Basel II und die Entwicklungsländer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Basel II und die Entwicklungsländer"

Transkript

1 - 1 - Basel II und die Entwicklungsländer Markus R. Algner/Harald J. Bolsinger Diskussionspapier Die Auswirkungen der geplanten Neufassung der bestehenden Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) hat in den vergangenen zwei Jahren für rege Diskussion gesorgt. Nachdem von vielen Seiten die Folgen für den Bankensektor der Industrieländer und für Unternehmen analysiert wurden, zeigen die Autoren mögliche Konsequenzen für die Kapitalversorgung in Entwicklungsländern auf. Dipl.-Kfm. Harald J. Bolsinger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Wirtschafts- und Entwicklungspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg und beschäftigt sich unter anderem mit Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung ärmster Länder. Forschungsschwerpunkte von Dipl.-Kfm. Markus R. Algner, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg, sind neue Finanzierungsstrategien im Zusammenhang mit Basel II und Unternehmensrating. 1. Basel I als Antwort auf die Schuldenkrise Bereits 1988 wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 1 die geltende Eigenkapitalvereinbarung mit dem Umsetzungstermin 1992 veröffentlicht. 2 Durch den weltweiten Verdrängungskampf im Bankensektor war das Eigenkapital international tätiger Banken auf einen gefährlich tiefen Stand gefallen. Wesentlicher Hintergrund dazu war die Schuldenkrise der 80er Jahre, die die notorische Unterfinanzierung im Rahmen der Reinvestition von Petro-Dollars in Entwicklungsländern vor allem der USamerikanischen Banken enthüllte, die in besonderem Maße vom Ausfall verschiedener souveräner Großschuldner betroffen waren. Die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten hinsichtlich dieser Entwicklung war ausschlaggebend für eine Regelung, die Banken verpflichtet, für vergebene Kredite einen Mindeststandard an Eigenkapital zu hinterlegen. Forderungen werden entsprechend ihrer Schuldnerkategorie zu einem Korb risikogewichteter Aktiva zusammengefasst. Diese Aktiva sind pauschal mit mindestens 8 % Eigenkapital zu hinterlegen. Kredite an OECD-Staaten sind durch eine Null- 1 Dieser Ausschuss von Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken wurde 1974 von den Präsidenten der Zentralbanken der G10-Länder ins Leben gerufen. Gegenwärtig sind in diesem Gremium hochrangige Vertreter der Bankenaufsicht der zwölf wichtigsten Industrieländer (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, USA und Großbritannien) vertreten. Der Baseler Ausschuss ist eingegliedert in die 1930 gegründete Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), welche als weltweites Forum für Zentralbanken dient und in Finanzkrisen unterstützend tätig wird. 2 Basle Committee on Banking Supervision (Ed.): International Convergence of Capital Measurement an Capital Standards, Basle 1988.

2 - 2 - Gewichtung nicht mit Eigenkapital zu hinterlegen, Kredite an Nicht-OECD-Staaten werden jedoch mit einem Gewicht von 100 % berücksichtigt. Somit ergibt sich für Staaten ein faktischer Druck zur Mitgliedschaft in der OECD, um nicht durch die Eigenkapitalanforderung der Banken (8 % bezogen auf das Kreditvolumen) höhere Konditionen in Kauf nehmen zu müssen. Durch Basel I sollten neben der Gewährleistung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung zur Absicherung der Kreditrisiken auch einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Zwar besteht kein völkerrechtlicher Zwang zur Umsetzung der Baseler Vorschläge, jedoch finden die Regelungen weltweit in über 100 Ländern Anwendung. Insofern kann durchaus von einem globalen Bankenstandard gesprochen werden. Ein wesentlicher Kritikpunkt an Basel I ist die undifferenzierte Betrachtung des Kreditrisikos. Zwar werden einzelne Schuldnerkategorien (Staaten, Banken, Realkredite, sonstige) unterschieden, eine Berücksichtigung der Bonität des Schuldners erfolgt jedoch nicht. Die Kalkulation der Kredite steht nicht in Zusammenhang mit dem Risiko des Engagements. Somit bleiben Diversifikationseffekte, die sich durch ein risikooptimales Kreditportfolio der Bank ergeben, unberücksichtigt. Zudem wirken sich kreditrisikominimierende Maßnahmen ungenügend auf die Kapitalanforderung der Banken aus. Das Bestreben eines Kreditinstituts nach einer risikogerechten Ausrichtung der Geschäfte wird nicht belohnt. 3 Schon Basel I führte zu Verzerrungen im Kreditmarkt, welche von vielen Entwicklungsländern als unredlich empfunden wurden. Aus Sicht eines Entwicklungslandes kann beispielsweise die Einteilung in OECD und Nicht-OECD-Mitglieder bezüglich der Risikogewichtung als marktverzerrender Anreiz für eine OECD-Mitgliedschaft interpretiert werden. Die niedrige Risikogewichtung von lediglich 20 % bezüglich kurzfristiger Darlehen an emerging markets führte zu verstärkter Nutzung dieser Finanzierungsmöglichkeit, während Kredite an Nicht-OECD-Mitglieder mit Laufzeiten über einem Jahr durch eine Risikogewichtung von 100 % bestraft wurden, was einer Eigenkapitalhinterlegung von 8 % entspricht. Die verheerenden Auswirkungen einer Finanzierungspraxis, welche hauptsächlich auf kurzfristigen, reversiblen Darlehen aufgrund deutlich niedrigerer Risikogewichtung beruht, kommen erst in Krisenzeiten zum Vorschein. Die Asienkrise 1997/98 demonstrierte eindrücklich, welch gefährliche Fragilität mit fristeninkongruenter Finanzierung aufgebaut wird, und welch krisenverstärkenden Effekte diese Praxis mit sich bringt. 4 3 Vgl. exemplarisch Heinke, E. : Basel II Risikoorientierte Banksteuerung als Fundament einer neuen Bankenaufsicht, in: Mitteilungen und Berichte, Jg 33 (2002), Nr. 86, S. 49 f. 4 Griffith-Jones, S. / Cailloux, J. (1998)

3 - 3 - Die Vorschläge im Rahmen von Basel II beinhalten ebenfalls signifikante negative Auswirkungen auf die Lage der Entwicklungsländer, was schon allein darin begründet liegt, dass hauptsächlich Anforderungen von großen Banken der G-10, welche im Baseler Ausschuss über ihre Zentralbanken vertreten sind, im Vordergrund der Diskussion stehen. Hauptverantwortlich für die Lage der Entwicklungsländer zeichnen die weitaus differenzierteren Risikomessungsmethoden, weswegen diese näherer Betrachtung bedürfen. 2. Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) umfassendes und adäquates Risikomanagement? Die nunmehr überarbeitete Form der Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) wurde der Öffentlichkeit erstmals im Juni 1999 präsentiert und sollte den Kritikpunkten von Basel I entgegenwirken. Im Januar 2001 erschien ein zweites Konsultationspapier, welches Basis für Stellungnahmen seitens interessierter Parteien darstellte. 5 Nachdem weit über 250 Stellungnahmen dem Ausschuss vorliegen 6 und weiterhin noch nicht endgültig über alle Nachbesserungswünsche entschieden worden ist, soll die endgültige Fassung im Laufe des Jahres 2003 vorliegen. Im Juli 2002 wurden wichtige Änderungen an den Vorschlägen von 2001 vorgenommen. Vor allem die stark differenzierte Behandlung bei der Eigenkapitalunterlegung bezüglich unterschiedlich komplexer interner Risikomessungsmethoden wurde reduziert und die mögliche zyklische Funktionalität durch interne Risikomessungsmethoden überdacht. Mit einer quantitativen Analyse der potenziellen Auswirkungen bei verschiedenen Banken soll ab 1. Oktober 2002 begonnen werden. Die Ergebnisse aus dieser nunmehr dritten Studie bilden die Grundlage für die Konkretisierung der Baseler Vorschläge im zweiten Quartal 2003, welche nach einer weiteren Diskussionsrunde Ende 2003 abgeschlossen sein soll. Die Umsetzung ist geplant Ende 2006, so dass den teilnehmenden Banken eine Dreijahresfrist zur Implementierung der neuen Anforderungen zur Verfügung steht. 7 Dabei verfolgt Basel II werden folgende Ziele: 8 5 BIZ Bank für internationalen Zahlungsausgleich (Hrsg.): Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung. Übersetzung der Deutschen Bundesbank, Basel Grundlage des Beitrags ist dieses Konsultationspapier. 6 Die Stellungnahmen sind abrufbar im Internet. Vgl. bis.org. 7 Vgl. Basel Committee reaches agreement on New Capital Accord issues, 10. Juli 2002, in: Press releases 2002 > New Capital Accord issues. 8 Vgl. BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Hrsg.): Überblick über die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung. Übersetzung der Deutschen Bundesbank, Basel 2001, Tz. 29.

4 - 4 - Förderung der Sicherheit und Solidität des Finanzwesens; Beibehaltung der gegenwärtigen Eigenkapitalausstattung des Bankensystems; Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit im Bankensystem; Umfassendere Behandlung der Risiken; Schaffung einer Eigenkapitalausstattung, die dem Risikograd der spezifischen Bankgeschäfte entspricht; Anwendungsschwerpunkt auf international tätige Banken; Eignung aber für alle Institute. Um diese Ziele zu verwirklichen, setzen die neuen Baseler Vorschläge auf drei Grundpfeilern auf. Der erste Grundpfeiler die Mindesteigenkapitalanforderungen besteht bereits seit dem Baseler Akkord von Weitere neuartige Grundpfeiler bilden bankinterne Risikobewertungsverfahren, welche einer Überprüfung durch Aufsichtsinstanzen unterzogen werden und die Stärkung der Marktdisziplin durch strengere Offenlegungspflichten seitens der Banken. Das Rating Grundlage jeder Bonitätsbeurteilung Als Basis für die Ermittlung des Kreditrisikos dient ein Rating des Schuldners. Ratings stellen Meinungen über die künftige Fähigkeit und rechtliche Verpflichtung eines Emittenten dar, Zins- und Tilgungszahlungen einer von ihm begebenen Schuldverschreibung termingerecht und vollständig zu erfüllen. 9 In der Bankenpraxis versteht man unter Rating meist ein Bonitätsurteil. 10 Das Interesse liegt hierbei in der Bestimmung einer Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Zahlungsstörung, die bereits dann gegeben ist, wenn neben dem vollständigen Ausfall bereits eine Verzögerung im Vollzug der Zahlung auftritt. 11 Das Rating wird in Form einer Note dargestellt. Nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die Ratingeinstufung und deren Bedeutung der marktführenden privatwirtschaftlichen Ratingagenturen Moody s und Standard & Poor s. 9 Vgl. Berblinger, Jürgen: Marktakzeptanz des Rating durch Qualität, in: Büschgen, Hans E./Everling, Oliver (Hrsg.): Handbuch Rating, Wiesbaden 1996, S Vgl. Everling, Oliver: Rating, in: Gerke, Wolfgang/Steiner, Manfred (Hrsg.): Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens, 2. Auflage, Stuttgart 1995, Sp Vgl. Berblinger, Jürgen: Marktakzeptanz des Rating durch Qualität, in: Büschgen, Hans E./Everling, Oliver (Hrsg.): Handbuch Rating, Wiesbaden 1996, S. 31 f.

5 - 5 - Moody`s Standard & Poor s Aaa AAA sehr gut: Höchste Bonität, praktisch kein Ausfallrisiko Aa1 Aa2 Aa3 A1 A2 A3 Baa1 Baa2 Baa3 Ba1 Ba2 Ba3 B1 B2 B3 Caa1 Caa2 Caa3 Ca AA+ AA AA- A+ A A- BBB+ BBB BBB- BB+ BB BB- B+ B B- CCC CC Bonitätseinstufung Zwischen den Agenturen geringe Bewertungsunterschiede möglich sehr gut bis gut: Hohe Zahlungswahrscheinlichkeit, geringes Insolvenzrisiko gut bis befriedigend: Angemessene Deckung von Zins und Tilgungszahlung, aber auch Elemente, die sich bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Lage negativ auswirken können befriedigend: Angemessene Deckung von Zins und Tilgungszahlung, aber auch spekulative Charakteristika oder mangelnder Schutz gegen wirtschaftliche Veränderungen ausreichend: Sehr mäßige Deckung von Zins und Tilgung, auch in gutem wirtschaftlichen Umfeld mangelhaft: Geringe Sicherung von Zins und Tilgung ungenügend: Niedrigste Qualität, geringster Anlegerschutz in akuter Gefahr eines Zahlungsverzugs C SD/D zahlungsunfähig: In Zahlungsverzug Tab. 1: Ratingeinstufungen von Moody s und Standard & Poor s 12 Das Ratingurteil über den Schuldner ist gemäß Basel II ausschlaggebend für die risikoorientierte Gewichtung der Forderung bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderung der betreffenden Bank. Neben dem Kreditrisiko werden das Marktrisiko (seit 1996) und operationelle Risiken berücksichtigt. Formal gilt folgender Zusammenhang: risikogewichtete Aktiva für das Kreditrisiko regulatorisches Eigenkapital + 12,5 x Eigenkapitalanforderungen für Markt- und Operationelles Risiko 0,08 12 In Anlehnung an Keiner, Thomas: Rating für den Mittelstand: Wie Unternehmen ihre Bonität unter Beweis stellen und sich günstige Kredite sichern, Frankfurt am Main 2001, S. 129.

6 Souveräne Schuldner - Externes und internes Rating Bei der Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers kann die Bank auf externe Ratings von Ratingagenturen (Standardansatz) oder auf intern ermittelte Ratings (IRB-Ansatz) zurückgreifen. Der Zusammenhang zwischen Rating und Eigenkapitalunterlegung für Kredite an souveräne Staaten beim Standardansatz sei anhand folgender Beispielrechnung erläutert. Basel II klassifiziert unter dem Begriff Staat Staatsregierungen, Zentralbanken und sonstige öffentliche Stellen, die von den nationalen Aufsichtsbehörden wie Staatsregierungen behandelt werden. 13 Basis bildet ein unbesicherter Staatskredit über und eine geforderte Eigenkapitalquote der Bank in Höhe von 8 %. Bonitätsbeurteilung AAA bis AA- A+ bis A- BBB+ bis BBB- BB+ bis B- unter B- nicht beurteilt Risikogewicht 0 % 20 % 50 % 100 % 150 % 100 % Eigenkapitalunterlegung 0 % 1,6 % 4 % 8 % 12 % 8 % [Prozent des Kreditvolumens] Zu unterlegendes Eigenkapital [ ] Tab. 2: Eigenkapitalanforderung für Kredite an Staaten in Abhängigkeit vom Rating Alternativ dürfen Banken die Bonitätsbeurteilung selbst durchführen, soweit sie dazu in der Lage sind. Der hiermit nicht zuletzt durch die Einhaltung strenger aufsichtsrechtlicher Vorgaben verbundene Mehraufwand soll durch den Anreiz geringerer Eigenkapitalanforderungen ausgeglichen werden. Als makroökonomische Schlüsselvariablen beim Rating von Staaten sind im Baseler Konsultationspapier BSP-Wachstum, Exporte, Importe, Auslandsschulden, Auslandswährungskonten und Steuerbalance genannt. Neben der ständigen Überwachung der ökonomischen und politischen Entwicklung haben die Banken im Sinne eines ganzheitlichen Ratingansatzes alle für die Beurteilung relevanten Faktoren zu berücksichtigen. 14 Wir unterstellen, dass vor allem privatwirtschaftliche Banken auf ein eigenes Rating von Staaten verzichten und bevorzugt die aufsichtsrechtlich anerkannten und leicht verfügbaren Ratings der führenden Agenturen verwenden, zumal weiche Faktoren wie zum Beispiel Demokratisierung, politische Stabilität, Seuchenaspekte (z. B. AIDS), religiöse Einflüsse oder auch potenzielle terroristische Aktivitäten schwer beobachtbar und quantifizierbar sind. 13 Vgl. BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Hrsg.): Überblick über die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung. Übersetzung der Deutschen Bundesbank, Basel 2001, Tz Vgl. BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Hrsg.): Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung. Übersetzung der Deutschen Bundesbank, Basel 2001, Tz

7 - 7 - Souveräne Schuldner - Entwicklungsländer und ihre Ratings Welche Konsequenzen hat Basel II auf die Kapitalversorgung von Entwicklungsländern? Diese Frage kann zunächst mit einem Ratingszenario ausgewählter Länder mit den entsprechenden Eigenkapitalanforderungen beleuchtet werden: Land Rating Aussicht Risikogewichtung nach Basel II - Standardansatz OECD- Mitglied Argentinien SD 150 % Nein 100 % Brasilien B+ Negativ 100 % Nein 100 % Ecuador CCC+ Stabil 150 % Nein 100 % Indien BB Negativ 100 % Nein 100 % Jamaica B+ Stabil 100 % Nein 100 % Kolumbien BB Negativ 100 % Nein 100 % Malaysia BBB Positiv 50 % Nein 100 % Mexico BBB- Stabil 50 % Ja 0 % Südafrika BBB- Stabil 50 % Nein 100 % Thailand BBB- Stabil 50 % Nein 100 % Tunesien BBB Stabil 50 % Nein 100 % Risikogewichtung (alt) nach Basel I Deutschland AAA Stabil 0 % Ja 0 % Tab. 3: Ratings und Risikogewichtung ausgewählter Länder nach Basel II im Vergleich zu Basel I 15 Aus der Übersicht ist erkennbar, dass Banken für Kredite an Staaten der Entwicklungsländer i. d. R. eine andere Eigenkapitalhinterlegung als bisher vorhalten müssen. Berücksichtigt man darüber hinaus, dass zusätzliche Anforderungen für das Marktrisiko und das operationelle Risiko vorherrschen, erscheint eine veränderte der Kreditvergabepraxis bezüglich Entwicklungsländern plausibel Der Standardansatz (SA) und seine Auswirkungen Im SA werden die Risikogewichte weiterhin kategorisiert nach souveränem Staat, Bank oder privatwirtschaftlicher Organisation. Die Unterscheidung in OECD-/Nicht-OECD-Land tritt in den Hintergrund und Kreditwürdigkeit wird durch externe Ratinginstanzen beurteilt und mit 15 Vgl. standard-poors.com. Stand: Basel II orientiert sich an der Ratingskala von Standard & Poor s. Daher wird für diese Übersicht die Sovereign Ratings List von Standard & Poor s verwendet. Basis bilden Langfristratings für Forderungen in fremder Währung. Ratings für auf heimische Währung lautende Forderungen können oftmals besser ausfallen, werden aber aufgrund der Dominanz des Dollars im internationalen Kapitalverkehr nicht herangezogen.

8 - 8 - einem breiteren Spektrum von Risikogewichten ausgestattet. Für Souveräne Schuldner gilt folgende Risikogewichtung: 16 Ratingbeurteilung: Vorgeschlagenes Risikogewicht AAA bis AA- A+ bis A- BBB+ bis BBB- BB+ B- bis Schlechter 0 % 20 % 50 % 100 % 150 % 100 % nicht beurteilt Tab. 4: Risikogewichtung für Forderungen an Staaten und deren Zentralbanken im Standardansatz Im Vergleich zu Basel I ergibt sich hier ein völlig neues Bild, da im alten System allein die OECD-Mitgliedschaft ausschlaggebend für eine 0%-Gewichtung bzw. 100%-Gewichtung war. Die Risikogewichtung für Banken soll folgendem Vorschlag folgen: 17 Ratingbeurteilung des Staates (Option 1) Vorgeschlagenes Risikogewicht AAA bis A+ bis A- BBB+ bis AA- BBB- BB+ bis Schlechter nicht beurteilt B- 20 % 50 % 100 % 100 % 150 % 100 % Tab. 5a: Risikogewichtung für Forderungen an Banken (Option 1) Ratingbeurteilung der Bank (Option 2) Vorgeschlagenes Risikogewicht Vorgeschlagenes AAA bis A+ bis A- BBB+ bis AA- BBB- 20 % 50 % 50 % 100 % 150 % 50 % 20 % 20 % 20 % 50 % 150 % 20 % BB+ bis Schlechter nicht beurteilt B- Risikogewicht für kurzfristige Verbindlichkeiten Tab 5b: Risikogewichtung für Forderungen an Banken (Option 2) 16 Vgl. BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Hrsg.): Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung. Übersetzung der Deutschen Bundesbank, Basel 2001, Tz Vgl. BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Hrsg.): Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung. Übersetzung der Deutschen Bundesbank, Basel 2001, Tz. 29.

9 - 9 - Bei der Einordnung einzelner Banken, sollen die zur Aufsicht bestimmten Akteure zwei Optionen haben. Zum einen ist es möglich, alle Banken eines bestimmten Landes mit einem Risikogewicht zu belegen, welches eine Kategorie schlechter ist, als das Risikogewicht des betreffenden Landes (Option 1), während als zweite Option die Heranziehung der Risikobeurteilung externer anerkannter Ratingagenturen offen steht (Option 2). Die Anreizsetzung zu Gunsten kurzfristiger Refinanzierung ist offensichtlich. Trotz neuer Kriterien, wurde auch im Basel II Vorschlag nicht ausreichend berücksichtigt, dass kurzfristige Auslandsverschuldung einen wesentlichen auslösenden Faktor im Rahmen von Währungskrisen darstellt. Schon in Basel I wurden kurzfristige Darlehen unter einem Jahr Laufzeit derart bevorzugt, dass diese auch ohne OECD-Mitgliedschaft des Heimatlandes der betreffenden Bank mit 20% Risikogewichtung belegt wurden, während längerfristige Darlehen von Nicht- OECD-Ländern 100% Risikogewichtung zu tragen hatten. Folgende Kategorien für Firmenkundschaft sind vorgesehen: 18 Ratingbeurteilung: AAA bis A+ bis A- BBB+ bis Schlechter nicht beurteilt AA- BB- Vorgeschlagenes 20 % 50 % 100 % 150 % 100 % Risikogewicht Tab. 6: Risikogewichte für Forderungen an Unternehmen Im privatwirtschaftlichen Bereich, welcher für Direktinvestitionen verantwortlich zeichnet, sind im Vergleich zu Basel I signifikante Verbesserungen gemacht worden. Anstatt der vormals vorherrschenden 100%-Gewichtung aller Darlehen dieser Kategorie, wird nun eine differenziertere Schuldnerbehandlung ermöglicht. Ein Risikogewicht von 100% für ungeratete Firmen soll steigenden Darlehenskosten für kleine Mittelständler entgegenwirken. In diesem Punkt entsteht unseres Erachtens ein Anreiz zum Ausstieg von schlecht beurteilten Firmen aus dem offiziellen Rating, wodurch sich über adverse Selektion die Risiken im ungerateten Bereich weiter erhöhen können. Verlierer durch die neuen Gegebenheiten im SA sind in erster Linie momentan schlecht geratete OECD-Länder, wie beispielsweise Mexiko, deren OECD-Mitgliedschaftsbonus entfällt 18 Vgl. BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Hrsg.): Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung. Übersetzung der Deutschen Bundesbank, Basel 2001, Tz. 35.

10 und die sich unmittelbar auf ein ihrer Risikosituation eher entsprechendes Risikogewicht einstellen müssen. Trotzdem ist die Streichung des alten OECD-Kriteriums zu begrüßen, zumal es in der Vergangenheit zu kaum mit der tatsächlichen Risikosituation begründbaren Marktverzerrungen geführt hat. Anlass zur Sorge verursachen jedoch die privatwirtschaftlichen Länderratings, welche eine pro-zyklische Wirkung zur Folge haben. Der Informationsvorsprung privater Ratingagenturen in Bezug auf souveräne Schuldner ist weitaus kleiner als der im Rahmen der Beurteilung einzelner Firmen. Demzufolge ist eher eine Tendenz zur nachträglichen Trendbestätigung durch diese Agenturen zu beobachten, denn eine Trendvorhersage, was Marktbewegungen weiter verstärkt. Rating-Agenturen haben in den letzten Krisen wenig Frühwarnpotenzial bewiesen, da ihre Bewertungen größtenteils ebenso fehlerbehaftet und vergangenheitsbezogen war, wie die anderer Marktteilnehmer. Eine Herabstufung der Kreditwürdigkeit von verschiedenen Schwellenländerschuldnern erfolgte oftmals in Folge der ohnehin vorherrschenden negativen Einschätzungen durch Investoren und verschärfte auch in diesem Fall die Krise Der Interne Ratingansatz (IRB) und seine Auswirkungen Der IRB-Ansatz basiert im Wesentlichen auf drei Elementen. Zum einen sind Risikokomponenten zu definieren wobei die Option besteht, auch auf externe standardisierte Empfehlungen zurückzugreifen zum anderen ist eine Risikogewichtungsmethodik erforderlich, welche die Aggregation und Überführung der Risikokomponenten in explizite Risikogewichte ermöglicht. Als drittes Element dienen Minimalanforderungen, die eine Bank erfüllen muss, um für die Anwendung des IRB-Ansatzes in Frage zu kommen. Hierzu zählt unter anderem eine aussagekräftige Differenzierung von Kreditrisiken, ein vollständiger und unverfälschter Ratingansatz, Überwachungsfunktionen des Ratingprozesses, Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und interne Validierung der Daten. Verpflichtend zur Erfüllung dieser Minimalanforderungen ist die Datensammlung und auswertung durch geeignete Computersysteme, sowie die Bekanntgabe der internen Vorgehensweise zur Überprüfung durch die entsprechenden Aufsichtsorgane. Die Erfüllung dieser Standards erfordert von einigen Banken, dass diese ihr Risikomanagementsysteme grundlegend überarbeiten Basel II empfiehlt dies, in ausreichender Zeit vor der offiziellen Umsetzung der Vorschläge durchzuführen. Viele Banken in Entwicklungsländern sehen sich durch die Anforderungen vor einem nahezu unbewältigbaren Problem. Kurz- 19 UNCTAD (2001): Trade and Development Report. Global Trends and Prospects. Financial Architecture. United Nations Conference on Trade and Development, Genf, S. 98f

11 bis mittelfristig dürfte es kaum möglich sein, Banken, die einem Entwicklungsstand vergleichbarer Institute aus Industrieländern von ca entsprechen, mit einem derartigen Know-how-Schub zu versorgen, dass diese in die Lage versetzt werden komplexe Ratingansätze intern durchzuführen. Die Zielsetzung aktuelle Risiken mit zeitnaher Sensitivität und großer Akkuratheit zu Bepreisen wird zweifelsohne durch den internen Ratingansatz erreicht, so dass ein Effizienzgewinn für das gesamte Bankensystem unterstellt werden kann. Das ist aber nur eine mögliche Betrachtungsweise. Die Sensitivitätserhöhung bezüglich Risikoveränderungen zieht ebenso systematische Konsequenzen nach sich, so dass Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsektors durch Beschleunigung von Krisen in Kauf genommen werden müssen (Erhöhung der Fragilität). Schwellen- und Entwicklungsländer sehen sich durch den IRB-Ansatz dem Problem gegenüber, dass Bankkredite an diese Länder entweder stark rationiert werden oder deren Schuldendienst unverhältnismäßig stark ansteigt. Es ist wahrscheinlich, dass ein Effekt der neuen Baseler Vorschläge darin liegt, dass sehr schlecht geratete Schuldner (BB und darunter) von Banken, die den IRB-Ansatz nutzen kaum noch Darlehen bekommen können, während moderat geratete Schuldner (BBB und darüber) und gute Schuldner in größerem Umfang als zuvor Darlehen erhalten. Geht man davon aus, dass gerade die schlecht gerateten Schuldner unter den Entwicklungsländern zu finden sind, wird deutlich, dass das Engagement international tätiger Banken in diesen Ländern stark eingeschränkt wird. Für Firmen stellt sich die Lage bei Verwendung der unterschiedlichen vorgeschlagenen Ratingansätze folgendermaßen dar 20 : Ratingklasse Ausfallwahrscheinlichkeit Basel II - SA Basel II IR AAA 0,03 1,6 1,13 AA 0,03 1,6 1,13 A 0,03 4 1,13 BBB 0,2 8 3,61 BB 1,4 8 12,35 B 6, ,96 CCC ,04 Tab. 7: Gegenüberstellung von Risikogewichten bei Krediten an Unternehmen (Alle Werte in Prozent) 20 Jackson, P., Bank capital standards: the new Basel Accord, in: Bank of England, Spring Quarterly Bulletin, S.56, London 2001

12 Es wird eindrücklich deutlich, dass unter einem Rating von BBB vor allem bei Verwendung des IRB-Ansatzes Anreize zur Kreditvergabe stark eingeschränkt werden. Die Betrachtung souveräner Schuldnerklassen ergibt ein ähnliches Bild. Bei Verwendung des standardisierten Ansatzes ergibt sich kaum eine Verschlechterung der Lage für hochverschuldete Entwicklungsländer (siehe Tabelle oben), während der interne Ratingansatz durch viel höhere Kapitalanforderungen den Zugang dieser Länder zum internationalen Kapitalmarkt stark einschränkt. Bedenkt man, dass gerade diese Länder gravierend von diesem Kapitalmarktzugang abhängig sind um etwa Strukturanpassungsprogramme durchzuführen, sind negative Auswirkungen auf deren Entwicklungsprozess nicht mehr von der Hand zu weisen. 4. Implikationen für die Binnenwirtschaft der Entwicklungsländer Binnenwirtschaftlich ist davon auszugehen, dass Banken der Entwicklungsländer in ihren eigenen Märkten eine starke Schwächung ihrer Wettbewerbsposition gegenüber Banken aus den Industrieländern erfahren werden. Kurzfristig verstärkter Wettbewerb international agierender Institute macht Übernahmen von Banken der Entwicklungsländer weitaus wahrscheinlicher, als im derzeitigen Szenario. Es ist sehr wahrscheinlich, dass vor allem die weniger entwickelten Banken aus Entwicklungs- und Schwellenländern zu Beginn der Umsetzung von Basel II den standardisierten Ansatz zur Quantifizierung ihrer Risiken nutzen. Das liegt darin begründet, dass die erforderlichen Einrichtungen für anerkannte komplexe interne Ratingverfahren in diesen Ländern erst in der Entstehung begriffen sind. Darüber hinaus werden bei konsequenter Umsetzung der Ideen aus Basel II weniger modern ausgestattete Banken aufgrund höherer Betriebsrisiken mit erhöhter Kapitalunterlegung belastet. Dies wiederum kann Auswirkungen auf deren mittelständische Kreditnehmer haben. 21 Internationale Banken der Industrieländer als Global Player werden jedoch unverzüglich in der Lage sein, fortgeschrittene Risikomanagementmethoden zu implementieren, welche im Rahmen moderater bis guter Ratingklassen einen geringeren Eigenkapitaleinsatz bei der Kreditvergabe erfordern. Dieser Wettbewerbsvorsprung führt schnell zur oben angesprochenen Konsolidierung des Bankenmarkts mit zunehmendem Einfluss der führenden international aktiven Banken. Reduzieren diese Global Player parallel dazu ihre Kreditvolumina gegenüber den Entwicklungsländern aufgrund der höheren Eigenkapitalanforderungen (wie oben dargelegt), wird der Zugriff aus Entwicklungsländern auf internationales Kapital weiter eingeschränkt. Vor dem Hintergrund, dass fresh money für 21 Cameron, D. Privatkundengeschäft durch Basel II weniger attraktiv. In: Financial Times Deutschland (12. Juni 2001)

13 die wirtschaftliche Entwicklung unbedingt erforderlich ist 22, sollte die Einführungsfrist der neuen Eigenkapitalvorschriften unter Berücksichtigung der Nachteile für Entwicklungsländer verlängert und der Risikogewichtungsabstand zwischen den verschiedenen Verfahren, wie im Juli 2002 beschlossen, weiter verringert werden Vgl. Lachmann, W.: Entwicklungspolitik Band 3, Außenwirtschaftliche Aspekte des Entwicklungsprozesses, München 1994, S Vgl. Basel Committee reaches agreement on New Capital Accord issues, 10. Juli 2002, in: Press releases 2002 > New Capital Accord issues.

Basel II für Praktiker

Basel II für Praktiker Basel II für Praktiker Vorbereitung auf BASEL II *** Management-Tagung des Bundesverbandes für Stationäre Suchtkrankenhilfe e.v. 26. 27.09.2006 Heute geht es nicht darum, die folgende Formel zu beherrschen

Mehr

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1 Rating 20. April 2007 Seite 1 Was ist Rating? Bewertung der Bonität Ein Rating ist eine durch spezifische Symbole einer ordentlichen Skala ausgedrückte Meinung über - die wirtschaftliche Fähigkeit, - die

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Finanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang

Finanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang Finanzwirtschat Ⅶ Basel II und Rating Meihua Peng Zhuo Zhang Gliederung Geschichte und Entwicklung Inhalt von Basel II - Die Ziele von Basel II - Die drei Säulen Rating - Begriff eines Ratings - Externes

Mehr

Rating: Bedeutung und Auswirkungen

Rating: Bedeutung und Auswirkungen Rating: Bedeutung und Auswirkungen Ohne Rating kein Kredit und ohne Kredit kein Wachstum Basel II/Basel III und MaRisk schreiben den Banken Rating als Instrument der Risikomessung verbindlich vor. Es handelt

Mehr

Basel II und Rating. Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Finanzwirtschaft. Christian Lust

Basel II und Rating. Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Finanzwirtschaft. Christian Lust Basel II und Rating Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Finanzwirtschaft Geschichtlicher Überblick Basel I Basel II -Ziele -Die drei Säulen Rating -Geschichte und Definition -Ratingprozess und systeme -Vor-

Mehr

AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE

AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE Anfang September 2004 hat Standard & Poor s den Öffentlichen Pfandbriefen der Düsseldorfer Hypothekenbank das Langfrist- Rating»AAA«verliehen. Wir freuen uns, Sie über

Mehr

Rating nach Basel II eine Chance für den Mittelstand. Rating eine Einführung Christian Jastrzembski und Dirk Tschirner

Rating nach Basel II eine Chance für den Mittelstand. Rating eine Einführung Christian Jastrzembski und Dirk Tschirner Rating nach Basel II eine Chance für den Mittelstand Rating eine Einführung Christian Jastrzembski und Dirk Tschirner Agenda Definition und Ziele des Ratings Grundlagen Ratingprozess und Ratingverfahren

Mehr

Herzlich willkommen! Unternehmensrating - Hintergründe und Auswirkungen Markus Glogowski Firmenkundenbetreuer VR Bank Kaufbeuren Tel.

Herzlich willkommen! Unternehmensrating - Hintergründe und Auswirkungen Markus Glogowski Firmenkundenbetreuer VR Bank Kaufbeuren Tel. Herzlich willkommen! Unternehmensrating - Hintergründe und Auswirkungen billiges Geld für gute Kreditkunden Rating Bonität ansteigende Pleitewelle Kreditklemme Kreditausfälle Themen: Was ist Rating? Warum

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Die neuen Eigenkapitalanforderungen der Banken BASEL II

Die neuen Eigenkapitalanforderungen der Banken BASEL II Die neuen Eigenkapitalanforderungen der Banken BASEL II Ein Thema für das Gesundheitswesen? 26.07.2004 2004 Dr. Jakob & Partner, Trier www.dr-jakob-und-partner.de 1 Was bedeutet Basel II? Nach 6-jährigen

Mehr

GBB-Blitzumfrage Basel III

GBB-Blitzumfrage Basel III GBB-Blitzumfrage Basel III Auswertung der Ergebnisse Gliederung Profil GBB-Rating Aufsichtsrechtliche Entwicklung: Von Basel I zu Basel III Vorstellung der GBB-Blitzumfrage Basel III Auswertung der einzelnen

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Nachtrag vom 26. Mai 2015

Nachtrag vom 26. Mai 2015 Dieses Dokument stellt einen Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes (i) zu dem Basisprospekt vom 19. Dezember 2014 zur Begebung von Wertpapieren mit Single-Basiswert (mit Kapitalschutz),

Mehr

14.03.2008 Presseinformation

14.03.2008 Presseinformation 14.03.2008 14. März 2008 DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Platz der Republik 60265 Frankfurt am Main Pressestelle Telefon: +49 69 7447-42750 Fax: +49 69 7447-2959 www.dzbank.de

Mehr

Schwächt Basel II die Schwachen?

Schwächt Basel II die Schwachen? AKAD-Forum WHL Lahr 2007 1 Prof. Schwächt Basel II die Schwachen? Professur Controlling Prof. und Dr. Accounting, H.-Ch. Brauweiler Prorektor AKAD-FH Leipzig Ethische Implikationen des Risikoaufschlags

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Taschenguide. Forderungsverkauf. Wie Sie Ihre Liquidität sichern. Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland

Taschenguide. Forderungsverkauf. Wie Sie Ihre Liquidität sichern. Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland Taschenguide Forderungsverkauf Wie Sie Ihre Liquidität sichern Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland Neuausgabe 2007. Buch. 96 S. ISBN 978 3 448 08589 1 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels-

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

Bankmanagement II Übung WS 2009/10

Bankmanagement II Übung WS 2009/10 Systematische Risiken sind im Bankgeschäft unvermeidbar (Gefahr eines Bank Run) Delegierter Schutz von Gläubiger Interessen ist effizienter Gefahr eines internationalen Wettbewerbes um laxe Regulierungsstandards

Mehr

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung

Mehr

Neue Kreditwürdigkeitsprüfung

Neue Kreditwürdigkeitsprüfung Bankinternes Rating 5.2 Kreditwürdigkeitsprüfung Seite 7 Neue Kreditwürdigkeitsprüfung Inhalt Bankinternes Rating-Verfahren Bankinterne Rating-Systeme Internes Rating nach Basel II Anforderungen an das

Mehr

Zins-Strategie im Mittelstand - Prüfen der Kreditzinsen lohnt sich!

Zins-Strategie im Mittelstand - Prüfen der Kreditzinsen lohnt sich! Presseinformation November 2011 Zins-Strategie im Mittelstand - Prüfen der Kreditzinsen lohnt sich! Im 3. Quartal 2011 entstand dem Mittelstand ein Zinsschaden von 700 Mio. aus zu hohen Zinsen für Betriebsmittelkredite.

Mehr

ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014

ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 Die Überprüfung der erstmaligen Anwendung von Basel 3 einschließlich Einschleifregelung genauer: der zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Verordnung 2013/575/EU (Capital

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Ausgezeichnete Qualität setzt Zeichen

Ausgezeichnete Qualität setzt Zeichen DKV Deutsche Krankenversicherung AG 50594 Köln Telefon 0 18 01 / 358 100 (3,9 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen) Telefax 0 18 05 / 786 000 (14 Ct./Min. aus dem dt.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Basel II. Die Transparenz als Chance begreifen. am Beispiel der. Carl Giesecke & Sohn. 15. Juni 2004. Jan Christmann & Markus Furtwängler

Basel II. Die Transparenz als Chance begreifen. am Beispiel der. Carl Giesecke & Sohn. 15. Juni 2004. Jan Christmann & Markus Furtwängler Basel II Die Transparenz als Chance begreifen am Beispiel der Carl Giesecke & Sohn 15. Juni 2004 Jan Christmann & Markus Furtwängler AGENDA Hintergrund Einführung in Basel II Vorbereitung auf Basel II

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

- bearbeitet von RA Dipl. Betriebswirt Jens Grönwoldt (15.03.2006), (Kabinettsache v. 06.Feb. 2006, S. 6 ff; 76 ff)

- bearbeitet von RA Dipl. Betriebswirt Jens Grönwoldt (15.03.2006), (Kabinettsache v. 06.Feb. 2006, S. 6 ff; 76 ff) Seite 1 von 4 Auszug aus dem Gesetzesentwurf zu Basel II und der Gesetzesbegründung (Bankenrichtlinie) - bearbeitet von RA Dipl. Betriebswirt Jens Grönwoldt (15.03.2006), (Kabinettsache v. 06.Feb. 2006,

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Ratingdefinitionen. Ratingstufen. Ratingobjekte & Kennzeichnung. Ratingstufen, Ratingobjekte und Ausfall. Ratingskala. Aussagekraft.

Ratingdefinitionen. Ratingstufen. Ratingobjekte & Kennzeichnung. Ratingstufen, Ratingobjekte und Ausfall. Ratingskala. Aussagekraft. Ratingdefinitionen Ratingstufen, Ratingobjekte und Ausfall April 2014 Ratingstufen Die Bonitätsbeurteilung eines Schuldners beinhaltet eine Prognose der Wahrscheinlichkeit für einen zukünftigen Ausfall

Mehr

Statement. Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates

Statement. Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates Statement Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates Das mittelständische Firmenkundengeschäft in Deutschland Zufriedenheit, Erwartungen und Anregungen des deutschen Mittelstands Pressegespräch

Mehr

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ

DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ Kurzfassung DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ Mag. Klaus Grabler 9. Oktober 2002 OITAF Seminar 2002 Kongresshaus Innsbruck K ennzahlen sind ein wesentliches Instrument

Mehr

Energieeffizienz 2012

Energieeffizienz 2012 GBMR BB Tracking Energieeffizienz Ergebnisse einer repräsentativen Telefonbefragung bei BB-Finanzentscheidern id aus mit Umsatz > Mio. Euro Netto: Energieeffizienz mit starkem Stellenwert Bedeutung des

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Zinsanpassung bei Unternehmerkrediten

Zinsanpassung bei Unternehmerkrediten Zinsanpassung bei Unternehmerkrediten Institut für Bankrecht, 24.06.2008 Mag. Martin Brandstetter Raiffeisenlandesbank OÖ www.rlbooe.at 1 Basel II 3-Säulen-Konzept Seite 2 1. Mindestkapitalanforderungen

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Insiderwissen 2013. Hintergrund

Insiderwissen 2013. Hintergrund Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

Verschenken Sie kein Geld!

Verschenken Sie kein Geld! 20 Verschenken Sie kein Geld! einschlägigen Börsenplätzen hat zudem die Kaufprovisionen der Fonds spürbar nach unten gedrückt. Trotzdem sind die Kosten nach wie vor ein wichtiges Bewertungskriterium dafür,

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Fragen Übung 14, 17.7.2013

Fragen Übung 14, 17.7.2013 Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben

Mehr

Mainzer Volksbank überzeugt mit stabilem Wachstum und erfolgreichem Kurs

Mainzer Volksbank überzeugt mit stabilem Wachstum und erfolgreichem Kurs Mainzer Volksbank überzeugt mit stabilem Wachstum und erfolgreichem Kurs Mainz, 05.02.2016 Pressemitteilung Ansprechpartner Abteilung Kommunikation Martin Eich 06131 148-8509 martin.eich@mvb.de Anke Sostmann

Mehr

Was ist Geld? Betrachtung des Weltfinanzsystems. Dr. Dirk Solte 25. Mai 2009 FAW/n, Lehrstuhl für Informatik. solte@faw-neu-ulm.de

Was ist Geld? Betrachtung des Weltfinanzsystems. Dr. Dirk Solte 25. Mai 2009 FAW/n, Lehrstuhl für Informatik. solte@faw-neu-ulm.de Dr. Dirk Solte 25. Mai 2009 FAW/n, Lehrstuhl für Informatik Was ist Geld? Betrachtung des Weltfinanzsystems solte@faw-neu-ulm.de Seite 2 Bretton Woods (1) Benannt nach einem Ort in New Hampshire Währungssystem

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Sophia Völkl 01.02.2010 1 / 19 Übersicht 1 Historische Entwicklung von Basel I zu Basel II 2 Ziele und

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung

Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung 0 14,0% 13,0% 12,0% 11,0% 10,0% 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% Anforderungen an die Eigenkapitalhinterlegung Ergänzungskapital

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Die Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank Die Deutsche Bundesbank Die Deutsche Bundesbank Seite 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, stabiles Geld und ein stabiles Finanzsystem sind wichtig für uns alle. Geldwertstabilität ist das Fundament

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU) 16.12.2014 L 359/155 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 über die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke

Mehr

Forschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte.

Forschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte. Forschungsprojekt Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter Kurzfassung I. Ausgangslage und Ziele der Untersuchung Existenzgründungen wird eine entscheidende Rolle bei der Schaffung neuer

Mehr

Hamburger Kreditbarometer Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I.

Hamburger Kreditbarometer Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I. Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I. Quartal 2014 Immer weniger Unternehmen benötigen Fremdfinanzierung aber Finanzierung für kleinere Betriebe

Mehr

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung International verständliche Titel für die höhere Berufsbildung Abschlüsse der höheren Berufsbildung Die höhere Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität

Mehr

Dr. Christian Hanser. Präsentation anlässlich der Informationsveranstaltung vom 25. Oktober 2004 in Chur. Chur, 25. Oktober 2004

Dr. Christian Hanser. Präsentation anlässlich der Informationsveranstaltung vom 25. Oktober 2004 in Chur. Chur, 25. Oktober 2004 Konsequenzen von Basel II für die KMU in Graubünden Präsentation anlässlich der Informationsveranstaltung vom 25. Oktober 2004 in Chur. Dr. Christian Hanser Chur, 25. Oktober 2004 Wirtschaftsforum Graubünden,

Mehr

Das Geschäftsklima gibt saisonbedingt leicht nach

Das Geschäftsklima gibt saisonbedingt leicht nach Das Geschäftsklima gibt saisonbedingt leicht nach Das Geschäftsklima in der Logistikbranche gibt im saisonbedingt leicht nach und befindet sich weiterhin unter dem Vorjahreswert. Die derzeitige Geschäftslage

Mehr

Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie

Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie Executive Summary Zukunftsforschung und ihre Methoden erfahren in der jüngsten Vergangenheit ein zunehmendes Interesse. So

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,

Mehr

Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen

Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen Presseinformation 11.03.2010 Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen Berlin. Die Finanz- und Wirtschaftkrise hat weiterhin deutliche Auswirkungen auf die

Mehr

Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Kurs 00091, KE 3, 4, 5 und 6, SS 2012 1 Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Einsendearbeit 2 (SS 2012)

Mehr

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch? Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz

Mehr

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit

Mehr

sondern alle Werte gleich behandelt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Ergebnisse, je länger sie in der Vergangenheit

sondern alle Werte gleich behandelt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Ergebnisse, je länger sie in der Vergangenheit sondern alle Werte gleich behandelt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Ergebnisse, je länger sie in der Vergangenheit liegen, an Bedeutung verlieren. Die Mannschaften haben sich verändert. Spieler

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank. Auf die Größe kommt es an Bankenaufsicht und -regulierung maßgeschneidert?

Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank. Auf die Größe kommt es an Bankenaufsicht und -regulierung maßgeschneidert? Sendesperrfrist: 11. November 2015 15:00 Uhr Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Auf die Größe kommt es an Bankenaufsicht und -regulierung maßgeschneidert? Vortrag beim

Mehr

FIT FOR RATING. Rating-Verfahren aus Sicht der Banken verstehen. und zur Steigerung des eigenen Unternehmenserfolgs richtig einsetzen

FIT FOR RATING. Rating-Verfahren aus Sicht der Banken verstehen. und zur Steigerung des eigenen Unternehmenserfolgs richtig einsetzen FIT FOR RATING Rating-Verfahren aus Sicht der Banken verstehen und zur Steigerung des eigenen Unternehmenserfolgs richtig einsetzen Fit for Rating - Folie 1 Ablauf Überblick zum Thema Rating (ca. 60 Minuten)

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Wichtige Info szum Lehrabschluss!

Wichtige Info szum Lehrabschluss! Wichtige Info szum Lehrabschluss! Sie stehen kurz vor Ihrer Lehrabschlussprüfung zum/zur Zahntechniker/in. Hierzu haben Sie bereits ausführliche Informationen zum Ablauf der Prüfung erhalten. Darüber hinaus

Mehr

BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS

BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS NEUE EIGENKAPITALANFORDERUNGEN, SUPERVISORY REVIEW PROCESS, OFFENLEGUNGSPFLICHTEN Unterstützung Ihres Instituts bei der Umsetzung der vielfältigen

Mehr

Nachhaltigkeit nur Energieeinsparung und höhere Baukosten?

Nachhaltigkeit nur Energieeinsparung und höhere Baukosten? Nachhaltigkeit nur Energieeinsparung und höhere Baukosten? Ein Blick auf Trends und Werte Karsten Jungk MRICS Wüest & Partner Deutschland Die 3 Säulen der Nachhaltigkeit "Entwicklung zukunftsfähig zu machen,

Mehr

Das Geld- und Kreditschöpfungspotential von Bankensystemen

Das Geld- und Kreditschöpfungspotential von Bankensystemen Das Geld- und Kreditschöpfungspotential von Bankensystemen Der Einfachheit halber betrachten wir zunächst ein Geschäftsbankensystem bei ausschließlich bargeldlosem Zahlungsverkehr. Die Nichtbanken zahlen

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr