GEMEINSAME AGRARPOLITIK (GAP) Fachseminar FPÖ Bauern Vösendorf MR DI Reeh

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1 GEMEINSAME AGRARPOLITIK (GAP) Fachseminar FPÖ Bauern Vösendorf MR DI Reeh

2 GLIEDERUNG GAP-REFORM - ALLGEMEIN DIREKTZAHLUNGEN LÄNDLICHE ENTWICKLUNG EINHEITLICHE GEMEINSAME MARKTORDNUNG 2

3 GLIEDERUNG GAP-REFORM - ALLGEMEIN 3

4 REFORMPAKET BEREICHE Mehrjähriger Finanzrahmen Budgetrahmen Horizontale Verordnung Finanzierung, INVEKOS, Cross Compliance Ländliche Entwicklung (LE) Direktzahlungen (DZ) Einheitliche Gemeinsame Marktordnung (GMO) Finanzdisziplin 2013 / Übergangsjahr 2014 POLITISCHE ÜBEREINKUNFT Rat und EP Einige Offene Punkte Endgültige Einigung Sept Formale Beschlüsse EP und Rat Dez

5 MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN Mittel für Landwirtschaft in Österreich zu jeweiligen Preisen (in Mio. ) Quelle: BMLFUW, Abt. III/6 (Rockenbauer-Peirl), alle Werte angegeben für Finanzjahr, * nach Anwendung Finanzieller Disziplin für Antragsjahr 2013 ** Durchschnittswerte 5

6 HAUSHALTSDISZIPLIN 2013 / ÜBERGANGSJAHR 2014 HINTERGRUND Mehrjähriger Finanzrahmen Gilt ab Budget 2014 => Anträge 2013 HAUSHALTSDISZIPLIN 2013 Kürzung der Direktzahlungen über 2.000,- 2,45 % ÜBERGANGSJAHR 2014 Altes DZ - System Weniger Mittel Modulation fällt weg Kürzung erfolgt über die bestehenden Zahlungsansprüche Betriebe mit < 5.000, können ausgenommen werden Tatsächlicher Kürzungssatz 2014 zwischen 3 4 % 6

7 GLIEDERUNG DIREKTZAHLUNGEN 7

8 NEUE ARCHITEKTUR DER DIREKTZAHLUNGEN ÜBERBLICK (1/3) DERZEIT NEU KLEINLANDWIRTE Vereinfachtes System GEKOPPELTE STÜTZUNG Wenig Sektoren z.b.: Mutterkuhprämie SONDERMASSNAHMEN (Art. 68) Verschiedene Möglichkeiten z.b: Milchkuhprämie GEKOPPELTE STÜTZUNG Breite Palette von Sektoren JUNGLANDWIRTE Höhere Basisprämie EINHEITLICHE BETRIEBSPRÄMIE Zahlungsansprüche Verschiedene Modelle (Regional, historisch) Cross Compliance ÖKOLOGISIERUNGSPRÄMIE Regionalmodell mit Abweichungen Greening Auflagen BASISPRÄMIE Zahlungsansprüche Regionalmodell Cross Compliance 8

9 DIREKTZAHLUNGEN ÜBERBLICK (2/3) BASISPRÄMIE Verschiedene Möglichkeiten AKTIVER LANDWIRT JUNGLANDWIRTE KLEINLANDWIRTE Regionalmodell Annäherungsmodell (Irland) Umverteilungszahlung Reduktionsfaktor für extensive Grünflächen (Österreich) Verlängerung SAPS (Neu MS) bis 2020 Übergangszeit bis (5 Jahre) 9

10 DIREKTZAHLUNGEN ÜBERBLICK (3/3) ÖKOLOGISIERUNGSPRÄMIE 30 % der Obergrenze Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt Ökologische Vorrangflächen (EFA) AUSNAHMEN Bio Betriebe Äquivalente Maßnahmen (AUM) > 75 % Grünland < 10 ha Acker (Anbaudiversifizierung) < 15 ha Acker (EFA) ÖKOLOGISIERUNGSPRÄMIE FORTS. Anbaudiversifizierung 2 Kulturen ha (max. 75 %) 3 Kulturen > 30 ha (75 % / 95 %) Dauergrünlanderhalt Einzelbetrieblich oder national Ökologische Vorrangflächen (EFA) 5 % der Ackerfläche 10

11 BASISPRÄMIE ZAHLUNGSANSPRÜCHE (1/2) GRUNDSÄTZE Alte Zahlungsansprüche (ZA) verfallen 2014 Neue ZA werden ab 2015 zugeteilt (Erstzuteilung) Auf Basis der beihilfefähigen Fläche 2015 Ausnahmen Reduktionskoeffizient Zahl der ZA Anzahl ha 2015 Wer bekommt ZA? LW mit DZ 2013 Standardregel Höhe der ZA berechnet sich nach Direktzahlungen 2014 (Referenzjahr) Wer bekommt ZA? LW mit DZ 2013 Standardregel Zusätzliche Optionen für MS Zum Beispiel Keine ZA, aber landwirtschaftl. Produktion

12 ZUTEILUNG ZAHLUNGSANSPRÜCHE 2015 (2/2) Beispiel 2014 Betrieb A 2015 Betrieb A 20 ha 18 ZA alt à 502,20 (9.040,-) 5 Mutterkühe à (1.000,-) Summe ,- 20 ha 20 ZA neu à 502,- Summe ,- Anpassungsschritte siehe Folie ZA alt verlieren ihre Gültigkeit Anmerkung: ZA einschließlich Greening Prämie gerechnet 12

13 INTERNE KONVERGENZ GRUNDSÄTZE Linearer Übergang Anpassung der errechneten Differenz auf Basis der ZA Werte des jeweiligen Betriebes von 2019 und jener von gleiche Auf-/Abschmelzung (5 Schritte à 20 %) Endniveau wird 2019 erreicht Jahr Anpassung gesamt % 20 % % => 40 % % 60 % % 80 % % 100 % 13

14 BESCHLUSS BAUERBUND u. REGIERUNGSPROGRAMM August 2012 u. Mai 2013 Ausgewogene Modellwahl Klare Trennung 1./2. Säule Einheitliches Modell für AT Schrittweise Einführung des Regionalmodells 5 x 20 % Schritte ab 2015 Keine Koppelungen Attraktive Kleinlandwirteregelung und Junglandwirteunterstützung Differenzierung der Flächenzahlungen Acker u. Grünland / Almen u. Hutweiden Bisheriges EBP Volumen auf Alm Tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb 14

15 UMSETZUNGSSCHRITTE EU - Ebene Triloge (EP und Rat) abgeschlossen Formale Beschlussfassungen Nov./Dez Delegierte Rechtsakte (DELRA) EK entscheidet allein Bis Dezember 2013 Durchführungsrechtsakt (DURA) Verwaltungsausschuss Bis März 2014 ÖSTERREICH (Direktzahlungen) Marktordnungsgesetz (MOG) Nationale VO Merkblätter AMA 15

16 NATIONALE ENTSCHEIDUNGSMÖGLICHKEITEN Zusammenfassung Aktiver Landwirt Erweiterung Negativliste Reduktion / Capping Möglicher Abtausch mit Umverteilungsprämie Regionalmodell Details bestimmen Umverteilungsprämie Ja / Nein Details Junglandwirte Berechnungsvariante Kleinlandwirte Ja /Nein Berechnungsvariante Gekoppelte Zahlungen Ja / Nein Sektoren, Modelle 16

17 GLIEDERUNG LÄNDLICHE ENTWICKLUNG 17

18 Ländliche Entwicklung, EU-Strukturfonds und Europa 2020 Europa 2020 Strategie Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR) Nationaler Partnerschaftsvertrag Ländliche Entwicklung ELER Andere GSR-Fonds EFRE, ESF, Kohäs.fonds, EMFF LE-Programm Strukturfondsprogramme 18

19 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG - GRUNDSÄTZE Wichtige Fragen aus AT - Sicht Finanzierung EU Anteil für AT Sonderzuteilung 700,- Mio. Nationale Kofinanzierung Im Zuge der Regierungsbildung festzulegen (bisher Verdoppelung der EU-Mittel Auswirkungen von Greening auf ÖPUL Siehe ÖPUL Folien Weiterführung bisheriger Programme möglich? grundsätzlich ja mit Anpassungen Systemänderungen 6 Prioritäten statt 3 Achsen Flexiblere Kofinanzierungssätze Partnerschaftsvertrag Leistungsgebundene Reserve Risikomanagement Schlussfolgerung Keine grundlegende Veränderung des Maßnahmenspektrums Dennoch Weiterentwicklung aller Maßnahmen erforderlich Starker Fokus auf erzielte Ergebnisse 19

20 ÖPUL ÜBERGANGS- BZW. VERLÄNGERUNGSJAHR Ausgestaltung Verlängerungsjahr grundsätzlich alle Maßnahmen verlängerbar kein Neueinstieg/Umstieg in Maßnahmen, kein prämienfähiger Flächenzugang, Maßnahmenübernahme von anderen Betrieben möglich Nationale Zahlung für Bio-Neueinsteiger im Jahr 2014 (außerhalb ÖPUL) 20

21 Grundsätze ÖPUL neu Nur freiwillige Leistungen können berücksichtigt werden; Es muss eine deutliche und darstellbare Abgrenzung zu gesetzlichen Bestimmungen (CC, GLÖZ, Greening, Tierschutz-Gesetz) gegeben sein; Notwendigkeit und Wirkung der Maßnahme müssen wissenschaftlich bewiesen sein (regionale Aspekte beachten); Auflagen müssen überprüfbar sein; Prämien müssen nach objektiven Kriterien kalkulierbar sein (Mehraufwand, Ertragsverlust, Mehrerlös), keine Förderung, sondern kalkulierte Abgeltung definierter Leistungen für mehr Umweltschutz als gesetzlich vorgeschrieben; Umweltwirkung selbst ist nicht Teil der Kalkulation aber Grundvoraussetzung; die Wirkung der Maßnahme muss evaluierbar sein (Ziele, Akzeptanzen, Indikatoren). 21

22 INVESTITIONSFÖRDERUNG Übergang Zuteilung von Restmitteln Abrechnung bis März 2015 Neues Programm Antragstellung ab Programmeinreichung Neue Regeln für Bewilligungen (Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien) Anhebung der Unter- und Obergrenzen Neue Regel u. Fortsetzung Anhebung der Grenzen für außerlandwirtschaftliches Einkommen Auswahlkriterien z.b.: Betriebswirtschaft, Umwelt, Wasser, Tierschutz etc Bewertung der Projekte Punktesystem 22

23 GLIEDERUNG EINHEITLICHE GEMEINSAME MARKTORDNUNG 23

24 EINHEITLICHE GMO Öffentliche Lagerhaltung (Intervention) o Öffnung/Schließung: verpflichtend für Weichweizen, Butter und MMP fakultativ für Gerste, Mais, Rohreis und Rindfleisch Aufnahme neues Produkt: Hartweizen und fakultative Öffnung/Schließung Fixierung der Erstattungen in allen Sektoren mit NULL Nur in Ausnahmefällen (Krisen und Marktstörungen) Möglichkeit der Einführung 24

25 Weitere MARKTMASSNAHMEN MARKTSTÖRUNGSMASSNAHMEN Möglichkeit von Marktstützungsmaßnahmen für alle Sektoren bei niedrigen Marktpreisen MASSNAHMEN BEI TIERSEUCHEN UND VERTRAUENSVERLUST Sondermaßnahmen bei Vertrauensverlust für alle Sektoren KRISENRESERVE - Finanzierungsartikel (neu) o Zur finanziellen Abdeckung von Stützungsmaßnahmen über die normalen Marktentwicklungen hinaus o Möglichkeit von bestimmten Abweichungen (Mitteltransfer) o Jährlich 400 Mio. zu Lasten zu Lasten Budget Direktzahlungen 25

26 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT MR DI Matthias Reeh Abteilung III/7, BMLFUW Tel.: 01/71100/2813 DW 26

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