Leistungsbild Raumplanung und Raumordnung September 2012

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2 Leistungsbild Präambel Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat mit Ende 2006 alle Verordnungen betreffend die unverbindlichen Honorarleitlinien aufgehoben, da sie von der Bundeswettbewerbsbehörde als wettbewerbswidrig angesehen wurden. Die Aktivitäten der Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieure konzentrierten sich in der Folge darauf, für die vielen Bereiche der Ingenieur-Dienstleistungen adäquate und zeitgemäße Leistungsbilder bzw. Zielund Aufgabenbeschreibungen als Information und Hilfestellung für die AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen zu erarbeiten und bereit zu stellen. Die Bundessektion Ingenieurkonsulenten sieht in der Erstellung und Publikation der eigenen Leistungsbilder für die verschiedenen Ingenieurbereiche eine wichtige Aufgabe, da sie die Vertragsgestaltung auf beiden Seiten wesentlich erleichtern und zur Rechtssicherheit beitragen können. Im Sinne des erklärten Qualitätsanspruches bei der Erbringung von Ingenieurdienstleistungen werden die Leistungsbilder laufend aktualisiert und an den Stand der Technik angepasst. Für einige dieser Leistungsbilder wurden von externen Dritten (Forschungsgesellschaften, Universitätsinstituten usw.) Kalkulationshilfen (Vergütungsmodelle, Aufwands- und Kostenabschätzungen etc.) für die jeweilige Ingenieurleistung wissenschaftlich erarbeitet und publiziert. Die Bundeskammer stellt allen ZiviltechnikerInnen ein einfaches Kalkulationsprogramm zur Berechnung von büro- und projektindividuellen Stundensätzen auf der Website zur Verfügung. Es dient zur betriebswirtschaftlichen Abschätzung und Kalkulation der zu erbringenden Ingenieurdienstleistungen. Mit fachbereichsspezifischen Ergänzungen, wie beispielsweise (z.t. mit Auftraggebern akkordierten) Vertragsmustern, werden weitere Hilfestellungen für die Vergabe der geistigen Ingenieurleistungen und die Führung erfolgreicher Vertragsverhandlungen geboten. DI Klaus Thürriedl Vorsitzender der Bundessektion Ingenieurkonsulenten Seite 2/60

3 Vorwort Das vorliegende Leistungsbild Raumplanung (LB_R) wurde von der Bundesfachgruppe Raumplanung, Landschaftsplanung und Geographie der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten erarbeitet. Es wird damit ein umfassendes Nachfolgewerk für die bisher nur tw. standardisiert beschriebenen Leistungen der Raumplanung in der HOA geschaffen. Die Leistungsbereiche lehnen sich eng an die aus dem Masterstudium der Raumplanung und Raumordnung resultierenden Qualifikationsbereiche an. Damit gibt das LB_R ohne dass dies primärer Zweck oder Ziel wäre auch einen skizzenhaften Überblick über den Befugnisbereich der Raumplanung. Das LB_R stellt eine Grundlage zur Erstellung von Ausschreibungen und individuellen Verträgen zwischen Auftraggebern und Raumplanern dar. Das LB_R versteht sich als wachsendes Werk. Dementsprechend sind in der vorliegenden Version September 2012 viele Leistungsbereiche ausführlich und umfassend beschrieben. Andere sind dzt. nur als Oberposition angeführt und werden in einer der nächsten Versionen mit umfassenden Leistungsbeschreibungen befüllt. Dies gibt auch die Möglichkeit, LB Positionen im Laufe der Zeit an geänderte Anforderungen oder Rahmenbedingungen anzupassen. Bei der Verwendung des LB_R ist daher unbedingt jeweils die Version anzuführen. Die Position 00 ist fachgebietsübergreifend formuliert und stellt daher nicht in allen Details auf die in der Raumplanung üblichen Formulierungen ab. Sämtliche im Rahmen dieses Leistungsbildes getroffenen geschlechtsspezifischen Formulierungen sind nicht diskriminierend zu verstehen und richten sich gleichermaßen an beide Geschlechter. Auf eine gesonderte Anführung wurde aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichtet. Für die Bundesfachgruppe DI Andreas Lotz Vorsitzender DI Andreas Falch Koordination Arbeitsgruppe LB_R Arbeitsgruppe LB_R: DI Andreas Falch DI Andreas Lotz DI Karl Heinz Porsch DI Maximilian Pumpernig Autoren: DI Andreas Falch DI Karl Heinz Porsch DI Maximilian Pumpernig Dr. Paula / DI Esther Böhm DI Richard Resch Mag. Klaus Spielmann DI Dr. Helmut Sedlmayer DI Friedrich Rauch DI Hans Kordina DI Dr. Helena Linzer DI Karl Grimm DI Dietmar Gstrein DI Hans Emrich Seite 3/60

4 Leistungsbild - Disposition Präambel Vorwort Pos. Überschrift 00 Allgemeine Bestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen Leistungsumfang Honorar Nebenkosten Zahlungsbedingungen Verzögerung der Auftragsdurchführung Verwahrung bzw. Herausgabe der Unterlagen Haftung, Gewährleistung Rücktritt vom Vertrag Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung Mediation, Schiedsgericht, Gerichtsstand Verjährung Schlussbestimmungen 01 Projektsteuerung Projektsteuerung allgemein Definition Projektsteuerung Delegierbare und nicht delegierbare Leistungen der PS bzw PL Leistungsumfang und Projektdauer Handlungsbereiche und Projektphasen der Projektsteuerung Leistungsbild Projektsteuerung Teilleistungen der Projektsteuerung als Einzelleistung Einschaltung eines Generalplaners und / oder eines Generalunternehmers Leistungsbild Projektleitung 05 Trans- Nationale Raumentwicklung, Sachprogramme Transnationale und Nationale Raumentwicklung Transnationale und Nationale Sachkonzepte 06 Landes- und Regionalplanung Landesentwicklungskonzepte und -programme Regionale Entwicklungskonzepte und Programme Klein- und Teilregionale Entwicklungskonzepte und -programme Regionale Sachkonzepte Seite 4/60

5 10 Örtliche Raumplanung und Städtebau Allgemeine Bestimmungen Örtliches Entwicklungskonzept Kommunale und städtebauliche Masterplanung Flächenwidmungsplanung Bebauungsplanung Neuordnung von Bauland nach raumplanerischen Kriterien (Baulandumlegung) Beratungsleistungen in der örtlichen Raumplanung Kommunale Sachkonzepte Städtebauliche Gestaltungsaufgaben Stadt-, Quartiers- und Dorferneuerung Ständiger Ortsplaner Städtebauliche Einordnung von Einzelobjekte 15 Raumverträglichkeitsprüfung 20 Strategische Umweltprüfung Screening Scoping Umweltbericht Monitoring Konsultationen Öffentlichkeitsarbeit Begleitung in der Entscheidungsfindung 25 Umweltverträglichkeitsprüfung Koordination Raum und Umwelt im Auftrag des Projektwerbers oder der Behörde Erstellung von UVE-Fachbeiträgen im Auftrag des Projektwerbers Erstellung von UVP-Gutachten für die Behörde 30 Standort-, Immobilien- und Projektbewertung 35 Standort- und Projektentwicklung 40 Immobilienmanagement 45 Stadt- und Regionalmarketing Seite 5/60

6 50 Verkehrssystemplanung Verkehrserhebungen Verkehrsanalyse Verkehrsprognosen Verkehrskonzepte und -leitbilder Verkehrsgutachten / Stellungnahmen Mobilitätsberatung und Mobilitätsmanagement Erschließungsplanung nach raumplanerischen Kriterien Beratung 55 Landschafts- und Freiraumplanung 60 Systemanalyse und Masterplanung für technische Ver- und Entsorgungssysteme (insbesondere Wasser, Abwasser, Abfall, Energie, Telekommunikation) 65 Systemanalyse und Masterplanung für die soziale Infrastruktur (insbesondere soziale Einrichtungen, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport, Sicherheit) 70 Systemanalyse und Masterplanung für raumbezogene Sicherheits- und Umweltfragen (Standortgefahren Seveso-Betriebe, Naturgefahren, Immissionsgefährdungen) 75 Kommunikation und Moderation in räumlichen Planungsprozessen 80 Mediation in raumbezogenen Konfliktsituationen Phasen und Leistungen 85 Geoinformation 90 Allgemeine Beratungsleistungen 92 Bearbeitung nach Zeitaufwand Seite 6/60

7 Pos. Kurztext / Langtext 00 Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkungen / Hinweise: Folgende Abkürzungen werden in den Positionstexten verwendet: AG = die Auftraggeberin, der Auftraggeber AN = die Auftragnehmerin, der Auftragnehmer Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nichts anderes angegeben wird, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung Dieses Leistungsbild wurde mit der standardisierten Leistungsbeschreibung Raumplanung (LB_R), Version September 2012, herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (baik), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei Unklarheiten oder Widersprüchen der Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: - Positionstext - Grundtext zur Position - Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe - Vorbemerkungen der Leistungsgruppe - Vorbemerkungen des Leistungsbuchs Allgemeine Vertragsbestimmungen Für die Erbringung der Leistung wird vereinbart A Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen für das gegenständliche Projekt. Die Planungsleistungen werden im Wesentlichen im Rahmen eines Werkvertrags erbracht, die Leistungen der Örtlichen Bauaufsicht im Wesentlichen im Rahmen eines Bevollmächtigungsvertrags Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in nachstehender Reihenfolge A Der Vertrag Dieser Vertrag samt Anlagen B Allgemeine Geschäftsbedingungen AN Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der/des AN für ZT-Leistungen C Allgemeine Geschäftsbedingungen ZT Leistungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ZT-Leistungen (AGB-ZT) D Planungsgrundlagen Die Planungsgrundlagen, das sind E Honoraranbot Das Honoraranbot auf Basis der Leistungsbilder der HIA, herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, in der Fassung von 9_ F Gesetzliche Vorschriften, ÖNORMEN Die gesetzlichen (Bau)-Vorschriften, die einschlägigen technischen ÖNORMEN. Es gilt vorrangig jeweils die strengere bzw. qualitativ hochwertigere Norm und der Stand der Technik ist jedenfalls einzuhalten G Bestimmungen ABGB Die Bestimmungen des ABGB Zusätzliche Vertragsvereinbarungen Seite 7/60

8 A Vollmacht Der/dem AN wird nach Maßgabe des erteilten Auftrages im Rahmen der übertragenen Leistungen die Ermächtigung zur Vertretung der/des AG gegenüber Behörden und allen Dritten, die für das Bauvorhaben Leistungen zu erbringen haben, erteilt. Von dieser Vertretungsvollmacht umfasst sind alle zur Durchführung des gegenständlichen Projektes notwendigen und gewöhnlichen Vertretungshandlungen, insbesondere die Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden sowie sämtlichen mit dem Projekt befassten Professionisten, die Abgabe von Rücktrittserklärungen nach Paragraph 918 ABGB, die Kontrolle der Tätigkeit der ausführenden Unternehmen und sonstigen Professionisten, die Erteilung von Aufträgen zur Mängelbeseitigung sowie zur Ersatzvornahme, sowie die Ausübung des Hausrechts auf der Baustelle. Von der Vertretungsvollmacht ist die Vergabe von Aufträgen an die ausführenden Unternehmen und die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Sonderfachleute, sowie die rechtsgeschäftliche Anerkennung von Teil- oder Schlussrechnungen der ausführenden Unternehmer und der Sonderfachleute nicht umfasst. Die Vollmacht wird schriftlich erteilt, um das Vollmachtsverhältnis gegenüber den Behörden, Anrainern, beteiligten Professionisten sowie sonstigen Dritten nachweisen zu können. Zur Erfüllung des Auftrags können qualifizierte MitarbeiterInnen eingesetzt werden. Die Anzahl und die Qualifikation der einzelnen MitarbeiterInnen werden nicht festgelegt B Verschwiegenheitspflicht Über alle Umstände und Verhältnisse, die im Zuge der Planung und Bauausführung bekannt werden, wird strengste Verschwiegenheit vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich aufgehoben wird C Interessenwahrung, Beratung der/des AG Die/der AN unterliegt den aufgrund des Ziviltechnikerkammergesetzes 1993 erlassenen Standesregeln und ist aufgrund des zu der/dem AG bestehenden Treueverhältnisses im Rahmen der von ihr/ihm übernommenen Pflichten zur Wahrung der AG-Interessen verpflichtet. Es ist ihr/ihm insbesondere nicht gestattet, etwaige Vorteile, die von dritter Seite angeboten werden, anzunehmen. Sonst erzielte Vorteile sind zur Gänze an die/den AG herauszugeben. Die/der AN hat der/dem AG im Rahmen der vertraglichen Pflichten über die für die Durchführung des Projektes relevanten Umstände mit der ihr/ihm als Fachperson obliegenden Sorgfalt zu beraten und das Fachwissen im Hinblick auf eine technisch einwandfreie und wirtschaftliche Planung und Ausführung einzusetzen. Über die mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten im Zusammenhang stehenden Fragen wird die/der AN jederzeit Auskunft erteilen und die AG-Wünsche und Anweisungen berücksichtigen. Hat die/der AN bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt Bedenken hinsichtlich der Zweckmäßigkeit oder der Eignung der AG-Wünsche und Anweisungen, so wird dies im Rahmen der Warn- und Aufklärungspflichten nachweislich an die/den AG mitgeteilt Leistungsumfang Für die Erbringung der Leistung wird vereinbart: A Leistungsfestlegung / Leistungsabweichungen In diesem Vertrag werden Leistungsumfang, Leistungsziel, Leistungszeitraum und die Umstände der Leistungserbringung festgelegt. Wird die Erbringung zusätzlicher, bisher nicht beschriebener Leistungen erforderlich, haben die Parteien vor Leistungserbringung eine Einigung über die Honorierung zu treffen. Alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen werden von der/dem AG so rechtzeitig zur Verfügung gestellt und Entscheidungen so rechtzeitig getroffen, dass die vertraglichen AN-Verpflichtungen eingehalten werden können B Vorleistung bzw. Mitwirkung der/des AG bei GP-Auftrag Die/der AG stellt der/dem AN bei Vertragsabschluss folgende Unterlagen zur Verfügung: Die/der AG beabsichtigt die/den AN als GeneralplanerIn zu beauftragen. Seite 8/60

9 Ein wechselseitiger Informationsaustausch über wesentliche, das Vertragsverhältnis und dessen Erfüllung betreffende Vorfälle wird vereinbart. Ist der/dem AN die örtliche Bauaufsicht übertragen, so wird sich die/der AG zur Vermeidung widersprüchlicher Anordnungen jeder direkten Weisung an die auf der Baustelle Tätigen enthalten. Die/der AG wird auf Einladung der/des AN an der Schlussabnahme mitwirken. Die/der AG wird notwendige Entscheidungen kurzfristig und rechtzeitig treffen und diese der/dem AN mitteilen C Vorleistung bzw. Mitwirkung der/des AG Die/der AG stellt der/dem AN bei Vertragsabschluss folgende Unterlagen zur Verfügung: Die/der AG beabsichtigt nachfolgende FachplanerInnen mit sonstigen (Planungs-) Leistungen zu beauftragen: Statik: Heizung Lüftung Sanitär: Elektro: Bauphysik: Geometer: Sonstige: Ein wechselseitiger Informationsaustausch über wesentliche, das Vertragsverhältnis und dessen Erfüllung betreffende Vorfälle wird vereinbart. Ist der/dem AN die örtliche Bauaufsicht übertragen, so wird sich die/der AG zur Vermeidung widersprüchlicher Anordnungen jeder direkten Weisung an die auf der Baustelle Tätigen enthalten. Die/der AG wird auf Einladung der/des AN an der Schlussabnahme mitwirken. Die/der AG wird notwendige Entscheidungen kurzfristig und rechtzeitig treffen und diese der/dem AN mitteilen D Terminplan Honorar Für die Leistungserbringung der in diesem Vertrag beschriebenen ZiviltechnikerInnenleistungen sind folgende Zeiträume vorgesehen: Die detaillierten Termine für die Erbringung der einzelnen Teilleistungen sowie die gesamte Vertragsdauer werden in einem einvernehmlich zu erstellenden Terminplan festgelegt. Die/der AG verpflichtet sich, Entscheidungen so rechtzeitig zu treffen, dass die vorgesehenen Zwischentermine von der/dem AN eingehalten werden können Die Vergütung der Leistungen erfolgt nach folgenden Vereinbarungen A Leistungen nach Honorarangebot Die Leistungen werden gemäß der nachfolgenden Leistungsbeschreibung berechnet und vergütet. Für den Fall, dass sich für die Kalkulation relevante Kosten (Lohn, Material, Energie, Finanzierung udgl.) während der Vertragsdauer verändern, so ist die/der AN berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht durch die/den AN verursacht wurden, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter AG-Wünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten B Leistungen nach Zeitaufwand Die Leistungen werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet und vergütet. Für den Fall, dass sich für die Kalkulation relevante Kosten (Lohn, Material, Energie, Finanzierung udgl.) während der Vertragsdauer verändern, so ist die/der AN berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Seite 9/60

10 Für das Schlüsselpersonal werden folgende Stundensätze angeboten: ArchitektIn: DiplomingenieurIn: TechnikerIn: AssistentIn: Nebenkosten Die Nebenkosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand verrechnet A Beschaffung von Unterlagen B Modelle Beschaffung erforderlicher Unterlagen, Grundlagen, Bestandsaufnahmen udgl. (ausgenommen Gesetzestexte, fachübliche Normen und Richtlinien). Modellerstellung, Laboruntersuchungen, Modellversuche, Analysen, Probebelastungen, Materialprüfungen udgl. einschließlich aller Behelfe, Materialien und Transporte C Vervielfältigungen von Schriftstücken und Plänen, Plandrucke, Drucksachen udgl., Zusammenstellen und Übermitteln von digitalen Daten zur Übermittlung an Projektbeteiligte D Gesondert geforderte Unterlagen E Gebühren Von der/dem AG geforderte besondere Planausfertigungen, Axonometrien, Perspektiven, Schaubilder, Präsentationsdarstellungen, Foto- und sonstige Dokumentationen. Behördliche Kommissionsgebühren, Stempel- und Rechtsgebühren, Verwaltungsabgaben, Gerichtskosten, Porto für behördlich verlangte Ladungen udgl F Ausstattung für ÖBA Einrichtungen Beistellung, Ausstattung und Betriebskosten (wie Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Telefon, Fax, EDV udgl.) der Einrichtungen für die Örtliche Bauaufsicht G Kosten für Porto, Telefon Kosten für Porto, Telefon, Telkopierer, udgl H Kosten f. Versicherungen Kosten für Versicherungen I Reise- und Fahrtkosten Reise- und Fahrtkosten J Allgemeine Unkosten Zur Deckung der anteiligen allgemeinen Unkosten wird zu den Nebenkosten ein Betrag im Ausmaß von % der Nebenkosten zusätzlich verrechnet Pauschale Abgeltung der Nebenkosten lt. Vereinbarung A Nebenkostenpauschale Die Nebenkosten werden gesondert pauschal mit % der Honorarsumme verrechnet Zahlungsbedingungen Folgende Zahlungsbedingungen gelten als vereinbart A Anzahlung Die/der AN ist berechtigt, umgehend nach Vertragserrichtung eine Teilrechnung in der Höhe von zu stellen, die innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang bei der/dem AG fällig wird. Seite 10/60

11 B Teilrechnungen Die/der AN ist berechtigt, Teilrechnungen einschließlich Umsatzsteuer zu stellen, die innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang bei der/dem AG fällig werden C Schlusshonorarnote Die Schlusshonorarnote wird innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungseingang bei der/dem AG fällig. Bis zur Bezahlung der Schlusshonorarnote bleiben alle verfassten Unterlagen (Pläne, Berechnungen etc.) im Eigentum der/des AN D Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug leistet die/der AG Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Bei anhaltendem Zahlungsverzug ist die/der AN berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten E Kein Skonto F Skonto Der Abzug eines Skontos ist nicht vereinbart. Bei Begleichung der Teilrechnungssumme innerhalb von Kalendertagen und der Schlusshonorarnote innerhalb von Kalendertagen wird ein Skonto von % vereinbart Verzögerung der Auftragsdurchführung Für Verzögerungen im Rahmen der Auftragsdurchführung gelten folgende Bestimmungen A Verzögerung, Behinderung, Unterbrechung Wenn eine Verzögerung, Behinderung oder Unterbrechung der Leistungen von mehr als 2 Monaten aus einem nicht von der/dem AN zu vertretenden Grund eintritt, ist die/der AN berechtigt, den nachgewiesenen Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dauert die Unterbrechung mehr als Monate durchgehend an, ist auf Verlangen der/des AN der Stand der bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich festzustellen und abzurechnen. Bei Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen der Leistungserbringung, die ununterbrochen länger als Monate andauern, steht jeder Vertragspartei das Recht zu, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären Verwahrung bzw. Herausgabe der Unterlagen Für die Aufbewahrung der erstellten Unterlagen wird vereinbart A Daten Papierform Die Originalpläne und -daten verbleiben bei der/dem AN, zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung. Die Aufbewahrungspflicht endet grundsätzlich zehn Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote an die/den AG, doch kann sich die/der AN während dieser Zeit durch Herausgabe der Unterlagen an die/den AG von der Verwahrungspflicht befreien. Auf Verlangen der/des AG werden Vervielfältigungen der Unterlagen in Papierform gegen Kostenersatz ausgefolgt B Daten nicht veränderbar Die/der AN wird über Verlangen Vervielfältigungen der Unterlagen in nicht veränderbarer digitaler Form (z.b. PDF) gegen Kostenersatz ausfolgen. Die/der AN übernimmt keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage der Empfängerin / des Empfängers der digitalen Daten entstehen könnten. Die/der AN setzt EDV- Programme zur Vermeidung aggressiver EDV-Programme (Viren, Würmer, etc.) ein. Seite 11/60

12 C Daten veränderbar Die/der AN wird über Verlangen Vervielfältigungen der Unterlagen in veränderbarer digitaler Form (im Format DXF nach ÖNORM A 6240) gegen Kostenersatz ausfolgen. Die/der AN übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die übergebenen Unterlagen. Die/der AG hat die/den AN diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Die/der AN übernimmt keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage der Empfängerin / des Empfängers der digitalen Daten entstehen könnten. Die/der AN setzt EDV- Programme zur Vermeidung aggressiver EDV-Programme (Viren, Würmer, etc.) ein D Daten, elektronisches Urkundenarchiv Es wird vereinbart, die Urkunden und/oder Gutachten, die nach diesem Vertrag erstellt werden, in das elektronische Urkundenarchiv der Ziviltechniker zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht einzuspeisen. Die dafür entstehenden Kosten trägt die/der AG Haftung, Gewährleistung Für Haftung und Gewährleistung der beauftragten Leistungen wird vereinbart A Gewährleistung Die Leistungen werden nach dem Stand der Technik und den Regeln der Kunst erbracht. Die/der AN haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Pläne, Berechnungen und sonstigen Leistungen in Bezug auf den Auftragsgegenstand im Sinne dieses Vertrages. Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen beträgt drei Jahre ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung. Die/der AN hat das Recht, bei festgestellten Planungsmängeln mit der Behebung derselben beauftragt zu werden. Die/der AG nimmt zur Kenntnis, dass Pläne und sonstige Unterlagen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch die/den AN verwendet werden dürfen B Schadenersatz Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen. Für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die dort festgelegten Regelungen C Versicherungsschutz Die/der AN erklärt, dass für Schäden infolge Verletzung der sie/ihn nach diesem Vertrag treffenden Pflichten eine aufrechte Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EURO und einem Selbstbehalt von EURO besteht. Auf Wunsch wird eine Bestätigung über die aufrechte Versicherung ausgestellt. Verlangt die/der AG einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz, wird die zusätzlich erforderliche Prämie als Nebenkostenpunkt verrechnet. Die/der AN haftet nur für Schäden, die dem Grunde und der Höhe nach durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Für nicht versicherte Schäden haftet die/der AN nur bei Vorsatz. Für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die dort festgelegten Regelungen D Versicherungsschutz bei Arbeitsgemeinschaften Bei Arbeitsgemeinschaften haftet jeder einzelne ARGE-Partner solidarisch für die gesamte Leistung Rücktritt vom Vertrag Rücktritt Der Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund, der einem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzw. machen würde, möglich. Der Seite 12/60

13 Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: A Rücktritt durch AG Für die/den AG, wenn - sich die/der AN fortgesetzt - trotz schriftlichen Vorhaltes - vertragswidrig verhält; - sich die/der AN trotz angemessener Nachfristsetzung mit der Leistungserbringung in Verzug befindet; - über das Vermögen der/des AN ein Konkursverfahren eröffnet wurde und nicht innerhalb eines Jahres einem Antrag auf Abschließung eines Zwangsausgleiches stattgegeben oder ein Zahlungsplan bestätigt wurde bzw. der Konkurs mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens hinreichenden Vermögens nicht eröffnet wurde; - die Voraussetzungen der Position vorliegen B Rücktritt durch AN Für die/den AN, wenn - sich die/der AG - trotz schriftlichen Vorhaltes und angemessener Nachfristsetzung - vertragswidrig verhält bzw. die obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt; - die/der AG die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt; - über das Vermögen der/des AG ein Konkursverfahren eröffnet wurde und nicht innerhalb eines Jahres einem Antrag auf Abschließung eines Zwangsausgleiches stattgegeben oder ein Zahlungsplan bestätigt wurde bzw. der Konkurs mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens hinreichenden Vermögens nicht eröffnet wurde; - die Voraussetzungen der Position vorliegen; - die/der AG trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Annahme von Unterlagen verweigert C Leistungsvergütung bei Rücktritt Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den die/der AN zu vertreten hat, steht nur das Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die bis zum Tag des Rücktritts erbracht wurden. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus einem Grund, den die/der AG zu vertreten hat, gebührt der/dem AN gemäß Paragraph 1168 Abs. 1 ABGB das vereinbarte Entgelt abzüglich der ersparten Aufwendungen. Die Höhe der ersparten Aufwendungen wird mit % der noch nicht erbrachten Leistungen festgesetzt. Davon unberührt bleibt der jeder Vertragsseite gegen den anderen Teil wegen Verschulden an der vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung Für allfällige Gegenforderungen gelten folgende Regelungen A Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung Die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen mit der Honorarforderung der/des AN sowie die Zurückbehaltung des Honorars der/des AN oder eines Teils davon sind unzulässig. Für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die dort festgelegten Regelungen. Bei Zahlungsverzug der/des AG ist die/der AN von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder - gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten. Es wird wechselseitig vereinbart, die gegenseitigen Forderungen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte abzutreten Mediation, Schiedsgericht, Gerichtsstand Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gelten folgende Vereinbarungen Seite 13/60

14 A Mediationsverfahren Die Parteien werden nach Möglichkeit vor Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte bzw. eines Schiedsgerichtes versuchen, einen Streit einvernehmlich im Wege eines Mediationsverfahrens beizulegen. Die im Mediationsverfahren einvernehmlich getroffene Lösung ist für alle Konfliktbeteiligten bindend B Schiedsgericht Zur Entscheidung über sämtliche sich aus dem vorliegenden Vertrag zwischen den Vertragsparteien ergebende Rechtsstreitigkeiten ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein zu diesem Zweck im Einzelfall zusammentretendes - aus drei Schiedsrichtern bestehendes Schiedsgericht zu berufen. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig und für beide Vertragsparteien bindend. Sitz des Schiedsgerichtes ist der Ort des Kanzleisitzes der/des AN, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gemäß Paragraph 14 KSchG zwingend zur Anwendung kommt. Das Schiedsgericht entscheidet mit Stimmenmehrheit. Ansonsten finden die Paragraphen 577ff ZPO Anwendung. Sollte das Schiedsgericht, aus welchen Gründen immer, nicht zustande kommen, oder einer Klage auf Aufhebung des Schiedsspruches stattgegeben werden, wird für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Kanzleisitz der/des AN als Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gemäß Paragraph 14 KSchG zwingend zur Anwendung kommt C Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird der Kanzleisitz der/des AN vereinbart, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gemäß Paragraph 14 KSchG zwingend zur Anwendung kommt Verjährung Verjährung von Ansprüchen A Verjährungsfrist Die Ansprüche der/des AG auf Schadenersatz wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verjähren binnen zwei Jahren ab Beendigung der Tätigkeit durch die/den AN, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der Schlusshonorarnote, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht. Für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die dort festgelegten Regelungen Schlussbestimmungen Hinweise zum Vertrag A Vertragsgültigkeit Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so ist dies ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und des Vertrages selbst. In diesem Fall gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die ihr wirtschaftlich weitestmöglich entspricht. Dasselbe gilt für Vertragslücken oder nicht ausreichende vertragliche Regelungen. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung B Vertragsänderungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterfertigung der jeweils nach diesem Vertrag zeichnungsberechtigten Personen; dies gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis C Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wovon jeweils die/der AG und die/der AN eine erhält. Seite 14/60

15 01 Projektsteuerung Raumplanerische Leistungen sind regelmäßig in den unter den ständigen Vorbemerkungen dargestellten Projektzyklus eingebettet. Die in den LG dargestellten Leistungen stellen dabei in der Regel einen spezifischen Teil eines Projektes dar. Für die Zielerreichung aber ist die Leistung der Projektsteuerung unerlässlich. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber bereit zu stellen bzw. gesondert zu beauftragen und sind nicht Inhalt der LG des LB RPLG. In der LG 01 LB RPLG finden sich daher die für den Bereich der Raumplanung maßgeblichen Elemente der Projektsteuerung Projektorganisation allgemein Projekte sind temporäre Wirtschaftsunternehmen mit nur vertraglicher (nicht dirigistischer) Bindung der Beteiligten. Deshalb ist zur Erreichung des Projektzieles die Festlegung der Verfahrensregeln besonders wichtig, da die Unternehmensleitung (= Projektleitung) ebenfalls nur temporärer Natur ist und keine hierarchische Struktur anwenden kann, wie dies in Permanenzunternehmen regelmäßig vorkommt. Die zur Erfüllung der Projektziele zur Verfügung stehende Zeit wird im allgemeinen zu kurz (zu engagiert) angesetzt. Deshalb steht meist wenig Zeit für den Aufbau einer geordneten Projektstruktur zur Verfügung. Die Verfahrensregeln und die Hierarchie sind auf die Besonderheiten des Projektes abzustimmen und vom Bauherrn mit der Bestellung seiner Projektleitung / Projektsteuerung festzulegen. Projekte erfordern aufgrund der nicht starr zu bestimmenden Organisationsformen ein starkes dirigistisches Zentrum, um in der Vielzahl, anfangs fiktiver Elemente mit ungenau definierten Abhängigkeiten, das ganzheitliche Ziel des Projektes im Auge zu behalten. Für jedes Projekt muss in der Regel eine neue Organisationsstruktur aufgebaut werden. Dabei sind folgende Bedingungen festzulegen: - Bei der Abwicklung eines Projektes entstehen unterschiedlichste Aufgaben, die von verschiedenen Personen und Unternehmungen zu lösen sind. Dies erfordert eine möglichst eindeutige Zuweisung der Aufgaben. - Der Kompetenzrahmen dieser Stellen ist möglichst eindeutig zu beschreiben. - Die gegenseitigen Abhängigkeiten und Verpflichtungen sind möglichst eindeutig zu beschreiben. Diese Entscheidungen sind unter der wesentlichen Bedingung zu treffen, dass immaterielle (geistig-schöpferische) Dienstleistungen schon aus der Definition heraus nicht im vorhinein eindeutig und vollständig beschreibbar sein können. Verwendete Begriffe und Abkürzungen: PL Projektleitung PM Projektmanagement PS Projektsteuerung Begriffsklärung: Projektsteuerung / Projektmanagement Bei der Verwendung der Begriffe Projektsteuerung und Projektmanagement herrscht vielfach Unklarheit. Meist werden die Begriffe synonym verwendet, obwohl es einen wesentlichen Unterschied gibt, der sich in folgender Formel veranschaulichen lässt: Seite 15/60

16 Projektsteuerung + Projektleitung = Projektmanagement Erst, wenn der Projektsteuerer auch Projektleitungsaufgaben (Vollmacht) übernimmt, spricht man von Projektmanagement. In diesem Sinne, d.h. wenn die Projektsteuerung als Bestandteil der Projektmanagementleistungen verstanden wird, können die Begriffe synonym für die gemeinsamen Leistungsinhalte verwendet werden Definition Projektsteuerung Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren (i.d.r. mehr als drei) Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören insbesondere: (1) Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programmes für das Gesamtprojekt, (2) Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte), (3) Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, (4) Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen, (5) Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen, (6) Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, (7) laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, (8) Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungsund Genehmigungsverfahren. Bereits 1977, also vor über 30 Jahren, wurde mit der Formulierung der HOAI erkannt, dass ab einer gewissen Projektgröße und Komplexität - die überwiegend organisatorischen, technisch-wirtschaftlichen Koordinierungsaufgaben, - die Überwachung des Zusammenspiels aller Projektbeteiligten - Planer und ausführende Firmen - sowie sonstiger Beteiligter, - die dabei gleichzeitig erforderliche Sorge für die Einhaltung von Qualitäten, Kosten und Terminen so umfangreich werden, dass personell und fachlich nicht entsprechend ausgestattete Auftraggeber, mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben teilweise überfordert sein können Delegierbare und nicht delegierbare AG Leistungen der PS / der PL Die Projektsteuerung bezieht sich insbesondere auf folgende delegierbare Auftraggeberleistungen: - Klärung der Aufgabenstellung, sowie Koordination und Überwachung des Grundlagenprogrammes vom ersten Schritt der Planung bis zur Baufertigstellung. - Klärung der Voraussetzung für den Einsatz von Planern und anderer an der Seite 16/60

17 Planung fachlich Beteiligter. Klärung der Schnittstellen und Einsatzpunkte. - Vertragsbearbeitung mit Planern und Ausführenden. - Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen bezogen auf das Gesamtprojekt und die Projektbeteiligten. - Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, also der Planenden und Ausführenden. - Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten. - Koordinierung und Bearbeitung von Genehmigungsverfahren. - Versicherungsbearbeitung: Bauwesen-, Haftpflichtversicherung, kombinierte Versicherungen (All-Risk-Versicherung etc.) - Kosten- und Finanzierung: Kostenermittlung, Kostenverfolgung, Kostenkontrolle, Finanzierung. - Klärung der Organisationsstruktur und Informationsstruktur. - Definition, Sicherstellung und Überwachung von Qualitätsvorgaben, Ausstattung, Materialien und Produkte. Überwachung und Koordinierung von Ausführungsänderungen. - Dokumentation des Gesamtprojektes: Sammeln, Aufbereiten und Ordnen aller projektrelevanten Dokumente, Pläne, Verträge und des Schriftverkehrs. - Terminplanung: Aufstellung und Zusammenfassung aller Vorgänge und Tätigkeiten, sowie Klärung der zeitlichen und technischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten sowohl im Gesamten (Generalterminplan in Makroform), als auch im Detail (Bereichsterminpläne in Mikroform) mit Ermittlung der Vorgangsdauern, Abhängigkeiten und verfügbaren Kapazitäten. - Terminüberwachung: periodische Ablaufkontrollen, Checklisten, Veranlassen und Durchführen von SOLL-/IST-Vergleichen, Maßnahmen bei Terminüberschreitungen bzw. -veränderungen. Die Projektleitung bezieht sich insbesondere auf folgende nicht (ohne Vollmacht) delegierbare Bauherrnleistungen: - Setzen der obersten Projektziele - Mittelbereitstellung - definitive Entscheidung zu Planungsphasen, Abnahmen etc. - Konfliktmanagement - Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle - projektbezogene Repräsentationspflichten etc. Der Projektleitung obliegt die direkte Verantwortung für die Erreichung der Projektund Auftragsziele. Sie hat Linienfunktion und ist mit Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis ausgestattet. Nach Ansicht der Rechnungshöfe und Kontrollämter sollten Leistungen der Projektleitung im öffentlichen Bereich im allgemeinen nicht an freiberufliche Fachbüros übertragen werden. Gewerbliche oder private Bauinvestoren verfügen jedoch nicht immer über eigene Bauabteilungen mit entsprechend fachlichem Personal, sodass diese oft auch Projektleitungsaufgaben delegieren. Leistungsabgrenzung: Projektsteuerung - Planung Zitat der AHO-Fachkommission Projektsteuerung, NOV-96: Die Grundleistungen der Projektsteuerung umfassen die neutrale und unabhängige Wahrnehmung von Auftraggeberaufgaben. (...) Sie sind daher zwangsläufig nicht in den Grundleistungen anderer Leistungsbilder enthalten. Hier wird festgestellt, dass die Grundleistungen der Projektsteuerung keine Überschneidungen zu den Grundleistungen der Planer aufweisen. Für die zusätzlichen Leistungen, d.h. die Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen, wird folgende Leistungsabgrenzung zu den Planern vorgeschlagen: Seite 17/60

18 - Durchführung von planungsergänzenden Leistungen (z.b. Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen) i.d.r. durch den Planer. - Durchführung von Beratungs-, Koordinierungs-, Informations- und Kontrollleistungen i.d.r. durch den Projektsteuerer. Damit entsteht keine Selbstkontrolle von Planerleistungen. - Durchführung von Leistungen die Grundlagen der Planungs- und Entscheidungsvorbereitung schaffen sollen (z.b. Standortanalyse, Aufstellen eines Raum- und Funktionsprogramms) entweder durch Planer, oder durch Projektsteuerer, da hier Interessenskollisionen kaum vorkommen Leistungsumfang und Projektdauer Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren (i.d.r. mehr als drei) Planungsbeteiligten übernehmen Die Projektdauer wird in der Anlage mit einer bestimmten Anzahl an Monaten ab Auftragserteilung festgelegt. Eine darüber hinausgehende Projektdauer ist als zusätzliche Leistung (Leistungserstreckung) im Anlassfall gesondert zu vergüten. Soweit keine andere Vereinbarung besteht, werden die dadurch anfallenden Mehrleistungen nach Zeitaufwand vergütet Aufgrund der Komplexität der Leistungsinhalte der Projektsteuerung setzt die Anwendung dieser Leistungsgruppe die Festlegung des Leistungsumfanges und der Leistungsinhalte in Schriftform voraus Handlungsbereiche und Projektphasen der Projektsteuerung Die Gesamtleistung der Projektsteuerung umfasst in jeder Projektphase die Erbringung der Grundleistungen in folgenden Handlungsbereichen: A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation B Qualitäten und Quantitäten C Kosten und Finanzierung D Termine und Kapazitäten Organisation, Information, Koordination und Dokumentation Qualitäten Quantitäten Kosten Finanzierung Termine Kapazitäten Seite 18/60

19 Die Leistungen der Projektsteuerung werden in 5 Projektphasen erbracht, die wie folgt definiert und bewertet werden: Projektphasen PPH 1 PPH 2 PPH 3 PPH 4 PPH 5 Projektvorbereitung: Projektetablierung, strategische Planung, Grundlagenermittlung, Vertragsgestaltung Planung: Vorentwurfs-, Entwurfs- und Einreichplanung Ausführungsvorbereitung: Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe Ausführung: Projektüberwachung (z.b. ÖBA) Projektabschluss: Projektbetreuung, Dokumentation Bewertung der Grundleistungen innerhalb der Gesamtleistung = Teilleistungsfaktor [t] 26 % 21 % 19 % 26 % Summe Projektsteuerungsleistung 100 % 8 % Für das Leistungsbild sind folgende Begriffsdefinitionen zu beachten: 1. Das Aufstellen, Abstimmen und Fortschreiben i.s. des Leistungsbildes beinhaltet: - die Vorgabe der Solldaten (Planen/Ermitteln) - die Kontrolle (Überprüfen und Soll-/Ist-Vergleich), sowie - die Steuerung (Abweichungsanalyse, Anpassen, Aktualisieren). 2. Mitwirken im Sinne des Leistungsbildes heißt stets, dass der beauftragte Projektsteuerer die genannten Teilleistungen in Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten inhaltlich abschließend zusammenfasst und dem Auftraggeber zur Entscheidung vorlegt. 3. Sämtliche Ergebnisse der Projektsteuerungsleistungen erfordern vor Freigabe und Umsetzung die vorherige Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber Leistungsbild Projektsteuerung Bei den beispielhaft aufgezählten zusätzlichen (optionalen) Leistungen, insbesondere in den Projektphasen 2 bis 5, handelt es sich um solche, die stets vom Projektsteuerer wahrgenommen werden sollten, damit keine Selbstkontrolle von Planerleistungen entsteht. Die beispielhafte Aufzählung identer zusätzlicher Leistungen in Leistungsbildern anderer Planungsbeteiligter betrifft jene Fälle, in denen eine Projektsteuerung nicht beauftragt wurde. Die zusätzlichen (optionalen) Leistungen sind gesondert zu beauftragen PPH 1 / Projektvorbereitung Seite 19/60

20 A PPH 1 / Projektvorbereitung - Grundleistungen A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation 1 Zusammenstellen der Projektziele und Festlegung der Projektorganisation durch ein projektspezifisch zu erstellendes Organisationshandbuch 2 Auswahl der an der Projektplanung zu Beteiligenden und Führen von Verhandlungen 3 Vorbereitung der Beauftragung der zu Beteiligenden 4 Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber 5 Einholen der erforderlichen Zustimmungen des Auftraggebers B Qualitäten und Quantitäten 1 Mitwirken bei der Zusammenstellung der Grundlagen für das Gesamtprojekt hinsichtlich Bedarf nach Art und Umfang (Nutzerbedarfsprogramm NBP) 2 Mitwirken beim Zusammenstellen des Raum-, Flächen- oder Anlagenbedarfs und der Anforderungen an Standard und Ausstattung 3 Mitwirken beim Klären der Standortfragen, Beschaffen der standortrelevanten Unterlagen, der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Hinsicht 4 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers C Kosten und Finanzierung 1 Mitwirken beim Festlegen des Rahmens für Investitionen und Baunutzungskosten 2 Prüfen und Freigeben von Rechnungen zur Zahlung 3 Einrichten der Ausgabenrechnung, Erstellung Zahlungsplan D Termine und Kapazitäten 1 Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen des Terminrahmens 2 Aufstellen/Abstimmen der Generalablaufplanung und Ableiten des Kapazitätsrahmens B C D PPH 1 / Projektvorbereitung - optionale Leistungen zu Organisation, Information Koordination und Dokumentation: 1 Mitwirken bei der betriebswirtschaftlich-organisatorischen Beratung des Auftraggebers zur Bedarfsanalyse, Projektentwicklung und Grundlagenermittlung 2 Besondere Abstimmungen zwischen Projektbeteiligten zur Projektorganisation 3 Unterstützen der Koordination innerhalb der Gremien des Auftraggebers 4 Besondere Berichterstattung in Auftraggeber- oder sonstigen Gremien 5 Ausarbeitung, Durchführung von Planerwettbewerben 6 Risikoanalyse PPH 1 / Projektvorbereitung - optionale Leistungen zu Qualitäten und Quantitäten: 1 Mitwirken bei Grundstücks- und Erschließungsangelegenheiten 2 Erarbeiten der erforderlichen Unterlagen, Abwickeln und/oder Prüfen von Ideen-, Projekt-, Programm- und Realisierungswettbewerben 3 Erarbeiten von Leit- und Musterbeschreibungen, z.b. für Gutachten und Wettbewerbe 4 Prüfen der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit PPH 1 / Projektvorbereitung - optionale Leistungen zu Kosten und Finanzierung: 1 Überprüfen von Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke 2 Festlegen des Rahmens der Investitionsmittel sowie der Personal- und Seite 20/60

21 Sachkosten des Betriebs 3 Mitwirken beim Ermitteln und Beantragen von Investitionsmitteln 4 Einrichten der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagenkonten A PPH 2 / Planung PPH 2 / Planung - Grundleistungen A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation 1 Fortschreiben des Organisationshandbuches 2 Dokumentation der wesentlichen projektbezogenen Plandaten in einem Projekthandbuch 3 Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten 4 Mitwirken beim Vertreten der Planungskonzeption 5 Mitwirken bei Genehmigungsverfahren 6 Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber 7 Einholen der erforderlichen Zustimmungen des Auftraggebers B Qualitäten und Quantitäten 1 Überprüfen der Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen 2 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers C Kosten und Finanzierung 1 Überprüfen der Kostenschätzungen und berechnungen der Objekt- und Fachplaner, sowie veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen 2 Zusammenstellen der voraussichtlichen Baunutzungskosten 3 Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss 4 Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung 5 Fortschreiben der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss (=Zahlungsplan) D Termine und Kapazitäten 1 Aufstellen und Abstimmen der Grob- und Detailablaufplanung für die Planung 2 Aufstellen und Abstimmen der Grobablaufplanung für die Ausführung 3 Ablaufsteuerung der Planung 4 Fortschreiben der General- und Grobablaufplanung für Planung und Ausführung sowie der Detailablaufplanung für die Planung 5 Führen und Protokollieren von Ablaufbesprechungen der Planung sowie Vorschlagen und Abstimmen von erforderlichen Anpassungsmaßnahmen B C PPH 2 / Projektplanung - optionale Leistungen zu Organisation, Information Koordination und Dokumentation 1 Veranlassen besonderer Abstimmungsverfahren zur Sicherung der Projektziele 2 Vertreten der Planungskonzeption gegenüber der Öffentlichkeit, unter besonderen Anforderungen und Zielsetzungen sowie bei mehr als 5 Erläuterungs- oder Erörterungsterminen 3 Unterstützen beim Bearbeiten von besonderen Planungsrechtsangelegenheiten 4 Besondere Berichterstattung in Auftraggeber- oder sonstigen Gremien PPH 2 / Projektplanung - optionale Leistungen zu Qualitäten und Quantitäten 1 Vorbereiten, Abwickeln oder Prüfen von Wettbewerben zur künstlerischen Ausgestaltung 2 Überprüfen der Planungsergebnisse durch besondere Seite 21/60

22 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 3 Festlegen der Qualitätsstandards ohne/mit Mengen oder ohne/mit Kosten in einem Gebäude- und Raumbuch bzw. Pflichtenheft 4 Veranlassen oder Durchführen von Sonderkontrollen der Planung D E A PPH 2 / Projektplanung - optionale Leistungen zu Kosten und Finanzierung 1 Kostenermittlung und -steuerung unter besonderen Anforderungen (z.b. Renditevorgaben) 2 Fortschreiben der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagekonten PPH 2 / Projektplanung - optionale Leistungen zu Termine und Kapazitäten 1 Ablaufsteuerung unter besonderen Anforderungen und Zielsetzungen PPH 3 / Ausführungsvorbereitung PPH 3 / Ausführungsvorbereitung - Grundleistungen A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation 1 Fortschreiben des Organisationshandbuches 2 Fortschreiben des Projekthandbuches 3 Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten 4 Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber 5 Einholen der erforderlichen Zustimmungen des Auftraggebers B Qualitäten und Quantitäten 1 Überprüfen der Planungsergebnisse inkl. evtl. Planungsänderungen auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen 2 Mitwirken beim Freigeben der Firmenliste für Ausschreibungen 3 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers 4 Überprüfen der Ausschreibungsunterlagen für die Vergabeeinheiten und Anerkennen der Versandfertigkeit 5 Überprüfen der vollständigen Angebotsauswertungen in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht 6 Beurteilen der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Alternativangeboten auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen 7 Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zur Unterschriftsreife C Kosten und Finanzierung 1 Vorgabe der Soll-Werte für Vergabeeinheiten auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung 2 Überprüfen der Kostenanschläge der Objekt- und Fachplaner, sowie veranlassen der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen 3 Vorgabe der Deckungsbestätigungen für Aufträge 4 Überprüfen der vorliegenden Angebote im Hinblick auf die vorgegebenen Kostenziele 5 Zusammenstellen der aktualisierten Baunutzungskosten 6 Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung 7 Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung 8 Fortschreiben der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss D Termine und Kapazitäten 1 Aufstellen und Abstimmen der Steuerungsablaufplanung für die Ausführung 2 Fortschreiben der General- und Grobablaufplanung für Planung und Ausführung sowie der Steuerungsablaufplanung für die Planung Seite 22/60

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