Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln

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1 Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln An den Vorsitzenden des Hauptausschusses 3614 über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Zustimmung zur Anmietung zusätzlicher Büroflächen für das JobCenter Neukölln Lahnstr. 56 in Berlin-Neukölln Ausgangslage 1. Das Bezirksamt Neukölln von Berlin ist Mieter von Büroflächen mit einer Gesamtfläche von m² im Objekt Lahnstr. 52. Das Mietverhältnis besteht bereits seit dem , mit einer vertraglichen Laufzeit bis zum Die Nettokaltmiete beträgt zur Zeit 8,60 / m² = mtl. bzw jährlich bei einer jährlichen Steigerung um 2,5 % bis Vertragsende (9,74 /m² in 2010). Hinzu kommen Nebenkosten (Betriebskosten, Heizkosten, Strom und Reinigung) von monatlich bzw. jährlich Bis zum Ende der Vertragslaufzeit würden dem Bezirksamt demnach für die folgenden fünf Jahre noch Kosten von insgesamt 1,39 Mio. bei der Nettokaltmiete zzgl. Nebenkosten von ca. 1,68 Mio. als aufzubringendes Finanzvolumen entstehen. Aufgrund von Personaleinsparungen zum reduziert sich der Raumbedarf des Bezirksamts Neukölln erheblich, so dass die Büroflächen im o.g. Mietobjekt nicht mehr benötigt und frei gegeben werden können. Die Aufgabe des Mietobjektes würde eine Entlastung des Landeshaushalts um insgesamt mindestens 1,39 Mio. zzgl. Nebenkosten bedeuten. Nach intensiv geführten Gesprächen mit dem Vermieter, ist eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages bei der derzeitigen Situation auf dem Immobilienmarkt in Neukölln nicht möglich. 2. Das JobCenter Neukölln ist mit insgesamt ca zu betreuenden Personen und über Bedarfsgemeinschaften bei steigender Tendenz in Berlin das größte JobCenter und selbst im Vergleich zu Großstädten in der Bundesrepublik, z.b. gleich Nicole.Gebell@BA-NKN.Verwalt-Berlin.de

2 nach Hamburg und Hannover, aber noch vor München, mit unter den größten JobCentern Deutschlands. Nach Beschluss des neuen Kapazitäts- und Qualifizierungsplanes des JobCenters Neukölln, in der Trägervertretung am , mit 685 Mitarbeiterkapazitäten - statt bisher 524 zzgl. KdU - ist aufgrund der erhöhten Solldimensionierung ein erhöhter Flächenbedarf für insgesamt 662 in Liegenschaften Neuköllns unterzubringenden Mitarbeiter/innen des JobCenters entstanden. Das JobCenter ist bisher in den Dienstgebäuden der Bundesagentur für Arbeit in der Sonnenallee 282 (Neubau) und der Sonnenallee 262 (Altbau) ansässig. In der Sonnenallee 262 (Altbau) sollen zukünftig insgesamt 322 Mitarbeiter/innen des JobCenters untergebracht werden (Arbeitnehmerleistung, Prüfaufträge und Rückforderungen, SGG, Eingangszone). Da die Agentur für Arbeit Berlin-Süd die kompletten Räumlichkeiten in der Sonnenallee 282 (Neubau) zukünftig für den Eigenbedarf selbst benötigt, muss das JobCenter aus diesem Dienstgebäude ausgegliedert werden. Somit besteht ein kurzfristiger Raumbedarf für insgesamt noch 340 Mitarbeiter/innen, die hauptsächlich im sog. I+B-Bereich sowie in den sog. U 25 Teams tätig sind und entsprechend ihrer Aufgabenbeschreibung aus Datenschutzgründen, nach Aussage des Leiters des JobCenters, für die Beratungsgespräche zum überwiegenden Teil einen Einzelzimmeranspruch (ca. 12 m²) haben. Der daraus entstehende Flächenbedarf von insgesamt über m² kann nur durch zusätzliche Anmietung von Büroflächen gedeckt werden, da weder die Bundesagentur noch das Bezirksamt bzw. das Land Berlin in Neukölln - nach Prüfung der BIM GmbH - über eine entsprechende Liegenschaft verfügen. 3. Mit dem erhöhten Flächenbedarf des JobCenters Neukölln und der Überkapazität an Büroräumen des Bezirksamts im Mietobjekt Lahnstr. 52, ergibt sich für den Bezirk eine wirtschaftliche Entscheidung, wonach durch die Übernahme der Räumlichkeiten im bestehenden Mietobjekt Lahnstr. 52 durch das JobCenter für ca. 100 Mitarbeiter/innen, der Bezirkshaushalt ab 2006 um die Mietkosten in Höhe von 1,39 Mio. zzgl. Nebenkosten entlastet werden kann. Da die Kapazitäten in der Lahnstr. 52 für das JobCenter jedoch nicht ausreichend sind, ist eine Anmietung von zusätzlichen Büroflächen über m² zwingend notwendig. Hier ergibt sich die Möglichkeit, den zukünftigen Standort des JobCenters in der Lahnstr. 52, durch die Anmietung von Büroflächen in dem in unmittelbarer Nähe liegenden Gebäude Lahnstr. 56 zu erweitern. 4. Die Lahnstr. 56 ist ein - auch verkehrsmäßig günstig angebundenes - mehrgeschossiges Mietobjekt in unmittelbarer Nähe zur Lahnstr. 52, und ein Großteil der Fläche wäre nach Aufkündigung der derzeitigen Mietverträge sowie kleineren Umbauarbeiten (z.b. Einzelzimmer und Verkabelung) zum beziehbar. Die Liegenschaft ist Teil eines Gebäudekomplexes von der Hausnr , so dass die beiden Gebäudeteile ggf. mittels eines Durchbruches auch unmittelbar miteinander verbunden werden könnten. Das Objekt stellt demnach eine optimale Ergänzung zu 2

3 den Räumlichkeiten in der Lahnstr. 52 dar und bietet genügend Fläche zur Unterbringung der verbleibenden 240 Mitarbeiter/innen des JobCenters. Nach Verhandlungen mit dem Vermieter, könnten dem JobCenter in dem Gebäude ca m² auf 7 Etagen (1. OG - 8. OG) für insgesamt 240 Mitarbeiter/innen (I+B- Bereich 25 Plus und Geschäftsführung) zur Verfügung gestellt werden. Der Mietpreis pro m² würde - exkl. der Umbaumaßnahmen und Ausstattung - bei 6,95 /m² (Nettokaltmiete), zzgl. 2,80 /m² für Nebenkosten (Betriebs-, inkl. Heiz- /Warmwasserkosten) liegen. Der für die erforderlichen Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen im Mietobjekt Lahnstr. 52/56 einmalige Baukostenzuschuss von bis zu wird zur erstmaligen Einrichtung der ArGe Neukölln (JobCenter) in voller Höhe aus dem Budget der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Dem Bezirksamt Neukölln bzw. dem Land Berlin entstehen hierdurch keine Kosten. Der Mietvertrag würde über einen Zeitraum vom (46 Monate) mit einem Optionsrecht auf eine einmalige Verlängerung von 2,5 Jahren bei gleichen Konditionen und einer möglichen Übertragung des Mietverhältnisses auf eine andere privatrechtlich organisierte Gesellschaft, auf eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer sonstigen Organisationsform des öffentlichen Rechts abgeschlossen werden können. 5. Aufgrund der Tatsache, dass das JobCenter Neukölln keine eigene Rechtsfähigkeit zum Abschluss von Verträgen besitzt, sind für den Abschluss eines Mietvertrages nach dem "Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)" die beiden Träger der sog. Trägervertretung, d.h. zum einen die Agentur für Arbeit Berlin- Süd und zum anderen das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin, zuständig bzw. verantwortlich. Nach einem Beschluss der Trägervertretung vom wurde festgelegt, dass das Bezirksamt Neukölln sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Anmietung zusätzlicher Flächen für das JobCenter Neukölln übernehmen soll. Dieser Beschluss basiert auf der Grundlage, dass seit August 2005 sämtliche Neuanmietungen durch die Tochterfirma der Bundesagentur für Arbeit (BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH) nach VOL ausgeschrieben werden müssen und eine direkte Anmietung unter Ausschluss des Markterkundungsverfahrens bzw. der direkten Vergabe durch die Agentur Neukölln nicht möglich ist. Ein sog. Markterkundungsverfahren würde jedoch zum einen eine zu lange Zeit in Anspruch nehmen und zum anderen wäre im Ergebnis die kombinierte Unterbringungsmöglichkeit des JobCenters in der Lahnstr nicht sichergestellt. Bei Anmietung von Büroflächen bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Bezirk, ist dieser an den Auflagenbeschluss Nr. 3/HG04/05 gebunden, nach dem "neue oder zusätzliche Büroflächen erst nach Zustimmung des Hauptausschusses angemietet, alternativ finanziert oder gekauft werden dürfen, wenn Flächenbilanzen für die betreffenden Hauptverwaltungen bzw. die betreffenden Bezirke vorliegen, die damit verbundenen Aufgaben Priorität haben, nachweislich keine Alternative zum darzustellenden Bedarf besteht und der Vorschlag die kostengünstigste Lösung darstellt. 3

4 Alle Folgekosten sind einzubeziehen." Da davon auszugehen ist, dass dieser Auflagenbeschluss auch für den zukünftigen Doppelhaushalt 2006/2007 übernommen wird, ist bei einer Anmietung von zusätzlichen Büroflächen im Gebäude Lahnstr. 56 für das JobCenter Neukölln durch den Bezirk als einer der Träger, der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin um Zustimmung zu der Maßnahme zu bitten. Beschlussentwurf Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin stimmt der zwingend notwendigen Anmietung zusätzlicher Büroflächen im Gebäude Lahnstr. 56 mit der ausschließlichen Zweckbestimmung für das JobCenter Neukölln im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2006 zu. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Ansatz des JobCenters von der Bundesagentur für Arbeit und darf den Bezirks- bzw. Landeshaushalt nicht belasten. Die Anmietung dient nicht den Zwecken des Bezirksamtes, sondern ist einzig und allein der mangelnden Rechtsfähigkeit des JobCenters geschuldet. Begründung Die Begründung ist den o.g. Punkten 1-5 der beschriebenen Ausgangslage zu entnehmen. Die Kriterien entsprechend des Auflagenbeschlusses Nr. 3/HG04/05 wurden eingehend geprüft und werden erfüllt. Auch die BIM GmbH wurde in die Anmietungsüberlegungen des Bezirksamts bereits frühzeitig miteinbezogen. Das einzige zur Zeit in Neukölln zur Verfügung stehende landeseigene Dienstgebäude in der Buschkrugallee 95 (ehemals Finanzamt-Süd) wurde eingehend für die Nutzung durch das JobCenter geprüft und in Zusammenarbeit mit der BIM GmbH für negativ befunden. Die Liegenschaft in der Buschkrugallee 95 ist ein fünfgeschossiges Dienstgebäude der frühen 60er Jahre mit insgesamt m² Mietfläche (EG bis 5. OG) und wäre als 3. Standort (!) des JobCenters (neben Sonnenallee 262 und Lahnstr. 52) sowohl von der Standortnähe als auch von der möglichen Anzahl der Einzelbüros (max. 25 Büros pro Etage) - selbst nach Umbauarbeiten - nicht geeignet! Hinzu kommt noch ein erheblicher Sanierungsbedarf, so dass das Gebäude wahrscheinlich frühestens ab Herbst 2006 nutzbar wäre. Sowohl eine Nutzung des landeseigenen Dienstgebäudes in der Buschkrugallee 95 nach Abschluss der umfangreichen Umbau- und Sanierungsarbeiten ab Herbst 2006, als auch eine langwierige Ausschreibung bzw. ein zeitintensives sog. Markterkundungsverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit, würden einen Beschluss des Bezirksamtes Neukölln blockieren, dem JobCenter Neukölln zur Konsolidierung des bezirklichen Haushalts 150 Mitarbeiter gegen Personalkostenerstattung zur Verfügung zu stellen. Da diese Personalgestellung erst realisiert werden kann, wenn Büroräume verfügbar sind, würden dem Bezirksamt Neukölln allein durch die mit einem Markterkundungsverfahren einhergehenden Verzögerungen von mindestens 6 Monaten eine Personalkostenerstattung und damit eine echte Haushaltsentlastung von 2,7 Mio. entgehen. 4

5 Bei dem Abschluss des Mietvertrages ist für den Bezirk kein Risiko gegeben, da der Mietvertrag für die Lahnstr. 56 nur bis zum begrenzt wäre und bei der derzeitigen gesellschaftlichen Situation bzw. der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit steigender Tendenz in Neukölln auszuschließen ist, dass kurzfristig eine Überkapazität im JobCenter entsteht. Darüber hinaus hat sich die Agentur für Arbeit Berlin Süd mit Schreiben vom (siehe Anlage) verbindlich verpflichtet, die zusätzlich anzumietenden Büroflächen in der Lahnstr. 56 bis zum Ende des Mietvertrages ( ) für die Zwecke des JobCenters zu nutzen, so dass dem Bezirksamt Neukölln bzw. Land Berlin bei der Anmietung kein Risiko entsteht. Finanzierung Da die Finanzierung der Mietkosten und der Umbaumaßnahmen sowohl in der Lahnstr. 56 als auch in der Lahnstr. 52 für das JobCenter Neukölln durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden würde bzw. aus der Verwaltungspauschale finanziert wird, entstehen dem Land Berlin durch die zusätzliche Anmietung keine Kosten, sondern der Haushalt des Landes Berlin würde de facto nicht nur in Höhe von 1,39 Mio. zzgl. Nebenkosten aus Sachmitteln, sondern darüber hinaus im Rahmen der Personalkostenerstattung auch in Höhe von 2,7 Mio. aus Personalmitteln entlastet werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat diese Vorlage mitgezeichnet. Buschkowsky Bezirksbürgermeister Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq 5

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