Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke
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- Holger Otto
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5609 Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke Vorbemerkung der Fragesteller SteuernvomUmsatzsindinderBundesrepublikDeutschlandnebendenErtragsteuerndiewichtigsteEinnahmequellederöffentlichenHaushalte.DasUmsatzsteueraufkommenhatsichauchinwirtschaftlichschwierigenJahrenalsstabil erwiesen.diegroßekoalitionhatmitdererhöhungderumsatzsteuerum 3Prozentpunktevonvorher16aufjetzt19ProzentzwardasAufkommender Steuerweitergesteigert,abergleichzeitigdieAnreizeerhöht,dieseSteuerzu hinterziehen.auchdiebetrügerischeerstattungvonvorsteuerbeträgenhat nochmals an Attraktivität gewonnen. BesondersseitderVerwirklichungdesEuropäischenBinnenmarkts1993istdie BetrugsanfälligkeitimBereichderMehrwert-oderUmsatzsteuerdeutlichgestiegen.DurchdieBefreiunginnergemeinschaftlicherB2B-Umsätzeunddie MöglichkeitdesVorsteuerabzugshabenBetrügerverschiedeneMöglichkeiten, diesteuerbehördenindenmitgliedstaatenunrechtmäßigumihreeinnahmenzu bringen.organisierterumsatzsteuerbetrugkanndabeileichtindendreistelligen Millionenbereichgehen (soetwa2001der Chipdeal-Fall oderaktuellder organisierte Betrug mit CO 2 -Zertifikaten). InderBundesrepublikDeutschlandwirdzurVermeidungvonUmsatzsteuerbetrugbesondersmitdemReverse-Charge-Verfahrenreagiert.Sosollbesonders Ketten-oderKarussellbetrugimBereichderUmsatzsteuerverhindertwerden. DerBundesrechnungshofhatinverschiedenenBerichtenweitereMaßnahmen zurvermeidungvonumsatzsteuerausfällenangeregt.besondersimbereichder ZusammenarbeitundKoordinationderverschiedenenEbenenBund,Länder undeu-mitgliedstaatensiehtderbundesrechnungshofpotenzialfürverbesserungen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom3.Mai2011übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WievieleUmsatzsteuerbetrugsdeliktewurdenindenJahren2000bis2010 vondersteuerverwaltungaufgedeckt (bittejeweilsdieanzahlderaufgedeckten Fälle pro Kalenderjahr angeben)? 2.WiehochwarderSchadendurchdieerfasstenUmsatzsteuerbetrugsdelikte indenjahren2000bis2010 (bittejeweilsfürdaskalenderjahrangeben), undwelcherbetragkonntejeweilsnachträglichvondensteuerbehörden eingetrieben werden? 3.WieschlüsseltsichderSchadendurcherfassteUmsatzsteuerbetrugsdelikte indenjahren2000bis2010nachbetrugsartauf (bittemindestensfolgende KategorienproKalenderjahrangeben:Karussellbetrug,Kettenbetrug, UmsatzsteuerbetrugdurchgeplanteInsolvenzen,Umsatzsteuerbetrugbei Leasing-oderMietkaufmodellen,UmsatzsteuerausfälledurchSchwarzarbeit,UmsatzsteuerbetrugbeiGlobalzessionen,Umsatzsteuerausfälledurch Schmuggel)? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. FürdieKontrolleundErhebungderUmsatzsteuersindnachderKompetenzverteilungdesGrundgesetzesdieLänderzuständig.NachKenntnisderBundesregierungwerdendortkeinestatistischenAnschreibungenüberdieAnzahlder Fällegeführt,diedieAufdeckungvonUmsatzsteuerbetrugsdeliktenzumGegenstandhaben.EinegenerelleDifferenzierungdahingehend,obeinemDelikt UmsatzsteuerbetrugodereineandereFormderHinterziehungvonUmsatzsteuernzugrundeliegt,wirdnichtvorgenommen.EineweitergehendeUnterscheidung nach Betrugskategorien oder Unterfallarten findet ebenfalls nicht statt. AussagenzudemdurchUmsatzsteuerbetrugsdelikteverursachtenSchadenbzw. zumumfangdesnachträglichvondensteuerbehördeneingetriebenenbetrags könnendahernichtgemachtwerden.ergänzendwirdauchaufdieantwortzu Frage 27 hingewiesen. 4.SindderBundesregierungFällebekannt,indenenüberdenermäßigtenUmsatzsteuersatzbzw.überdenNullsatzdurcheinenwissentlichfalschausgewiesenen Steuersatz Umsatzsteuerbetrug betrieben wurde? Wenn ja, wie hoch waren hier die Steuerausfälle? FürdieKontrolleundErhebungderUmsatzsteuersindnachderKompetenzverteilungdesGrundgesetzesdieLänderzuständig.AußerdemUmstand,dassein wissentlicherfalschausweisdessteuersatzesprinzipiellzurhinterziehungvon Umsatzsteuernmissbrauchtwerdenkann,liegenderBundesregierungdazu keineaktuellenhinweiseausdenländernvor.statistischeaufzeichnungen überdieanzahlderfälleunddamitverbundenersteuerausfällewerdennach KenntnisderBundesregierungindenLändernnichtgeführt.Angabenzuden Steuerausfällen können daher nicht gemacht werden. ZurVermeidungvonSteuerausfällensiehtdasgeltendeRechtin 14cAbsatz1 Satz1desUmsatzsteuergesetzesbereitsfürderartigeFällevor,dassderUnternehmer,dereinenhöherenSteuerbetrag,alsernachdemGesetzschuldet,gesondertausweist,diesenMehrbetragschuldet.UmgekehrtkannderLeistungsempfänger,derdieinRechnunggestellteLeistungfürseinUnternehmenbezogen hat,auchnurdiesteuerimrahmeneinesvorsteuerabzugsgeltendmachen,den derleistendeunternehmernachdemgesetztatsächlichschuldet,nichthingegen den zu hoch ausgewiesenen Mehrbetrag.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiebeurteiltdieBundesregierungdieKritikderDeutschenSteuer-Gewerkschaft,dassüberdieEinführungderUmsatzsteuerermäßigungfürÜbernachtungsdienstleistungenvermehrtUmsatzsteuerbetrugindiesemBereich durchfalschdeklarierteleistungen,etwadasfrühstück,stattfindet (vgl. DER SPIEGEL vom 28. Februar 2011) FürdieKontrolleundErhebungderUmsatzsteuersindnachderKompetenzverteilungdesGrundgesetzesdieLänderzuständig.DerBundesregierungliegen keineinformationenausdenländernvor,dassdieerfolgterechtsänderungbei denübernachtungsdienstleistungenzueinemanstiegvonumsatzsteuerbetrugsfällen durch falsch deklarierte Leistungen in diesem Bereich geführt hat. 6.WiehochwarendiesteuerbehördlichenNiederschlagungenvonUmsatzsteuerforderungenindenJahren2000bis2010 (bitteprokalenderjahrangeben)? DievondenFinanzämternderLänderniedergeschlagenenUmsatzsteuerforderungen für die Kalenderjahre 2000 bis 2009 betragen JahrNiederschlagungen in Mio. Euro Für das Jahr 2010 können noch keine Angaben gemacht werden. 7.LiegenderBundesregierungSchätzungenüberdieDunkelziffernichtniedergeschlagenerUmsatzsteuerforderungenvor,dieaberrealistischnicht mehr betreibbar sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen oder Schätzungen vor. 8.WievieleAmtshilfeersuchenwurdenimBereichderUmsatzsteuerinden Jahren2006bis2010andeutscheFinanzbehördengestellt,undwielange wardiedurchschnittlichebearbeitungsdauerindeutschenfinanzbehörden beiamtshilfeersuchenimbereichderumsatzsteuerindenjahren2006bis 2010 (bitte Wert pro Kalenderjahr angeben)?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieAnzahlderimBereichderUmsatzsteuergestelltenAmtshilfeersuchenan deutschefinanzbehördenindenkalenderjahren2006bis2010sowiediedurchschnittliche Bearbeitungsdauer ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: JahrAmtshilfeersuchenDurchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten , , , , ,92 9.WiehochwardieAnzahlderausländischenAmtshilfeersuchen,dievon dendeutschenfinanzbehördeninnerhalbvoneinemmonatbzw.innerhalb vondreimonatenbeantwortetwurden,undwievieleanfragenwurden außerhalbdieserfristbearbeitet (bittejeweilsdiezahlenfürdiekalenderjahre 2006 bis 2010 angeben)? DieAnzahlderausländischenAmtshilfeersuchen,dievondendeutschenFinanzbehördeninnerhalbvoneinemMonatbzw.innerhalbvondreiMonatenund außerhalbdieserfristbeantwortetwurden,enthältfürdaskalenderjahr2006bis 2010 die nachfolgende Tabelle: JahrBeantwortung innerhalb eines Monats Beantwortung innerhalb von drei Monaten Beantwortung nach mehr als drei Monaten WievieleAmtshilfeersuchenimBereichderUmsatzsteuerhabendeutsche FinanzbehördenindenJahren2006bis2010anFinanzbehördenanderer EU-Mitgliedstaatengerichtet,undwielangewardiedurchschnittlicheBearbeitungsdauerfürdieseAmtshilfeersuchen (bittejeweilsanzahlund durchschnittlichebearbeitungsdauerfürjedeneu-mitgliedstaatangeben)? DieAnzahldervondeutschenFinanzbehördenimBereichderUmsatzsteuergestelltenAmtshilfeersuchenanFinanzbehördenandererEU-Mitgliedstaatenin denjahren2006bis2010sowiediedurchschnittlichebearbeitungsdauerpro Amtshilfeersuchen ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Anzahl der Amtshilfeersuchen Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten Anzahl der Amtshilfeersuchen Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten Anzahl der Amtshilfeersuchen Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten Anzahl der Amtshilfeersuchen Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten Anzahl der Amtshilfeersuchen Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten AT3625,164513,493583,153363,013612,61 BE3047,952804,502934,992664,373003,28 BG302,66642,34512,35422,74 CY173,00173,71283,57223,86333,45 CZ1517,971634,582134,951535,562134,92 DK16510,341585,081534,742403,832253,21 EE309,29713,41583,31202,25282,93 EL2066,381534,73925,09835,09774,68 ES134511,659826,188835,284523,743463,53 FI582,38462,72452,22412,59312,07 FR5567,555896,304855,855554,504993,18 HU21814,142707,722048,371415,821114,20 IE248,08349,53257,13346,61183,55 IT171015, , ,786058,847424,69 LT371,92524,00512,27934,74312,46 LU12510,211193,532433,561053,381112,26 LV544,50734,96652,68362,08322,77 MT 612,50115,82163,881311,1582,50 NL55511,737205,126565,016214,646363,48 PL2397,313533,594293,384302,514932,33 PT10121,857815,85696,48615,51603,62 RO1165,292504,391833,941814,14 SE1227,461284,611013,71763,49922,57 SI425,80912,98942,36602,42451,93 SK364,67383,92753,73643,49703,36 UK35815,233624,322983,342882,803142,29 Summe682111, , , , ,28
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WievieledeutscheAmtshilfeersuchenimBereichderUmsatzsteuerhaben FinanzbehördenandererEU-MitgliedstaatennichtinnerhalbvondreiMonatenbeantwortet (bittejeweilsanzahlfürjedeneu-mitgliedstaatangeben)? DieAnzahlderAmtshilfeersuchen,diebezogenaufdieJahre2006bis2010von denandereneu-mitgliedstaatennichtinnerhalbvondreimonatenbeantwortet wurden, enthält die nachstehende Tabelle: Summe AT BE BG CY CZ DK EE EL ES FI FR HU IE IT LT LU LV MT NL PL PT RO SE SI SK UK Summe WievieleUmsatzsteuer-NachschauengabesindenJahren2002bis2010 (bitte jeweils Anzahl für jedes Kalenderjahr angeben)? DieAnzahlderjährlichdurchgeführtenUmsatzsteuer-Nachschauenistseitder EinführungdieseserfolgreichenInstrumentskontinuierlichangestiegenund
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5751 liegtseitjahrenaufeinemeinheitlichhohenniveau.biszumjahr2006standes denländernfrei,einenachrichtlichemitteilungüberdieanzahlderdurchgeführtenumsatzsteuer-nachschauenimrahmenderjährlichzumeldendenstatistikfürdieumsatzsteuer-sonderprüfungaufzunehmen.imjahr2006wurde mitdenoberstenfinanzbehördenderländervereinbart,dieanzahlderdurchgeführtenumsatzsteuer-nachschauenindergenanntenjahresstatistiküberdie Umsatzsteuer-Sonderprüfungauszuweisen.Daherenthältdienachstehende TabellelediglichdieAnzahlderindenJahren2006bis2010durchgeführten Umsatzsteuer-Nachschauen. JahrUmsatzsteuer-Nachschauen WievieleUmsatzsteuer-SonderprüfungengabesindenJahren2000bis 2010 (bitte jeweils Anzahl für jedes Kalenderjahr angeben)? DieAnzahlderUmsatzsteuer-SonderprüfungenindenJahren2000bis2010ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: JahrUmsatzsteuer-Sonderprüfungen WievieleDatenbankenmitumsatzsteuerlichrelevantenDatenwerdenauf EU-,Länder-undBundesebenegenutzt (bittenamederdatenbanksowie die dort umsatzsteuerlich relevanten Daten angeben)? EU-Ebene FürdenBereichderBekämpfungdesUmsatzsteuerbetrugsexistierennachdem KenntnisstandderBundesregierungkeineDatenbankenaufEU-Ebene (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 19).
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bundesebene Datenbank USEG (Umsatzsteuer EG) InderDatenbankerfolgtdieSpeicherungderDaten,dieimRahmendesinner- gemeinschaftlichenkontrollverfahrensüberdaseuropäischemehrwertsteuer- Informationsaustauschsystems (MIAS)gemäßunionsrechtlicherVorgaben 1 durchjedendereu-mitgliedstaatenvorzuhaltensind.diezuständigenbedienstetenderlandesfinanzbehördenkönnenüberdasverfahren USLO (UmsatzsteuerLänderOnline)DatenausdeminnergemeinschaftlichenKontrollverfahrenabrufen,dieinderDatenbank USEG gespeichertsindundüberdieses VerfahrenzugleichauchDatenabrufen,dievondenanderenEU-MitgliedstaateninihrenDatenbankenfürZweckedesinnergemeinschaftlichenKontrollverfahrens im Rahmen von MIAS zentral vorgehalten werden. Datenbank ZAUBER (ZentraleDatenbankzurSpeicherungundAuswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen und Entwicklung von Risikoprofilen) InderDatenbankerfolgtdiebundesweiteErfassungvonBetrugsfällenimBereich der Umsatzsteuer. Verfahren LUNA (Länderumfassende Namensauskunft) DurchdiesesOnlineverfahrenwirdeinebundesweiteAbfragebestimmterumsatzsteuerlichrelevanterDaten,dievondenLandesfinanzbehördenvorgehalten werden,ermöglicht.sokannbeispielsweisedurchabfrageimgrunddatenbestandderländerüberdiesteuerlicherfasstenunternehmereinemehrfache umsatzsteuerliche Registrierung zu Betrugszwecken verhindert werden. Datenbank ISI (Informations-SystemderInformationszentralefürsteuerliche Auslandsbeziehungen) InderDatenbankwerdenInformationenüberausländischeRechtssubjekte (etwa bloße Briefkastenfirma) erfasst. DafürdieBetrugsbekämpfungimBereichderUmsatzsteuerbestimmteInformationenzuEin-undAusfuhren,dieimRahmenderZollabwicklungenvonder ZollverwaltunginderDatenbank ATLAS (AutomatisiertesTarif-undLokales Zoll-Abwicklungs-System)gespeichertwerden,Relevanzhaben,wirdgegenwärtiganderEinrichtungeinesOnline-ZugriffsderSteuerverwaltungaufdie entsprechendendatengearbeitet (VerfahrenOZEAN Online-ZugriffderFinanzverwaltungaufEin-/Ausfuhr-Daten).Gegenwärtigkönnendiezuständigen BedienstetenderSteuerverwaltungelektronischüberdasBundeszentralamtfür SteuernentsprechendeAnfragenzudeninderDatenbank ATLAS gespeicherten Daten stellen. Länderebene Nebendeno.g.DatenbankenstellendieLandesfinanzbehördenihrenBedienstetenweitereauchinDatenbankenhinterlegteInformationen,diefürdieautomationsgestützteDurchführungdesBesteuerungsverfahrensauchbetreffendder Umsatzsteuer erforderlich sind, zur Verfügung. 1Verordnung (EG)Nr.1798/2003desRatesvom7.Oktober2003überdieZusammenarbeitderVerwaltungsbehördenaufdemGebietderMehrwertsteuer.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WurdeimZugedesVorhabensKONSENSeinbundeseinheitlichesUmsatzsteuer-Risikomanagement-Systembisherrealisiert,undwennnein, wann ist mit einem einheitlichen System zu rechnen? EinbundeseinheitlichesUmsatzsteuer-Risikomanagement-Systemwirdgemeinsamen von Bund und Ländern im Rahmen des Vorhabens KONSENS realisiert. DieSteuerverwaltungenderLändersetzenimRahmendesRisikomanagements einregelbasiertesentscheidungssystemfürumsatzsteuer-voranmeldungenein, das auffällige Voranmeldungen aussteuert. DanebensetzendieLändernachundnachdieRisikomanagementsystemezur UnterstützungderUmsatzsteuer-SonderprüfungbeiderAuswahlkontrollbedürftigerFällesowiezurErmittlungvonBeteiligtenanUmsatzsteuerkarussellgeschäften ein. AlseineweitereSäuledesbundeseinheitlichenUmsatzsteuer-Risikomanagement-SystemswurdefürdieFestsetzungderUmsatzsteueraufGrundvonJahreserklärungendasregelbasierteKONSENS-ProduktRMS-Veranlagung2.0entwickelt, das Anfang 2012 in allen Ländern im Einsatz sein soll. 16.HabenBundundLänderfüralleDatenbankendiegleichenZugriffsrechte und Einsichtmöglichkeiten? Wennnein,bitteaufschlüsseln,welcheEbene (undggf.welcheeinzelnen Bundesländer)aufwelcheDatenbankzugreifenkannundwelcheGründe es für die unterschiedliche Nutzung gibt? EinOnline-ZugriffsrechtmitentsprechendenEinsichtmöglichkeitenaufdieauf derebenedesbundesbeimbundeszentralamtfürsteuernbestehendenundfür dieumsatzsteuerbetrugsbekämpfungrelevantendatenbankenistgrundsätzlich fürallemitderkontrollederumsatzsteuerbetrautenbedienstetenderlandesfinanzbehördengegeben.soweiterforderlich,habenauchbedienstetedesbundeszentralamtsfürsteuernzugriffaufdieindendatenbankengespeicherteninformationen. 17.WelcheBehördenundDatensystemeaufEbenederEUbearbeitenundbeinhalten das Thema Umsatzsteuerbetrug? DieBekämpfungdesUmsatzsteuerbetrugsistinersterLinienationaleSacheder Mitgliedstaaten.DarüberhinauswidmendieMitgliedstaatengemeinsammitder EuropäischenKommissionderBekämpfungdesUmsatzsteuerbetrugesgroße AufmerksamkeitaufEU-Ebene.Nebendendortmaßgeblichzuständigen DienststellenbefasstsichamRandeauchdieeuropäischePolizeibehördeEuropol mit diesem Thema. HinsichtlichderDatenbankenwirdaufdieAntwortenzudenFragen14und19 verwiesen. 18.WerdendiegemeinschaftlichenDatensystemejeweilsvonallenMitgliedstaatengleichwertiggenutzt (sowohlbeidereingabewiebeidernutzung der Daten)? Wennnein,welcheMitgliedstaatennutzenauswelchenGründeneinzelne Systeme nicht? DieEntscheidungüberdenGradderNutzungdervonanderenMitgliedstaaten inderendatenbankenbereitgestellteninformationenistsachedereinzelnen Mitgliedstaaten.EsistderBundesregierungnichtbekannt,dassdieerforderli-
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode cheninformationenvoneinzelnenmitgliedstaatennichteingestelltbzw.von einzelnen Mitgliedstaaten nicht genutzt werden. 19.GenügtdaseuropäischeMehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS)nachMeinungderBundesregierungdenheutigenAnforderungen einermodernenundausführlichendatenbankfürdeninnergemeinschaftlichenwaren-unddienstleistungsverkehr,undkanndurchnutzungdes Systems Umsatzsteuerbetrug wirksam bekämpft werden? DaseuropäischeMehrwertsteuerInformationsaustauschsystem (MIAS)ist keine Datenbank (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 14). AufderGrundlageunionsrechtlicherVorgaben 2 unterhältjedermitgliedstaat eineelektronischedatenbank,indererdieinformationen,dieerimzusammenhangmitderausführungbestimmterinnergemeinschaftlicherumsätzeerhebt, speichertundbearbeitet.dieseinformationentauschendiemitgliedstaatenautomatisiertinregelmäßigenzeitabständenaus.darüberhinauskönnendiemitgliedstaatenauchimeinzelfallinformationenausdendatenbankenanderer Mitgliedstaatenautomatisiertabrufen.FürZweckedesInformationsaustauschs sinddiesenationalendatenbankenübereingemeinschaftlicheskommunikationsnetzverbunden.diemitgliedstaatensindfürdieweiterentwicklungihrer nationalendatensystemeundnetzwerkeverantwortlichsoweitdiesfürden Informationsaustausch erforderlich ist Soweiterforderlich,werdenVerbesserungenimnationalenSystemvorgenommen.SoenthältdiejüngstverabschiedeteNeufassungderVerordnungüberdie ZusammenarbeitderVerwaltungsbehördenunddieBetrugsbekämpfungauf demgebietdermehrwertsteuervom7.oktober2010 (ABl.EU2010Nr.L268, S.1),dieinsoweitam1.Januar2012inKrafttritt,Regelungen,diedieVerbesserung (VollständigkeitundAktualisierung)derDatenqualitätbeiderRegistrierungsowiebeiderUngültig-StellungeinerUmsatzsteuer-Identifikationsnummer sicherstellen sollen. DarüberhinausistdieBundesregierungderAuffassung,dassdaszurVerfügung stehendesystemzumaustauschvoninformationenausnationalendatenbankeneinemmodernenundausführlicheninformationsaustauschsystemüberden innergemeinschaftlichenwaren-unddienstleistungsverkehrgenügt.durchdie unmittelbareundzeitnahebereitstellungdero.g.datenistdassystemeinwichtiges Instrument zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. 20.WiebeurteiltdieBundesregierungdieKritikderRechnungshöfeausBelgien,denNiederlandenundderBundesrepublikDeutschland (vgl.intra- CommunityVATFraud2009,GemeinsamerBericht,S.12f.),dassim BereichderRisikoanalyseinderBundesrepublikDeutschlandkeinePrüfungenbeiGesellschafter-oderGeschäftsführerwechselvorgenommen werden? Plant die Bundesregierung hier konkrete Maßnahmen? DieDarstellungderRechnungshöfeinBezugaufdieVornahmevonPrüfungen beigesellschafter-odergeschäftsführerwechselkanndurchdiebundesregierungnichtnachvollzogenwerden.sogehörenwechselaufderebenedergesellschafteroderderführungdergesellschaftgerademitblickaufdieprüfung 2Verordnung (EG)Nr.1798/2003desRatesvom7.Oktober2003überdieZusammenarbeitderVerwaltungsbehördenaufdemGebietderMehrwertsteuer.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/5751 dersteuerlichenzuverlässigkeitderbeteiligtenpersonennachderzeitigem KenntnisstandderBundesregierungzudengängigenPrüfungsschwerpunkten derzuständigenlandesfinanzbehörden.indiesemzusammenhangbestehtauch einemitteilungspflichtdernotaredurchübersendungvonurkundennach 54 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. SoweitsichdieKritikderRechnungshöfedaraufbezieht,dassdasBundeszentralamtfürSteuernseinerseitskeinePrüfungenbeiGesellschafter-oderGeschäftsführerwechselvornimmt,istdiesinderfinanzverfassungsrechtlichenZuständigkeitsverteilungderAufgabenzwischenBundundLändernbegründet. Die diesbezügliche Kontrolle obliegt danach ausschließlich den Ländern. DieBundesregierungplantderzeitkeinekonkretenMaßnahmenindiesemBereich. 21.HältdieBundesregierungeineTeilnahmeanEurocanet (EuropeanCarouselNetwork)fürmöglichundsinnvoll,soferneineadäquateRechtsgrundlage für das System geschaffen würde? DieBundesregierungsahaufgrundderfehlendenRechtsgrundlagefürdenerforderlichenInformationsaustauschkeineMöglichkeitfüreineBeteiligungan Eurocanet. DieBundesregierunghatsichabernachdrücklichfürdieSchaffungeinersolidenRechtsgrundlagefüreinmultilateralesFrühwarnsystemzurAufdeckung grenzüberschreitenderumsatzsteuerbetrugsfälle (Eurofisc)eingesetzt.Diese RechtsgrundlagewurdedurchdieVerordnung (EU)Nr.904/2010desRatesvom 7.Oktober2010überdieZusammenarbeitderVerwaltungsbehördenunddie BetrugsbekämpfungaufdemGebietderMehrwertsteuer (Neufassung)geschaffen (ABl. L 268 vom , S. 1). DurchdieEinrichtungvonEurofiscsolldiemultilateraleZusammenarbeitder EU-MitgliedstaatenbeiderBekämpfungdesUmsatzsteuerbetrugsfokussiert, beschleunigtundintensiviertwerden.dieeu-mitgliedstaatensollenindielage versetztwerden,gezieltinformationenübersachverhalteauszutauschen,die denverdachteinesschwerwiegendenumsatzsteuerbetrugsbegründenoderdie ein neues Betrugsmodell darstellen könnten. DieBundesregierunghatimRahmenderUmsetzungvonEurofiscmaßgeblich beiderfestlegungderorganisatorischenundoperativendetailsderfunktionsweisediesesdezentralennetzesmitgewirktundbeteiligtsichintensivandem Informationsaustausch über Eurofisc. EurocanetwurdeaufgrundderEinrichtungvonEurofisczwischenzeitlicheingestellt. 22.HältdieBundesregierungdasRisikomanagementbeiderÜberprüfungvon UmsatzsteuererklärungeninderBundesrepublikDeutschlandfürangemessen, oder sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? DieBundesregierungist wiediefinanzministerkonferenzderländer der Auffassung,dassdieEffektivitätundEffizienzdesBesteuerungsverfahrens weitererverbesserungenundmodernisierungenbedarf.deshalbarbeitendie oberstenfinanzbehördendesbundesundderländergemeinsamdaran,automationsgestützterisikomanagementsystemezuentwickeln,einzusetzenundzu verbessern. FürdenBereichderUmsatzsteueristdasKONSENS-ProduktRMS-Veranlagung2.0dafüreinBeispiel.EsermöglichteinerisikoorientierteBearbeitung
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vonumsatzsteuer-jahreserklärungen,beiderauchdasfachwissenunddieerfahrungderbearbeiterberücksichtigtwerden.umeinegleichmäßigerechtsanwendungdurcheinheitlicherisikokriteriensicherzustellen,werdendieeingesetzten Systeme fortlaufend evaluiert. DarüberhinauswirddieDatenbasisfürdieautomationsgestütztenRisikomanagementsystemekontinuierlichverbreitert.Beispieledafürsinddiesog. E-Bilanz,diePflichtzurelektronischenÜbermittlungderEinnahmenüberschussrechnungundderUmsatzsteuererklärungen (VoranmeldungenundJahreserklärung) sowie anderer Unternehmenssteuererklärungen. 23.WiebeurteiltdieBundesregierungdieKritikderRechnungshöfeausBelgien,denNiederlandenundderBundesrepublikDeutschland (vgl.intra- CommunityVATFraud2009,GemeinsamerBericht,S.24f.),dassimBereichderStrafverfolgungdieZusammenarbeitzwischenStellendesBundes und der Länder nicht zufriedenstellend verläuft? Plant die Bundesregierung hier konkrete Maßnahmen? FürdiestrafrechtlicheVerfolgungetwaigerUnregelmäßigkeitenimBereichder UmsatzsteuersinddieLänderzuständig.Soweitmöglich,unterstütztderBund dieländerindiesembereich.aufgabederbeimbundeszentralamtfürsteuern angesiedeltenzentralenstellezurkoordinierungderprüfungsmaßnahmender Länderinstaaten-undländerübergreifendenFällenistesu.a.,diefürdiestrafrechtlichenErmittlungenzuständigenStellenderLandesfinanzbehördenzuunterstützenmitdemZielderVerbesserungdesInformationsflusseszwischenden zuständigenstellenindenländerninländer-undstaatenübergreifenden Betrugs- und Hinterziehungsfällen. AusSichtderBundesregierungsindweitereMaßnahmenindemBereichderzeit nicht erforderlich. 24.WiebewertetdieBundesregierungdieErgebnissederUntersuchungendes ifoinstitutsfürwirtschaftsforschunge.v.anderuniversitätmünchenzur ErmittlungderMehrwertsteuerlücke,dieeinenFehlbetragfürdasJahr 2008von17Mrd.Euro (vgl.ifoschnelldienst12/2008)unddamiteine Ausfallquote von 9 Prozent zum Ergebnis hatte? WiebewertetdieBundesregierungdievomifoInstitutfürWirtschaftsforschung e. V. ermittelte Entwicklung der Mehrwertsteuerlücke? DasifoInstituthatfürdieUmsatzsteuerindenJahren2001bis2008fürdie Jahre1998bis2008theoretischeSteuereinnahmenaufderBasisvonVGR- MakrodatenberechnetunddentatsächlichenSteuereinnahmengegenübergestellt.DiesoberechneteUmsatzsteuerlückeermöglichtVergleicheüberdieEntwicklungvonUmsatzsteuerausfällen.AusfälleaufgrundvonUmsatzsteuerbetrugsindeinsignifikanter,abernicht-quantifizierbarerTeilbetragdieses Betrages.NeuerediesbezüglicheVeröffentlichungendesifoInstitutssindder Bundesregierung nicht bekannt. DenBerechnungendesifoInstitutszufolgeisteindeutlicherRückgangderAusfallquotebeiderUmsatzsteuervon12ProzentimJahr2004auf9Prozentim Jahr2008zuverzeichnen.DerRückgangderQuotedürfteausSichtderBundesregierungseineUrsacheindenkonsequentenBemühungenvonBundundLändern zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs haben.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieErgebnissederReckon-Studiezur UntersuchungderMehrwertsteuerlückeinderEU-25ausdemJahr2009 (vgl.reckon2009:studytoquantifyandanalysethevatgapinthe EU-25 Member States)? WohererklärensichnachMeinungderBundesregierungdieUnterschiede zuländernwiedänemark,luxemburg,spanienoderdenniederlanden, dieallesamteinesehrgeringeausfallquotebeidermehrwertsteuerhaben? DieBundesregierunghatindervergangenenLegislaturperiodedievonderEuropäischenKommissionbeiReckoninAuftraggegebeneStudiezuderUmsatzsteuerlückefürdieJahre2000bis2006indenMitgliedstaatenderEU-25zur KenntnisgenommenunddenHinweisderEuropäischenKommissionbegrüßt, dassdiestudielediglichdiemeinungderverfasserwiedergibt,nichtaberdie der Europäischen Kommission. DieBundesregierungteiltansonstenauchdieSichtderEuropäischenKommission,wonachdieinderStudieangegebenenZahlenwenigbelastbarsind,die AusfälleaufgrundvonUmsatzsteuerbetrugnureinnicht-quantifizierbarerTeilbetragderausgewiesenUmsatzsteuerlückesindundallenfallsdiesichausden ZahlenergebendenTrendsdieWirksamkeitderindemjeweiligenMitgliedstaat ergriffenenmaßnahmenzurbekämpfungdesumsatzsteuerbetrugswiderspiegeln. ImVAT-gapsindMehrwertsteuerausfälleaufgrundvonBetrugundaufgrund voninsolvenzenenthalten.dadie (nationale)konjunkturellelageauswirkungenaufinsolvenzenhat,beeinflusstsieauchdiemehrwertsteuerlücke.diedatenwerdenvonstatistischenfehlernsowiedemvollständigkeitsgraddernationalenvgrbeeinflusst.dasextremniedrigegapfürluxemburgkönnteunter UmständenaufEffektedesTanktourismusund/oderauffehlerhafteModell-AnnahmenbeimKaufvonelektronischenDienstleistungenund/oderaufdiemethodischen Ansätze bei Finanzintermediären zurückzuführen sein. DerStudiekannentnommenwerden,dassdieBemühungendesBundesundder Länder zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs erfolgreich waren. 26.PlantdieBundesregierungeinesystematischeEvaluierungderMehrwertsteuerlückeundihrerUrsachen,umsoMaßnahmengegenSteuermindereinnahmen treffen zu können? Wenn nein, welche Gründe hat die Bundesregierung? DiemakroökonomischberechneteUmsatzsteuer ausfallquote desifoinstituts wurdegeringfügigmodifiziertund2004/2005imrahmenderevaluierungvon potentiellenumsatzsteuerreformmodellenvoneinerbund-länder-arbeitsgruppemittelsmikroökonomischenaufteilverfahrensaufdieverschiedenen AusfallpositionenwieInsolvenzen,Karussellbetrug,nichtangemeldeteUmsatzsteuer, unberechtigter Vorsteuerabzug aufgeteilt. ImBundesministeriumderFinanzenwerdendie Steuerlücken nichtberechnet,sehrwohlaberwissenschaftlicheerkenntnissediskutiertundanalysiert.im RahmenderGestaltungderSteuerpolitikundsomitauchdemZiel,Steuerumgehungsmöglichkeitenzuschließenbzw.garnichterstaufkommenzulassen,wurdenauchForschungsvorhabeninAuftraggegeben,allerdingsnichtunterder spezifischen Überschrift Bekämpfung der Steuerlücke oder des tax gap.
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27.AuswelchenGründengibteskeineodernureineunvollständigestatistischeAufarbeitungundZusammenführungvonDatenbezüglichderMehrwertsteuerlückeunddesUmsatzsteuerbetrugsinderBundesrepublik Deutschland? PlantdieBundesregierunghierkonkreteMaßnahmenzurVerbesserung der Datenbasis? FällederSteuervermeidungkönnennaturgemäßnichtstatistischerfasstwerden. FällederSteuerhinterziehungkönnennurinsoweitstatistischerfasstwerden,als sieauchbekanntwerden.dieerfassungdieserfälleerfolgtimrahmender Steuerfahndungs-bzw.Steuerstrafsachenstatistik.Allerdingswerdenhiernur die HöhederhinterzogenenSteuer bzw.die Höhederbestandskräftigen Mehrsteuern aufgezeichnet,jedochkeineangabenüberdaszugrundeliegende Vermögenbzw.dieEinnahmen.DieSteuerhinterziehunginGänzekannhingegennichtstatistischerfasstwerden.ZudenmethodischenProblemenderErmittlungderMehrwertsteuerlückesieheergänzendauchdieAntwortenzudenFragen 24 bis PlantdieBundesregierungimLaufederLegislaturperiodeweiteregesetzlicheMaßnahmenzurBekämpfungdesUmsatzsteuerbetrugsundvon Schwarzarbeit? MitdemZielderBekämpfungdesUmsatzsteuerbetrugshatderDeutscheBundestagam15.April2011dieÄnderungdesUmsatzsteuergesetzesmitWirkung abdem1.juli2011imrahmendesentwurfseinessechstengesetzeszur ÄnderungvonVerbrauchsteuergesetzenalsMaßnahmezurBekämpfungdes Umsatzsteuerbetrugsbeschlossen.DurchdieRechtsänderungsolldieSteuerschuldnerschaftdesLeistungsempfängersaufdieLieferungvonMobilfunkgerätenundintegriertenSchaltkreisenabeinerSteuerbemessungsgrundlagevon mindestens Euro erweitert werden. Außerdemwirdam3.Mai2011dasGesetzzurVerbesserungderBekämpfung vongeldwäscheundsteuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)in Kraft treten. FernerliegendemBundestagzurzeitzweiGesetzgebungsvorhabenvor,durch welche auch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz angepasst wird. MitdemGesetzentwurf (Bundestagsdrucksache17/5470)mitdemdiesogenannteSanktionsrichtlinie 3 umgesetztwerdensoll,sollenzweizusätzliche StraftatbeständeindasSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeingeführtwerden. Sosollderneue 10aSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,dieBeschäftigung vonausländernohneaufenthaltstitel,dieopfervonmenschenhandelsind,unterstrafestellen.mitdereinführungeinerneuenregelungin 11Absatz1 Nummer3desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,solldieBeschäftigung vonpersonenunter18jahrenohneaufenthaltstitelunterstrafegestelltwerden. MitdemGesetzentwurfzurUmsetzungdersogenanntenSchwedischen Initiative 4 (Bundestagsdrucksache17/5096)sollderInformationsaustauschzwischendenStrafverfolgungsbehördenderMitgliedstaatenerleichtertwerden.Für denbereichderschwarzarbeitsbekämpfungsiehtdergesetzentwurfvor,dass dieeuropäischenvorgabendurchdieeinfügungeinesneuen 6adesSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes umgesetzt werden. 3Richtlinie2009/52/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom18.Juni2009überMindeststandardsfürSanktionenundMaßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen. 4Rahmenbeschluss2006/960/JIdesRatesvom18.Dezember2006überdieVereinfachungdesAustauschsvonInformationenundErkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/5751 SoweitaufgrundneuerEntwicklungenweiteregesetzlicheMaßnahmenerforderlichwerden,wirddieBundesregierungdemGesetzgeberdieentsprechenden Vorschläge unterbreiten.
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
wennsiealsgemeinschaftsschule,alsbekenntnis-oderweltanschauungsschuleerrichtetwerdensollundeineöffentlichevolksschuledieserartinder
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MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehr1.WielautetdiederzeitigedurchschnittlicheLeverageRatio (LR)derdeutschen Kreditwirtschaft nach Basel III?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8524 17. Wahlperiode 01. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrSäumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehr(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2270 18. Wahlperiode 04.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, weiterer
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrVergünstigungen für die energieintensive Industrie in der Energieund Klimapolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7960 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Lisa Paus, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter und
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
MehrDatenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
MehrPrekäre Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12248 17. Wahlperiode 01. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
Mehrihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9113 17. Wahlperiode 26. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer
MehrInanspruchnahme und Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10355 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
Mehrzurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
Mehr1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9015
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9268 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12606 17. Wahlperiode 04. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4297 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrZur Einhaltung der Safe Harbor -Grundsätze bei der transatlantischen Datenübermittlung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3375 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Olaf Scholz, weiterer
Mehrderpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
Mehraneinerpersonalauswahlgemäßartikel33absatz2desgrundgesetzesnach der Eignung,BefähigungundfachlichenLeistung derbewerberinnenund Bewerber begründen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13781 17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/13593 Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9201 16. Wahlperiode 14. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4052 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer
Mehreinernsthaftesvermittlungshindernisdarstellen.nachderoffiziellenarbeitslosenstatistikhatten2010nahezu542000arbeitslosevermittlungsrelevante
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9860 17. Wahlperiode 04. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
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