COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

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1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Prospekt vom 30. März 2007 über Unlimited Comas Global Opportunities (CGO) Fund Indexzertifikate bezogen auf den Comas Global Opportunities Euro Index

2 Inhalt Zusammenfassung Risikofaktoren Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere Risikofaktoren bezüglich der Emittentin Allgemeine Informationen Zertifikatsbedingungen Commerzbank Aktiengesellschaft Allgemeine Beschreibung Per Verweis einbezogene Dokumente

3 Zusammenfassung Die folgende Zusammenfassung stellt eine Einleitung zum Prospekt dar. Sie wird durch die an anderer Stelle in diesem Prospekt wiedergegebenen Informationen ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen weiteren Informationen zu lesen. Die Zusammenfassung enthält nicht alle für den Anleger wichtigen Informationen. Anleger sollten daher ihre Anlageentscheidung nur nach sorgfältiger Prüfung des gesamten Prospektes treffen. Ein Prospekthaftungsanspruch gegen die Commerzbank Aktiengesellschaft besteht nicht, sofern er ausschließlich auf Angaben in der Zusammenfassung oder einer Übersetzung gestützt wird, es sei denn, die Zusammenfassung ist irreführend, unrichtig oder widersprüchlich, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird. Für den Fall, dass die Wertpapiere auch in einem oder mehreren anderen Staat(en) des Europäischen Wirtschaftsraumes öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden, muss ein vor einem Gericht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Kläger auftretender Anleger damit rechnen, in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der entsprechenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn tragen zu müssen, wenn er Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend macht. Zusammenfassung der Informationen über die Wertpapiere und die damit verbundenen Risiken Unlimited-Zertifikate bezogen auf den Comas Global Opportunites Euro Index (die Zertifikate ) gewähren dem Anleger das Recht jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines jeden Monats den Ankauf der von ihm gehaltenen Zertifikate von der Emittentin zu verlangen (das Andienungsrecht ). Der für den Ankauf der Zertifikate zahlbare Kaufpreis entspricht dem in EUR ausgedrückten Referenzkurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Index an dem Abrechnungstag, in Bezug auf den das Andienungsrecht ausgeübt wurde. Bei Unlimited-Zertifikaten ist zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit eine automatische Zahlung eines durch die Zertifikate verbrieften Betrages vorgesehen. Ferner ist die Emittentin berechtigt, die Zertifikate insgesamt jeweils zum letzten Bankarbeitstag der Monate Juni und Dezember, erstmals zum letzten Bankarbeitstag im Dezember 2007, zu kündigen. In diesem Fall erhält der Inhaber der Zertifikate einen Kündigungsbetrag, der für den betreffenden Kündigungstermin aufgrund der Formel berechnet wird, die nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen auch für die Ermittlung des Kaufpreises gilt. Der den Zertifikaten zugrunde liegende Index wird von der Commerzbank Capital Markets Corp., New York als Indexsponsor zusammengestellt und durch die Emittentin in ihrer Eigenschaft als Indexberechnungsstelle berechnet und veröffentlicht. Der Index setzt sich aus einem oder mehreren Dach- Hedgefonds zusammen (der Dach-Hedgefonds ), wobei zur Ermittlung des jeweiligen Indexstandes der Preis des dem Index zugrunde liegenden Dach-Hedgefondsanteils mit einem Gewichtungsfaktor und einem Anpassungsfaktor multipliziert wird. Jede Wertveränderung der zugrunde liegenden Indexkomponenten führt zu Veränderungen beim Indexkurs. Der Indexsponsor kann die Zusammensetzung des Index jederzeit verändern. Der Erwerb der Unlimited-Zertifikate bezogen auf den Comas Global Opportunities Euro Index kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Sofern der am Abrechnungstag gültige Referenzkurs des Index auf null sinkt, besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Kaufpreises oder Kündigungsbetrages. In diesem Fall erleidet der Zertifikatsinhaber den Totalverlust des von ihm eingesetzten Kapitals. 3

4 Zusammenfassung der Informationen über die Emittentin und das Emittentenrisiko Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sitz der Bank ist Frankfurt am Main, die Zentrale befindet sich am Kaiserplatz, Frankfurt am Main (Telefon: ). Sie ist unter der Nummer HRB im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die Commerzbank ist eine private Großbank. Sie betreut im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Privatund Firmenkunden in allen Facetten des Bankgeschäfts. Zudem operiert die Bank zum Teil über Tochtergesellschaften in Spezialbereichen wie Hypotheken- und Immobiliengeschäft, Leasing und Vermögensverwaltung. Ihre Dienstleistungen konzentrieren sich auf Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, auf Kredit-, Spar- und Geldanlageformen sowie auf das Wertpapiergeschäft. Weitere Finanzdienstleistungen werden im Rahmen der Allfinanz-Strategie in Kooperation mit führenden Unternehmen benachbarter Branchen angeboten, darunter Bauspar- und Versicherungsprodukte. Das operative Geschäft des Commerzbank-Konzerns ist in drei Unternehmensbereiche gebündelt: Retail Banking und Asset Management, Corporate und Investment Banking sowie Commercial Real Estate, Public Finance und Treasury. Die Geschäftstätigkeit der Commerzbank konzentriert sich überwiegend auf den deutschen Markt. Im Firmenkundengeschäft wird ferner West-, Mittel- und Osteuropa sowie die USA als Kernmarkt angesehen. Die Emittentin ist verschiedenen markt- und branchenspezifischen sowie unternehmensspezifischen Risiken ausgesetzt, deren Realisierung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und somit auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen aus den Zertifikaten nachzukommen, haben können. 4

5 Risikofaktoren Die Emittentin ist der Auffassung, dass die nachfolgende Aufzählung die wesentlichen mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken beinhaltet. Sie gibt jedoch keine Zusicherung, dass die nachfolgenden Ausführungen zu den mit den Wertpapieren verbundenen Risiken vollständig sind. Ferner enthält die Reihenfolge keine Aussage über das Ausmaß ihrer jeweils möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen im Falle ihrer Realisierung und die Realisierungswahrscheinlichkeit der dargestellten Risiken. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann nachteilige Auswirkungen auf die Erfüllung der Verpflichtungen unter den Zertifikaten und/oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank AG haben, was sich ebenfalls negativ auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Zertifikaten auswirken könnte. Potenziellen Anlegern wird geraten, vor einer Anlage in die Zertifikate den gesamten Prospekt zu lesen und sich mit ihren persönlichen Beratern (einschließlich Steuerberater) in Verbindung zu setzen. Diese Risikofaktoren ersetzen nicht die in einem individuellen Fall ggf. notwendige Beratung durch die Hausbank. Eine Anlageentscheidung sollte nicht aufgrund dieser Risikofaktoren gefällt werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Aus den nachfolgenden Gründen sollten Anleger die Zertifikate nur dann kaufen, wenn sie das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten tragen können. Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere 1. Allgemeines Unlimited-Zertifikate bezogen auf den Comas Global Opportunities Euro Index (die Zertifikate ) gewähren dem Anleger das Recht jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines jeden Monats den Ankauf der von ihm gehaltenen Zertifikate von der Emittentin zu verlangen (das Andienungsrecht ). Der für den Ankauf der Zertifikate zahlbare Kaufpreis entspricht dem in EUR ausgedrückten Referenzkurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Index an dem Abrechnungstag, in Bezug auf den das Andienungsrecht ausgeübt wurde. Ferner ist die Emittentin berechtigt, die Zertifikate insgesamt jeweils zum letzten Bankarbeitstag der Monate Juni und Dezember, erstmals zum letzten Bankarbeitstag im Dezember 2007, zu kündigen. In diesem Fall erhält der Inhaber der Zertifikate einen Kündigungsbetrag, der für den betreffenden Kündigungstermin aufgrund der Formel berechnet wird, die nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen auch für die Ermittlung des Kaufpreises gilt. Der den Zertifikaten zugrunde liegende Index wird von der Commerzbank Capital Markets Corp., New York als Indexsponsor zusammengestellt und durch die Emittentin in ihrer Eigenschaft als Indexberechnungsstelle berechnet und veröffentlicht. Der Index setzt sich aus einem oder mehreren Dach- Hedgefonds zusammen (der Dach-Hedgefonds ), wobei zur Ermittlung des jeweiligen Indexstandes der Preis des dem Index zugrunde liegenden Dach-Hedgefondsanteils mit einem Gewichtungsfaktor und einem Anpassungsfaktor multipliziert wird. Jede Wertveränderung der zugrunde liegenden Indexkomponenten führt zu Veränderungen beim Indexkurs. Der Indexsponsor kann die Zusammensetzung des Index jederzeit verändern. Der Erwerb der Unlimited-Zertifikate bezogen auf den Comas Global Opportunities Euro Index kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Sofern der am Abrechnungstag gültige Referenzkurs des Index auf null sinkt, besteht kein Anspruch auf 5

6 Zahlung eines Kaufpreises oder Kündigungsbetrages. In diesem Fall erleidet der Zertifikatsinhaber den Totalverlust des von ihm eingesetzten Kapitals. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtert oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Emittentin deshalb unter den Zertifikaten fällige Zahlungen nicht leisten kann. Die Zertifikate verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keinen laufenden Ertrag ab. Mögliche Wertverluste der Zertifikate können daher nicht durch andere Erträge der Zertifikate kompensiert werden. Aus den vorgenannten Gründen sollten Anleger die Zertifikate nur dann kaufen, wenn sie das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten tragen können. 2. Unlimited Zertifikate; Notwendigkeit der Ausübung; Verkauf der Zertifikate Die vorliegenden Zertifikate sind dadurch gekennzeichnet, dass zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit eine automatische Zahlung eines durch die Zertifikate verbrieften Betrages vorgesehen ist. Eine Zahlung unter den Zertifikaten erfolgt nur im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts durch die Emittentin sowie im Falle der Ausübung des Andienungsrechts durch den Zertifikatsinhaber. Die Zahlung des Kündigungsbetrages setzt die Kündigung der Emittentin voraus. Ohne eine solche Kündigung erhält der Zertifikatsinhaber keinen durch die Zertifikate verbrieften Kündigungsbetrag. Da es ungewiss ist, ob die Emittentin die Zertifikate kündigen wird, muss der Zertifikatsinhaber um die in den Zertifikaten angelegten Vermögenswerten zu realisieren, entweder (i) das Zertifikat an einen anderen Marktteilnehmer veräußern oder (ii) der Emittentin zu den jeweiligen Abrechnungstagen das Zertifikat zum Verkauf andienen. (i) Eine Veräußerung der Zertifikate an einen anderen Marktteilnehmer setzt voraus, dass sich Marktteilnehmer finden, die zum Ankauf der Zertifikate zu einem entsprechenden Preis bereit sind. Finden sich keine solchen kaufbereiten Marktteilnehmer, kann der Wert der Zertifikate möglicherweise nicht realisiert werden. Die Zertifikatsinhaber können nicht davon ausgehen, dass es für die Zertifikate einen liquiden Markt geben wird, und die in den Zertifikaten angelegten Vermögenswerte deshalb durch Verkauf der Zertifikate realisiert werden können. Die Zertifikatsinhaber sollten deshalb darauf eingerichtet sein, die Zertifikate mindestens bis zur jeweils nächsten Möglichkeit der Andienung an die Emittentin zu halten. (ii) Die Ausübung des Andienungsrechts durch den Zertifikatsinhaber als nach den Zertifikatsbedingungen einzige Möglichkeit für den Zertifikatsinhaber die Realisierung der in den Zertifikaten angelegten Vermögenswerte zu betreiben führt nicht dazu, dass der Zertifikatsinhaber unmittelbar nach Ausübung des Andienungsrechts mit der Zahlung des Kaufpreises rechnen kann. Vielmehr muss ein Verkaufsangebot des Zertifikatsinhabers der Zahlstelle spätestens 99 Kalendertage vor dem jeweiligen Abrechnungstag zugehen, und es ist vorgesehen, dass die Zahlung des Kaufpreises erst bis zu 55 Kalendertagen nach diesem Abrechnungstag erfolgt. Geht der Zahlstelle das Verkaufsangebot 98 Kalendertage vor dem ins Auge gefassten Abrechnungstag zu, wird das Verkaufsangebot so ausgelegt, als ob es sich auf den unmittelbar folgenden Abrechnungstag bezieht. Damit verlängert sich der Zeitraum zwischen der Ausübung des Ankaufrechts und dem nächsten Abrechnungstag um einen weiteren Monat auf etwa 129 Kalendertage bis zum nächsten Abrechnungstag, wobei die Zahlung des Kaufpreises wiederum erst bis zu 55 Kalender tagen nach diesem Abrechnungstag erfolgt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis in keinem Fall, d. h. weder für den Zeitraum zwischen Ausübung des Andienungsrechts und Zahlung des Kaufpreises noch in sonstigen Fällen, verzinst wird. Möglich ist ferner, dass der maßgebliche Abrechnungstag, zu dem das Andienungsrecht ausgeübt werden kann, zusätzlich zu den bereits genannten Zeiträumen unter Umständen mehrfach um einen weiteren Monat aufgeschoben wird. Dies ist einerseits nach 2 Absatz 4 der 6

7 Zertifikatsbedingungen möglich, wenn in Bezug auf einen Abrechnungstag für mehr als 30 % der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Zertifikate das Andienungsrecht wirksam ausgeübt worden ist. Darüber hinaus kann die Emittentin den Abrechnungstag, in Bezug auf den das Andienungsrecht ausgeübt wurde, auf den unmittelbar folgenden Abrechnungstag verschieben, wenn die Emittentin an diesem Abrechnungstag eine Marktstörung festgestellt hat und an dem unmittelbar folgenden Abrechnungstag der Index ohne das Vorliegen einer Marktstörung festgestellt werden kann (vgl. 2 Absatz 1). Stellt die Emittentin an dem unmittelbar folgenden Abrechnungstag erneut eine Marktstörung fest, kann sie den Abrechnungstag erneut auf den dann unmittelbar darauffolgenden Abrechnungstag verschieben. 3. Ungewisse Wertentwicklung des Index nach Ausübung des Andienungsrechts Der dem Anleger nach wirksamer Einlösung seiner Zertifikate zu zahlende Kaufpreis wird auf der Grundlage des Referenzkurses des Index entsprechenden Abrechnungstag ermittelt. Der Abrechnungstag für die Bestimmung des Kaufpreises liegt jedoch bei rechtzeitiger Ausübung des Andienungsrechts mindestens 99 Kalendertage nach dem Zeitpunkt, zu dem das Andienungsrecht rechtlich bindend ausgeübt worden ist. Bei Ausübung des Andienungsrechts kann der Zertifikatsinhaber nicht wissen, welchen Stand der Index an dem für die Bestimmung des Kaufpreises maßgeblichen Abrechnungstag haben wird. Vielmehr wird dem Zertifikatsinhaber immer der Betrag ausgezahlt, der sich aufgrund des Indexstandes am maßgeblichen Abrechnungstag ermittelt, abhängig davon, wie sich der Index nach dem Zeitpunkt der Ausübung des Andienungsrechts entwickelt hat. Fällt der Index zwischen dem Zeitpunkt der Ausübung des Andienungsrechts und dem für die Berechnung des Kaufpreises maßgeblichen Abrechnungstag, besteht für den Zertifikatsinhaber keine Möglichkeit, die Ausübungserklärung zu widerrufen oder sonst zurückzunehmen. Der Zertifikatsinhaber trägt deshalb das Risiko, dass der Index zwischen Ausübung des Andienungsrechts und dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Berechnung des ihm zu zahlenden Kaufpreises fällt, und ihm deshalb ein Betrag ausgezahlt wird, der geringer ist, als er dies zum Zeitpunkt der Ausübung des Andienungsrechts möglicherweise erwartet. Dieses Risiko, das sich aus der Maßgeblichkeit eines in der Zukunft festgestellten Indexstandes ergibt, kann sich aufgrund der oben beschriebenen Besonderheiten, die zu einer Verschiebung des Abrechnungstages führen, noch erhöhen. Denn wie schon ausgeführt, kann in den in 2 Absatz 4 der Zertifikatsbedingungen geregelten Sachverhalten bzw. im Falle einer Markstörung (vgl. 2 Absatz 1 der Zertifikatsbedingungen) sich der Zeitraum zwischen der Ausübung des Kündigungsrechts und dem maßgeblichen Abrechnungstag zur Bestimmung des Kaufpreises unter Umständen mehrmals um einen Monat verlängern. Im ungünstigsten Fall muss also damit gerechnet werden, dass der für die Berechnung des Kaufpreises maßgebliche Abrechnungstag im Falle einer einmaligen Verschiebung des Abrechnungstages etwa 129 Kalendertage nach der Ausübung des Andienungsrechts liegt, obwohl der Zertifikatsinhaber sein Andienungsrecht rechtzeitig ausgeübt hat. Sollte es zu einer mehrfachen Verschiebung des Abrechnungstages kommen, verlängert sich der Zeitraum zwischen Ausübung des Andienungsrechts und dem Abrechnungstag entsprechend. 4. Wahl des Dach-Hedgefonds als Indexbestandteil und Zusammsetzung der Hedgefonds, in die der Dach-Hedgefonds investiert (die Dach-Hedgefondskomponenten ) Wie ausgeführt, hat der Indexsponsor als Bestandteil des Index einen Dach-Hedgefonds ausgewählt. Die Emittentin hat keinen Einfluss darauf, welcher Dach-Hedgefonds dem Index zugrunde gelegt wird und ob der Indexsponsor diesen Dach-Hedgefonds durch einen anderen ersetzt. Der Dach-Hedgefonds investiert nach den Vorgaben des Indexsponors in verschiedene Hedgefonds (die Dach-Hedgefondskomponenten ). Dabei und auch bei seinen Empfehlungen für Veränderungen bei der Zusammensetzung der Dach-Hedgefondskomponenten ist der Indexsponsor im Rahmen des jeweils vorgegebenen Indexkonzepts frei. Allerdings kann es bei Veränderungen der Zusammensetzung der Dach- Hedgefondskomponenten zu einer Verminderung des Preises für den dem Index zugrunde liegenden Dach-Hedgefondsanteils kommen, da der Verkauf einer vorhandenen Dach-Hedgefondskomponente 7

8 mit einem Abschlag verbunden und der Kauf einer neuen Dach-Hedgefondskomponente mit einem Aufschlag verbunden ist. Dies wird zu einer Verringerung des Indexstandes führen. Ferner kann es sein, dass die Veränderung der Zusammensetzung der Dach-Hedgefondskomponenten dazu führt, dass sich der Kurs des Index infolge einer nachteiligen künftigen Wertentwicklung der neu ausgewählten Dach-Hedgefondskomponenten vermindert. Umgekehrt kann es aber auch sein, dass der Indexsponsor auf keine Veränderungen der Zusammensetzung bzw. Ersetzung der Dach-Hedgefondskomponenten hinwirkt, obwohl sich die Dach-Hedgefondskomponenten über einen gewissen Zeitraum nachteilig entwickelt haben und sich dadurch der Stand des Index vermindert hat. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung des Indexsponsors, die Zusammensetzung der Dach-Hedgefondskomponenten zu verändern oder eine Ersetzung vorzunehmen, um auf diese Weise einer weiteren nachteiligen Wertentwicklung des Index entgegenzuwirken. Ähnliches gilt für den dem Index zugrunde liegenden Dach-Hedgefondsanteil selbst; der Indexsponsor kann ihn durch einen anderen Dach-Hedgefondsanteil ersetzen, er muss aber keine Ersetzung vornehmen, selbst wenn sich der Preis für den dem Index zugrunde liegenden Dach-Hedgefondsanteil vermindert. Für den Index gibt es keine historischen Indexdaten, die die Grundlage für eine Beurteilung seiner wahrscheinlichen Wertentwicklung bilden könnten. 5. Gebühren und Kosten Wie an anderer Stelle in diesem Verkaufsprospekt unter Allgemeine Informationen beschrieben, fallen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Indexsponsors und im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Indexberechnungsstelle Gebühren an. Darüber hinaus stellen sowohl der Dach-Hedgefonds, auf dessen Grundlage der Index berechnet wird, als auch die einzelnen Dach-Hedgefondskomponenten Gebühren in Rechnung bzw. es fallen sowohl bei dem Dach-Hedgefonds als auch den Dach-Hedgefondskomponenten Kosten an. Alle diese Gebühren und Kosten führen direkt oder indirekt zu einer Verminderung des Wertes des Index und damit zu einer Verminderung des Kaufpreises bzw. des Kündigungsbetrages, den der Zertifikatsinhaber gegebenenfalls beanspruchen kann. 6. Währungsrisiko Gemäß den Zertifikatsbedingungen handelt es sich bei dem Kaufpreis oder dem Kündigungsbetrag um einen Betrag in Euro. Die Dach-Hedgefondskomponenten, in die der dem Index zugrunde liegende Dach-Hedgefonds investiert, können aber auf andere Währungen lauten. Daher hängt das Verlustrisiko des Zertifikatsinhabers auch von der Entwicklung der betreffenden Währungsmärkte ab. Ungünstige Entwicklungen in diesen Währungsmärkten können das Verlustrisiko dadurch erhöhen, dass sich der Wert des Dach-Hedgefonds und dadurch der Wert des Index und die Höhe des möglicherweise zu beanspruchenden Kaufpreises oder dem Kündigungsbetrages entsprechend vermindert. Der Dach- Hedgefonds versucht allerdings, durch den Einsatz von Währungskurssicherungsinstrumenten dieses Währungsrisiko zu minimieren. 7. Risiken im Hinblick auf die Dach-Hedgefondskomponenten Die folgenden Risikohinweise beziehen sich auf die Dach-Hedgefondskomponenten, also die Hedgefonds, in die der dem Index zugrunde liegende Dach-Hedgefonds investiert und die damit die Grundlage für die Preisfeststellung des Dach-Hedgefonds und damit der Indexberechnung bilden. Wertveränderungen bei den Dach-Hedgefondskomponenten haben regelmäßig Wertveränderungen bei dem Dach-Hedgefonds und damit beim Kurs des Index zur Folge. Allgemeines: Hedgefonds sind Anlagevehikel, die einen Gewinn dadurch zu erzielen suchen, dass sie sich bei der Auswahl der von ihnen getätigten Vermögensanlagen u. a. Markt-Ineffizienzen und nicht gerechtfertige Risikozuschläge zunutze machen. Sie verwenden verschiedene Anlagestrategien, von 8

9 denen jede ein bestimmtes Risiko mit sich bringen kann. Verschiedene der von den Hedgefonds verwendeten Strategien beinhalten die Inkaufnahme von kurzfristigen Verlusten zur Erzielung von höheren langfristigen Erträgen. Ob diese langfristigen Erträge dann aber tatsächlich eintreten, kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Denkbar ist, dass die kurzfristigen Verluste sich in langfristigen Verlusten fortsetzen. Hedgefonds können grundsätzlich ohne Beschränkung in beliebige Vermögensanlagen investieren. Diese Vermögensanlagen können ein hohes Verlustrisiko mit sich bringen. Sie können ferner illiquide in dem Sinne sein, dass sie möglicherweise überhaupt nicht oder nur zu unvorteilhaften Bedingungen aufgelöst werden können. Eine Realisierung der vorgenannten Risiken kann den Wert der Hedgefonds und damit den Wert der Zertifikate negativ beeinflussen. Verzögerte Bewertung und Abweichungen zwischen Kursen/Preisen und dem Wert des Index: Die Preise, die in die Bewertung der Dach-Hedgefonds und damit in die Berechnung des Index einfließen, werden für einige oder alle der Hedgefonds nur monatlich ermittelt und nach Ermittlung mit einer gewissen Verzögerung veröffentlicht. Daher spiegelt der Wert des Index zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung nur einen historischen Wert der zugrunde liegenden Dach-Hedgefonds bzw. Hedgefonds wider. Der Anleger muss damit rechnen, dass der aktuelle Wert der zugrunde liegenden Dach-Hedgefonds bzw. Hedgefonds von diesen historischen Werten abweichen kann. Risiken im Hinblick auf Kreditaufnahmen durch die Hedgefonds: Hedgefonds können typischerweise ohne Begrenzung Kredite in Anspruch nehmen. Eine damit möglicherweise verbundene Erhöhung des Verhältnisses zwischen Fremdkapital und Eigenkapital führt zu einem sogenannten Hebeleffekt. Durch diesen Hebeleffekt kann die Gesamtrendite zwar überproportional gesteigert werden, andererseits kann sich aber auch das Verlustrisiko des betreffenden Hedgefonds überproportional erhöhen. Aktien: Die Vermögensanlagen der Hedgefonds können zu einem beträchtlichen Teil auf Aktien ausgerichtet sein. Die Verlustrisiken von Aktienanlagen sind häufig höher, als die mit Anlagen in Schuldverschreibungen oder anderen Schuldtiteln verbundenen Risiken. Intransparenz der Vermögensanlagen: Da die Hedgefonds in der Regel auf Märkten außerhalb Deutschlands anlegen werden, kann es sein, dass die für ihre Vermögensanlagen in Betracht kommenden Emittenten nicht den gleichen Standards und Regularien in Bezug auf ihre Rechnungslegung, Abschlussprüfung und die Offenlegung ihrer Finanzausweise unterliegen, die für deutsche Gesellschaften gelten. Daraus ergibt sich das Risiko der Intransparenz dieser Anlagen. Geringe Marktkapitalisierung der Vermögensanlagen: Hedgefonds können auch in Aktien von Gesellschaften investieren, die eine geringe Marktkapitalisierung aufweisen. Diese Papiere können hinsichtlich ihrer Kurse sehr schwankungsanfällig und infolge eines geringen Handelsvolumens hochgradig illiquide sein. Ferner kann das Risiko der Insolvenz höher sein, als bei Unternehmen, die eine vergleichsweise hohe Marktkapitalisierung aufweisen. Festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten mit schlechter Bonität; nachrangige Schuldverschreibungen: Hedgefonds können in Wertpapiere von Emittenten investieren, die eine geringe Bonität (bzw. ein niedriges Rating) aufweisen. Mit diesen Emittenten ist typischerweise ein erhöhtes Insolvenzrisiko verbunden. Hedgefonds können ferner in nachrangige Schuldverschreibungen investieren. Diese Schuldverschreibungen stehen dem Eigenkapital näher als dem Fremdkapital. Deshalb gelten für sie die für Aktien dargelegten Risiken entsprechend. Derivate: Die Hedgefonds können Derivate kaufen und verkaufen. Derivate sind Finanzinstrumente oder Kontrakte, deren Wertentwicklung von anderen Wertpapieren (Aktien oder festverzinslichen), Warengeschäften, Währungen, Zinsen, Indizes oder anderen Werten, dem relativen Wert von zwei 9

10 oder mehr Elementen oder Werten, wirtschaftlichen oder anderen Aktivitäten oder sonstigen Elementen abhängt bzw. sich daraus ableitet. Diese Produkte sind oft komplex, beinhalten eine beträchtliche Hebelwirkung und können sehr schwankungsanfällig sein. Im Allgemeinen bringen Derivate hohe Risiken (einschließlich des Risikos eines Totalverlusts) mit sich. Besondere Verlustrisiken sind mit Warenterminkontrakten verbunden. Die Hedgefonds können Warenterminkontrakte und -optionen kaufen, verkaufen und handeln. Warenterminkontrakte sind typischerweise spekulativ, schwankungsanfällig, haben eine starke Hebelwirkung und unterliegen möglicherweise Einflussfaktoren, die stark vom Zufall abhängig sind. Sofern für sie ein Markt besteht, ist dieser möglicherweise nicht liquide. Wechselkurs- und Währungsrisiken: Die Hedgefonds können Geschäfte in anderen Währungen als Euro tätigen. In diesem Fall ergibt sich das Risiko von Währungsverlusten, die etwa entstehen, wenn der Wert dieser Währungen gegenüber dem Euro fällt. Leerverkäufe: Die Hedgefonds können Wertpapiere verkaufen, gleichartige Wertpapiere von einem Dritten ausleihen, diese Wertpapiere an den Käufer liefern und eine Verpflichtung eingehen, die entliehenen Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuliefern ( Leerverkauf ). Leerverkäufe ermöglichen es dem Anleger, von sinkenden Kursen zu profitieren, wenn der Kursrückgang die Transaktionskosten übersteigt. Ein Anstieg der Kurse der entliehenen Wertpapiere kann jedoch einen Verlust zur Folge haben, wenn zur Glattstellung der Leerverkaufsposition die Papiere am Markt gekauft werden müssen. Bei Leerverkäufen entsteht in Bezug auf das jeweilige Wertpapier für den betreffenden Hedgefonds theoretisch ein unbegrenztes Verlustrisiko, da sich das Papier unbegrenzt verteuern kann. Hohe Kosten und Auslagen: Hedgefonds haben häufig hohe Kosten und Auslagen, die ihre Gewinne entsprechend vermindern. Daneben können Hedgefonds verpflichtet sein, Erfolgshonorare an Anlageberater bzw. -verwalter auf der Grundlage von (noch) nicht realisierten Gewinnen zu zahlen. Diese Verpflichtung kann selbst dann bestehen, wenn die Realisierung dieser Gewinne zweifelhaft ist. Unter Umständen müssen Erfolgshonorare gezahlt werden, die auch nicht zurückgefordert werden können, obwohl die Gewinne, auf deren Grundlage die Erfolgshonorare ermittelt wurden, tatsächlich nicht realisiert werden. Kredit- und Erfüllungsrisiko bei Kontrahenten: Die Hedgefonds unterliegen keiner Beschränkung in Bezug auf die Kontrahenten, mit welchen sie handeln dürfen. Viele Märkte, in denen die Hedgefonds ihre Transaktionen abwickeln, sind Over-the-Counter-Märkte oder Händlermärkte. Die Teilnehmer in solchen Märkten unterliegen in der Regel keiner Bonitätsbewertung oder aufsichtsbehördlichen Kontrolle, wie dies bei Marktteilnehmern von Börsenmärkten der Fall ist. In dem Maße, in dem ein Hedgefonds Transaktionen mit derartigen Kontrahenten abschließt, ist er dem mit diesen Kontrahenten verbundenen Kredit- und Erfüllungsrisiko ausgesetzt. Diese Risiken können wesentlich höher sein, als diejenigen, die bei Transaktionen an einer Börse auftreten, bei der in der Regel bestimmte Schutzmechanismen, wie z. B. Garantien von Clearing-Stellen, tägliche Marktbewertung, Abwicklung durch Intermediäre, die bestimmten regulatorischen Anforderungen unterliegen, etc. vorhanden sind. Begrenzte Dauer des Geschäftsverlaufs der Hedgefonds: Manche der Hedgefonds wurden unter Umständen erst kurze Zeit vor ihrer Aufnahme in einen Dach-Hedgefonds, der in den Index aufgenommen wurde, gegründet. In diesen Fällen besteht nicht die Möglichkeit, durch die Analyse des bisherigen Geschäftsverlaufs des jeweiligen Hedgefonds Rückschlüsse auf die Qualität einer entsprechenden Anlage zu ziehen. Abhängigkeit vom Management: Der Erfolg jedes Hedgefonds hängt von der Expertise seines Vermögensverwalters bzw. Anlageberaters (der Hedgefonds Manager ) ab. Das Ausscheiden eines oder mehrerer dieser Hedgefonds Manager kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Wertentwicklung des Hedgefonds haben. 10

11 Interessenkonflikte der Hedgefonds Manager: Die Hedgefonds Manager eines Hedgefonds sind gelegent lich auch noch für andere Hedgefonds oder Anlagegesellschaften tätig, die ähnliche Anlageziele verfolgen. Ferner können sie in anderer Form mit anderen Anlagegesellschaften verbunden sein, etwa dadurch, dass sie Beteiligungen an diesen Gesellschaften besitzen. Daraus können mögliche Interessenkonflikte von Hedgefonds Managern entstehen. Diese Interessenkonflikte bringen das Risiko mit sich, dass betroffene Hedgefonds Manager das ihnen anvertrauten Anlagevermögen nicht im Interesse des Anlegers sondern im Eigeninteresse investieren. Keine aufsichtsrechtliche Überwachung: Die Hedgefonds unterliegen typischerweise keinerlei aufsichtsrechtlicher Überwachung. Daraus ergibt sich das Risiko, dass Fehlentwicklungen bei Hedgefonds nicht rechtzeitig erkannt werden und ihnen auch nicht durch entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen entgegengewirkt werden kann. Risikofaktoren bezüglich der Emittentin Konjunkturelles Umfeld Die Nachfrage nach den von der Gesellschaft angebotenen Produkten und Dienstleistungen hängt wesentlich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ab. Im Unternehmensbereich Corporate und Investment Banking hat beispielsweise eine schwache Konjunktur direkte Auswirkungen auf die Kreditnachfrage der Unternehmen und führt zu einer rückläufigen Kreditvergabe sowie einer durchschnittlichen Bonitätsverschlechterung. Da zudem in einem wirtschaftlich schwachen Umfeld die Wahrscheinlichkeit von Unternehmensinsolvenzen und damit des Ausfalls von Krediten steigt, ist eine höhere Risikovorsorge erforderlich. Sinkende Gewinnaussichten der Unternehmen führen zudem zu niedrigeren Unternehmensbewertungen und infolgedessen zu einer geringeren Bereitschaft zu Unternehmenszusammenschlüssen und -akquisitionen sowie Kapitalmarkttransaktionen wie Börsengängen, Kapitalerhöhungen oder Übernahmen; dementsprechend sinken in einem schwachen wirtschaftlichen Umfeld auch die Erlöse aus dem Beratungs- und Platzierungsgeschäft. Des Weiteren sind auch die Eigenhandelsaktivitäten und das Handelsergebnis vom Kapitalmarktumfeld und den Erwartungen der Marktteilnehmer abhängig. Im Unternehmensbereich Retail Banking und Asset Management führen sinkende Unternehmensbewertungen zu einem Ausweichen der Anleger in risikoärmere Anlageformen (wie etwa Geldmarktfonds anstelle anderer Fondsprodukte), mit deren Vertrieb in der Regel nur geringe Provisionen erwirtschaftet werden können. Die Emittentin ist in ihrer Geschäftstätigkeit vor allem auf die europäischen Märkte, und hier ganz überwiegend auf den deutschen Markt ausgerichtet. Demzufolge ist sie in besonders hohem Maß von der konjunkturellen Entwicklung im Gebiet der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und insbesondere in Deutschland abhängig. Sollten sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen weiter verschlechtern oder die zur Belebung der deutschen und europäischen Wirtschaft notwendigen Impulse und Reformen ausbleiben, kann dies wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft haben. Intensiver Wettbewerb Der deutsche Bankensektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Insbesondere im Geschäft mit Privatanlegern bestehen teils erhebliche Überkapazitäten. Im Geschäft mit Firmenkunden, insbesondere im Bereich des Investment Banking, konkurrieren deutsche Banken mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenz im deutschen Markt erheblich ausgebaut haben. Infolge des intensiven Wettbewerbs lassen sich in den einzelnen Geschäftsfeldern oft keine auskömmlichen Margen erzielen oder müssen Transaktionen in einem Geschäftsfeld margenarme oder margenlose Transaktionen in anderen Geschäftsfeldern ausgleichen. Die Konditionen im Kreditgeschäft mit Firmenkunden berücksichtigen zudem das mit den Krediten verbundene Ausfallrisiko infolge des intensiven Wettbewerbs nicht immer angemessen. Die Commerzbank steht nicht nur zu anderen Privatbanken, sondern auch zu Genossenschaftsbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten (Sparkassen und Landesbanken) in Wettbewerb. Während 11

12 Privatbanken ihren Aktionären gegenüber zur Wertsteigerung und Gewinnerzielung verpflichtet sind, gründen die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute ihre Existenzberechtigung auf ihren öffentlichen Auftrag, breite Schichten der Bevölkerung mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zu einem angemessenen Preis zu versorgen. Aufgrund dieser Gemeinwohlorientierung steht bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten die Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund. Aufgrund der Abschaffung der Anstaltslast und der staatlichen Garantien im Juli 2005 verliert der Wettbewerbsvorteil der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute zwar an Bedeutung, und es wird erwartet, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute mehr und mehr harter Konkurrenz ausgesetzt werden. Trotzdem bieten die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute ihre Produkte und Dienstleistungen teilweise nicht zu markt- bzw. risikoadäquaten Preisen an; Privatbanken ist dies nicht möglich. Sollte es der Emittentin nicht gelingen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Konditionen anzubieten und damit Margen zu erzielen, die die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Kosten und Risiken zumindest ausgleichen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Adressenausfallrisiken Die Commerzbank ist dem Adressenausfallrisiko ausgesetzt, d.h, dem Risiko von Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von Ausfall oder Bonitätsverschlechterung von Geschäftspartnern sowie daraus resultierenden negativen Marktwertveränderungen aus Finanzprodukten. Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem klassischen Kreditausfallrisiko auch Länderrisiken und Emittentenrisiken sowie Kontrahenten- und Abwicklungsrisiken aus Handelsgeschäften. Dazu kann es beispielsweise bei Illiquidität oder Insolvenz der Kunden kommen, für die etwa der konjunkturelle Abschwung, Fehler in der Unternehmensführung bei den jeweiligen Kunden oder Wettbewerbsgründe ausschlaggebend sein können. Derartige Ausfallrisiken bestehen grundsätzlich bei jedem Geschäft, das eine Bank mit einem Kunden vornimmt, also auch bei dem Erwerb von Wertpapieren (Risiko von Kursverlusten aufgrund unerwarteter Bonitätsverschlechterung eines Emittenten (= Emittentenrisiko) oder z. B. der Absicherung von Kreditrisiken mittels Kreditderivaten (= Kontrahentenrisiko). In besonders hohem Maße besteht ein Ausfallrisiko aber in Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten, da im Falle der Realisierung dieses Risikos nicht nur die Vergütung für die Tätigkeit entfällt, sondern vor allem die ausgereichten Darlehen ausfallen. Die Emittentin ist der Auffassung, dass für alle bekannten latent oder akut gefährdeten Kreditengagements des Konzerns ausreichende Risikovorsorge getroffen wurde. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Commerzbank etwa als Folge einer anhaltend schwachen wirtschaftlichen Situation, der fortschreitenden Verschlechterung der finanziellen Situation der Kreditnehmer der Commerzbank, des Anstiegs von Unternehmens- und Privatinsolvenzen (besonders in Deutschland), des Wertverfalls von Sicherheiten, der teilweise fehlenden Möglichkeit, Sicherheiten zu verwerten oder einer Änderung bei den Rückstellungs- und Risikomanagementerfordernissen, zusätzliche Kreditvorsorge treffen oder weitere Kreditausfälle realisieren muss. Dies könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzers erheblich negativ beeinträchtigen. Marktrisiken Das Marktrisiko umfasst die mögliche negative Wertänderung von Positionen der Bank durch die Veränderung von Marktpreisen, also beispielsweise Zinsen, Devisen- und Aktienkurse, oder preisbeeinflussenden Parametern (Volatilitäten, Korrelationen). Schwankungen der aktuellen Zinssätze (einschließlich Veränderungen im Verhältnis des Niveaus der kurz- und langfristigen Zinssätze zueinander) könnten die Ergebnisse im Bankgeschäft des Konzerns beeinflussen. Grundsätzlich beeinflussen Schwankungen des Niveaus sowohl der kurz- als auch der langfristigen Zinsen die Höhe der Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, die im Finanzanlagevermögen des Commerzbank-Konzerns gehalten werden, und den Zeitpunkt, zu dem diese Gewinne und Verluste realisiert wurden. Im Finanzanlagevermögen des Konzerns haben die in Euro denominierten festverzinslichen Wertpapiere ein hohes Gewicht. Dementsprechend beeinflussen Zinsschwankungen in der Euro-Zone den Wert des Finanzanlagevermögens deutlich. Ein Anstieg des Zinsniveaus könnte 12

13 den Wert des festverzinslichen Finanzanlagevermögens substanziell verringern, und unvorhergesehene Zinsschwankungen könnten den Wert der vom Konzern gehaltenen Bestände an Anleihen und Zinsderivaten wesentlich nachteilig beeinflussen. Außerdem beeinflusst die Steuerung des Zinsrisikos durch den Konzern das Ergebnis des Bereichs Treasury. Die Zusammensetzung der Aktiva und Passiva sowie jedes Missverhältnis, dass sich aus dieser Zusammensetzung ergibt, führen dazu, dass sich die Erträge aus dem Bankgeschäft des Konzerns bei Zinsschwankungen mit unterschiedlicher Korrelation verändern. Von Bedeutung für den Konzern sind insbesondere Veränderungen im Zinsniveau bei unterschiedlichen Laufzeiten und Währungen, in denen der Konzern zinssensitive Positionen hält. Ein Missverhältnis zwischen zinstragenden Aktiva und zinstragenden Passiva im Hinblick auf Laufzeiten kann im jeweiligen Monat oder Quartal einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage des Bankgeschäfts der Commerzbank haben. Sollte es dem Konzern nicht möglich sein, Inkongruenzen zwischen zinstragenden Aktiva und Passiva auszugleichen, könnten die Konsequenzen eines weiteren Rückgangs der Zinsmarge und der Zinserträge einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns haben. Ein Teil der Erträge und ein Teil der Aufwendungen der Commerzbank-Gruppe entsteht außerhalb der Euro-Zone. Dadurch unterliegt sie grundsätzlich einem Währungsrisiko. Da der Konzernabschluss der Commerzbank-Gruppe in Euro aufgestellt wird, werden die Fremdwährungsgeschäfte und die nicht auf Euro lautenden Positionen der Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaft, die im Konzernabschluss konsolidiert werden, zu den am Ende der jeweiligen Periode geltenden Wechselkursen in Euro umgerechnet. Daher unterliegt das Ergebnis der Commerzbank-Gruppe den Auswirkungen der Schwankungen des Euro gegenüber anderen Währungen, z. B. dem U. S. Dollar. Sollten infolge von Währungsschwankungen Erträge, die in einer anderen Währung als Euro anfallen, bei der Umrechnung in Euro niedriger ausfallen und Aufwendungen, die in einer anderen Währung als Euro anfallen, bei der Umrechnung in Euro höher ausfallen, könnte sich dies nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage der Commerzbank-Gruppe auswirken. Das Handelsergebnis der Commerzbank-Gruppe ist möglicherweise volatil und hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen, wie allgemeines Marktumfeld, Handelstätigkeit insgesamt, Zinsniveau, Währungsschwankungen und allgemeine Marktvolatilität. Daher besteht keine Garantie dafür, dass die Höhe des im Geschäftsjahr 2005 erzielten Handelsergebnisses beibehalten oder sogar verbessert werden kann. Ein wesentlicher Rückgang des Handelsergebnisses der Commerzbank-Gruppe oder ein Anstieg der Verluste im Handelsgeschäft kann die Fähigkeit des Konzerns, profitabel zu operieren, beeinträchtigen. Liquiditätsrisiken Die Commerzbank unterliegt grundsätzlich dem Liquiditätsrisiko, d. h. dass die Bank ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Darüber hinaus besteht für die Commerzbank das Risiko, dass die Bank Handelspositionen aufgrund von unzureichender Marktliquidität (Marktliquiditätsrisiko) nicht kurzfristig veräußern oder absichern kann oder nur zu einem geringeren Preis verkaufen kann. Das Liquiditätsrisiko kann in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten. Es kann der Fall auftreten, dass die Bank an einem bestimmten Tag seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und dann kurzfristig Liquidität am Markt zu teuren Konditionen nachfragen muss. Darüber hinaus besteht die Gefahr, das Einlagen vorzeitig abgezogen oder Kreditzusagen unerwartet in Anspruch genommen werden. Herabstufung der Ratings des Konzerns Die Rating-Agenturen Standard & Poor s, Moody s und Fitch Ratings bewerten mithilfe einer Bonitätsbeurteilung, ob ein potenzieller Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein wird, seinen Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen. Ein wesentlicher Baustein für die Bonitätseinstufung (= Rating) hierfür ist die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Das Rating einer Bank ist ein wichtiges komparatives Element im Wettbewerb mit anderen Ban- 13

14 ken. Es hat insbesondere auch einen bedeutenden Einfluss auf die Einzelratings der wichtigsten Tochtergesellschaften. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der Herabstufung des Ratings der Bank oder einer ihrer Tochtergesellschaften könnte wiederum nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis zu Kunden und für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen der entsprechenden Gesellschaft haben. Auf diese Weise könnten Neuabschlüsse beeinträchtigt, die Konkurrenzfähigkeit auf den Märkten reduziert und die Finanzierungskosten der entsprechenden Gesellschaft spürbar erhöht werden. Eine Herabstufung des Ratings hätte darüber hinaus nachteilige Auswirkungen auf die Kosten des Konzerns für die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung und könnte zum Entstehen neuer oder zur Fälligstellung bestehender Verbindlichkeiten führen, die von der Aufrechterhaltung eines bestimmten Ratings abhängen. Daneben könnte der Fall eintreten, dass die Commerzbank nach einer Ratingabstufung im Zusammenhang mit ratingabhängigen Sicherheitenvereinbarungen für Derivatgeschäfte zusätzlich Sicherheiten stellen müsste. Wenn das Rating der Bank oder einer ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften aus dem Bereich der vier höchsten Bewertungsstufen herausfallen sollte, könnten das operative Geschäft der betroffenen Tochtergesellschaft und damit auch die Refinanzierungskosten aller Konzerngesellschaften erheblich beeinträchtigt werden. Dies wiederum, könnte die Möglichkeit der Commerzbank-Gruppe, in bestimmten Geschäftsbereichen tätig zu sein, beeinträchtigen. Operationelle Risiken Operationelle Risiken rücken als eigenständige Risikoart durch die ansteigende Komplexität von Bankaktivitäten sowie insbesondere auch den in den letzten Jahren stark gestiegenen Einsatz anspruchsvoller Technologien im Bankgeschäft zunehmend ins Blickfeld. So ist das umfangreiche institutionelle Bankgeschäft, wie es die Commerzbank-Gruppe betreibt, in zunehmendem Maß von hochentwickelten Informationstechnologie ( IT )-Systemen abhängigen. IT-Systeme sind gegenüber einer Reihe von Problemen, wie Computerviren, Hackern, Schäden an den entscheidenden IT-Zentren sowie Soft- oder Hardwarefehler, anfällig. Die Harmonisierung der IT-Systeme der Bank- und Finanztochtergesellschaften der Commerzbank-Gruppe zur Schaffung einer einheitlichen IT-Architektur stellt eine besondere Herausforderung dar. Darüber hinaus sind für IT-Systeme regelmäßige Upgrades erforderlich, um den Anforderungen sich ändernder Geschäfts- und aufsichtsrechtlicher Erfordernisse gerecht werden zu können. Insbesondere die Einhaltung der Basel II-Vorschriften wird weitere erhebliche Anforderungen an die Funktionalität der IT-Systeme der Commerzbank-Gruppe stellen. Die im Hinblick auf die Einführung der Basel II-Vorschriften erforderlichen Upgrades können möglicherweise nicht rechtzeitig umgesetzt werden und nicht so funktionieren wie es erforderlich ist. Auch wenn die Commerzbank-Gruppe Maßnahmen ergreift, um sich vor ihnen zu schützen, können die vorstehend beschriebenen Probleme, Herausforderungen und Anforderungen in Bezug auf Upgrades für den Konzern bedeutsame Risiken darstellen. Strategische Risiken Nach Abschluss ihrer Restrukturierungsmaßnahmen, die in erste Linie auf Senkung der Kosten und Stabilisierung der Erlöse aus dem Investment Banking gerichtet waren, hat sich die Commerzbank- Gruppe Anfang des Jahres 2004 die folgenden grundlegenden strategischen Ziele gesetzt: Steigerung der operativen Profitabilität, Schärfung ihres Geschäftsprofils und die weitere Verbesserung des Kapital- und Risikomanagements. Die Commerzbank-Gruppe hat deutlich gemacht, dass das Erreichen dieser Ziele für eine nachhaltige Verbesserung ihrer Ertragskraft und ihres künftigen Wachstums unabdingbar ist. Eine Reihe von Faktoren, u. a. ein Marktrückgang und Marktschwankungen, eine veränderte Marktstellung der Commerzbank-Gruppe und veränderte Marktbedingungen in den Kernmärkten der Commerzbank-Gruppe, d. h. vor allem in Deutschland und Westeuropa, oder ungünstige gesamtwirtschaftliche Bedingungen in diesen Märkten könnten das Erreichen einiger oder aller Ziele, die sich die Commerzbank-Gruppe gesetzt hat, verhindern. Wenn es der Commerzbank-Gruppe nicht gelingt, ihre angekündigten strategischen Pläne vollständig umzusetzen oder wenn die Kosten für die Erreichung dieser Ziele die Erwartungen der Commerzbank-Gruppe übersteigen, könnte die künftige Ertragskraft der Commerzbank-Gruppe wie auch der künftige Aktienkurs der Commerzbank und ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich nachteilig beeinflusst werden. 14

15 Risiken aus der Beteiligung an anderen Unternehmen Die Commerzbank hält diverse Beteiligungen an börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften. Die effiziente Steuerung eines aus börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften bestehenden Portfolios erfordert hohe Refinanzierungskosten, die durch die erzielbaren Dividenden der Beteiligungsgesellschaften nicht annähernd kompensiert werden könnten. Die Commerzbank verfügt zudem größtenteils lediglich über Minderheitsbeteiligungen an großen börsennotierten Gesellschaften im In- und Ausland. Diese Beteiligungsstruktur verhindert die zeitnahe effiziente Beschaffung ausreichender Informationen, um rechtzeitig etwaigen negativen Entwicklungen bei diesen Beteiligungsgesellschaften entgegenzuwirken. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Börsenentwicklung in den betreffenden Heimatländern der börsennotierten Beteiligungen oder unternehmensspezifischer Entwicklungen künftig weiterer Wertberichtigungsbedarf für das Beteiligungsportfolio entsteht oder dass es der Commerzbank nicht möglich sein wird, ihre Beteiligungen über die Börse oder außerbörslich zu angemessenen Preisen oberhalb des aktuellen Buchwerts zu veräußern. Sollten sich die Börsenkurse erneut negativ entwickeln, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank haben. Regulatorische Risiken Die Geschäftstätigkeit der Commerzbank-Gruppe wird von den Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der Länder, in denen sie tätig ist, reguliert und beaufsichtigt. In jedem dieser Länder ist für die Commerzbank-Gruppe eine Banklizenz oder zumindest eine Anzeige an die nationale Aufsichtsbehörde erforderlich. Das bankaufsichtsrechtliche Regime in den verschiedenen Ländern kann sich ändern. Änderungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen in einem Land können den Unternehmen der Commerzbank-Gruppe zusätzliche Verpflichtungen auferlegen. Außerdem kann die Befolgung geänderter aufsichtsrechtlicher Vorschriften zu einem erheblichen Anstieg des Verwaltungsaufwands führen, was sich nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage der Commerzbank-Gruppe auswirken könnte. Aufsichtsbehörden könnten der Bank und ihren Tochtergesellschaften zudem Auflagen machen, die ihre Möglichkeit, in bestimmten Geschäftsbereichen tätig zu sein, beeinträchtigen könnten. 15

16 Allgemeine Informationen Verantwortung Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (nachstehend auch Commerzbank, Bank, Emittentin oder Gesellschaft, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch Commerzbank-Konzern oder Konzern genannt) übernimmt die Verantwortung für die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Die Emittentin hat die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden, die die Aussage dieses Dokumentes verändern könnten. Im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Verkauf der Zertifikate ist niemand berechtigt, irgendwelche Informationen zu verbreiten oder Erklärungen abzugeben, die nicht in diesem Prospekt enthalten sind. Für Informationen von Dritten, die nicht in diesem Prospekt enthalten sind, lehnt die Emittentin jegliche Haftung ab. Die hierin enthaltenen Informationen beziehen sich auf das Datum des Prospekts und können aufgrund später eingetretener Veränderungen unrichtig und/oder unvollständig geworden sein. Haftungsausschluss Die Commerzbank Capital Markets Corp., New York, N. Y., ist für das Konzept des Comas Global Opportunities Euro Index sowie für die Auswahl des im Index jeweils enthaltenen Dach-Hedgefonds sowie für die Auswahl der Hedgefonds, in die der genannte Dach-Hedgefonds investiert, alleine verantwortlich. Die Commerzbank Aktiengesellschaft als Emittentin der Indexzertifikate trifft in diesem Zusammenhang keinerlei Aussagen oder gibt keinerlei direkte oder indirekte Zusicherungen gegenüber den Zertifikatsinhabern darüber ab, inwieweit das Konzept des Comas Global Opportunities Euro Index sowie der ausgewählte Dach-Hedgefonds bzw. die Hedgefonds, in die dieser Dach-Hedgefonds investiert, zum jeweiligen Zeitpunkt geeignet sind, die in der Indexbeschreibung genannten Strategien zu verfolgen und die dort genannten Ziele zu erreichen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Commerzbank Aktiengesellschaft als Indexberechnungsstelle die fortlaufende Berechnung des Index übernommen hat. Angebot und Verkauf Die Commerzbank bietet ab dem 2. April Unlimited-Zertifikate bezogen auf den Comas Global Opportunities Euro Index zum anfänglichen Verkaufspreis von EUR ,00 zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von maximal 2 % je Zertifikat zum Verkauf an. Die Lieferung der verkauften Zertifikate erfolgt an dem angegebenen Valutatag über die Clearstream Banking AG. Bei einem Verkauf der Zertifikate nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das angegebene Clearingsystem. Verwaltungsabschlag, sonstige Gebühren und Kosten Neben dem genannten Ausgabeaufschlag erhebt die Emittentin für die Verwaltung des Zertifikates eine Gebühr (der Verwaltungsabschlag ) von insgesamt 0,4 % jährlich. Der Verwaltungsabschlag wird monatlich berechnet und geht in die Berechnung des offiziellen monatlichen Indexstandes mit ein (zu den Einzelheiten siehe den Abschnitt Indexbeschreibung ). Entsprechend hat der Verwaltungsabschlag einen Einfluss auf den jeweiligen offiziellen monatlichen Indexstand und damit auf den Wert des Zertifikates. 16

17 Wie schon an anderer Stelle erwähnt, stellen sowohl der Dach-Hedgefonds, auf dessen Grundlage der Index berechnet wird, als auch die Hedgefonds, deren Anteile der Dach-Hedgefonds erwirbt bzw. hält, Gebühren in Rechnung, und es fallen sowohl bei dem Dach-Hedgefonds als auch den Hedgefonds Kosten an, so dass bei der Bewertung der Indexzertifikate neben dem Verwaltungs abschlag Gebühren und Kosten mit einfließen, die auf der Ebene des Dach-Hedgefonds und der Hedgefonds erhoben werden bzw. dort entstanden sind. Berechnungsstelle In Fällen, in denen einen Berechnung notwendig wird, fungiert die Commerzbank als Berechnungsstelle. Verbriefung Die Zertifikate werden durch ein Inhaber-Sammelzertifikat verbrieft, das bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstraße 1, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Es werden keine effektiven Zertifikate ausgegeben. Den Inhabern der Zertifikate stehen Miteigentumsanteile an einem Inhaber-Sammelzertifikat zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragen werden können. Status Die Verpflichtungen aus den Zertifikaten stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. Kleinste handelbare und übertragbare Einheit Ein Zertifikat Börseneinführung Die Notierung der Zertifikate im Geregelten Markt (außerhalb des EUWAX Marktsegments) der Baden- Württem bergischen Börse, Stuttgart, wird beantragt. Verfügbarkeit von Unterlagen Während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts sind die Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft in der jeweils aktuellen Fassung und die Geschäftsberichte des Commerzbank-Konzerns für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 auf der Internet-Seite verfügbar. Valuta 10. April 2007 Clearing-Nummern WKN CB4 UZQ ISIN DE000CB4UZQ7 17

18 Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland Allgemeine Hinweise Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Konsequenzen einer Vermögensanlage in die Zertifikate gibt die Auffassung der Commerzbank bezüglich der steuerlichen Konsequenzen einer solchen Vermögensanlage wieder und basiert auf den rechtlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospektes gelten. Die Commerzbank weist darauf hin, dass sich die Besteuerung aufgrund zukünftiger Änderungen der gesetzlichen Vorschriften ändern kann. Da zurzeit weder höchstrichterliche Urteile noch Erlasse der Finanzverwaltung existieren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzgerichte und/oder -behörden auch eine andere steuerliche Beurteilung für zutreffend halten. Darüber hinaus darf die Stellungnahme nicht als alleinige Grundlage für die steuerliche Beurteilung einer Anlage in die Zertifikate dienen, da letztlich auch die individuelle Situation des einzelnen Anlegers berücksichtigt werden muss. Die Stellungnahme beschränkt sich daher auf einen allgemeinen Überblick über mögliche steuerliche Konsequenzen. Inhabern der Zertifikate wird empfohlen, im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen der Anlage den eigenen steuerlichen Berater zu konsultieren. Besteuerung der Zertifikate im Privatvermögen Bei den Zertifikaten handelt es sich nicht um zinstragende Kapitalforderungen im Sinne des Steuerrechts, da weder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens noch die Rückzahlung des Kapitalvermögens ausdrücklich oder stillschweigend zugesagt wird. Etwaige Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung der Zertifikate sind daher steuerlich nicht als Zinserträge anzusehen, sondern berühren lediglich die Vermögensebene des Anlegers, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden. Werden die Zertifikate innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb wieder veräußert oder eingelöst, so sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung als Gewinne oder Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften einzuordnen. Derartige Gewinne sind in vollem Umfang steuerpflichtig, wenn sie allein oder zusammen mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften EUR 512 erreichen oder übersteigen. Unterhalb dieser Grenze bleiben Gewinne steuerfrei. Verluste, die innerhalb des vorstehend beschriebenen Einjahreszeitraums realisiert werden, können lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Soweit dies in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Verluste angefallen sind, nicht möglich ist, können die Verluste in das vorhergehende Jahr zurückgetragen oder unbegrenzt in zukünftige Jahre vorgetragen und in einem anderen Veranlagungszeitraum mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Wenn die Zertifikate hingegen länger als ein Jahr gehalten werden, sind Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung nicht steuerpflichtig, wenn die Zertifikate im Privatvermögen gehalten werden. Im Gegenzug werden auch Verluste steuerlich nicht berücksichtigt. Besteuerung der Zertifikate im Betriebsvermögen Werden die Zertifikate im Betriebsvermögen gehalten, so sind sämtliche Gewinne steuerpflichtig und sämtliche Verluste steuerlich abzugsfähig, wenn sie realisiert werden. 18

19 Informationen über den Basiswert I. Allgemeine Beschreibung des Index Der Comas Global Opportunities Euro Index (der Index ) ist ein in EUR ausgedrückter Index, der die Wertentwicklung einer Anzahl von Hedgefonds, die von der Commerzbank Capital Markets Corp., New York als Indexsponsor (der Indexsponsor ) ausgewählt und von ihr in einem oder mehreren Dach-Hedgefonds-Anlagen verwaltet werden, abbildet. Die Hedgefonds bzw. der oder die Dach-Hedgefonds (die Dach-Hedgefonds ), in denen diese verwaltet werden, sowie eine mögliche Barkomponente (die Barkomponente ) bilden zusammen die Indexkomponenten. Die Indexkomponenten sind veränderlich und werden vom Indexsponsor aktiv verwaltet, um die Indexziele, die unter II. beschrieben werden, zu erreichen. Zu diesem Zweck hat der Indexsponsor bei der Verwaltung der Indexkomponenten bestimmte Aufgaben übernommen, wobei ihm innerhalb des nachfolgend dargelegten Rahmens weitgehende Befugnisse und Ermessensspielräume eingeräumt werden. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung zur ständigen Überwachung und Überprüfung der Wertentwicklung der Indexkomponenten sowie die Befugnis, die Indexkomponenten und deren einzelne Bestandteile jederzeit auszutauschen bzw. deren Gewichtung zu verändern. Der Index wird zum einen auf der Grundlage der Werte des oder der in dem Index enthaltenen Dach- Hedgefonds (die Dach-Hedgefonds-Preise ) ermittelt. Der oder die Dach-Hedgefonds-Preise lauten in der Regel auf Euro (eine nähere Beschreibung der Dach-Hedgefonds findet sich unter IV. 1). Die Dach-Hedgefonds investieren in Hedgefonds, deren Preise in anderen Währungen als Euro festgestellt werden können. Bei der Berechnung der Dach-Hedgefonds-Preise werden die nicht in Euro ausgedrückten Preise der Hedgefonds in Euro umgerechnet, wobei durch Einsatz entsprechender Währungskurssicherungsinstrumente das entstehende Währungsrisiko minimiert werden soll. Zum anderen kann der Index zeitweise und in begrenztem Umfang eine Barkomponente enthalten. Die Barkomponente kann unter Umständen auch negativ sein und vermindert in diesem Fall den Wert des Index. Eine nähere Beschreibung der Barkomponente findet sich unter IV. 3. Der Index ist ein Performance-Index, d. h. jegliche Dividenden- und anderen Zahlungen, die einem Investor in einer der Indexkomponenten zuständen, werden den Indexkomponenten zugerechnet, um die gesamte Wertentwicklung der Indexkomponenten und deren einzelner Bestandteile wiederzugeben. Der Index wurde von dem Indexsponsor entwickelt. Der Indexsponsor ist für die Verwaltung des Index verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgaben: die Überwachung der Indexkomponenten sowie die Prüfung der Übereinstimmung der Indexkomponenten mit den Indexzielen; die Identifizierung der im Index enthaltenen Hedgefonds, die aus dem Index herauszunehmen und gegen neue Hedgefonds auszutauschen sind; die Auswahl und Aufnahme neuer Hedgefonds in den Index oder die Ersetzung im Index enthaltener Hedgefonds durch diese neuen Hedgefonds; die Neugewichtung der Indexkomponenten und deren einzelner Bestandteile. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Index werden vom Indexsponsor nach billigem Ermessen vorgenommen. Die Commerzbank AG (die Indexberechnungsstelle ) wird als Indexberechnungsstelle folgende Aufgaben wahrnehmen: die Berechnung des offiziellen monatlichen Indexstands (der offizielle monatliche Indexstand ) auf der Grundlage der unten angegebenen Formel und die Veröffentlichung des offiziellen monatlichen Indexstands. 19

20 II. Indexziele Ziel der Verwaltung des Index ist die kontinuierliche Steigerung des Indexstandes. Diese Steigerung des Indexstandes soll mit einer geringeren Volatilität einhergehen als der Anstieg von Indizes auf traditionelle Finanzinstrumente wie insbesondere Aktien. Veränderungen des Indexstandes sollen ferner eine lediglich geringe Korrelation zu den Veränderungen der Aktien- und Rentenindizes (wie z. B. dem DAX, dem REX usw.) aufweisen. Die vorgenannten Ziele werden in diesem Text zusammen als Indexziele bezeichnet. III. Berechnung des Index 1. Allgemeine Berechnung des Index Der Index beginnt am 31. März 2007 (der Starttag des Index ) mit einem Indexstand von Punkten (der Anfangsstand des Index ). Dementsprechend wird der Index am Starttag Indexkomponenten im Wert von insgesamt EUR ,00 enthalten. Für den letzten Tag jedes Monats, der in New York, London und Frankfurt ein Geschäftstag ist (ein Indexberechnungstag ), wird die Berechnungsstelle den offiziellen monatlichen Indexstand berechnen, der auf dem Wert der Indexkomponenten an diesem Indexberechnungstag beruht. Der Wert basiert auf den Preisen des oder der in den Index einbezogenen Dach-Hedgefonds, die jedoch nicht von einem Wirtschaftsprüfer geprüft sind sowie dem Wert der möglichen Barkomponente. In der Praxis können die Dach-Hedgefonds-Preise eines Indexberechnungstags in der Regel nicht pünktlich an diesem Indexberechnungstag angegeben werden. Um diese erst später verfügbaren Dach-Hedgefonds-Preise bei der Berechnung und Veröffentlichung des offiziellen monatlichen Indexstands zu berücksichtigen, liegt das Datum der Veröffentlichung des offiziellen monatlichen Indexstands (der Indexveröffentlichungstag ) ca. 55 Kalendertage nach dem jeweiligen Indexberechnungstag. Trotz dieser Verzögerung der Veröffentlichung des offiziellen monatlichen Indexstands werden die Berechnungsgrößen, mit denen der offizielle monatliche Indexstand berechnet wird, immer bezogen auf den betreffenden Indexberechnungstag bestimmt. Der offizielle monatliche Indexstand wird auf der Reuters-Seite COBAAIS (oder auf einer diese Seite ersetzenden Seite) und im Internet auf der Seite veröffentlicht. Falls ein Dach-Hedgefonds-Preis nicht rechtzeitig vor einem Indexveröffentlichungstag vorliegen sollte, ist der Indexsponsor berechtigt, diesen Dach-Hedgefonds-Preis nach bestem Wissen zu schätzen. Die Indexberechnungsstelle wird den offiziellen monatlichen Indexstand unter Berücksichtigung sowohl des jeweils geschätzten Dach-Hedgefonds-Preises als auch der anderen übermittelten Dach-Hedgefonds-Preise berechnen und veröffentlichen. Falls die Berechnung des Index zu einem Indexberechnungstag nach Ansicht der Indexberechnungsstelle auf einer zu großen Anzahl geschätzter Dach- Hedgefonds-Preise basieren würde, kann die Indexberechnungsstelle nach freiem Ermessen entscheiden, den maßgeblichen offiziellen monatlichen Indexstand nicht zu berechnen und zu veröffentlichen. Neben dem offiziellen monatlichen Indexstand beabsichtigt die Indexberechnungsstelle, zusätzlich an jedem Geschäftstag, der in New York, London und Frankfurt ein Geschäftstag ist, einen geschätzten Indexstand (der geschätzte Indexstand ) zu berechnen und zu veröffentlichen. Der geschätzte Indexstand basiert im Wesentlichen auf dem letzten offiziellen monatlichen Indexstand in Verbindung mit den neuesten Schätzungen der Werte der Indexkomponenten, die die Indexberechnungsstelle vom Indexsponsor erhält. 20

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