Kapitel 6 Ärger mit der Krankenversicherung
|
|
- Dagmar Ziegler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 123 Kapitel 6 Ärger mit der Krankenversicherung Schwerpunkt des Ärgers mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (das Gleiche gilt auch im Umgang mit privaten Versicherungen) sind Streitigkeiten um Leistungen. Im Allgemeinen erbringen die Krankenkassen Leistungen als Sach- oder Dienstleistungen durch ihre vertraglich gebundenen Leistungserbringer. Das bedeutet, dass der Versicherte zum einen Anspruch auf Inanspruchnahme eines Arztes hat, der zur Krankenkasse in vertraglichen Beziehungen steht. Der Versicherte kann zwar unter den Vertragsärzten einer Krankenkasse frei wählen, sich die Behandlung allerdings im Normalfall nicht durch einen Arzt»besorgen«, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse steht. Hierdurch ist es den Krankenkassen möglich, die vom Versicherten beantragten Leistungen der Versorgung daraufhin zu prüfen, ob sie geeignet und im Einzelfall erforderlich sind. Nur im Ausnahmefall werden Krankenkassen dem Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung in Geld erstatten. Allgemeines 1. Die Krankenkasse lehnt die Kostenerstattung für eine Leistung ab, die in ihrem System nicht vorgesehen ist Der zehnjährige Sven ist über seinen Vater bei der AOK versichert. Er leidet an einer»duchenne schen Muskeldystrophie«, die meist vor dem 20. Lebensjahr zum Tode führt. Die genaue Ursache des Krankheitsverlaufes ist unbekannt. Die üblicherweise durchgeführten Behandlungen führen nur zu einer Verbesserung der Symptomatik. Sven wird seit einiger Zeit von einem Arzt behandelt, der keine Kassenzulassung besitzt. Neben verschiedenen Behandlungsmethoden wird auch eine Bioresonanztherapie eingesetzt. Svens
2 124 Ärger mit der Krankenversicherung Vater hat hierfür in den letzten Jahren etwa Euro aufwenden müssen. Er beantragt bei der Kasse, ihm diesen Betrag zu erstatten. Die Krankenkasse lehnt dies ab. Sie führt aus, ihre Leistungspflicht für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sei so lange ausgeschlossen, bis diese vom zuständigen Ausschuss der Ärzte und Krankenkassen als zweckmäßig anerkannt worden seien. Eine solche Anerkennung liege nicht vor. Was ist Svens Vater zu raten? Wie sollte er vorgehen? Hier muss man wissen, dass eine Krankenkasse auch dann, wenn eine Anerkennung durch den zuständigen Bundesausschuss nicht vorliegt, ausnahmsweise die Kosten erstatten kann, wenn der Ausschuss über die Anerkennung einer neuen Methode ohne sachlichen Grund nicht oder nicht zeitgerecht entschieden hat und die Wirksamkeit der Methode festgestellt wurde. Die Schwierigkeit in unserem ist allerdings, dass die Wirksamkeit der Bioresonanztherapie nicht allgemein festgestellt wurde, sodass die ausnahmsweise Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse insoweit ausscheidet. In einem ähnlich gelagerten Fall hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, es sei mit den Grundrechten nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung stehe, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf bestehe. Das bedeutet für den vorliegenden Fall, dass ärztlicherseits geklärt werden muss, ob die behaupteten Behandlungserfolge mit hinreichender Sicherheit dem Einsatz gerade der streitigen Behandlung (hier: Bioresonanztherapie) zuge- Ausnahmsweise Erstattung möglich
3 Ablehnung der Kostenerstattung für eine Operation 125 rechnet werden können. Wenn eine entsprechende Dokumentation vorliegt, wird man dies bejahen können. Svens Vater ist daher dringlich zu raten, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen und gleichzeitig wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ein Einstweiliges Rechtsschutzverfahren bei einem Sozialgericht anzustrengen. Wie das im Einzelnen zu machen ist, lesen Sie auf Seite 168 ff. und 175 ff. 2. Die Krankenkasse weigert sich, die Kosten einer Operation in einem zur kassenärztlichen Behandlung nicht zugelassenen Krankenhaus zu zahlen Arno Arendts ist schwer herzkrank und befindet sich zur stationären Behandlung einer bakteriellen Herzklappenentzündung in den städtischen Kliniken in Essen. Auf Veranlassung des Oberarztes der kardiologischen Abteilung wird er am in die Privatklinik des Professor Behrens überstellt, die unmittelbar an das Klinikum angrenzt und mit ihm durch einen unterirdischen Gang verbunden ist. Bei der Privatklinik handelt es sich um ein spezialisiertes Herzzentrum. Am gleichen Tag wurde dort die geschädigte Herzklappe durch eine künstliche ersetzt. Als sich die Betriebskrankenkasse, der Arno Arendts angehört, weigert, die Kosten zu übernehmen, weil es sich bei dem Herzzentrum um eine private Klinik handele, die kein Vertragskrankenhaus sei, und ein Notfall nicht vorgelegen habe, meldet sich die Privatklinik bei Arno Arendts mit der Bitte um Übernahme der Kosten. Was sollte Arno Arendts tun? Auf jeden Fall kann Herr Arendts beruhigt sein. Er muss die Kosten nicht übernehmen. Wenn die Behandlung beziehungsweise Operation im Herzzentrum durchgeführt werden musste, weil eine unmittelbare Gefahr für Leib Unmittelbare Gefahr
4 126 Ärger mit der Krankenversicherung Bei Notfall keine Beschränkung Vergütungsanspruch allein gegen die Krankenkasse Kein Anspruch aus einem Vertrag und Leben bestand und der Transport in eine der zugelassenen Herzkliniken mit unzumutbaren Risiken verbunden gewesen wäre, besteht nur ein Vergütungsanspruch des Herzzentrums gegenüber der Krankenkasse. Nach dem Sachleistungssystem des deutschen Krankenversicherungsrechts (das heißt, es werden die Sachleistungen von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt; der Versicherte muss, ja darf sie sich im Regelfall nicht selbst besorgen) können zwar grundsätzlich nur zugelassene Leis tungserbringer in Anspruch genommen werden. Diese Beschränkung greift in Notfällen allerdings nicht. Daher können auch Ärzte und Krankenhäuser ohne Kassenzulassung Leistungen zulasten der Krankenkassen erbringen. Dies gilt für die ambulante sowie stationäre Versorgung gleichermaßen. Wird ein gesetzlich versicherter Patient als Notfall in einem nicht zugelassenen Krankenhaus aufgenommen, so tritt dieses an die Stelle eines zugelassenen Krankenhauses und erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen, die für zugelassene Krankenhäuser gelten. Das bedeutet, dass sich der Vergütungsanspruch des Krankenhauses allein gegen die Krankenkasse und nicht gegen den Versicherten wendet. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass tatsächlich kein Notfall bei der Verlegung in das Herzzentrum vorgelegen haben sollte, muss Arno Arendts nichts zahlen. Das Herzzentrum hat gegen ihn keinen Anspruch auf Bezahlung aus einem Vertrag, da er mit dem Herzzentrum keinen Vertrag geschlossen hat. Auch aus anderen Gründen ist kein Anspruch auf Bezahlung herzuleiten. Ebenso scheidet ein Anspruch aus einer sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag aus. Unterschreiben Sie nicht kurz vor einer Operation ein schwieriges, mehrseitiges Formular. Arno Arendts sollte sich also weigern, die Kosten zu übernehmen und dies dem Herzzentrum (mit Durchschlag an seine Krankenkasse) schriftlich mitteilen. Gegebenenfalls
5 Ablehnung der Gewährung von Krankengeld 127 sollte er sich dazu eines Rechtsanwalts bedienen. Notwendig ist dies allerdings nicht. Bei dem Schreiben sind keinerlei Formalien zu beachten. Es reicht aus, wenn Arno mit seinen Worten erläutert, warum eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist. 3. Die Krankenkasse lehnt es ab, einem Versicherten Krankengeld zu gewähren, weil dieser sich die Krankheit vorsätzlich zugefügt habe Marc Adam geht an einem Abend in eine Gaststätte, um dort ein Bier zu trinken. Er wird dort von mehreren Jugendlichen provoziert und fürchtet, nicht heil aus der Gaststätte herauszukommen. Deswegen geht er, ohne zu bezahlen, auf die Toilette, öffnet dort das Fenster und springt hinaus. Marc Adam weiß nicht, dass sich im hinteren Bereich des Hauses ein Hang befindet und er deswegen circa fünf Meter tief auf den Boden aufschlägt. Er wird schwer verletzt. Zu allem Ärger meldet sich auch noch die Krankenkasse und teilt ihm mit, dass sie beabsichtige, ihn an den Kosten der Krankenbehandlung zu beteiligen, und im Übrigen die Gewährung des Krankengeldes ablehne. Was kann Marc Adam tun? Es ist tatsächlich so, dass Krankenkassen Versicherte an den Kosten der Leistungen der Krankenbehandlung usw. beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen können, wenn ein Versich erter sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihm begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen hat. Allerdings dürfte es hier auszuschließen sein, dass Marc Adam bewusst und absichtlich aus einem Fenster springt, das sich fünf Meter über dem Boden befindet, und damit schwere Verletzungen in Kauf nimmt. Die Auffassung der Krankenkasse ist deswegen falsch. Krankengeld kann versagt werden
6 128 Ärger mit der Krankenversicherung Anhörungsschreiben nutzen Marc Adam sollte seine Auffassung der Krankenkasse in dem Anhörungsschreiben, das die Krankenkasse ihm übersandt hat, mitteilen und weiter darauf hinwirken, dass der Ablehnungsbescheid über das Krankengeld sofort zurückgenommen wird. Marc Adam darf nicht vergessen, dass hier eine Frist zur Anfechtung nach einem Monat abläuft. Deshalb ist Eile geboten. Falls sich die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen in dieser Sache meldet, sollte Marc Adam vorsichtshalber Widerspruch erheben. Es reicht aus, dass Marc Adam ein Schreiben an die Krankenkasse ohne weitere Begründung sendet, das in etwa folgendem Wortlaut hat:»gegen Ihren Bescheid vom (Aktenzeichen:...) erhebe ich Widerspruch. Eine Begründung wird nachgereicht.«4. Die Krankenkasse weigert sich, den Elektrorollstuhl eines Versicherten mit einem sogenannten Kraftknoten auszustatten Anspruch auf Versorgung Der 15-jährige Klaus ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Er benötigt ihn auch für Fahrten zu einer Werkstätte für behinderte Menschen. In diesem Rollstuhl sitzt er auch bei Fahrten zur Werkstätte, die in Behindertentransportwagen durchgeführt werden, weil er aus eigener Kraft nicht sitzen kann. Für solche Transporte sind als besondere Sicherheitsvorkehrungen Kraftknoten notwendig. Das sind Verstärkungen am Rollstuhl, die über Gurte eine Befestigung am Fahrzeugboden erlauben. Die Krankenkasse lehnt den Antrag auf Ausstattung des Rollstuhls mit Kraftknoten ab, weil dies vom Versicherten selbst zu tragen sei. Was sollte Klaus tun? Klaus sollte die Krankenkasse darauf hinweisen, dass er einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln besitzt, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der
7 Ablehnung der Familienversicherung 129 Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. In seinem Fall braucht er das Kraftknotensystem, weil dies zur Sicherung seiner Schulfähigkeit im Rahmen der noch andauernden Sonderschulpflicht erforderlich ist. Zwar ist der Krankenkasse recht zu geben, dass das Grundbedürfnis eines behinderten Menschen auf Mobilität in aller Regel schon mit der Möglichkeit zur Erschließung des Nahbereichs der Wohnung erfüllt ist, sodass die Versorgung mit einem Hilfsmittel (hier: einem Rollstuhl) insoweit grundsätzlich ausreichend ist. Kann ein Versicherter zum Schulbesuch jedoch nur sitzend im Rollstuhl transportiert werden, hat die Krankenkasse auch die notwendige und nach dem Stand der Technik erforderliche Sicherung des Transports durch geeignete Maßnahmen (hier: Ausstattung des Rollstuhls mit einem Kraftknoten) zu gewährleisten. Wenn die Krankenkasse auf den Hinweis von Klaus nicht reagiert, sollte er innerhalb der Frist von einem Monat nach Zugang des Ablehnungsschreibens der Krankenkasse Widerspruch erheben. Wie das gemacht wird, können Sie auf Seite 168 ff. nachlesen. Zum Thema Behinderung finden Sie weitere Informationen in dem Ratgeber der Verbraucherzentrale mit dem Titel»Behinderung«. Grundbedürfnis auf Mobilität 5. Die Krankenkasse lehnt die Familienversicherung eines Ehegatten ab Marcus und Kathrin Schrammen sind beide berufstätig. Beide sind in der gleichen Krankenkasse krankenversichert. Markus Schrammen verliert seine Arbeitsstelle. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart er mit dem Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von Euro. Die Abfindung wird in zwei gleichen Teilen gezahlt; Euro bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Rest nach sechs Monaten.
8 130 Ärger mit der Krankenversicherung Bestimmte Voraussetzungen Einkommen und Vermögen Die Krankenkasse lehnt eine Familienversicherung des Ehemannes über seine Ehefrau Kathrin ab. Was sollte Markus Schrammen unternehmen? Nach dem Gesetz sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern in der Familienversicherung krankenversichert, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Hierzu gehört unter anderem, dass sie ihren Wohnsitz im Inland haben, nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und kein wesentliches Gesamteinkommen haben (gegenwärtig liegt die Grenze bei 360 Euro im Monat). Die Krankenkasse übersieht, dass es nach der sozialrechtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass Geld nur in dem Monat, in dem es zufließt, Einkommen ist, im nächsten Monat dagegen Vermögen. Vermögen steht der Mitgliedschaft in der Familienversicherung nicht entgegen. Nach sehr korrekter Anwendung dieser Grundsätze wäre Markus Schrammen in den Monaten, in denen die Abfindung in Teilbeträgen gezahlt wird, nicht Mitglied der Familienversicherung, in den anderen Monaten doch. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben beschlossen, dass auch in den Monaten, in denen die Abfindungsbeträge gezahlt werden, die Mitgliedschaft in der Familienversicherung besteht. Marcus Schrammen braucht sich danach um keine private oder freiwillige Krankenversicherung zu kümmern. Die Familienversicherung würde entfallen, wenn Marcus Schrammen aus der Abfindung regelmäßig über 30 Monate je Euro erhielte. Marcus Schrammen sollte im vorliegenden Fall die Krankenkasse auf die Rechtslage sowie Verwaltungspraxis hinweisen beziehungsweise, wenn dies zu keinem Erfolg führt, Widerspruch gegen die Ablehnung als Familienversicherter erheben. Wie das gemacht wird, lesen Sie auf Seite 168 ff.
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrSozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012
1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrKrankenversicherung Spezial
Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrHautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?
Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,
MehrSGB V Teil 5/1 Seite 1
SGB V Teil 5/1 Seite 1 5/1 5/1.1 Streitgegenstand A. ist Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Januar 2002 erlitt er einen schweren Schlaganfall und war bis November 2003 arbeitsunfähig.
MehrMeine Rechte als Patient
Meine Rechte als Patient Leitfaden für Nutzer von medizinischen Hilfsmitteln www.buendnis-meine-wahl.de Meine Rechte als Patient Leitfaden für Nutzer von medizinischen Hilfsmitteln, die in der gesetzlichen
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrDer BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:
Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.
MehrEinen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.
Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie
Mehr6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,
MehrKrankenbehandlung und Auslandsbezug
RA Thomas Hessel Krankenbehandlung und Auslandsbezug Krank im Ausland Krank ins Ausland Sie sind im Urlaub und erkranken. Sie müssen einen Arzt aufsuchen oder sich zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!
VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
Mehr2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK
UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2015 vom 28.01.2015-31 - DOK 311.04 Im Rahmen des 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII ist zu unterscheiden zwischen Behinderten, die fähig sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag ( Beratung/Coaching/Psychotherapie) zwischen Vorname: Name: geb. am: wohnhaft in Straße, Nr.: PLZ / Ort: Telefon privat: Telefon mobil: E-Mail-Adresse: (im folgenden Klient genannt)
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrDialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig!
Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig! Dr. Stefan Böhm, stv. Vorsitzender des Vorstands 25 Fälle aus der Beratung. Davon waren 11 Fälle, sich mit Rechnungsstellung, mangelnder Aufklärung für
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
Mehr3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht
Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrDie Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice
Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice Die Betriebskrankenkasse Philips* Ziel der Personal- und Sozialpolitik von Philips Deutschland ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDarum geht es in diesem Heft
Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.
Mehr264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
48 SGB XII Hilfe bei Krankheit (1) Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrTeil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrStatement Dr. Herbert Michel:
Statement Dr. Herbert Michel: Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es um Zahnersatz geht: War es bisher so,
MehrReisekosten-Reform (Teil 1)
Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete
Mehr4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit
Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrVertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen
Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrInnovationszentren in der GKV-Versorgung -
Innovationszentren in der GKV-Versorgung Patientenwohl als Wettbewerbsvorteil Derzeit wenden Krankenhäuser neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an, ohne dass vorab Nutzen und Schaden geprüft werden.
MehrÜbersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen
Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.
MehrVorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie
Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie Dieser Leitfaden von Wellenbrecher führt Sie Schritt für Schritt zum Kostenerstattungsantrag. Um sicher zu stellen,
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrDas neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten
MehrInformation für Patienten
Information für Patienten Information für gesetzlich versicherte Patienten zur Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wenn bei Ihnen eine Psychotherapie medizinisch
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
10 Ob 40/15b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden, die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm und die Hofrätinnen Dr. Fichtenau
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrProduktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG
Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrKürzung des (anteiligen) Pflegegeldes
Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes Argumentationshilfe für Eltern behinderter Kinder, die in Wohnheimen der Eingliederungshilfe leben (z.b. Internat der Heimsonderschule, Wohnheim) - Kombination von
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrBürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrDas Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht!
Das Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht! Ein Positionspapier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Sätze zum Recht auf gesundheitliche Versorgung in leichter Sprache
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrVorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige
MehrBusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie
BusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie Auch für die Familienangehörigen Ihrer Mitarbeiter hat die NBB-Zentrale einen Mehrwert geschaffen. Innerhalb von 12 Wochen nach Beginn des Rahmenvertrages
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer
MehrKapitel 1 Ärger bei dem ersten Kontakt mit der Sozialbehörde
9 Inhalt Kapitel 1 Ärger bei dem ersten Kontakt mit der Sozialbehörde 1. Auskünfte... 17 2. Beratungen... 18 3. Antragstellungen... 19 4. Unfreundlichkeit und Befangenheit... 20 4.1 Unfreundlichkeit...
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
Mehr