Anorganisch-Chemisches Praktikum AAC I für CIT: Sicherheitsbelehrung

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1 Anorganisch-Chemisches Praktikum AAC I für CIT: Sicherheitsbelehrung Dr. Claudia Persau INSTITUT FÜR ANORGANISCHE CHEMIE KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft

2 Ein Chemie - Labor kann gefährlich sein. Man geht dort mit Gefahrstoffen um. Also - Sicherheit hat allerhöchste Priorität: Ihre Sicherheit Sicherheit der Anderen Schutz der Umwelt D.h., diese Sicherheitsbelehrung ist wichtig und Pflicht. Am Ende der Sicherheitsbelehrung müssen Sie folgendes unterschreiben: Hiermit bestätige ich, dass ich an der Sicherheitsunterweisung gemäß 12 Abs. 1 ArbSchG und 4 Abs. 1 UVV teilgenommen habe und deren Inhalte verstanden habe. Ich verpflichte mich, die erhaltene Schutzbrille sachgemäß zu verwenden und die Sicherheitsvorschriften eigenverantwortlich zu beachten. Karlsruhe, den (Unterschrift des Praktikanten) 2

3 Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien Die Betriebsanweisung nach 20 GefStoffV des Instituts für Anorganische Chemie ( Allgemeine Laborordnung ) muss beachtet werden und die dort aufgeführten Regelungen sind einzuhalten. Außerdem sollte die im Praktikum ausliegende Broschüre Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien zu Rate gezogen werden. BGI/GUV-I 8553 Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum kann von der Praktikumswebseite heruntergeladen werden. Zutritt für Unbefugte verboten! Zugang zu den zum Praktikum gehörenden Laboratorien und Wägezimmern ist nur den Praktikumsteilnehmern und Mitarbeitern des Instituts für Anorganische Chemie gestattet. Es ist streng verboten, Chemikalien und Geräte aus dem Laborbereich zu entfernen. 3

4 1 Sicherheitseinrichtungen und wichtige Hilfsmittel Notausgang Fluchtweg Fluchtbalkone, Treppenhäuser Aufzug im Brandfalle nicht benutzen! Richtungsweiser Erste Hilfe: Verbandsmaterial Notruftelefon Sanitätsraum R Raum Nr. 227, 318, 328, 406 Im Flur und den meisten Laboratorien Keine Hinweisschilder vorhanden! Notruf: 3333 Handy:

5 2 Sicherheitseinrichtungen und wichtige Hilfsmittel Notdusche an den Labortüren Augenspüleinrichtung Feuerlöscher (hauptsächlich CO 2 ) 1 30 kg, fahrbar, im Flur 3 6 kg, im Labor Löschschlauch (Feuermelder) in den Treppenhäusern 5

6 Körperschutz und Arbeitskleidung Während des Aufenthaltes im Labor muss ständig eine Schutzbrille mit Seitenschutz getragen werden. Arbeiten, die die Hände gefährden, erfordern chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. Handschuhe dürfen außerhalb des Laboratoriums nicht getragen werden und sind beim Öffnen von Türen aller Art, bei der Benutzung von Wasserhähnen usw. auszuziehen. Im Labor ist geeignete Kleidung zu tragen: Laborkittel aus schwer entflammbarem und nicht schmelzendem Material (Baumwolle), welcher Körper und Arme ausreichend bedeckt. Der Laborkittel darf nicht an Orten getragen werden, zu denen auch Personen Zugang haben, die nicht mit Gefahrstoffen umgehen (Büro, Cafeteria, Mensa, Hörsaal, Bibliothek, Toilette etc.). Das Schuhwerk muss fest, trittsicher und geschlossen sein. 6

7 Allgemeine Verhaltensrichtlinien Im Labor ist das Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Speisen und Getränke dürfen wegen der Gefahr der Kontamination im Labor nicht aufbewahrt werden. Schwangere dürfen nicht mit Gefahrstoffen umgehen. Wer einen Versuch durchführt, darf seinen Arbeitsplatz nur verlassen, wenn eine dauernde Überwachung gewährleistet oder nicht notwendig ist. Bei Arbeiten im Labor müssen jederzeit mindestens zwei Personen anwesend sein. Kein Radio, MP3-Player, Handy usw. im Labor. 7

8 Verhalten bei Gefahrensituationen oder Unfällen Ruhe bewahren! Überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden! Verletzte aus Gefahrenbereich bergen; dabei auf Selbstschutz achten! Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen des Labors, evtl. auch benachbarter Räume, auffordern. Alarmieren des zuständigen Saalassistenten. Ist dieser nicht anwesend, wende man sich an den schnellstmöglich erreichbaren Mitarbeiter des Instituts. Notruf absetzen! Erste Hilfe leisten! Bei Unfällen oder Unwohlsein immer einen Arzt zu Rate ziehen. Der Gang zum Arzt muss durch eine weitere Person begleitet werden. 8

9 Notruf 3333 von jedem Telefon innerhalb des KIT vom Handy Folgende Angaben sind wichtig: Wo geschah der Unfall? Institut für Anorganische Chemie, Geb 30.45, Engesser Str. 15, 2. OG, Saal 207 bzw. 5.OG Saal 517 Was geschah? Feuer, Verätzung, Sturz,... Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? Anzahl Art und Körperteil Warten auf Rückfragen Niemals auflegen, bevor die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet hat. 9

10 Umgang mit Gefahrstoffen Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind bestimmte Arbeits- und Schutzvorschriften einzuhalten. Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen muss der Benutzer sich über die Gefahren (H-Sätze, Hazard), die von den verwendeten Substanzen ausgehen und den damit verbundenen Sicherheitsratschlägen (P-Sätze, Protection) umfassend informieren. Dies kann z.b. anhand von Herstellerangaben oder mit Hilfe von Händlerkatalogen erfolgen. Substanzen, deren Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht, sind wie Gefahrstoffe zu behandeln. Arbeitsanweisungen müssen eingehalten werden. Versuchsbedingungen und Mengenangaben, wie sie z. B. in den Vorschriften der Praktikumsbücher aufgeführt sind, dürfen niemals eigenmächtig abgeändert werden. Bei Verstößen kann ein zeitweiliges Arbeitsverbot, im wiederholten Fall der Entzug des Arbeitsplatzes verfügt werden. 10

11 1 Kennzeichnung von Gefahrstoffen Bis November 2010 galt die EU-Kennzeichnung von Gefahrstoffen: R-Sätze (Risiko-Sätze; Risk Statements) S-Sätze (Sicherheits-Sätze; Safety Statements) Gefahrenpiktogramme mit Gefahrenbezeichnungen Sehr giftig T+ Ab Dezember 2010 gilt die GHS Kennzeichnung ( Globally- Harmonised System ) von Gefahrstoffen: H-Sätze (Hazard Statements) sowie zusätzliche EUH-Sätze P-Sätze (Precautionary Statements) Gefahrenpiktogramme mit Signalwort Gefahr! Aber die beide Systeme laufen parallel bis

12 GHS Kennzeichnung von Gefahrstoffen Reizend: Haut-, Augen-, Atemwegsreizend Sensibilisierung der Haut Spezif. Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Kat. 3 Orale, dermale, inhalative akute Toxizität, Kat. 4 Narkotischer Effekt Toxität: Orale, dermale, inhalative akute Toxizität, Kat. 1, 2, 3 Gesundheitsgefahr: Keimzellmutagenität Karzinogene Wirkung Reproduktionstoxische Wirkung Spezif. Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Kat. 1, 2 Spezif. Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition, Kat. 1, 2 Sensibilisierung der Atemwege Aspirationsgefahr 12

13 GHS Kennzeichnung von Gefahrstoffen Explosive Stoffe/Gemische Instabile Stoffe/Gemische Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Organische Peroxide Entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten, Feststoffe Pyrophore Flüssigkeiten, Feststoffe Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Selbstzersetzliche Stoffe/Gemische Selbsterhitzungsfähige Stoffe/Gemische Organische Peroxide Oxidierende Gase, Flüssigkeiten sowie Feststoffe 13

14 GHS Kennzeichnung von Gefahrstoffen Hautätzende Wirkung Schwere Augenschädigung Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind Gewässergefährdend neu! Gase unter Druck Verdichtete, verflüssigte sowie tiefgekühlt verflüssigte Gase Gelöste Gase 14

15 GHS Kennzeichnung von Gefahrstoffen Beispiel von Thioacetamid Gefahrenpiktogramme Gefahr Signalwort H-Sätze (Hazard Statements - Hinweise auf besondere Gefahren): H350 Kann Krebs erzeugen. H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P-Sätze (Precautionary Statements - Sicherheitsratschläge): P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P308/P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305/P351/P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 15

16 Umgang mit Chemikalien Gefahrstoffe dürfen nur in dafür vorgesehenen Gefäßen möglichst Originalgebinden aufbewahrt werden. Dabei ist auf korrekte und dauerhafte Kennzeichnung zu achten. Arbeiten, bei denen gas oder staubförmige Gefahrstoffe freigesetzt werden können, dürfen nur in Abzügen ausgeführt werden. Für den Transport von Gefahrstoffbehältern aus Glas sind Transporthilfen (z. B. Tragekästen) zu verwenden. Einer Vorratsflasche einmal entnommene Chemikalien dürfen nicht mehr in diese zurückgegeben werden (Gefahr der Verunreinigung). Zum Umfüllen von Chemikalien sind saubere Trichter oder Spatel zu benutzen. Es ist verboten, Flüssigkeiten durch Ansaugen mit dem Mund zu pipettieren. 16

17 Umgang mit Glasgeräten und Apparaturen Alle Glasgeräte sind vor Gebrauch auf Unversehrtheit zu überprüfen. Beschädigte Geräte dürfen nicht mehr verwendet werden. Elektrische Geräte (auch Stecker, Kabel) dürfen nur in einem technisch einwandfreien Zustand verwendet werden. Defekte Geräte müssen zur Reparatur in der Elektrowerkstatt (Raum -122) oder beim Assistenten abgegeben werden. Heizquellen müssen so angebracht werden, dass sie schnell entfernt werden können. In Trockenschränken dürfen nur Substanzen getrocknet werden, die beim Erhitzen keine brennbaren Dämpfe oder Gase abgeben können. Abzüge bieten nur einen wirksamen Schutz, wenn deren Frontscheiben möglichst weit geschlossen sind. Die Funktionsfähigkeit der Abzüge ist vor deren Benutzung zu kontrollieren. Defekte Abzüge dürfen nicht benutzt werden. 17

18 Arbeiten unter vermindertem Druck - Absaugen von Niederschlägen - Es dürfen nur für Vakuumarbeiten eigens hergestellte Geräte verwendet werden. Es dürfen nur Glasgeräte mit unbeschädigter Oberfläche ( Sichtkontrolle!) verwendet werden. Saug- und Woulffsche Flaschen dürfen nicht erhitzt werden. Belastung durch Spannung infolge verkanteter Befestigung ist auszuschließen. Beim Absaugen muss auf passenden, dichten Sitz der Gummimanschette zwischen dem Filtertiegel und der sogenannten Tulpe geachtet werden. Der Betrieb und die Aufbewahrung evakuierter Apparaturen darf nur an Orten erfolgen, die gegen unbeabsichtigtes Anstoßen und Darauffallen von Gegenständen geschützt sind. Wirksamer Splitterschutz muss gewährleistet sein. 18

19 Erste Hilfe: Schnittverletzungen Kleinere Verletzungen zunächst etwas bluten lassen, evtl. desinfizieren, dann keimfrei abdecken bzw. mit Wundschnell-verband (Pflaster) versehen. Verletzungen und Maßnahmen in das Verbandbuch eintragen. Bei tiefen oder größeren Schnittverletzungen Arzt aufsuchen. Verbandsmaterial: Sanitätsraum R Raum Nr. 227, 318, 328,

20 Erste Hilfe: Verätzungen Haut mit viel Wasser abspülen, ggf. Notdusche. Benetzte bzw. durchtränkte Kleidung entfernen. Nach Verschlucken viel Flüssigkeit zu trinken geben; möglichst Wasser, keine Milch und keinen Alkohol. Auf keinen Fall Erbrechen anregen! Bei Augenkontakt Auge mit Augendusche mindestens 10 Minuten spülen. Unverzüglich für ärztliche Behandlung sorgen. 20

21 Erste Hilfe: Verbrennungen Brennende Person(en) am Weglaufen hindern und sofort ablöschen (Kittel, Löschdecke, Notdusche). Kleidungsstücke, die mit heißen Stoffen benetzt oder durchtränkt sind, sofort entfernen. Von der Verbrennung betroffene Körperteile sofort mindestens 20 Minuten unter fließendes, kaltes Wasser halten. Verletzten ruhig lagern und vor Wärmeverlust schützen, gegebenenfalls Wunden steril abdecken. Arzt aufsuchen oder Rettungsdienst alarmieren. 21

22 Erste Hilfe: Vergiftungen Bei Gaseinwirkung den Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen. Für Frischluft sorgen. Im Raum für gute Durchlüftung sorgen. Bei Hautkontakt kontaminierte Kleidung entfernen. Haut mit viel Wasser abspülen, ggf. Notdusche verwenden. Nach Verschlucken viel Flüssigkeit zu trinken geben; möglichst Wasser, keine Milch und keinen Alkohol. Erbrechen anregen, wenn sicher ist, dass kein ätzender Stoff verschluckt wurde. In allen Fällen unverzüglich für ärztliche Behandlung sorgen. Informationen über den Giftstoff weiterleiten. 22

23 Erste Hilfe: bei Unfällen mit elektrischem Strom Strom unterbrechen durch Betätigen des Notausschalters oder Ziehen des Netzsteckers. Verunglückten erst dann unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen und ruhig lagern. Brandwunden keimfrei abdecken. In allen Fällen unverzüglich für ärztliche Behandlung sorgen! 23

24 Durchgangsärzte und zugelassene Krankenhäuser Bei Unfällen im Zusammenhang mit offiziellen Hochschulveranstaltungen und auf den damit verbundenen Wegen ist einer der folgenden Durchgangsärzte bzw. ein zugelassenes Krankenhaus aufzusuchen: Dr. H. Botterer, Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie, Karlsruhe-Durlach, Gritznerstr. 11, Tel.: Dr. U. Janosovits, Arzt für Chirurgie, Karlsruhe, Amalienstraße 33, Tel.: Dr. M. Kuntz, Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie, Karlsruhe, Blücherstr. 17 b, Tel.: Dr. P. Stehling, Arzt für Chirurgie und Orthopädie, Karlsruhe, Mathystr. 13, Tel.: Dr. U. Westenberger, Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie, Karlsruhe, Blücherstr. 17 b, Tel.: Augenarzt: Dr. E. und Dr. M. Hyppa, Karlsruhe, Essenweinstr. 6, Tel.: Städtisches Klinikum, Unfallchirurgie, Karlsruhe, Moltkestraße 90, Tel.: Paracelsus-Klinik, Chirurgie, Karlsruhe-Durlach, Raiherwiesenstr , Tel.: St. Vincentius-Krankenhäuser, Karlsruhe, Unfall- und Handchirurgie, Südendstraße 32, Tel.: Orthopädische Klinik, Steinhäuserstraße 18, Tel.:

25 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für vollimmatrikulierte Studierende des KIT Studierende sind bei allen offiziellen Hochschulveranstaltungen in den Bereichen Lehre und Forschung und auf den damit zusammenhängenden Wegen unfallversichert: Unfallkasse Baden-Württemberg Waldhornplatz Karlsruhe Und wenn ein Unfall passiert ist? 1) Schnellstmöglich den zuständigen Assistenten und Praktikumsleiter benachrichtigen, 2) Schnellstmöglich beim Studentenwerk eine Unfallanzeige erstatten, 3) Dem behandelnden Arzt mitteilen, dass der Unfall im Zusammenhang mit dem Studium an dem KIT geschehen ist. d.h. Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zur privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, da Ärzte und Krankenhäuser in diesem Fall direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen müssen. 25

26 Also, im Praktikumsaal: Angst - nein! Respekt vor möglichen Gefahren - ja! Aber auch Spaß! und jetzt bitte unterschreiben: Hiermit bestätige ich, dass ich an der Sicherheitsunterweisung gemäß 12 Abs. 1 ArbSchG und 4 Abs. 1 UVV teilgenommen habe und deren Inhalte verstanden habe. Ich verpflichte mich, die erhaltene Schutzbrille sachgemäß zu verwenden und die Sicherheitsvorschriften eigenverantwortlich zu beachten. Karlsruhe, den (Unterschrift des Praktikanten) 26

27 1 EU-Kennzeichnung von Gefahrstoffen Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die die nachfolgenden gefährlichen Eigenschaften besitzen können: Gesundheitsschädlich: Xn Giftig: T Sehr giftig: T+ Sie können durch Einatmen, Verschlucken oder durch Hautaufnahme akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen. Sie können in geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen. Sie können in sehr geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen. 27

28 2 EU-Kennzeichnung von Gefahrstoffen Brandfördernd: O Sie sind in der Regel selbst nicht brennbar, können aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen. Explosionsgefährlich: E Hochentzündlich: F+ Leichtentzündlich: F Sie können in festem sowie flüssigem Zustand, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, exotherm und unter schneller Gasentwicklung reagieren und unter bestimmten Bedingungen als Folge einer Deflagration oder Detonation explodieren. Sie haben als Flüssigkeiten einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen niedrigen Siedepunkt; als Gase können sie bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen Explosionsbereich haben. Sie können sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und entzünden. Sie können in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden und nach deren Entfernen weiterbrennen oder weiterglimmen. In flüssigem Zustand haben sie einen niedrigen Flammpunkt. Bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft können sie hochentzündliche Gase bilden. 28

29 3 EU-Kennzeichnung von Gefahrstoffen Reizend: Xi Sie können bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit der Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen. Ätzend: C Sie zerstören bei Berührung lebendes Gewebe (z.b. bei Säuren mit ph < 2 oder Laugen mit ph > 11.5) und auch viele andere Materialien. Umweltgefährlich: N Sie können die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern, daß sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können. Daneben existieren noch die Gefährlichkeitsmerkmale "Sensibilisierend", "Krebserzeugend", "Fortpflanzungsgefährdend" und "Erbgutverändernd", denen je nach Aufnahmeweg bzw. Gefährdungskategorie eines der Gefahrensymbole Xn bzw. T zugewiesen werden. 29

30 EU-Kennzeichnung von Gefahrstoffen Beispiel von Thioacetamid Gefahrensymbol: T Gefahrenbezeichnung: Giftig R-Sätze (Risk Phrases - Hinweise auf besondere Gefahren): R 45 R 22 R 36/38 R 52/53 Kann Krebs erzeugen Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Reizt die Augen und die Haut Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben S-Sätze (Safety Phrases - Sicherheitsratschläge) S 53 Exposition vermeiden vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt beachten 30

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