Stand: 18. Juni Steuerreform 2015/2016
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1 Stand: 18. Juni 2015 Steuerreform 2015/2016
2 Themenüberblick Änderungen und Neuerungen in der Einkommensteuer Erhöhung der KEST und Immo-EST Neues in der Unternehmensbesteuerung Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug Änderungen der Grunderwerbsteuer Bankenpaket Crowdfunding Exkurs: Sozialversicherung Inkrafttreten
3 Einkommensteuer Entlastungen im Bereich der Einkommensteuer Neuer Tarif ab % 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% aktueller Tarif künftiger Tarif
4 Einkommensteuer Aktuelle Tarifstufen Neue Tarifstufen Über Bis Steuersatz ,00% ,50% ,21% ,00% Über Bis Steuersatz ,00% ,00% ,00% ,00% ,00% ,00% 1 Mio. Befristet auf 5 Jahre 55,00% Statt bisher 3 Tarifstufen nun 6 Tarifstufen
5 Einkommensteuer Entlastungen aufgrund der Tarifänderung Brutto (monatlich) Entlastung (jährlich) Entlastung % % % % % % % % % Brutto (monatlich) Entlastung (jährlich) Entlastung % % % % % % % % %
6 Einkommensteuer Anpassung der Steuerbefreiung 3 EStG zur Harmonisierung der BMGL mit dem ASVG Leistungen für Gesundheitsförderung und prävention Jubiläumsgeschenke bis 186,00 Mitarbeiterbeteiligungen jetzt bis 3.000,00 statt 1.460,00 Begräbnis für AN + engste Angehörige AG-Darlehen und Gehaltsvorschüsse bis 7.300,00 Mitarbeiterrabatte (10% vom Endpreis für fremde Endverbraucher, max. 500/Jahr)
7 Einkommensteuer Änderung der Betriebsausgaben Verteilung der Instandsetzung für Wohnzwecke auf 15 Jahre (bisher 10 Jahre) Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie entfallen Forschungsprämie steigt von 10% auf 12% Meldepflicht von Spenden, Kirchenbeitrag und Weiterversicherungen
8 Einkommensteuer Neuregelungen bei den Sonderausgaben und Absetzbeträgen Absetzbarkeit von Zusatzversicherungen und Kosten für Wohnraumschaffung nur noch 5 Jahre bei Verträgen, die vor dem unterzeichnet wurden bzw Spatenstich vor dem Erhöhungsbetrag der Sonderausgaben für Kinder entfällt Verluste von EA-Rechnern ab 2013 zeitlich unbefristet vortragsfähig
9 Einkommensteuer Neuregelungen bei den Sonderausgaben und Absetzbeträgen Erhöhung der Negativsteuer 50% der SV-Beiträge (bisher nur 10%) max. 400,00 für Geringverdiener max. 500,00 für Pendler max. 110,00 für Kleinpensionisten (erstmalig) 2015: bereits Verdoppelung von 110,00 auf 220,00 (Pensionisten 55,00) für Geringverdiener: ab automatisch Arbeitnehmerveranlagung Arbeitnehmerabsetzbetrag fließt in den Verkehrsabsetzbetrag ein Erhöhung auf 400,00
10 Einkommensteuer Familienentlastung Erhöhung des Kinderfreibetrages von 220,00 auf 440,00 Bei Absetzung durch beide Elternteile jeweils 300,00 Antragslose Familienbeihilfe
11 Einkommensteuer Sonstige Änderungen Neue Abschreibung bei Betriebsgebäuden Einheitlicher AfA-Satz von 2,5% p.a. Betriebsgebäude für Wohnzwecke 1,5% p.a. Private Mietgebäude: Änderung des Grund und Boden-Anteils statt bisher 20/80 nun 40/60 soweit nicht durch Gutachten anders festlegbar Änderungen auch für bereits bestehende Gebäudevermietungen Verlängerung der Verteilungsfrist für Instandsetzung und nicht regelmäßige Instandhaltung 15 Jahre (bislang 10 Jahre) im Betriebs- und Privatvermögen im Privatvermögen auch für nicht regelmäßigen Instandhaltungsaufwand
12 Erhöhung der Immo-EST Erhöhung Steuersatz von 25% auf 30% Umwidmung 18% statt 15%; Altfälle 4,2% statt 3,5% Grundstücksveräußerungen von Körperschaften werden weiterhin mit 25% KÖST besteuert Regelbesteuerungsoption, falls 30% abgeführt wurden Ausnahme des besonderen Steuersatzes des 30a Abs 3 bleibt bestehen (Grundstücke im Umlaufvermögen, überwiegend gewerbliche Überlassung) Abschaffung des Inflationsabschlags
13 Erhöhung der Immo-EST Änderungen der Verlustverrechnung bei Grundstücksveräußerungen Betrieblicher Bereich Wie bisher mit positiven Einkünften aus Veräußerungen oder Zuschreibungen von Grundstücken verrechenbar NEU: verbleibender Verlust kann nun zu 60% statt 50% mit anderen Einkünften verrechnet werden Außerbetrieblicher Bereich Gesamtverluste von Grundstücken innerhalb eines Kalenderjahres können zu 60% mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verrechnet werden. Verteilung der 60% auf 15 Jahre oder Sofortabsetzung auf Antrag.
14 Erhöhung der KEST Bankeinlagen und sonstige Forderungen an Kreditinstitute weiterhin mit 25% Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen sind mit 27,5% zu besteuern insbesondere Gewinnausschüttungen, Aktien, Anleihen, GmbH-Anteile, Zuwendungen aus einer Privatstiftung Negativer Überhang aus Verlustverrechnung kann zu 55% ausgeglichen werden (bisher nur zu 50%) Vereinfachungsmöglichkeiten für Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Körperschaften nur 25%, sonst Regelbesteuerungsoption
15 Unternehmensbesteuerung Auswirkung der KEST-Erhöhung auf die Steuerbelastung von Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaften Einzelunternehmen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften jetzt steuerlich wieder attraktiver Steuerbelastung für Gewinn aus Kapitalgesellschaften erhöht sich von 43,75% auf 45,625%
16 Unternehmensbesteuerung Kapitalgesellschaften erst ab einem Gewinn von vorteilhafter 50,00% 45,00% 40,00% 35,00% 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00% Steuersatz EU nach GFB Steuersatz Gewinnausschüttng Steuersatz Thesaurierend Berechnung unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages, aber Außerachtlassung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages.
17 Unternehmensbesteuerung Einlagenrückzahlung Gravierende Änderungen Neues Evidenzkonto Finanzierung Außenfinanzierung Innenfinanzierung Fremdfinanzierung zb Kreditfinanzierung zb Finanzierung aus Rückstellungen Eigenfinanzierung zb Kapitalerhöhung, Agio, Kapitalrücklagen zb Gewinnrücklagen, thesaurierte Gewinne
18 Unternehmensbesteuerung Einschränkung von gewerblichen Verlustmodellen NEU: 23a EStG Verlustberücksichtigung soll stärker von einer echten unternehmerischen Betätigung oder der Übernahme einer unbeschränkten Haftung abhängig gemacht werden. In erster Linie sind Kommanditisten und atypische Gesellschafter betroffen. Nicht berücksichtigbare Verluste gehen auf Wartetaste
19 Unternehmensbesteuerung Neuerungen bei der Umsatzsteuer Anhebung des ermäßigten Steuersatzes auf 13%: Lebende Tiere Pflanzen Dünge- und Futtermittel Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten Hotelbeherbergung etc. Künstlerumsätze Eintritt in Schwimmbäder, Museen, Kinos, Parks und Zoo etc. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen (soweit nicht befreit) Sportveranstaltungen Jugendbetreuung Ab-Hof-Verkauf von Wein Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10% bleibt bei Lebensmitteln, Mieten, Medikamenten, Büchern und Zeitschriften erhalten!
20 Unternehmensbesteuerung Neuerungen bei der Umsatzsteuer Keine Vorsteuerpauschale mehr bei Buchführungspflicht oder freiwilliger Buchführung Erweiterung Vorsteuerabzug für elektrische und elektrohydraulische Fahrzeuge (Luxusgrenzen ,00 & ,00)
21 Unternehmensbesteuerung Höhere Besteuerung der Firmen-PKWs Änderung des Sachbezugs Neuer Sachbezug 2% der Anschaffungskosten (bisher 1,5%) Maximal EUR 960,00 Bei schadstoffarmen PKWs nur 1,5% (CO 2 Ausstoß bis 120g/km, jährlich um 4g/km abfallend bis 2020) Für Fahrzeuge mit Elektromotor muss kein Sachbezug angesetzt werden
22 Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug Registrierkassenpflicht Elektronische Aufzeichnungsverpflichtung überwiegend Barumsätze (auch Bankomat und Kreditkartenzahlung) Jahresumsatz von min ,00 je Betrieb "Kalte-Hände-Umsätze" bis Jahresumsatz ,00: mittels Kassasturz Mobile Berufsgruppen: bis Jahresumsatz ,00: Aufzeichnung mit Paragon und nachträglich in Registrierkasse eintragen Verpflichtende technische Sicherheitsmaßnahmen gegen Manipulation (Sicherungslösung!) erst ab
23 Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug Investitionsbegünstigungen für elektronische Registrierkassen Für Anschaffung und Umrüstung vor dem : Kosten in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar oder Geltendmachung einer Prämie von 200,00
24 Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug Belegerteilungsverpflichtung Ab 2016 bei Barzahlung (Bankomat und Kreditkartenzahlung gilt als Barzahlung) Der Leistungsempfänger hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen (keine Sanktion geplant!).
25 Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug Betrugsbekämpfung im Baugewerbe Abzugsverbot bei Barzahlungen für Bauleistungen über 500,00 Arbeitslöhne dürfen nicht mehr bar ausbezahlt werden (gilt auch als Finanzordnungswidrigkeit)
26 Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug Änderung im Finanzstrafgesetz und der Bundesabgabenordnung Zur Betrugsbekämpfung werden neben Änderungen der BAO (Belegerteilungspflicht, Registrierkassenpflicht) auch Änderungen des FinStrG vorgesehen: Strafbarkeit der fahrlässigen Verkürzungsdelikte erst bei grober Fahrlässigkeit Sanktionen zur systematischen Manipulation automationsunterstützter Aufzeichnungssysteme Grundlagen für Informationsaustausch
27 Änderung der Grunderwerbsteuer Aktuelle Besteuerung Bemessungsgrundlage und Steuersatz ist abhängig von Erwerben innerhalb oder außerhalb des Familienverbandes Familienverband (Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte mit gemeinsamen HWS, Elternteile, Kinder, Enkelkinder, Stief-, Wahl- oder Schwiegerkinder des Übergebers) Innerhalb BMGL= 3-facher Einheitswert Außerhalb BMGL= Gegenleistung, mind. gemeiner Wert Steuersatz 2% Steuersatz 3,5%
28 Änderung der Grunderwerbsteuer Künftige Besteuerung Es gibt keine Unterscheidung mehr nach dem Familienverband, sondern zwischen unentgeltlich oder entgeltlich sowie der Höhe der Gegenleistung. Unentgeltlicher Erwerb Entgeltlicher Erwerb Teilentgeltlicher Erwerb Keine Gegenleistung oder Gegenleistung 30% des Grundstückwerts Gegenleistung > 70% des Grundstückwerts Gegenleistung > 30% und 70% des Grundstückwerts Gegenleistung auch Übernahme von Schulden, Wohnrecht und Fruchtgenuss.
29 Änderung der Grunderwerbsteuer Künftige Besteuerung Entgeltliche Erwerbe und entgeltlicher Teil von teilentgeltlichen Erwerben: 3,5% Unentgeltliche Erwerbe: 0 bis ,5% des Grundstückwerts Über bis ,0% des Grundstückwerts Über ,5% des Grundstückwerts Zusammenrechnung von Erwerben zwischen denselben Personen innerhalb von 5 Jahren von zwei oder mehreren Erwerbsvorgängen eines Grundstückes Steuerzahlung kann auf Antrag auf 5 Jahre verteilt werden.
30 Änderung der Grunderwerbsteuer Begünstigte Betriebsübertragungen aktuell Unentgeltliche Übergaben künftig Unentgeltliche, entgeltliche und teilentgeltliche Übergaben Freibetrag Freibetrag % oder 3,5% Neuer Stufentarif, Deckelung 0,5% des Grundstückwertes Übrige Begünstigungsvoraussetzungen (zb Altersgrenze, Erwerbsunfähigkeit, Behaltedauer) bleiben unverändert.
31 Änderung der Grunderwerbsteuer Befreiung Ehegatten-/Partnerwohnstätten Steuerbefreiung für Anschreiben an die gemeinsame Wohnstätte geht bei Überschreiten von 150 m² nicht mehr verloren - Besteuerung nur für überschreitende m² Steuerbefreiung für Erwerb von Todes wegen für Überlebenden bis 150m² (Hauptwohnsitz)
32 Änderung der Grunderwerbsteuer Beispiel 1 - Vergleich aktuelle und künftige Besteuerung Einfamilienhaus, Linz-Pasching, 80m² Immobilienpreisspiegel (für Berechnung verwendet) Expertenbewertung Grunderwerbsteuer jetzt Einheitswert (10% des VW) Grunderwerbsteuer (2% vom 3-fachen EW) Eintragungsgebühr (1,1% vom 3-fachen EW) 743 Kosten für Schenkung derzeit Grunderwerbsteuer neu Grunderwerbsteuer 0,5% für Eintragungsgebühr (1,1% vom 3-fachen EW) 743 Kosten für Schenkung ab
33 Änderung der Grunderwerbsteuer Beispiel 2 - Vergleich aktuelle und künftige Besteuerung Wohnung, 1090 Wien, 91m² Immobilienpreisspiegel Expertenbewertung (für Berechnung verwendet) Grunderwerbsteuer jetzt Einheitswert (10% des VW) Grunderwerbsteuer (2% vom 3-fachen EW) Eintragungsgebühr (1,1% vom 3-fachen EW) Kosten für Schenkung derzeit Grunderwerbsteuer neu Grunderwerbsteuer 0,5% bis Grunderwerbsteuer 2% von Eintragungsgebühr (1,1% vom 3-fachen EW) Kosten für Schenkung ab
34 Änderung der Grunderwerbsteuer Beispiel 3 - Vergleich aktuelle und künftige Besteuerung Wohnung, 1190 Wien, 140 m² Immobilienpreisspiegel (für Berechnung verwendet) Expertenbewertung Grunderwerbsteuer jetzt Einheitswert (10% des VW) Grunderwerbsteuer (2% vom 3-fachen EW) Eintragungsgebühr (1,1% vom 3-fachen EW) Kosten für Schenkung derzeit Grunderwerbsteuer neu Grunderwerbsteuer 0,5% bis Grunderwerbsteuer 2% von Grunderwerbsteuer 3,5 % von Eintragungsgebühr (1,1% vom 3-fachen EW) Kosten für Schenkung ab
35 Änderung der Grunderwerbsteuer Versteckte Schenkungs- und Erbschaftssteuer?
36 Bankenpaket Wird das Bankgeheimnis nun fallen? Die Änderung des Bankgeheimnisses erfordert Verfassungsmehrheit! Folgen Konteneinsicht welche Möglichkeiten hat die Finanz? Kontenregister über Einlagen, Girokonten, Depots und Bausparprodukte Nach internationalem Vorbild Zur Durchführung von Strafverfahren, Finanzstrafverfahren und zur Erhebung von Abgaben
37 Bankenpaket Folgen Kapitalabfluss-Meldegesetz Kapitalabflüsse ab EUR ,00 von Konten und Depots natürlicher Personen Zusammenrechnung bei mehreren aufeinanderfolgenden Abflüssen bei offenkundigem Zusammenhang! Rückwirkende Meldepflicht! (ab ) Gemeinsames Meldestandard-Gesetz Für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten Mit EU- und Nicht-EU-Ländern
38 Crowdfunding - Gesetz Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) Regelt die Zulässigkeit der Finanzierung durch alternative Finanzierungsinstrumente Soll die Finanzierung von Start-Ups und KMUs erleichtern EUR 5.000,00 Einzelbeschränkung pro Investor und pro Projekt innerhalb eines Jahres Bis EUR ,00 EUR ,00 EUR 1,5 Mio EUR ,00 EUR 5 Mio EUR 1,5 Mio EUR 5 Mio Ab EUR 5 Mio Frei Informationsverpflichtung gemäß AltFG Prospekt light für Aktien und Anleihen (generell) Prospekt light Volle Prospektpflicht
39 Exkurs: Sozialversicherung Entlastungsmaßnahmen für Selbständige im Rahmen der Steuerreform Senkung Mindestbeiträge der Krankenversicherung von 724,02 auf 405,98 ab jährliche Ersparnis 291,96 Absenkung der Mindestbeiträge der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze von bis Im Gegenzug Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage zu jährlicher Erhöhung von 90,00, zusätzlich einmalig 100,00 pro Jahr
40 Inkrafttreten Beschluss Nationalrat am geplant Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten Grundsätzlich ab Ausnahmen: Gesicherte Registrierkassensysteme (erst ab !) Kapitalabflussmeldung (RÜCKWIRKEND ab ) Umsatzsteuer für Beherbergung: Leistungsausführung nach % für Beherbergung und Eintritte: 10% für Leistungen, deren Entgelt bereits bis vollständig vereinnahmt wurde
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42 Quelle: Vortragsunterlagen des Bundesministerium für Finanzen sowie die SWK Nr. 16
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