Die langen Linien der gemeinsamen EU-Agrarpolitik

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1 Die langen Linien der gemeinsamen EU-Agrarpolitik Symposium: Landleben 2025 lebenswert? Fachschule Edelhof 17. Februar 2012 Ignaz Knöbl BMLFUW Abteilung II 6 ignaz.knoebl@lebensministerium.at Seite

2 Was Sie erwartet 1. Eine gemeinsame Politik von Anfang an 2. Wie sich Österreich im Rahmen der GAP behauptet 3. Die Vorschläge für Seite

3 1. Eine gemeinsame Politik von Anfang an Seite

4 Die Ziele der GAP seit 1957 Die Produktivität zu steigern (technischer Fortschritt, Rationalisierung u. bestmöglicher Einsatz der Produktionsfaktoren) Auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten (Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der Bauern) Die Märkte zu stabilisieren (unabhängig von den Preis- und Ernteschwankungen auf den Weltmärkten) Die Versorgung sicherzustellen Für angemessene Verbraucherpreise zu sorgen Seite

5 Die gemeinsame Agrarpolitik startete in Stresa 1958 Agrarminister berieten in der Konferenz von Stresa die Grundzüge einer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Einigung darauf, anstelle der einzelstaatlichen Agrarmarktordnungen gemeinsame Marktorganisationen aufzubauen 3 Grundsätze wurden dafür formuliert -Einheit des Agrarmarktes -Gemeinschaftspräferenz -Finanzielle Solidarität Leitbild der GAP war damals der bäuerliche Familienbetrieb Seite

6 1962 gilt als eigentliche Geburtsstunde der GAP daher 2012: 50 Jahre GAP Warum? Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft EAGFL wird als ein gemeinsames solidarisches Finanzierungsinstrument errichtet Eigentlicher Beginn des Aufbaus der Marktorganisationen, die bis 1968 im Prinzip abgeschlossen waren - unter dem Gründungs-Agrarkommissar Sicco Mansholt Teilung des EAGFL in eine Abteilung Garantie und in eine Abteilung Ausrichtung im Jahr 1964 EAGFL-G Finanzierung der Agrarmarktpolitik zu 100 % EAGFL-A Kofinanzierung von agrarstrukturpolitischen Maßnahmen ursprüngliches ambitiöses Ziel: EAGFL-A sollte mit einem Drittel der gesamten Fondsmittel bedacht werden = früher Vorläufer der Ländlichen Einwicklung Seite

7 Die weiteren wichtigsten Stationen in der Entwicklung der GAP 1968: Mansholt-Plan - Förderung nur von möglichst effizienten Strukturen forcierter Strukturwandel 1972: die ersten strukturpolitischen EG-Förderrichtlinien -Modernisierung (Investitionsförderung f. ldw. Betriebe) -Bildung und Beratung -Vorruhestand 1975: Bergbauernrichtlinie Abgrenzung von Berg- und sonstigen benachteiligten Gebieten und Einführung der Ausgleichszulage für die Betriebe in diesen Gebieten (= erste Direktzahlung im Rahmen der GAP) 1985: Zusammenfassung der Agrarstrukturförderungsrichtlinien in der Effizienzverordnung u. Konzentration der Investitionsförderung auf entwicklungsfähige Haupterwerbs-Familienbetriebe Seite

8 Vom Mangel zum Überschuss 1988: Einführung der Agrarleitlinie (74% des jährlichen BSP-Wachstums) zur Begrenzung der Agrarausgaben, weil aus der Unterversorgung Überschüsse geworden sind und die Kosten der GAP für die Verwertung dieser Überschüsse explodiert sind - gleichzeitig wurden alternative Politikansätze, die zu einer Angebotsverringerung führen sollten, aufgegriffen u. in die EU-Agrarstrukturpolitik eingeführt: -Flächenstillegung -Extensivierung der Erzeugung -Umstellung der Erzeugung Als weitere Flankierung zu den Preissenkungen wurde die Vorruhestandsregelung reformiert (abgegebene Flächen sollten auch aus der Produktion genommen werden) und 1989: eine direkte Einkommensbeihilfe zur Abdeckung von besonders hohen Einkommensverlusten (Gesamtfamilieneinkommen unter 70 % des nationalen BIP/Erwerbstätigen) aus den Preissenkungen wird eingeführt PLE Seite

9 Neuorientierung der GAP 1991: Kommission plant eine grundlegende Agrarreform Bisherige Maßnahmen waren nicht ausreichend Integration von Umweltschutzaspekten Erhaltung einer ausreichender Zahl von Landwirten wegen der jahrhundertealten europäischen Kulturlandschaft (Memorandum der Kommission) 1992: MacSharry-Reform drastische Absenkung der Interventionspreise und direkter Einkommensausgleich mittels gekoppelter Prämien und als Ergänzung folgende flankierende Maßnahmen - Agrarumwelt - Aufforstung landw. Flächen - Vorruhestand Diese Reform ist bis jetzt die Grundlage aller nachfolgenden EU- Agrarreformen (GAP wird ökosozial Hoffnung der österreichischen Landwirtschaft für die Beitrittsverhandlungen!) Seite

10 Die Neuordnung der Strukturfonds EG verordnet sich in der zweiten Hälfte der 80er Jahre das politische Projekt Vollendung des Binnenmarktes bis Europäische Einheitliche Akte sieht den Aufbau einer gemeinschaftlichen Struktur- und Regionalpolitik vor, um die Entwicklungsgefälle innerhalb der 12er Gemeinschaft zu abzubauen, daher Reform der Strukturfonds und Verdoppelung der dafür verfügbaren Gemeinschaftsmittel zwischen 1989 und EFRE -ESF -EAGFL-A Festlegung von vorrangigen horizontalen und gebietsbezogenen Förderungszielen und Ausweisung von besonders entwicklungs-bedürftigen Fördergebieten -Zielgebiet 1 -Regionen mit generellen Entwicklungsrückstand -Zielgebiet 2 Regionen mit alten Industrien -Zielgebiet 5b ländliche Gebiete Seite

11 Was hat die Strukturfondsneuordnung mit der GAP zu tun das Ziel 5 Strukturfondsperiode 1989 bis a Förderung der beschleunigten Anpassung der Agrarstrukturen -5b Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Ziel 5a = Fortsetzung der horizontalen Agrarstrukturpolitik, die 1964 begonnen wurde - Ziel 5b war neu und begrenzt auf besonders entwicklungsschwache ländliche Gebiete unter Einsatz aller Strukturfonds sollte eine integrierte alle Wirtschaftsbereiche einschließende Entwicklung erfolgen - Gemeinschaftsinitiative LEADER I erfolgte zudem eine Öffnung der auf die Entwicklung der Agrarstrukturen fokussierten Effizienzverordnung hin zu Diversifizierungsaktivitäten in Tourismus u. Handwerk Strukturfondsperiode 1994 bis Beide Teilziele unter einem Dach: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums: -a) durch beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der GAP -b) durch Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete Flankierenden Maßnahmen der GAP verblieben im EAGFL-G, der andere Teil wurde zum Bestandteil der Strukturfondspolitik u. unterlag nicht der Agrarleitlinie Seite

12 Fischler`s Initiativen für den ländlichen Raum 1996: Konferenz von Cork: Plädoyer für eine Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen der GAP 1997: Agenda 2000 für die Periode die strukturpolitischen Vorschläge der Regionalpolitik-Kommissarin Wulff-Mathis - Einschneidende Reduktion der Strukturfondsziele auf 3 und Konzentration der Strukturfondsmittel auf die Ziel 1-Gebiete. - Die Ziele 5a und 5b werden gestrichen - statt 5b ein neues Ziel 2 - Entdeckung der Städte als Zielgebiet für die strukturelle Entwicklung - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums würde nur in den Ziel 1 Gebieten möglich sein und in allen anderen Bereichen in diesem Politikbereich unter dem Rost fallen - Von der Vielzahl der Gemeinschaftsinitiativen soll die bisherige Gemeinschaftsinitiative LEADER II als LEADER+ erhalten bleiben - Die finanzielle Wachstumsphase der Strukturpolitik war damit (unter anderem auch wegen der Mastricht-Kriterien) zu Ende Seite

13 Agenda 2000 die GAP-Vorschläge von Agrarkommissär Fischler - Notwendigkeit der Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen der GAP wird gem. der Erklärung von Cork bekräftigt - Die horizontalen Agrarstrukturförderungsmaßnahmen (bisheriges Ziel 5a) werden in Zukunft nicht mehr als Strukturfondsmittel sondern im Rahmen der GAP aus dem EAGFL-G finanziert werden - Neugestaltung der AZ (flexible Festsetzung der ha-prämien ermöglichte zielgerechtete Förderung der kleineren Betriebe und der Betriebe mit großer Erschwernis) u. Investitionsförderung (Berücksichtigung auch der Nebenerwerbsbetriebe im LE- Programm) - Die bisherigen EAGFL-A-kofinanzierten 5b-Maßnahmen werden ebenfalls in den EAGFL-G übernommen und sind horizontal umsetzbar - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums wird damit zur 2. Säule der GAP und koppelt sich von der EU-Strukturfondspolitik ab Seite

14 2003: Franz Fischler`s GAP-Reform -Im Grundsatz Entkoppelung der Direktzahlungen bei freier Modellwahl durch MS (historisches Modell oder Regionalmodell) -Gekoppelte Prämien bei sensiblen Produkten in einem untergeordneten finanziellen Umfang weiterhin zulässig -Cross compliance und GLÖZ als Voraussetzung für die Prämiengewährung -Modulation der 1. Säule (ab DZ) zur Verstärkung der Mittel für die 2. Säule (Österreich ist dabei Nettogewinner ) Fischler`s Vorschlag LE-Politik für die Periode Auf der Konferenz von Salzburg 2003 werden die Grundzüge vorgestellt -ELER anstelle von EAGFL-G und EAGFL-A -Die Ländliche Entwicklung ist damit in einem Paket mit einheitlichen Finanz-, Kontroll-, Monitoring- und Evaluierungsbestimmungen vereinigt -3 Ziele und 4 Schwerpunkte mit Mindestdotierungen -Kommission hat beschlossen, EU-Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds nicht mehr vorzuschlagen Erhaltung des Leader-Ansatzes als LE-Programmbestandteil (Schwerpunkt 4) Seite

15 Die Entwicklung nach Fischler 2007/2008: Gesundheitsüberprüfung der GAP ( Health Check der GAP) - Zusätzliche Modulation zugunsten der LE - Neue Herausforderungen, die in den LE Programmen vorzusehen sind - Klimawandel - Erneuerbare Energien - Wassermanagement - Biodiversität - Anpassung an die neue Situation bei der Milch nach Innovation im Zusammenhang mit den neuen Herausforderungen 2008: Europäisches Konjunkturpaket - Europäische Rat verstärkt auf Vorschlag der Kommission die LE mit 1 Mrd. EUR für den Breitbandausbau im ländlichen Raum - Agrarminister erreichen, dass diese 1 Mrd. nicht nur für Breitband, sondern für alle neuen Herausforderungen des HC eingesetzt werden dürfen Seite

16 Veränderung der GAP Ausgaben im Zuge der Reformen billion % GDP EU-10 EU-12 EU-15 EU-25 EU-27 0,7% 0,6% 0,5% 0,4% 0,3% 0,2% 0,1% 0,0% Exportstützung andere Marktmaßnahmen gekoppelte Direktzahlungen entkoppelte Direktzahlungen Ländliche Entwicklung % vom EU BIP Source: European Commission - DG Agriculture and Rural Development Zu Preisen von 2007 Seite

17 1. Eine gemeinsame Politik von Anfang an 2. Wie sich Österreich in der GAP behauptet 3. Die Vorschläge für Seite

18 Die Situation bei den Beitrittsverhandlungen bzw. Österreichs Besitzstand, den es zu verteidigen galt Eine im Vergleich mit den 12 alten MS wenig intensive Produktion auch wegen der natürlichen Bedingungen daher relativ geringe Referenzmengen für die Produktions- und Prämienrechte im Rahmen der EU-Agrarmarktpolitik Hier war Österreich im Vergleich zu den alten MS beim Beitritt strukturell benachteiligt Ein großes Berggebiet mit betriebsbezogener Ausweisung der Bergbauernbetriebe EU-Regime lässt nur Ausweisung zu, die geschlossene Gebiete ergibt. Sonstige benachteiligte Gebiete im Grenzgebiet zum Osten Eine Bergbauernförderung (Bergbauernzuschuss), die die kleinen Betriebe bevorzugte + Bewirtschaftungsprämien u. Alpungsprämien der Bundesländer Eine Investitionsförderung, die den NEW-Bauern genauso offen stand Eine Reihe von umweltbezogenen Maßnahmen als konkrete Umsetzung der ökosozialen Agrarpolitik (Fruchtfolgeförderung, Extensivierungsprogramme, Bio-Landbau-Förderung, Kulturlandschaftsprogramme u. Naturschutzförderungen der Länder) Seite

19 Das Verhandlungsergebnis EU-konforme Abgrenzung der Berg- u. benachteiligten Gebiete, die in zwei Abgrenzungsrunden ein befriedigendes Ergebnis erbracht hat 10jähriger Verlustausgleich mit nationalen Mittel für Betriebe, die bei der EU-Ausgleichszulage für Berg- u. benachteiligte Gebiete eine geringere Förderung als vor dem Beitritt bekommen hätten Ratschlag bei der Investitionsförderung nicht die österr. stat. NEW- Definition verwenden, sondern den faktischen Betriebsführer als Haupterwerbslandwirt anzuerkennen Burgenland als Ziel 1 Gebiet und eine überdurchschnittlich große 5b- Gebietskulisse (29 % Einwohner auf 60 % der Fläche) EU-Strukturfondsmittel wurden entsprechend dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand zugeteilt. Zuweisung dieser Mittel erfolgt durch den MS EAGFL-A-Anteil in Ö: 40 % (EU: 16 %) 175 Mio ECU/Jahr vertraglich für Agrarumweltmaßnahmen erreicht Seite

20 Degressive Ausgleichszahlungen für die ersten 4 Jahre nach Beitritt zur Abfederung der beitrittsbedingten Preisverluste 1997: der Betrag von 175 Mio ECU für Agrarumwelt kann aufgrund des österreichischen Bedarfs und der wenig erfolgreichen Umsetzung in anderen Ländern auf rd. 250 Mio ECU aufgestockt werden Finanzzuteilung für die Periode ,6 % der für die LE vorgesehenen EAGFL-G-Mittel von EU-15 Nationale Beihilfe wird durch die Neugestaltung der Ausgleichszulage 2001 obsolet Ab 2005: Österreich ist bei der Modulation der Fischler-GAP-Reform Nettogewinner Finanzzuteilung für die Periode ,4 % von EU-27 Seite

21 67 % der LF Seite

22 Entwicklung der Ausgleichszulage Bergbauernförderung 300 Mio EUR % 80% % % 50 20% % Betriebe AZ-Flächen AZ-Betrag Bergebiet sonstiges kleines Gebiet Seite

23 Abgeltung der Agrarumweltleistungen Entwicklung in Mio Betriebe mit 2,6 Mio. ha LF (= 83%) inkl. Almen 2,2 Mio ha ohne Almen (=89%) Maßnahmen Summe v. B u. L opt. geschätzt Seite

24 ELER-Mittel Mill Insg. 97,8 Milliarden Polen Italien Deutschland Spanien Rumänien 4,026 Milliarden = 4,4 % der EU-Mittel Frankreich Portugal Österreich Ungarn Griechenland Tschechische Rep. Irland Bulgarien Finnland Slowakei Vereinigtes Konigreich Schweden Litauen Lettland Slowenien Estland Niederlande Dänemark Belgien Zypern Luxemburg Malta Seite

25 Österreichs Programm Ländliche Entwicklung öffentliche Mittel nach Health Check: 8.018,9 Mio EUR Kein MS hat Agrarumweltprogramm, welches rd. 90 % der ldw. Flächen unter Vertrag hat Niemand hat mehr Bio-Anteil ÖPUL 46% Benachteiligte Gebiete 25% Kaum ein anderes Land gibt mehr Geld für seine Bauern in den benachteiligten Gebieten aus Niemand hat ein Erschwernisbewertungssystem wie den BHK Agrarsektor 13% Forst 2% Leader 5% Achse 3: 7% Achse 3 7% Seite

26 1. GAP Säule in Österreich (Jahr 2010) Erzeugergemeinschaft; 8,3 Beihilfen im Weinbau; 10,9 Ausfuhrerstattungen 5,5 Sonstiges 13,3 Tierprämien 101,2 Betriebsprämie 634,5 Beträge in Mio EUR Summe: 782,1 Seite

27 1. und 2. Säule der GAP im österreichischen Förderbudget insges. 2010: Mio öff. Mittel dv. EU: Mio 1. Säule 1% 25% 582 Mio 33% EU 782 Mio 2. Säule 16% 25% Nationale Ko-finanzierung des Programms (589 Mio ) u. nationale Maßnahmen (373,85 Mio ) dv. 262,24 LE-Maßnahmen Seite

28 Die Bedeutung der Direktzahlungen der beiden Säulen für die Einkommensbildung (2009) in EUR Ausgleichszulage Agrarumwelt Säule alle Betriebe Nicht- Bergbauern Bergbauern Quelle: Durchschnitt der Testbetriebe für den Grünen Bericht Seite

29 1. Eine gemeinsame Politik von Anfang an 2. Wie sich Österreich in der GAP behauptet 3. Die Vorschläge für Seite

30 Warum Diskussion um die Zeit nach 2013? Neue Finanzperiode Alle EU-Politiken stehen auf dem Prüfstand GAP die einzige voll vergemeinschaftete Politik Alle Politiken müssen zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 beitragen Volle Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Entscheidung über die GAP Entscheidung über einen neuen Finanzrahmen der EU vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanz- und Budgetkrise Seite

31 GAP Herausforderungen im Hinblick auf Europa 2020 (gem. Optionenpapier) - Wirtschaftliche Herausforderungen Langfristige Gewährleistung der Ernährungssicherheit Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft Bewältigung von Globalisierung u. damit einhergehende Preisvolatilitäten - Umweltherausforderungen Emissionen von Treibhausgasen - Klimawandel Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Luft oder Böden Bewahrung der Lebensräume und Artenvielfalt - Gebietsbezogene ( territoriale ) Herausforderungen Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete, Vielfalt der Landwirtschaft in der EU Seite

32 Vorschlag der Kommission für den EU-Haushalt Veränderungen zu vom in konstanten Preisen 2011 Rubrik 5: Verwaltung Rubrik 1: Nachhaltiges Wachstum (Kohäsion und Wettbewerbsfähigkeit) Mrd. Rubrik 2: Direktzahlungen und Marktbezogene Maßnahmen Rubrik 3: Unionsbürgerschaft, Sicherheit und Justiz Rubrik 2: Ländliche Entwicklung Quelle: Präsentation EK, Kommissar Ciolos im EP, KW 28, 2011 Rubrik 4: Globales Europa Seite

33 Mehrjähriger Finanzrahmen und GAP Real Minus 10,8 % Nominal Freezing in des GAP Budgets Seite

34 Vorschlag der Kommission Fragen des Kommissars an die Öffentlichkeit zur Zukunft der GAP Optionenpapier (2009) Weitere öffentliche Konsultation und Politikfolgenabschätzung Verordnungsvorschläge der Kommission (12. Oktober 2011) -Vorschlag zur ländlichen Entwicklung -Vorschlag zur Neugestaltung der Direktzahlungen -Vorschlag für eine horizontale Verordnung Seite

35 Neue Architektur der 1. Säule der GAP Nationale Obergrenze für Österreich 707 Mio. Euro (-1,1%) Greening -7 % ökologische Ausgleichsflächen (Stilllegung) -Fruchtfolge mit 3 Gliedern -Betriebsbezogenes Umbruchsverbot -Biobetriebe erfüllen Greeningauflagen per se Prämienberechnung neu bezogen auf nationale Obergrenze -30 % für Ökologisierungsprämie -Bis zu 2 % für Junglandwirte -Bis zu 10 % für Kleinlandwirte -Bis zu 10 % gekoppelte Zahlungen weiterhin zulässig -Was von der nationalen Obergrenze dann noch vorhanden ist, ergibt die Basisprämie Definition des Aktiven Landwirts (nur für Betriebe mit mehr als DZ) Kappung ab Umstieg vom historischen Modell zum Regionalmodell bis 2019 Seite

36 Vorgeschlagene Rechtstexte ländliche Entwicklung Paket GAP 2020 ELER-Verordnung Verordnung zu Finanzierung, Verwaltung und Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik Paket Kohäsionspolitik allgemeine Strukturfondsverordnung GSR-VO Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE, den Europäischen Sozialfonds ESF, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF Seite

37 Die ländliche Entwicklung im neuen Rahmen Europa 2020 Strategie Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR) Nationaler Partnerschaftsvertrag Ländliche Entwicklung ELER Andere GSR Fonds (EFRE, ESF, Koh.fonds, EFF) Programm zur ländlichen Entwicklung Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Themen Programme der Strukturfonds Seite

38 Strategische Ausrichtung der neuen Ländlichen Entwicklung 3 Ziele Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft (Innovation, Umstrukturierung und Ressourceneffizienz) Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Umwelt- und Landschaftspflege, Anpassung an den Klimawandel und Erhaltung der Produktionskapazität des Bodens) Ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Regionen (Kapazitätenaufbau, Verbesserung der Lebensbedingungen, Verbesserung der Verbindungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten Seite

39 Strategische Ausrichtung der neuen Ländlichen Entwicklung 6 Prioritäten Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- u. Forstwirtschaft Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von landwirtschaftlichen Betrieben und der Rentabilität Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette und Förderung des Risikomanagements in der Landwirtschaft Wiederherstellung und Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme Förderung der Ressourceneffizienz u. Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- u. Forstsektor beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen u. klimaresistenten Wirtschaft Förderung der sozialen Eingliederung der Armutsbekämpfung u. der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten Seite

40 Die vorgeschlagenen Maßnahmen (1) In Klammer die Artikelnummer des Kommissionsvorschlags Wissenstransfer und Informationsaktionen (Art. 15) Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste (Art. 16) Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Investitionen in materielle Vermögenswerte (Art. 18) Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landw. Produktionspotential u. vorbeugende Aktionen (Art. 19) Entwicklung landwirts. Betriebe u. sonstiger Unternehmen (Art. 20) Basisdienstleistungen und Dorferneuerung (Art. 21) Forstmaßnahmen (Art ) Gründung von Erzeugergruppierungen in der Land- u. Forstwirtschaft (Art. 28) Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Art. 29) Ökologischer/biologischer Landbau (Art. 30) Seite

41 Die vorgeschlagenen Maßnahmen (2) Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Art. 32) Tierschutz (Art. 34) Waldumwelt- u. Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (Art. 35) Zusammenarbeit (Art. 36) Risikomanagement (Art. 37) Ernte-. Tier- und Pflanzenversicherung (Art. 38) Fonds auf Gegenseitigkeit für Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten und Umweltvorfälle (Art. 39) Einkommensstabilisierungsinstrument (Art. 40) Lokale Aktionsgruppen LEADER (Art ) Technische Hilfe u. Vernetzung (Art ) Europäische Innovationspartnerschaft Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (Art ) Seite

42 Finanzierung der Ländlichen Entwicklung Mittelaufteilung auf Mitgliedsstaaten Mittelaufteilung auf MS erfolgt mit Durchführungsrechtsakt der EK, unter Berücksichtigung von: Objektiven Kriterien im Zusammenhang mit den Politikzielen Früherer Gebarung historische Leistung Objektive Kriterien werden sich auf die Zielsetzungen der LE-Politik beziehen Politikfolgenabschätzung stellt 3 verschiedene Varianten dar: Variante mit etwa Halbierung des Anteils Österreichs (ausschließliche Verwendung von objektiven Kriterien Variante mit 50 % Anwendung objektiver Kriterien, 50 % Anwendung nach historischer Gebarung Tunnelvariante kein MS darf mehr als 110 % bzw. soll weniger als 90 % des Niveaus von 2013 erreichen Seite

43 Finanzierung der Ländlichen Entwicklung - Kofinanzierung Kofinanzierung für 85 % in weniger entwickelten Regionen (früher: Ziel 1-Gebiete) 50 % in den übrigen Regionen Für die Maßnahmen Wissenstransfer, Erzeugerorganisationen, Kooperation und Leader: 90 bzw. 80 % Einsatz der Mittel aus progressiver Kürzung der DZ: 100 % EU-Finanzierung für Vorhaben mit bedeutendem Beitrag zur Innovation, einschließlich Klimawandel Umschichtung von bis zu 5 % des Betrages der 1. Säule in die 2. Säule möglich Mindestens 25 % der ELER-Mittel für Klimawandel-relevante Maßnahmen und Landbewirtschaftungsaktivitäten Mindestens 5 % Umsetzung über die Leader-Methode Seite

44 Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete > Neuabgrenzung sonstiges benachteiligtes Gebiete anhand biophysikalischer Indikatoren; mindestens 66 % der LN einer Gemeinde müssen mindestens eines der 8 Kriterien erfüllen Degressive Zahlungen bis 2017 möglich für Gebiete, die durch Neuabgrenzung ihren Status als benachteiligtes Gebiet verlieren Keine Differenzierung nach Betriebsart (Tierhalter/Nicht-Tierhalter) möglich Prämienberechnung neu: Kalkulation der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste Prämienobergrenzen 250 EUR/ha wie bisher in Berggebieten jetzt neu 300 EUR/ha höhere Prämien nur mehr in begründeten Ausnahmefällen möglich - statt wie es jetzt unter Einhaltung der Obergrenze im österreichweiten Durchschnitt ohne weitere bürokratische Begründung zulässig ist, über die Obergrenze liegende Prämien zu gewähren Seite

45 Zusammenfassung Diese Vorschläge werden nun seit November 2011 auf den verschiedenen Ebenen verhandelt Mit einer Beschlussfassung ist nicht vor Mitte 2013 zu rechnen Die große Unbekannte ist dabei, wann sich die Staats- und Regierungschefs mit dem EP über das Budget einigen Was die LE betrifft, können wir bezüglich der zukünftigen Finanzausstattung guter Hoffnung sein es deutet vieles darauf hin, dass es zwar nicht mehr, aber auch nicht dramatisch weniger wird Die Programmplanung muss parallel zu den Verhandlungen stattfinden, damit eine Einreichung noch vor dem möglich ist Aus bürokratischer Sicht wird dieser Prozess noch viel anspruchsvoller und aufwändiger wie werden versuchen Sie als Bäuerinnen und Bauern möglichst davor zu bewahren Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Seite

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