PR Aktuell April 2011 Personalrat der. nichtwissenschaftlich Beschäftigten

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1 PR Aktuell April 2011 Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten Liebe Kolleginnen und Kollegen der Personalrat wünscht Ihnen recht frohe Ostertage und informiert Sie mit der Ausgabe des PR-Aktuell auch über Themen aus der letzten Personalversammlung. Aus dem Plenum wurden Fragen gestellt, von denen wir glauben, dass sie für alle Beschäftigten interessant sind. Bei einigen Angelegenheiten gibt es bereits Antworten der Dienststelle. Mit herzlichen Grüßen Ihr Personalrat Aus dem Inhalt: - Informationen zur Personalversammlung Erste Hilfe! Wie geht das? - Gefälschtes Arbeitszeugnis: kein Grund zur Kündigung? - Lebenspartnerschaft und Beihilfe - Blutspendenaktion im Mai und Oktober Hochleistungssport für die Augen - Arbeiten am PC-Bildschirm - Keine Anrechnung auf Elternzeit auf die Stufenlaufzeit... - Gespräch mit dem Chef oder der Dienststelle - ver.di-tarifinfo für Auszubildende - Eilmeldung - ver.di zu Tarifverhandlungen PR Aktuell erscheint regelmäßig, jedoch nicht in einem vorgegebenen Zeitrahmen. PR Aktuell berichtet über Angelegenheiten, mit denen sich der Personalrat der nichtwissenschatlich Beschäftigten befasst und informiert u.a. über aktuelle Rechtsprechung. Wir bitten um Anregungen zu Themen, die Sie interessieren personalratnw@verwaltung.tu-dortmund.de Herausgeber: Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten Tel.:

2 PR AKTUELL 2 Informationen zur Personalversammlung 2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Personalversammlung, die am durchgeführt wurde, haben sich einige Kolleginnen und Kollegen zu Wort gemeldet und Fragen zu bestimmten Themen gestellt. Da wir der Meinung sind, dass es sich um Dinge handelt, die von allgemeinem Interesse sind, stellen wir hier die Fragen vor und geben verkürzt wieder, was z.b. Vertreter der Dienststelle oder andere Personen dazu gesagt haben. Thema PCB-Belastung: Sind die Blutwerte der Beschäftigten, die in den Geschossbauten IV und V untergebracht sind, erhöht? Dazu antwortete Frau Hannappel (Leitende Sicherheitsfachkraft, Referat 7): Gemessen an den allgemeinzulässigen Belastungswerten, ergeben die Messungen der Blutuntersuchungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, nur ganz gering erhöhte Werte. Die Erhöhung ist jedoch so gering, dass sie keine gesundheitliche Belastung bedeutet. Ist PCB in den Fugen der Experimentierhalle auf Campus Süd? Gibt es auch im Campus Nord PCB? Hierzu antwortet Herr Stöcker (Stellv. Dezernent, Dezernat 6) und sagte, dass auf Campus Süd PCB-belastete Fugenmassen in der Verkleidung der EX-Halle entdeckt worden sind. Die Bau- und Liegenschaftsbetreibe (BLB) haben die TU Dortmund nicht darüber informiert, dass nun die Fugenmassen entfernt werden. 2003/2004 ist eine Schadstofferhebung gemacht worden. Dabei wurde festgestellt, dass in den Fugen des CT-Gebäudes PCB gefunden wurde. Ebenfalls in den Fassadenfugen der Emil-Figge-Str. 61. Thema Einführung von SAP in der TU Dortmund: Bedeutet die Einführung von SAP den Abbau von Stellen? Kollege Ludger Bertram (Vorsitzender des PR der nichtwissenschaftlich Beschäftigten) erläutert: Derzeit ist nicht absehbar, dass Stellen abgebaut würden. Ganz im Gegenteil, denn die Einführung von SAP und die Umstellung der bisher genutzten Programme für Personalwirtschaft und Beschaffung müssen in das neue System übergeführt werden. Das ist nicht mal eben machbar und bedarf hohen personellen Einsatzes. Werden sich ältere Mitarbeiter, die relativ kurz vor dem Rentenbeginn stehen, auch noch in SAP einarbeiten müssen? Kollege Bertram antwortet spontan mit nein. Ergänzt dann aber, dass die Antwort nicht vom Personalrat gegeben werden kann. Die Frage wird aber als Anregung aufgenommen und mit der Dienststelle erörtert werden. Thema Gesundheitsumfrage an der TU Werden die Ergebnisse der Umfrage allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt? Die Referentin, Frau Mohn, die die Umfrage durchgeführt und ausgewertet hat, stellt den Personalräten alle Daten zur Verfügung. Zwischen den beiden PR s muss noch geklärt werden, welche ausgewerteten Daten (z.b. über das Intranet) den Kolleginnen und Kollegen wie zugänglich gemacht werden können. Es könnte auch einen Link zu den PowerPoint-Folien von Frau Mohn auf den Internetseiten des PR geben. Ein Treffen der Arbeitsgruppenmitglieder des PR s steht in Kürze an. Im Anschluss an die Versammlung sind weitere Fragen zu unterschiedlichen Themen gestellt worden: Thema Urlaubsplanung Frage: gibt es eine Urlaubssperre? Eine Kollegin hat ihren Erholungsurlaub Anfang des Jahres für eine Zeit im Juni/Juli gestellt. Der Urlaub wurde ihr von ihrer Vorgesetzten versagt, indem der Urlaubsantrag nicht abgezeichnet wurde und der Kollegin wieder zurückgegeben wurde. Frage: gibt es eine Urlaubssperre? Das Urlaubsthema beschäftigt den PR immer wieder. Es gibt keine Urlaubssperre! Der Urlaubsantrag muss von dem jeweiligen Bereich auf dem Dienstweg weiter geleitet werden. Sollte der beantragte Urlaub nicht genehmigt werden, muss dies schriftlich begründet werden. Der Personalrat muss beteiligt werden. Nur wenn es unabdingbar ist, dass nur dieser Kollege/diese Kollegin die einzige Person ist, die gerade in genau diesem beantragten Zeitraum, genau diese Aufgabe erfüllen muss und es keine Vertretung gibt, wäre es nachvollziehbar, dass ein Urlaub nicht gewährt werden kann. Da aber schon im Fall einer Erkrankung eine Vertretungsregelung gefunden werden muss, ist unwahrscheinlich, dass für die Zeit des Urlaubs keine Vertretung zu finden wäre. Thema Berufsausbildung an der TU Dortmund: Ist die schlechte Qualität der Schutzkittel, die den Azubis zur Verfügung gestellt werden, Folge der Sparmaßnahmen an der TU Dortmund? Frühere Ausbildungsjahrgänge haben wesentlich bessere Schutzkittel zur Verfügung gestellt bekommen. Das Material war dicker, an den Bündchen war eine Verschlussmöglichkeit, damit z.b. keine Säure auf Haut und Kleidung geraten kann, usw. In der Arbeitsschutzausschusssitzung wurde das Thema angesprochen. Erläutert wurde, dass die Auszubildenden des ersten Ausbildungsjahres einfachere Kittel erhalten, da sie in dieser Zeit noch keinen Umgang mit ätzenden Materialien haben. Zusätzlich ist die Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen, denn unter Umständen reichen die einfachen Kittel nicht aus.

3 PR AKTUELL 3 In dem vorgetragenen Fall war es wohl so, dass ein Auszubildender des ersten Ausbildungsjahres in seiner Fakultät bereist in Bereichen eingesetzt war, wo mit Säuren hantiert wurde. Die Höhe der Labortische für Auszubildende ist zu gering! Begründet dadurch, dass im Allgemeinen erkennbar ist, dass die nachwachsende Generation größer gewachsen ist, sollte doch darauf geachtet werden, dass es auch für die Labortische eine Höhenverstellung gibt, oder dass die Arbeitsplätze mit höheren Tischen ausgestattet werden. Verschiedene Fragen. Warum gibt es in der Chemietechnik kein warmes Wasser? Durch die Verkeimung in den Warmwasserleitungen ist es viel zu gefährlich mit diesem Wasser zu duschen. Über den Wasserdampf können die Keime eingeatmet werden und würden schwere Erkrankungen hervorrufen. Die Dienststelle hat das Problem bereits angepackt und in absehbarer Zeit wird für die Beschäftigten wieder warmes Wasser zu Verfügung stehen. In wie weit ist der Personalrat in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingebunden? Eine Kollegin stellte die Frage nach einer Ferienbetreuung für die Kinder von Beschäftigten, die eingerichtet werden sollte. Frau Dr. Ute Zimmermann (Gleichstellungsbüro) gab Auskunft darüber, dass es eine Ausschreibung gibt. Es soll eine Betreuung 1 Woche zu Ostern, 2 Wochen im Sommer und 1 Woche im Herbst angeboten werden. Allerdings steht noch die Zusage des Rektorates aus. Der Anbieter, der den Zuschlag bekommt, soll ein Jahr lang getestet werden. Wenn alles gut läuft gibt es evtl. eine Verlängerung. Frau Zimmermann betonte, dass sie als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Da es schwierig ist, einen der vielgefragten Hörsäle an der TU Dortmund zu belegen, müssen wir schon jetzt planen: die nächste Personalversammlung wird am 23. Februar 2012 Hörsaal 1, im HG II, Campus Nord stattfinden. Die Tagesordnung geht Ihnen wie immer rechtzeitig zu. Erste Hilfe! Wie geht das? Kolleginnen und Kollegen, die eine Ausbildung zum Ersthelfer machen möchten, können dies über die TU Dortmund machen. Das Referat 7 Arbeits- Umweltund Gesundheitsschutz bietet in regelmäßigen Abständen Ausbildungsmöglichkeiten an. Auch in der Broschüre der Innerbetrieblichen Weiterbildung finden Sie Infos zur Anmeldung. Der Idealfall wäre, dass sich 10% der Beschäftigten der TU Do zu Ersthelfern ausbilden ließen. Auch für nicht ausgebildete Kollegen kann der Fall eintreten, dass in irgendeiner Weise Hilfe geleistet werden muss. Dafür ist es wichtig zu wissen, wo sich der nächste Erste-Hilfe-Kasten befindet. Diese Kästen sind meistens in den Fluren der Gebäude angebracht. Schauen Sie mal, wo sich in Ihrer Nähe ein Erste-Hilfe-Kasten befindet. Die Kästen müssen unverschlossen sein, damit man im Notfall schnellen ungehinderten Zugang zu den Materialien hat. Öffnen Sie mal einen der Erste-Hilfe-Kästen und schauen Sie sich den Inhalt an. Wenn Sie feststellen, dass Verbandmaterial, Heftpflaster, Schere usw. fehlen, rufen Sie einfach im Referat 7, Herrn Rabe an - eine Mail geht auch. Bitten Sie darum, dass der Kasten wieder aufgefüllt wird. Es kann auch für Sie wichtig werden! Im Erste-Hilfe-Kasten befindet sich ein Heft, in dem alle Fälle eingetragen werden müssen, in denen einer verletzten Person Hilfe geleistet wurde. Jede Hilfeleistung! Das bedeutet auch, dass eingetragen werden muss, wenn sich jemand z.b. nur an Papier geschnitten hat. Das klingt zunächst unsinnig, schließlich ist so eine Verletzung nur eine Bagatelle. Sollte sich die Verletzung jedoch entzünden und sollte im schlimmsten Fall sogar auf Grund von Komplikationen der Finger amputiert werden müssen, gibt es keinen anderen Beweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Keinen Beweis als nur den Eintrag in dem Heft! Es geht letztlich um viel Geld und mögliche Verletzten- Renten-Ansprüche. Auf die Bedeutung dieses Eintrags hat uns Frau Hannappel (Leitende Sicherheitsfachkraft, Ref. 7) und Frau Dr. Stappert-Glinczewski (Betriebsärztin), anlässlich einer Arbeitsplatzbegehung im Januar aufmerksam gemacht. Wir meinen, dass es allen Beschäftigten deutlich werden sollte.

4 PR AKTUELL 4 Gefälschtes Arbeitszeugnis: Kein Grund zur fristlosen Kündigung? Quelle: Deutsche Anwaltshotline Wer zwar in Brot und Arbeit ist, sich aber nach einer besseren Verdienstmöglichkeit umsieht und dafür einfach ein Arbeitszeugnis seines derzeitigen Vorgesetzten fälscht, darf deswegen nicht fristlos gekündigt werden. Zumindest dann nicht, wenn die Fälschung am heimischen PC erfolgte und somit keine Ressourcen und Betriebsmittel des bisherigen Arbeitgebers zum Einsatz kamen. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 7 Ca 263/10). Ein Sparkassen-Teamchef wollte sich als Organisationsleiter bei einem Giroverband bewerben. Praktischerweise schrieb er sich das Arbeitszeugnis dafür selbst und kopierte die Unterschrift seines ahnungslosen Vorgesetzten in den Computer-Ausdruck hinein. Als dann aber, wie das Leben so spielt, dem Sparkassen-Management die Bewerbungsunterlagen mit dem selbst fabrizierten Dokument zugespielt wurden, kündigte es dem Fälscher sofort fristlos unter ausdrücklichem Verweis auf die kriminelle Urkundenfälschung. Allerdings zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht urteilte. Der Vorfall ist zwar als Fehlverhalten zu werten, hat aber als solcher wegen seines nachweislich außerdienstlichen Charakters keinerlei objektiven Einfluss auf die Arbeitsleistung des abtrünnigen Teamleiters sowie seine betriebliche Verbundenheit. Auch wenn es sich bei den Manipulationen am Computer zu Hause möglicherweise um eine Straftat gehandelt hat, fehlt doch der direkte Zusammenhang mit den Arbeitsaufgaben des Geschassten. Deshalb reichen sie als Kündigungsgrund nicht aus. Lebenspartnerschaft und Beihilfe Quelle: Bundesverwaltungsgericht Verwaltung und Wissenschaft, Newsletter Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28. Oktober 2010 in mehreren Fällen über die Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamtinnen und Beamten entschieden. Es hat in drei Verfahren beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, ob die einem Beamten von seinem Dienstherrn gewährte Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fällt. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ihnen Leistungen der beamtenrechtlichen Krankenversorgung (Beihilfe) auch für ihre Lebenspartner in gleicher Weise zustünden wie verheirateten Beamten. Die Richtlinie verbietet eine unmittelbare Diskriminierung unter anderem wegen der sexuellen Ausrichtung. Sie führt dazu, dass entgegenstehendes nationales Recht unange- wendet zu bleiben hat; zugleich bildet sie die Grundlage für den Anspruch einer diskriminierten Person, dieselbe Leistung zu erhalten wie die Personen, mit denen sie sich in einer vergleichbaren Lage befindet. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts befinden sich verheiratete und verpartnerte Beamte hinsichtlich der für die Gewährung von Beihilfe maßgeblichen Umstände in einer vergleichbaren Lage. Da die Versagung der Beihilfe für Lebenspartner von Beamten eine weniger günstige Behandlung darstellt, sieht es auch eine unmittelbare Diskriminierung als gegeben an. Zweifel an der Anwendbarkeit der Richtlinie hat es jedoch deshalb, weil die Richtlinie nicht für "Leistungen jeder Art seitens der staatlichen Systeme oder der damit gleichgestellten Systeme einschließlich der staatlichen Systeme der sozialen Sicherheit oder des sozialen Schutzes" (Art. 3 Abs. 3 Richtlinie) gilt und die Beihilfe des Dienstherrn dazu gehören könnte. Über diese Frage hat der Europäische Gerichtshof bisher nicht entschieden. BVerwG 2 C 23.09, 2 C und 2 C Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 Vorinstanzen: BVerwG 2 C 23.09: OVG Koblenz, 10 A 10595/08 - Beschluss vom 17. Dezember VG Koblenz, 2 K 256/ Oktober BVerwG 2 C 46.09: VG Berlin, 5 A Urteil vom 6. Mai BVerwG 2 C 53.09: VG Berlin 26 A Urteil vom 16. Juni Blutspendenaktion des DRK jeweils von 9.00 bis Uhr, Campus Nord, Martin-Schmeißer-Platz Montag, 02. Mai bis Freitag, 06. Mai 2011 Montag, 17. Oktober bis Freitag, 21. Oktober 2011

5 PR AKTUELL 5 Hochleistungssport für die Augen - Arbeiten am PC-Bildschirm Quelle: Verwaltung und Wissenschaft aktuell, Die tägliche Arbeit am Computerbildschirm stellt hohe Anforderungen an die Augen. Mehrere Stunden am Tag kleine Zeichen und Buchstaben auf dem Monitor zu fixieren, kann zum Hochleistungssport für die Augen werden. Ist das Sehvermögen eingeschränkt oder der Arbeitsplatz schlecht beleuchtet, können Beschwerden auftreten wie Kopfschmerzen, brennende Augen, verschwommene Sicht oder sogar Nacken- und Rückenschmerzen. Um die Augen nicht zu strapazieren, sollte auf ausreichende Beleuchtung und eine gute Einstellung des Monitors geachtet werden. Dieser sollte nicht erhöht aufgestellt sein. Das ermöglicht bei einem Abstand zwischen 50 und 80 cm eine gesunde Arbeits- und Lesehaltung. Ausreichend große Schriftzeichen und eine dunkle Schriftfarbe auf einem hellen Hintergrund sorgten ebenfalls für eine Entlastung der Augen. "Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 37 zeigt sich, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht ausreichendes oder nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen haben", erklärt Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. Häufig schafft eine Brille Abhilfe, doch viele Beschäftigte wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe haben. Wird in einer Vorsorgeuntersuchung festgestellt, dass die vorhandene Universalbrille zum Arbeiten am Bildschirm nicht mehr ausreicht, kann eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich sein. Im Vorhinein sollte über die Höhe der zu übernehmenden Kosten ein Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten hergestellt sein. Regelungen hierzu können beispielsweise im Rahmen von Betriebsvereinbarungen getroffen werden. Dr. Jens Petersen empfiehlt: "Lassen Sie regelmäßig Ihr Sehvermögen durch den Betriebsarzt überprüfen, wenn Sie oft am PC-Bildschirm arbeiten. Eine verminderte Sehschärfe führt schnell zu Beschwerden, die sich durch eine fachgerechte Korrektur mit einer Brille leicht vermeiden lassen." Quelle: VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung / news aktuell GmbH Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD Quelle: Verwaltung und Wissenschaft aktuell, ; Online-Redaktion Verlag Dashöfer Das Bundesarbeitsgericht hatte am 27. Januar 2011 über einen Fall zu entscheiden, wo eine Angestellte des öffentlichen Dienstes begehrte, eine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD zu erhalten. Dies, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, blieb jedoch ohne Erfolg. Die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist. Innerhalb der Entgeltgruppe bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der Stufe, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe setzt eine in 16 Abs. 3 TVöD (VKA) im Einzelnen festgelegte Zeit der ununterbrochenen Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe voraus. Nach 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD stehen u.a. die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einer ununterbrochenen Tätigkeit gleich. Elternzeit wird dagegen bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren gem. 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet, bei einer längeren Dauer erfolgt nach 17 Abs. 3 Satz 3 TVöD grundsätzlich eine Herabstufung um eine Stufe. Die Hemmung der Stufenlaufzeit bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren durch die Inanspruchnahme von Elternzeit ist mit dem Recht der Europäischen Union und dem Grundgesetz vereinbar und führt insbesondere nicht zu einer Geschlechtsdiskriminierung. Die Klägerin war von 2003 bis 2009 in der Kostümabteilung des von der beklagten Stadt unterhaltenen Theaters tätig und verrichtete Schneiderarbeiten. Vom 28. April 2005 bis zum 29. Februar 2008 nahm sie Elternzeit in Anspruch. Während dieser Elternzeit trat der TVöD am 1. Oktober 2005 in Kraft. Die Klägerin wurde tarifgerecht in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert und in dieser Entgeltgruppe der Stufe 2 zugeordnet. Die Beklagte rechnete die Zeit der Elternzeit nicht auf die Stufenlaufzeit an. Die Klägerin ist der Auffassung, sie werde dadurch wegen ihres Geschlechts diskriminiert und begehrt eine Vergütung nach der nächsthöheren Stufe 3 ihrer Entgeltgruppe. Dies hätte eine um etwa 100,00 Euro brutto höhere monatliche Vergütung zur Folge. Die Klage hatte wie in den Vorinstanzen auch vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg, betont von Bredow. Die Klägerin wird durch die Nichtanrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit des TVöD weder unmittelbar noch mittelbar wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis unter Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten. In dieser Zeit wird keine Berufserfahrung gewonnen. Der Stufenaufstieg im Entgeltsystem des TVöD soll aber gerade die durch größere Erfahrung eintretende Verbesserung der Arbeitsleistung honorieren. Der TVöD stellt damit auf ein objektives Kriterium ab, das keinen Bezug zu einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hat. Quelle: Frhr. Fenimore von Bredow, VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.

6 PR AKTUELL 6 Gespräche mit dem Chef oder in der Dienststelle Die Häufung der Anfragen, gibt dem Personalrat Anlass, Ihnen einige Vorschläge zu machen, wie Sie sich verhalten können, wenn Sie zu einem Gespräch mit Vorgesetzten oder einem Gespräch in der Dienststelle eingeladen werden. Meistens läuft es so ab, dass der/die Beschäftigte am Freitag mal eben so (zwischen Tür und Angel) angesprochen wird, dass sie sich am Montag um eine bestimmte Zeit beim Chef einzufinden hat. Der Grund für das Gespräch wird nicht genannt, Kollegin XY soll nur pünktlich erscheinen. Ein ruhiges Wochenende ist mit so einem Druck im Nacken sicher auszuschließen. Wer arbeitet macht auch Fehler und es fallen der betreffenden Person evtl. viele Dinge ein, die ein Grund für das Gespräch sein könnten. Der Montag ist da; man sitzt unruhig an seinen Aufgaben; scheinbar schauen die Kollegen alle verstohlen drein; die Atmosphäre ist seltsam. Dann ist der Termin da. Man kommt in den bekanntgegebenen Raum und sieht sich nicht nur dem Chef gegenüber, sondern etlichen anderen Personen. (Das könnte der Abteilungsleiter sein, der Geschäftsführer, der Personalzuständige, noch ein Assistent usw.) Das Tribunal verschlägt fast den Atem. Vor versammelter Mannschaft wird der Grund des Gesprächs erörtert und man sieht sich nur noch in einer Verteidigungsposition. Man hatte keine Vorbereitungszeit und wurde im Vorfeld über den Inhalt des Gesprächs im Unklaren gelassen. Wenn Sie in eine solche Situation geraten sind, können Sie sagen, dass Sie das Gespräch gern in Anwesenheit einer Person ihres Vertrauens führen möchten und bitten um einen neuen Termin. Sie brauchen das Gespräch nicht allein zu führen. Wenn Sie bis zu diesem Augenblick den Grund zu dem Gespräch noch nicht erfahren haben, fragen Sie nach. Bleiben Sie beharrlich. Sie müssen wissen worum es geht, damit Sie sich auf den neuen Termin vorbereiten können. Vermeiden Sie Diskussionen, sonst stecken Sie mitten in dem Gespräch, das Sie nicht wollten. Die Person Ihres Vertrauens kann z.b. eine Kollegin/ein Kollege sein, oder ein Personalratsmitglied, oder die SB- Vertretung. Mit der Terminverschiebung gewinnen Sie Zeit zur Vorbereitung auf den neuen Termin. Sie sollten gleich einen Termin mit dem Personalrat vereinbaren und sich beraten, wie weiter vorgegangen werden kann. Manchmal reicht schon die Erwähnung darüber, dass Sie sich an den Personalrat wenden werden, um die Wogen zu glätten. Emotionen werden heruntergefahren und es kann in sachlicher Atmosphäre ein neuer Anlauf zur Klärung der Angelegenheit gestartet werden. Es ist Ihr Recht eine Person Ihres Vertrauens zu Gesprächen hinzuzuziehen, bei denen es um Angelegenheiten geht, die Ihre Arbeit betreffen. Nutzen Sie dieses Recht. Für solche Belange gibt es Ihre Personalvertretung. Die Telefonnummern und adresse des PR finden Sie auf der letzten Seite des PR-Aktuell. Berufsausbildung an der TU-Dortmund Die TU ist einer der größten Ausbilder im Kammerbezirk der IHK Dortmund, mit ca. 130 Ausbildungsplätzen in 15 Ausbildungsberufen.: Bauzeichnerin / Bauzeichner Biologielaborantin / Biologielaborant Chemielaborantin / Chemielaborant Elektronikerin / Elektroniker für Geräte und Systeme Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Fachinformatiker/in - Fachr. Anwendungsentwicklung Fachinformatiker/in - Fachrichtung Systemintegration Industriemechanikerin / Industriemechaniker Kauffrau / Kaufmann für Bürokommunikation Mediengestalter/in Bild und Ton Mediengestalter/in Digital- und Print - Fachrichtung Mediendesign Modellbauerin / Modellbauer Technische Zeichnerin / Technischer Zeichner Volontärin / Volontär Werkstoffprüferin / Werkstoffprüfer Zerspanungsmechanikerin / Zerspanungsmechaniker Wer nähere Information über die Ausbildungsberufe haben möchte kann diese einmal über die Internetseite der TU bekommen: oder sich im Foyer des Audimax bei der zweiten Dortmunder Nacht der Ausbildung am 17.Juni 2011 von 17:00 23:00 Uhr

7 PR AKTUELL 7 ver.di -Tarifinfo Azubis - Das habt ihr euch verdient! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tarifverhandlungen mit den Ländern wurden am 10. März 2011 erfolgreich abgeschlossen! Neben einer prozentualen Erhöhung von 1,5 % gibt es für dieses Jahr noch einen Einmalbetrag in Höhe von 120, der spätestens mit der Mai-Abrechnung zur Zahlung kommt. Am steigen die Ausbildungsvergütungen dann nochmals um 1,9 % plus eines Festbe-trages von 6 monatlich. Und so war die Entwicklung seit 2006: Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr 617,34 640,00 695,24 703,58 714,13 733,70 2. Ausbildungsjahr 666,15 690,00 745,47 754,42 766,06 786,62 3. Ausbildungsjahr 710,93 735,00 791,55 801,05 813,07 834,52 Je nach Ausbildungsjahr bedeutet das Ergebnis zusammengerechnet seit 2006 eine Steigerung zwischen 17,2 und 18,8 %! Und nicht zu vergessen: Wer seine Abschlussprüfung im ersten Anlauf schafft, erhält eine Prämie von 400 ( 20 TVA-L). Paragraf 19 des TVA-L, der die Übernahme von Auszubildenden regelt, wurde verlängert. Wörtlich heißt es dort: Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, dass Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, soweit nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Verwaltung beziehungsweise der Betrieb über Bedarf ausgebildet hat. Quelle: ver.di Bezirk Dortmund, Fachbereiche 5 und 6, Christian Fuhrmann, Königswall 36, Dortmund, christian.fuhrmann@verdi.de Quelle: ver.di EILMELDUNG : Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen der Länder, Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist vollbracht: Nach zwei spannenden Verhandlungstagen treten die Verhandlungsführer nun vor die Presse und teilen das Ergebnis mit: Für die fast Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder soll es ab 1. April 1,5 Prozent mehr Lohn und eine Einmalzahlung von 360 Euro geben. Darauf verständigten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeber in Potsdam in der dritten Verhandlungsrunde. Für Januar 2012 wurde eine nochmalige Anhebung um 1,9 Prozent zuzüglich eines monatlichen Sockelbetrages von 17 Euro vereinbart. Für ver.di-chef Bsirske sind mit der Tarifeinigung die Reallöhne gesichert. "Dies ist ein sehr ordentliches Ergebnis, mit dem aus heutiger Sicht die Reallöhne der Beschäftigten gesichert werden können", sagte der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske. Das Gesamtvolumen der Anhebungen bezifferte Verdi auf 2,3 Prozent für 2011 und 2,55 Prozent für Keine Einigung gab es bei der Forderung der Gewerkschaften, die rund angestellten Lehrer erstmals einheitlich in den Tarifvertrag einzugruppieren. "Es ist ein vordemokratisches Relikt, dass die Arbeitgeber darauf bestehen, die Eingruppierung einseitig regeln zu wollen", kritisierte Bsirske. "Harte, aber faire Verhandlungen"-Jenseits der Schmerzgrenze, aber aushaltbar - so das Fazit vom Chef der Tarifgemeinschaft der Länder, Möllring. "Es waren harte, aber auch ausgesprochen faire Verhandlungen", sagte der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft der Länder, Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU). Die Arbeitgeber seien über ihre Schmerzgrenze hinausgegangen, könnten aber zu dem Ergebnis stehen. Der Abschluss koste die Länder - ohne Anrechnung einer Übertragung auf die Beamten - in diesem Jahr rund 600 Millionen Euro, im kommenden Jahr 1,2 Milliarden Euro. Der Vorsitzende der Tarifunion des Beamtenbundes dbb, Frank Stöhr, erklärte, mit dem Abschluss sei ein komplizierter Balanceakt gelungen, der der Haushaltslage der Länder und den Beschäftigten gerecht werde. Auch die Beamten mit im Boot. Verhandelt wurde in Potsdam unmittelbar nur für die Tarifbeschäftigten der Länder. Die Ergebnisse waren in der Vergangenheit aber Richtschnur für die Bezahlung von Landes- und Kommunalbeamten. Den Arbeitgebern zufolge wirkt sich das Ergebnis auf rund 2,2 Millionen Angestellte und Beamte aus. Jetzt sind unsere Mitglieder gefragt, in den nächsten Wochen ihre Stimme abzugeben. Denn sie entscheiden abschließend über die Tarifeinigung. An dieser Stelle möchte ich mich nochmals bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, welche sich an den Aktionstagen sowie dem Warnstreiktag in Düsseldorf beteiligt haben. Mit kollegialen Grüßen Christian Fuhrmann, verdi-gewerkschaftssekretär

8 PR AKTUELL 8 Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten TU Dortmund Personalratsbüro, Physik-Gebäude, 3. OG, Raum 114, Dortmund personalratnw@verwaltung.tu-dortmund.de Ludger Bertram 3435 Vorsitzender Ines Ontrup stellv. Vorsitzende Violetta Villwock stellv. Vorsitzende Monika Pushilal stellv. Vorsitzende Kristin Grode 4368 Sekeretariat 5457 Fax Beschäftigtenvertretung Thomas TöIch 4866 Dezernat 2, AS 1, Raum 0.18, Campus Süd Katrin Stroop 4058 Zentralbibliothek, Raum 126c, Campus Nord Ines Ontrup 4369 Personalratbüro, Physik-Gebäude, Raum P Michael Bornhoff 3338 Physik-Gebäude, Campus Nord Edgar Döring 5007 Technische Hochschulbetriebe, E-F-Str. 71 Violetta Villwock 8062 Personalratsbüro, Physik-Gebäude, Raum P Ludger Bertram 3435 Personalratsbüro, Physik-Gebäude, Raum P Mirjana Vujanic 5832 Fak. Architektur u. Bauing., GB II, Raum 324, Campus Süd Volker Brüggemann 2056 FB MB, Zentralwerkstatt, Campus Süd Thorsten Grund 2505 ITMC, GB V, Raum 116, Campus Süd Helga Koglin 5784 Dezernat 4, CT-G1-E20, Campus Nord Beamtenvertretung Holger Bielen 4802 Dezernat 5, Wilhelm-Dilthey-Str. 2, Campus Süd Monika Pushilal 4002 UB, Informationsabteilung, Raum 111 Jugend- und Auszubildendenvertretung Büro 3170 Physik-Gebäude, 3. OG, Raum 106 Patrick Oberjat Vorsitzender Sonja Breiholz 1. stellvertr. Vorsitzende jav@tu-dortmund.de Schwerbehindertenvertretung Thomas Marcinczyk 3465 Campus Nord, Emil-Figge-Str. 68, Raum E 25 Sekretariat Susanne Götz 3465 Campus Nord, Emil-Figge-Str. 68, Raum E 24 Stellvertreter Edgar Döring 5007 Technische Hochschulbetriebe, E-F-Str. 71 Katrin Stroop 4058 Zentralbibliothek, Raum 126c, Campus Nord schwerbehindertenvertretung@uni-dortmund.de Fotos: Uwe Grützner

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