Fernkurs Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

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2 Inhaltsverzeichnis: Kapitel Vorwort 1. Lehrgangsziele 2. Lehrgangskonzeption 3. Lehrgangsorganisation 3.1 Lehrgangs- und Leistungsumfang 3.2 Termine 3.3 Veranstaltungsort. Lehrgangsinhalte.1 Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.2 Gewerberecht.3 Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes. Bürgerliches Gesetzbuch.5 Straf- und Verfahrensrecht.6 Umgang mit Waffen.7 Unfallverhütungsvorschriften.8 Umgang mit Menschen. Grundzüge der Sicherheitstechnik 5. Formalien 5.1 Lehrgangsveranstalter 5.2 Erwartungen an die Teilnehmer/innen 5.3 Nicht Bearbeitung von Lernbriefen / zeitlicher Ablauf 5. Zahlungsmodalitäten 5.5 Prüfung und Prüfungsgebühr Seite Datum: Version: 1.0 Seite 2 von

3 Vorwort Seit dem Ablauf der Übergangsfrist am darf der Bewachungsgewerbetreibende gemäß 3a GewO grundsätzlich nur noch Angestellte in seinem Bewachungsunternehmen beschäftigen, welche erfolgreich die im Bewachungsgewerbe absolviert haben, insofern diese eine der folgenden Tätigkeiten ausüben sollen: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. Citystreifen, Bahnhofstreifen, etc.) Schutz vor Ladendieben (z. B. Einzelhandelsdetektive) Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Discotheken (z. B. Türsteher ) Von dieser Regelung sind nur Personen befreit, welche mindestens seit dem ununterbrochen im Bewachungsgewerbe arbeiten und bereits bei Dienstantritt erfolgreich am 0-stündigen Unterrichtungsverfahren bei der IHK teilgenommen haben oder bereits seit 16 befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind. Ganz unabhängig davon verlangt auch heute schon eine Vielzahl von Kunden von Sicherheitsunternehmen den Nachweis der erfolgreich abgelegten für Tätigkeiten die gesetzlich eigentlich nicht sachkundepflichtig sind, um einen gewissen Mindestqualitätsstandard zu gewährleisten. Außerdem schließt die die Grundbefähigung nach Ziff..13 der DIN ein. Die erfolgreich abgelegte befreit von der 0-stündigen Pflichtunterweisung für Angestellte sowie von der 80-stündigen Pflichtunterrichtung für Selbstständige und Personen, die mit der Leitung des Bewachungsunternehmens betraut sind. Nach erfolgreich absolvierter sind Sie vielseitiger verwendbar; Sie sichern sich somit eine höchstmögliche Flexibilität und durch die zusätzlich erworbene Qualifikation den eigenen Arbeitsplatz. Weiterhin ist die Sachkundeschulung und die damit verbundene Prüfung die ideale und fast schon zwingende Grundlage für alle weiterführenden Ausbildungen innerhalb der Sicherheitsbranche Datum: Version: 1.0 Seite 3 von

4 1. Lehrgangsziel Das Ziel des Lehrganges soll es sein, die Teilnehmer/innen mit denen für die spätere Tätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen, um sie so optimal auf die gem. 3a GewO durch die IHK vorzubereiten. 2. Lehrgangskonzeption Der Lehrgang Vorbereitung auf die (IHK) ist ideal: - für Berufspraktiker/innen und Seiteneinsteiger/innen (auch ohne Berufsausbildung), die in der Sicherheitswirtschaft arbeiten und einen Schritt nach vorn tun möchten, - für alle, die ganz allgemein in der Sicherheitsbranche tätig sind. Beispielsweise als Wachmann, wenn Sie im Verkehrsdienst Streife gehen, als Bodyguard, als Kontrolleur in Diskotheken, als Fahrer von Werttransporten bzw. Gefahrgütern usw. Dieser Fernkurs vermittelt Ihnen die Kenntnisse, die Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit in der Sicherheitsbranche befähigen. Der Lernstoff entspricht dem Rahmenstoffplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Zusätzlich werden Sie sehr gut auf die IHK-Prüfung vorbereitet. Schritt für Schritt lernen Sie wichtige Arbeitsgebiete und Themen der Sicherheitsbranche kennen. Über die gesamte Lehrgangsdauer betreuen Sie erfahrene Fernlehrer, die Ihre Einsendeaufgaben korrigieren sowie konstruktiv kommentieren und auch Ihre Fachfragen per , Post oder Telefon gern Beantworten. 3. Lehrgangsorganisation 3.1 Lehrgangs- und Leistungsumfang Beginnen können Sie den Lehrgang jeweils zum ersten des Monats. Die Lehrgangsdauer ist auf eine Dauer von zwei Monaten ausgelegt, wobei Sie etwa wöchentlich sechs Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um bis zu zwei Monaten kostenlos überschreiten. Das von uns gelieferte Lehrmaterial umfasst 5 Lehrbriefe, so wie ein Fachbuch zum vertiefenden Lernen. Sie bearbeiten selbstständig nacheinander die Lehrbriefe, die speziell für ein möglichst einfaches Selbstlernen geschrieben wurden. Wir unterstützen Sie dabei mit Tipps zum Fernlernen und der Beantwortung aller auftauchenden Fragen. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, die öffentlich-rechtliche vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen. 3.2 Termine Jeweils zum ersten des Monats. 3.3 Veranstaltungsort Unterrichtsform Fernkurs Persönliche Termine: Schulungszentrum der ADLERWACHE Friedrich-Engels-Str Köln Datum: Version: 1.0 Seite von

5 . Lehrgangsinhalte Nach dem bundeseinheitlichen Rahmenstoffplan für die im Bewachungsgewerbe, beinhaltet der Lehrgang Vorbereitung auf die folgende Themen: 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 2. Gewerberecht 3. Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes. Bürgerliches Gesetzbuch 5. Straf- und Verfahrensrecht 6. Umgang mit Waffen 7. Unfallverhütungsvorschriften 8. Umgang mit Menschen. Grundzüge der Sicherheitstechnik.1 Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Rechtssystem in der BRD (öffentliches/privates Recht) Grundrechte/Rechtsgüter Art. 1, 2, 10, 12, 13, 1, 10 GG Inhalt und Bedeutung Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit Landesrecht zu kommunalen Sicherheit- und Ordnungsbehörden Landesrecht zu Aufgaben der Polizei und Organisation der Polizei Aufgaben und Befugnisse von Bewachungsunternehmen; Gewaltmonopol des Staates Public-Private-Partnership Abgrenzung zum Strafrecht.2 Gewerberecht Voraussetzungen der gewerblichen Bewachungstätigkeit Voraussetzungen für den Einsatz von Personal Differenzierung zwischen und Unterweidung Zulässigkeitskriterien Auskunft aus dem Bundeszentralregister Untersagung der Beschäftigung durch Behörden Kontrollen, Befugnisse der Gewerbeämter Ordnungswidrigkeiten, Folgen aus Verstößen Haftpflichtversicherung und Haftungsbeschränkung Meldepflichten Dienstkleidung Empfangsbescheinigung Ausweis Schild für City Streifen und Diskothekentürsteher Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten Wahrung von Geschäftsgeheimnissen Ordnungswidrigkeiten.3 Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes Datum: Version: 1.0 Seite 5 von

6 Anwendungsbereich BDSG Erweiteter Anwendungsbereich nach 8 BewachV Personenbezogene Daten, informationelle Selbstbestimmung Automatisierte Verarbeitung, nicht automatisierte Datei Zulässigkeit der Verarbeitung, Nutzung und Erhebung nach den, 28 und 2 BDSG Datenvermeidung und -sparsamkeit Rechte von Betroffenen nach 6 BDSG Meldepflicht, Vorabkontrolle, Dokumentation gem. 33, 3 BDSG Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde Technische/organisatorische Maßnahmen Datengeheimnis gem. 5 BDSG Schadenersatz gem. 7 BDSG Bußgeld/Strafvorschriften gem. 3, BDSG und 201, 202, 202a StGB. Bürgerliches Gesetzbuch Unterschied von Eigentum und Besitz, Besitzdiener, Hausrecht, Durchsetzung des Hausrechts, Selbsthilfe des Besitzers/Besitzdieners, verbotene Eigenmacht ( 03, 85, 855, 858, 85, 86 BGB) Begriff der unerlaubten Handlung, geschützte Rechtsgüter, Schadenersatz und Tierhalterhaftung ( 823, 833 BGB) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Voraussetzung und Grenzen von Notwehr, Notstand, Selbsthilfe ( 227, 228, 22, 0 BGB) Schikaneverbot 226 BGB Abgrenzungsfragen zum StGB ( 32 ff. StGB) bei Notstand und Selbsthilfe.5 Straf- und Verfahrensrecht Zeitrichtwert: Ableitung Rechtsgut und Schutz des Rechtsgutes durch das Strafrecht Befugnisse von Staatsanwaltschaften, Gericht erneute Abgrenzung zu den Befugnissen des Sicherheitsgewerbes Voraussetzungen, Grenzen und Rechtsfolgen der Notwehr/Nothilfe, Notwehrüberschreitung, rechtfertigender Notstand und der vorläufigen Festnahme ( 32, 33, 3, 35 StGB, 127 StPO); einschließlich Abgrenzungsfragen zu den Vorschriften des BGB, Grundrechtseingriffen und Strafbarkeit (Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld) Garantenstellung Unterlassungsdelikte Allgemeiner Teil StGB Ausgesuchte Straftatbestände aus dem StGB ( 123, 132, 132a, 138, 15, 185 ff., 201, 223 ff., ff., 26, 263, 265a, 267, 303) Bewachungspersonal als Zeuge vor Gericht Betäubungsmittel; Folgen durch Besitz und Überlassen von Dritten.6 Umgang mit Waffen Zeitrichtwert: Datum: Version: 1.0 Seite 6 von

7 Besitz und Führen von Schusswaffen Einordnung anderer Verteidigungswaffen Wesentliche Waffen- und Munitionsbegriffe Begriffe: erwerben, führen und Überlassen mit den jeweiligen Konsequenzen Waffenschein / kleiner Waffenschein Anzeigepflicht Überlassen von Waffen an Bewachungspersonal Voraussetzungen und Grenzen für den Einsatz von Waffen Aufbewahrung von Waffen Rückgabe- und Dokumentationspflichten Besonderheiten bei öffentlichen Veranstaltungen Folgen bei Verstößen Verbotene Waffen und Gegenstände; Folgen durch Besitz oder Überlassen von Dritten.7 Unfallverhütungsvorschriften BGV V 23 BGV V 1 BGV V Dienstanweisung Besonderheiten Geldtransport, Hundeeinsatz, Waffeneinsatz Grundlagen und Ziele des vorbeugenden Brandschutzes Baulicher und betrieblicher Brandschutz.8 Umgang mit Menschen Wahrnehmung, Einstellung (Selbstbild, Fremdbild und Vorurteile) Motive menschlichen Verhaltens, Frustration, Aggression Selbstwertgefühl als Grundlage angemessenen Handelns Bedeutung von Selbstsicherheit und vertrauen Motivation - Verhalten - Rückschlussmöglichkeiten Übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle, Ursachen für überhebliches, unsicheres und unsachliches Handeln und Verhalten Grundsätzliche Fehler im Umgang mit Menschen und deren Auswirkung Konflikt Stress Kommunikationsgrundlagen Führen von Personal, Mitarbeitergespräch als Instrument Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahrensituationen Katastrophen- und Paniksituationen Eskalation und Deeskalationsmaßnahmen Gruppen, Menge und Masse als Erscheinungsform und Umgang mit solchen Grundsätze der Eigensicherung. Grundzüge der Sicherheitstechnik Datum: Version: 1.0 Seite 7 von

8 Mechanische und elektronische Sicherungseinrichtungen Gefahrenmeldeanlagen Videoüberwachung Kommunikationsmittel Einzelheiten zum Brandschutz (Brandklassen, Brandbekämpfung) EDV Sicherheitstechnik Zutritts-/Wächterkontrollsysteme 5. Formalien 5.1 Lehrgangsveranstalter ADLER Bewachungs- und Sicherheitsservice Offizier & Pesch GmbH Aus- und Fortbildung Friedrich Engels - Str Köln Telefon: 0221 / Telefax: 0221 / info@awsz.de Internet: Datum: Version: 1.0 Seite 8 von

9 5.2 Erwartungen an die Teilnehmer/innen Selbständiges, kontinuierliches Lernen und Nachbereiten der Lehrinhalte Beschäftigung mit weiterführender Literatur Interesse und Lernfähigkeit Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift 5.3 Nicht Bearbeitung von Lernbriefen / zeitlicher Ablauf Die Teilnahme erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen. Sollte der Lehrgangsteilnehmer die Lernbriefe nicht in der vertraglichen Zeit bearbeitet haben, so behält sich das Schulungszentrum der ADLERWACHE das Recht vor, die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates zu verweigern. Das Nichterteilen des Teilnahmezertifikates hat keinen Einfluss auf die Rechnungsbegleichung seitens des Lehrgangsteilnehmers. 5. Zahlungsmodalitäten Der Teilnehmer erhält eine Rechnung für den Fernkurs. Weitere Zahlungsmodalitäten sind der Rechnung zu entnehmen. Die Lehrgangskosten betragen pro Teilnehmer/in: 2,-- zzgl. Prüfungsgebühr der jeweiligen IHK. Erst nach Zahlung der Lehrgangskosten wird dem Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat ausgestellt und überreicht. Eine Ratenzahlung kann abweichend geschlossen werden. 5.5 Prüfung und Prüfungsgebühr Der Teilnehmer ist für die Anmeldung zur Prüfung selbst verantwortlich, hierbei sind die Anmeldefristen der jeweiligen IHK zu beachten. Die findet vor der Industrie und Handelskammer statt, sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst 72 Multiple Choice Fragen und ist für zwei Stunden angesetzt. Die mündliche Prüfung dauert in der Regel pro Prüfling 15 min. und kann zu allen Themenbereichen erfolgen. Die Prüfung ist bestanden wenn in beiden Teilen mindestens 50 % der zu erreichenden Leistung erbracht wird. Datum: Version: 1.0 Seite von

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