Landtechnik im Alpenraum
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- Friedrich Engel
- vor 8 Jahren
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1 Landtechnik im Alpenraum Programm Ländliche Entwicklung Bedeutung für das Berggebiet DI Johannes Fankhauser Feldkirch, 6. Mai 2014 Quelle: BMLFUW, eigene Berechnungen
2 Eckdaten zur Land- und Forstwirtschaft in Österreich Etwa land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Hoher Anteil an kleinen und mittleren Betrieben: Ø 19,5 ha landwirtschaftlicher Fläche 56 % sind Nebenerwerbsbetriebe 2/3 der Betriebe befinden sich in benachteiligten Gebieten Sehr hoher Bio-Anteil im europäischen Vergleich : Ö ca. 20% 2/3 der Agrarausgaben für die 2. Säule Ländliche Entwicklung Agrarumwelt- und Bergbauernprogramm zentral 90 % der Fläche im Agrarumweltprogramm Oberstes Ziel: Flächendeckende Land- und Forstwirtschaft Folie 2
3 Einkommen Bergbauernbetriebe Abstand zwischen Bergbauern- und Nichtbergbauernbetrieben hat sich weiter vergrößert BHK-Gr.1: <=90 Pkte / BHK-Gr.2: >90 <=180 Pkte / BHK-Gr.3: >180 <=270 Pkte / HK-Gr.4: >270 Pkte Folie 3
4 Betriebsaufgabe Alpenraum Südtiroler Studie Folie 4
5 Wie viel kostet die GAP den Steuerzahler? Gesamthaushalt der EU 2013: 150,9 Mrd. Euro die EU als Global Player, einschließlich Entwicklungshilfe 6 % Bürger, Freiheit, Sicherheit und Justiz 1 % Sonstiges, Verwaltung 6 % natürliche Ressourcen: Landwirtschaft, Umwelt 40 % nachhaltiges Wachstum: neue Jobs, Wettbewerbsfähigkeit, Regionale Entwicklung 47 % Je Bürger und Tag: ungefähr 30 Cent weniger als 1 % der öffentlichen Ausgaben aller EU MS Folie 5
6 Nettozahler/Nettoempfänger der EU (EU-Budget) in Mio. Die Netto-Zahler der EU , , , , , , ,4-825,1 Deutschland Frankreich Italien Großbritannien Belgien Niederlande Schweden Österreich Litauen Rumänien Tschechien Portugal Spanien Ungarn Griechenland Polen 1.368, , , , , , , ,1 Quelle: EU-Finanzbericht Die Netto-Empfänger der EU Folie 6
7 Wo stehen wir: Anteil 1. Säule Direktzahlungen und 2. Säule Ländliche Entwicklung Folie 7
8 GAP Finanzierung MEHRJÄHJRIGER FINANZRAHMEN Mittel für Landwirtschaft in Österreich zu jeweiligen Preisen (in Mio. ) Folie 8
9 Folie 9 Direktzahlungen (DZ)
10 NEUE ARCHITEKTUR DER DIREKTZAHLUNGEN ÜBERBLICK DERZEIT NEU GEKOPPELTE STÜTZUNG Wenig Sektoren z.b.: Mutterkuhprämie SONDERMASSNAHMEN (Art. 68) Verschiedene Möglichkeiten z.b: Milchkuhprämie GEKOPPELTE STÜTZUNG RGVE auf Almen KLEINLANDWIRTE JUNGLANDWIRTE EINHEITLICHE BETRIEBSPRÄMIE Zahlungsansprüche Verschiedene Modelle (regional, historisch) Cross Compliance ÖKOLOGISIERUNGSPRÄMIE Regionalmodell Greening Auflagen BASISPRÄMIE Zahlungsansprüche Regionalmodell Cross Compliance Folie 10
11 Übergang zum Regionalmodell Schrittweise Anpassung der DZ auf Basis der neuzugeteilten ZA bis 2018 in 20%-Schritten ab 2015 Neue Prämie 2019: /ha - Basisprämie: Greening-Zuschlag: 89. Almen und Hutweiden werden auf 20 % Futterfläche verdichtet u. erhalten auf dieser reduzierten Fläche DZ wie oben (= 20 Mio EUR) Gekoppelte Zahlung für Almauftrieb für max RGVE (Finanzbedarf rd. 14,3 Mio EUR) - je Kuh je sonstige RGVE Folie 11
12 Wie funktioniert der Gleitflug? 1. Greening 30 % von national gesamt = 208 Mio. reserviert (30 % von ZA) 2. Offen, wie viel der 693 Mio. an Junglandwirte, Kleinlandwirte, Umschichtung in Ländliche Entwicklung, Sonstiges umverteilt wird. 3. Ziel = Einheitliche ZA für jeden ha LN im Jahr 2019, in 5 Stufen à 20 % 4. Politische Umsetzung im Detail 1. Halbjahr 2014, dann Vorbereitung MFA % 20 % 20 % % % % 20 % 20 % 20 % 20 % Nation. Durchschnitt ca. 284 /ha (195 /ZA + 89 /ha Greening) im Jahr 2019 Folie 12
13 Ländliche Entwicklung Ländliche Entwicklung (LE) Folie 13
14 LE: Vereinbarungen im Regierungsprogramm Kofinanzierung 50 % (EU / national) Aufstockung Ausgleichszulage hohe Erschwernis (BHK 3 und 4) Aufstockung Investitionsförderung 5 % Bonus für Jung- und Biobauern (bauliche Maßnahmen) 10 % Bonus für Bergbauern - BHK 3 und 4 (bauliche Maßnahmen) Folie 14
15 Der Programmentwurf ist national fertig verhandelt EK nun am Zug Paket der auf die Landwirtschaft bezogenen Maßnahmen Agrarumwelt und biologische Landwirtschaft (Art. 28 u. 29) Zahlungen für aus Natur oder anderen Bedingungen benachteiligte Gebiete (Art. 32) Investitionen u. Niederlassung Verarbeitung u. Vermarktung Qualitätsregelungen Zusammenarbeit kurze Versorgungsketten Über die Landwirtschaft hinausgehende Maßnahmen Basisdienstleistungen u. Dorferneuerung Leader Technische Hilfe und Vernetzung Folie 15
16 Österreich LE Maßnahmendotierung Folie 31
17 Überblick ÖPUL neu Maßnahmen (Quelle: BMLFUW)* Art. 28 A g r a r u m w e l t Art. 29 Art. 33 allgemein Acker Grünland Dauerkult. BIO Tierschutz Umweltger. und biodiv. förderde Bewirtsch. Begr. mit Zwischen frucht Vorbeug. Grundw. auf Acker Alpung und Behirtung Silageverzicht Erosionssch. Obst, Wein, Hopfen Biolog. Wirtschaftsweise Weide Naturschutz System Immergrün Vorbeug. Oberfl. GW auf Ackerfl. Mahd von Steilflächen Erhaltg. gefährd. Tierrassen PSM-Verzicht Wein/ Hopfen Bodennahe Gülleausbringung Mulchund Direktsaat Bewirt. ausw.gef. Ackerfl. Mahd von Bergmähdern Verzicht ertragssteig ernde BM Anbau SLK extensiv. Getreide bau *vorbehaltlich abschließender politischer Abstimmung und Genehmigung Folie 17
18 ÖPUL 2015: Maßnahmen für das Grünland Mahd von Steilflächen ohne Biodiv-Auflagen und ohne frühere M1 Hangneigung 35-50% 230. Hangneigung >=50% 370. ( ha 17 Mio ) Bergmähder (eigene Maßnahme und im Rahmen Naturschutz ha) Alpung und Behirtung Alpungsprämie pro ha zwischen 40 u. 60. abhängig von Erreichbarkeit der Alm Behirtung: erste 10 behirtete GVE 90. ab 11. RGVE 20. Zuschlag Milchkuh in Behirtung pro Stück , insg. rd. 20 Mio Silageverzicht weitergeführt Öffnen der Gebietskulisse mind. 0,5 RGVE/ha >=3.000 kg/ha Grünland , darunter 80. ( ha 27 Mio ) Maßnahmen Tierschutz Tierschutzmaßnahmen ohne Auslauf, nur noch Weide 55.--/RGVE bei Teilnahme an Alpung/Behirtung 27,5.--/RGVE (rd. 30 Mio ) Folie 18
19 Abgegrenzte Benachteiligte Gebiete ~ 70 % der LN = benachteiligtes Gebiet 19
20 Benachteiligte Gebiete in Österreich ,3 Mio Ausgleichszahlungen für die Benachteiligten Gebiete in Österreich Mio Mio Mio Mio Mio ab Mio Folie 20
21 AZ-Neu Eckpunkte Eckpunkte der neuen AZ ab 2015: Besserstellung der Betriebe in extremen Lagen Gruppe 3 >180 BHK-Punkte, Gruppe 4 >270 BHK-Punkte) zusätzlicher Sockelbetrag ( FB1 ) bis 10 ha (bisher 6 ha) AZ für alle Flächen eines Betriebes Degression zwischen 30 und 70 ha (bisher: ha) stärkere Differenzierung Tier(=RGVE)halter Nichttierhalter Ausscheiden der nicht oder nur gering benachteiligten Betriebe über BHK-Punkte (bei <5 Punkte aus Innerer Verkehrslage und Klima/Boden) und Bodenklimazahl (ab 45) -> in Ö ca Betriebe Alm AZ: weiterhin Differenzierung nach BHK-Punkten des Heimbetriebes Folie 21
22 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Grundsätzlich Kontinuität Besserer Haushalt mit den verfügbaren Mitteln (Vermeidung von Antragsstopps) Anhebung Mindestinvestitionssummen / Obergrenzen Vorgabe der EK nach besserer Projektauswahl Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien, Auswahlverfahren Schwerpunktsetzungen bei öffentlichen Gütern (Energie, Wasser, Luft) Bewertungsschema einheitlich, Abwicklung dezentral (LWK und LR) Aufstockung Dotierung landwirtschaftliche Investitionsförderung LE 07-13: 516 Mio. = 73,7 Mio. jährlich LE 14-20: 717,5 Mio. = 102,5 Mio. jährlich (+ knapp 40 %) Folie 22
23 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe - Investitionszuschuss Folie 23
24 Beispiel Milchwirtschaft, Wildschönau Madlstatthof Folie 24
25 Beispiel Milchwirtschaft, Wildschönau Madlstatthof Folie 25
26 Zeitplan LE März / April 2014: Fertigstellung des Programmes LE 2020 Ende März: Beginn vorbehaltliche Antragstellung Investförderung (zur Kostenanerkennung) 8. April 2014: Einreichung des österreichischen Programmvorschlages zur Ländlichen Entwicklung - LE 2020 in Brüssel September/bis 15. Oktober 2014: Herbstantrag 2014 mit Maßnahmenantrag für das Umweltprogramm ( vorbehaltlich Genehmigung ) ab 4. Quartal 2014: Genehmigung Programm LE 2020 in Brüssel Folie 26
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28
29 Folie 29 Vielen Dank für die Zeit! Alles Gute!
Text und Redaktion: BMLFUW/Abt. II/3 Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern und Benachteiligte Gebiete, Biologische Landwirtschaft;
GAP-Vorschusszahlungen Herbst 2015 Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WAsserWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien bmlfuw.gv.at Text und Redaktion: BMLFUW/Abt.
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