HINTERGRÜNDE, REGELUNGEN & MARKTÜBERSICHT. Dr. Christian-David Wagner Leipzig

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1 HINTERGRÜNDE, REGELUNGEN & MARKTÜBERSICHT Dr. Christian-David Wagner Leipzig 1

2 Vorstellung Dr. Christian-David Wagner Rechtsanwalt in eigener Kanzlei Lehrauftrag für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz, Bereich Verwaltungswissenschaften Umfangreiche praktische Erfahrungen Mitautor jurispk-vergaberecht sowie Kommentar für Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich Mitglied im BITKOM e.v. (AK Öffentliche Aufträge); DVNW 2

3 Agenda/Inhalt Einführung Anbieter Plattformlösung vs. Kombi-Lösung Architektur Betreibermodelle Features Datenschutz und Datensicherheit evergabe und mehr Vergütungsmodelle 3

4 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Einführung 4

5 Was ist evergabe? - Von der elektr. Bekanntmachung zum eprocurement elektr. Bekanntmachung elektr. Bereitstellung der Vergabeunterlagen Vergabeportale Vergabemanagementsysteme eprocurement 5

6 Was ist evergabe nach Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu? Von der elektronischen Kommunikation muss danach umfasst sein: Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie ergänzende Bieterinformationen, Kommunikation zw. Vergabestelle und Bietern, z.b. Bieterfragen und Einreichung Teilnahmeanträge und Angebote 6

7 Was ist evergabe nach Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu? Beschaffungsmarktforschung Bedarfsmanagement Beschaffungsprozess Vergabeverfahren/ Beauftragung Beschaffungsabwicklung 7

8 Wann findet evergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu Anwendung? Keine Pflicht Wo Vergaberecht nicht anwendbar ist, insb. Unterhalb der EU- Schwellenwerte kein Auftrag kein öffentlicher Auftraggeber 8

9 Bis wann muss die evergabe tatsächlich umgesetzt sein? Teilprozess des Vergabeverfahrens Bekanntmachung Bereitstellung der Vergabeunterlagen Angebote Antworten auf Bieterfragen Nachfordern von Nachweisen Ergänzende Informationen Nachreichen von Nachweisen Zentrale Beschaffungsstellen ab (24 Monate nach Inkrafttreten) ab (36 Monate nach Inkrafttreten) Übrige Vergabestellen dito ab (54 Monate nach Inkrafttreten) 9

10 Wer sind zentrale Beschaffungsstellen? Zentrale Beschaffungsstellen sind öff. AG die (auch) für andere AG ( Dritte ) Beschaffungen durchführen sind NICHT zentrale Vergabestellen als interne Organisationseinheiten der Verwaltung 10

11 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Anbieter 11

12 Die Anbieter - ein Überblick: Administration Intelligence AG bi-medien Cosinex Deutsche evergabe DTVP - Deutsche Vergabeportal RIB Subreport Verlag Schawe Vergabe24 12

13 Die Anbieter - ihre Herkunft: Softwarehäuser Verlagshäuser Mischformen 13

14 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Plattformlösung vs. Kombi-Lösung 14

15 evergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu Lösungsansätze der Anbieter Zwei Wege ein Ziel Plattformlösung Kombination aus Veröffentlichungsmedium und Management- /Vergabesystem 15

16 evergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu Plattformlösung Plattform Veröffentlichungs- und Kommunikationsmedium Veröffentlichung Unterlagen hochladen Recherche Vergabeunterlage Angebotsabgabe Vergabestelle Bieterunternehmen Keine unmittelbare Kommunikation zw. Vergabestelle und Bieter 16

17 evergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu Kombi-Lösung Veröffentlichungsmedium Veröffentlichung Unterlagen hochladen Recherche Vergabeunterlage Vergabestelle Bieterunternehmen Kommunikation Angebotsabgabe 17

18 evergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu Lösungsansätze der Anbieter Plattformlösung Kombination aus Veröffentlichungsmedium und Management- /Vergabesystem passgenaue Lösung Größer Adressatenkreis stufenweiser Ausbau Ggf. größerer Funktionsumfang 18

19 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Architektur 19

20 evergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu Architektur der Anbieter Architektur webbasiert Anwendung Client-Server- Architektur 20

21 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Betreibermodelle 21

22 evergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu Alternative Betreibermodelle Betrieb auf eigenem Server ggf. mit Fremdservice ASP - Application Service Provider bzw. SaaS Software as a Service 22

23 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Features 23

24 evergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu Worauf es ankommen kann: Werden sämtliche Vergabeordnungen bedient, z.b. VSVgV? Können nationale und europaweite Ausschreibungen bedient werden? Werden Formularsätze bereit gestellt, VHB etc.? Ist eine Definition von verschiedenen Benutzergruppen möglich? Lassen sich einzelne Schritte, wie zum Beispiel das Hochladen und Versenden von Angebotsdokumenten sowohl für die Vergabestelle als auch für die Bieter nachvollziehen? Bestehen Berichts- und Analysefunktionen? Bestehen Schnittstellen zu zu EPR-System, wie SAP, und xvergabe? Wie sind die Rechercheoptionen für Bieter? 24

25 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Datenschutz und Datensicherheit 25

26 Datenschutz- und Datensicherheit Datenschutz und Datensicherheit ist im Vergabeverfahren von besonderer Bedeutung weil, die Vertraulichkeit der Angebote / der Geheimwettbewerb geschützt werden müssen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geschützt werden müssen. der Verfahrensgegenstand an sich schützenswert ist. 26

27 Datenschutz und Datensicherheit Worauf zu achten ist: In welcher Form besteht eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung? Können Signatur- und Kartenlesegeräte eingebunden werden? Genügen die Rechenzentren den BSI-Anforderungen? Wie weit reicht der Zugriff von Administratoren? Wie hält es der Anbieter mit einer no-spy-erklärung? 27

28 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht evergabe und mehr 28

29 evergabe und mehr Lösungsansätze Anbieter Modulcharakter Vergabemanagement- system Katalogsysteme elektr. Abwicklung des Beschaffungsvorhabens von der Erstellung der Vergabeunterlagen bis zur Angebotswertung teilweise elektronische Unterstützung des Bedarfsmanagements und der Bedarfsabwicklung 29

30 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Vergütungsmodelle 30

31 Last but not least - Vergütungsmodelle der Anbieter (Überblick) Auftraggeber trägt die Kosten Bieter trägt die Kosten 31

32 Last but not least - Vergütungsmodelle der Anbieter im Einzelnen Auftraggeber zahlt Nutzung pro Vergabeverfahren mtl. je Vergabestellenaccount 32

33 Last but not least - Vergütungsmodelle der Anbieter im Einzelnen Auftraggeber trägt die Kosten Bieter kann frei nach Aufträgen recherchieren. Bieter kann kostenlos die Vergabeunterlagen herunterladen. Bieter zahlt im Einzelfall nur Sonderleistungen, wie etwa Benachrichtigungsdienste. 33

34 Last but not least - Vergütungsmodelle der Anbieter im Einzelnen Bieter trägt die Kosten, indem er pro Vergabeverfahren eine Gebühr entrichtet. mtl. Gebühr für die Bekanntmachungsrecherchen zahlt. 34

35 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Zusammenfassung 35

36 Zusammenfassung Worauf es ankommt Sicherheitsaspekte Vergütungsmodell Betreibermodell Architektur Features Lösungsansatz 36

37 Kontaktdaten Wagner Rechtsanwälte Dr. Christian-David Wagner August-Bebel-Str Leipzig Tel.: Mobil:

38 Impressum Autor und Herausgeber Rechtsanwalt Dr. Christian-David Wagner Alle Rechte vorbehalten. Der Nachdruck dieser Unterlage auch auszugsweise bedarf der Genehmigung. Alle Texte, Bilder und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Alle Inhalte sind nur zur persönlichen Information bestimmt. Jede weitergehende kommerzielle Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber untersagt. 38

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