Senatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den Soziales und Verbraucherschutz Tel (928) 2694 /2751 II C 1 / II C 2

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1 Senatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den Soziales und Verbraucherschutz Tel (928) 2694 /2751 II C 1 / II C 2 An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen 0664 Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2002/2003 Einzelplan 09, Kapitel 0920, Titel Schuldendienst für die Altschulden der BKK Berlin - Angestrebte Fusion BKK Berlin mit der BKK Verkehrsbauunion (VBU) 12. Sitzung des Hauptausschusses am 3. Mai 2002 Ansätze: Haushaltsplanentwurf 2002 bisher Veränderung durch Nachschiebeliste Haushaltsplanentwurf 2002 neu Ist 2002 (Stand: ) Haushaltsplanentwurf Änderung der Verpflichtungsermächtigung 2002 für 2003/2004: davon: Jahresbetrag 2003 neu Jahresbetrag 2004 neu Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung am 5. Juni 2002 zu berichten, wie sich die Altschuldenverpflichtung für die BKK Berlin entwickeln wird. Die beiden Entschuldungsmodelle (Einmalzahlung und planmäßige Entschuldung) sollen gegenübergestellt werden.

2 - 2 - Hierzu sowie im Hinblick auf die zum angestrebte Fusion der BKK Berlin mit der BKK Verkehrsbauunion (VBU) wird berichtet: I. Altschuldenverpflichtung des Landes Berlin 1. Planmäßige Entschuldung Um eine Schließung der BKK Berlin und die damit verbundene Haftung des Landes Berlin abzuwenden, beschloss der Senat des Landes Berlin Anfang des Jahres 1999, die Krankenkasse gemeinsam mit dem BKK-Bundesverband zu sanieren. Dazu wurde am die sog. schuldrechtliche Erklärung unterzeichnet, in der sich das Land Berlin dazu verpflichtete, gegenüber dem BKK-Bundesverband für das am festgestellte passive Netto-Reinvermögen in Höhe von etwa 286 Mio DM (ca. 146 Mio ) zu haften (Senatsbeschluss Nr. 1904/99 vom sowie zustimmende Kenntnisnahme durch den Hauptausschuss vom ). Darüber hinaus wurde am mit der BKK Berlin und dem BKK-Bundesverband der sog. dreiseitige Vertrag geschlossen, in dem sich der BKK-Bundesverband zur Gewährung von finanziellen Hilfen in Höhe von 40 Mio DM (ca. 20 Mio ) jährlich über einen Zeitraum von 5 Jahren und das Land Berlin zu kostensenkenden Maßnahmen im Krankenhausbereich, insbesondere zur Absenkung des Berliner Krankenhausbudgets verpflichteten (Zwischenbericht vom an den Hauptausschuss). Die Sanierung erfolgt über die Tilgung des passiven Netto-Reinvermögens jeweils zur Hälfte durch das Land Berlin und die BKK Berlin in Raten bis zum Jahre Das Land Berlin zahlt jährlich 7,311 Mio zuzüglich Zinsen (5%) auf die verbleibende Kreditsumme. Bei einer planmäßigen Entschuldung der BKK Berlin bis zum Jahre 2008 muss das Land Berlin noch eine Summe von 58,962 Mio aufbringen. 2. Einmalzahlung Bei einer Einmalzahlung der Resttilgungssumme (rund 43,870 Mio ) beträgt die Gesamtbelastung rund 53,405 Mio. Darüber hinaus würden wegen der vorzeitigen Ablösung der Kreditsumme ggf. noch Gebühren anfallen, die zur Zeit nicht beziffert werden können. Tabellarisch lässt sich dies wie folgt gegenüberstellen:

3 Gegenüberstellung der Entschuldungsmodelle für die BKK Berlin (Planmäßige Entschuldung und Einmalzahlung) Planmäßige Entschuldung gem. schuldrechtlicher Erklärung des Landes Berlin (bis 2008) Einmalzahlung der Resttilgungssumme im Haushaltsjahr jährliche Tilgungsrate jährliche Tilgungsrate jährliche Tilgungsrate Einmalzahlung der Resttilgungssumme rd (für ) Tilgungszinsen Tilgungszinsen Tilgungszinsen ggf. anfallende Kosten bei vorzeitiger Ablösung des Kredites Summe x 1 Gesamtbelastung 2002 / 2003 Gesamtbelastung 2002 / Gesamtbelastung bei planmäßiger Entschuldung rd Summe x rd II. Entwicklungsprognose der BKK Berlin Die Prognose für eine Sanierung der BKK Berlin ist heute wesentlich schlechter als zu Beginn der Sanierung Anfang des Jahres 1999 und im Bericht von SenArbSozFrau - II B 1 - vom an den Hauptausschuss dargelegt (Rote Nr. 0559). Die BKK Berlin hat in den letzten Jahren trotz intensiver und erfolgreicher Sanierungsbemühungen unvermindert hohe Mitgliederverluste erlitten. Die Folge war bzw. ist eine stetige Verschlechterung der Mitgliederstruktur und damit auch der wirtschaftlichen Situation der Krankenkasse. Der Anteil der Rentner beträgt mittlerweile nahezu 50 % der Mitglieder. Aufgrund dieser Entwicklung sowie der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Kostenexplosion der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der daraus resultierenden Ausgabensituation der BKK Berlin ist eine Beitragssatzanhebung von 14,4 % auf mindestens 15,3 % dringend notwendig. Der ausgabendeckende Beitragssatz der Kasse liegt nach derzeitigen Berechnungen bereits jetzt bei 15,3 % und wird nach Berechnungen des BKK-Bundesverbandes wegen des sich noch weiter verstärkenden Struktureffektes bald auf 15,8 % steigen. Für die Kasse würde dies faktisch die Schließung bedeuten. Die Folge einer Schließung wäre, dass das Land Berlin aufgrund der schuldrechtlichen Erklärung des Landes Berlin vom für die zum Zeitpunkt der Schließung noch verbleibenden Tilgungsraten zuzüglich der Zinsen sowohl der BKK Berlin als auch des Landes Berlin haften müsste. Bei einer Schließung zum wären das insgesamt 65,37 Mio. Hinzu kommen die heute noch nicht abschätzbaren Schließungskosten und vor allem das hohe Prozessrisiko, unter anderem im Hinblick auf die vom BKK-Bundesverband geleistete Finanzhilfe. Es ist zu befürchten, dass der BKK-Bundesverband im Falle einer Schließung der Kasse das Land Berlin auf die Rückzahlung der von ihm geleisteten finanziellen Hilfen in Höhe von insgesamt 81,81 Mio verklagen wird. Der Bundesverband beruft sich auf die im dreiseitigen 1 Der in der Vorlage bezeichnete Anteil X für vorfristige Ablösung der Kredite, die die BKK Berlin bei verschiedenen Banken aufgenommen hat, wird lt. telefonischer Auskunft der BKK Berlin vom aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus gegenwärtig von den Gläubigern nicht geltend gemacht. Es fällt z.zt. lediglich eine Gebühr von ca an.

4 - 4 - Vertrag geregelten Konsequenzen im Falle einer vom Land Berlin verursachten Leistungsstörung ( 6 i.v.m. 4 des dreiseitigen Vertrages). Insgesamt besteht damit ein - soweit bezifferbares - Haftungsrisiko des Landes Berlin von etwa 147,18 Mio. Die einzige Möglichkeit, dieses Haftungsrisiko abzuwenden und die BKK Berlin (auf Dauer) auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen, ist eine Fusion der BKK Berlin mit einem potenten Fusionspartner. III. Angestrebte Fusion der BKK Berlin mit der BKK Verkehrsbauunion (VBU) Nach intensiven Bemühungen konnten die BKK Berlin und der BKK-Bundesverband im letzten Jahr die BKK Verkehrsbauunion (VBU) als möglichen Fusionspartner gewinnen. Bei der BKK VBU handelt es sich um eine große finanzstarke Krankenkasse (etwa Mitglieder) mit einer äußerst günstigen Mitgliederstruktur und einem niedrigen Beitragssatz von 12,7 %. Das Land Berlin hat als Arbeitgeber und Wirtschaftsstandort an einer solchen Fusion ein sehr starkes Interesse. Nicht nur, dass die oben aufgezeigte Haftung ausgeschlossen und das Land Berlin dann Sitz einer großen konkurrenzfähigen Betriebskrankenkasse wäre. Das Land Berlin würde bei einer Fusion der beiden Kassen als Arbeitgeber vieler BKK-Versicherter wegen eines niedrigeren Beitragssatzes einer fusionierten Kasse auch erhebliche Einsparungen erzielen. Der Einspareffekt allein aufgrund eines niedrigeren Beitragssatzes der fusionierten Kasse von unter 13 % beträgt bei Zugrundelegung eines Beitragssatzes von 12,9 % ungefähr 8 Mio im Jahr Da im Falle eines Nichtzustandekommens der Fusion der gegenwärtige Beitragssatz von 14,4 % die Ausgaben der Kasse nicht decken könnte, hat der für die Sanierung der BKK Berlin eingerichtete Beirat der BKK Berlin den bindenden Beschluss gefasst, ohne Fusion den Beitragssatz sofort von 14,4 % auf 15,3 % anzuheben. In einem Zeitraum von 2003 bis 2008 wären die Ersparnisse damit höher. Insgesamt würden sie sich auf etwa 63,4 Mio belaufen. Dabei ist unterstellt, dass die Zahl der in der fusionierten Kasse versicherten Arbeitnehmer des Landes Berlin unverändert bleibt. Im Hinblick auf den günstigeren Beitragssatz ist jedoch davon auszugehen, dass sie steigt. Die Einsparsumme wäre also letztlich noch höher. Die Fusion wäre natürlich auch für die BKK VBU vorteilhaft. Durch die Fusion könnte sie ihre Marktstellung weiter ausbauen und zugleich ihre Mitgliederstrukturen normalisieren. Die Kasse gehört wegen ihrer äußerst günstigen Mitgliederstruktur beim Risikostrukturausgleich (RSA) zu den sogenannten Zahlerkassen. Durch eine Veränderung bzw. Anpassung ihrer Mitgliederstruktur an den Durchschnitt könnte sie ihre Belastungen aus dem RSA weitestgehend reduzieren. Die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat den Senat im Herbst vergangenen Jahres über die Fusionsbestrebungen, die Vorteile einer solchen Fusion für das Land Berlin und den Entwurf einer Absichtserklärung mit den möglichen Rahmenbedingungen für die Fusion informiert. Der Senat hat die Vorlage in seiner Sitzung vom zustimmend zur Kenntnis genommen und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen das Verhandlungsmandat erteilt (Protokoll der 23. Senatssitzung am ). Vor diesem Hintergrund führte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz in den letzten Monaten gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen, der BKK Berlin, der BKK VBU, dem BKK-Bundesverband und dem BKK-Landesverband Ost mehrere Fusionsgespräche. Im Ergebnis erklärten die BKK Berlin und die BKK VBU mit Unterstützung des Senats Berlin, des BKK-Landesverbandes Ost und des BKK-Bundesverbandes zum eine Fusion mit einem Beitragssatz von unter 13 % anzustreben. In diesen Gesprächen ergab sich, dass der BKK-Bundesverband sowie die BKK VBU zu einer Fusion nur unter folgenden Bedingungen bereit sind.

5 - 5 - IV. Erforderliche Rahmenbedingungen Vorzeitige Entschuldung der BKK Berlin zum , insbesondere durch Vorziehung der bis zum Jahr 2008 laufenden Verpflichtungen des Landes Berlin und durch Leistungen des BKK-Bundesverbandes von 10 Mio, Bereitstellung weiterer 25,5 Mio im Fusionsjahr 2003 zu erbringen durch das Land Berlin (etwa 10,2 Mio ), den BKK-Bundesverband (etwa 10,2 Mio ) und den Landesverband Ost (etwa 5,1 Mio ) Leistung von weiteren etwa 5 Mio durch das Land Berlin für die an die VBL zu entrichtende Ablösesumme für circa Mitarbeiter der BKK Berlin mit Rückkehrrecht zum Land Berlin Für das Land Berlin bedeutet dies einschließlich der bereits gezahlten Tilgungsrate für das Jahr 2002 in Höhe von 7,311 Mio sowie der auf die Restschulden entfallenden Tilgungszinsen in Höhe von 2,224 Mio die Bereitstellung eines Finanzbedarfs von insgesamt rund 69 Mio. In Anbetracht der komplizierten Haushaltslage des Landes Berlin kommt eine Einmalzahlung in dieser Größenordnung nicht in Betracht. Um das Ziel der Fusion dennoch zu erreichen, fanden weitere Gespräche mit dem Herrn Regierenden Bürgermeister statt. Im Ergebnis dieser Gespräche konnte die Möglichkeit einer Ratenzahlung, zahlbar bis zum Jahre 2004, vereinbart werden. Dazu hat der Senat beschlossen, im Rahmen der Nachschiebeliste zum Entwurf des Haushaltsplanes 2002/2003 für das Jahr 2002 bei dem Titel Schuldendienst für Altschulden der BKK Berlin eine Ansatzerhöhung um 34,525 Mio vorzuschlagen, damit bereits im Jahre 2002 der größte Teil der Altschulden getilgt werden kann. Die vorgeschlagene Ansatzerhöhung stellt sich wie folgt dar: 0920/ alt Veränderung durch neu Differenz zum die Nachschiebeliste Gesamtbedarf Ansatz ,535 Mio + 34,525 Mio 44,060 Mio 25,475 Mio Für den verbleibenden Restbetrag von 25,475 Mio wäre darüber hinaus eine Verpflichtungsermächtigung in 2002 mit folgenden Jahresbeträgen 0920/ VE gesamt Jahresbetrag 2003 Jahresbetrag ,475 Mio 17,0 Mio 8,475 Mio sowie für das Jahr 2003 eine folgende Änderung des Ansatzes erforderlich: 0920/ alt Veränderung neu ,164 Mio + 7,836 Mio 17,0 Bei der Fusion der BKK Berlin mit der BKK VBU zum und einem Beitragssatz der fusionierten Kasse in Höhe von 12,9 % spart das Land Berlin als Arbeitgeber eines Großteils der BKK-Versicherten im Jahr 2003 ungefähr 8 Mio ein. Die damit entstehende Minderausgabe bei den Personalkosten kompensiert die Erhöhung des Ansatzes um 7,836 Mio.

6 - 6 - V. Fazit und weiteres Procedere Erstens, ohne einen potenten Fusionspartner hat die BKK Berlin auf Dauer keine Existenzgrundlage. Eine Sanierung der Kasse ist wegen ihrer schlechten Mitgliederstruktur und der hohen Kostenstrukturen in Berlin nur auf dem Wege einer Fusion mit einer leistungsstarken Krankenkasse wie der BKK VBU möglich. Zweitens, im Falle der Schließung der Kasse werden auf das Land Berlin erhebliche Mehrbelastungen zukommen. Mit Blick auf die für das Land Berlin bestehenden Vorteile einer Fusion der BKK Berlin mit der BKK VBU, gilt es die Rahmenbedingungen für eine Fusion der BKK Berlin mit der BKK VBU zu schaffen. Nach zustimmender Kenntnisnahme durch den Senat und den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wird die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen mit dem BKK-System vertragliche Regelungen treffen, die die Voraussetzungen für die Fusion schaffen und die bisherigen Verträge (schuldrechtliche Erklärung vom und sog. dreiseitiger Vertrag vom ) ablösen. Der Hauptausschuss wird über die weitere Entwicklung zeitnah informiert. Der Hauptausschuss wird gebeten, a) den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen b) eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe des noch im Jahren 2003/2004 zu zahlenden Restbetrages von 25,475 Mio für 2002 in den Entwurf des Haushaltsplanes 2002/2003 bei dem Kapitel 0920, Titel einzustellen als Grundlage für die mit der BKK Berlin, der BKK VBU, dem BKK-Bundesverband und dem BKK-Landesverband Ost zu schließende Vereinbarung über eine Fusion der BKK Berlin mit der BKK VBU und den vom Land Berlin in diesem Zusammenhang insbesondere zur vorzeitigen Entschuldung der BKK Berlin aufzubringenden Betrag in Höhe von insgesamt circa 69 Mio c) Für das Jahr 2003 ist in dem Entwurf des Haushaltsplanes 2002/2003 eine Erhöhung des Ansatzes um 7,836 Mio vorzunehmen. Als Ausgleich für diese Ansatzerhöhung ist im Kapitel 2910 Titel eine weitere pauschale Minderausgabe über 8 Mio vorgesehen (Bestandteil der Nachschiebeliste Personalausgaben/Stellenplan rote Nr. 0532). Ich bitte, den Beschluss als erledigt anzusehen. Dr. H e i d i K n a k e W e r n e r... Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

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