Arboner Volksinitiative Keine Betonwüste auf dem Seeparkareal! vom 21. März 2014 Bericht und Antrag
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- Oldwig Heidrich
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1 Stadtrat An das Stadtparlament Arboner Volksinitiative Keine Betonwüste auf dem Seeparkareal! vom 21. März 2014 Bericht und Antrag Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier Am 21. März 2014 reichte das Initiativkomitee mit dem Co-Präsidium Monika Strauss und Andrea Vonlanthen, Arbon gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung (GO) der Stadt Arbon vom 27. Juni 2006 die Volksinitiative Keine Betonwüste auf dem Seeparkareal! ein. Innert der 90-tägigen Frist zur Einreichung der Unterschriftenlisten überreichte das Initiativkomitee der Stadtkanzlei am 08. Juli Unterschriftenbogen mit total 861 Unterschriften. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 133 / 14 vom 11. August 2014 konnte gemäss Art. 11 GO festgestellt werden, dass die Volksinitiative Keine Betonwüste auf dem Seeparkareal! mit 810 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen ist. Die Volksinitiative beantragt: Auf der Parzelle Nr (Seeparkareal) darf kein Skatepark erstellt werden. Stadtrat und Stadtparlament schaffen, soweit erforderlich, die gesetzlichen Grundlagen dazu. In Ergänzung zum Initiativtext ist Folgendes festgehalten: Das Seeparkareal ist ein erstrangiges Erholungsgebiet für die breite Bevölkerung. Es liegt zudem unmittelbar neben einem einzigartigen Naturschutzgebiet. Dieses Areal ist als Standort für einen 730 Quadratmeter grossen, zubetonierten Skatepark, auf dem auch lärmintensive Events geplant sind, absolut ungeeignet. Fragwürdig ist zudem, ob die Stadt das attraktive Gelände am See an den Verein Skatepark verschenken und an die Kosten von Fr (laut Botschaft des Stadtrates) noch Fr beisteuern soll. Sachverhalt Ausgangslage Nachdem dem Stadtrat im Dezember Unterschriften für den Bau eines Skateparks in Arbon überreicht wurden, haben Kinder, Jugendliche, Eltern sowie die Kinder- und Jugendarbeit Arbon ein Anforderungsprofil für den Skatepark erstellt. Aufgrund des erarbeiteten Anforderungsprofils wurde nach geeigneten Standorten für den Skatepark gesucht. Zum Schluss des Findungsprozesses blieben drei Standorte, an welchen ein Skatepark realisiert werden kann. Neben den Standorten auf dem Areal Saurer Werk- Zwei und dem Tennisplatz Buchhorn wurde der Standort auf dem Gelände beim Seepark (neben den Beachvolleyballfeldern) als optimalste Lösung bewertet. In die Bewertung flossen Kriterien wie Erreichbarkeit, bauliche Voraussetzungen und soziale Aspekte. Seite 1 von 5
2 An der Sitzung des Stadtparlaments vom 21. Februar 2012 wurde für den Bau eines Skateparks ein Kredit von Fr beantragt, welcher knapp abgelehnt wurde. In der Folge entschied der Stadtrat, einen gekürzten Beitrag von Fr für den Bau eines Skateparks zu budgetieren. Dieser Betrag ist vom Stadtparlament an der Sitzung vom 04. Dezember 2012 mit der Genehmigung des Voranschlags 2013 gutgeheissen worden, ebenso wurde derselbe Betrag mit der Genehmigung des Voranschlags 2014 gutgeheissen. Zudem stellt die Stadt Arbon dem Verein Skatepark eine Fläche von rund 700 m 2 auf dem Areal Seepark, Parzelle Nr. 1780, für einen Skatepark kostenlos zur Verfügung. Nach erfolgter Zusage eines finanziellen Beitrags und der Standortwahl auf dem Areal Seepark reichte der Verein Skatepark am 22. Januar 2013 das Baugesuch für den Skatepark ein. Der Natur- und Vogelschutzverein Meise Arbon sowie die Fraktion SVP Arbon legten gegen dieses Baugesuch Einsprache ein. Auf die Einsprache der Fraktion SVP Arbon wurde nicht eingetreten, diejenige des Natur- und Vogelschutzvereins Meise Arbon wurde abgewiesen. Auf ein Weiterziehen der Einsprache wurde aus Kostengründen verzichtet. Somit wurde die Baubewilligung am 26. Dezember 2013 rechtskräftig. Aufgrund der beiden Einsprachen verzögerte sich der Baustart und der Verein Skatepark konnte nicht innert der Frist von zwei Jahren (seit dem Parlamentsentscheid vom 21. Februar 2012) mit dem Bau des Skateparks beginnen. Deshalb stellte der Verein dem Stadtrat für die Erstellung des Skateparks Antrag auf Fristverlängerung bis zum 21. Februar Entsprechend der Zuständigkeit legte der Stadtrat das Geschäft dem Stadtparlament vor, welches dem Antrag in seiner Sitzung vom 18. März 2014 entsprochen hat. Bevor der Bau des Skateparks in Angriff genommen werden kann, ist die Unterzeichnung einer schriftlichen Leistungsvereinbarung zwischen Stadt Arbon und dem Verein Skatepark unabdingbar. Diese wurde unter Einbezug aller betroffenen Ressorts/Verwaltungsbereiche erarbeitet. Die Unterzeichnung erfolgte am 13. Juni Gleichentags wurde der Konzessionsvertrag zur Nutzung einer Landfläche von 700 m 2 Leistungsvereinbarung Seite 2 von 5
3 700 m 2 Erwägungen Bedürfnis und Engagement Die Einreichung von 800 Unterschriften für den Bau eines Skateparks in Arbon hat gezeigt, dass ein Bedürfnis vorhanden ist, das Sport- und Freizeitangebot, vor allem für Kinder und Jugendliche, auszubauen. Das grosse Engagement und die Eigeninitiative des Vereins Skatepark Arbon veranschaulicht auch, dass nicht nur Forderungen gestellt werden, sondern vor allem eigene Ressourcen eingesetzt werden, um die Vision von einem Skatepark in Arbon umzusetzen. So wurde nun über mehrere Jahren grosse Arbeit geleistet, um alle notwendigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Ausgang des Projekts zu erfüllen. Ein solcher Einsatz für ein Projekt, welches der interessierten Allgemeinheit eine neue Möglichkeit bietet seine Freizeit zu gestalten, ist in der heutigen Zeit selten und soll an dieser Stelle gewürdigt werden. Finanzierung Die Sponsoringzusagen von Arboner Unternehmen, umliegenden Gemeinden, Kanton und weiteren Institutionen bestätigen, dass das Interesse und der Zuspruch für einen Skatepark in Arbon gross sind. Diese steuern neben dem Beitrag von Fr der Stadt Arbon weitere Fr an das Projekt bei. Entgegen den in der Initiative aufgeführten Baukosten von Fr liegen die budgetierten Kosten bei Fr (+/- 20%). Mit der mit der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung eingereichten Finanzierungsübersicht konnte der Verein Skatepark Arbon auch die Bedingung der Finanzierung weitestgehend erfüllen. Seite 3 von 5
4 Umsetzung der Initiative / Juristische Überlegungen Die eingereichte Initiative Keine Betonwüste auf dem Seeparkareal! verlangt von Stadtrat und Stadtparlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass auf dem Areal Seepark (Parzelle Nr. 1780) kein Skatepark erstellt werden darf. Die Parzelle Seepark setzt sich gemäss Zonenplan aus unterschiedlichen Zonen zusammen. Nord-Westlich bezeichnet der Zonenplan einen Teil der Parzelle als Naturschutzzone. Angrenzend an diese beginnt die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Das Gebiet nördlich, entlang dem Seeufer, ist als Erholungs- und Grünzone deklariert. Diese Kombination lässt darauf schliessen, dass für das Areal Seepark bei der Erarbeitung des Zonenplans unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten vorgesehen wurden und immer noch sind. Neben dem Seeparksaal als Örtlichkeit für Veranstaltungen bestehen auf der angrenzenden Fläche auch zwei öffentlich zugängliche Beachvolleyballfelder. Durch die Initiative soll nun die Nutzung des öffentlichen Grundes für eine öffentliche Anlage eingeschränkt werden und dies explizit für den Bau eines Skateparks. Um den Bau eines Skateparks auf der Parzelle Nr. 1780, auf dem Areal Seepark zu verhindern, müsste der Zonenplan angepasst werden. Konkret müsste der Zonenplan ab den bestehenden Beachvolleyballfeldern in eine Freihaltezone umgezont werden. Unter dieser Voraussetzung könnte weder ein Skatepark noch irgendeine andere Anlage oder Baute auf dem Areal Seepark erstellt werden. Es stellt sich diesbezüglich die Frage, ob eine Umzonung sinnvoll ist, da eine solche jegliche Vorhaben auf dem Areal Seepark verhindern würde. Die Umzonung in eine Erholungs- und Grünzone bringt nicht den von der Initiative gewünschten Effekt, da diese Zone u.a. der Erhaltung und Schaffung von Erholungs- und Freizeitanlagen dienen soll und somit der Bau einer Skateanlage nicht unmöglich wäre. Ein explizites Verbot für den Bau eines Skateparks im Baureglement der Stadt Arbon zu verankern ist ebenfalls kaum vertretbar. Das Baureglement regelt die Vorschriften für die unterschiedlichen Zonen im Allgemeinen. Einzelne Bauvorhaben, die an bestimmten Standorten nicht realisiert werden dürfen im Baureglement aufzuführen, würde nicht dem Zweck des Reglements entsprechen. Ebenfalls sollten nicht bestimmte, öffentlich zugängliche Anlagen der subjektiven Beurteilung zum Opfer fallen und verunmöglicht werden. Abschliessend ist die Frage in den Raum zu stellen, inwiefern und ob eine nachträgliche Zonenplanänderung überhaupt zum Tragen kommt. Denn zum jetzigen Zeitpunkt liegt eine rechtskräftige Baubewilligung für den Bau des Skateparks vor, wodurch der Verein Skatepark berechtigt ist, mit dem Bau der projektierten Anlage zu beginnen. Zusammenfassung Für den Bau eines Skateparks auf dem Areal Seepark (Parzelle Nr. 1780) liegt eine rechtskräftige Baubewilligung vor. Mit der Genehmigung des Voranschlags 2014 hat das Stadtparlament einen Investitionsbeitrag der Stadt in Höhe von Fr gutgeheissen. Gegen das Bauvorhaben und dabei im Einzelnen gegen den Standort auf dem Areal Seepark sind zwei Einsprachen eingegangen. Auf jene der SVP Arbon wurde nicht eingetreten und jene des Natur- und Vogelschutzvereins Meise Arbon wurde abgewiesen. Seite 4 von 5
5 Die Leistungsvereinbarung, welche die Rechte und Pflichten der Stadt und des Vereins Skatepark benennt, wurde von beiden Parteien unterzeichnet. Die entsprechenden Bedingungen seitens der Stadt wurden vom Verein erfüllt. Der Konzessionsvertrag, der die Nutzung der entsprechenden Fläche auf dem Areal Seepark regelt, wurde von der Stadt und dem Verein unterzeichnet. Für die Umsetzung der Initiative wäre eine Umzonung einer Teilfläche der Parzelle Nr notwendig. Der rechtliche Aspekt bezüglich rechtsgültige Baubewilligung versus nachträgliche Zonenplanänderung aufgrund einer Volksinitiative und deren Auswirkung auf den Skatepark können nicht abschliessend beantwortet werden. Antrag des Stadtrates Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier Aufgrund der vorstehenden Erwägungen wird die Arboner Volksinitiative Keine Betonwüste auf dem Seeparkareal! zur Ablehnung empfohlen. FÜR DEN STADTRAT ARBON Andreas Balg Stadtammann Andrea Schnyder Stadtschreiberin Arbon, 25. August 2014 Beilage Leistungsvereinbarung Seite 5 von 5
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