BMWi-Eckpunktepapier zu Smart Metering

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1 BMWi-Eckpunktepapier zu Smart Metering BMWi kündigt Verordnungspaket Intelligente Netze an Am hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) offiziell die Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Netze veröffentlicht. Mit diesem Verordnungspaket soll vor allem auch die bereits seit einiger Zeit angekündigte Forcierung der Verbreitung von intelligenten Messsystemen ( Smart Metern ) in die Tat umgesetzt werden. In der bereits lange andauernden Diskussionsphase war zuletzt auch aufgrund der wiederholten Verschiebung konkreter Maßnahmen die Ungewissheit gestiegen, ob es tatsächlich zu einer verstärkten Einführung von Smart Metern kommt. Das BMWi bekennt sich nun mit dem Eckpunktepapier dazu, sichere und moderne Mess- und Steuerungstechnik im Stromversorgungsnetz zu einem zentralen Baustein für die Energiewende zu machen. Denn neben dem schlichten Netzausbau sollen u.a. mit Smart Metering die Netze intelligent gemacht werden, um Lasten und Erzeugung in einem Versorgungssystem mit einem hohen Anteil an volatilen erneuerbare Energien (EE) sinnvoll Angebot und Nachfrage auszugleichen. Das Verordnungspaket intelligente Netze soll aus drei Teilen bestehen: 1. Einer Messsystemverordnung als technische Grundlagen-Verordnung, die technische Vorgaben (sogenannte Schutzprofile und technische Richtlinien) zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität enthält. 2. Eine Datenkommunikationsverordnung, die regelt, wer welche Daten, wie oft von wem zu welchem Zweck, bekommen darf und soll. 3. Eine Rollout -Verordnung, die alle Fragen des Rollouts ( Wer ist wann zum Einbau verpflichtet? ) und der Finanzierung regelt. Das BMWi strebt an, dieses Verordnungspaket vor der Sommerpause dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorzulegen.

2 Ergänzt werden damit die bereits bestehenden Regelungen. So sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seit einigen Jahren Vorschriften vorhanden, die den Einbau intelligenter Zähler und intelligenter Messsysteme und auch das Angebot zeitund lastvariabler Tarife sowie Preisnachlässe für schaltbare Zählpunkte vorsehen. Diese Regelungen sind jedoch bisher praktisch nicht zur Geltung gekommen. Ziele von Smart Metering Mit der stärkeren Verbreitung von Smart Metering verfolgt das BMWi schwerpunktmäßig folgende Ziele: Intelligente Messsysteme sollen zukünftig genauere Informationen über den Zustand des Stromversorgungssystems liefern. Hierzu gehört zum einen die Verbrauchsseite, aber auch die Erzeugungsseite (insbesondere dezentrale erneuerbare Energieanlagen). Des Weiteren sollen es intelligente Messsysteme über moderne Schnittstellen ermöglichen, Steuerungsaufgaben zu übernehmen. Auch dies soll sowohl für die Verbrauchsseite als auch für die Erzeugungsseite gelten. Das BMWi nennt explizit Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und auch Elektromobilität auf der Verbraucherseite sowie Kleinerzeugungsanlagen auf der Erzeugerseite. Über die reinen Steuerungsfunktionen hinaus sollen intelligente Messsysteme zukünftig weiterhin dabei helfen, mit dem bereits seit langem angekündigten und auch gesetzlich schon verankerten variablen Tarifen dem Verbraucher ermöglichen, aktiv am Strommarkt teilzunehmen. Das BMWi nennt hierbei explizit Smart Home- Applikationen. Spartenübergreifend (also Strom, aber beispielsweise auch Gas, Wärme und Wasser) sollen intelligente Messsysteme dem Verbraucher eine höhere Transparenz seiner (Energie-)verbräuche ermöglichen, damit Verbrauch bewusster geschieht und in Folge dessen möglichst reduziert wird. Grundlegendes zur vorgesehenen Technik Intelligente Zähler (iz) und intelligente Messsysteme (imsys) Bereits seit einiger Zeit entwickelt sich die Messtechnik von elektromechanischen Zählern hin zu digitalen Zählern. Entsprechend wurden neben dem Ferraris-Zähler in der Vergangenheit zunehmend auch digitale Zähler eingesetzt. In einem weiteren Schritt sollen diese Zähler nun verstärkt mit Informations- und Kommunikations- Technologie (IKT) zur Informationserfassung über Fernkommunikation, aber auch zur Steuerung erweitert werden. 2

3 Zu unterscheiden sind dazu der intelligente Zähler (iz) und das intelligente Messsystem (imsys). Der iz ist auch ein sogenannter Basiszähler, der im Wesentlichen ein digitales Strom-Messsystem das spezifizierte Schnittstellen beinhaltet. Jeder iz, der in Zukunft die Spezifikationen erfüllen muss, kann über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway (SMGW) zu einem imsys erweitert werden. Dieses SMGW kann dann sowohl über das Internet Daten nach außen übertragen als auch Steuerbefehle empfangen und an das Gebäude weitergeben. Zur Steuerung dient dann gegebenenfalls auch eine zusätzliche Erweiterung, die sogenannte Schalt oder Steuerbox. Über das SMGW können zudem Verbräuche aus mehreren Zählern, auch spartenübergreifend (also beispielsweise Strom, Gas, Wärme und Wasser), aufgenommen und übertragen oder über eine lokale Schnittstelle im Gebäude oder über das Internet visualisiert werden. Die Kommunikation kann über die unterschiedlichsten Trägermedien erfolgen (zum Beispiel Funk, Powerline oder DSL). Die Hersteller werden unterschiedlichste Bauformen zur Verfügung stellen. Datenschutz, Datensicherheit und Versorgungssicherheit Das BMWi hat zudem über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Schutzprofil und technische Richtlinien für den iz bzw. das imsys erarbeitet. Diese sollen über die Messsystemverordnung verbindlich gemacht werden. Die zugrundeliegenden Spezifikationen, unter anderem für die Kryptographie, verteuern die Technik einerseits und machen das Gesamtsystem kompliziert. Andererseits wird dadurch ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit, aber vor allem auch ein erhöhter Schutz des Stromversorgungssystems insgesamt erreicht. Es darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass über eine sehr große Zahl vollvernetzter intelligenter Messsysteme hoch aufgelöste Informationen über den Energieverbrauch sogar bis hin zu den individuellen Verbrauchsprofilen eines speziellen Nutzers erfolgen könnten. Hierüber können Verhaltensweisen und Gewohnheiten von Menschen ausgeforscht werden. Außerdem kann über eine Manipulation der Steuerfunktionen auch die Stabilität der Stromversorgung insgesamt angegriffen werden. Hackerangriffe dieser Art sollen über das Schutzprofil und die technischen Spezifikationen verhindert werden. Andererseits ist es vorgesehen, dem Anwender selbst größtmögliche Transparenz über seine Daten zu geben. Nach dem derzeitigen Eckpunktepapier ist dazu jedoch vorgesehen, dass die Visualisierung der Verbrauchsdaten dem Anwender selbst überlassen sein soll. Stufenweise Einbauverpflichtungen Zur Verbreitung der Technik will das BMWi Einbauverpflichtungen regeln. Dabei ist im Wesentlichen zu unterscheiden nach: 3

4 Verpflichtungen für Verbraucher und Erzeugungsanlagen nach dem jährlichen Stromverbrauch, ob ein iz oder ein imsys eingebaut werden muss Termine zum verpflichtenden Einbau nach bestimmten Verbrauchs bzw. Leitsungsklassen (Stufenplan). Einbauverpflichtungen für imsys bei (reinen) Verbrauchern Um die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten, kündigt das BMWi an, bei den Einbauverpflichtungen differenziert vorzugehen. Deshalb wird es keinen verpflichtenden Rollout von teuren imsys für alle Haushalte geben. Insbesondere Kleinund Durchschnittsverbraucher sollen so vor unzumutbaren Kostenbelastungen bewahrt werden. Vorgesehen für imsys ist bei Verbrauchern folgender Ausbaupfad: Ab 2017 sollen Verbraucher kwh/a, die nicht der registrierenden Leistungsmessung zugeordnet sind (LM-Bereich), verpflichtend intelligente Messsysteme einbauen. Ab 2019 soll dann die nächste Gruppe im Bereich von größer kwh/a intelligente Messsysteme einbauen. Ab 2021 soll dann die Gruppe im Bereich von größer kwh/a intelligente Messsysteme einbauen müssen. Unterhalb von kwh/a soll grundsätzlich kein intelligentes Messsystem zwingend vorgeschrieben werden. Dies ändert sich nur dann, wenn diese Verbrauchsgruppe an einem Flexibilitätsmechanismus (wie zum Beispiel der Vergütung abschaltbarer Lasten nach 14a EnWG) teilnimmt. Das Ministerium behält sich jedoch vor, weitere Gruppen bei positiver Preisentwicklung in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel 4 Jahre) einzubeziehen. Für die Gruppe der derzeit vorgeschriebenen registrierenden Lastgangmessung (RLM-Kunden, also ab kwh/a) wird im Laufe der Zeit geprüft, ob spezielle technische Smart Meter Gateway-Lösungen vorgeschrieben werden. Alle derzeit noch geltenden verbrauchsunabhängigen Einbauverpflichtungen für intelligente Messsysteme, so z. B. bei Neubauten und größeren Renovierungen (Vergleich 21c Abs. 1 Buchstabe a) EnWG), sollen entfallen. Für bereits installierte Mess- und Kommunikationstechnik sollen angemessene Übergangsvorschriften vorgesehen werden, um diese Investitionen nicht zu entwerten (Vermeidung sogenannter Stranded Investments ). Grundsätzlich soll jedoch für Verbraucher unabhängig von der Höhe des Verbrauches in Zukunft der iz obligatorisch werden, um die Erweiterbarkeit auf ein intelligentes Messsystem sicherzustellen. 4

5 Einbau imsys bei Erzeugungsanlagen Neben den Verbrauchern sollen auch Erzeugungsanlagen mit intelligenten Messsystemen einbezogen werden, um sie in ein Smart Grid einzubeziehen: Wie bisher soll die Einbauschwelle für EE- und KWK-Anlagen grundsätzlich bei 7 kw installierter Leistung gezogen werden. Die Einbauverpflichtung soll sich wegen der großen Zahl bereits installierter Anlagen auch auf Altanlagen beziehen. Nur der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber hat die Option von einem Einbau abzusehen, wenn dies mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Auch für Erzeugungsanlagen soll es einen Ausbaupfad geben: Ab 2017 sollen zuerst Anlagen zwischen 7 kw und 100 kw ausgerüstet werden. Ab 2019 ist dann vorgesehen, Anlagen mit einer installierten Leistung größer 100 kw auszustatten. Anlagen mit einer installierten Leistung von 800 W bis 7 kw müssen nicht mit einem intelligenten Messsystem, sondern zunächst nur mit einem intelligenten Zähler, ausgestattet werden. Ab 2021 ist jedoch eine Erweiterung dieser Basisfunktionalität zu einem intelligenten Messsystem denkbar. Es wird geprüft, ob für Eigenverbrauchs-Konstellationen (sogenannte Prosumer) grundsätzlich Einbaupflichten für intelligente Messsysteme vorgesehen werden sollten. Die Verpflichtung für EE- und KWK-Erzeugungsanlagen zum Einbau einer Steuerungstechnik (zum Beispiel Schaltbox) soll nicht pauschal erfolgen. Bei Anlagen mit einer installierten Leistungen über 7 kw und unterhalb der Größe, ab der nach dem EEG Steuerungstechnik erforderlich ist, soll vielmehr zunächst die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem genügen. Sofern der Netzbetreiber dies für angezeigt hält, soll dies dann erweitert werden. EE-Anlagen, die bereits nach dem EEG mit Steuerungstechnik auszustatten sind, können das installierte System sowohl für das (netzdienliche) Einspeisemanagement als auch für die (marktorientierte) Fernsteuerung nutzen. Auch im Bereich der Erzeugungsanlagen sollen Übergangsvorschriften bereits getätigte Investitionen in installierte Mess-, Kommunikations- und Steuerungstechnik schützen. Auch im Bereich der Erzeugungsanlagen sollen die Messstellenbetreiber die Verbreitung der Technik möglichst eigenverantwortlich und effizient gestalten. Die Einbeziehung auch konventioneller Anlagen (gegebenenfalls mit maßgeschneidertem Smart Meter Gateway-Varianten) wird erwogen. 5

6 Einbau von iz bei Verbrauchern Bis einschließlich 2032 werden alle Zählpunkte zumindest mit intelligenten Zählern ausgestattet. Die Art und Weise der Nutzung der Visualisierungsoptionen soll dem Verbraucher obliegen. Auch die Verbreitung von intelligenten Zählern sollen Messstellenbetreiber eigenverantwortlich und möglichst effizient gestalten. Kosten der Einführung der Technik Das BMWi plant zur Begrenzung der Kosten für den Ausbau der neuen Technik Preisobergrenzen vorzugeben: iz sollen zu einem Preis von maximal 20 Euro jährlich eingebaut und betrieben werden. imsys sollen zu einem Preis von maximal 100 Euro pro Jahr eingebaut und betrieben werden. Die Kosten- und Preisobergrenzen sollen bundesweit einheitlich gelten. Zur Finanzierung wird keine neue Umlage geschaffen, sondern es werden Einbau und Betrieb von Geräten wie bisher über die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb finanziert. Das gesonderte Abrechnungsentgelt des Netzbetreibers wird abgeschafft. Alle Aufwände im Bereich dieser Monopolaufgabe sollen zukünftig Kostenpositionen in den Netzentgelten werden. Auch für diese Entgelte sollen sodann jedoch Obergrenzen festgelegt werden. Kosten für technische Zusatzeinrichtungen imsys, die allein dem Zweck dienen, Netzausbau einzusparen bzw. den Netzbetrieb effizient und sicher zu gestalten, werden den Netzentgelten zugeordnet. Dies gilt zum Beispiel für Elemente einer Steuerbox zum Einspeisemanagement bei Erzeugungsanlagen. Zu diesen preisregulierenden Maßnahmen treten weitere Vorkehrungen hinzu, um für mehr Effizienz zu sorgen: Am liberalisierten Messwesen soll festgehalten werden. Damit soll der Wettbewerb gestärkt werden. Die Gateway-Administration wird dem Messstellenbetreiber zugeordnet. Wie oben dargestellt, soll der Messstellenbetreiber im vorgegebenen Zeitrahmen über den effizienten Ausbau entscheiden. Die Möglichkeit zum Einbau von Messsystemen auf Kundenwunsch bleibt jedoch unberührt. Messstellenbetreiber sollen stets die Möglichkeit zum Einbau eines intelligenten Messsystems haben, wenn dies spartenübergreifend nicht zu Mehrkosten für den Verbraucher führt. Hiermit soll durch Bündelung von Messdienstleistungen für 6

7 mehrere Sparten Synergien auch im Interesse der Verbraucher gehoben werden. Um das Heben dieser Synergien zu ermöglichen, sollen Sonderkündigungsrechte für Messdienstleistungsverträge (für alle Sparten, auch Heizwärme) angedacht werden. Netzbetreiber, die als (grundzuständige) Messstellenbetreiber den Rollout der vorgegebenen Technik im vorgegebenen Zeitrahmen unter Einhaltung der Kostenobergrenzen nicht einhalten können oder wollen, bekommen das Recht, diese Aufgaben auszuschreiben und somit vertraglich auf einen externen Dienstleister zu übertragen. Das Ministerium verfolgt damit das Ziel, unangemessene Überforderungen zu vermeiden. Es soll aber auch ein Markt für Dienstleistungsangebote entstehen. Bewertung des ZVEH Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das BMWi nun über das Eckpunktepapier ein klares Bekenntnis zur Einführung moderner Zählerinfrastruktur abgegeben hat. Nun muss jedoch dringend das Verordnungspaket vorgelegt werden können, um unter Beteiligung aller Marktakteure die Details der Einführung diskutieren zu können. Aus technischer Sicht sollte unbedingt beachtet werden: Mit der bloßen Festschreibung der Technik und eines Rollout-Planes mit Preisobergrenzen für die Zähltechnik ist es nicht getan. Die Umstellung auf die neue Zählertechnik wird weitere Probleme, vor allem in Bestandsanlagen aufwerfen. Aller Voraussicht nach, wird hier häufig eine kostenintensive Ertüchtigung notwendig werden, um die neue Zähltechnik überhaupt aufnehmen zu können. Hierfür benötigen wir klare Regelungen. Für die E-Handwerke werden sich durch die Einführung moderner Zähltechnik erhebliche Änderungen ergeben. Klassische Zähltechnik, auch sofern bereits ein digitaler Zähler zum Einsatz kam, war bisher mit den elektrotechnischen Kenntnissen handhabbar. Mit der neuen Technik wird es jedoch zu neuen Anforderungen kommen. Hier ist nach derzeitigem Stand zu unterscheiden: o Der iz wird grundsätzlich bei entsprechender Weiterqualifizierung auch zukünftig durch E-Handwerksbetriebe eingebaut werden können. o Die E-Handwerke sind aufgrund ihrer energietechnischen Expertise und einer IKT-Grundbildung bei entsprechender zusätzlicher Spezialisierung grundsätzlich in der Lage, Dienstleistungsangebote auch für imsys zu entwickeln. Zuverlässige Technik, Vorparametrierung und Gestaltung der Einbauprozesse sind erforderlich. o Es müssen Schnittstellen für die besonderen Problemfälle definiert werden, die nur besonders qualifizierte Spezialisten beheben können. Auch diese können aus den E-Handwerken kommen. o Für alle angesprochenen besonderen Qualifizierungen müssen zeitlich passend zum Bedarf (also zu den Rollout-Stufen) für die Dienstleistungen entsprechende Weiterqualifizierungsangebote entwickelt werden. 7

8 Laufende Feldtests sollten sich dringend auch mit der Frage der Aufgabenteilung unter Einbeziehung der E-Handwerke befassen AN/HC/Dt 8

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