Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Bank 1 I. Name und Anschrift der Bank Name: Eurocity Bank AG Straße: Goetheplatz 4 PLZ, Ort: Frankfurt am Main Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) info@eurocitybank.de Internet: Bankleitzahl: Bank-Identifier-Code (BIC) DLGHDEB1 Versicherungsvermittlerregister-Nr: D-0ALD-FEP3B-63 Umsatzsteuer-Ident-Nummer: DE GEI-Nr. (General Entity Identifier) DP8KGKY0MMB95 (Pre-LEI) II. Kommunikation mit der Bank Die für die Geschäftsbeziehung maßgebliche Anschrift der Bank oder sonstige Kommunikationsadressen der Bank teilt sie gesondert mit. III. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Lurgiallee Frankfurt am Main BaFin-Registernummer: IV. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB V. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung mit den Kunden ist Deutsch 1 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Bank ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz oder dem Kontoauszug Seite 1 von 19

2 B. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden I. Kontoführung Standard- Online-Banking 1. Kontokorrentkonto / Verrechnungskonto - pro Monat - bei Postabholung: pro Monat - Zinssatz p.a. für Dispositionskredit: (Höchstsatz) 1 9,75 % 3,99 %* 2. Festgeldkonto 3. Währungskonto 4. Währungskonto für Zahlungsverkehr: pro Monat --- bei Postabholung: pro Monat 1 5. Porto bei Versand von mehr als einem Kontoauszug pro Monat 0,60 EUR 6. Jahressteuerbescheinigung 7. Nacherstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände veranlasst) pro Kontoauszug pro Jahressteuerbescheinigung/Erträgnisaufstellung/Jahresbescheinigung Geduldete Überziehungskredite Zinssatz zzgl. 3,00 % p.a., zurzeit maximal 12,75 % 6,99 %* * bei entsprechender Besicherung Kontoabschluss monatlich, Rechnungsabschluss vierteljährlich Sichteinlagen werden nicht verzinst Festgeldzinsen auf Anfrage II. Sorten, Edelmetalle, Reiseschecks Abwicklung über die ReiseBank (RB) Versand an Privat- oder Firmenanschrift Sorten Edelmetalle¹ Reiseschecks Verkauf Order-Pauschale 50,00 bis 199,99 EUR ab 20 Kurs Money-Back-Garantie (MBG) Mindestbestellmenge Kurs Mindestbestellmenge Kurs Ausstellungsentgelt Mindestbestellmenge 10,75 EUR 5,75 EUR RB-Verkaufkurs je Posten 3,50 EUR 5 RB-Verkaufkurs 5 RB-Verkaufkurs 1,5 %, min. 7,50 EUR 5 Kurs - mit MBG - ohne MBG und Abwicklungsentgelt Kurs Abwicklungsentgelt Kurs - Kauf über RB - Kauf nicht über RB zzgl. ab 10 Stück zzgl. ab 25 Stück Ankauf Order-Pauschale 5,75 EUR RB-Mittelkurs RB-Ankaufkurs je Posten 5,75 EUR RB-Ankaufkurs RB-Ankaufkurs 1,5%, min. 6,50 EUR pro Posten 1 pro Posten 2 ¹ Kein Versand an eine Privatanschrift ab EUR 2.500,00 Seite 2 von 19

3 III. Sonstige Leistungen Ermittlung der gültigen Anschrift Freistellungsauftrag (Einrichtung, Änderung, Löschung) Kapitalertragsteuer Korrekturen (pro ) Nachlassmeldung Sonderleistungen pro angefangene Stunde ,20 EUR Wertstellungen Geschäftstage Belastungsbuchungen: Barauszahlungen Schecks Lastschriften Daueraufträge gleichtägig gleichtägig gleichtägig gleichtägig Gutschriftsbuchungen: Bareinzahlungen auf eigenes Konto bei der Bank Lastschrifteinreichungen, Eingang vorbehalten gleichtägig 1 Geschäftstag Seite 3 von 19

4 C. Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Ein- / Aus- Zahlungen/Überweisungen/Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden I. Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt: Überweisung Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsempfänger Zahlungen der Bank aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger: girocard MasterCard Bargeldauszahlung an fremden Geldausgabeautomaten Geschäftstage Alle Werktage außer: Sonnabende 24. und 31. Dezember Alle Werktage außer: Sonnabende 24. und 31. Dezember Alle Werktage außer: Sonnabende 24. und 31. Dezember Jeder Tag Hinweis: Die Geschäftstage richten sich nach der Feiertagsregelung des jeweiligen Bundeslandes Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäftstage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank Seite 4 von 19

5 II. e für Barzahlungen 1. Barein- und auszahlungen am Schalter Diese Dienstleistungen werden nicht angeboten 2. Barauszahlungen am Geldautomaten Auszahlung mit ein unmittelbares Kundenentgelt 3 erhebt, berechnen wir zusätzlich Am Geldautomaten (GA) eines anderen Zahlungsdienstleisters im EWR 2 eines anderen Zahlungsdienstleisters außerhalb des EWR EUR andere Währung EUR andere Währung Für den Fall, dass der GA-betreibende Zahlungsdienstleister kein kein kein direktes direktes direktes Kundenentgelt Kunden- Kunden- 4 entgelt entgelt berechnet berechnet berechnet ein unmittelbares Kundenentgelt erhebt, berechnen wir zusätzlich ein unmittelbares Kundenentgelt erhebt, berechnen wir zusätzlich ein unmittelbares Kundenentgelt erhebt, berechnen wir zusätzlich kein direktes Kundenentgelt berechnet girocard MasterCard 2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. 3 Die Höhe des direkten es, das der GA-betreibende Zahlungsdienstleister gegenüber dem Kunden erhebt, richtet sich nach der vor der Auszahlung des Verfügungsbetrages vom GA-betreibenden Zahlungsdienstleister mit dem Karteninhaber getroffenen Vereinbarung 4 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber vom GA-betreibenden Zahlungsdienstleister ein so genanntes Interbankenentgelt berechnet. Seite 5 von 19

6 III. Überweisungen 1. Annahmefristen für Überweisungsaufträge beleglose Aufträge 5 15:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank beleghafte Aufträge 15:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 6 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungsaufträge in Euro Belegloser Überweisungsauftrag Beleghafter Überweisungsauftrag SEPA-Überweisungsauftrag Voraussetzungen: Der Überweisende hat IBAN 8 des Zahlungsempfängers und den BIC 9 des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angegeben Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmt am SEPA- Überweisungsverfahren 10 teil Geschäftstage - max. 1 Geschäftstag - max. 1 Geschäftstag - max. 1 Geschäftstag Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag Beleghafter Überweisungsauftrag Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage 5 Dies sind Überweisungsaufträge, die per Online-Banking, Datenfernübertragung und Datenträgeraustausch erteilt werden 6 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island. 7 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint 8 IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number (= internationale Kontonummer). 9 BIC ist die Abkürzung für Bank Identifier Code (= Bankidentifikationscode). 10 Die Bank nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren teil, wonach die Überweisungsausführungsfrist maximal zwei Bankgeschäftstage beträgt. SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area). Die angegebene Ausführungsfrist setzt aber voraus, dass auch das Kreditinstitut des Begünstigten am SEPA-Überweisungsverfahren teilnimmt. Nähere Informationen erteilt die Bank auf Nachfrage. Seite 6 von 19

7 2.2 e für die Ausführung von Überweisungsaufträgen Überweisungsaufträge in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e. Der Zahler trägt folgende e: Überweisungsart Überweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl des Zahlungsempfängers in Euro an ein anderes Kreditinstitut Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungsempfängers in Euro an ein anderes Kreditinstitut Überweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl des Zahlungsempfängers in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungsempfängers in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit nationaler Kundenkennung des Zahlungsempfängers (z.b. Bankcode), die auf eine andere Währung eines EWR Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungsempfängers, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisungsmodalitäten Je Überweisung vom Kontokorrentkonto Elektronisch übermittelte Dauer- Überweisung 11 auftrag Beleggebundene Überweisung Kontoungebundene Überweisung Eilüberweisung 1 zzgl. fremde Spesen 1 zzgl. fremde Spesen ,50, min. 2, zzgl. fremde Spesen 1,50, min. 2, zzgl. fremde Spesen 1,50, min. 2, zzgl. fremde Spesen 1,50, min. 2, zzgl. fremde Spesen Überweisungsaufträge in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden verteilungen wählen: - Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e ( 0 oder SHA ) - Zahler trägt alle e ( 1 oder OUR ) Höhe der e siehe Dies sind Überweisungsaufträge, die per Online-Banking, Datenfernübertragung und Datenträgeraustausch erteilt werden Seite 7 von 19

8 2.3 sonstige e Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags (ohne Fremdkosten). Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung 2.4 e bei eingehenden Überweisungen Bei einem Überweisungseingang werden keine e berechnet 3. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 12 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 13 ) 3.1. Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt 3.2 e für die Ausführung von Überweisungsaufträgen pflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden verteilungen wählen: - Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e ( 0 oder SHA ) - Zahler trägt alle e ( 1 oder OUR ) - Zahlungsempfänger trägt alle e ( 2 oder BEN ) Hinweis: - Bei der weisung 0 / SHA können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen worden sein. - Bei der weisung 2 / BEN können von jedem der vorgeschalteten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen worden sein Höhe der e siehe sonstige e Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags (ohne Fremdkosten) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung 12 z.b. US-Dollar 13 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Seite 8 von 19

9 4. e bei eingehenden Überweisungen aus Deutschland und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 4.1 pflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden e zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche regelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: - Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e ( 0 oder SHA ) - Zahler trägt alle e ( 1 oder OUR ) - Zahlungsempfänger trägt alle e ( 2 oder BEN ) Hinweis: - Bei der weisung 0 / SHA können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen worden sein. - Bei der weisung 2 / BEN können von jedem der vorgeschalteten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen worden sein. 4.2 Höhe der e Bei der weisung 0 / SHA und 2 / BEN werden von der Bank keine e berechnet. Hinweis: Die Bank darf ihr vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr getrennt ausweisen. IV. Zahlungen aus Lastschriften 1. Geschäftstage für Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsempfänger Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen aus Lastschriften erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme: - Sonnabende und 31. Dezember - Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Karneval, Betriebsversammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden. Seite 9 von 19

10 2. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 3. e 3.1 e für Einzugsermächtigungslastschrift Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift 3.2 e für Abbuchungsauftragslastschrift Abbuchungsauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschriftzahlung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen 3.3 e für SEPA-Basislastschrift Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschriftzahlung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen 3.4 e für SEPA-Firmenlastschrift Lastschrifteinlösung Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch den Zahler Einrichtung/Änderung/Aussetzung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift Bearbeitung der vom Kunden erklärten Zurückweisung einzelner Lastschriften am Belastungstag Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschriftzahlung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen V. Zahlungskarten 1. Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus Girocard-/MasterCard-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Geschäftstage max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Seite 10 von 19

11 2. girocard Standard- Online-Banking girocard-karte (jährlich) Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden bei Änderung des Namens des Karteninhabers von ihm veranlassten Kontowechsel nicht von der Bank zu vertretender Beschädigung oder Verlust Hinweis: Die Bestimmung des Umrechungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel E. des Verzeichnisses 3. MasterCard Standard- Online-Banking MasterCard: Standard Hauptkarte (jährlich) Standard Zusatzkarte (jährlich) Gold Hauptkarte (jährlich) Gold Zusatzkarte (jährlich) * * Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden bei Änderung des Namens des Karteninhabers von ihm veranlassten Kontowechsel nicht von der Bank zu vertretender Beschädigung oder Verlust * im ersten Jahr VI. Scheckverkehr 1. Scheckverkehr im Inland 1.1 e Einlösung eines auf Euro ausgestellten Schecks Einlösung eines auf eine Fremdwährung ausgestellten Schecks Einzug eines auf Euro ausgestellten Schecks Einzug eines auf eine Fremdwährung ausgestellten Schecks Barscheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Schecksperre Vormerkung/Abänderung Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks Rückgabe eines vom Kunden ausgestellten Schecks ( wird der Bank des Gläubigers berechnet) Rückgabe eines durch den Kunden eingereichten Schecks 1,50 min. 12,50 EUR zzgl. fremde Spesen 12 zzgl. fremde Spesen zzgl. fremde Spesen zzgl. fremde Spesen 1.2 Wertstellungen Scheckeinreichungen - Schecks zahlbar bei eigenem Kreditinstitut - Schecks zahlbar bei anderen Kreditinstituten (unter EUR 6.000,00) Eingang vorbehalten - Schecks zahlbar bei anderen Kreditinstituten (ab EUR 6.000,00) Eingang vorbehalten Scheckbelastungen Geschäftstage gleichtägig 1 Geschäftstag 2 Geschäftstage gleichtägig Seite 11 von 19

12 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1 e Scheckzahlungen in das Ausland per Scheck in EUR per Scheck in Fremdwährung nur fremde Spesen nur fremde Spesen Scheckzahlungen aus dem Ausland per Scheck in EUR per Scheck in Fremdwährung 1,50 min. 12,50 EUR zzgl. fremde Spesen 1,50 min. 2 zzgl. fremde Spesen 2.2 Wertstellungen Scheckeinreichungen (Eingang vorbehalten) - Gutschrift auf EUR-Konto - Gutschrift auf Fremdwährungskonten - gezogen auf USA, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Schweiz (CHF) - gezogen auf Deutschland (USD), Kanada (CAD/USD) - gezogen auf Australien, Hongkong, Japan, Österreich (USD) - gezogen auf Neuseeland, Schweiz (USD) Scheckbelastungen Geschäftstage 2 Geschäftstage 3 Geschäftstage 4 Geschäftstage 5 Geschäftstage 8 Geschäftstage gleichtägig Seite 12 von 19

13 D. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden Standard- Online-Brokerage 1. Aktien, Genussscheine, Optionsscheine, Zertifikate, Investmentfonds bei Börsenhandel Provision vom Kurswert - mindestens - maximal - zuzüglich fremde Spesen gemäß Punkt Investmentfonds (außerbörslich) Verkauf/Ankauf ohne Ausgabeaufschlag Provision vom Kurswert - mindestens - zuzüglich fremde Spesen gemäß Punkt Festverzinsliche Wertpapiere, Zertifikate Provision vom Kurswert - mindestens - maximal - zuzüglich fremde Spesen gemäß Punkt Bezugs- und Teilrechte, Ausübung Bezugsrechte/Bezug Kurswert bis 1 Kurswert größer 1 1,0 % 5 0,25 % 2 0,50 % 5 1,00 %, min. 0,25 % 1 5 0,25 % 2 0,25 % 1 5 1,00 %, min. 5. Orderlimit bei Änderung, Streichung, nicht taggleicher Ausführung 6. Depotüberträge bei Kontolöschung pro (pauschal) ausschließlich tatsächlich entstandene fremde Spesen 7. Nacherstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände veranlasst) pro Wertpapier-Abrechnung / Ertragsgutschrift pro Jahressteuerbescheinigung / Erträgnisaufstellung / Jahresbescheinigung / Depotauszug Ein-/Auslieferungen pro Lieferung effektiver Wertpapiere Depotgebühren pro Jahr (die Belastung erfolgt einmal jährlich nachträglich auf die Bestände per des Vorjahres) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Mindestgebühr pro Posten Mindestgebühr pro Depot 10. Weitere Leistungen (in den Depotgebühren enthalten) - Ankauf von auf EUR lautenden Kupons und endfälligen Wertpapieren - Konto-Gutschrift von Kupons und endfälligen Wertpapieren - Bogenerneuerung - Trennung von Optionsanleihen (Ausübung von Optionsscheinen und Wandelanleihen: nur Gebühren der Effektenabrechnung) - Umschreibung von Namensaktien - Jahressteuerbescheinigung/Jahresbescheinigung 2,14 2,14 2,14 8,93 EUR 59,50 EUR Seite 13 von 19

14 11. Fremde Börsenspesen im Privatkunden-Wertpapiergeschäft Aktien / strukturierte Produkte / ETF s Börse Courtage -Satz- Courtage Abwicklungsspesen für Abwicklungsspesen für Courtage -Cap- Transaktionskosten Handelsspesen -Minimum- CCP-fähige WP nicht CCP-fähige WP XETRA - CCP-fähig --- 0,00571 % min. 0,71 0,30 fix zzgl. 0,0015 % max. 85,68 max. 6, XETRA - nicht CCP-fähig --- 0,00571 % min. 0,71 max. 85, ,00 Xetra ETF-ETC-Instrumente - CCP-fähig max. 21,42 max. 6,00 0,00571 % min. 0,71 0,30 fix zzgl. 0,0015 % XETRA ETF-/ETC-Instumente nicht CCP-fähig max. 21,42 0,00571 % min. 0,71 3,00 XETRA Frankfurt 2-0,01142 % min. 0,71 0,06 % 0,30 fix zzgl. 0,0015 % DAX-Werte CCP-fähig max. 85,68 - min. 3,00 max. 6, XETRA Frankfurt 2-0,01142 % min. 0,71 0,06 % 0,30 fix zzgl. 0,0015 % sonstige Aktien /ETF s / max. 85,68 - min. 3,00 max. 6,00 ETN s - CCP-fähig --- XETRA Frankfurt 2 - sonstige Aktien / ETF s / ETN s nicht CCP-fähig XETRA Frankfurt 2 (SCOACH) - strukturierte Produkte XETRA Frankfurt 2 - aktiv gemanagte Fonds 0,01142 % min. 0,71 max. 85, Stuttgart - DAX-Werte Stuttgart - inländische Aktien Stuttgart - strukturierte Produkte / ETFs Stuttgart - ausländische Aktien Hamburg / Hannover - Aktien DAX-Werte Hamburg / Hannover - Aktien S-DAX/M-DAX/ Tec-DAX/Euro-Stoxx50/ Dow-Jones50/NASDAQ 100/sonst. ausl. Aktien Hamburg / Hannover - sonst. inl. Aktien Hamburg / Hannover - strukturierte Prod./ETF/ Genussscheine (Stückn.) Düsseldorf - Aktien Düsseldorf - ETF s (Fonds) 0,04% 0,75 0,08 % 0,75 b. 50 T courtagefrei > 50 T gem. Staffel b. 25 T courtagefrei > 25 T gem. Staffel 0,08 % 0, ,08 % 0, DAX-Werte 0,04% sonst. inl./ausl. Aktien 0,08% -- inl./ausl. Aktien: - bis 5 T courtagefrei - größer 5 T gem. Staffel FIX- 5,00 zzgl. 0,04 % vom Kurswert mind. 0,75 FIX- 5,00 zzgl. 0,08 % vom Kurswert mind. 0,75 0,11305 % vom Kurswert max. 14,49 FIX- 5,00 zzgl. 0,08 % vom Kurswert mind. 0,75 0,02975 % min. 1,55 max. 13,09 0,02975 % min. 1,55 max. 13,09 0,02975 % min. 1,55 max. 13,09 0,02975 % min. 1,55 max. 13,09 0,08 % 0,75 10, ,06 % min. 3,00 0,11305 % max. 17,99 0,95 fix zzgl. 0,07735 % min. 0,60 / max. 22, , ,04522 % min. 1,55 max. 22,61 0,04522 % min. 1,19, max. 22, Seite 14 von 19

15 Börse Düsseldorf - strukturierte Produkte Berlin - Aktien Berlin - ETF s (Fonds) Berlin - strukturierte Produkte Courtage -Satz- Courtage -Minimum- Courtage -Cap- Transaktionskosten Handelsspesen 0,08 % 0, DAX-Werte 0,04% sonst. inl./ausl. Aktien 0,08% 0, ,08 % 0, ,08 % 0, München - DAX Werte 0,04 % 0, München - sonstige Aktien, strukturierte Produkte, ETFs TRADEGATE - Aktien, 0,08 % 0, ,04522 % min. 1,19 max. 22,61 0,04522 % min. 1,55 max. 17,85 0,04522 % min. 1,55 max. 17,85 0,04522 % min. 1,55 max. 14,28-0,03451 % min. 1,55 max. 16,66 0,03451 % min. 1,55 max. 16,66 Abwicklungsspesen für CCP-fähige WP Abwicklungsspesen für nicht CCP-fähige WP ,16 ETF s, Fonds, Anleihen Bei mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in den obigen Angaben enthalten Kurzfristige Anpassungen sind direkt den gültigen Preisverzeichnissen der jeweiligen Börsenplätze zu entnehmen. Alle Angaben ohne unser Obligo Seite 15 von 19

16 Fremde Börsenspesen im Privatkunden-Wertpapiergeschäft Renten Courtage-Staffel für die Börsen Frankfurt, München, Hamburg/Hannover, Berlin, Düsseldorf Renten - Bund - Renten - nicht Bund - Renten nach Kurswert Fixentgelt nein nein nein Variables Basis Nennwert Minimum Basis Nennwert Minimum Basis Kurswert Minimum bis ,07500 % 0,75 0,07500 % 0,75 0,07500 % 0,75 über bis ,04000 % 18,75 0,04000 % 18,75 0,04000 % 18,75 über bis ,02800 % 20,00 0,02800 % 20,00 0,02800 % 20,00 über bis ,02600 % 35,00 0,02600 % 35,00 0,02600 % 35,00 über bis ,01600 % 65,00 0,01600 % 65,00 0,01600 % 65,00 über bis ,01000 % 80,00 0,01200 % 80,00 0,01200 % 80,00 über bis ,00750 % 100,00 0,00800 % 120,00 0,00800 % 120,00 über bis ,00625 % 112,50 0,00800 % 120,00 0,00800 % 120,00 über bis ,00600 % 125,00 0,00800 % 120,00 0,00800 % 120,00 über bis ,00500 % 150,00 0,00600 % 200,00 0,00600 % 200,00 über bis ,00400 % 175,00 0,00600 % 200,00 0,00600 % 200,00 über bis ,00300 % 200,00 0,00600 % 200,00 0,00600 % 200,00 über bis ,00250 % 450,00 0,00600 % 200,00 0,00600 % 200,00 über bis ,00200 % 625,00 0,00600 % 200,00 0,00600 % 200,00 über ,00150 % 1.000,00 0,00600 % 200,00 0,00600 % 200,00 Transaktionskosten Börse Stuttgart Fixentgelt 5,00 5,00 5,00 zzgl. variables Basis Nennwert Minimum Basis Nennwert Minimum Basis Kurswert Minimum bis ,07497 % 0,75 0,07497 % 0,75 0,07497 % 0,75 über bis ,03998 % 18,74 0,03998 % 18,74 0,03998 % 18,74 über bis ,02797 % 19,99 0,02797 % 19,99 0,02797 % 19,99 über bis ,02594 % 34,93 0,02594 % 34,93 0,02594 % 34,93 über bis ,01595 % 64,86 0,01595 % 64,86 0,01595 % 64,86 über bis ,01000 % 79,73 0,01202 % 79,73 0,01202 % 79,73 über bis ,00750 % 99,96 0,00797 % 120,19 0,00797 % 120,19 über bis ,00631 % 112,46 0,00797 % 120,19 0,00797 % 120,19 über bis ,00595 % 126,14 0,00595 % 120,19 0,00595 % 120,19 über bis ,00500% 148,75 0,00595 % 199,33 0,00595 % 199,33 über bis ,00405 % 174,93 0,00595 % 199,33 0,00595 % 199,33 über bis ,00298 % 202,30 0,00595 % 199,33 0,00595 % 199,33 über bis ,00250 % 446,25 0,00595 % 199,33 0,00595 % 199,33 über bis ,00202 % 624,75 0,00595 % 199,33 0,00595 % 199,33 über ,00155 % 1.011,50 0,00595 % 199,33 0,00595 % 199,33 Basis Kurswert Handelsspesen Börse Frankfurt/Düsseldorf/München 0,0119 % ( min. 1,19 / max. 11,90 ) Börse Berlin 0,0119 % (min. 1,55 max. 10,71 ) Handelsspesen nur XETRA 0,0057 % ( min. 0,71 / max. 21,42 ) Börse Hamburg/Hannover 0,02975 % (min. 1,67 max. 13,09 ) incl. Genussscheine (%-Notiz) Pauschale Abwicklungsspesen sonstige Börsen 3,00 Bei mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in den obigen Angaben enthalten Kurzfristige Anpassungen sind direkt den gültigen Preisverzeichnissen der jeweiligen Börsenplätze zu entnehmen. Alle Angaben ohne unser Obligo Seite 16 von 19

17 Fremde Börsenspesen im Privatkunden-Wertpapiergeschäft Renten / Anleihen / % Genüsse Transaktionskosten / Handelsentgelt Börse Xetra Frankfurt2 Öffentliche Anleihen Nicht öffentliche Anleihen und % notierte Genussscheine Transaktionsentgelt 0,01142 % min. 1,07 max. 28,56 0,01142 % min. 1,07 max. 28,56 zzgl variables Handelsentgelt Basis Nennwert Minimum zzgl. variables Basis Kurswert o. Nennwert Minimum bis ,05950 % 0,75 bis ,05950 % 0,75 über bis ,02380 % 17,85 über bis ,02380 % 17,85 über bis ,00476 % 59,50 über bis ,00476 % 59,50 über unendlich CAP 174,93 über unendlich CAP 174,93 Bei mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in den obigen Angaben enthalten Kurzfristige Anpassungen sind direkt den gültigen Preisverzeichnissen der jeweiligen Börsenplätze zu entnehmen. Alle Angaben ohne unser Obligo Fremde Börsenspesen im Privatkunden-Wertpapiergeschäft Genussscheine Transaktionskosten Börse Stuttgart Fixentgelt 5,00 zzgl. variables / Nennwertnotiz Basis Nennwert Minimum bis ,07497 % 0,75 über bis ,03998 % 18,74 über bis ,02797 % 19,99 über bis ,02594 % 34,93 über bis ,01595 % 64,86 über bis ,01202 % 79,73 über bis ,00797 % 120,19 über ,00595 % 199,33 zzgl. variables / Stücknotiz Basis Kurswert Bei mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in den obigen Angaben enthalten Kurzfristige Anpassungen sind direkt den gültigen Preisverzeichnissen der jeweiligen Börsenplätze zu entnehmen. Alle Angaben ohne unser Obligo 0,08 % 0,75 Zusätzlich wird die Bank im Auslandsgeschäft die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Auf Anfrage teilt die Bank die Aufgliederung der fremden Kosten mit. Seite 17 von 19

18 Seite 18 von 19

19 E. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Die Umrechnung von Euro in Fremdwährung und von Fremdwährung in Euro orientiert sich an dem festgestellten Kurs des Bankgeschäftstages der Buchung und wird von der Bank festgelegt. F. Sonstiges Externe Dritte Im Falle einer Vermögensverwaltung durch externe Dritte mit Dispositionsvollmacht erhalten diese von den von der Bank zu berechnenden Gebühren, Provisionen und sonstigen Vergütungen (z.b. Transaktionsprovisionen/Bestandsprovisionen) mit ausdrücklichem Einverständnis des Kunden einen Anteil. Gleichwohl liegen die Gesamtkosten des Kunden - trotz Einschaltung der Bevollmächtigten - nicht über den laut Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank berechneten. Hinweis Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eurocity Bank AG Frankfurt am Main, Seite 19 von 19

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