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1 Public Private Partnership bei der Organisation von Wochenmärkten (Das Beispiel Deutsche Marktgilde in der Bundesstadt Bonn) Prof. Dr. Gerhard Johnson IHK Nürnberg 26. September 2011 Prof. Dr. Gerhard Johnson

2 Deutsche Marktgilde eg 2 Gegründet 1985 Aktuell 116 Orte mit 131 Marktplätzen Ca Markttage p.a. Regionale Niederlassungen Festsetzungen oder private Verträge mit den Kommunen Örtliche Marktmeister Organisation aus einer Hand Qualitätsmanagement Marketing für den Wo-Markt

3 Definition PPP Langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die erforderlichen Ressourcen (zum Beispiel Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) von den Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt werden. 3 (Q: Gutachten PPP im öffentlichen Hochbau, Bundesministerium für Verkehr 2003)

4 Gründe für wachsende Bedeutung 4 Finanzkrise der Gebietskörperschaften (Investitionen und laufende Kosten) Privates Kapital für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erschließen Generelle Reform von Staat und Verwaltung (neue Managementinstrumente und verfahren) EU-Wettbewerbskonzeption (Bsp.: ÖPNV, Post, Telekommunikation.)

5 Projekte in Deutschland Nordverlegung der BAB 4 bei Eisenach Warnowtunnel in Rostock Justizvollzugsanstalt Hünfeld (Hessen) Privater Sicherheitsdienst für die Umsetzung der lokalen Polizeiverordnung (Plauen) Nutzung von Informationstechnologie (Siemens in der Landeshauptstadt Wiesbaden).. 5

6 Anwendungsfelder PPP Q: Prof. Alfen, Bauhaus-Universität Weimar

7 Die Bundesstadt Bonn und ihre Wochenmarktorganisation Einwohner in 4 Stadtbezirken Davon im Stadtbezirk Bonn (= Innenstadt) mit dem zentralen Wochenmarkt vor dem Alten Rathaus Zuständig: Abteilung Bürgerdienste mit dem Amt Ordnungs-, Markt- und Gewerbeangelegenheiten Beteiligung der Bezirksverwaltung

8 Leistungszentrum Märkte Flohmärkte / Trödelmärkte Krammärkte Jahrmärkte/Volksfeste ( Pützchens Markt ) Weihnachtsmärkte Wochenmärkte 8

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11 Grundlagen PPP DMG - Bonn 11 Mietvertrag über den Marktplatz incl. Betriebseinrichtungen Feste Ansprechpartner auf beiden Seiten Festlegungen über Mietzahlungen Übernahme der bisherigen Beschicker und Akquirierung weiterer Händler zur Steigerung der Angebotsvielfalt Vorläufige Fortführung der bisherigen Standgeldkonditionen.. ==> Einige konkrete Beispiele:

12 Organisation Organisation und Durchführung eines Beschwerdemanagements durch kontinuierliche Marktaufsicht, Einführung einer Marktmeisterin / eines Marktmeisters mit grundsätzlicher Präsenz auf dem Wochenmarkt 12

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17 Technische Anlagen 17 Für die fachkundige Wartung und Pflege sowie die Funktionsfähigkeit aller mit der Mietfläche in Zusammenhang stehenden technischen Einrichtungen hat die Mieterin Sorge zu tragen. Die Kosten der Pflege und einer eventuellen Wartung der technischen Einrichtungen trägt die Mieterin. Von hieraus eventuell resultierenden Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Nichtoder Schlechterfüllung stellt sie die Vermieterin frei.

18 Bauliche Veränderungen Veränderungen an der Mietfläche, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen und dergleichen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Vermieterin vorgenommen werden. Führt die Mieterin bauliche Änderungen mit Erlaubnis der Vermieterin durch und sind dafür behördliche Genehmigungen erforderlich, so hat die Mieterin diese beizubringen. Das gleiche gilt, wenn die behördlichen Genehmigungen aufgrund der Art und Nutzung der Mietsache notwendig sind oder werden. 18

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21 Sicherstellung des öffentlichen Interesses 21 Die Mieterin verpflichtet sich, wichtige Entscheidungen über künftige Änderungen, die die Konzeption des Marktes betreffen (z.b. Neuordnung des Marktes, Öffnungszeiten, Höhe der Standgelder, Warenangebot) nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin zu treffen.

22 z.b. durch einen regelmäßigen Runden Tisch 22 Mit DMG, Verwaltung, Politik, Händlern, Bezirksbürgermeister, City-Marketing Diskussion von Themen wie Qualität, Angebot auf dem Markt Attraktive Gestaltung der Verkaufsstände Trinkwasserausgabe Imbissmeile Umstellung von Verkaufsständen Öffnungszeiten usw.

23 Öffentlichkeitsarbeit / Marketing Verbesserung des Images z.b. durch langfristige imagepflegende Maßnahmen, Werbeaktionen, Marketingaktivitäten gemeinsam mit dem Handel (z.b. Einzelhandelsverband, City-Marketing Bonn e.v.) 23

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28 Reinigung Die Mieterin hat für die Fläche während der Markttage für ausreichende Reinigung zu sorgen. 28

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30 Haftung Die Mieterin haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung (der Mietfläche) Die Mieterin übernimmt im Rahmen des Marktbetriebes die Verkehrssicherungspflicht. Die Mieterin stellt die Vermieterin von Ansprüchen jeder Art, die gegen diese von Dritten aufgrund des Marktbetriebes erhoben werden sollten, frei. Soweit die Vermieterin wegen derartiger gegen sie geltend gemachter Ansprüche Dritte befriedigt, ist die Mieterin zur vollen Ersatzleistung an die Vermieterin verpflichtet. Die Mieterin ist verpflichtet, auf ihre Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die mit dem Betrieb des Bonner Wochenmarktes in Zusammenhang stehen oder gebracht werden können, abzuschließen. 30

31 Fazit: 31 Nach 3 Jahren hat sich aufgrund ständiger gegenseitiger Information eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt. In der Öffentlichkeit hat sich das Image des Marktes in der Innenstadt verbessert. Die Verwaltung wurde deutlich entlastet. Die Stadt erhält zuverlässig Mieteinnahmen. Auch schwierige Situationen (z.b. eine große Baumaßnahme) wurden im gegenseitigen Einvernehmen bewältigt.

32 Weitere Informationen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 32

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