Rechnung und Gebührenbescheid

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1 A Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH Promenadestraße 6a Bamberg Tarifabnehmer-Rechnung Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH Postfach Bamberg / Herrn Frau Max Dr. phil. Mustermann Astrid Schütz Margaretendamm Elisabeth-Reichelt-Weg Bamberg Chemnitz Servicezentrum am ZOB Beratung und Informationen: Mo. bis Fr.: 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr Telefon: Fax: Vermittlung: Rechnungsdatum: Rechnungsnr.: kundencenter@stadtwerke-bamberg.de Kundennummer: (Bei Zahlungen und Schriftverkehr bitte angeben) Rechnung und Gebührenbescheid Verbrauchsstelle: Max Dr. phil. Mustermann, Astrid Schütz, Margaretendamm Hauptsmoorstr. 8, 37, Bamberg Sehr geehrter Damen Herr Mustermann, und Herren, für unsere Lieferung in der Zeit vom bis.0.03 berechnen wir Ihnen: Verbrauch Strom.33 kwh Gas.095 kwh Wasser 36 m³ Entwässerungsgebühren 36 m³ Gesamtbetrag 4 bezahlter Abschlag Strom bezahlter Abschlag Gas bezahlter Abschlag Wasser bezahlter Abschlag Entwässerungsgebühren Summe der geleisteten Zahlungen bis Steuersatz Netto Umsatzsteuer Brutto 9 % 333,96 EUR 63,45 EUR 397,4 EUR 9 %.47,96 EUR 79,67 EUR.75,63 EUR 7 % 84,7 EUR 5,89 EUR 90,06 EUR 0 % 68,40 EUR 0,00 EUR 68,40 EUR.958,49 EUR 349,0 EUR.307,50 EUR 9 % -03,36 EUR -38,64 EUR -4,00 EUR 9 % -95,3 EUR -73,87 EUR -.089,00 EUR 7 % -7,96 EUR -5,04 EUR -77,00 EUR 0 % -77,00 EUR -.67,45 EUR -7,55 EUR -.485,00 EUR Restforderung Die Restforderung wird am von Ihrem Konto , BLZ , abgebucht. Die Einzelermittlungen der vorstehenden Werte sind auf der nächsten Seite aufgeführt. Das Bitte Guthaben beachten wird Sie auch auf Ihr unsere Konto Erläuterungen , BLZ auf der Rückseite. überwiesen. Für das nächste Abrechnungsjahr ergeben sich aus Ihrem bisherigen Verbrauch folgende neue Teilbeträge: Strom Gas Wasser Entwässerungsgebühren Gesamtbetrag 8,50 EUR Steuersatz Netto Umsatzsteuer Teilbetrag 9 % 3,77 EUR 6,3 EUR 39,00 EUR 9 % 4,37 EUR 3,63 EUR 48,00 EUR 7 % 4,0 EUR 0,98 EUR 5,00 EUR 0 % 6,00 EUR 0,00 EUR 6,00 EUR 77,6 EUR 30,84 EUR 08,00 EUR Die Teilbeträge sind fällig am: , , , , , , , 0..03, 0..03, , Mit freundlichen Grüßen Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH 5 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Klaus Rubach Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Andreas Starke Sitz der Gesellschaft: Margaretendamm Bamberg Amtsgericht Bamberg HRB 3863 USt-ID-Nr. DE Bankverbindung: Sparkasse Bamberg Flessabank Bamberg Postbank Nürnberg Störungsannahme BLZ: Kto-Nr: 5 08 BLZ: Kto-Nr: BLZ: Kto-Nr: (Mo.- So. 0 Uhr - 4 Uhr) IVU_33_Rechnung_enwg_ EGY_GOESSWEINS :3:4 Prozess (60443) Rechnung_enwg_BAM_33_03

2 Erläuterungen zur Rechnung Auf der Rechnung ist der Gesamtverbrauch, der Nettoumsatz, die Umsatzsteuer und der Bruttobetrag ausgewiesen. Abzüglich der geleisteten Zahlungen ergibt sich ein Restbetrag bzw. ein Guthaben. Danach werden die neuen Abschlagsbeträge (nicht bei Schlussabrechnung) mit dem Nettobetrag, der Umsatzsteuer und dem Bruttobetrag und die einzelnen Fälligkeitstermine dargestellt. Auf der Folgeseite erfolgt dann die Einzelermittlung. Zählernummer: Über den angedruckten Zähler mit dieser Nummer werden Sie mit Strom, Gas und/oder Wasser versorgt. Diese Nummer finden Sie beim Strom- und Gaszähler auf dem Typenschild und beim Wasserzähler auf dem Messingring des Gehäuses eingraviert. Multiplikator: ( wenn ausgewiesen als Multipl. ): Strom: Bei Wandlerzählern ist der Zählerstandsunterschied mit diesem Faktor zu multiplizieren, um den Verbrauch zu errechnen. Gas: Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m3) gemessen und in Kilowattstunden (kwh) abgerechnet. Der Multiplikator gibt an, wie viel kwh in einem m3 enthalten sind. Soweit sich der Grund- oder Leistungspreis nach dem Anschlusswert der vorhandenen Gasgeräte bemisst, finden Sie dort den Anschlusswert. Für die Ermittlung ist das Technische Regelwerk - Arbeitsblatt G maßgeblich. Der Brennwert des Gases wird auf den abzurechnenden Zeitraum mengenmäßig gemittelt. Zusammen mit der Zustandszahl Z ergibt sich der ausgewiesene Multiplikator. Die Zustandszahl Z errechnet sich (Stand ) für den üblichen Anschluss am Niederdrucknetz aus dem effektiven Gasdruck von 3 mbar, der Gastemperatur 5 C, der Höhenzone mit einer mittleren Höhe von 70 m ü NN und dem zugehörigen Luftdruck von 984 mbar zu 0,943. Bezüglich der unterschiedlichen kwh-preise für Strom und Gas ist zu berücksichtigen, dass nur ca. 80 % des Energieinhaltes von Gas in nutzbare Wärme umgewandelt werden können (bei Brennwerttechnik sind bis zu 00 % möglich). Menge: Hier wird der Verbrauch für den links genannten Zeitraum angedruckt. Sind mehrere Zeiträume aufgeführt, so wird der Verbrauch aus dem Zählerstand "von" und "bis", dargestellt unter "Differenz" rechnerisch aufgeteilt auf die einzelnen Zeiträume. Diese Aufteilung ist vorgeschrieben bei Änderungen von Preisbestandteilen und Steuern. Leistungspreis und Verrechnungspreis: Diese Preise werden für die Bereitstellung der Energie und Messeinrichtungen erhoben. Dieser vom Verbrauch unabhängige Jahresbetrag wird kalendertaggenau nach der angedruckten Anzahl der Tage verrechnet. Stromsteuer: Nach dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" ist ab eine Stromsteuer zu erheben. Umsatzsteuer: Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird auf die Summe der Entgelte (Nettobetrag) erhoben. Städtische Entwässerungsgebühren sind umsatzsteuerfrei. Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise Wohnungswechsel: Wenn Sie umziehen wollen, vergessen Sie bitte nicht, sich bei den Stadtwerken abzumelden. Wir müssen Ihnen sonst so lange die in der "alten" Wohnung auflaufenden Energie- und Wasserkosten berechnen, bis Sie sich bei uns schriftlich abgemeldet oder der Nachfolger sich angemeldet hat. Verantwortlich sind Sie als Kunde, nicht etwa der Vermieter. Beachten Sie bitte die Kündigungsfrist von Wochen zum Monatsende. Ablesung, Rechnungslegung, Abschlagszahlungen: Der Ablesezeitraum läuft von Ablesung zu Ablesung und beträgt in der Regel ein Jahr (365 Tage). Die Zahl der Abrechnungstage wird in der Rechnung angegeben. Auf die zu erwartende Jahresabrechnung sind grundsätzlich Abschlagszahlungen zu leisten, deren Höhe von den Stadtwerken Bamberg entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum errechnet und festgelegt wird. Die Höhe der Abschlagszahlungen kann auf Antrag und mit Zustimmung der Stadtwerke Bamberg bei wesentlichen Änderungen des Energie- und/ oder Wasserbedarfs geändert werden. Bei Preisänderungen können die Stadtwerke Bamberg die Abschlagszahlungen entsprechend angleichen. Auf Wunsch und gegen Erstattung der höheren Aufwendungen bieten wir Ihnen alternativ die monatliche, viertel- oder halbjährliche Rechnungslegung an. Zahlung: Die Abschlagszahlungen und der Restbetrag der Jahresrechnung bzw. Schlussrechnung werden zu den angegebenen Terminen fällig. Fällig bedeutet, dass der zu zahlende Betrag am angegebenen Fälligkeitstag auf dem Konto der Stadtwerke Bamberg eingegangen sein muss. Der Bankweg ist vom Kunden entsprechend zu berücksichtigen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird kostenpflichtig gemahnt und es können Verzugszinsen anfallen. Gem. 86 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Nach erfolgloser Mahnung sind die Stadtwerke Bamberg berechtigt, die Energie- und Wasserlieferung einzustellen. Weiterlieferung kann dann erst wieder nach vollständiger Zahlung der rückständigen Beträge einschließlich Mahn- und Sperrkosten erfolgen. Mitteilungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, Erweiterungen und Änderungen von Anlagen unaufgefordert mitzuteilen, soweit sich dadurch tarifliche Bemessungsgrößen ändern. Als Bemessungsgrößen gelten vor allem die Bedarfsart (Haushalts- landwirtschaftlicher oder gewerblicher und sonstiger Bedarf), sowie bei der Gasversorgung zusätzlich die Anschlusswerte. Stellt sich heraus, dass durch eine vom Kunden nicht angezeigte Änderung der Bemessungsgrößen der Abrechnung zu niedrige Preise zugrunde gelegt wurden, so sind die Stadtwerke Bamberg berechtigt, den Unterschiedsbetrag vom Zeitpunkt der Änderung an nach zu berechnen. Datenschutz: Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns anfallenden Daten werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert und selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitergabe an andere Stellen erfolgt nur, soweit es zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig ist. Netzbetreiber-Nummer: Die Nummern und sind die Nummern des Netzbetreibers Stadtwerke Bamberg für Strom und für Gas. Bei anderen Nummern richten Sie Ihre Ansprüche wegen Versorgungsstörungen an den jeweiligen Netzbetreiber. Lieferungsbedingungen: Soweit nicht anders vereinbart gelten die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Strom- bzw. Gasversorgung (NAV und NDAV), die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas (StromGVV und GasGVV), die Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV) sowie deren Anlagen, Ergänzende Bedingungen und die jeweils gültigen Tarif- und Preisblätter. Einwände: Einwände gegen die Richtigkeit der Verbrauchsabrechnung bitten wir uns innerhalb 4 Tagen nach Rechnungsstellung mitzuteilen. Einwände berechtigen nicht zu Zahlungsaufschub oder -verweigerung. Da es sich bei Strom- Gas- und Wasserlieferungen um privatrechtliche Vertragsverhältnisse handelt, sind bei Streitigkeiten die Zivilgerichte zuständig. Gerichtsstand: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Bamberg. Härtebereich unseres Trinkwassers: -östlich der Bahnlinie Nürnberg/Lichtenfels Härtebereich -westlich der Bahnlinie Nürnberg/Lichtenfels Härtebereich 3 Bitte beachten Sie dies bei der Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Unser Trinkwasser ist geringfügig gechlort. Wir helfen Ihnen Energie und Wasser zu sparen Es ist ein Anliegen Ihrer Stadtwerke Bamberg Sie bei der effizienten Verwendung von Energie und Wasser zu unterstützen. Informationen dazu erhalten Sie bei unserer Energieberatung, auf der Internetseite und unter Telefon Darüber hinaus finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz im Internet unter eine Liste von Energiedienstleistern, Anbietern von Energieaudits und Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen, sowie weitere Informationen. Ihre Meinung ist uns wichtig! Für weitere Informationen und die Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Service-Nummer oder persönlich im Servicezentrum am ZOB, Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr zur Verfügung. Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite unter Ihre Zufriedenheit mit unseren Produkten und unserem Service liegt uns sehr am Herzen. Kommen Sie daher gerne mit Lob und Kritik direkt auf uns zu. Wir sind stetig dabei unsere Dienstleistungen für Sie zu optimieren. Ihre Rückmeldungen können an unser Service-Team per Post (Servicezentrum am ZOB, Promenadestraße 6 a, Bamberg) oder per (kundencenter@stadtwerke-bamberg.de) gerichtet werden. Zur Bearbeitung von Streitigkeiten steht Ihnen ebenfalls unser Serviceteam am ZOB zur Verfügung. Entsprechende s richten Sie bitte an: Verbraucherservice@stadtwerke-bamberg.de Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 800 / 5305 Bonn, Telefon: Mo.-Fr. von Uhr bis 5.00 Uhr oder Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 4ct/min; Mobilfunkpreise maximal 4 ct/min), Telefax: oder verbraucherservice-energie@bnetza.de Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatpersonen ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde: Schlichtungsstelle Energie e.v., Friedrichstraße 33, 07 Berlin, Tel.: 030 / , Fax: 030 / , Internet: oder per info@schlichtungsstelle-energie.de Abbuchungsverfahren: Wir empfehlen Ihnen, das Abbuchungsverfahren zu nutzen. Sie erleichtern sich und uns den Zahlungsverkehr und müssen nicht um die Einhaltung der Zahlungstermine besorgt sein. Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung von Ihrem Giro- oder Postbankkonto. Sehr viele unserer Kunden machen bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch. Stand 0/0, Vers. /0 Erläuterungen zur Rechnung.docx

3 B Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer für Verbrauchsstelle: Dr. Max phil. Mustermann, Astrid Schütz, Margaretendamm Hauptsmoorstr. 8, 37, Bamberg Strom Zeitraum Zählerstand Seite von bis Differenz Menge Preis Nettobetrag Tage VNB-87 *).33 kwh Tarif 000 BestNatur Verbrauchspreis kwh 9,4Ct/kWh 47,76 EUR Grundpreis Tage 65,55EUR/Jahr 4,45 EUR Verbrauchspreis kwh 0,9Ct/kWh 68,85 EUR Grundpreis ) 9 Tage 65,55EUR/Jahr 6,48 EUR Verbrauchspreis kwh,43ct/kwh 48,90 EUR Grundpreis Tage 65,55EUR/Jahr 9,5 EUR Zähler Nr Summe vom Zeitraum ,96 EUR Zählpunkt: DE Codenummer Netzbetreiber: Gesamtverbrauch 5.30 kwh.33 ) Schätzung kwh Summe durch Stadtwerke vom Bamberg bis.0.03 (38 Tage) 333,96 EUR Vorjahresverbrauch. kwh Summe 69 kwh von VJ-Zeitraum vom bis bis (30 Tage).080,97 EUR Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung In vorgenannter Summe sind nachfolgende Entgelte enthalten (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer): Netzentgelte Stromsteuer Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen Stromsteuer 77,70 EUR 7,9 EUR Entgelt für den Messstellenbetrieb Entgelt für die Messung EEG-Umlage Konzessionsabgabe Entgelte des Messstellenbetreibers für Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern Entgelte des Messdienstleisters für Erfassung des Energieverbrauchs und Bereitstellung der Zählerdaten Umlage nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien. Entgelte an die Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen 0,44 EUR 5,44 EUR 5,48 EUR,6 EUR

4 C Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer Seite für Verbrauchsstelle: Dr. Max phil. Mustermann, Astrid Schütz, Margaretendamm Hauptsmoorstr. 8, 37, Bamberg Bamberg Verbrauchsverhalten Ihr Verbrauch - im Vergleich zu durchschnittlichen Haushalten (hochgerechnet auf Jahresbasis 365 Tage) kwh Vorjahr Aktuell Pers. Pers. 3 Pers. 4 Pers. Ihr Verbrauch sehr gut gut hoch viel zu hoch Hinweis: Der Vergleich kann nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen, bei elektrischer Warmwasserbereitung und / oder Raumheizung sowie für Gewerbe oder Spezialfälle mit atypischem Verbrauchsverhalten, kann der Vergleich unzutreffend sein. Energiemix Stromkennzeichnung gemäß 4 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 005 geändert 0 Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 00 Stromkennzeichnung,0 %,0 % Energieträgermix 5,0 % Ökostrom energiemix Energiemix (Quelle BDEW) 7,0 % 4,0 % 7,0 % 4,0 % 4,0 % 4,0 % BestNatur Gesamt- verbleibender Deutschland Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 4 % 5,0 % 4 % 4 % 4,0 % 6 % Sonstige Erneuerbare Energien 76 % 9 % 7 % 5 % Kernkraft 0 % 4 % 5 % 8 % Kohle 0 % 4 % 5 % 4 % Erdgas 0 % 7 % 7 % 4 % Sonstige fossile Energieträger 0 % % % 5 % 6,0 % 5,0 % 4,0 % Eine grafische Darstellung finden Sie unter im Bereich Strom. Preisänderungen: Die Allgemeinen Strompreise wurden zuletzt geändert mit Wirkung ab / Mit dem Strompreis sind zusätzliche Entgelte im Rahmen der Netznutzung abgedeckt, die Umlage nach dem KWK- Gesetz, die 9-Umlage zur Entlastung stromintensiver Industriebetriebe sowie die Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde abgeführt wird. Die Konzessionsabgabe für Strom beträgt inkl. 9 % Mehrwertsteuer in Gemeinden über Einwohnern,89 Cent/kWh, darunter,57 Cent/kWh. Beim Niedertarif gilt ein Satz von 0,73 Cent/kWh und bei Sonderverträgen für Speicherheizung oder Wärmepumpen von 0,3 Cent/kWh. Die Stadt Hallstadt (PLZ 9603) verzichtet bei Strom auf die Konzessionsabgabe; hier sind 0,00 Cent/kWh im Strompreis enthalten. Umweltauswirkungen Mix Kohlendioxid radioaktiver Abfall BestNatur Ökostrom 0 g/kwh 0 g/kwh Gesamtenergiemix 86 g/kwh 0,0006 g/kwh verbleibender Energiemix 99 g/kwh 0,0007 g/kwh Deutschland (Quelle BDEW) 503 g/kwh 0,0005 g/kwh

5 D Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer für Verbrauchsstelle: Max Dr. phil. Mustermann, Astrid Schütz, Margaretendamm Hauptsmoorstr. 8, 37, Bamberg Gas Zeitraum Zählerstand Seite 3 von bis Differenz Multipl. Menge Preis Nettobetrag Tage VNB-87 *).000 m³ Tarif 00 BestNatur Klimagas Haushalt Arbeitspreis , kwh 6,7Ct/kWh.30,56 EUR Grundpreis Tage 63,0EUR/Jahr 70,40 EUR Zähler Nr Summe vom Zeitraum ,96 EUR Zählpunkt: DE Codenummer Netzbetreiber: Ermittlung des Multiplikators:0,54767 = Zustandszahl 0,9430 x Brennwert,05 Gesamtverbrauch.095 kwh Summe vom bis.0.03 (38 Tage).47,96 EUR Vorjahresverbrauch kwh VJ-Zeitraum vom.04.0 bis (30 Tage) Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung. In vorgenannter Summe sind nachfolgende Entgelte enthalten (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer): Netzentgelte Erdgassteuer Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen Beinhaltet die Erdgassteuer entsprechend dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG). 366,65 EUR 6,0 EUR Entgelt für den Messstellenbetrieb Entgelt für die Messung Konzessionsabgabe Entgelte des Messstellenbetreibers für Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern Entgelte des Messdienstleisters für Erfassung des Energieverbrauchs und Bereitstellung der Zählerdaten Entgelte an die Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen 8,95 EUR 5,75 EUR 56,95 EUR

6 E Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer Seite 4 für Verbrauchsstelle: Dr. Max phil. Mustermann, Astrid Schütz, Margaretendamm Hauptsmoorstr. 8, 37, Bamberg Verbrauchsverhalten Ihr Verbrauch - im Vergleich zu durchschnittlichen Haushalten (hochgerechnet auf Jahresbasis 365 Tage) kwh Vorjahr Aktuell 50 m² 00 m² 50 m² 00 m² Ihr Verbrauch sehr gut gut hoch viel zu hoch Hinweise: Der Vergleich ist auf Kunden mit Heizgas ausgerichtet. Einfluss auf den Verbrauch hat neben der Anzahl der beheizten Quadratmeter Wohnfläche vor allem die Bausubstanz (von Altbau bis Neubau nach Passivhausstandard), Wärmedämmung, Solarunterstützung, Art des Wärmeerzeugers (z. B. Brennwertkessel), Art der Warmwassererzeugung sowie das Nutzerverhalten. Der Vergleich kann jedoch nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen, für Gewerbe oder Spezialfälle mit atypischem Verbrauchsverhalten, kann der Vergleich unzutreffend sein. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Preisänderungen: Best Privat, Best Natur - letzte Preisänderung zum

7 F Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer für Verbrauchsstelle: Max Dr. phil. Mustermann, Astrid Schütz, Margaretendamm Hauptsmoorstr. 8, 37, Bamberg Wasser Zeitraum Zählerstand Seite 5 von bis Differenz Menge Preis Nettobetrag Tage 4 78 VNB-87 *) 36 m³ Tarif 3000 Wassertarif Wasserpreis m³,75eur/m³ 63,00 EUR Grundpreis Tage 9,4EUR/Jahr 8,3 EUR Grundpreis Tage 88,56EUR/Jahr,86 EUR Zähler Nr Zählpunkt: DE Summe vom Zeitraum ,7 EUR Gesamtverbrauch 36 m³ Summe vom bis.0.03 (38 Tage) 84,7 EUR Vorjahresverbrauch 38 m³ VJ-Zeitraum vom bis (367 Tage) Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung. Entwässerungsgebühren von bis Differenz Menge Preis Nettobetrag Zeitraum Tage Zählerstand 4 78 VNB-87 *) 36 m³ Tarif 4000 Entwässerung Entwässerungsgebühr m³,90eur/m³ 68,40 EUR Zähler Nr Zählpunkt: DE Summe vom Zeitraum ,40 EUR Gesamtverbrauch 36 m³ Summe vom bis.0.03 (38 Tage) 68,40 EUR Vorjahresverbrauch 38 m³ VJ-Zeitraum vom bis (367 Tage) Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung. Preisänderung: Letzte Preisänderung zum , nächste Preisänderung zum Gebührenbescheid der Stadt Bamberg Die Entwässerungsgebühren werden im Namen und für Rechnung der Stadt Bamberg nach der jeweils gültigen Satzung über die öffentliche Entwässerung erhoben. Auskünfte über die Gebührensätze erteilt das Stadtsteueramt der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer 095 / / 45. Die Rechnungen der Stadtwerke Bamberg sind zugleich Gebührenbescheide der Stadt Bamberg nach der jeweils gültigen Satzung über die öffentliche Entwässerung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe.) werden.. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bamberg, Rathaus am Maxplatz in Bamberg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 03, 954 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 6, Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Bamberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 03, 954 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 6, Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Bamberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. *) Erläuterungen Ableseherkunft und Messwerttypen VNB N - Ermittlung durch den Netzbetreiber 87 Wert aus Kundenselbstablesung (abrechnungsrelevant) 67 Ersatzwert - geschätzt, veranschlagt (abrechnungsrelevant)

8 G Anlage zur zur Rechnung Rechnung vom für Kundennummer für Verbrauchsstelle: Max Mustermann, Margaretendamm 8, 9605 Bamberg Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Strom Die Best-Stromlieferverträge laufen zunächst drei Monate und dann unbefristet. Sie können mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Versorgungsbedingungen - Grundversorgung (StromGVV, NAV und Ergänzende Bedingungen), die Sie unter einsehen oder im Service-Zentrum am ZOB erhalten können.

9 Rechnungserklärung A Verbrauch: Hier finden Sie die Produkte, mit denen Sie von uns beliefert werden, sowie den entsprechenden Verbrauch im oben genannten Zeitraum. Die Verbrauchsmengen für die Sparten Strom und Gas sind in Kilowattstunden (kwh), Wasser und Abwasser (Entwässerungsgebühren) werden in Kubikmetern ( m 3 =.000 Liter)angegeben. Umsatzsteuer: Den Rechnungsnettobeträgen wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der gesetzlichen Höhe zugeschlagen. Aktuell werden für Strom und Gas 9 Prozent, für Wasser 7 Prozent berechnet. Städtische Entwässerungsgebühren sind umsatzsteuerfrei. 3 Bezahlter Abschlag: Hier sind die von Ihnen während des Abrechnungszeitraums geleisteten Abschlagszahlungen und die Umsatzsteuer für eingezahlte Abschläge nach den entsprechenden Produkten aufgeführt. Ihre Abschläge weisen wir als Minusbeträge aus, weil sie vom gesamten Jahres-Rechnungsbetrag abgezogen werden. 4 Guthaben/Restforderung: Die Beträge aus der Spalte Gesamtbetrag werden mit den Beträgen aus der Spalte Summe der geleisteten Zahlungen verrechnet. Daraus ergibt sich ein Guthaben, wenn Sie weniger verbraucht haben oder eine Restforderung, wenn Ihre monatlichen Abschläge nicht ganz ausreichen, um Ihre Jahresenergiekosten zu decken. 5 Teilbetrag: Für Ihren Jahresenergieverbrauch zahlen Sie monatliche Vorauszahlungen genannt Abschläge. Die Abschläge werden auf elf Monate aufgeteilt, im. Monat erhalten Sie Ihre Rechnung, in der die gezahlten Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt werden. Die Höhe Ihres Abschlagsbetrags richtet sich ganz nach Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten. Ziehen Sie neu ein, können Sie Ihren monatlichen Abschlag frei wählen, bis wir Ihre eigenen Verbrauchswerte als Basis nehmen können. Bitte beachten Sie: Je genauer Ihre Abschläge Ihren Verbrauch widerspiegeln, desto geringer ist die Differenz in Ihrer Jahresabrechnung. Sie sind sich nicht sicher? Gern beraten wir Sie zu diesem Thema. Rufen Sie uns einfach an unter ! 6 Abschlagsplan: Bei jeder Jahresrechnung stellen wir die von Ihnen geleisteten Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch gegenüber. So prüfen wir für Sie, ob Ihre Abschläge zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden. Bei Abweichungen passen wir den Abschlagsbetrag an: Haben Sie ein hohes Guthaben, können wir Ihren Abschlag für den nächsten Abrechnungszeitraum senken. Eine hohe Restforderung zeigt, dass Ihr Abschlag mit Ihrem Verbrauchsverhalten nicht zusammenpasst. In diesen Fällen erhöhen wir Ihren Abschlag, um Ihnen bei der nächsten Jahresrechnung Nachzahlungen zu ersparen. Hier teilen wir Ihnen außerdem mit, wann der neue Abschlag fällig wird also wann wir diesen von Ihrem Konto einziehen bzw. wann Sie ihn auf unser Konto überwiesen haben sollten. B Zählerstand: Damit Sie den Überblick behalten, listen wir Ihnen genau auf, wie Ihr alter und neuer Zählerstand aussieht. Aus dem Differenzbetrag ergibt sich Ihr Verbrauch. Die hochgestellten Ziffern geben Ihnen Auskunft darüber, ob es sich beim jeweiligen Zählerstand um einen von Ihnen oder von uns abgelesenen Verbrauch oder einen rechnerisch ermittelten Verbrauch handelt. Menge: Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden Strom und/oder Gas beziehungsweise Kubikmeter Wasser und/ oder Abwasser berechnet wurden. Wenn sich während des Abrechnungsjahrs Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch in mehreren Zeiträumen aus. 3 Arbeitspreis Verbrauchspreis: Der Arbeitspreis Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kwh) Energie (Strom und Gas). 4 Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete und allgemeine Aufwandskosten. Die Berechnung erfolgt tageweise, dem Abrechnungszeitraum entsprechend. 5 Zählernr.: Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen mit ihr lässt er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Strom- und Gaszählers. Beim Wasserzähler ist sie auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert. 6 Vorjahresverbrauch: Hier können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas, Wasser oder eingeleitetes Schmutzwasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten. 7 Schätzung: Schätzungen des Zählerstandes erfolgen grundsätzlich nur dann, wenn eine andere Art der Ermittlung nicht möglich war. Grundlage für das sehr genaue, statistische Verfahren, sind die durchschnittlichen Verbräuche. 8 Netto-Rechnungsbetrag: Zwei Positionen machen Ihren Netto-Rechnungsbetrag aus: Der Grund- und der Arbeitspreis Verbrauchspreis. Falls es innerhalb des Abrechnungszeitraums einen Tarif- oder Zählerwechsel gab oder sich Ihre Preise geändert haben, wird auch hier jede Position einzeln ausgewiesen und zwar immer für den entsprechenden Zeitraum. C Verbrauchsverhalten: Hier sehen Sie auf einem Blick, wie viel Strom oder Gas Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. Darüber hinaus können Sie vergleichen, wie sich Ihr eigener Jahresverbrauch zu dem von Vergleichskundengruppen verhält und so Ihr Verbrauchsverhalten besser einschätzen. Energiemix: Damit Sie wissen, wie sich Ihr Strom zusammensetzt, informieren wir Sie über die Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen. D Multipl. = Multiplikator: Bei Erdgas handelt es sich um ein Naturprodukt, daher schwankt sein Energiegehalt. Auch die Gastemperatur und der Gasdruck variieren. Alle diese Einflüsse sind bei der Gasabrechnung zu berücksichtigen. Durch die Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kwh) wird sichergestellt, dass nur der tatsächlich zur Verfügung gestellte Energiegehalt abgerechnet wird. Der Umrechnungsfaktor (Multiplikator) setzt sich aus dem Brennwert und einer Zustandszahl zusammen. Menge: Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden Strom und/oder Gas beziehungsweise Kubikmeter Wasser und/ oder Abwasser berechnet wurden. Wenn sich während des Abrechnungsjahrs Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch in mehreren Zeiträumen aus. 3 Arbeitspreis Verbrauchspreis: Der Arbeitspreis Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kwh) Energie (Strom und Gas). 4 Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete und allgemeine Aufwandskosten. Die Berechnung erfolgt tageweise, dem Abrechnungszeitraum entsprechend. 5 Zähler Nr.: Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen mit ihr lässt er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Strom- und Gaszählers. Beim Wasserzähler ist sie auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert. 6 Gesamtverbrauch: Wird errechnet aus der Differenz der Zählerstände in Kubikmetern (m³) multipliziert mit dem Multiplikator. Das Ergebnis ist Ihr Verbrauch in Kilowattstunden (kwh). 7 Vorjahresverbrauch: Hier können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas, Wasser oder eingeleitetes Schmutzwasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten. E Verbrauchsverhalten: Hier sehen Sie auf einem Blick wie viel Strom oder Gas Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. Darüber hinaus können Sie vergleichen, wie sich Ihr eigener Jahresverbrauch zu dem von Vergleichskundengruppen verhält und so Ihr Verbrauchsverhalten besser einschätzen. F Menge: Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden Strom und/oder Gas beziehungsweise Kubikmeter Wasser und/ oder Abwasser berechnet wurden. Wenn sich während des Abrechnungsjahrs Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch in mehreren Zeiträumen aus. Wasserpreis: Der Wasserspreis bezeichnet den Preis für einen verbrauchten Kubikmeter (m 3 ) Wasser. 3 Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete und allgemeine Aufwandskosten. Die Berechnung erfolgt tageweise, dem Abrechnungszeitraum entsprechend. 4 Zähler Nr.: Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen mit ihr lässt er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Strom- und Gaszählers. Beim Wasserzähler ist sie auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert. 5 Vorjahresverbrauch: Hier können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas, Wasser oder eingeleitetes Schmutzwasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten. 6 Entwässerungsgebühren: Die Entwässerungsgebühren werden im Namen der Stadt Bamberg nach der jeweils gültigen Satzung über die öffentliche Entwässerung erhoben. Auskünfte über die Gebührensätze erteilt das Steueramt der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer

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