Die Flugplatzchef Stellvertreter treten den Dienst zu folgenden Zeiten an:

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1 1 1. Dienstantritt Die Flugplatzchef Stellvertreter treten den Dienst zu folgenden Zeiten an: Sommerzeit: Montag bis Samstag 0.30 Uhr bis SS */** Sonntag Uhr bis SS */** Winterzeit: Montag bis Samstag 0.30 Uhr bis Uhr ** Sonntag Uhr bis Uhr ** * gem. AIP RAC 1-1 ** nachdem die FSB-Flugzeuge befestigt oder eingeräumt und die Hangars kontrolliert wurden. 2. Betrieb bei geschlossenem Flugplatz Auch bei absolut unfliegbarem Wetter muss der Dienst auf dem Flugplatz pünktlich begonnen werden. Dabei wird der Bürobetrieb sichergestellt, die Flugplatzinfrastruktur mit dem AIS Personal gemäss Pflichtenheft für Flugplatzleiter Pflichtenheft der Stellvertretung Checkliste und Ergänzung zum Pflichtenheft BAZL und Aufgaben für den FSB-Betrieb geprüft und in Betrieb genommen. Bleibt das Wetter weiterhin schlecht (VFR nicht fliegbar) und bleibt das AIS- Büro besetzt, kann der FPC-STV sich vom Flugplatz entfernen, sofern er in der Lage ist den Flugplatz, bei sich positiv veränderndem Wetter, unverzüglich zu erreichen. Bei ungeplanten Vorkommnissen muss er innerhalb 30 Minuten auf dem Flugplatz sein. Ist das AIS-Büro nicht besetzt, muss der FPC-STV einen Ersatz bestimmen oder selbst den Bürodienst (Telefondienst, Auskunftsstelle, etc.) übernehmen. Alle Ablösungen sind parallel und übergreifend zu vollziehen. (Öffentlichkeitsstatus: immer besetztes Büro während den Betriebszeiten). 3. Betrieb bei geöffnetem Flugplatz Wenn der Flugplatz geöffnet und der Flugbetrieb im Gang ist, soll der FLC-STV den Flugplatz generell nicht verlassen. Muss er vom Flugplatz weg, hat er sich über die Alarmorganisation zu vergewissern und das AIS-Personal explizit darauf einzuweisen.

2 2 Ist der FLC-STV mit Fliegen engagiert, ist vor dem Fliegen die Alarmorganisation zu überprüfen. Seine Flüge sollten in der Regel 1 Stunde Dauer nicht überschreiten. Auch bei dieser Tätigkeit soll der Flugplatz innerhalb 30 Minuten erreichbar sein (Hörbereitschaft auf der Flugplatzfrequenz). 4. Beenden des Betriebes Am Abend sind heimkommende Flugzeuge und Piloten speziell zu beobachten und falls nötig (aufkommender Nebel, sich stark verschlechterndes Wetter, einbrechende Nacht, etc.) die entsprechenden Massnahmen zu treffen. Der FLC-STV beendet den Dienst mit dem Airport Outside Check wie in dem AIS Reglement unter tägliche Arbeiten und Anhang 2 beschrieben ist. Bleibt er im Büro, muss er die Rundflugpiloten oder das AIS-Personal für diese Kontrolle beauftragen und sich durch Meldung vergewissern, dass alles erledigt wurde. Regionalflugplatz Birrfeld Roger Trüb Flugplatzchef Beilagen: 1) Pflichtenheft für Flugplatzleiter vom August ) Meldeverfahren Zollamt Aarau vom August ) Pflichtenheft der Stellvertretung (Anhang 1) 4) Checkliste und Ergänzung zum Pflichtenheft BAZL (Anhang 2) 5) Aufgaben für den FSB-Betrieb (Anhang 3)

3 3 Anhang 1 Pflichtenheft der Stellvertretung Bei Abwesenheit des Flugplatzchefs übernimmt der Stellvertreter die Flugplatzcheffunktion gemäss Pflichtenheft des BAZL. Für die regelmässigen Einsätze (Wochenende, Ferien) wird für die Stellvertretung eine separate Einsatzliste geführt. Der Stellvertreter übernimmt insbesondere diejenigen Funktionen, die für den ordnungsgemässen und sicheren Flugbetrieb unmittelbar notwendig sind. Ebenso überwacht er die Einhaltung der im Betriebsreglement LSZF enthaltenen Vorschriften. Bei kurzfristigen Dienstabwesenheiten stellt er die Erreichbarkeit via AIS-Personal sicher. Behandlung Verstössen und Unregelmässigkeiten im Flugbetrieb a) Mündlicher Verweis b) Schriftlicher Verweis: erfolgt normalerweise durch den Flugplatzchef aufgrund der Meldung seines Stellvertreters c) Vorfälle die Meldung an das BAZL verlangen, werden in der Regel durch den Flugplatzleiter erledigt. d) Meldungen oder Massnahmen die keinen Aufschub ertragen, werden durch den STV eingeleitet. Unfälle Siehe Notfallordner LSZF Erledigung sofort und Meldung baldmöglichst an den Flugplatzleiter. Wird durch den Unfall der Flugplatz beeinträchtigt, z.b. länger andauernde Schliessung oder Benützungseinschränkungen, ist neben dem Flugplatzleiter auch der Platzhalter (AeroClub Aargau) zu benachrichtigen. Bei gravierenden Unfällen muss auch der Flugplatzchef benachrichtigt und auf den Platz aufgeboten werden.

4 4 Ausweise Die Stellvertreter sind ermächtigt die amtlichen Bestätigungen vorzunehmen, die für die Erneuerung oder Erweiterung Ausweisen notwendig sind. Treibstoffe Siehe a) Anhang zum Pflichtenheft für Flugplatzleiter b) BAZL Betankung Luftfahrzeugen Zollflugplatz Überwachung der ordnungsgemässen Abwicklung der direkten Aus- und Einflüge.

5 5 Anhang 2 Checkliste und Ergänzung zum Pflichtenheft BAZL Vor dem Beginn Flugbetrieb oder Dienstantritt - VFR-Minimalbedingungen erfüllt - Liegen Notizen oder Meldungen zh. Flugplatzleiter vor - Pistenrichtung (wenn wählbar Piste 26), Signalisation - Pistenzustand (Winter: SNOWTAM) - Segelflug: Zustand Graspiste, Kontakt zu FLUDILEI - NOTAM, METEO, Anschläge im AIS, FAX Abruf, AMIE ok.? - Besetzung Personal AIS ok.? - Notfalldienst (Feuerwehr) ok.? Überwachung Flugbetrieb Allgemein Luftpolizei Motorflug Segelflug SAR-Dienst - Meteo, Sichtbedingungen, Pistenrichtung, Wind (Sturmwarnung, Vorsichtsmeldung) - Anflughöhen, Strasse Piste 08, Feldweg Piste 26 - Absperrungen, Zutritt und Sicherheit Zuschauer und Passanten - Ausweiskontrolle nach Bedarf (Art. 4 und 5 Pflichtenheft BAZL) - Einhalten der Lärmvorschriften (Betriebsreglement LSZF) - Fluganmeldungen: korrekte Angaben (Fluganmeldung = Startliste) - Zoll, Flugpläne i.o - Flugdienstleiter im Dienst (FLUDILEI) Richtige Startaufstellung und Parkordnung überwachen Sicherung des Segelflugbetriebes Platzordnung, Pistenräumung, keine Autos auf der Piste Einhalten der Schleppvolten, Lärmvorschriften Anflüge: Pistenabstand zum Motorflug Windenstarts: Sonntags bis Uhr, nach Absprache Verlängerung möglich (wenn kein oder nur wenig Flugbetrieb) Motorsegler: bei starkem Schleppbetrieb kein Volten/Landetraining Benutzung Hartbelagspiste: Bewilligung Fall zu Fall FLC - Massnahmen bei überfälligen Flugzeugen (Art. 8 im Pflichtenheft)

6 6 Flugbetriebsende - keine Flugzeuge überfällig (Art. 8 im Plichtenheft) - Notsendercheck - Allfällige Meldungen und Notizen zh. Flugplatzchef - Alle Hangars und Räumlichkeiten abgeschlossen, Lichter gelöscht.

7 Anhang 3 Aufgaben für den FSB-Betrieb Flugbetriebsbeginn oder Dienstantritt - allfällige Notizen und Meldungen zh. Flugplatzchef - Flugzeugpark FSB: Flugbereitschaft der Flugzeuge (Flugbereitschaftstafel und allfällige Rapporte aus dem Flugbereitschaftsblock der Flugzeuge) - Meteo Minimum für FSB-Flugzeuge und Piloten Flugbetrieb - bei Vorfällen mit FSB-Flugzeugen wie Störungen, Beschädigungen, etc. oder Zweifelsfälle bei Piloten, wenn durch AIS-Personal nicht entschieden werden kann: Beurteilung und Entscheidung. Grundsatz: im Zweifelsfall Flugzeug aus dem Verkehr ziehen, Besatzungen nicht fliegen lassen - Checkflugregeln der FSB - Vermietungsregeln FSB-Flugzeuge - Rückkehr 30 Minuten vor HR* (AIP RAC 1-1) Flugbetriebsende - alle notwendigen Daten wie Flugrapporten und Startlisten vorhanden (Pax, Fluganmeldungen, Segelflug, etc.) - Störungsmeldungen an FSB-Flugzeugen zh. Technischer Betrieb - Meldungen, Notizen zh. Flugplatzchef oder REWE - Kassenbestände (Nachttresor) - FSB-Flugzeuge hangariert oder gesichert

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