Neue Wege zu einem nachhaltigen Umgang mit alpinen Naturgefahren Management von Elementarrisiken im System von Sichern und Versichern
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- Ingeborg Graf
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1 Neue Wege zu einem nachhaltigen Umgang mit alpinen Naturgefahren Management von Elementarrisiken im System von Sichern und Versichern Markus Fischer, Präsident Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF Direktor Gebäudeversicherung Graubünden GVG 1. Zusammenfassung Mit steigenden Elementarschäden wird vor allem auch im Alpenraum die Frage nach deren Vermeidbarkeit und Versicherbarkeit drängender. Am wirkungsvollsten organisierbar ist die Elementarschadenvorsorge in einem solidarischen System von Versicherungspflicht zu festgelegten Werten und Zusammenfassung aller Risiken beim gleichen Versicherer. Dieser muss folgerichtig eine weitgehende Verantwortung für das integrale Risikomanagement tragen. Integrales Risikomanagement im weiteren Sinne ist im soziopolitischen Umfeld angesiedelt. Es umfasst die Risikoanalyse und -bewertung als Voraussetzung des Risikomanagements im engeren Sinne, dies vor dem Hintergrund der Risikowahrnehmung und Kommunikation. Der Mensch kann Risiken vermeiden, verhindern und vermindern oder diese akzeptieren. Eine besondere Form der Risikoakzeptanz ist die grundsätzliche Inkaufnahme des Risikos unter Abfederung der wirtschaftlichen Folgen im Eintretensfall durch Versicherungen. Integrales Risikomanagement beinhaltet alle Aspekte von Risikovermeidung, -bekämpfung und -akzeptanz mit dem Ziel eines optimalen Mitteleinsatzes. Durch die Zusammenbindung von vorbeugendem Brandschutz, Wehrdiensten und Neuwertversicherung ist diese Integration im Bereich Feuer unter einheitlicher Leitung der Gebäudeversicherungen in 19 Schweizer Kantonen vollständig realisiert. Die Prävention gegen Naturgefahren ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, die von raumplanerischen und technischen Aspekten bis zur Bildung von Zwangs- Solidargemeinschaften zur Versicherungsdeckung von E- lementarrisiken führt. Nur im öffentlich-rechtlichen Rahmen ist wirkungsvolle Prävention und Risikosteuerung integral und kostengünstig durchsetzbar. Die öffentlich-rechtliche, solidarische Organisation der E- lementarschadenvorsorge ist die beste Antwort auf die steigenden Risiken aus Naturgefahren. Das im Brandschutz bewährte System von Sichern und Versichern der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) ist auch im Elementarschadenbereich der Schlüssel für wirksame Vorbeugung und Versicherung. 2. Von der Bedrohung durch Naturgefahren zum Risikomanagement Risikowahrnehmung Dass die Reaktion auf Risiken auch ein Wahrnehmungsphänomen darstellt, zeigt sich derzeit an der Reaktion auf Unfälle in Strassentunnels: einschneidende organisatorische Massnahmen (z.b. die Verkehrsdosierung), grosse Investitionen und politische Forderungen (z.b. zweite Tunnelröhre am Gotthard) sind die Folge. Faktisch sind Tunnels die sichersten Strassenabschnitte: witterungsgeschützt, gut beleuchtet, ohne Verzweigungen. Durch die jüngsten Unfälle sind die Tunnels nicht unsicherer geworden - verändert hat sich die Risikowahrnehmung und - reaktion. Naturgefahren werden seit einiger Zeit bewusster wahrgenommen, dies aufgrund steigender Schadenzahlen und einer Häufung schwerer Naturereignisse. Ohne in die Ursachendiskussion einzugreifen, ist hier anzumerken, dass die Empfindlichkeit durch Wertekonzentration auch in gefährdeten Gebieten, dichtere Besiedlung sowie intensivere Nutzung des Siedlungsraumes und von Gebäuden zugenommen hat. Zudem trägt die umfassende, unmittelbare Information über Naturereignisse zu deren gesteigerter Wahrnehmung bei. Im soziopolitischen Umfeld wird die Bedrohung durch Naturgefahren unterschiedlich wahrgenommen und kommuniziert. Die wirklichkeitsentsprechende Beurteilung der Risikoempfindlichkeit setzt eine wissenschaftliche Risikoanalyse und eine Bewertung der Risiken voraus. Neben der Empfindlichkeit von Raumnutzungen gegenüber gefährlichen Naturprozessen muss auch die Empfindlichkeit in öko- GEBÄUDEVERSICHERUNG GRAUBÜNDEN OTTOSTRASSE CHUR T +41 (0) F +41 (0) INFO@GVG.GR.CH
2 nomischen, ökologischen und sozialen Bereichen analysiert werden. Zentral auf dieser Ebene sind Antworten auf die Frage, welche relevanten Auswirkungen für die Gesellschaft gefährliche Prozesse haben können (z.b. Gebäudeschäden, Betriebsausfälle usw.). Gleichzeitig ist die ökologische Empfindlichkeit zu erfassen, sofern die Umwelt nutzungsrelevant betroffen wird, so zum Beispiel ein Schutzwald in seiner Schutzfunktion. Die Risikobewertung soll vorhandene Gefährdungen in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung darstellen, dies im Hinblick auf eine Optimierung von Gegenmassnahmen. SOZIOPOLITISCHES UMFELD RISIKOKOMMUNIKATION Empfindlichkeit RISIKOANALYSE RISIKOBEWERTUNG durch Naturgefahren RISIKOMANAGEMENT (i.e. Sinne) Risikoverhalten - Reaktion - Massnahmen Wahrnehmung - Kommunikation - Information sozial technisch ökologisch ökonomisch Risikomanagement im weiteren Sinne ist im soziopolitischen Umfeld angesiedelt. Es umfasst die Risikoanalyse und - bewertung als Voraussetzung des Risikomanagements im engeren Sinne, dies vor dem Hintergrund der Risikowahrnehmung und -kommunikation. Das gebäudebezogene Risikomanagement im engeren Sinne plant, bewertet und optimiert Massnahmen zur Schadenvermeidung an Gebäuden und zum Schutz der sich darin aufhaltenden Menschen. Zur Verfügung stehen grundsätzlich drei Verhaltensweisen, nämlich «Flucht» «Kampf» «Totstellen» Naturgefahren werden durch Freihaltung oder adäquate Bebauung von Gefahrenzonen vermieden. Naturgefahren, bzw. deren Auswirkungen werden durch Schutzbauten im Gelände oder am Objekt verhindert oder zumindest vermindert. Die Auswirkungen von Naturgefahren werden akzeptiert, dies z.b. aus Kosten-/ Nutzenüberlegungen. Versichern: Die physikalische Auswirkung der Naturgefahr wird zwar akzeptiert (Grund- oder Restrisiko), deren wirtschaftlichen Folgen werden jedoch durch den Abschluss von Versicherungen vermindert. Risikomanagement im weiteren Sinne ist als Prozess zu sehen, der spiralenförmig im soziopolitischen Umfeld von Gesellschaft, Technik, Wirtschaft und Ökologie abläuft. Bedrohungen werden analysiert und bewertet, durch Massnahmen vermieden, verhindert und vermindert, deren wirtschaftli- 2
3 chen Folgen versichert. Akzeptierte (Rest-) Risiken werden wiederum als Bedrohungen wahrgenommen, analysiert usw. 3. Bruchstückhaftes Risikomanagement? Zwischen Theorie und Praxis des integralen Risikomanagements klaffen grosse Lücken. Diese sind auf unterschiedliche Risikowahrnehmung, mangelndes Risikobewusstsein, die hohen potentiellen Kosten des Risikomanagements und unklare Verantwortlichkeiten zurückzuführen. Ein Beispiel dafür ist das Erdbebenrisiko: es ist zwar bekannt, dass Erdbeben auf lange Sicht auch in Teilen der Alpenregion ein erhebliches Risiko für Leib und Leben sowie für Sachwerte darstellen. Echte Vorsorge kann gegen diese Gefahr nur im baulichen Bereich getroffen werden. Die rechtliche Verbindlicherklärung von Normen für das erdbebensichere Bauen scheitert aber in der Schweiz immer noch an föderalistisch-politischen Argumenten sowie undifferenzierter Angst vor wirtschaftlichen Konsequenzen, dies vor dem Hintergrund der Hoffnung, selbst nicht von grossen Schadenbeben betroffen werden. Also sucht man das Heil in einer Erdbebenversicherung, die faktisch aufgrund der langen Eintretensintervalle und der unabsehbaren potentiellen Schäden nicht oder nur in Ansätzen möglich ist. Einzelne Verantwortungsträger wollen von dieser Risikoakzeptanz zu einer zumindest teilweisen Risikoverminderung schreiten. So halten z.b. die kantonalen Gebäudeversicherungen in ihrem Schweizerischen Erdbebenpool eine Deckung von Fr. 2 Milliarden bereit, welche die wirtschaftlichen Folgen eines Jahrhundertereignisses in der Schweiz zu wesentlichen Teilen abdecken könnten. Zudem sind die Gebäudeversicherungen bereit, bei der Durchsetzung von Erdbeben-Baunormen mit ihrem Know-how mitzuwirken: sie kennen den gesamten Hochbaubestand in ihrem Gebiet und haben als Trägerinnen des Brandschutzes entsprechende Erfahrungen und die notwendigen Mittel zur Umsetzung von Baunormen. Im Gegensatz dazu weit fortgeschritten ist in der Schweiz der Hochwasserschutz. Dank einer seit langem bestehenden Verfassungsgrundlage auf Bundesebene kann der Rahmen für den Hochwasserschutz über Vorschriften, Schutzwaldpflege, Einrichtung von Schutzbauten und grossräumige Planungen stetig verbessert werden. Trotzdem bleiben erhebliche Risiken, die teilweise akzeptiert oder aber über Versicherungsschutz zumindest teilweise vermindert werden (mehr dazu: 4. Vorbeugung gegen Naturgefahren und Elementarschadenversicherung: eine öffentlichrechtliche Aufgabe! Allein der Staat ist in der Lage, die zur Elementarschadenprävention und -versicherung notwendigen Kräfte zu bündeln und in integrales Risikomanagement umzusetzen. Der Einzelne handelt bei der E- lementarschadenprävention aufgrund unterschiedlicher Bedrohungslagen, Wahrnehmung und Empfindlichkeit in der Vorbeugung und bei der Versicherung grundsätzlich individuell: wäre z.b. die Elementarschadenversicherung jedermann freigestellt, so würde sich der Gebirgsbewohner tendenziell gegen Lawinen versichern, jedoch nicht gegen Überschwemmung und der Talbewohner umgekehrt eher gegen Überschwemmungen, aber nicht gegen Lawinen. Es entstünde keine genügende Solidarität, dies auch, weil die privaten Versicherungen (wie die jüngsten Beispiele in Deutschland zeigen) in echt gefährdeten Gebieten keine Deckung anbieten oder diese nach Eintritt eines Ereignisses künden. Die Folge wären hohe Prämien und Selbstbehalte sowie fehlende Deckung bis hin zum Marktversagen. Gleicherweise würde ohne öffentlichen Zwang die Elementarschadenprävention bestenfalls zum individuellen Vorbeugeinstrument ohne gesellschaftlich-solidarische Bezüge verkommen. 3
4 Risikovermeidung, -verhinderung und -verminderung sowie die Versicherung im Elementarschadenbereich sind öffentlich-rechtliche, kollektive Aufgaben, weil Privatversicherungen leben vom Schaden. Nur Risiken mit einer gewissen Eintretenshäufigkeit sind versicherungswürdig. Gelänge es beispielsweise, durch Präventionsmassnahmen Diebstähle vollständig zu verhindern, würde damit die Diebstahlsversicherung obsolet. Steigen die Schäden jedoch in einer Versicherungssparte an, so werden die Prämien dem Schadengeschehen angepasst. Die Entwicklung der Krankenversicherungsprämien in der Schweiz dokumentiert diesen Mechanismus deutlich. Präventionsbemühungen von Privatversicherungen dienen daher im Wesentlichen zur Risikosteuerung und Erzielung von Kostenvorteilen bei negativen Abweichungen im eigenen Versichertenbestand oder im Vergleich zur Konkurrenz. Sie bleiben dadurch Einzelmassnahmen ohne integralen Risikomanagementcharakter. zumeist Kollektive in weiteren Gebieten durch Naturgefahren bedroht sind; die Bedrohungen von Gebieten ausgehen, welche ausserhalb des bedrohten Gebietes liegen und daher von den Betroffenen nicht direkt beeinflusst werden können; schadenverhütende Massnahmen im Gelände technisch und finanziell die Möglichkeiten Einzelner oder auch von Versicherungsgesellschaften übersteigen (z.b. Lawinenverbauungen); die Einsicht für schadenverhütende Massnahmen am Einzelobjekt (z.b. verstärkte Bauweise) gering ist und diese daher verfügt werden müssen; Schadenvermeidung und solidarische Versicherungsvorsorge nur durch kollektive, bindende rechtliche Voraussetzungen organisiert werden können (z.b. Raumplanung/Gefahrenzonenordnung; obligatorische Versicherung von Elementarrisiken bei öffentlich-rechtlichen Anstalten). 5. Ein Beispiel für integrales Risikomanagement Durchgängig realisiert und bewährt ist in der Schweiz die Integration von vorbeugendem Brandschutz, Feuerbekämpfung und Neuwertversicherung im System der kantonalen Gebäudeversicherungen. Durch ihre Verfügungsgewalt im Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes und die Förderung, Führung und Qualitätskontrolle bei den Wehrdiensten haben die Gebäudeversicherungen in ihren Wirkungsgebieten die Möglichkeit zur weitreichenden Risikosteuerung. Die Zusammenfassung von Sichern und Versichern unter gemeinschaftlicher Führung schlägt sich in Schadenquoten nieder, die mehr als 40% tiefer liegen als in Kantonen ohne öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherung. Vorbeugen ist offensichtlich nicht nur besser, sondern auch billiger als heilen. Im Elementarschadenbereich funktionieren ähnliche Mechanismen. So hat beispielsweise die Gebäudeversicherung Graubünden im Raumplanungsverfahren die Aufgabe, Bauvorhaben in Gefahrenzonen einer besonderen Prüfung zu unterziehen. Sie kann für Bauten in Zonen geringer Gefährdung (blaue Zone) Versicherungsausschlüsse, allenfalls Zusatzprämien oder Auflagen verfügen (z.b. verstärkte Bauweise). Sie erlässt entsprechende technische Normen. Bauten in Zonen hoher Gefährdung sind faktisch unmöglich; standortgebundene neue Bauwerke oder wertvermehrende Investitionen an bestehenden Bauten in der roten Zone sind üblicherweise für die spezifischen Bedrohungen aus der Versicherung ausgeschlossen. Mit diesen Verfahren wird die Bebauung in Gefahrenzonen verhindert, bzw. Risiken werden durch adäquate Bauweise vermindert. Dadurch werden Menschen vor Naturgefahren und die Solidargemeinschaft der Versicherten vor überhöhten Risiken und damit hohen Prämien geschützt (mehr dazu: 4
5 Kommt es trotz vorbeugender Massnahmen zu Schadenereignissen, werden die von den Gebäudeversicherungen massgeblich mitfinanzierten und geführten Wehrdienste rettend und schadenmindernd eingesetzt. So hat die GVG in Graubünden beispielsweise Sandsackabfüllanlagen zur Verfügung gestellt, die den Feuerwehren rasche und kostensenkende Abwehrmassnahmen bei Überschwemmungen erlauben. Schliesslich bezahlt die Gebäudeversicherung versicherte Schäden zum Neuwert. Das gebäudebezogene Risikomanagement wird in diesem System von Sichern und Versichern von der Bedrohungsanalyse, der Schadenabwehr bis zur Wiederherstellung integral wahrgenommen. Nachweisbar tiefe Schadenintensitäten bestätigen die schadenmindernde Wirkung dieses hochentwickelten und durchgehend umgesetzten Systems im Kanton Graubünden auch im Elementarschadenbereich: Im 10-Jahresdurchschnitt ( ) belief sich die Elementarschadenintensität auf 9.1 Rappen je 1'000 Franken Versicherungssumme. Tiefer ist diese Quote nur noch in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Basel-Stadt. Der Durchschnitt aller 19 kantonalen Gebäudeversicherungskantone liegt mit 14.5 Rappen je 1' Franken Versicherungssumme bedeutend tiefer als der entsprechende Wert in den Kantonen ohne Gebäudeversicherungen. 6. Solidarität ermöglicht herausragende Leistungen Der Einzelne ist nicht in der Lage, sich wirksam gegen Elementarkatastrophen zu schützen. So müssen zum Beispiel raumplanerische Massnahmen, Flusslauf- und Lawinenverbauungen etc. unter staatlicher Hoheit durchgeführt werden. Auch die Versicherung ist nur im Rahmen vollständiger Risikogemeinschaften kostengünstig organisierbar. Eine fragmentarische Elementarschadenversicherung ist einerseits wegen der lückenhaften Schadendeckung und kostensteigernder Risikoselektion problematisch. Anderseits bietet sie keine genügende Basis für wirkungsvolle Vorsorge, z.b. für die Durchsetzung von Gefahrenzonen und deren Freihaltung oder risikogerechte Bebauung. Das Katastrophenjahr 1999 hat die Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherung nachdrücklich bewiesen: Eine Milliarde Franken Elementarschäden wurden von den kantonalen Gebäudeversicherungen für Schnee-, Hagel-, Überschwemmungs- und Sturmschäden gedeckt. Eine Bewährungsprobe dieses Ausmasses hatten die 19 öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherungen - die ersten werden nächstens 200 Jahre alt - noch nie zu bestehen. Die versicherten Elementarschäden im Gebiete der Gebäudeversicherungen wurden zum vollen Neuwert vergütet, d.h. ohne obere Limitierung je Ereignis. Keine Gebäudeversicherung ist dadurch in Not geraten - das System der öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherungen hat der Zerreissprobe standgehalten! Die kantonalen Gebäudeversicherungen bilden in sich geschlossene, vollständige Risikogemeinschaften, innerhalb derer alle Risiken zu angemessenen Bedingungen Deckung finden. Rückversicherungsdeckung "nach Mass" beziehen die kantonalen Gebäudeversicherungen bei ihrem Interkan- 5
6 tonalen Rückversicherungsverband (IRV). Zusätzlich haben sie mit der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) ein überkantonales Instrument zum Katastrophenschutz geschaffen, das in Europa einmalig ist. Die IRG ist ein System von gegenseitigen Eventualverpflichtungen, das bei Ereignissen über der Grossschadensgrenze eine zusätzliche finanzielle Deckung von Fr. 750 Mio. gewährleistet. Damit können auch eigentliche Katastrophen wirtschaftlich bewältigt werden. Es gibt in Europa kein anderes Land, das die immer drängender werdenden Fragen der Elementarversicherung und -vorbeugung in einem derart wirkungsvollen Dreieck von Prävention, Förderung der Interventionskräfte und unbegrenzten Neuwertversicherung aufgehoben weiss. Die Lösung mit öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherungen ist einmalig, leistungsfähig und kostengünstig. Sie fördert durch die Eigenverantwortung jeder Gebäudeversicherung bis zu einer Grossschadensgrenze die Vorbeugung und begründet die hohen Beiträge an die In der Schweiz funktionieren zwei Versicherungssyteme 1 Noch bis vor 70 Jahren waren Elementarschäden unversicherbar; versicherungsmathematisch nicht berechenbar, nahm man sie als gottgegeben hin. In der Schweiz ist die Elementarschadengefahr mittlerweile durchgehend versichert, in den 19 Gebäudeversicherungskantonen vollständig und unbegrenzt, in den 7 Kantonen ohne öffentlichrechtliche Gebäudeversicherung teilweise und im Rahmen einer eidgenössischen Verordnung mit einer Leistungsbegrenzung je Ereignis. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) sind selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalten kantonalen Rechts. Sie versichern über 80% der schweizerischen Hochbausubstanz, d.h. einen Wert von ca. 1.5 Billionen Franken. Sie verfügen über ein indirektes rechtliches Monopol in ihrem jeweiligen Kantonsgebiet. Ausserdem besteht ein Versicherungsobligatorium zu amtlich festgelegten Neuwerten. Den KGV obliegt jedoch nicht nur das Versicherungsgeschäft, sie sind zugleich in der Schadenverhütung und Schadenbekämpfung tätig. In diesem Zusammenhang nehmen sie hoheitliche Aufgaben wahr. Der Deckungsbereich ist praktisch identisch mit demjenigen der Privatversicherungen. Allerdings garantieren die KGV eine unbegrenzte Deckung versicherter Schäden und unterliegen aufgrund ihrer Monopolstellung dem Zwang, alle Risiken zu versichern (Annahmezwang). Durch die amtliche Wertfestlegung ist eine durchgehende und vollständige Neuwertversicherung gewährleistet. Zudem decken die Gebäudeversicherungen ohne Zusatzprämie Erdbebenschäden bis zu 2 Milliarden Franken (Privatversicherungen 200 Millionen Franken). In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell IR, Wallis und Obwalden (GUSTAVO-Kantone) wird die Elementarschadenversicherung von Gebäuden von den Privatversicherungen angeboten. In Art. 38 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist festgelegt, dass private Versicherer als zwingende Deckungserweiterung auch die Elementarrisiken einschliessen müssen. Der Deckungsumfang ist von Gesetzes wegen vereinheitlicht und wird in Art. 2 und 3 der Bundesrätlichen Elementarschadenverordnung konkretisiert. Er umfasst Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch. Ausgeschlossen sind Erdbeben und Vulkanausbrüche. Nur in den Kantonen Schwyz, Uri und Obwalden besteht ein Versicherungsobligatorium für Feuer- und damit auch für Elementarschäden. Die Versicherungssummen werden in unterschiedlichen Verfahren teilweise frei festgelegt. Faktisch bedeutet dies, dass Gebäude häufig nur bis zur hypothekarischen Belastungsgrenze versichert sind. Im Gegensatz zu den kantonalen Gebäudeversicherungen sind die Versicherungsleistungen in den GUSTAVO-Kantonen auf Fr. 25 Millionen pro Versicherungsnehmer und Ereignis und auf Fr. 250 Millionen Franken pro Ereignis begrenzt. Insgesamt erbringt die Ordnung der Elementarschadenversicherung in der Schweiz bedeutend bessere Ergebnisse als die sehr unterschiedlichen Regelungen in der Europäischen Union. Dabei ist die öffentlich-rechtliche Organisation der privatrechtlichen nicht nur wegen der deutlich tieferen Kosten klar überlegen, sondern auch durch die Möglichkeit der Risikosteuerung im System von Sichern und Versichern 1 Cornel Quinto, Staatliche Versicherung gegen Elementarschäden in der EU und der Schweiz, Bern 2000 Feuerwehren. Sie beansprucht erst im Katastrophenbereich eine weitergehende Solidarität. Voraussetzung für das Funktionieren dieses Systems ist ein straff durchgeführtes Obligatorium, welches die innerkantonale Solidarität sichert. Nur im öffentlich-rechtlichen Kontext ist diese vorausschauende, schadenmindernde Solidarität dauernd organisierbar. Die Grundlage der konsequenten Prävention ist die Zusammenfassung aller Risiken bei einem Versicherer, also eine Monopolstellung, welche das Interesse an genügender Vorsorge bei einer Stelle bündelt. Unter diesen Voraussetzungen kann der Monopolversicherer den Mitteleinsatz zwischen Prävention und Schadenzahlungen risikosteuernd optimieren. Monopol und Obligatorium, ergänzt durch die Zusammenfassung des vorbeugenden Brandund Elementarschadenschutzes, der Feuerwehrführung und -förderung und der Versicherung unter einheitlicher Leitung begründen die Stärke und Kostengünstigkeit der öffentlich-rechtlichen kantonalen Gebäudeversicherungen. Rechtlich und politisch ist die heutige Organisation der öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherungen in der Schweiz anerkannt und abgesichert, dies insbesondere nach den grossen Leistungen im Jahre 1999 und einem Bundesgerichtsurteil, das unter anderem auch die grosse Ergiebigkeit und die Wirk- 6
7 samkeit der Prävention hervorhebt. Ein neues Gutachten bestätigt zudem die europarechtliche Haltbarkeit des Gebäudeversicherungssystems, dies trotz des faktischen Monopolverbots in der EU. Dank der hoheitlichen Tätigkeit der KGV, vor allem im Bereiche der Schadenverhütung und ihrer solidarischen Ausrichtung kollidierten Monopol und Obligatorium nicht mit der Dienstleistungsfreiheit und dem EU-Wettbewerbsrecht. 7. Die Gebäudeversicherungen entwickeln sich weiter Elementarschadenmanifest der Gebäudeversicherungen Die Gebäudeversicherungen verantworten den wirtschaftlichen und technischen Schutz der Bevölkerung vor Feuer- und Elementarschäden, unter Einschluss der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Bei der Elementarschadenvorsorge sind weitere, Anstrengungen notwendig. Dazu gehören die konsequente Durchsetzung der Gefahrenzonenordnung, die Erfassung und Entschärfung von Gefahrenquellen, schadenverhütende technische Normen, die Förderung von Objektschutzmassnahmen und die Feuerwehrausbildung, -ausrüstung und - einsatzplanung im Hinblick auf Elementarereignisse. Einerseits ist im Jahre 2001 die Leistungskapazitäten des Schweizerischen Erdbebenpools der Kantonalen Gebäudeversicherungen auf 2 Milliarden Franken soweit ausgebaut worden, dass - zusammen mit den Selbstbehalten - ein Jahrhundertereignis gedeckt werden kann. Dies ist nur im System von Sichern und Versichern unter Obligatorium und Monopol möglich. Anderseits wollen die kantonalen Gebäudeversicherungen in der E- lementarschadenverhütung vermehrt tätig werden und noch stärker im Raumplanungsverfahren, bei Objektschutzmassnahmen, Frühwarnsystemen, der wissenschaftlichen Forschung und der Ausbildung der Wehrdienste die Elementarschadenverhütung mittragen. Damit ein umfassender, solidarischer und kostengünstiger Versicherungsschutz gewährleistet werden kann, wollen die kantonalen Gebäudeversicherer ihr Fachwissen und ihre Erfahrung verstärkt zur E- lementarschadenverhütung einsetzen. Die entsprechenden Absichten sind in einem "Manifest der Kantonalen Gebäudeversicherungen zur Elementarschadenverhütung" zusammengefasst. Zum 100 Jahr-Jubiläum der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF wurde 2003 die "Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen" geschaffen, welche das gebäudebezogene Risikomanagement im Bereiche der Naturgefahren erforscht, analysiert, koordiniert und in der Lehrtätigkeit weitervermittelt ( 8. Wo liegen die Grenzen? Nicht alles ist versicherbar: Kriege, vernichtende Erdbebenkatastrophen oder nuklearer Terror setzen Risiken, die versicherungstechnisch nicht fassbar sind. Trotz aller Vorsorge bestehen extreme, aber zum Glück auch seltene Gefährdungen, welche nach eigenen Bewältigungsszenarien verlangen. Diesen ist ein Grundsatz gemein: je schwerer das Ereignis, desto höher werden die Anforderungen an die Solidarität zwischen Betroffenen und Nichtbetroffenen. Diese Solidarität ist zwar nicht mehr im voraus durch Versicherungen organisierbar, sie bietet jedoch im Extremfall die letzte Sicherheit. Im Jahr 2001 haben wir erlebt, dass die traurige Realität jede Vorstellung sprengen kann. Trotzdem dürfen wir nach menschlichem Ermessen annehmen, dass für Gebäudeschäden im Gebiet der kantonalen Gebäudeversicherungen genügende Vorsorge getroffen ist. Einerseits sind die Gebäude zum Neuwert versichert; dank amtlicher Wertfestlegung und Anpassung an die Baukostenteuerung entstehen keine Unterversicherungen. Anderseits schliessen die gesetzlichen Grundlagen die wesentlichen Gefährdungen in den Deckungsbereich ein. Schliesslich dürfen wir annehmen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen, um das unbegrenzte Deckungsversprechen der Gebäudeversicherung auch bei Katastrophen einzulösen. 7
8 Das Solidar- und Sicherheitsnetz der KGV Die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) sind nicht nur in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich solidarisch organisiert. Sie bilden ein schweizerisches Sicherheitsnetz, das wirkungsvoll und solidarisch die gemeinsamen Risiken zu sichern und versichern vermag. Folgende Verknüpfungen stärken die Solidargemeinschaft kantonaler Gebäudeversicherer: Der eigene Rückversicherer: IRV - Interkantonaler Rückversicherungsverband Die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen sind im Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) zusammengeschlossen. Sie decken über diese Selbsthilfeorganisation ihre individuellen Rückversicherungsbedürfnisse im Brand- und Elementarschadenbereich gemeinsam ab. Der IRV plaziert die gebündelten Risiken auf dem nationalen und internationalen Rückversicherungsmarkt. Einen Teil der Rückversicherungsdeckungen übernimmt der IRV selbst. Der Dachverband: Die VKF - Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Über die VKF gewährleisten die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen in erster Linie eine Vereinheitlichung der baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzvorschriften in der Schweiz. Die VKF koordiniert die Vertretung der kantonalen Gebäudeversicherungen gegenüber Bund, Organisationen und Verbänden. Sie ist Gesprächsforum das der KGV, z.b. in versicherungstechnischen Fragen oder beim Objektschutz gegen Elementarschäden. Die Katastrophendeckung durch die IRG - Interkantonale Risikogemeinschaft Die interkantonale Risikogemeinschaft (IRG) deckt über ein System von Eventualverpflichtungen der 19 kantonalen Gebäudeversicherungen Grossereignisse im Elementarschadenbereich ab. Die einzelnen Gebäudeversicherungen stehen dazu mit einer gewissen Quote ihrer Reserven füreinander ein. Sie haben dafür gebundene Rückstellungen gebildet. Bis zu einer individuell bestimmten Grossschadensgrenze trägt jede Gebäudeversicherung ein Elementarereignis selber. Wird die im Voraus definierte Selbstfinanzierungsgrenze eines Grossereignisses ü- berschritten, tragen alle KGV den überschiessenden Teil entsprechend ihrer dafür festgelegten Eventualverpflichtungen. Der Schweizerische Erdbebenpool: 2 Milliarden Franken Deckung! Erdbebenschäden an Gebäuden sind von der Gebäudeversicherung ausgeschlossen, werden aber im Rahmen der Bestimmungen des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung teilweise gedeckt. Dieser Pool ist im Jahre 1978 als eine Organisation der Kantonalen Gebäudeversicherungen geschaffen worden. Der Pool bietet den Gebäudeeigentümern ohne Mehrprämie eine begrenzte Schadendeckung an, dies bei einem Selbstbehalt von 10%, mindestens jedoch Fr. 50' Bis Ende 2000 deckte der Pool ein Risiko von Fr. 500 Mio., zweimal pro Jahr. Seit dem 1. Januar 2001 können Gebäudeschäden bis Fr. 2 Mia. pro Ereignis vergütet werden. Voraussetzung für eine Vergütung ist ein Erdbeben mit einer Schadenintensität der Stärke VII auf der MSK-Skala. 8
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