme zu gewährleisten. Das Seminar vermittelt Ihnen zunächst die Begriffe Zielvereinbarung, leistungsbezogene Lohnvergütung und Mitarbeitergespräche als Führungs- und Anreizinstrumente. In diesem Zusammenhang werden besonders Nutzen und Funktionen der verschiedenen Varianten von ZV-Modellen erläutert. Verkannt werden darf dabei nicht, dass die Koppelung von Zielvereinbarungen und leistungsorientierter Bezahlung aus der Sicht der Beschäftigten nicht nur Chancen, sondern auch eine Reihe von Risiken in sich bergen können. Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs- bzw. Personalräte, die mit der Einführung von Zielvereinbarungen, leistungsorientierten Vergütungsmodellen und systematischen Mitarbeitergesprächen tagtäglich konfrontiert sind, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen hierbei zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte rechtssicher und sozialverträglich geregelt werden können. Daher erhalten Sie umfassende Informationen sowie Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung und Durchführung von Zielvereinbarungen sowie deren Implementierung in der betrieblichen Praxis. Speziell zu den arbeits- und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten erfahren Sie alles Wesentliche für eine effiziente Arbeitsgestaltung. Dazu zählen insbesondere der Zielvereinbarungsprozess selbst, die Definition der Ziele, die variable Vergütung im Zusammenhang mit der Zielerreichung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeitergespräche. Selbstverständlich lernen Sie auch das Zusammenspiel zwischen Zielvereinbarung und leistungsorientierter Vergütung einerseits und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats andererseits kennen. Wir werden Sie intensiv über die Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze von leistungsorientierter Vergütung informieren. Schließlich bekommen die Seminarteilnehmer auch praxisrelevante Unterlagen wie z.b. Checklisten und Musterbeispiele für Betriebsvereinbarungen. Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der betrieblichen Tätigkeit der Teilnehmer, die genügend Raum erhalten, um ihre rechtlichen und unternehmensspezifischen Fragen während der Veranstaltung direkt in die Diskussion einbringen zu können.

12 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Führungskräfte, HR Professionals, Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit Entgeltfragen und Zielvereinbarungen befasst sind. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß 46 Abs. 6 BPersVG / 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Ihre Referenten Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter der Telefonnummer von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung und freut sich, Ihnen behilflich sein zu dürfen. RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln Herr Rechtsanwalt Alexander Bader ist Mitglied der renommierten Anwaltssozietät Rodrigues & Kaplik Rechtsanwälte in Köln. Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei gehört neben dem allgemeinen Zivilrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz auch das Arbeitsrecht. Herr Bader vertritt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Des Weiteren ist Herr Bader ein erfahrener Dozent im Arbeitsrecht. RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Hackl ein geschätzter Referent im Arbeitsrecht und für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig.

13 Veranstaltungsort und Termin Dienstag, den 20. November 2012, in Köln im Mercure Hotel Severinshof Köln City Willkommen im 4-Sterne Mercure Hotel Severinshof Köln City! Dank der zentralen Lage erreichen Sie viele Sehenswürdigkeiten, die Messe und den Rhein bequem zu Fuß. Ihre Veranstaltungen finden in den variablen Tagungsräumen mit modernster Technik statt. Kategorie: 4 Sterne Mercure Hotel Severinshof Köln Severinsstr Köln Tel.: 0221 / Fax: 0221 / PfA-Inhouse-Seminare+++ Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

14 Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Seminar-Gebühr 340,00 zzgl. MwSt. Dienstag den 20. November 2012, in Köln im Mercure Severinshof Köln City Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

15 Zum Thema: Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat. Neben Grundsatzurteilen werden die Referenten insbesondere folgende Urteile aus der neueren Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung behandeln: Anspruch auf Jahresurlaub trotz Krankheit, EuGH Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen Wirksame krankheitsbedingte Kündigung negative Gesundheitsprognose Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit Krankheitsbedingte Kündigung wegen Alkoholismus LAG Berlin-Brandenburg Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz Krankheitskündigung und leidensgerechter Arbeitsplatz Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten Betriebliches Eingliederungsmanagement (Keine) Wirksamkeitsvoraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) auch ohne Betriebsrat Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Integrationsamtes Mitteilung von Unterhaltsverpflichtungen ird 102 BetrVG bei Krankheitskündigung LAG Berlin-Brandenburg Kündigung bei Nichtanzeige der Arbeitsunfähigkeit LAG Köln Verspätete Krankmeldungen als (wirksamer) Kündigungsgrund LAG Hessen Rückgabe des Dienstwagens nach sechs Wochen Krankheit? Urlaubsabgeltung nach Krankheit fällt unter Ausschlussfristen Urlaubsanspruch nach Krankheit nur noch für 18 Monate? Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen. Oftmals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus. Besonderen Zündstoff hat die Diskussion um die krankheitsbedingte Kündigung durch die neuen Urteile zur Urlaubsabgeltung trotz jahrelanger Erkrankung erhalten. Experten rechnen mit einem erheblichen Anstieg von krankheitsbedingten Kündigungen. Allein aus Kostengründen wird sich jeder Arbeitgeber genau überlegen, ob er es sich zukünftig noch leisten kann, dauerkranke Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein Lotteriespiel ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprüften in der Praxis als solche empfunden wird. Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen.

16 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- bzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrV / 46Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Seminargebühren Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00. zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln Herr Rechtsanwalt Alexander Bader ist Mitglied der renommierten Anwaltssozietät Rodrigues & Kaplik Rechtsanwälte in Köln. Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei gehört neben dem allgemeinen Zivilrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz auch das Arbeitsrecht. Herr Bader vertritt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Des Weiteren ist Herr Bader ein erfahrener Dozent im Arbeitsrecht RAin Barbara Christine Rolf Rechtsanwalt in München Frau Barbara Christine Rolf ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in München. Ihren beruflichen Fokus hat Frau Rolf auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, insbesondere Arbeitsrecht, gelegt. Sie berät arbeitsrechtlich sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite erfolgreich und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Neben zahlreichen Mandaten für Unternehmungen und Banken ist Frau Rolf eine erfahrene und gefragte Referentin.

17 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Donnerstag, den 15. November 2012, in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn Das moderne 4 Sterne Haus Hilton Garden Inn in Stuttgart liegt in Herzen des Veranstaltungsareals NeckarPark. Im ganzen Haus sind W-Lan und High Speed Internet Access kostenfrei verfügbar. Alle 150 Zimmer sind modern eingerichtet und zeitgemäß ausgestattet. Die Schulungsräume sind klimatisiert, mit modernster Tagungstechnik ausgestattet und verfügen über Tageslicht. Das Stadtzentrum ist mit den nahe gelegenen öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten zu erreichen. Kategorie: 4 Sterne Hilton Garden Inn Mercedesstrasse Stuttgart Tel: 0711 / Fax: 0711 / Mittwoch, den 12. Dezember 2012, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Das NH Düsseldorf-City Nord befindet sich direkt am Rhein. In nur wenigen Minuten ist das Zentrum (Königsallee) und die Autobahn zu erreichen. Die tageslichtdurchfluteten Tagungsräume sind alle schallisoliert, mit modernster Tagungstechnik ausgestattet und verfügen über Klimaanlage. Internationale und Regionale Spezialitäten erwarten Sie im Restaurant. Kategorie: 4 Sterne NH Hotel Düsseldorf City Nord Münsterstraße Düsseldorf Tel.: 0211 / Fax: 0211 / Dienstag, den 22. Januar 2013, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Das Novotel Hamburg Alster begrüßt Sie im Herzen der Hansestadt zwischen Elbe und Alster. Das moderne 4-Sterne-Hotel verfügt über 210 geräumige und komfortabel eingerichtete Zimmer inklusive sechs schöner Suiten. Nutzen Sie den schönen Fitnessbereich mit Sauna und Dampfbad, um Kraft zu tanken. In der Bar Alster Lounge können Sie den Tag bei einem Drink ausklingen lassen. Das Hotel verfügt über eine hoteleigene Tiefgarage mit ausreichend Stellplätzen. Kategorie: 4 Sterne Novotel Hamburg Alster Luebecker Strasse Hamburg Tel.: 040 / Fax: 040 / Donnerstag, den 21. Februar 2013, in München im Novotel München City Das moderne 4-Sterne-Hotel Novotel München City liegt verkehrsgünstig im Zentrum der bayerischen Landeshauptstadt. Im separaten Konferenzzentrum mit Terrasse stehen fünf modern ausgestattete Veranstaltungsräume zur Verfügung. Ein freundliches Serviceteam schafft unauffällig eine angenehme und entspannte Arbeitsatmosphäre. Zum Lunch erwarteten Sie Spezialitäten der mediterranen Küche. Die hellen und geräumigen Zimmer bieten mit ihrer ausgezeichneten Ausstattung modernsten Komfort. Kategorie: 4-Sterne Novotel München City Hochstrasse München Tel.: 089 / Fax: 089 /

18 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Dienstag, den 05. März 2013, in Köln im Mercure Hotel Severinshof Köln City Willkommen im 4-Sterne Mercure Hotel Severinshof Köln City! Dank der zentralen Lage erreichen Sie viele Sehenswürdigkeiten, die Messe und den Rhein bequem zu Fuß. Ihre Veranstaltungen finden in den variablen Tagungsräumen mit modernster Technik statt. Kategorie: 4 Sterne Mercure Hotel Severinshof Köln Severinsstr Köln Tel.: 0221 / Fax: 0221 / Dienstag, den 16. April 2013, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Genießen Sie Ihren Aufenthalt am Rande der Hektik Inmitten des pulsierenden Lebens der Metropole, im dynamischen Stadtteil Friedrichshain unweit von Berlin-Mitte gelegen, heißt Sie das NH Berlin-Alexanderplatz herzlich willkommen. Hier genießen Sie allen Komfort und befinden sich direkt am Puls der kulturellen Hochburg Berlin. Kategorie: 4-Sterne NH Berlin Alexanderplatz Landsberger Allee Berlin Tel.: 030 / Fax: 030 / PfA-Inhouse-Seminare+++ Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

19 Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Seminar-Gebühr 340,00 zzgl. MwSt. Donnerstag, den 15. November 2012, in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn Mittwoch, den 12. Dezember 2012, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Dienstag, den 22. Januar 2013, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Donnerstag, den 21. Februar 2013, in München im Novotel München City Dienstag, den 05. März 2013, in Köln im Mercure Hotel Severinshof Köln Dienstag, den 16. April 2013, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

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