Anzeiger der Universität der Künste Berlin 6 / 2009 Seite Studienbeginn. 4 Studienziele

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1 Anzeiger der Universität der Künste Berlin 6 / 2009 Seite 67 Neufassung der Studienordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang mit dem Kernfach Musik (MA 1) und mit lehramtsorientierenden professionswissenschaftlichen Modulen Vom 12. Juli 2006 geändert am 14. Januar 2009 Aufgrund von 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Neufassung vom 13. Februar 2003 zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2008 (GVBl. S. 208), hat der Fakultätsrat der Fakultät 03 - Musik - in seiner Sitzung am 14. Januar 2009 die Studienordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang mit dem Kernfach Musik (MA 1) und mit lehramtsorientierenden professionswissenschaftlichen Modulen der Universität der Künste Berlin geändert. Diese erhält damit folgende Fassung: 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Regelstudienzeit und Gesamtstundenumfang 4 Studienziele 5 Studienaufbau 6 Module 7 Lehrveranstaltungen 8 Leistungspunkte 9 Studiennachweise 10 Lehrveranstaltungsnachweise 11 Modulabschlussbescheinigungen 12 Studienfachberatung 13 Masterarbeit 14 Inkrafttreten Anlage: Modulbeschreibungen 1 Geltungsbereich (1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des lehramtsbezogenen Master-Studiengangs mit dem Kernfach Musik (MA 1) und mit lehramtsorientierten professionswissenschaftlichen Modulen im Hinblick auf das Lehramt Studienrat (L 6) der Universität der Künste Berlin. Sie gilt in Verbindung mit der entsprechenden Prüfungsordnung. (2) Das Studium für das Amt des Studienrats mit dem Fach Musik gliedert sich in 1. einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (BA 1 Musik) mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern und 2. einen für das Lehramt qualifizierenden Master-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern. (3) Der Masterstudiengang (120 Leistungspunkte) gliedert sich in die Anteile: a) Kernfach Musik mit 25 Leistungspunkten b) Zweitfach mit 20 Leistungspunkten c) berufswissenschaftliche und schulpraktische Studien mit 60 Leistungspunkten, davon 1. Fachdidaktik Musik 13 Leistungspunkte 2. Fachdidaktik Zweitfach 23 Leistungspunkte 3. Erziehungswissenschaften 21 Leistungspunkte 4. Deutsch als Zweitsprache 3 Leistungspunkte d) die Masterarbeit mit 15 Leistungspunkten, die in der Fachwissenschaft Musik oder der Fachdidaktik Musik erbracht werden kann. Der Studiengang wird mit Bestehen der Masterprüfung abgeschlossen, die in einem förmlichen Verfahren der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt des Studienrats (L 6) mit dem Fach Musik gleichgesetzt wird. (3) Die Regelungen in dieser Ordnung beziehen sich inhaltlich nur auf die unter Abs. 2 Buchstaben a, c (fachdidaktische Anteile) und d aufgeführten Teile. 2 Studienbeginn Das Masterstudium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. 3 Regelstudienzeit und Gesamtstundenumfang Der Gesamtumfang des Master-Studienganges beträgt 3600 Arbeitsstunden, die auf eine Regelstudienzeit von vier Semestern im Umfang von 900 Stunden pro Semester verteilt sind. Das Kernfach Musik umfasst 750 Stunden, das Master-Studium im Zweitfach umfasst 600 Stunden, das Studium der Berufswissenschaften und schulpraktischen Studien umfasst 1800 Stunden, die Masterarbeit 450 Stunden. 4 Studienziele Der konsekutive Masterstudiengang führt aufbauend auf einem ersten Hochschulabschluss im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang mit dem Kernfach Musik - BA 1 Musik Studienrat zu einem weiteren berufsqualifizierenden akademischen Abschluss. Als integraler Bestandteil aller Module setzen sich die Studierenden in den jeweiligen Sachzusammenhängen mit Fragen der Gender-, Visual- und Postcolonial-Studies auseinander. Für das Berufsziel "Lehramt Studienrat" wird im Masterstudium die künstlerische Identität in einem gewählten Schwerpunkt weiterentwickelt (in künstlerischer, wissenschaftlicher und pädagogischer Hinsicht). Die berufsqualifizierenden Kompetenzen werden so vertieft vermittelt, dass der Kompetenzerwerb im Referendariat erfolgreich weitergeführt und berufsqualifizierend abgeschlossen werden kann, analoges gilt für die Ausbildung im Zweitfach, die jedoch nicht Inhalt dieser Ordnung ist. Übergeordnetes Ziel im Kernfach Musik und seiner Didaktik ist es, die Studierenden zu befähigen, Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen aus Geschichte und Gegenwart zielgruppenorientiert zu vermitteln und ein individuelles Lehrerprofil zu entwickeln. Die Studierenden haben die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen zu profilieren. Jedes Profil ist durch ein zentrales künstlerisches Fach definiert - an die Stelle des klassisch orientierten Hauptinstrumentes bzw. Gesang können dabei treten: ein Hauptinstrument aus dem Bereich des Jazz/Rock/Pop, das Fach Dirigieren, das Fach Experimentelle Musik/Komposition, das Fach Rhythmik oder als wissenschaftliche Profilfächer Musikwissenschaft und Musiktheorie. Insgesamt strebt das Master-Studium im Kernfach Musik einschließlich seiner Didaktik folgende Qualifizierungsziele an:

2 Anzeiger der Universität der Künste Berlin 6 / 2009 Seite 68 auf künstlerisch-praktischer Ebene: Ausbildung einer individuellen künstlerischen Identität Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten, auf der Basis dieser Identität die künstlerische Arbeit in Gruppen anzuleiten auf künstlerisch-wissenschaftlicher Ebene: exemplarische und profilbezogene Vertiefung der systematischen und historischen Kenntnisse im Bereich der Musikwissenschaft und der Musiktheorie Entwicklung der Fähigkeit, selbstständig musik- und kulturhistorische sowie musiksystematische Problemfelder zu erarbeiten auf künstlerisch-pädagogischer Ebene: die Fähigkeit, die auf künstlerisch-praktischer und künstlerischwissenschaftlicher Ebene erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in konkreten musikpädagogischen Situationen anzuwenden und zu integrieren und sie im Kontext musikpädagogischer Konzepte und Modelle zu reflektieren 5 Studienaufbau Der lehramtsbezogene Master-Studiengang baut im Kernfach Musik und der Musikdidaktik auf den Kompetenzen und Qualifikationen der Studierenden aus dem Bachelor-Studium BA 1 an der Universität der Künste Berlin auf. Es umfasst im Bereich des Kernfaches Musik sowie der Musikdidaktik drei Module und die Masterarbeit, wobei die Studierenden zwischen sechs verschiedenen Profilmodulen wählen können: 1. Profilmodule Modul 1.1 Profilmodul "Klassische Instrumental- oder Gesangsausbildung" Modul 1.2 Profilmodul "Jazz/Rock/Pop" Modul 1.3 Profilmodul "Chor- oder Ensembleleitung" Modul 1.4 Profilmodul "Experimentelle Musik/Komposition" Modul 1.5 Profilmodul "Rhythmik: Musik und Bewegung" Modul 1.6 Profilmodul "Musikwissenschaft und Musiktheorie" 2.1 Das wissenschaftlich-pädagogische Modul - oder bei Profilmodul 1.6 alternativ dazu 2.2 Das pädagogisch-künstlerische Modul 3. Das Modul Musikpraxis/Musiktheorie 4. Die Masterarbeit 6 Module Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Module werden grundsätzlich mit einer Prüfung, die auch aus verschiedenen Prüfungsteilen bestehen kann, abgeschlossen. 7 Lehrveranstaltungen Folgende Lehrveranstaltungsformen werden im Kernfach Musik und seiner Didaktik angeboten: Künstlerischer Einzelunterricht (KE): Im künstlerischen Einzelunterricht geht es um die Vermittlung musikalischer und musikalisch-technischer Kompetenzen. Künstlerischer Gruppenunterricht (KG): Der künstlerische Gruppenunterricht dient der Vermittlung musikalischer und musikalisch-technischer Kompetenzen. Vorlesung (VL): Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden in der Regel anhand breiter Themenstellungen zur Systematik und Methodik des Faches hingeführt werden. Seminar (SE): Ein Seminar ist in der Regel eine Lehrveranstaltung, in der die Studierenden anhand einer begrenzten Thematik in die wissenschaftlichen und fachlichen Problemstellungen und in die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt werden. Hauptseminar (HS): Ein Hauptseminar setzt fachliche und methodische Kenntnisse voraus. In ihm werden die Studierenden in der Regel anhand der Erarbeitung des Forschungsstandes oder an speziellen Problemstellungen zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit angeleitet. Projekt (PJ): Ein Projekt ist in der Regel eine Lehrveranstaltung mit erhöhtem Stundenumfang, die in besonderem Maße die selbstständige Arbeit an zusammenhängenden Themen bzw. Problemstellungen ermöglicht. Übung (UE): Eine Übung ist in der Regel eine Lehrveranstaltung, in der in einer der sonstigen Lehrveranstaltungen erworbene Kenntnisse exemplarisch geübt und vertieft werden. Kolloquium (KO): Kolloquien zielen auf die Reflexion und Diskussion grundsätzlicher Fragestellungen des Faches und dienen der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Forschungsstand. Darüber hinaus begleitet ein Kolloquium die abschließende Phase des Studienganges, in der die schriftliche Arbeit erstellt wird. Dafür bietet sie ein Arbeitsforum. Tutorium (TU): Tutorien sind Lehrveranstaltungen, die in erster Linie von Studierenden höherer Semester gehalten werden. In Tutorien werden grundsätzliche Techniken des wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeitens vertieft und gefestigt.

3 Anzeiger der Universität der Künste Berlin 6 / 2009 Seite 69 8 Leistungspunkte (1) Ein Leistungspunkt entspricht 30 Zeitstunden studentischer Arbeit. Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt auf der Grundlage des in den einzelnen Lehrveranstaltungen zu erbringenden zeitlichen Arbeitsaufwandes und erfordert eine positiv bewertete Arbeitsleistung, aber keine differenzierte Notengebung. Die Leistung kann z. B. in folgender Form erbracht werden: Test Referat Thesenpapier schriftliche Ausarbeitung öffentliches Vorspiel (2) Im Laufe des Studiums sind bei einer Arbeitsleistung von 30 Leistungspunkten je Semester in vier Semestern Regelstudienzeit insgesamt 120 Leistungspunkte zu erbringen. Dabei entfallen 25 Leistungspunkte auf das Studium im Kernfach Musik, 20 Leistungspunkte entfallen auf das Studium im Zweitfach. Darüber hinaus sind 60 Leistungspunkte im Bereich der Berufswissenschaften zu erbringen: 13 Leistungspunkte in der Fachdidaktik Musik, 23 Leistungspunkte in der Fachdidaktik des Zweitfaches (inklusive Schulpraktische Studien), sowie 21 Leistungspunkte in den Erziehungswissenschaften und 3 Leistungspunkte für Deutsch als Zweitsprache. Auf das Masterarbeits-Modul entfallen 15 Leistungspunkte. 12 Studienfachberatung Die Studienfachberatung erfolgt in der Fakultät Musik und wird von den Lehrenden des Studiengangs durchgeführt. 13 Masterarbeit Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung, die den Fächern Musikwissenschaft, Musiktheorie oder Musikpädagogik inhaltlich zugeordnet ist. Mit der Masterarbeit soll der Kandidat oder die Kandidatin nachweisen, dass er im Stande ist, eine Fragestellung des Faches selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Näheres regelt die Prüfungsordnung. 14 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger der Universität der Künste Berlin in Kraft. (3) Die Bescheinigung erbrachter Leistungspunkte erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsnachweisen. 9 Studiennachweise Zu den Studiennachweisen Musik gehören: Lehrveranstaltungsnachweise im Modulbuch Modulabschlussbescheinigungen 10 Lehrveranstaltungsnachweise In jeder Lehrveranstaltung sind als Voraussetzung und Grundlage für die Vergabe der in 8 und 13 aufgeführten Leistungspunkte Arbeitsleistungen vorgesehen. Die Erbringung der jeweils geforderten Arbeitsleistungen wird durch die Ausstellung der Lehrveranstaltungsnachweise im Modulbuch belegt, aus denen die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte hervorgeht. 11 Modulabschlussbescheinigungen (1) Ein Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulabschlussprüfung bzw. die entsprechenden Prüfungsteile bestanden wurden. Der Modulabschluss wird vom Prüfungsausschuss bescheinigt. (2) Aus der Modulabschlussbescheinigung gehen die besuchten Veranstaltungen, die darin erbrachten Leistungspunkte, Datum und Durchführung der Modulabschlussprüfung bzw. der entsprechenden Prüfungsteile sowie ihre Benotung hervor.

4 Fortschreibung der Modulbeschreibungen der Studienordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang mit dem Kernfach Musik (MA 1) und mit lehramtsorientierenden professionswissenschaftlichen Modulen Modul 1.1: Profilmodul "Klassische Instrumental- oder Gesangsausbildung" Voraussetzung für die Teilnahme: Zulassung zum Studium MA1 Inhalte: Das Profilmodul ermöglicht den Studierenden die Weiterentwicklung der mit erfolgreichem Abschluss des BA1 nachgewiesenen künstlerischen Fertigkeiten und Kenntnisse in der Verbindung von Fachpraxis und Fachdidaktik und mit dem Focus auf das Berufsfeld Schule. Der künstlerische Unterricht im instrumentalen Hauptfach dient auf der Grundlage einer zunehmend selbstständigen Erarbeitung eines stilistisch vielfältigen Repertoires der Erweiterung und Vertiefung der künstlerisch-interpretatorischen und instrumentaltechnischen Kompetenzen. Zu den Inhalten des Profilmoduls zählen darüber hinaus Übungen im Primavista-Spiel, im kammermusikalischen Musizieren und im öffentlichen Vortrag. Der künstlerische Unterricht im Hauptfach Gesang befähigt die Studierenden zu einem bewussten Umgang mit ihren technischen Möglichkeiten, zur Stabilisierung ihres individuellen Stimmfaches und zur Findung ihrer sängerischen Identität. Große musikalische Formen wie Liederzyklen und Partien aus Oratorium und Oper sind ebenso wie Ensemblearbeit wichtiger Bestandteil des Studiums. Die intensive Auseinandersetzung mit stimmphysiologischen und stilistischen Fragen bietet die Grundlage für die verantwortungsvolle Durchführung von schulischer Chor- und Projektarbeit. Der Bereich musikalische Gruppenleitung umfasst die Fächer Chor, Orchester, Ensemble, Experimentelle Musik, Rhythmik, Tanz und Jazz. Aufbauend auf den im Bachelor-Studium erworbenen Erfahrungen in der Mitwirkung in der musikalischen Gruppenarbeit erwerben die Studierenden nun die Fähigkeit, in einem ausgewählten Schwerpunktbereich die künstlerische Arbeit mit Gruppen anzuleiten. Um die profilbezogenen künstlerisch-pädagogischen Kompetenzen in einer konkreten Vermittlungssituation gleichermaßen fachgerecht wie auch zielgruppenorientiert umzusetzen und anzuwenden, führen die Studierenden eigenverantwortlich ein Projekt im schulischen oder auch außerschulischen Berufsfeld durch. Das Projekt wird vom künstlerischen Fachlehrer bzw. von der künstlerischen Fachlehrerin des gewählten Profils fachlich betreut und von einem musikpädagogischen Projektseminar begleitet, das der Einführung in die Grundlagen der Projektorganisation dient. Qualifikationsziele: Übergeordnetes Ziel des Profilmoduls ist im Hinblick auf den späteren Beruf in der Schule die Entwicklung der Fähigkeit der Studierenden zu selbstständiger künstlerischer Arbeit und deren künstlerisch-praktischer und didaktisch-reflektierter Vermittlung. Der Unterricht im zentralen künstlerischen Fach dient der Befähigung der Studierenden, selbstständig ein stilistisch vielfältiges Repertoire zu erarbeiten. Im Bereich der musikalischen Gruppenleitung wird die Fähigkeit erworben, mit Gruppen vielfältig musikalisch zu arbeiten und diese Arbeit zielgruppengerecht anzuleiten. Das an das Profil gekoppelte Projektseminar befähigt die Studierenden zur eigenständigen Vorbereitung, Durchführung und Reflexion eines musikpädagogischen Projektes, in dem das im Studium erworbene künstlerisch-pädagogische Profil in der konkreten Berufspraxis erprobt wird. Lehr- und Lernformen SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP Erläuterungen Zentrales künstlerisches Fach: Instrument oder Gesang (Einzelunterricht) 4 10 Regelmäßiges Üben 4 Semester à 1 SWS Gruppenleitung wahlweise Chor/Orchester/Ensemble/ Experimentelle Musik/Tanz/Rhythmik/Jazz (Künstlerischer Gruppenunterricht) 6 4 Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme Musikpädagogisches Projektseminar 2 3 Regelmäßige Teilnahme am Projektseminar, Durchführung eines Projektes 3 Semester à 2 SWS Es wird empfohlen, das Fach, in dem die Gruppenleitungsprüfung absolviert wird, durch mehrere Semester zu belegen. Leistungspunkte insgesamt: 17 LP Dauer des Moduls: 4 Semester

5 Modulprüfung: In der Modulprüfung werden die Erarbeitung und Darbietung künstlerischer Werke sowohl solistisch als auch mit Gruppen im berufspraktischen Bezug zur Schule in drei Teilen geprüft. Prüfungsteil zentrales künstlerisches Fach: Instrumentales Hauptfach Vortrag von Werken aus mindestens drei unterschiedlichen Epochen, darunter ein Werk des 20./21. Jahrhunderts. Ein kammermusikalisches Werk wird ausdrücklich empfohlen. Die gewählten Werke müssen vollständig bzw. als in sich geschlossener Teil eines größeren Werkes musikalisch und stilistisch angemessen sowie technisch versiert vorgetragen werden. Eines der Prüfungsstücke ist von dem Studierenden selbst zu wählen und eigenständig zu erarbeiten. Primavista-Spiel eines Werkes von angemessenem Schwierigkeitsgrad. Dauer der Prüfung: 30 Minuten (künstlerischer Vortrag). Darüber hinaus ist eine auf das vorgetragene Programm bezogene Werkeinführung Bestandteil der Prüfung im zentralen künstlerischen Fach: Sie kann wahlweise als mündlicher Vortrag von max. 10 Minuten Dauer nach dem Programm bzw. in Form eines Programmheftes von max. 4 Seiten Umfang gegeben werden. Wird die schriftliche Form gewählt, so muss der Text eine Woche vor der Prüfung der Prüfungskommission vorliegen. Hauptfach Gesang Vortrag von Gesangsstücken mindestens dreier Epochen, auf jeden Fall eines Werkes aus dem 20./21. Jahrhundert. Vorausgesetzt wird je eine Arie aus dem Bereich Oper und Oratorium, ein Ensemblestück und mehrere Werke des Liedrepertoires. Der Bereich Operette, Musical und Chanson kann in das Programm mit einbezogen werden. Eines der vorgetragenen Werke muss vom Studierenden selbst gewählt und erarbeitet worden sein. Dauer der Prüfung: 30 bis 40 Minuten. Darüber hinaus ist eine auf das vorgetragene Programm bezogene Werkeinführung Bestandteil der Prüfung im zentralen künstlerischen Fach: Sie kann wahlweise als mündlicher Vortrag von max. 10 Minuten Dauer bzw. in Form eines Programmheftes von max. 4 Seiten Umfang gegeben. Wird die schriftliche Form gewählt, so muss der Text eine Woche vor der Prüfung der Prüfungskommission vorliegen. Prüfungsteil Gruppenleitung: Eigenständige Vorbereitung, Durchführung und Reflexion einer Lehrprobe. Dauer: 30 Minuten Prüfungsteil musikpädagogisches Projekt: Das Projekt wird durch eine schriftliche Projektdokumentation oder eine mündliche Projektpräsentation abgeschlossen. Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester (Projektseminar beginnend im WS) Arbeitsaufwand: 510 Stunden, davon ca. 180 Stunden Präsenzunterricht, 240 Stunden Üben im zentralen künstlerischen Fach einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms, 30 Stunden Vor- und Nachbereitung der Gruppenleitung einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms, 60 Stunden Vorbereitung und Reflexion des Projektes einschl. Dokumentation.

6 Modul 1.2: Profilmodul "Jazz/Rock/Pop" Voraussetzung für die Teilnahme: Zulassung zum Studium MA1 Inhalte: Das Profilmodul ermöglicht den Studierenden die Weiterentwicklung der mit erfolgreichem Abschluss des BA1 nachgewiesenen künstlerischen Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Jazz/Rock/Pop in der Verbindung von Fachpraxis und Fachdidaktik und mit dem Focus auf das Berufsfeld Schule. Der Unterricht im zentralen künstlerischen Fach dient auf der Grundlage einer zunehmend selbstständigen Erarbeitung eines stilistisch vielfältigen Repertoires der Erweiterung und Vertiefung der künstlerischen und instrumental- bzw. gesangstechnischen Kompetenzen. Zu den wesentlichen Inhalten des Profilmoduls gehören das Improvisieren und das Musizieren im Ensemble. Aufbauend auf den im Bachelor-Studium erworbenen Erfahrungen in der Mitwirkung in der musikalischen Gruppenarbeit erwerben die Studierenden nun die Fähigkeit, die künstlerische Arbeit mit Gruppen, vor allem die Arbeit mit Combos oder mit Pop- und Rockensembles, anzuleiten. Um die profilbezogenen künstlerisch-pädagogischen Kompetenzen in einer konkreten Vermittlungssituation gleichermaßen fachgerecht wie auch zielgruppenorientiert umzusetzen und anzuwenden, führen die Studierenden eigenverantwortlich ein Projekt im schulischen oder außerschulischen Berufsfeld durch. Das Projekt wird vom künstlerischen Fachlehrer bzw. der künstlerischen Fachlehrerin des gewählten Profils fachlich betreut und von einem musikpädagogischen Projektseminar begleitet, das der Einführung in die Grundlagen der Projektorganisation dient. Qualifikationsziele: Übergeordnetes Ziel des Profilmoduls ist im Hinblick auf den späteren Beruf die Entwicklung der Fähigkeit der Studierenden zu selbstständiger künstlerischer Arbeit und deren künstlerisch-praktischer und didaktisch-reflektierter Vermittlung. Der Unterricht im zentralen künstlerischen Fach dient der Befähigung der Studierenden, selbstständig ein stilistisch vielfältiges Repertoire zu erarbeiten. Im Bereich der musikalischen Gruppenleitung wird die Fähigkeit erworben, mit Gruppen stilistisch vielfältig zu arbeiten und diese Arbeit zielgruppengerecht anzuleiten. Das an das Profil gekoppelte Projektseminar befähigt die Studierenden zur eigenständigen Vorbereitung, Durchführung und Reflexion eines musikpädagogischen Projektes, in dem das im Studium erworbene künstlerisch-pädagogische Profil in der konkreten Berufspraxis erprobt wird. Lehr- und Lernformen SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP Erläuterungen Zentrales künstlerisches Fach: Instrument oder Gesang Jazz/Rock/Pop (Einzelunterricht) Gruppenleitung wahlweise Chor/Orchester/Ensemble/ Experimentelle Musik/Tanz/Rhythmik/Jazz (Künstlerischer Gruppenunterricht) 4 10 Regelmäßiges Üben 4 Semester à 1 SWS 6 4 Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme Musikpädagogisches Projektseminar 2 3 Regelmäßige Teilnahme am Projektseminar, Durchführung eines Projektes Leistungspunkte insgesamt: 17 LP Dauer des Moduls: 4 Semester 3 Semester à 2 SWS Die Prüfung muss im Fach Jazz oder Rock-/Pop-Ensemble absolviert werden. Es wird empfohlen, das Fach, in dem die Gruppenleitungsprüfung absolviert wird, durch mehrere Semester zu belegen.

7 Modulprüfung: In der Modulprüfung werden die Erarbeitung und Darbietung künstlerischer Werke sowohl solistisch als auch mit Gruppen im berufspraktischen Bezug in drei Teilen geprüft. Prüfungsteil zentrales künstlerisches Fach: Vortrag von Werken aus mindestens drei unterschiedlichen Stilrichtungen. Die gewählten Werke müssen stilistisch angemessen sowie technisch versiert vorgetragen werden. Außerhalb des vorbereiteten Programms ist ein leichteres Stück aus dem Jazz-/Rock-/Popbereich vom Blatt zu spielen bzw. zu singen sowie über die Harmoniefolgen des Primavista-Stückes zu improvisieren. Dauer der Prüfung: 30 Minuten (künstlerischer Vortrag). Darüber hinaus ist eine auf das vorgetragene Programm bezogene Einführung Bestandteil der Prüfung, die wahlweise als mündlicher Vortrag von max. 10 Minuten Dauer bzw. in Form eines Begleittextes von max. 4 Seiten Umfang gegeben werden kann. Wird die schriftliche Form gewählt, so muss der Text eine Woche vor der Prüfung der Prüfungskommission vorliegen. Prüfungsteil Gruppenleitung: Eigenständige Vorbereitung, Durchführung und Reflexion einer Lehrprobe mit einer Combo oder einem Rock-/Pop-Ensemble. Dauer: 30 Minuten Prüfungsteil musikpädagogisches Projekt: Das Projekt wird durch eine schriftliche Projektdokumentation oder eine mündliche Projektpräsentation abgeschlossen. Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester (Projektseminar beginnend im WS) Arbeitsaufwand: 510 Stunden davon ca. 180 Stunden Präsenzunterricht, 240 Stunden Üben im zentralen künst. Fach einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms, 30 Stunden Vor- und Nachbereitung der Gruppenleitung einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms, 60 Stunden Vorbereitung und Reflexion des Projektes einschl. Dokumentation.

8 Modul 1.3: Profilmodul "Chor- oder Ensembleleitung" Voraussetzung für die Teilnahme: Zulassung zum Studium MA1 Inhalte und Qualifikationsziele: Das Profilmodul kann von Studierenden gewählt werden, die sich in besonderer Weise als Chor- oder Ensembleleiter qualifizieren wollen. Es findet in einer Verbindung von Fachpraxis und Fachdidaktik statt und mit dem Focus auf das Berufsfeld Schule. Im zentralen künstlerischen Fach Chor- oder Ensembleleitung haben die Studierenden die Möglichkeit, ihr musikalisches Repertoire um Werke höheren Schwierigkeitsgrades zu erweitern und dadurch stilistische und interpretatorische Sicherheit zu erwerben. Sie vertiefen die eigene technische und künstlerische Ausdrucksfähigkeit im Dirigieren sowie ihr Wissen über gesangs- bzw. instrumentenspezifische Techniken und gewinnen Flexibilität und Kreativität in der methodischen Anleitung von Chor oder Ensemble. Ziel des Moduls ist die Vermittlung aller erforderlichen Fähigkeiten für eine altersentsprechende Aufbauarbeit von Schulchören, Schulensembles oder Schulorchestern bis hin zu differenzierter musikalischer Arbeit mit Fortgeschrittenen. Im Rahmen des Partiturspielfachs erwerben die Studierenden Kenntnisse und Erfahrung im Lesen von Chor- und Orchesterpartituren und in deren Realisierung am Klavier. Ziel dieses Faches ist die Fähigkeit, Partituren genau am Klavier wiederzugeben sowie einfache Partituren bei Bedarf in der Probenarbeit vorzutragen. Um die profilbezogenen künstlerisch-pädagogischen Kompetenzen in einer konkreten Vermittlungssituation gleichermaßen fachgerecht wie auch zielgruppenorientiert umzusetzen und anzuwenden, führen die Studierenden eigenverantwortlich ein Projekt im schulischen oder außerschulischen Berufsfeld durch. Das Projekt wird vom künstlerischen Fachlehrer bzw. von der künstlerischen Fachlehrerin des gewählten Profils fachlich betreut und von einem musikpädagogischen Projektseminar begleitet, das der Einführung in die Grundlagen der Projektorganisation dient. Das an das Profil gekoppelte Projektseminar befähigt die Studierenden zur eigenständigen Vorbereitung, Durchführung und Reflexion eines musikpädagogischen Projektes, in dem das im Studium erworbene künstlerisch-pädagogische Profil in der konkreten Berufspraxis erprobt wird. Lehr- und Lernformen SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP Erläuterungen Zentrales künstlerisches Fach: Dirigieren Chor oder Dirigieren Orchester/Ensemble (Einzelunterricht) Partiturspiel und Partiturkunde (Einzelunterricht) Gruppenleitung wahlweise Chor/Orchester bzw.ensemble/ Experimentelle Musik/Tanz/Rhythmik/Jazz (Künstlerischer Gruppenunterricht) 2 7 Regelmäßiges Üben 4 Semester à 0,5 SWS 2 4 Regelmäßiges Üben 4 Semester à 0,5 SWS Der Partiturspielunterricht wird in den Dirigierunterricht integriert. 6 3 Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme 3 Semester à 2 SWS Das Gruppenleitungsfach darf nicht identisch mit dem gewählten zentralen künstlerischen Fach sein. Es wird empfohlen, das Fach, in dem die Gruppenleitungsprüfung absolviert wird, durch mehrere Semester zu belegen. Musikpädagogisches Projektseminar 2 3 Regelmäßige Teilnahme am Projektseminar, Durchführung eines Projektes Leistungspunkte insgesamt: 17 LP Dauer des Moduls: 4 Semester

9 Modulprüfung: Die Modulprüfung umfasst drei Teile, in denen die angestrebten Kompetenzen von Chor- oder Ensembleleitern in dreifacher Hinsicht geprüft werden: in Hinblick auf die Erarbeitung künstlerischer Werke mit Gruppen, in Hinblick auf das Partiturspiel und in Hinblick auf den berufspraktischen Bezug. Prüfungsteil Chor- oder Ensembleleitung: 1. Selbstständige Aneignung zweier Kompositionen aus verschiedenen Epochen und deren Erarbeitung mit dem jeweiligen Chor oder Ensemble. Dabei muss sowohl ein Werk neu einstudiert werden wie auch ein vorab geprobtes Werk vorgeführt werden. Dauer: 50 Minuten 2. Reflexion über methodische Aspekte und kritische Selbsteinschätzung der Proben im Gespräch mit der Kommission, allgemeine stilistische Fragen und Fragen zur Repertoirekenntnis. Dauer: 10 Minuten Prüfungsteil Partiturspiel: Vortrag einer vorbereiteten Partitur sowie weitere Primavista-Aufgaben, die die Beherrschung von gebräuchlichen Schlüsseln und Transpositionen belegen. Dauer: Min. Prüfungsteil Musikpädagogisches Projekt Das Projekt wird durch eine schriftliche Projektdokumentation oder eine mündliche Projektpräsentation abgeschlossen. Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester (Projektseminar beginnend im WS) Arbeitsaufwand: 510 Stunden davon ca. 270 Stunden Präsenzunterricht, 60 Stunden Üben im zentralen künstlerischen Fach einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms, 90 Stunden Üben Partiturspiel einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms, 30 Stunden Üben Gruppenleitung, 60 Stunden Vorbereitung und Reflexion des Projektes einschl. Dokumentation.

10 Modul 1.4: Profilmodul "Experimentelle Musik/Komposition" Voraussetzung für die Teilnahme: Zulassung zum Studium MA1 Inhalte und Qualifikationsziele: Das Profilmodul dient in der Verbindung von Fachpraxis und Fachdidaktik dem Erwerb bzw. der Weiterentwicklung der Fähigkeit, in Hinblick auf die Schulpraxis Experimentelle Musik und konzeptuelle Musik zu komponieren bzw. existierende Musik verschiedenster Stilrichtungen für den Schulalltag zu bearbeiten und zu instrumentieren. Dabei spielt die Auseinandersetzung mit experimentellen und intermedialen Kunstformen, mit den Neuen Medien und mit einem erweiterten Musikbegriff eine zentrale Rolle. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion ihrer eigenen kompositorischen Arbeit. Davon ausgehend entwickeln sie die Kompetenz, Grundlagen der Experimentellen Musik, des Komponierens und des konzeptionellen Denkens in die Schulpraxis einzubringen und Schüler oder Schülerinnen zu einem eigenen experimentellen Umgang mit Musik und eigenem Komponieren zu ermutigen und anzuleiten. Um die profilbezogenen künstlerisch-pädagogischen Kompetenzen in einer konkreten Vermittlungssituation gleichermaßen fachgerecht wie auch zielgruppenorientiert umzusetzen und anzuwenden, führen die Studierenden eigenverantwortlich ein Projekt im schulischen oder außerschulischen Berufsfeld durch. Das Projekt wird vom künstlerischen Fachlehrer bzw. von der künstlerischen Fachlehrerin des gewählten Profils fachlich betreut und von einem musikpädagogischen Projektseminar begleitet, das der Einführung in die Grundlagen der Projektorganisation dient. Das an das Profil gekoppelte Projektseminar befähigt die Studierenden zur eigenständigen Vorbereitung, Durchführung und Reflexion eines musikpädagogischen Projektes, in dem das im Studium erworbene künstlerisch-pädagogische Profil in der konkreten Berufspraxis erprobt wird. Lehr- und Lernformen SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP Erläuterungen Zentrales künstlerisches Fach: Komposition (Einzelunterricht) Kompositionstechniken: Repertoire "Experimentelle Musik", intermediale Komposition (Kleingruppenunterricht) 2 6 Regelmäßige Teilnahme, kontinuierliche kompositorische Tätigkeit: Erstellen einer Mappe mit eigenen Arbeiten 8 4 Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme 4 Semester à 0,5 SWS 4 Semester à 2 SWS Gruppenleitung wahlweise Chor/Orchester/Ensemble/ Experimentelle Musik/Tanz/Rhythmik/Jazz (Künstlerischer Gruppenunterricht) 6 4 Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme Musikpädagogisches Projektseminar 2 3 Regelmäßige Teilnahme am Projektseminar, Durchführung eines Projektes 3 Semester à 2 SWS Die Prüfung muss im Fach Experimentelle Musik absolviert werden. Es wird empfohlen, das Fach, in dem die Gruppenleitungsprüfung absolviert wird, durch mehrere Semester zu belegen. Leistungspunkte insgesamt: 17 LP Dauer des Moduls: 4 Semester

11 Modulprüfung: Die Modulprüfung umfasst drei Teile, in denen die Fähigkeit der Studierenden, selbst (experimentelle) Musik zu komponieren bzw. Schüler und Schülerinnen zum (experimentellen) Komponieren anzuleiten, in drei unterschiedlichen Situationen geprüft wird: Prüfungsteil Komposition: Öffentliche Präsentation einer eigenen Komposition oder Konzeption in Form eines Vortrags sowie ein Kolloquium, in dem die eigene kompositorische und konzeptionelle Arbeit (Mappe) vorgestellt wird. Prüfungsteil Gruppenleitung: Eigenständige Vorbereitung, Durchführung und Reflexion einer Lehrprobe im Fach Experimentelle Musik. Dauer: 30 Minuten Prüfungsteil Musikpädagogisches Projekt: Das Projekt wird durch eine schriftliche Projektdokumentation oder eine mündliche Projektpräsentation abgeschlossen. Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester (Projektseminar beginnend im WS) Arbeitsaufwand: 510 Stunden davon ca. 270 Stunden Präsenzunterricht, 150 Stunden Komponieren im zentralen künstl. Fach einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms, 30 Stunden Vor- und Nachbereitung der Gruppenleitung einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms, 60 Stunden Vorbereitung und Reflexion des Projektes einschl. Dokumentation.

12 Modul 1.5: Profilmodul "Rhythmik: Musik und Bewegung" Voraussetzung für die Teilnahme: Zulassung zum Studium MA1 Inhalte: Im Zentrum dieses Moduls steht in der Verbindung von Fachpraxis und Fachdidaktik und mit dem Focus auf das Berufsfeld Schule die Wechselbeziehung von Musik und Bewegung. Es werden unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung von Musik in Bewegung und von Bewegung in Musik erarbeitet. Dabei geht es um Zusammenhänge, wechselseitige Beeinflussung und Gemeinsamkeiten. Wichtigstes Mittel im Unterricht ist die Improvisation: - als eine Methode des Lernens - als eine Form individueller Gestaltung. Aufbauend auf den im Bachelor-Studium erworbenen Erfahrungen in der Mitwirkung in der musikalischen Gruppenarbeit erwerben die Studierenden nun die Fähigkeit, die Arbeit im Fach Rhythmik mit Gruppen anzuleiten. Um die profilbezogenen künstlerisch-pädagogischen Kompetenzen in einer konkreten Vermittlungssituation gleichermaßen fachgerecht wie auch zielgruppenorientiert umzusetzen und anzuwenden, führen die Studierenden eigenverantwortlich ein Projekt im schulischen oder außerschulischen Berufsfeld durch. Das Projekt wird vom künstlerischen Fachlehrer bzw. von der künstlerischen Fachlehrerin des gewählten Profils fachlich betreut und von einem musikpädagogischen Projektseminar, das der Einführung in die Grundlagen der Projektorganisation dient. Qualifikationsziele: Das zentrale künstlerische Fach Rhythmik dient dem Erwerb folgender Kompetenzen: - Befähigung zur künstlerischen Produktion im Synergiefeld von Musik und Bewegung (Rhythmik musikorientiert) - Repertoire-Erweiterung und Intensivierung des individuellen körperlichen Ausdruckspotentials (Rhythmik bewegungsorientiert). Die Studierenden qualifizieren sich für die Einbeziehung von Rhythmik im schulischen Kontext, sei es im Klassenunterricht, in musikpädagogischen Projekten oder in Arbeitsgemeinschaften. Das an das Profil gekoppelte Projektseminar befähigt die Studierenden zur eigenständigen Vorbereitung, Durchführung und Reflexion eines musikpädagogischen Projektes, in dem das im Studium erworbene künstlerisch-pädagogische Profil in der konkreten Berufspraxis erprobt wird. Lehr- und Lernformen SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP Erläuterungen Zentrales künstlerisches Fach I: Rhythmik musikorientiert (Kleingruppenunterricht) Zentrales künstlerisches Fach II: Rhythmik bewegungsorientiert (Kleingruppenunterricht) 4 4 Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme 8 6 Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme 4 Semester à 1 SWS 4 Semester à 2 SWS Gruppenleitung wahlweise Chor/Orchester/Ensemble/ Experimentelle Musik/Tanz/Rhythmik/Jazz (Künstlerischer Gruppenunterricht) 6 4 Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme Musikpädagogisches Projektseminar 2 3 Regelmäßige Teilnahme am Projektseminar, Durchführung eines Projektes 3 Semester à 2 SWS Die Prüfung muss im Fach Rhythmik absolviert werden. Es wird empfohlen, das Fach, in dem die Gruppenleitungsprüfung absolviert wird, durch mehrere Semester zu belegen. Leistungspunkte insgesamt: 17 LP Dauer des Moduls: 4 Semester

13 Modulprüfung: Die Modulprüfung umfasst drei Teile, in denen die Fähigkeit der Studierenden, selbst künstlerische Produktionen im Synergiefeld von Musik und Bewegung zu gestalten und Schüler und Schülerinnen dazu anzuleiten, in drei unterschiedlichen Situationen geprüft wird. Prüfungsteil Rhythmik: Erarbeitung und Vorführung einer künstlerischen Produktion in Musik und Bewegung. (Solo, Duo oder Gruppe) Dauer: mindestens 4 Minuten. Darüber hinaus ist eine auf das vorgetragene Programm bezogene Einführung Bestandteil der Prüfung, die wahlweise als mündlicher Vortrag von max. 10 Minuten Dauer bzw. in Form eines Begleittextes von max. 4 Seiten Umfang gegeben werden kann. Wird die schriftliche Form gewählt, so muss der Text eine Woche vor der Prüfung der Prüfungskommission vorliegen. Prüfungsteil Gruppenleitung: Eigenständige Vorbereitung, Durchführung und Reflexion einer Lehrprobe im Fach Rhythmik. Dauer: 30 Minuten Prüfungsteil Musikpädagogisches Projekt Das Projekt wird durch eine schriftliche Projektdokumentation oder eine mündliche Projektpräsentation abgeschlossen. Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester (Projektseminar beginnend im WS) Arbeitsaufwand: 510 Stunden davon ca. 300 Stunden Präsenzunterricht, 60 Stunden Üben im zentralen künstlerischen Fach I und 60 Stunden Üben im zentralen künstlerischen Fach II einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms 30 Stunden Vor- und Nachbereitung der Gruppenleitung einschl. Vorbereiten des Prüfungsprogramms, 60 Stunden Vorbereitung und Reflexion des Projektes einschl. Dokumentation

14 Modul 1.6: Profilmodul "Musikwissenschaft und Musiktheorie" Voraussetzung für die Teilnahme: Zulassung zum Studium MA1 Inhalte: Im Sinne der Profilbildung geht dieses Modul in den Fächern Musikwissenschaft, Musiktheorie und Musikpädagogik deutlich über das hinaus, was im Rahmen des wissenschaftlich-pädagogischen Moduls 2.1 geleistet werden kann. Es vermittelt vertiefte und umfassende Kenntnisse der Musikgeschichte, wichtiger Entwicklungen und Tendenzen des Musiklebens in Geschichte und Gegenwart sowie musikästhetischer, musiksoziologischer und kulturhistorischer Zusammenhänge. Ein besonderer Akzent liegt auf verstärkter Methodenreflexion mit dem Focus auf das Berufsfeld Schule. Differenzierte und vertiefte Analyse auch Höranalyse von Musikwerken findet unter den unterschiedlichsten Aspekten statt: Semantik, Syntax, Harmonik, Stimmführung und theoriegeschichtliche Kontextbildung. Auch hier wird der methodologischen Einbindung und Reflexion besonderes Gewicht beigemessen. Um die profilbezogenen wissenschaftlich-pädagogischen Kompetenzen in einer konkreten Vermittlungssituation gleichermaßen fachgerecht wie auch zielgruppenorientiert umzusetzen und anzuwenden, führen die Studierenden eigenverantwortlich ein Projekt im schulischen oder außerschulischen Berufsfeld durch. Das Projekt wird vom künstlerischen Fachlehrer bzw. von der künstlerischen Fachlehrerin des gewählten Profils fachlich betreut und von einem musikpädagogischen Projektseminar begleitet, das der Einführung in die Grundlagen der Projektorganisation dient. Qualifikationsziele: Das Modul vermittelt auf fortgeschrittenem Niveau ausdifferenzierte musikwissenschaftliche Fachkenntnisse sowie die Fähigkeiten, sie selbstständig zu erarbeiten und adäquat in Wort und Schrift zu präsentieren. Weiterhin vermittelt es vertiefte musiktheoretische Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere die Fähigkeit zur selbstständigen Analyse und zur umfassenden Kontextualisierung kompositions- und theoriegeschichtlicher Phänomene. Das an das Profil gekoppelte Projektseminar befähigt die Studierenden zur eigenständigen Vorbereitung, Durchführung und Reflexion eines musikpädagogischen Projektes, in dem das im Studium erworbene wissenschaftlich-pädagogische Profil in der konkreten Berufspraxis erprobt wird. Lehr- und Lernformen SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP Zentrales Profilfach Musikwissenschaft und Musiktheorie (Hauptseminare) Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe des Dozenten oder der Dozentin Modulprüfung schriftlicher Teil 3 Drei schriftliche Hausarbeiten, je eine in MW und in Mth sowie eine nach Wahl Musikpädagogisches Projektseminar 2 3 Regelmäßige Teilnahme am Projektseminar, Durchführung eines Projektes Leistungspunkte insgesamt: 18 LP Dauer des Moduls: 4 Semester Erläuterungen 6 Hauptseminare à 2 SWS: 2 HS in Musikwissenschaft, 2 HS in Musiktheorie sowie 2 weitere HS in den beiden Fächern frei wählbar Modulprüfung: Die Modulprüfung umfasst im Sinne eines Portfolios drei schriftliche Hausarbeiten sowie die schriftliche Dokumentation des musikpädagogischen Projektes bzw. eine mündliche Projektpräsentation. Darüber hinaus muss eine dreißigminütige Prüfung über zwei selbst gewählte Themen (je eines aus Musikwissenschaft und Musiktheorie) absolviert werden. Dabei wird insgesamt die Fähigkeit der Studierenden geprüft, sich vertieft mit musikwissenschaftlichen und musiktheoretischen Methoden und Inhalten auseinanderzusetzen und diese in praktischen Vermittlungssituationen anzuwenden. Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester (Projektseminar beginnend im WS) Arbeitsaufwand: 540 Stunden davon ca. 210 Stunden Präsenzunterricht, 180 Stunden Vor- und Nachbereitung der HS und 90 Stunden für die Erstellung von 3 Hausarbeiten, 60 Stunden Vorbereitung und Reflexion des Projektes einschl. Dokumentation.

15 Modul 2.1: Wissenschaftlich-pädagogisches Modul Voraussetzung für die Teilnahme: Zulassung zum Studium MA1 Inhalte: Vertiefte und umfassende Kenntnisse der Musikgeschichte, wichtiger Entwicklungen und Tendenzen des Musiklebens in Geschichte und Gegenwart sowie musikästhetischer, musiksoziologischer und kulturhistorischer Zusammenhänge mit dem Focus auf das Berufsfeld Schule. Vertiefte Kenntnisse und kritische Reflexion verschiedener Methoden im wissenschaftlichen Umgang mit Musik. Differenzierte und vertiefte Analyse auch Höranalyse von Musikwerken unter den unterschiedlichsten Aspekten: Semantik, Syntax, Harmonik, Stimmführung und theoriegeschichtliche Kontextbildung. Die musikpädagogischen Hauptseminare behandeln ausgewählte Themenbereiche der musikpädagogischen Forschung. Die im Bachelor- Studium erworbenen Lehr- und Lernerfahrungen werden in den Kontext übergeordneter musikpädagogischer Fragestellungen und Themen eingebettet. Qualifikationsziele: Das Modul vermittelt ausdifferenzierte musikwissenschaftliche Fachkenntnisse sowie die Fähigkeiten, sie selbstständig zu erarbeiten und adäquat in Wort und Schrift zu präsentieren. Weiterhin vermittelt es vertiefte musiktheoretische Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere die Fähigkeit zur selbstständigen Analyse, auch hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Kompositionsgeschichte und musiktheoretischem Denken. Die musikpädagogischen Hauptseminare befähigen die Studierenden zur selbstständigen Auseinandersetzung mit fachdidaktischer Literatur, zur kritischen Auseinandersetzung mit musikdidaktischen Modellen und Konzeptionen und zur theoriegeleiteten Planung, Reflexion und Weiterentwicklung von Musikunterricht. Lehr- und Lernformen SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP Musikwissenschaft (Hauptseminare) Musiktheorie: Analyse (Hauptseminare) Musikpädagogik (Hauptseminare) Leistungspunkte insgesamt: 13 LP 2 (4) 5 (3) Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe des Dozenten oder der Dozentin 2 (4) 5 (3) Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe des Dozenten oder der Dozentin 4 5 Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe des Dozenten oder der Dozentin, eine schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Modulprüfung Dauer des Moduls: 2 oder 3 Semester Erläuterungen Insgesamt drei Haupt-seminare, entweder 2 HS Musikwissenschaft und 1 HS Musiktheorie oder 1 HS Musikwissenschaft und 2 HS Musiktheorie 2 Hauptseminare à 2 SWS Modulprüfung: Die Modulprüfung umfasst drei Teile: eine schriftliche Hausarbeit im Fach Musikpädagogik, wahlweise entweder eine mündliche oder eine schriftliche Prüfung im Fach Musikwissenschaft sowie wahlweise entweder eine mündliche oder eine schriftliche Prüfung im Fach Musiktheorie. Wird die Masterarbeit im Fach Musikwissenschaft geschrieben, so ist die schriftliche Hausarbeit in Musikwissenschaft verpflichtend. Studierende, die das Bachelorstudium an einer anderen Hochschule absolviert haben, müssen auf jeden Fall eine schriftliche Hausarbeit im Fach Musikwissenschaft schreiben. Umfang der schriftlichen Arbeiten: Seiten. Dauer der mündlichen Prüfung: 15 Minuten. In allen Prüfungsteilen wird die Fähigkeit der Studierenden geprüft, sich mit musikwissenschaftlichen, musiktheoretischen und musikpädagogischen Methoden und Inhalten auseinanderzusetzen. Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Arbeitsaufwand: 390 Stunden davon ca. 150 Stunden Präsenzunterricht, 150 Stunden Vor- und Nachbereitung der HS 90 Stunden für die Erstellung der Hausarbeit(en) sowie für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung(en).

16 Modul 2.2: Künstlerisch-pädagogisches Modul (anstelle des Profils 2.1. als Ergänzung zum Profilmodul 1.6 "Musikwissenschaft und Musiktheorie") Voraussetzung für die Teilnahme: Zulassung zum Studium MA1 Inhalte: Das Modul dient jenen Studierenden, die sich für das Profil "Musikwissenschaft und Musiktheorie" entschieden haben, der Vertiefung und Weiterentwicklung ihrer pädagogischen und künstlerischen Kompetenzen und mit dem Focus auf das Berufsfeld Schule. Die musikpädagogischen Hauptseminare behandeln ausgewählte Themenbereiche der musikpädagogischen Forschung. Die im Bachelor- Studium erworbenen Lehr- und Lernerfahrungen werden in den Kontext übergeordneter musikpädagogischer Fragestellungen und Themen eingebettet. Der Bereich musikalische Gruppenleitung umfasst die Fächer Chor, Orchester, Ensemble, Experimentelle Musik, Rhythmik, Tanz und Jazz. Aufbauend auf den im Bachelor-Studium erworbenen Erfahrungen in der Mitwirkung in der musikalischen Gruppenarbeit erwerben die Studierenden nun die Fähigkeit, in einem ausgewählten Schwerpunktbereich die künstlerische Arbeit mit Gruppen anzuleiten. Im künstlerischen Fach vertiefen die Studierenden ihre mit erfolgreichem Abschluss des BA1 nachgewiesenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie erweitern ihre instrumental- oder gesangstechnischen Kompetenzen in zunehmend selbstständiger Arbeit an einem stilistisch breitgefächerten Repertoire auch mit großen musikalischen Formen, in Ensemblearbeit und im kammermusikalischen Musizieren, im Primavista-Musizieren und im öffentlichen Vortrag. Dadurch wird die Basis für die erfolgreiche Vermittlung von Musik im Unterricht, in Ensembles und Projekten im schulischen Alltag geschaffen. Qualifikationsziele: Die musikpädagogischen Hauptseminare befähigen die Studierenden zur selbstständigen Auseinandersetzung mit fachdidaktischer Literatur, zur kritischen Auseinandersetzung mit musikdidaktischen Modellen und Konzeptionen und zur theoriegeleiteten Planung, Reflexion und Weiterentwicklung von Musikunterricht. Im Bereich der musikalischen Gruppenleitung wird die Fähigkeit erworben, mit Gruppen vielfältig musikalisch zu arbeiten und diese Arbeit zielgruppengerecht anzuleiten. Übergeordnetes Ziel des Profilmoduls ist im Hinblick auf den späteren Beruf die Entwicklung der Fähigkeit der Studierenden zu selbstständiger künstlerischer Arbeit und deren künstlerisch-praktischer und didaktisch-reflektierter Vermittlung. Lehr- und Lernformen SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP Erläuterungen Instrumental- oder Gesangsunterricht (Einzelunterricht) 3 3 Regelmäßiges Üben 3 Semester à 1 SWS Gruppenleitung wahlweise Chor/Ensemble/Orchester/ Experimentelle Musik/Tanz/Rhythmik/Jazz (Künstlerischer Gruppenunterricht) Musikpädagogik (Hauptseminare) 6 4 Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme 4 5 Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe des Dozenten oder der Dozentin, eine Hausarbeit im Rahmen der Modulprüfung 3 Semester à 2 SWS Es wird empfohlen, das Fach, in dem die Gruppenleitungsprüfung absolviert wird, durch mehrere Semester zu belegen. 2 Semester à 2 SWS Leistungspunkte insgesamt: 12 LP Dauer des Moduls: 3 Semester

17 Modulprüfung: Die Modulprüfung umfasst drei unterschiedliche Teile, in denen die Fähigkeit der Studierenden geprüft wird, künstlerische Werke sowohl solistisch als auch mit Gruppen zu erarbeiten und darzubieten und diese Tätigkeit in einen musikpädagogischen Kontext einzubetten. Prüfungsteil Instrument: Vortrag von Werken aus mindestens drei unterschiedlichen Epochen, darunter ein Werk des 20./21. Jahrhunderts. Ein kammermusikalisches Werk wird ausdrücklich empfohlen. Die gewählten Werke müssen vollständig bzw. als in sich geschlossener Teil eines größeren Werkes musikalisch und stilistisch angemessen sowie technisch versiert vorgetragen werden. Primavista-Spiel eines Werkes von angemessenem Schwierigkeitsgrad. Dauer der Prüfung: 20 Minuten Darüber hinaus ist eine auf das vorgetragene Programm bezogene Werkeinführung Bestandteil der Prüfung im zentralen künstlerischen Fach: Sie kann wahlweise als mündlicher Vortrag von max. 5 Minuten Dauer nach dem bzw. in Form eines Programmheftes von max. 2 Seiten Umfang gegeben. Wird die schriftliche Form gewählt, so muss der Text eine Woche vor der Prüfung der Prüfungskommission vorliegen. Prüfungsteil Gesang: Vortrag von Gesangsstücken mindestens dreier Epochen, auf jeden Fall eines Werkes aus dem 20./21. Jahrhundert. Vorausgesetzt wird je eine Arie aus dem Bereich Oper und Oratorium und mindestens ein Kunstlied. Der Bereich Operette, Musical und Chanson kann in das Programm mit einbezogen werden. Eines der vorgetragenen Werke muss vom Studierenden selbstgewählt und erarbeitet worden sein. Dauer der Prüfung: 25 Minuten. Darüber hinaus ist eine auf das vorgetragene Programm bezogene Werkeinführung Bestandteil der Prüfung im zentralen künstlerischen Fach: Sie kann wahlweise als mündlicher Vortrag von max. 5 Minuten Dauer nach dem bzw. in Form eines Programmheftes von max. 2 Seiten Umfang gegeben. Wird die schriftliche Form gewählt, so muss der Text eine Woche vor der Prüfung der Prüfungskommission vorliegen. Prüfungsteil Gruppenleitung: Eigenständige Vorbereitung, Durchführung und Reflexion einer Lehrprobe. Dauer: 30 Minuten Prüfungsteil Musikpädagogik: Der musikpädagogische Prüfungsteil wird durch eine schriftliche Hausarbeit abgeschlossen. Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Arbeitsaufwand: 360 Stunden davon ca. 195 Stunden Präsenzunterricht, 60 Stunden Vor- und Nachbereitung der Hauptseminare 30 Stunden für die Erstellung von 1 Hausarbeit, 75 Stunden Vor- und Nachbereitung des Einzel- und Gruppenunterrichts.

18 Modul 3: Modul "Musikpraxis/Musiktheorie" Voraussetzung für die Teilnahme: Zulassung zum Studium MA1 Inhalte: Das Modul vermittelt fortgeschrittene Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des kreativen Umgangs mit Musik im Sinne der Neuschöpfung sowie der Bearbeitung von Kompositionen. Dabei werden die schriftliche Abfassung von Notentexten, die improvisationsgeleitete Herangehensweise am Klavier und die Verwendung von Computer und digitalen Medien zur Musikproduktion gleichberechtigt nebeneinander vermittelt und in Bezug zueinander gesetzt. Das Seminar Neue Medien/Musikproduktion vermittelt hierbei vertiefte Kenntnisse des Querschnittbereichs und ist als Schnittstelle von Musikwissenschaft, Musiktheorie und Musikpädagogik konzipiert. Das Fach Schulpraktisches Klavierspiel umfasst die Bereiche Liedspiel und Liedbegleitung sowie Improvisation und Partiturspiel, wobei unterschiedliche Stilbereiche berücksichtigt werden. Qualifikationsziele: Die Studierenden erwerben Kompetenzen im schulpraktischen Bearbeiten von Musikstücken unterschiedlichster Stilistiken der Kunst- und Populärmusik. Darüber hinaus werden systematisch unterschiedliche Herangehensweisen an die Erstellung stilgebundener Eigenkompositionen erarbeitet und im Hinblick auf die Verwendung im schulischen Gruppenunterricht didaktisch eingebunden. Die Methodenreflexion stellt einen wichtigen Bestandteil dieses Moduls dar und soll die Teilnehmenden zum selbstständigen und kritischen Umgang mit den erlernten Satztechniken und den verwendeten Medien befähigen. Im Fach Schulpraktisches Klavierspiel erwerben die Studierenden die Fähigkeit, Lieder unterschiedlicher Herkunft stilistisch angemessen zu begleiten. Sie lernen Möglichkeiten der freien und der gebundenen Improvisation und entwickeln die Fähigkeit, Chorpartituren bzw. Instrumentalpartituren am Klavier darzustellen. Lehrformen SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP Erläuterungen Musiktheorie: Tonsatz/Komposition/Arrangement (Gruppenunterricht) Neue Medien /Musikproduktion (Seminar) 3 3 regelmäßige Teilnahme, Hausaufgaben, Abschlussklausur im Rahmen der Modulprüfung 2 2 regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe der Dozenten 3 Semester à 1 SWS 1 Semester à 2 SWS, fächerübergreifend: Musikdidaktik, Musiktheorie, Musikwissenschaft Schulpraktisches Klavierspiel 2 3 Regelmäßiges Üben 2 Semester à 1 SWS Leistungspunkte insgesamt: 8 LP Dauer des Moduls: 3 Semester Modulprüfung: In der Modulprüfung wird die Fähigkeit geprüft, sowohl auf dem Notenpapier als auch auf dem Klavier selbstständig und stilgerecht musikalisches Material zu verarbeiten. Teilprüfung Tonsatz/Komposition/Arrangement: In einer vierstündigen Klausur werden drei Stilkopien (Komposition/Arrangement) aus mindestens zwei unterschiedlichen Stilepochen erstellt. Teilprüfung Schulpraktisches Klavierspiel: Die Prüfung umfasst drei Teile: 1. Liedspiel und Liedbegleitung 2. Partiturspiel 3. Improvisation Dauer: ca. 30 Minuten Häufigkeit des Angebots: Jeweils beginnend im WS Arbeitsaufwand: 240 Stunden davon ca. 105 Stunden Präsenzunterricht, 45 Stunden Hausaufgaben Tonsatz/Komposition/ Arrangement sowie Vorbereitung Abschlussklausur, 30 Stunden Vor- und Nachbereitung des Seminars Neue Medien, 60 Stunden Üben schulpraktisches Klavierspiel.

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