Handelsrechtliche Bilanz und Jahresabschluss

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1 und Jahresabschluss ADDISON Agrosoft HANNIBAL

2 Buchführung für landwirtschaftliche Systeme Stand: August 2012 Copyright (C) 2012 ADDISON Agrosoft GmbH Die Angaben in den folgenden Unterlagen können ohne gesonderte Mitteilung geändert werden. Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung des Dokuments oder Teilen daraus, sind vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung seitens der ADDISON Agrosoft GmbH darf kein Teil dieses Dokuments in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren), auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. ADDISON Agrosoft GmbH Grüner-Turm-Straße Ravensburg

3 addison HANNIBAL und handelsrechtlicher Jahresabschluss: Das Wichtigste in Kürze Handelsrechtliche Abschlüsse nach dem BilMoG müssen erstmals für Wirtschaftsjahre 2010/11 oder Kalenderjahre 2010 erstellt werden. In HANNIBAL wurden in den Auswertungsdefinitionen entsprechend dem BilMoG und den Anforderungen der BMELV-Ausführungsanweisung neue Bilanzpositionen sowie zugehörige Kontenkategorien geschaffen. Im Zusammenhang damit wird auch eine Reihe von neuen Konten über die externe Kontenplanvorlage zur Verfügung gestellt. Bis zu drei Bewertungsschienen können parallel geführt werden. Neben dem steuerlichen sind handelsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Abschluss möglich. Bei der Einrichtung eines handelsrechtlichen Abschlusses sind mehrere Varianten möglich: Buchwerte beibehalten oder hochrechnen, Abschreibungen steuerlich oder linear fortführen, Zuschreibungen erzeugen lassen. Durch das Einrichten von handelsrechtlichen Buchungskreisen ist die Erfassung rein handelsrechtlicher Buchungen möglich. Bei laufenden Auswertungen wie z.b. der Kontenschreibung kann die Ausgabe mit handelsrechtlichen Werten gewählt werden. Für den Jahresabschluss wurde im Menü "Sonstige Abschlüsse" der "Jahresabschluss handelsrechtlich" aufgenommen. Mit der Überleitungsrechnung lassen sich handelsrechtliche und steuerliche Werte gegenüberstellen und die Abweichungen darstellen.

4 addison HANNIBAL Inhaltsverzeichnis 1. Neue Bilanzpositionen und Konten 5 2. Einrichten der handelsrechtlichen Buchführung Handelsrechtliche Anfangsbilanz Handelsrechtliche Buchungskreise Laufende Auswertungen handelsrechtlich Jahresabschluss handelsrechtlich 21

5 1. Neue Bilanzpositionen und Konten Aktuelle Gliederung für den BMELV-Jahresabschluss ab Version ab WJ 2010/11: Neue Bilanzpositionen **Geänderte Bilanzpositionen Neue Konten **Geänderte Konten AKTIVA 1229 Gelöscht: A: Ausstehende Einlagen; jetzt in Code A. Anlagevermögen 1089 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Selbst geschaffene immat. Vermögensgegenstände 2. Milchlieferrechte Zahlungsansprüche Betriebsprämie 1012 **4. Sonstige entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche **1014 Rechte sowie Lizenzen 0140 Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten 5. Geschäfts- oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen 1018 II. Sachanlagen 1079 <Gliederung unverändert> III. Finanzanlagen 1088 <Gliederung unverändert> B. Tiervermögen 1099 <Gliederung unverändert> C. Umlaufvermögen 1189 I. Vorräte 1149 <Gliederung unverändert> II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen an Gesellschafter Eingeforderte ausstehende Einlagen Ausstehende Einlagen, eingefordert (neue Kontenkategorie AusstehendeEinl.Aktiv, eingefordert ) < hier werden auch die bisherigen ausstehenden Einlagen ausgegeben (Kat Ausstehende Einlagen, eingefordert) > 6. Sonstige Vermögensgegenstände Vermögensg. z. Erfüllung v. Pensionsrückstellungen 1381 Vermögensg. z. Saldierung v. Pensionsrückstellungen III. Wertpapiere 1169 <Gliederung unverändert> IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1179 D. Rechnungsabgrenzungsposten 1199 E. Aktive latente Steuern 1202 **1950 Aktive latente Steuern (Neue Kontenkategorie zugeordnet) F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1205 (G. Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung ( 17 Abs.4 DMBilG) ) fakultativ 1209 Seite 5

6 **H. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag davon: Durch Entnahmen des persönlich haftenden Gesellschafters entstandenes negatives Kapital davon: Durch Verluste des persönlich haftenden Gesellschafters entstandenes negatives Kapital davon: Durch Entnahmen des beschränkt haftenden Gesellschafters entstandenes negatives Kapital davon: Durch Verluste des beschränkt haftenden Gesellschafters entstandenes negatives Kapital ** Seite 6

7 PASSIVA 1568 Gliederung des Eigenkapitals bei Einzelunternehmen, fakultativ bei GbR A. Eigenkapital <Gliederung unverändert> 1499 Gliederung des Eigenkapitals bei Genossenschaften A. Eigenkapital 1439 I. Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder der ausscheidenden Mitglieder aus gekündigten Geschäftsanteilen 1402 Rückständige fällige Pflichteinzahlungen auf Geschäftsanteile 1404 II. Kapitalrücklage 1405 III. Ergebnisrücklagen Gesetzliche Rücklage davon aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs davon a.d. Jahresüberschuss des Geschäftsjahres für das Geschäftsjahr entnommen Andere Ergebnisrücklagen davon aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs davon a.d. Jahresüberschuss des Geschäftsjahres für das Geschäftsjahr entnommen 1425 (3. Sonderrücklagen nach dem DMBilG) fakultativ 1426 IV. Bilanzgewinn//Bilanzverlust Gewinnvortrag//Verlustvortrag Jahresüberschuss//Jahresfehlbetrag Einstellung in / Entnahme aus Rücklagen Ausschüttung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1435 Seite 7

8 Gliederung des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften I. Gezeichnetes / eingefordertes Kapital Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile 1401 **2909 Erworbene eigene Anteile 3. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 1402 II. Kapitalrücklage 1405 III. Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage davon aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs davon a.d. Jahresüberschuss des Geschäftsjahres für das Geschäftsjahr entnommen 1413 **2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen ** Rücklage f. Anteile an herrschenden Unternehmen 3. Satzungsmäßige Rücklagen davon aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs davon a.d. Jahresüberschuss des Geschäftsjahres für das Geschäftsjahr entnommen Andere Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen aus Übergangsvorschriften BilMoG 2967 Latente Steuern (H) aus erfolgsneutr. Verrechnung **2968 Latente Steuern (S) aus erfolgsneutr. Verrechnung **2969 Rechnungsabgr. (S) aus erfolgsneutr. Verrechnung - davon aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs davon a.d. Jahresüberschuss des Geschäftsjahres für das Geschäftsjahr entnommen Sonderrücklagen nach dem DMBilG 1426 IV. Bilanzgewinn//Bilanzverlust Gewinnvortrag//Verlustvortrag Jahresüberschuss//Jahresfehlbetrag Einstellung in / Entnahme aus Rücklagen Ausschüttung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1435 Gliederung des Eigenkapitals bei Personenhandelsgesellschaften A. Eigenkapital 1516 I. Gesellschafterkapital / Komplementärkapital Festkapital Variables Kapital Verlustvortragskonto 1502 II. Kommanditkapital Kommanditeinlage Variables Kommanditkapital Verlustausgleichskonto 1506 III. Rücklagen Vertragsmäßige Rücklage Sonderrücklagen nach dem DMBilG Andere Rücklagen 1513 IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1515 Seite 8

9 - Fortsetzung Passiva für alle Rechtsformen - B. Einlage des stillen Gesellschafters 1518 C. Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile 1519 D. Sonderposten mit Rücklageanteil / für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen Sonderposten aufgrund 6b EStG Sonderposten aufgrund nur steuerlich zulässiger Abschreibungen SP aufgr. von Investitionszulagen / -zuschüssen Sonstige Sonderposten 1528 **2982 SoPo mit Rücklagenanteil **2989 SoPo mit Rücklagenanteil **2990 SoPo Investitionszuschüsse **2993 SoPo mit Rücklagenanteil E. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Pensionsrückstellungen z. Saldierung m.vermögensg. 2. Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen 1538 **3080 RSt f. unterlassene Aufwend. f. Instandhaltung **3096 RSt f. zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten **3098 Aufwandsrückstellung HGB a.f F. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindl. aus der Ausstellung eigener Wechsel Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichk. gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1557 G. Rechnungsabgrenzungsposten 1566 **H. Passive latente Steuern ** Passive latente Steuern Seite 9

10 Weitere neue Konten für die GuV: 4825 Akt. Eigenl. Erstellung selbstgesch. immat. Vermg Erträge aus Währungsumrechnung 6201 AfA a. selbst geschaffene immat.vermögensgeg Außerplanm.AfA a. immat. Vermögensgeg Außerplanm.AfA a. selbst geschaffene immat.vermög **6610 Geschenke, abzugsfähig **6620 Geschenke, nicht abzugsfähig 6880 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 6918 Aufwendungen aus dem Erwerb eigener Anteile 7142 Zinsertr. a. Abzinsung v. Rückstellungen 7143 Zinsertr. a. Abzinsung v. Pensions-Rst Zinsertr. a. Abzinsung v. Pensions-Rst. z. Verrech 7145 Erträge a. Vermögensg. z. Verrechnung 246,2 HGB 7362 Zinsaufw. a. Abzinsung v. Rückstellungen 7363 Zinsaufw. a. Abzinsung v. Pensions-Rst Zinsaufw. a. Abzinsung v. Pensions-Rst. z. Verrech 7365 Aufwend. a. Vermögensg. z. Verrechn 246,2 HGB 7460 AO Ertr. a. Anwendung Übergangsv. BilMoG 7560 AO Aufw. a. Anwendung Übergangsv. BilMoG 7645 Aufw. a. Zuführung/Auflösung von latenten Steuern **7649 Ertr. aus Zuführung/Auflösung von latenten Steuern 7650 Sonstige Steuern Seite 10

11 2. Einrichten der handelsrechtlichen Buchführung Option "handelsrechtliche Buchwerte mitführen" aktivieren Stammdaten Extras Optionen Betriebseinstellungen Wenn die Option "handelsrechtliche Buchwerte mitführen" aktiv ist, dann o können in verschiedenen Programmteilen handelsrechtliche Werte eingegeben werden o können handelsrechtliche bzw. betriebswirtschaftliche Buchungskreise angelegt werden o kann bei Auswertungen ausgewählt werden, ob die Auswertung mit steuerlichen oder handelsrechtlichen Werten erfolgen soll o kann bei Konten bestimmter Kategorien auch im Betriebskontenplan die Option "handelsrechtliche Saldierung" gesetzt werden (s. Kap. "Kontenplan" in der Updatebeschreibung). Es können gleichzeitig steuerliche, handelsrechtliche und betriebswirtschaftliche Werte mitgeführt werden. Nach der Aktivierung der Option "handelsrechtliche Buchwerte mitführen" folgt eine Abfrage, welche Art der Berechnung der handelsrechtlichen EB-Werte und der Weiterbehandlung von Abschreibungen angewendet werden soll: Seite 11

12 Ändern der ausgewählten Alternative Rückgängig machen der handelsrechtlichen Einstellung Die gewählte Alternative kann zu einem späteren Zeitpunkt über die Schaltfläche "Ändern" auf der Registerkarte "Betriebseinstellungen" wieder geändert werden. Dabei werden die Anfangswerte neu berechnet, Buchungen im handelsrechtlichen Buchungskreis und manuelle EB-Buchungen bleiben erhalten. Die Optionen "handelsrechtliche Buchwerte mitführen" und "betriebswirtschaftliche Buchwerte mitführen" können durch Entfernen des Hakens wieder deaktiviert werden. Dabei werden alle handelsrechtlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Werte sowie die handelsrechtlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Buchungskreise wieder gelöscht. Seite 12

13 3. Handelsrechtliche Anfangsbilanz Bei Beständen Bei Anlagen Grundsätzlich werden die handelsrechtlichen Anfangswerte bei Bestandskonten aus den steuerlichen Anfangswerten besetzt, mit Ausnahme der Variante 4. Die handelsrechtlichen Buchwerte zum Eröffnungsbilanzstichtag können entweder aus der steuerlichen Buchhaltung in gleicher Höhe übernommen werden (Beibehaltungsrecht) oder so berechnet werden, wie sie sich bei linearer Abschreibung ohne steuerliche Abschreibungen ergeben hätten. Die zukünftige Berechnung der Abschreibungen kann wahlweise wie in der steuerlichen Buchführung oder linear ohne steuerlich-degressive Abschreibungen weitergeführt werden. Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5 Handelsrechtliche Anfangswerte bei Anlagen und Beständen aus den steuerlichen Anfangswerten besetzen, zukünftige Buchwerte handelsrechtlich linear abschreiben. Handelsrechtliche Anfangswerte bei Anlagen und Beständen aus den steuerlichen Anfangswerten besetzen, im Wirtschaftsjahr auf linear berechnete Werte zuschreiben und weiter linear abschreiben. Die Zuschreibungen werden unter Inventare Registerkarte AfA als negativer Betrag im Feld "Außerplanmäßige AfA" vorgeschlagen. Zuschreibungen für steuerliche Abschreibungen aus dem Vorjahr werden als außerordentlicher Ertrag (Vorschlag Konto 7960), für frühere Jahre als Gewinnrücklage (Vorschlag Konto 2963) gebucht. Dazu werden Abschlussbuchungen gebildet. Die vorgeschlagenen Konten können unter Stammdaten Kontenplan Spezielle Konten "Sonstige Konten, Übergangsvorschriften BilMoG" geändert werden. Handelsrechtliche Anfangswerte bei Anlagen und Beständen aus den steuerlichen Anfangswerten besetzen, zukünftige Buchwerte handelsrechtlich wie steuerlich abschreiben (auch degressive Abschreibungen werden weiterhin beibehalten) (wird nur angeboten, wenn bereits betriebswirtschaftliche Werte geführt werden) Handelsrechtliche Anfangswerte bei Anlagen und Beständen aus den betriebswirtschaftlichen Anfangswerten besetzen, weitere Abschreibung linear. Handelsrechtliche Anfangswerte bei Anlagen aus den Anschaffungsund Herstellungskosten und der Nutzungsdauer durch lineare Abschreibung neu berechnen. Handelsrechtliche Anfangswerte bei Bestandskonten aus den steuerlichen Anfangswerten besetzen. Dabei kommt es zu einem Bilanzsprung gegenüber den steuerlichen Vorjah- Seite 13

14 reswerten. Entsprechende Gewinnrücklagen können manuell rein handelsrechtlich in der Eröffnungsbilanz gebucht werden Variante 6 Handelsrechtliche Anfangswerte bei Anlagen und Beständen aus den steuerlichen Anfangswerten besetzen, zukünftige Buchwerte wie steuerliche Buchwerte weiter abschreiben, Sonderposten weiterführen und wie steuerlich auflösen. Die Bearbeitung der handelsrechtlichen Werte ist bei den Sonderposten-Inventaren danach nicht mehr möglich. GWG-Sammelposten GWG-Sammelposten werden in der EB handelsrechtlich übernommen - außer bei Variante 5 ("Buchwerte neu berechnen"). Direkte Investitionszuschüsse Sonderposten Direkte Investitionszuschüsse können handelsrechtlich weitergeführt werden. Dazu wird bei der Umstellung eine Option "Zuschuss auch handelsrechtlich" angeboten. Sonderposten werden grundsätzlich nur bei Variante 6 weitergeführt. Bei den Varianten 1-3 wird eine zusätzliche Option angeboten, wenn Sonderposten vorhanden sind. Damit können vorhanden Sonderposten auf Direktverbuchung umgestellt werden. Bei Umstellung auf Direktverbuchung wird der Buchwert um den Sonderpostenwert vermindert. Alternativ können die Buchwerte mit manueller Erfassung in der Eröffnungsbilanz beibehalten werden. Die Sonderposten müssen dann vom Anwender manuell weitergepflegt werden (Umbuchung in die Rücklagen oder zeitanteilige Auflösung). Seite 14

15 Eröffnungsbilanz Finanzkonten Buchhaltung Erfassung Eröffnungsbilanz Finanzkonten Beispiel nach dem Einrichten der handelsrechtlichen Buchwerte mit Variante 5 (Neubewertung der Anlagen). Für Finanzkonten können neben den steuerlichen Buchwerten abweichende handelsrechtliche Buchwerte geführt werden. Wie im Beispiel können Konten auch rein handelsrechtlich geführt werden. Wurden bei der Umstellung auf handelsrechtlich die Buchwerte im Anlagevermögen neu berechnet, kann der Differenzbetrag wie im Beispiel als Gewinnrücklage eingebucht werden (Bilanzumgliederung zum Stichtag). Wurden in der steuerlichen Buchhaltung über die Inventarverwaltung Sonderposten gebildet, so werden diese beim Einrichten der handelsrechtlichen Buchführung in jedem Fall entfernt. Diese sollten ebenfalls hier rein handelsrechtlich auf Sonderposten oder Gewinnrücklage gebucht werden. Seite 15

16 Eröffnungsbilanz Bestände Buchhaltung Erfassung Eröffnungsbilanz Bestände oder Buchhaltung Naturalbuchungen Bestände bearbeiten Beispiel nach dem Einrichten der handelsrechtlichen Buchwerte mit Variante 1. Für Vieh, Vorräte und Feldinventar können abweichende handelsrechtliche Buchwerte geführt werden. In der allgemeinen Bewertungstabelle ist eine eigene Spalte für handelsrechtliche Bewertungen angelegt. Als Voreinstellung werden die steuerlichen Werte vorgeschlagen. Zusätzlich können unterjährige handelsrechtliche Bewertungen betriebsindividuell gepflegt werden. Seite 16

17 Eröffnungsbilanz Gesellschafter Stammdaten Stammdaten Gesellschafter Hier ist die Eingabe von Gewinnverteilung und Vorabgewinnen für Gesellschafter handelsrechtlich möglich. Buchhaltung Erfassung Eröffnungsbilanz Gesellschafterkapital Hier kann das Gesellschafterkapital zur Eröffnungsbilanz handelsrechtlich angepasst werden. Seite 17

18 Eröffnungsbilanz Inventare und Abschreibungen Buchhaltung Inventare Inventare bearbeiten Registerkarte "AfA" Für Inventare können unterschiedliche handelsrechtliche Buchwerte zum EB-Stichtag sowie AHK und AfA-Bemessungsgrundlage erfasst werden. Handelsrechtliche Werte können sowohl für reguläre als auch außerplanmäßige Abschreibungen geführt werden. Für den Übergang auf die Handelsbilanz kann unter "außerplanmäßiger AfA" eine rein handelsrechtliche Zuschreibung (Betrag mit negativem Vorzeichen") erfasst werden. Zuschreibungen werden automatisch vom Programm erzeugt, wenn beim Einrichten der handelsrechtlichen Buchführung die Variante 2 gewählt wird. Wenn die Zuschreibung manuell eingetragen wird, dann kann auf der Registerkarte "Konten" für die vom Programm zu erzeugende Zuschreibungsbuchung ein Konto hinterlegt werden. Vorgeschlagen wird Konto 7460, das vorgeschlagene Konto kann unter Stammdaten Kontenplan Spezielle Konten geändert werden. Seite 18

19 4. Handelsrechtliche Buchungskreise Handelsrechtliche Buchungskreise anlegen Stammdaten Kontenplan Buchungskreise Für die laufende Buchhaltung können rein handelsrechtliche oder rein steuerliche Buchungskreise angelegt werden. Wenn zusätzlich das Mitführen betriebswirtschaftlicher Werte aktiv ist, dann können auch rein betriebswirtschaftliche Buchungskreise angelegt werden. Handelsrechtliche Buchungen anlegen Buchhaltung Buchung Buchungen erfassen Auswahl "handelsrechtlicher Buchungskreis" Über die Erfassungsfunktion können im handelsrechtlichen Buchungskreis rein handelsrechtliche Buchungen erfasst werden. Seite 19

20 5. Laufende Auswertungen handelsrechtlich Bei den laufenden Auswertungen kann ausgewählt werden, ob die Auswertung mit steuerlichen, betriebswirtschaftlichen oder handelsrechtlichen Werten erfolgen soll: Eröffnungsbilanz Kontenschreibung Geldbericht BWA Summen- und Saldenliste Kostenrechnung (über die Schaltfläche "Optionen") Eröffnungsbilanz Kontenschreibung Seite 20

21 6. Jahresabschluss handelsrechtlich Handelsrechtlichen Abschluss erstellen Jahresabschluss Sonstige Abschlüsse Jahresabschluss handelsrechtlich Der gesamte Abschluss wird mit handelsrechtlichen Werten berechnet. Varianten des vorgegebenen Standardabschlusses können über die Konfiguration erstellt werden (Stammdaten Auswertungen Konfiguration "Kopie erstellen"). Für Konten der Kategorien "Sonstige Vermögensgegenstände" "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflic" "E Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" "A Zinsen und ähnliche Aufwendungen" steht die Option "handelsrechtliche Saldierung" im Kontenplan zur Verfügung. Je nach Gesamtsaldo der Konten werden die betreffenden Konten in der Bilanz dem aktiven Unterschiedsbetrag zur Vermögensverrechnung oder den Pensionsrückstellungen zugeordnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Zinsen, die obige Bilanzposten betreffen, unter den Zinserträgen bzw. Aufwendungen saldiert ausgegeben werden. Überleitungsrechnung von der handelsrechtlichen zur steuerlichen Bilanz Jahresabschluss Sonstiges Überleitungsrechnung In der Überleitungsrechnung werden die Werte der steuerlichen und der handelsrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Bilanz gegenübergestellt. Dabei kann ausgewählt werden, welche Spalte zuerst angezeigt werden soll: handelsrechtlich, betriebswirtschaftlich oder steuerlich. Seite 21

22 BMELV-Statistik-Datensatz Veröffentlichungsbilanz Konsolidierung mit Überleitungsrechnung Mehrjahresvergleich Jahresabschluss Sonstiges Statistik-Datensatz erstellen Der Statistik-Datensatz kann mit handelsrechtlichen Werten ausgegeben werden. Bei Betrieben mit handelsrechtlichen Werten wird bei der Auswahl der Konfiguration immer die erste gefundene Auswertung vorgeschlagen, die im Namen den Text "handelsrechtlich" oder "HGB" enthält. In der Abschlusskonsolidierung bzw. im konsolidierten Geldbericht mit handelsrechtlichen/betriebswirtschaftlichen Werten werden nur Betriebe berücksichtigt, für die auch handelsrechtliche/betriebswirtschaftliche Werte vorliegen. Enthält der konsolidierte Abschluss eine Überleitungsrechnung, dann fließen Betriebe, für die keine Werte im Zielabschluss vorliegen, mit den Werten des Ausgangsabschlusses in die Auswertung ein. Im Mehrjahresvergleich gibt es die Auswahl "Auswertung mit handelsrechtlichen/betriebswirtschaftlichen/steuerlichen Werten". Seite 22

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