AXER PARTNERSCHAFT. Konservative Geldanlage in Bundeswertpapiere

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1 AXER PARTNERSCHAFT Köln Berlin Düsseldorf Schlüterstraße Berlin Fon 030/ Fax 030/ Eine Einheit der axis-beratungsgruppe Heinrichstraße Düsseldorf Fon 0211 / Fax 0211 / duesseldorf@axis.de Inhaltsverzeichnis Konservative Geldanlage in Bundeswertpapiere Stand: Einführung Bundesschatzbriefe Bundesschatzbriefe (Österreich) Bundesobligationen Bundesschatzanweisungen Bundesanleihen... 7 Die Grundsätze... 7 Gestrippte Bonds... 8 Bundes-Fremdwährungsanleihe Finanzierungsschätze Bundeskassenscheine Tagesanleihe Inflationsanleihe Ausgleichsfonds Währungsumstellung

2 Seite 2 Konservative Geldanlage in Bundeswertpapiere 1. Einführung Dies ist der Sammelbegriff für Wertpapiere, die vom Bund herausgegeben werden. Bundeswertpapiere sind besonders bei privaten Investoren sehr beliebt. Dem Zustrom macht es auch keinen Abbruch, dass sich die Renditen bei den meisten Angeboten derzeit auf eher niedrigem Niveau befinden und für eine Bundesanleihe mit zehnjähriger Laufzeit gerade noch gut zwei abwirft. Ein Grund dafür ist, dass die Titel wertbeständig sind. Während angesichts der Finanzund Griechenlandkrise eine Flucht aus Unternehmens-Bonds einsetzte, konnten staatliche Anleihen als sicherer Zufluchtshafen Kursgewinne verbuchen. Die Schuldnerbonität spielte plötzlich wieder eine wichtige Rolle und sorgte - neben der geringen Inflationsrate - für stiegende Kurse und fallende Renditen. Der Markt der Bundeswertpapiere hat sich in den vergangenen Jahren erweitert. Der Bund brachte am 1. Juli 2008 eine neue Tagesgeld-Anleihe auf den Markt, zuvor war er bereits mit der ersten deutsche Dollar-Anleihe seit dem Zweiten Weltkrieg und inflationsindexierten Wertpapieren kreativ. Im Herbst 2010 betrug das Volumen an ausstehenden handelbaren Bundeswertpapieren mehr als eine Billion Euro. Der Ersterwerb von als Daueremission begebenen Bundeswertpapieren ist auf Grund der vom Emittenten den Kreditinstituten gewährten Bonifikation für den Anleger gebührenfrei. Bundeswertpapiere werden als Forderungen der Gläubiger nicht mehr in Urkunden verbrieft, sondern als Sammelschuldbuchforderung in das Bundesschuldbuch eingetragen. Die Vorteile liegen darin, dass für den Emittenten keine Druckkosten für Wertpapierurkunden anfallen und zudem erhebliche Rationalisierungseffekte im Bereich der Wertpapierverwahrung und -verwaltung auftreten. Die Ausgestaltung als Wertrecht ermöglicht eine einfache und kostengünstige Verwaltung und Übertragung. Außerdem besteht nicht die Gefahr der Fälschung und des Verlusts durch Brand oder Diebstahl. Ferner sind Wertrechte einzelschuldbuchfähig, d.h. der Erwerber von Bundeswertpapieren kann diese auf ein persönliches Einzelschuldbuchkonto bei der Deutschen Finanzagentur (ehemalige Bundeswertpapierverwaltung) übertragen lassen, wo sie dann gebührenfrei verwaltet werden. Bundeswertpapiere sind im Einzelnen: Bundesschatzbriefe Typ A und B Tagesanleihe Finanzierungsschätze Bundesobligationen Bundesanleihen Bundesschatzanweisungen

3 Seite 3 Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze, Bubills) Fremdwährungsanleihen / U.S. - Dollar Bundesanleihe Inflationsindexierte Bundeswertpapiere Schuldverschreibungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung Fundierungsschuldverschreibungen Als weiteres gemeinsames Merkmal für Bundeswertpapiere gelten die gute Schuldnerbonität sowie Marktliquidität und ein breitgefächertes Angebot für jeden Anlegergeschmack. Sie sind mündelsicher gem Abs. 1 Nr. 2 BGB und für eine Anlage des gebundenen Vermögens geeignet. Ein besonderer Vorteil für private Sparer ist der gebührenfreie Kauf über die Deutsche Finanzagentur (Bahnhofstraße 16-18, Bad Homburg v.d. Höhe, Telefon: , Fax: , bwp@deutsche-finanzagentur.de, Internet: Voraussetzung hierfür ist die Eröffnung eines Schuldbuchkontos, wobei Einrichtung und Verwaltung ebenfalls kostenlos erfolgen. Das Formular gibt es im Internet, es kann auch telefonisch angefordert werden. Der ausgefüllte und von einem Kreditinstitut bestätigte Vordruck wird dann wieder zur Finanzagentur geschickt, dann kommt postwendend die persönliche Kontonummer. Zu welchen Konditionen Anleger in Bundeswertpapiere investieren können, erfahren sie unter www. bundeswertpapiere.com beim entsprechenden Infodienst in Frankfurt, Tel.: , Fax: sowie unter dem Faxabruf Seit dem sind die Aufgaben der BWpV auf die Deutsche Finanzagentur GmbH ü- bergegangen (Bundesschuldenwesenverordnung vom ). Im Zuge dessen wurde die BWpV aufgelöst und die Finanzagentur des Bundes organisatorisch und personell zusammengeführt. Für die Inhaber von Schuldbuchkonten bedeutete dies aber keine Veränderung. Das Schuldbuch des Bundes wurde ab Mitte 2007 von der Finanzagentur in Frankfurt geführt. An den Emissionsbedingungen, den Bedingungen für die Schuldbuchkontoführung und am Verkauf von Bundeswertpapieren änderte sich nichts. Die Finanzagentur gab mit der neuen Bundes- Tagesanleihe im Juli 2008 den Startschuss für die Wiederbelebung des Privatkundengeschäfts. In den vergangenen Jahren waren Bundeswertpapiere zeitweise nahezu vollständig aus der Wahrnehmung von Privatanlegern verschwunden. Betrug ihr Anteil unter den Gläubigern des Staates zu Beginn der neunziger Jahre noch 15 %, fiel er zeitweise bis auf 1 % zurück. Mittelfristig soll er wieder 4 bis 5 % betragen. Es ist eher zu erwarten, dass im Zusammenhang mit der Neukonzeption auch ein Ausbau der Angebotspalette für Privatanleger verbunden ist. Wertpapier Mindes-Laufzeibetrag Zinszahlung Rückzahlung Steuer Bundesanleihe variable keine Jahre jährlich Quartal Nennwert Bundesobligation Jahre jährlich Nennwert Bundesschatzanweisung keine 2 Jahre jährlich Nennwert Bundesschatzbrief A 52 6 Jahre jährlich Nennwert Zufluss Zufluss von Zinsen und Kursgewinn bei Verkauf (z.t. Bestandsschutz bei Erwerb vor 2009)

4 Seite 4 Bundesschatzbrief B 52 7 Jahre Ansammlung Aufzinsung Kursgewinn bei Fälligkeit/Rückgabe Tagesanleihe keine unbegrenzt Ausschüttung Nennwert Zufluss Finanzierungsschatz Jahre Abzinsung Nennwert Kursgewinn bei Fälligkeit Nach den Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe können auch Körperschaften, die wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke ( 52 bis 54 AO, 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) von der Körperschaftsteuer befreit sind, Bundesschatzbriefe erwerben. Der Verkauf von Bundesschatzbriefen und Bundesobligationen (direkt bei der Finanzagentur) an eine der vorgenannten Körperschaften ist grundsätzlich dann zulässig, wenn diese steuerbegünstigte Körperschaft die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit durch die Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung eines Körperschaftsteuer Freistellungsbescheids oder bei Neugründung einer vorläufigen Bescheinigung des Finanzamts über die Gemeinnützigkeit nachweist. 2. Bundesschatzbriefe Bundesschatzbriefe bieten zwar keine besonders hohe Zinsen, dafür aber eine gute Bonität des Schuldners sowie eine kostenfreie Verwaltung über das Einzelschuldbuchkonto bei der Deutschen Finanzagentur. Besonders der Bonitätsaspekt rückte in Zeiten der Finanzmarktkrise verstärkt in den Vordergrund, auch wenn Unternehmensanleihen deutlich höhere Renditen abwerfen. Es handelt sich um mittelfristige Schuldverschreibungen des Bundes, die im Sprachgebrauch auch Bundesschätzchen oder Buschas genannt werden und die älteste Daueremission des Bundes seit 1969 darstellen. Sie dürfen nur von natürlichen Personen und gemeinnützigen mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen aus dem Inland erworben werden und erfreuen sich beim deutschen Sparer größter Beliebtheit. Sie werden vom Bund als Daueremission begeben, der Erwerb im Tafelgeschäft ist ausgeschlossen. Im Gegensatz zu den Bundesobligationen wird diese Anleiheart nicht an der Börse gehandelt. Sie können bereits nach Ablauf einer einjährigen Sperrfrist mit einem Höchstbetrag von Euro pro Person jederzeit innerhalb von 30 Zinstagen bis einschließlich 10 Geschäftstage vor Fälligkeit zurückgegeben werden. Dies erfolgt zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen, Kursschwankungen ergeben sich somit nicht. Damit entgehen Sparern mögliche Kurssteigerungen in Zinssenkungsphasen. Eine kostenfreie Übertragbarkeit auf Dritte von einem Schuldbuchkonto auf ein anderes ist jederzeit möglich Der Zinssatz steigt mit fortschreitender Laufzeit an, so dass im letzten Anlagejahr die höchsten Zinsen gezahlt werden. Aus diesem Grund ist die Quote der vorzeitigen Rückgabe äußerst gering. Hinweis: Eine vorzeitige Rückgabe lohnt immer dann, wenn sich der Umtausch in höherverzinsliche Schätzchen auszahlt. Dabei muss die neue Gesamtrendite in Vergleich mit der verbliebenen der alten Schatzbriefe gebracht werden. Aber durch die Neuanlage beginnt eine neue Sperrfrist zu laufen. Bundesschatzbriefe werden in zwei Typen ausgegeben:

5 Seite 5 1. Typ A: Die Stückelung beträgt 0,01 Euro, die Mindestorder 50 Euro, die Laufzeit sechs Jahre. Erwerb und Rückzahlung erfolgen in Höhe des Nominalbetrags, die Zinsen werden jährlich ausgezahlt und steigen kontinuierlich an. Die Erträge sind jährlich als Kapitaleinnahmen zu versteuern und unterliegen der Abgeltungsteuer. Erträge aus der Rückgabe stellen Einnahmen nach 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG dar. 2. Typ B: Die Stückelung beträgt 0,01 Euro, die Mindestorder 50 Euro, die Laufzeit sieben Jahre. Die Zinsen fließen dem Anleger erst im Zeitpunkt der Endfälligkeit oder bei vorzeitiger Rückgabe an die Bundeswertpapierverwaltung in einem Betrag zu und steigen kontinuierlich an. Die Erträge sind zum Ende der Laufzeit oder bei einer vorherigen Rückgabe als Kapitaleinnahmen nach 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG zu versteuern. Sie unterliegen auch zu diesem Zeitpunkt der Abgeltungsteuer. Die Höhe berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und den Einnahmen bei Fälligkeit oder vorzeitiger Einlösung. Als Alternative konnten Sparer bei der Besteuerung bis Ende 2008 auch die Emissionsrendite errechnen. Sowohl der Veräußerungserlös als auch die Stückzinsen gehören zu Einnahmen aus Veräußerung i.s. des 20 Abs. 4 EStG, die im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsgewinns den Veräußerungsaufwendungen und Anschaffungskosten gegenüberzustellen sind. Werden bei Bundesschatzbriefen Typ B Stückzinsen gesondert in Rechnung gestellt, sind diese im Veranlagungszeitraum des Abflusses negative Einnahmen aus Kapitalvermögen i.s. des 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und beim Privatanleger in den Verlustverrechnungstopf einzustellen (BMF , IV C 1 - S 2252/08/10004, BStBl 2010 I S. 94, Tz. 51, 52). Beispiel zum Zins- und Renditevergleich (Stand Anfang September 2010) Laufzeit in Jahren Zinsen Rendite nach dem x. Jahr nominal Typ A Typ B 1. Jahr 0,25 0,25 0,25 2. Jahr 0,50 0,37 0,37 3. Jahr 1,00 0,58 0,58 4. Jahr 1,75 0,87 0,87 5. Jahr 2,50 1,19 1,20 6. Jahr 2,75 1,44 1,45 7. Jahr 2,75 1,64 Bei Typ A gibt es über die Laufzeit hinweg für eine Anlage von Euro ein Endbetrag von Euro und somit einen mit Zinseszins errechneten Ertrag von Euro. Welcher Typ ist nun günstiger? Bei Typ A wird jährlich versteuert, abzüglich Zinsabschlag verbleibt weniger Kapital zur Wiederanlage. Bei Typ B erfolgt die Zinsansammlung zunächst steuerfrei, bei Fälligkeit oder vorzeitiger Rückzahlung ist der höhere (Gesamt-) Ertrag voll zu versteuern. Dies kann zu einem Überschreiten des Sparer-Pauschbetrags führen, der möglicherweise bei jährlicher Besteuerung jedes Jahr unterschritten wird.

6 Seite 6 Hinweis: Neben den Bundesschatzbriefen gibt es auch noch ein gleichnamiges Produkt der US- Investmentbank Morgan Stanley. Das bringt attraktivere Renditen, im Gegenzug aber auch deutlich höhere Risiken. Denn das amerikanische Geldhaus bietet lediglich ganz normale Schuldverschreibungen und wird in der Bonität schlechter als Deutschland eingestuft. Damit ist das Ausfallrisiko deutlich höher als bei den Angeboten vom Bund. Wer in den unsicheren Zeiten der Finanzkrise auf Schatzbriefe setzt, sollte eher die konservative Variante wählen. 3. Bundesschatzbriefe (Österreich) Anleger müssen nicht zwingend den deutschen Weg gehen, sie können ihr Geld auch in Wien anlegen. Ein vergleichbares Angebot mit weiteren Vorzügen bieten die hierzulande eher wenig bekannten Bundesschätze aus Österreich. Sie haben leicht höhere Zinsen als ihr deutsches Pendant, werden flexibel und ebenfalls gebührenfrei über die Bundesfinanzagentur in Wien verwaltet und bieten eine größere Vielfalt an Laufzeiten. Dabei sind Bundesschätze von einem, drei, sechs, sowie zwölf Monaten und zwei, fünf sowie zehn Jahren im Angebot, die Mindestanlage beträgt lediglich 100 Euro. Die Kontoführung erfolgt online über und ist vergleichbar mit der hiesigen Wertpapierverwaltung. Die aktuellen Zinsangebote sind jederzeit über die Internetseite abrufbar. Das Kontoeröffnungsformular ist online ausfüllbar. Dieses wird dann gemeinsam mit der Kopie des Personalausweises per Post an das Service-Center in Wien geschickt oder durch ein elektronisch signiertes Kontoeröffnungsformular übermittelt. Das Service-Center sendet dem neuen Kunden dann per Post die persönliche Kontonummer und ein Passwort zu. Die Kontoführung kann anschließend online erfolgen und ist kostenlos. Die Zinsen werden jeweils zum Ende der gewählten Laufzeit gutgeschrieben und stellen Kapitaleinnahmen dar. Die unterliegen der Abgeltungsteuer, allerdings erst über die Veranlagung. Denn ausländische Institute sind nicht zum Einbehalt von deutscher Abgeltungsteuer verpflichtet. Es bleibt aber bei Einheitssatz von 25 Prozent, der nur nicht über die Bank, sondern später über den Steuerbescheid erhoben wird. Steuerlich ist jedoch eine Besonderheit zu beachten. Denn bei Anlegern mit Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Staat wird auf Grund der seit Juli 2005 geltenden Zinsrichtlinie von den Erträgen 20 Prozent und ab Juli 2011 dann sogar 35 Prozent Quellensteuer einbehalten. Diese kann jedoch bei der heimischen Steuererklärung in voller Höhe angerechnet werden, selbst wenn die Zinsen aus Österreich unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Auf Antrag erfolgt die Auszahlung jedoch ohne Steuerabzug. Hierzu muss der deutsche Sparer die Bundesfinanzagentur in Wien zur Erteilung von Kontrollmitteilungen ermächtigen. Dies gelingt, indem eine Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom Quellensteuerabzug des Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt wird (Muster siehe BMF , IV C 1 - S 2402-a/0, BStBl 2008 I S. 320, Anlage III/4). Dann übersendet Österreich dem BZSt einmal jährlich die Daten über die ausgezahlten Zinsen. Das hat den Vorteil, dass die ausgeschütteten Erträge brutto wieder reinvestiert werden können. Für steuerehrliche Anleger ist dies der günstigere Weg, obwohl der heimische Fiskus automatisch alles über die jenseits der Grenzen erzielten Erträge erfährt. Denn sie sind ohnehin in Deutschland zu versteuern.

7 Seite 7 4. Bundesobligationen Es handelt sich um börsennotierte Inhaberschuldverschreibungen des Bundes mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Damit liegt das Wertpapier mit mittelfristigem Anlagehorizont zwischen Finanzierungsschätzen (bis 2 Jahre) und Bundesschatzbriefen (bis 7 Jahre). Mit 530 Mio. Euro beträgt der Anteil der Bundesobligationen am Gesamtverkauf der Deutschen Finanzagentur derzeit bei 30 Prozent und liegt über dem Absatz von Bundesschatzbriefen Typ A. Anleger sehen hier eine attraktive Mischung aus Sicherheit, überschaubarer Laufzeit, hoher Liquidität und relativ guter Verzinsung. Die Zinszahlung erfolgt jährlich, die Rückzahlung zum Nennwert. Die Zinsen aus Bundesobligationen auch als Bobls bezeichnet unterliegen als Kapitaleinnahme der 25 prozentigen Abgeltungsteuer. Es ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber herkömmlichen Anleihen. Da die Papiere an der Börse gehandelt werden, ist ein An- und Verkauf zu marktkonformen Bedingungen jederzeit möglich. Über die Finanzagentur lässt sich jeweils nur die zuletzt emittierte Serie der Bundesobligationen ordern. Ältere Serien sind nur über die Bank und somit nicht kostenfrei erwerbbar. 5. Bundesschatzanweisungen Die festverzinslichen Wertpapiere des Bundes mit einer Laufzeit von zwei Jahren werden im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) begeben. Bundesschatzanweisungen (Schätze) werden an der Börse gehandelt und bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt. Der Erwerb ist grundsätzlich jedermann möglich. Die jährlich gezahlten Zinsen unterliegen als Kapitaleinnahme der Abgeltungsteuer. Es ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber herkömmlichen Anleihen. Sofern es sich um unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bundesbank-Liquiditäts-U- Schätze) handelt, erfolgt kein Börsenhandel. Die unverzinslichen Schatzanweisungen sind Abzinsungspapiere. 6. Bundesanleihen Die Grundsätze Dieses seit 1952 emittierte Wertpapier hat eine zentrale Stellung am deutschen Kapitalmarkt. Gibt der Bund eine neue Anleihe aus, so sind deren Konditionen eine maßgebende Orientierung für den gesamten Rentenmarkt. Die Laufzeit liegt zwischen 10 und 30 Jahren. Jeder Anleger kann Bundesanleihen in unbegrenzter Höhe erwerben, entweder bei der Emission oder täglich über die Börse. Vorteil: Es findet ein reger Handel statt, so dass stets marktgerechte Kurse gelten. Bundesanleihen sind besonders bei privaten Investoren sehr beliebt. Die Anleihen weisen standardisierte Zins- und Kapitalfälligkeiten am 4. Januar bzw. 4. Juli aus, sodass je nach Emissionstermin Anleihen mit einem kurzen (unterjährigen) oder langen (überjährigen) ersten Kupon entstehen können. Der Erwerb von Bundesanleihen unterliegt keinerlei Beschränkungen.

8 Seite 8 Allerdings können Bundesanleihen nicht über die Finanzagentur gekauft werden, dort aber verwaltet werden. Hierzu muss dann der Bank zusammen mit dem Kaufauftrag die Order zur Eintragung in das Bundesschuldenbuch erteilt werden. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert, es ergeben sich für die Besteuerung keine Besonderheiten im Vergleich zu herkömmlichen Anleihen. Bundesanleihen werden auch als Floater und seit 1997 als gestrippte Bonds ausgegeben, was die Börsenliquidität in diesen Sonderformen deutlich erhöht. Gestrippte Bonds Seit 1997 können Anleger bei 10- und 30-jährigen Bundesanleihen die Zinsscheine vom Stammrecht der Anleihe trennen (strippen). Der Stamm und die einzelnen Zinsscheine werden neben der kompletten Anleihe an der Börse getrennt gehandelt, so dass sie auch separat verkauft und erworben werden können. Stripping ist ab einem Mindestbetrag von Euro möglich. Die Trennung nehmen die jeweils für einen Inhaber der Anleihe depotführenden Stellen (Kreditinstitut oder Deutsche Finanzagentur) in dessen Auftrag vor. Auch die Rekonstruktion von Zins- und Kapital-Strips zu einer Anleihe cum ist möglich; dies ist jedoch nur Kreditinstituten für ihre Eigenbestände erlaubt. Der Mindestnennbetrag der Kapital- und Zins-Strips beträgt einheitlich 0,01 Euro. Die Liquidität von Strips ergibt sich daraus, dass Zins-Strips gleicher Fälligkeit und damit auch gleicher Rendite unter einer Wertpapierkennnummer zusammengefasst und gehandelt werden. Die Liquidität der Strips hängt letztlich aber auch davon ab, in welchem Umfang die Marktakteure überhaupt vom Stripping der Anleihen und deren Rekonstruktion Gebrauch machen. Diese in den letzten Jahren immer beliebter werdenden Bonds haben für Anleger einen entscheidenden Vorteil: Sie können sämtliche Rückzahlungen und Zinstermine unabhängig von den vorgegeben Laufzeiten selber bestimmen. Ein Verkauf des Stammrechts führt dabei stets zu einem Kursverlust, da es keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei Endfälligkeit verbrieft. Dies gilt auch für die abgetrennten Zinsscheine, sofern sie vorab realisiert werden. Der Antrag auf Trennung wird bei der Bank gestellt, im Depot sind dann neben der Anleihe mehrere Zinsscheine vorhanden. Wird beispielsweise eine zehnjährige Bundesanleihe nach 2,5 Jahren gestrippt, hat der Sparer ein Stammrecht sowie sieben Zinskupons mit unterschiedlicher Laufzeit im Depot. Die Anleihe selber wächst im Kurs bis zur Fälligkeit wie bei Zerobonds wieder auf 100 Prozent, die einzelnen Zinskupons bis zum nächsten Zahltermin auf diesen Zinsbetrag. Bundes-Fremdwährungsanleihe Der Bund hatte eine aktiv handelbare USD-Anleihe ausstehend mit einem Nominalvolumen von 5 Mrd. US-Dollar und Kupon von 3,875 Prozent bei Fälligkeit Juni Sie war börsennotiert, die Zinszahlung erfolgte jährlich in US-$ und die Rückzahlung: zum Nennwert. Bei einem in Euro geführten Konto wird die Anleihe in US-$ erworben, die Umrechnung erfolgt in Euro. Zinszahlung und Rückzahlung erfolgen jeweils auch in US-$ und werden in Euro umgerechnet ausbezahlt. Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu herkömmlichen Fremdwährungsanleihen, sodass sich Wechselkursschwankungen auf den steuerlichen Gewinn auswirken.

9 Seite 9 Da diese Anleihe im Juli 2010 fällig geworden war, gibt es derzeit keine auf dem Markt Bundes- Fremdwährungsanleihe. 7. Finanzierungsschätze Die nicht börsenfähigen Schatzanweisungen des Bundes mit einer Laufzeit von einem oder zwei Jahren können nicht vorzeitig zurückgegeben werden. Sie werden in monatlichen Ausgaben aufgelegt, wobei Konditionsänderungen auch innerhalb eines Monates möglich sind. Der Verkaufspreis liegt unter dem Rückzahlungskurs, daher sind die Papiere mit Zerobonds vergleichbar. Die Mindestordergröße beträgt 500 Euro, der Maximalbetrag beläuft sich auf Euro pro Person und Geschäftstag und die Schätze sind in 0,01 gestückelt. Der Emittent nimmt Finanzierungsschätze vor Fälligkeit nicht zurück. Finanzierungsschätze werden in monatlich neuaufgelegten Ausgaben verkauft und in der Weise verzinst, dass der Erwerber beim Kauf einen geringeren Betrag einzahlt als er später bei der Einlösung am festliegenden Fälligkeitstag zurückerhält. Die Zinsen für die Zeit vom Tag der Zahlung des Kaufpreises bis zum Fälligkeitstag (ausschließlich) werden im Voraus vom Nennwert abgezogen. Die Abschlagsprozentsätze pro Jahr werden als Verkaufszinssätze bezeichnet; sie werden nach der Marktlage festgelegt. Zinsen und Renditen werden nach der taggenauen Zinsmethode berechnet. Finanzierungsschätze werden in monatlich neu aufgelegten Ausgaben verkauft. Ende August 2010 lag die Rendite bei 0,45/0,48 Prozent (1/2 Jahre Laufzeit). Anlage-Tipp: Ein halbes Prozent für eine zweijährige Anlage klingt nicht gerade attraktiv. Als Alternative bietet sich hier ein Tagesgeldkonto an, das bis zu zwei Prozent bringen. Zudem können Anleger darüber hinaus täglich über ihr Guthaben verfügen. Steuerlich werden die Papiere wie Zerobonds behandelt. Bei Fälligkeit ist die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis als Einnahme aus Kapitalvermögen zu erfassen und unterliegt ohne besondere Übergangsfrist der Abgeltungsteuer. Sofern die Finanzierungsschätze vorher veräußert werden, liegt in Höhe der bis dahin rechnerisch aufgelaufenen Zinsen eine steuerpflichtige Einnahme vor. Bei nicht für einen marktmäßigen Handel bestimmten schuldbuchfähigen Wertpapieren des Bundes wie Finanzierungsschätzen bemisst sich die Abgeltungsteuer gem. 43a Abs. 2 Satz 15 EStG nach dem im Rückzahlungsbetrag enthaltenen Kapitalertrag ohne jeden Abzug. Besitzzeiten des Rechtsvorgängers bleiben bei der Bemessung des Zinsabschlags unberücksichtigt. 8. Bundeskassenscheine Es handelt sich um kurzlaufende Inhaberschuldverschreibungen, auch Cash Bills genannt, die seit dem Herbst 1999 vom Bund emittiert werden. Sie werden als Diskontpapier ausgegeben, haben eine Laufzeit zwischen sieben und 364 Tagen und werden nicht an der Börse notiert. Der Mindestanlagebetrag beläuft sich auf 5 Mio. Euro, so dass Bundeskassenscheine eher für den institutionellen Anleger und Geldmarktfonds von Bedeutung sind.

10 Seite Tagesanleihe Seit Juli 2008 bietet die deutsche Finanzagentur ein tagesgeldähnliches Wertpapier an. Die Zinshöhe orientiert sich am Geldmarktsatz Eonia. Mit dem neuen Produkt tritt die Finanzagentur in Konkurrenz zu Geldmarktfonds und Tagesgeldkonten der Banken. Während es Tagesgeldkonten meist gebührenfrei gibt, werden bei Geldmarktfonds jährliche Managementgebühren fällig, die an der Rendite nagen. Dagegen verlangt die Finanzagentur bei Privatkundenprodukten, die dort direkt erworben und verwaltet werden, generell keine Gebühren. Anders als bei Tagesgeldkonten ändert sich die Verzinsung der Bundes-Tagesanleihe täglich. Das ist von Vorteil, wenn das Marktzinsniveau anzieht. Bei Laufzeitkonten oder Festgeld muss hingegen die nächste Zinsanpassungsperiode abgewartet werden, um am Anstieg zu partizipieren. Dafür macht die Tagesanleihe Zinsrückgänge sofort mit, andere Produkte hingegen erst mit leichter zeitlicher Verzögerung. Die Titel können täglich ge- und verkauft werden, das Guthaben ist also für Privatanleger jederzeit verfügbar. Die Tagesanleihe hat eine unbefristete Laufzeit. Die Zinsgutschrift erfolgt von Tag zu Tag über die Erhöhung des Anleihepreises, wobei die jeweils aufgelaufenen Zinsen immer wieder mit verzinst werden. Die jährliche Rendite für den Kunden liegt dank des Zinseszinseffektes sogar effektiv noch um etwa 0,1 % höher. Die Ausschüttung erfolgt jeweils am eines Jahres und es erfolgt eine Wiederanlage nach Steuerabzug in neue Anteile. Die Tagesanleihe des Bundes kann gebührenfrei bei der Finanzagentur erworben, im Einzelschuldbuch verwahrt und verkauft werden. Die Mindestanlage beträgt 50 Euro und maximal sind Euro je Käufer und Bankgeschäftstag erlaubt. Verkaufen dürfen Anleger pro Tag 1 Mio. Euro Nennwert. Die tägliche Verzinsung beträgt bei einem EONIA-Satz. zwischen 2 und 6 % EONIA x 0,925 unter 2,00 % EONIA./. 0,15 % über 6,00 % EONIA./. 0,45%. von 0,15 % oder darunter Zinssatz 0 % In Zeiten mit normalen Konditionen am Rentenmarkt ist damit zu rechnen, dass die Spanne zwischen 2 und 6 Prozent stets eingehalten wird. Der Bund gibt also in der Regel nur 92,5 % des Marktzinssatzes an den Besitzer der Tagesanleihe weiter, 7,5 % behält er ein. In der aktuellen Marktzinsphase tendiert der Zinssatz hingegen eher gehen Null. So lag die Verzinsung Anfang September 2010 bei 0,26 Prozent. Die Tagesanleihe des Bundes wird aus steuerlicher Sicht wie ein verzinsliches Wertpapier behandelt. Zinserträge unterliegen beim Verkauf der Tagesanleihe (Rückgabe an den Bund) sowie am offiziellen Zinstermin (Silvester eines Kalenderjahres) der Abgeltungsteuer. Am Zinstermin 31. Dezember werden die Zinsen nach Abzug der fälligen Steuern nicht in bar ausgezahlt, sondern automatisch in Form neuer Anteile an der Tagesanleihe gutgeschrieben. Die am Zinstermin fälligen Zinsen gelten steuerlich als jeweils im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossen. Bei Vorlage einer NV-Bescheinigung oder eines Freistellungsauftrags werden die Zinsen bei Verkäufen oder am Zinstermin brutto gutgeschrieben und in neue Anteile angelegt. Beim Kauf der Tagesanleihe fallen Stückzinsen an, die in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf fließen. Diese werden automatisch von der Finanzagentur mit Zinserträgen und Kursgewinnen verrechnet.

11 Seite 11 Beispiel: Kauf der Tagesanleihe für eine Anlagesumme von Euro. Der aktuelle Tagespreis beträgt 100, %. Damit ergibt sich ein erworbener Nennwert (Anlagesumme / Tagespreis) von Euro und ein Stückzinsaufwand (Anlagesumme - Nennwert) von 15 Euro. Hinweis: Die Tagesgeldanleihe eignet sich auch als Anlageform für die Mietkaution. Für die Einrichtung der Mietkaution benötigen Mieter ein Schuldbuchkonto bei der Finanzagentur. Darauf wird die Tagesanleihe gebührenfrei verwahrt. In Höhe des vereinbarten Kautionsbetrags erwerben sie Anteile der Tagesanleihe. Anschließend lassen sie eine Sperre über diese Summe zugunsten des Vermieters eintragen. Die Sperre wird mit dem Formular Mietkaution Eintragung beantragt, welches Mieter und Vermieter unterschreiben und anschließend an die Finanzagentur zurückschicken. Endet das Mietverhältnis, teilt der Vermieter der Finanzagentur mit, ob er die Kaution freigibt oder ob er beabsichtigt, die Kaution vollständig bzw. teilweise einzuziehen. Bei Freigabe: Die Sperre wird aufgehoben, der Mieter kann sofort über die Kaution verfügen. Bei Einziehungsauftrag: Der Mieter wird von der Finanzagentur über den Einziehungsauftrag informiert. Dann bleibt ihm eine einmonatige Widerspruchsfrist, um sich mit dem Vermieter direkt zu einigen oder eine einstweilige Verfügung einzureichen. Liegt der Finanzagentur ein gerichtlicher Beschluss zugunsten des Mieters vor, wird die Einziehung nicht durchgeführt. Ansonsten wird dem Vermieter die Kautionssumme überwiesen. Fazit: Das neue Produkt ist weder besonders aufregend, noch gibt es Steuervorteile. Doch damit können Tagesgeld, Laufzeitkonten oder Geldmarktfonds aber auch nicht aufwarten. Sofern Anleger Gelder jahrelang in die Tagesanleihe investieren wollen, sollten sie andere Wertpapierarten wählen. Das gilt etwa für den Bundesschatzbrief, ebenfalls gebührenfrei. Bei Abzinsungspapieren kommt noch hinzu, dass die Steuerlast immer erst bei Fälligkeit oder vorzeitiger Rückgabe anfällt. Bis dahin kann sich der Zinseszinseffekt brutto entwickeln. Längerfristige Rentenanlagen bieten sich zudem über Floater an. 10. Inflationsanleihe Bei inflationsindexierten Bundeswertpapieren werden die Zahlungsströme, die aus der Schuldverschreibung entstehen, an die Entwicklung eines Inflationsindexes gekoppelt. Als Referenzindex der Inflationsentwicklung wird bei diesen Wertpapieren der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) in der Eurozone ohne Tabak verwendet. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften berechnet diesen Index monatlich. Inflationsindexierte Wertpapiere haben sich in den letzten Jahren zu einem verbreiteten Kapitalmarktinstrument entwickelt. So werden beispielsweise zurzeit durch alle G7-Länder inflationsindexierte Anleihen begeben. Die inflationsindexierten Bundeswertpapiere umfassen zurzeit inflationsindexierte Bundesanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren Bundesobligationen mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Der Bund hat im März 2006 erstmalig ein inflationsindexiertes Bundeswertpapier begeben. Es handelte sich um eine 10-jährige inflationsindexierte Bundesanleihe mit Fälligkeit am 15. April Am 24. Oktober 2007 erfolgte dann die Begebung der ersten inflationsindexierten Bun-

12 Seite 12 desobligation mit Fälligkeit am 15. April Bei der am herausgegebenen Inflationsanleihe liegt der Zinskupon bei 1,75 Prozent. Inflationsindexierte Anleihen haben gegenüber nominalverzinslichen Anleihen einen niedrigeren Kupon. Während bei nominalverzinslichen Anleihen der Kupon als fester Prozentsatz des Nennwertes gezahlt wird, wird bei inflationsindexierten Anleihen der Kupon als fester Prozentsatz des Produktes aus Nennwert der Anleihe und der zum jeweiligen Kupontermin gültigen Index-Verhältniszahl gezahlt. Bei inflationsindexierten Anleihen erhöht sich daher bei Inflation die Zinszahlung von Jahr zu Jahr. Die Zinszahlung erfolgt jährlich. Bei Fälligkeit der inflationsindexierten Anleihe wird der Nennwert, multipliziert mit der zum Fälligkeitstag gültigen Index- Verhältniszahl, zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag erhöht sich dadurch um die Inflation, die sich während der Laufzeit der Anleihe eingestellt hat. Bei Deflation über die Laufzeit der Anleihe wird der ursprüngliche Nennwert zurückgezahlt. Die laufenden Zinsen aus inflationsindexierten Anleihen stellen bei Zufluss Einnahmen aus Kapitalvermögen i.s.d. 20 Abs. 1 Nr. 7 dar. Der Gesetzgeber behandelte die Papiere vor 2009 als Finanzinnovationen, da die Höhe der Erträge zwar von einem ungewissen Ereignis abhängt, die Rückzahlung aber garantiert ist ( 20 Abs. 2 Nr. 4c EStG a.f.). Damit sind Kursgewinne über alle Laufzeiten hinweg als Kapitaleinnahme zu versteuern. Bei Verkauf oder Fälligkeit unabhängig vom Erwerbsdatum fällt mangels besonderer Übergangsregeln Abgeltungsteuer an. Ein während der Laufzeit aufsummierter Kursgewinn löst anders als noch bis 2008 keinen Progressionssprung mehr aus. Diese steuerlichen Grundsätze haben auch Fonds zu beachten, die in inflationsindexierte Anleihen investieren. Damit erhöhen sich die steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen um die aufgelaufenen Kursgewinne. Diese Beträge fließen auch in den Zwischengewinn ein. Bei herkömmlichen Festverzinslichen können die Fondsmanager hingegen die Anleihen ohne Beachtung von Haltefristen verkaufen, ohne dass sich für die Fondsbesitzer steuerpflichtige Erträge aus der Wiederanlage der Gewinne ergeben. Eine steuerliche Belastung des i.d.r. permanent anwachsenden Kursplus der Inflationsanleihe entsteht erst bei Fälligkeit oder Verkauf. Der Sparerpauschbetrag wird während der Laufzeit von den anfallenden Zinsauszahlungen in Anspruch genommen, so dass er in keinem Fall ungenutzt bleibt. 11. Ausgleichsfonds Währungsumstellung. Diese in einer Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen haben ihren Ursprung in der Währungsumstellung zum auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Damals entstanden bei vielen Kreditinstituten und Außenhandelsbetrieben bilanzielle Unterdeckungen, die durch die Zuteilung von verzinslichen Forderungen gegen den Ausgleichsfonds ausgeglichen wurden. Die können in Schuldverschreibungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung umgewandelt werden, notieren an allen deutschen Wertpapierbörsen und werden mit dem 3-Monats- EURIBOR verzinst. Getilgt werden die Schuldverschreibungen über einen Zeitraum von 40 Jahren nach einem festgelegten Tilgungsplan: Beginnend mit dem werden danach jährlich (letztmals am

13 Seite ) 2,5 Prozent des Emissionsvolumens durch Gruppenauslosung getilgt. Daneben sind außerplanmäßige Tilgungen möglich. Steuerlich handelt es sich um Floater. Ihre Ansprechpartner bei der : Rolfjosef Hamacher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Fon 0221/ hamacher@axis.de Dipl.-Betriebswirt Bernhard Fuchs Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Fon 0211/ Fax 0211/ fuchs@axis.de Dipl.-Finanzwirt Heinrich Bürmann Rechtsanwalt, Steuerberater Fon 030/ Fax 030/ buermann@axis.de Die Ausführungen in dieser Publikation sollen einer allgemeinen Information dienen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann aufgrund der Komplexität der behandelten Themen nicht erhoben werden; ebenso wird eine einzelfallbezogene Beratung hierdurch nicht ersetzt. Die übernimmt keine Haftung für die Folgen einer Verwendung dieser in der Publikation dargelegten Informationen.

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