NRW.Sanierung Privater Hausanschlüsse
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- Arthur Kramer
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1 Merkblatt NRW.Sanierung Privater Hausanschlüsse Zinsgünstige Darlehen für die Sanierung privater Abwasserleitungen Fassung 01/12 1/2 Mit dem Programm* unterstützen die Landesregierung Nord rhein-westfalen und die NRW.BANK die Sanierung privater Abwasserleitungen durch zinsgünstige Darlehen. 1. Antragsteller Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum durchführen, soweit sie keinen Anspruch auf Förderung aus einem vergleichbaren Programm haben. 2. Verwendungszweck Gefördert wird die Sanierung der privaten Abwasseranlagen auf Grundstücken privater Liegenschaften, die nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und an ein Schmutzwasser- oder Mischwassersystem angeschlossen sind. Zu den Abwasseranlagen gehören insbesondere Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind. Die Sanierung muss aufgrund des Ergebnisses der Prüfung des Zustandes und der Funktionsfähigkeit notwendig sein. Die Immobilie muss überwiegend selbst wohnwirtschaftlich genutzt sein. Der Investitionsort muss in Nordrhein- Westfalen liegen. Nicht gefördert werden Inspektionen und die Prüfungen des Zustandes und der Funktionsfähigkeit von privaten Abwasseranlagen sowie die Sanierung von Behelfsentwässerungsanlagen. Umschuldungen sind nicht möglich. 3. Umfang der Förderung Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Mindestbetrag: Höchstbetrag: Darlehenskonditionen Laufzeit: 10 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr Zinssatz: Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Die Darlehen können durch die NRW.BANK, die KfW oder die EIB refinanziert werden und werden durch das Land zinsverbilligt. Die indikativen Zinssätze sind im Internet unter abrufbar. * Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW, Förderbereich 5.5, weitere Infos: Die Abruffrist beträgt 6 Monate. Die Abruffrist kann nicht verlängert werden. Tilgung: Nach Ablauf des Tilgungsfreijahres in gleichen Monatsraten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen, sofern ein Mindestbeitrag von eingehalten wird. Auszahlung: 100% Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird. 5. Besicherung Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten der Antragstellerin/des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen der Antragstellerin/dem Antragsteller und der Hausbank vereinbart. Die Hausbank trägt das volle Obligo gegen über der NRW.BANK. 6. Antrags-/Zusageverfahren Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei einem Kreditinstitut nach Wahl der Antragstellerin/des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem gegebenenfalls über ein Zentralinstitut der NRW.BANK zuzuleiten. Dem Antrag sind das Ergebnis der Prüfung des Zustandes und der Funktionsfähigkeit sowie ein Kostenvoranschlag für den Umfang der Sanierungsmaßnahme beizufügen. Ein Förderkredit kann nur gewährt werden, wenn mit der Sanierung des Kanals zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch nicht begonnen wurde. Als Beginn ist unter anderem der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten. Die Planung des Vorhabens und die Inspektion des Kanals gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Die NRW.BANK sagt der Hausbank bzw. dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an die Endkreditnehmerin/den Endkreditnehmer auszu reichenden Darlehens zu. Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung nach. Bei einem Verzicht auf ein noch nicht abgerufenes Darlehen kann frühestens nach 6 Monaten erneut ein Darlehen aus dem bereits beantragten Programm für dasselbe Vorhaben gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
2 Informationen erhalten Sie bei der NRW.BANK NRW.BANK Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße Düsseldorf Münster Hotline: (Düsseldorf) (Münster) Internet: Fassung 01/12 2/2
3 NRW.BANK Öffentliche Kunden Rheinland Kavalleriestraße Düsseldorf Telefon Telefax Öffentliche Kunden Westfalen Friedrichstraße Münster Telefon Telefax Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW NRW.BANK.Ergänzungsprogramm. Abwasser Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt info@nrwbank.de Stand: 01/2012 Auflage: 01/2012
4 Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser Der Investitionsbedarf in der Abwasserwirtschaft ist hoch: Effiziente Techniken stehen zur Verfügung, sind aber aufwändig und kostenintensiv. Das Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW ermöglicht notwendige Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechni schen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt. Für Kommunen, die jetzt inves tieren, ergeben sich mit dem neuen Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW nachhaltige Chancen für Haushalt und Umwelt. Davon profitieren auch die Bürger durch eine Entlastung bei den Abwassergebühren. Um eine zinsgünstige Finanzierung aus einer Hand sicherzustellen, bietet die NRW.BANK eine attraktive ergänzende Finanzierung zum Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW an. Durch die Kombin ation mit der Förderung des Landes können bis zu 100 Prozent der Investi tions kosten über zinsgünstige Darlehen finanziert werden. Vorteile: Es fallen keine Bereitstellungszinsen an und der Darlehensbetrag kann aufgestockt werden, wenn sich die Kosten des Vorhabens erhöht haben. Das Darlehen wird gemeinsam mit dem Darlehen bzw. dem aus dem Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW beantragt und abgerufen. Alles aus einer Hand, mit einem Verwendungsnachweis und zu sehr günstigen Konditionen.
5 Wer wird gefördert? Gefördert werden Gemeinden Gemeindeverbände Zweckverbände sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (mit Ausnahme des Bundes) soweit sie Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung im Rahmen des 53 Abs. 1 LWG durchführen. Was wird gefördert? Gefördert werden alle Investitionen im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinie des Förderprogramms Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW (siehe Tabelle). Wie werden die Programme beantragt? Die Antragstellung erfolgt direkt bei der NRW.BANK. Vordrucke sind im Internet abrufbar unter: Was ist zu beachten? Darlehen: Einen Antrag auf Darlehensförderung stellen Sie unbedingt vor Beginn der Maßnahme. Zuschüsse: Vor Maßnahmenbeginn ist der Zuwendungsbescheid abzuwarten. Die Planung einer Maßnahme gilt regelmäßig nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Ein möglicher Auftrag zur Ausführung der Planung ist inhaltlich und zeitlich vom Auftrag der Durchführung zu trennen. Ausnahmen von der Regel stellen die Förder bereiche 2.1, 2.2 und 5.1 dar. Hier wird die Planung der Maßnahme als vorzeitiger (förderschädlicher) Maßnahmenbeginn gewertet.
6 Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser Förderbereich 1 Innovativer produktionsintegrierter Umweltschutz 2.1 Gutachterliche Untersuchungen zu Energiesparmaßnahmen öffentlicher Abwasseranlagen 2.2 Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Energie- bzw. Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen 3 Ertüchtigung Öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen 4.1 Bodenfilteranlagen 4.2 Investitionsmaßnahmen bei Niederschlagswasseranlagen Förderzweck in Kürze Maßnahmen zur Errichtung von Anlagen und Bauwerken, die zu einer wesentlichen Verringerung der nach den Anlagen der Abwasserverordnung zulässigen Schadstofffrachten beitragen. Gutachterliche Untersuchungen für Energiesparmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen Maßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung oder Verbesserung) zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz durch Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasseranlagen. Maßnahmen zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen mit innovativen Reinigungsverfahren und dem Ziel der a) Hygienisierung des Abwassers oder b) Elimination von gefährlichen Stoffen und Mikroschadstoffen wie zum Beispiel Industriechemikalien (PFC, Tosu, Sulfolan, Weichmacher u.a.), Arzneimittelrückstände, Personal Care Produkte, etc. Erstellung von Bodenfilteranlagen oder Anlagen mit gleichwertiger Behandlungswirkung zur weiteren Niederschlagswasserbehandlung einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen. Maßnahmen zur öffentlichen Niederschlagswasserbehandlung und -beseitigung durch die Erstellung, Erweiterung und den Umbau von Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebauwerken einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen. Förderart (bis zu 50%, Maximalbetrag innerhalb von drei Jahren) (a. für erprobte Verfahren bis zu 30%*; b. für innovative Verfahren bis zu 50%*) (a. für den Förderzweck a bis zu 40%*; b. für den Förderzweck b bis zu 70%*) Darlehen
7 Förderbereich Förderzweck in Kürze Förderart 4.3 Investitionsmaßnahmen bei dezentralen Niederschlagswasseranlagen 5.1 Fremdwasser Fremdwassersanierungskonzept 5.2 Fremdwasser Öffentliche Kanalsanierung 5.3 Fremdwasser Private Kanalsanierung 5.4 Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen Liegenschaften 5.5 Sanierung privater Hausanschlüsse Darlehen der NRW.BANK mit Zinsverbilligung durch das Land NRW 6 Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung Maßnahmen zur dezentralen Behandlung des abfließenden Niederschlagswassers von Verkehrsflächen der Kategorie II (schwach belastet). Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Fremdwassersanierungskonzepten in lokalen Fremdwasserschwerpunktgebieten. Sanierung der öffentlichen Kanalisation, bei der im Entwässerungsgebiet ein erhöhter Fremdwasseranfall vorhanden ist. Ganzheitliche Sanierung im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser von privaten Abwasseranlagen (einschließlich der Schächte) auf Grundstücken privater Eigentümerinnen oder Eigentümer. Gefördert wird die Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen Liegenschaften, die nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und Schmutzwasser ableiten. Gefördert wird die Sanierung der privaten Abwasseranlagen auf Grundstücken privater Liegenschaften, die nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und an ein Schmutzwasser- oder Mischwassersystem angeschlossen sind. (Siehe gesonderte Programmunterlagen des Programms NRW.Sanierung Privater Hausanschlüsse ) Übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen. Darlehen (bis zu 30%*, maximal 200 je angefangenem laufendem Meter) Darlehen (bis zu 100%) (bis zu 80%) * in Kombination mit dem Programm NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser bis zu 100%
8 Wie wird gefördert? Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen je nach Maßnahme (siehe Tabelle). Die förderung kann bis zu 80% der förderfähigen Kosten betragen. Darlehen: Die Kreditlaufzeit des zinsgünstigen Ratendarlehens beträgt 30 Jahre. Die Tilgung erfolgt in gleich bleibenden Raten. Die Zinsbindung beträgt 10 oder 20 Jahre mit 5 tilgungsfreien Jahren. Der Darlehenshöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Mio Euro. Die aktuellen Konditionen des zinssubventionierten Förderprogramms Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW erfahren Sie im Internet unter NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser Mit dem NRW.BANK.Ergänzungsprogramm. Abwasser wird der restlich zu finanzierende Anteil der Investitionskosten finanziert. Kostensteigerungen können über dieses Programm finanziert werden. Weitere Förderungen und Beiträge werden auf die Förderung des Ergänzungsprogramms angerechnet. Die Förderung erfolgt im Rahmen von zinsgünstigen Darlehen. Die Kreditlaufzeit des Ratendarlehens beträgt 30 Jahre. Die Tilgung erfolgt in gleich bleibenden Raten. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre mit 5 tilgungs freien Jahren. Der Darlehenshöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Mio Euro.
9 Wie gehen Sie vor? Sie beantragen ein Darlehen aus dem Programm NRW.Sanierung Privater Hausanschlüsse bei Ihrer Hausbank. Ein Förderkredit kann nur gewährt werden, wenn mit der Sanierung des Kanals zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch nicht begonnen wurde. Dem Antrag sind das Ergebnis der Prüfung des Zustandes und der Funktionsfähigkeit sowie ein Kostenvoranschlag für den Umfang der Sanierungsmaßnahme beizufügen. Kreditentscheidung, Antragstellung bei der NRW.BANK sowie Auszahlung erfolgen über Ihre Hausbank. Die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder unter Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht. NRW.BANK Beratungscenter Rheinland Kavalleriestraße Düsseldorf Telefon Telefax Beratungscenter Westfalen Friedrichstraße Münster Telefon Telefax NRW.Sanierung Privater Hausanschlüsse Zinsgünstige Darlehen für die Sanierung privater Abwasserleitungen info@nrwbank.de Stand: 01/2012 Auflage: 01/2012
10 NRW.Sanierung Privater Hausanschlüsse Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Welche Vorteile haben Sie? Gefördert werden Privatpersonen, die Investitions maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum durchführen, soweit sie keinen Anspruch auf Förderung aus einem vergleichbaren Programm haben. Was wird gefördert? Das Programm NRW.Sanierung Privater Haus anschlüsse fördert die Sanierung von Abwasseranlagen auf privaten Grundstücken, die überwiegend selbst wohnwirtschaftlich genutzt werden. Die Abwasseranlagen dürfen nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sein und müssen an das öffentliche Schmutzoder Mischwassersystem angeschlossen sein. Die Sanierung muss durch das Ergebnis einer Zustandsprüfung erforderlich werden. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Programm NRW.Sanierung Privater Hausanschlüsse wird ihnen in einer Gemeinschaftsaktion des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW und der NRW.BANK angeboten. Weitere Informationen finden Sie im Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW, Förderbereich 5.5 unter Förderdarlehen Der Finanzierungsanteil der NRW.BANK beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Mindestbetrag: Höchstbetrag: Die Kreditlaufzeit liegt bei 10 Jahren mit 1 tilgungsfreien Jahr. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Aktuelle Konditionen finden Sie unter Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW verbilligt die Zinssätze der NRW.BANK zusätzlich. Sie erhalten daher sehr attraktive Zinskonditionen. Das Programm NRW.Sanierung Privater Hausanschlüsse ist zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum einsetzbar. Finanzierung von 100% der förderfähigen Investitionskosten. Die komplette Antragstellung läuft über Ihre Hausbank. Ihre Finanzierungsberatung verbleibt somit in einer Hand. Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen. Besicherung Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der Hausbank vereinbart. Die Hausbank trägt das volle Obligo gegenüber der NRW.BANK.
Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt
Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW NRW.BANK Service-Center Telefon 0 211 91741-4800 Telefax 0 211 91741-7832 www.nrwbank.de info@nrwbank.de NRW.BANK.Ergänzungsprogramm. Abwasser Förderung von
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