Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis

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1 Öffentliche Finanzen und Inhaltsverzeichnis 20 Finanzen Personal Vorbemerkungen Tabellen Ausgaben und Einnahmen des Landes 2008 bis Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände am 31. Dezember Hochschulausgaben und -einnahmen Personal im öffentlichen Dienst 2007 bis 2011 nach Beschäftigungsbereichen Personal am 30. Juni des Landes nach Aufgabenbereichen der Gemeinden/Gemeindeverbände nach Produktbereichen des Landes (Kernhaushalt) der Gemeinden/Gemeindeverbände (Kernhaushalt) Umsatzsteuervoranmeldungen nach Wirtschaftsbereichen nach Verwaltungsbezirken und Wirtschaftsbereichen Umsatzsteuerveranlagungen 2007 nach Wirtschaftsbereichen Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2007 nach Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte und Verwaltungsbezirken Mit Einkommen veranlagte unbeschränkt Steuerpflichtige, deren Gesamtbetrag der Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festgesetzte Körperschaftsteuer 2007 nach der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte Gewerbesteuerpflichtige mit positivem Steuermessbetrag, zusammengefasste Besteuerungsgrundlagen 2007 nach Wirtschaftsbereichen Gewerbesteuerpflichtige, deren Gewerbeertrag und Steuermessbetrag 2007 nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsbereichen Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass nach der Höhe des Reinnachlasses bei unbeschränkter Steuerpflicht 20.16a b Steuerliche Eckwerte nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs 20.17a für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen b für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen a für unbeschränkt steuerpflichtige Schenkungen b für unbeschränkt steuerpflichtige Schenkungen Statistisches Jahrbuch Brandenburg

2 20 Öffentliche Finanzen und Vorbemerkungen Finanzen und Personal Die Finanz- und Personalstatistiken geben Auskunft über die Finanzen der öffentlichen Haushalte und das Personal im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671). Neben dem FPStatG ist für die Durchführung der Hochschulfinanzstatistik das Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz HStatG) vom 02. November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1860) verbindlich. Erhebungseinheiten sind die staatlichen Haushalte der Länder und die kommunalen Haushalte einschließlich ihrer jeweiligen Sondervermögen, die Sozialversicherungsträger, die Zweckverbände und andere juristische Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften öffentliche Aufgaben erfüllen sowie die öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen. Die aktuellen Angaben zu den Ausgaben und Einnahmen des Landes Brandenburg (kamerale Buchführung) basieren auf den Ergebnissen der Vierteljährlichen Kassenstatistik. Diese Statistik ist eine Totalerhebung, die alle Arten von Kassenvorfällen des Gesamthaushaltes nach Gruppierungen erfasst. Bereinigte Ausgaben/Einnahmen bzw. Auszahlungen/Einzahlungen sind die Summe der Transaktionen, die im Rahmen des Verwaltungsvollzugs sowie des Betriebs von Einrichtungen meistens regelmäßig anfallen oder die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, bereinigt um die Zahlungen von gleicher Ebene und die haushaltstechnischen Verrechnungen. Die Jahresrechnungsstatistik ist die umfassende Erhebung der Ausgaben und Einnahmen des Landes Brandenburg. Sie basiert auf der kameralistisch geführten Haushaltsrechnung und gibt Auskunft über die finanzielle Landesstruktur und -entwicklung. Die Darstellung der Ausgaben und Einnahmen nach der funktionalen Gliederung erfolgt ohne die besonderen Finanzierungsvorgänge und die haushaltstechnischen Verrechnungen. Zu den besonderen Finanzierungsvorgängen gehören die Schulden- und Rücklagenbewegungen sowie die Abwicklung der Vorjahre. Diese betreffen ausschließlich den Gesamthaushalt und sind deshalb den einzelnen Aufgabenbereichen nicht zurechenbar. Die Darstellung des Landesergebnisses der kommunalen Jahresrechnungsstatistik wird aufgrund der Übergangsphase auf die doppische Buchführung in den Kommunen und der eingeschränkten Vergleichbarkeit mit den kameralen Ergebnissen der Vorjahre nicht vorgenommen. Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände werden gegliedert nach Schuldarten am Kreditmarkt und Schulden bei öffentlichen Haushalten insgesamt und je Einwohner dargestellt. Die Hochschulfinanzstatistik informiert über die Lehr- und Forschungsstruktur der Hochschulen und zeigt insbesondere die Unterschiede in der Finanzausstattung der im Bundesland ansässigen öffentlichen und privaten Hochschulen nach Fächergruppen auf. Erfasst werden nach jedem Rechnungsjahr die Einnahmen und Ausgaben bzw. Aufwendungen, Erträge und Investitionsausgaben in fachlicher und haushaltsmäßiger Gliederung. Die Personalstandstatistik erhebt jährlich zum 30. Juni die im unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Dienst Beschäftigten des Bundeslandes. Ausgewiesen werden die Beschäftigten nach Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses und Aufgabenbereichen. 514 Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

3 Öffentliche Finanzen und Vorbemerkungen 20 Nach dem Gesetz über Steuerstatistiken in der zuletzt gültigen Fassung sind in den Ländern Bundesstatistiken über die 1. Umsatzsteuer, 2. Lohn- und Einkommensteuer, 3. Körperschaftsteuer, 4. Gewerbesteuer und 5. Erbschaft- und Schenkungsteuer durchzuführen. Die sind die wichtigsten Einnahmequellen des Staates zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben. Die Steuerstatistiken erlauben eine laufende Beobachtung der Steuerquellen und sind auf diese Weise als Beur teilungs maß stab für Steueranpassungen oder -änderungen von großer Bedeutung. Sie liefern wertvolle Angaben für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, für die Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie für wissenschaftliche Untersuchungen. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist in ihrer wirtschaftlichen Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird. Als Ver brauchs abgabe ist sie darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Konsumenten getragen wird. Sie belastet über den Preis von Lieferungen und sonstigen Leistungen den Leistungs empfänger. Umsatzsteuerpflichtige Umsatzsteuerpflichtig ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinn zu erzielen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Steuerbarer Umsatz Lieferungen und sonstige Leistungen: Eine Lieferung liegt vor, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird. Gegenstände im Sinn des Umsatzsteuergesetzes sind körperliche Gegen stände, Sachgesamtheiten und solche Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie körperliche Sachen behandelt werden. Innergemeinschaftlicher Erwerb: Ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist grundsätzlich gegeben, wenn ein Unternehmer oder eine juristische Person von einem anderen Unternehmer einen Gegenstand er wirbt und dieser Gegenstand vom Gebiet eines Mitgliedsstaates der EU in das Inland oder in ein im Umsatzsteuergesetz bezeichnetes Zollgebiet gelangt. Minusbeträge: Bei der Umsatzsteuervorauszahlung zu viel abgeführte Beträge des Steuerpflichtigen an den Fiskus, die eine Verrechnung bzw. Rückerstattung durch den Fiskus zur Folge haben. Grundgesamtheit Umsatzsteuervoranmeldungen: Erfasst werden alle Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über Euro (Grenze nach 19 Abs. 1 UStG). Umsatzsteuerveranlagungen: Erfasst werden alle Unternehmen, die im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet waren, Umsatzsteuererklärungen abzugeben und deren Steuerfestsetzung bis zum Ende des dritten auf das Berichtsjahr folgenden Jahres stattgefunden hat. Dazu zählen auch Unternehmen mit einem Umsatz von Null oder mit negativen Umsätzen. Methodischer Unterschied zwischen beiden Umsatzsteuerstatistiken Aufgrund der unterschiedlichen Grundgesamtheiten beider Erhebungen kommt es bezüglich der ausgewiesenen Summen zu Abweichungen. Weiterhin ist es möglich, dass durch die differenziertere und zusätzliche Merkmalsdarstellung der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) voneinander abweichende Unternehmensangaben für beide Statistiken von der Finanzverwaltung ermittelt wurden. Statistisches Jahrbuch Brandenburg

4 20 Öffentliche Finanzen und Vorbemerkungen Einkommensteuer Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen der natürlichen Personen. Die Einkommensteuer ist die bedeutendste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte. Die Lohn steuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige sind natürliche Personen, die im Inland (Geltungsbereich des Grundgesetzes) einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht erfasst grundsätzlich alle steuerbaren Einkünfte (Welteinkommen). Gesamtbetrag der Einkünfte Summe aller Einkünfte vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach 13 Abs. 3 des EStG (Freibetrag für Landund Forstwirte). Einkommen Gesamtbetrag der Einkünfte vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen. Zu versteuerndes Einkommen Das Einkommen vermindert um die Freibeträge nach 32 Abs. 6 EStG und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge. Es bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Festgesetzte Einkommensteuer Tarifliche Einkommensteuer vermindert um Steuerermäßigungen und anrechenbare ausländische und erhöht um relevante Steueranrechnungen nach dem Einkommensteuergesetz. Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige sind: Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, bergrechtliche Gewerkschaften), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und anderes Zweckvermögen des privaten Rechts, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die ihren Geschäftssitz oder ihren Sitz im Inland haben. Einkommen der Körperschaften Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahres bezogen hat. Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen ermittelt wird, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unter Beachtung besonderer Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes. Gewinn-, Verlustfälle Körperschaftsteuerpflichtige mit einem positiven bzw. negativen Gesamtbetrag der Einkünfte. 516 Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

5 Öffentliche Finanzen und Vorbemerkungen 20 Gewerbesteuer Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Die Gewerbesteuer gehört wie die Grundsteuer zu den so genannten Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Die Besteuerung beruht auf dem Gewerbesteuergesetz. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Sie mindert als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn des Gewerbebetriebs und beeinflusst damit auch die Höhe der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Gewerbesteuerpflichtige Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zu verstehen. Als Gewerbebetrieb gilt die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften, der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der nichtrechtsfähigen Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Gewerbeertrag Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Steuermessbetrag Der Steuermessbetrag errechnet sich aus dem abgerundeten Gewerbeertrag, vermindert um den Freibetrag, unter Anwendung der entsprechenden Steuermesszahl. Steuermesszahl Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer. Sie ist gestaffelt nach der Rechtsform und nach der Höhe des Gewerbeertrags bei natürlichen Personen (Einzelgewerbetreibende) und Personengesellschaften. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik gibt einen Überblick über alle steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden, für die im Berichtsjahr erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Nicht erfasst werden Erwerbe, für die es aufgrund von Freibeträgen etc. zu keiner Steuerfestsetzung kam. Erbfall: Mit dem Tode (Erbfall) einer Person (Erblasser) geht deren Vermögen (Nachlass oder Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer unterliegen die Erwerbe von Todes wegen, die Schenkungen unter Lebenden, die Zweckzuwendungen sowie das Stiftungsvermögen. Nachlassgegenstände beinhalten das Guthaben/Vermögen, das der Erblasser hinterlässt. Nachlassgegenstände sind land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grund- und Betriebsvermögen sowie das übrige Vermögen (z. B. Kapitalforderungen, Wertpapiere, Bankguthaben, Versicherungen, Renten, Bargeld, Hausrat usw.). Reinnachlass: Nachlassgegenstände abzüglich Nachlassverbindlichkeiten. Statistisches Jahrbuch Brandenburg

6 20 Öffentliche Finanzen und Grafiken Schulden des Landes 2002 bis (Stand 31. Dezember) Mill. EUR Haushaltsjahr 1 ohne Kassenkredite Zinsausgaben des Landes 2002 bis Mill. EUR Haushaltsjahr 518 Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

7 Öffentliche Finanzen und Finanzen 20 Ausgaben und Einnahmen des Landes 2008 bis 2011 Einnahmen/Ausgaben Mill. EUR Bereinigte Ausgaben darunter Personalausgaben Laufender Sachaufwand Sozialausgaben Zinsausgaben Sachinvestitionen darunter Baumaßnahmen Erwerb von Beteiligungen Bereinigte Einnahmen und steuerähnliche Abgaben darunter Anteil an den Gemeinschaftsteuern und der Gewerbesteuerumlage darunter Einkommen- und Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuerumlage Landessteuern Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit Zinseinnahmen Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von Ländern Gebühren, sonstige Entgelte Veräußerung von Vermögen Finanzierungssaldo Besondere Finanzierungsvorgänge Schuldenaufnahme am Kreditmarkt Schuldentilgung am Kreditmarkt Jahrbuch Berlin: Statistisches Jahrbuch Brandenburg

8 20 Öffentliche Finanzen und Finanzen Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände am 31. Dezember 2011 Art der Schulden Gemeinden und Gemeindeverbände Kreisfreie Städte Davon Kreisangehörige Gemeinden¹ Landkreise EUR Schulden beim nicht öffentlichen Bereich Kassenkredite Wertpapierschulden Kredite darunter bei Kreditinstituten beim sonstigen inländischen Bereich Zusammen Schulden beim öffentlichen Bereich Kassenkredite Kredite darunter bei Ländern bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Zusammen Insgesamt EUR je Einwohner Schulden beim nicht öffentlichen Bereich Kassenkredite 317, ,84 73,05 96,78 Wertpapierschulden Kredite 559,42 452,88 515,07 64,12 darunter bei Kreditinstituten 559,23 452,88 514,85 64,12 beim sonstigen inländischen Bereich 0,05 0,05 Zusammen 877, ,72 588,12 160,90 Schulden beim öffentlichen Bereich Kassenkredite 3,50 0,21 3,94 Kredite 10,86 11,60 1,28 darunter bei Ländern 9,97 10,57 1,25 bei der gesetzlichen Sozialversicherung 0,79 0,94 bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,05 0,06 Zusammen 14,36 11,80 5,22 Insgesamt 891, ,72 599,93 166,12 1 einschließlich Amtshaushalte 520 Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

9 Öffentliche Finanzen und Finanzen 20 Hochschulausgaben und -einnahmen 2010 Hochschulart Trägerschaft Fächergruppe insgesamt Ausgaben Personalausgaben darunter Investitionsausgaben EUR insgesamt Einnahmen darunter Drittmittel Insgesamt nach Hochschularten Universitäten (ohne Kliniken) Hochschulkliniken Kunsthochschulen Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen nach Trägerschaft Hochschulen in Trägerschaft des Landes Hochschulen in Trägerschaft des Bundes Private Hochschulen nach Fächergruppen Sprach- und Kulturwissenschaften Sport Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Mathematik, Naturwissenschaften Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften Veterinärmedizin Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften Ingenieurwissenschaften Kunst, Kunstwissenschaft Hochschule insgesamt (ohne Hochschulkliniken)¹ Zentrale Einrichtungen (ohne Hochschulkliniken) Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 1 Nicht aufteilbare Ausgaben erscheinen in der Fächergruppe Hochschule insgesamt. Jahrbuch Berlin: Statistisches Jahrbuch Brandenburg

10 20 Öffentliche Finanzen und Personal Personal im öffentlichen Dienst 2007 bis 2011 nach Beschäftigungsbereichen Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Beschäftigte , 2, 4 Öffentlicher Dienst insgesamt , 2 Unmittelbarer Landesdienst zusammen Land Kernhaushalt Sonderrechnungen Krankenhäuser Gemeinden u. Gemeindeverbände (GV) Kernhaushalt Sonderrechnungen Krankenhäuser Kommunale Zweckverbände Mittelbarer Landesdienst zusammen Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes , 41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung , 48 Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes darunter Hochschulen unter Aufsicht der Gemeinden/GV Nachrichtlich: Einrichtungen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung Jahrbuch Berlin: Personal im öffentlichen Dienst 2011 nach Beschäftigungsbereichen Mittelbarer öffentlicher Dienst Zweckverbände Landesdienst Gemeinden/GV 522 Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

11 Öffentliche Finanzen und Personal 20 Personal des Landes am 30. Juni 2011 nach Aufgabenbereichen Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Staatlicher Aufgabenbereich Vollzeit Ins- Beamte Arbeitäquigesamt Richter nehmer valente Kernhaushalt des Landes Allgemeine Dienste , 02 Politische Führung und zentrale Verwaltung darunter Politische Führung Innere Verwaltung Hochbauverwaltung 04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung darunter Polizei Rechtsschutz darunter Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzugsanstalten Finanzverwaltung Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten /12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Hochschulen 16/17 Wissenschaft, Forschung Soziale Sicherung, Kriegsfolgeaufgaben Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung 5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Verkehrs- und Nachrichtenwesen Wirtschaftsunternehmen Sonderrechnungen des Landes (einschl. Krankenhäuser) Allgemeine Dienste Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten Hochschulen darunter Universitäten Soziale Sicherung, Kriegsfolgeaufgaben 3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen Wirtschaftsunternehmen Rechtlich selbstständige Einrichtungen unter Aufsicht des Landes Allgemeine Dienste Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Jahrbuch Berlin: 20.06, Statistisches Jahrbuch Brandenburg

12 20 Öffentliche Finanzen und Personal Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände am 30. Juni 2011 nach Produktbereichen Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Kommunaler Produktbereich Insgesamt Beamte Arbeit- nehmer Vollzeit äquivalente 1 7 Kernhaushalt der Gemeinden/GV Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schule und Kultur Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziales und Jugend Soziale Hilfen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheit und Sport Gesundheitsdienste Sportförderung Gestaltung der Umwelt Räumliche Planung und Entwicklung Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Stiftungen Stiftungen Sonderrechnungen der Gemeinden/GV (einschl. Krankenhäuser) Zentrale Verwaltung Schule und Kultur Soziales und Jugend Gesundheit und Sport Gestaltung der Umwelt Stiftungen 1 7 Rechtlich selbstständige Einrichtungen unter Aufsicht der Gemeinden/GV Zentrale Verwaltung Jahrbuch Berlin: Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

13 Öffentliche Finanzen und Personal 20 Personal des Landes (Kernhaushalt) am 30. Juni 2011 Ministerialbereich Insgesamt Beamte Richter Arbeitnehmer Vollzeitäquivalente Kernhaushalt des Landes Landtag und Verfassungsgericht Ministerpräsident und Staatskanzlei Inneres Justiz Bildung, Jugend und Sport Wissenschaft, Forschung und Kultur Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Wirtschaft und Europaangelegenheiten Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Infrastruktur und Landwirtschaft Finanzen Landesrechnungshof Jahrbuch Berlin: Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände (Kernhaushalt) am 30. Juni 2011 Kreisfreie Stadt Landkreis Insgesamt Beamte Arbeitnehmer Vollzeitäquivalente Kernhaushalt der Gemeinden/GV Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Jahrbuch Berlin: Statistisches Jahrbuch Brandenburg

14 20 Öffentliche Finanzen und Umsatzsteuervoranmeldungen 2010 nach Wirtschaftsbereichen WZ 2008 Jahr Wirtschaftsabschnitt Steuerpflichtige¹ insgesamt Steuerbarer Umsatz darunter Lieferungen und Leistungen EUR A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C Verarbeitendes Gewerbe D Energieversorgung E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H Verkehr und Lagerei I Gastgewerbe J Information und Kommunikation K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen P Erziehung und Unterricht Q Gesundheits- und Sozialwesen R Kunst, Unterhaltung und Erholung S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen A-S Insgesamt bis 2001 Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über EUR, 2002 Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über EUR, ab 2003 Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über EUR Jahrbuch Berlin: Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

15 Öffentliche Finanzen und 20 Umsatzsteuer vor Abzug der Vorsteuerbeträge insgesamt darunter Lieferungen und Leistungen EUR Abziehbare Vorsteuer Umsatzsteuervorauszahlung Jahr Wirtschaftsabschnitt Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Information und Kommunikation Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Insgesamt Statistisches Jahrbuch Brandenburg

16 20 Öffentliche Finanzen und Umsatzsteuervoranmeldungen 2010 nach Verwaltungsbezirken und Wirtschaftsbereichen¹ Kreisfreie Stadt Landkreis Insgesamt Landund Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau² Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung Wasserversorgung³ Baugewerbe Handel ⁴ Steuerpflichtige⁶ Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land Brandenburg Steuerbarer Umsatz in EUR Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land Brandenburg Anmerkungen siehe Seite Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

17 Öffentliche Finanzen und 20 Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Information und Kommunikation Finanzund Versicherungsdienstleistungen Grundstücksund Wohnungswesen Dienstleistungen⁵ Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheits-, und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Sonstige Dienstleistungen Erholung Steuerpflichtige⁶ Steuerbarer Umsatz in EUR Statistisches Jahrbuch Brandenburg

18 20 Öffentliche Finanzen und Noch: Umsatzsteuervoranmeldungen 2010 nach Verwaltungsbezirken und Wirtschaftsbereichen¹ Kreisfreie Stadt Landkreis Insgesamt Landund Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau² Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung Wasserversorgung³ Baugewerbe Handel ⁴ Lieferungen und Leistungen in EUR Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land Brandenburg Umsatzsteuervorauszahlung in EUR Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land Brandenburg Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) 5 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und 2 einschließlich Gewinnung von Steinen und Erden technischen Dienstleistungen 3 einschließlich Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 4 einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 6 Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über EUR Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

19 Öffentliche Finanzen und 20 Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Information und Kommunikation Finanzund Versicherungsdienstleistungen Grundstücksund Wohnungswesen Dienstleistungen⁵ Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheits-, und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Sonstige Dienstleistungen Erholung Lieferungen und Leistungen in EUR Umsatzsteuervorauszahlung in EUR Statistisches Jahrbuch Brandenburg

20 20 Öffentliche Finanzen und Umsatzsteuerveranlagungen 2007 nach Wirtschaftsbereichen WZ 2003 Jahr Wirtschaftsabschnitt Steuerpflichtige insgesamt Steuerbarer Umsatz darunter Lieferungen und Leistungen EUR A Land- und Forstwirtschaft B Fischerei und Fischzucht C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden D Verarbeitendes Gewerbe E Energie- und Wasserversorgung F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern H Gastgewerbe I Verkehr und Nachrichtenübermittlung J Kredit- und Versicherungsgewerbe K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, a. n. g M Erziehung und Unterricht N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Insgesamt Jahrbuch Berlin: Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

21 Öffentliche Finanzen und 20 Umsatzsteuer vor Abzug der Vorsteuerbeträge insgesamt darunter Lieferungen und Leistungen EUR Abziehbare Vorsteuer Verbleibende Umsatzsteuer/ Überschuss Jahr Wirtschaftsabschnitt Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, a. n. g Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Insgesamt Statistisches Jahrbuch Brandenburg

22 20 Öffentliche Finanzen und Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2007 nach Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte und Verwaltungsbezirken Größenklasse des Gesamtbetrages der Einkünfte von EUR Kreisfreie Stadt Landkreis Gesamtbetrag Zu Steuer- Festgesetzte der Einkommen versteuerndes pflichtige¹ ² Einkünfte Einkommen Anzahl EUR bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Insgesamt Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Zusammenveranlagte Ehepaare werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. 2 Festgesetzte Einkommensteuer/Jahreslohnsteuer, entspricht bei Steuerpflichtigen ohne Einkommensteuerveranlagung der einbehaltenen Lohnsteuer. Jahrbuch Berlin: Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2012

23 Öffentliche Finanzen und 20 Mit Einkommen veranlagte unbeschränkt Steuerpflichtige¹, deren Gesamtbetrag der Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festgesetzte Körperschaftsteuer 2007 nach der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte von EUR Steuerpflichtige Anzahl Gesamtbetrag der Einkünfte Zu versteuerndes Einkommen Festgesetzte Körperschaftsteuer positiv negativ positiv negativ EUR Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Verlustfälle weniger als 1 Mill Mill. bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Insgesamt darunter Nichtsteuerbelastete Gewinnfälle bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter 1 Mill Mill. bis unter 2,5 Mill ,5 Mill. bis unter 5 Mill Mill. und mehr Insgesamt darunter Nichtsteuerbelastete ohne steuerbefreite Körperschaften und ohne Organgesellschaften Jahrbuch Berlin: Statistisches Jahrbuch Brandenburg

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