Vorwort. x was der Personalrat will und. x was er auf keinen Fall will,
|
|
- Kornelius Albrecht
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 5 Vorwort Personalräte, die vor der Aufgabe stehen, eine Dienstvereinbarung zu verhandeln, haben eine hohe Verantwortung; schaffen sie doch Rechtsnormen, die unmittelbar und zwingend wie Gesetze und Tarifverträge (für Mitglieder von Gewerkschaften) in den Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten ihrer Dienststelle wirken. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Beschäftigten auch die Inhalte der für sie zwingend geltenden Dienstvereinbarungen verstehen. Bei der Formulierung ist also der Klarheit der Sprache der Vorzug gegenüber dem weniger präzisen Wohlklang zu geben. Inhalt sollen nur Rechte sein, die wirklich geltend gemacht werden können und keine zweifelhafte Scheinwelt kreieren, die der Dienststelle das praktisch alleinige Entscheidungsrecht im Einzelfall einräumt. So wäre die Mitbestimmung verspielt und all die Zeit und Mühe umsonst aufgewandt. Schon bei der Aufnahme der Verhandlungen ist es ratsam, mit einer klaren Vorstellung von dem, x was der Personalrat will und x was er auf keinen Fall will, anzutreten. Dafür benötigt der Personalrat zunächst noch keinen fertigen Dienstvereinbarungsentwurf, der dann möglicherweise nur formulierungstechnisch zerpflückt wird. Viel eher ist nach vorheriger Kenntnis und Unterrichtung über den Sachverhalt und die Rechtslage eine Kartenabfrage im Personalrat mit den beiden Fragestellungen mit Sammlung der Abfrageergebnisse der erfolgreichere erste Schritt. Dazu sollen die Vorbemerkungen zu den jeweiligen Muster-Dienstvereinbarungen eine Hilfe bieten. Wohlgemerkt handelt es sich um Mustervereinbarungen, die immer der Konkretisierung für den jeweiligen tatsächlich zu regelnden Sachverhalt in der Dienststelle bedürfen. In der ersten Gesprächsrunde mit der Dienststellenleitung wäre dann abzustimmen, was beide Seiten wollen und auch nicht wollen, um so das Gerüst für eine Dienstvereinbarung zu schaffen, das dann auch mit Hilfe der Mustervereinbarungen gefüllt werden kann.
2 6 Vorwort Für die oftmals schwierige Überprüfung der Einhaltung von Dienstvereinbarungen, insbesondere in technischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht, ist es sinnvoll, dem Personalrat in der Dienstvereinbarung das Recht einzuräumen, sich von der Dienststellenleitung durch ein Audit nachweisen zu lassen, dass die Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung insbesondere zum Datenschutz eingehalten werden. Bei der Auswahl des zertifizierten Auditors ist der Personalrat zu beteiligen. Die Entscheidung über den zu beauftragenden Auditor erfolgt einvernehmlich zwischen den Parteien der Dienstvereinbarung; es erfolgt keine Beauftragung gegen den Willen des Personalrats. Ferner kann vereinbart werden, dass der Auditbericht ihm vorgestellt und mit ihm beraten wird. Die daraus notwendigen Maßnahmen können dann zwischen den Parteien der Dienstvereinbarung vereinbart werden. Ich wünsche allen Personalräten bei der Bewältigung ihrer rechtschöpfenden Aufgaben viel Erfolg! Für kritische Hinweise und Anmerkungen bin ich in dem Bestreben, das vorliegende Handbuch auch weiterhin nach den Anforderungen der Praxis auszubauen, dankbar und bitte um Zuschriften an t-online.de. Berlin/Kochel am See, im Dezember 2013 Norbert Warga
3 Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis A. Grundlagen Charakter der Dienstvereinbarung Entstehen der Dienstvereinbarung Inhalt der Dienstvereinbarung Zulässige Regelungsbereiche Zulässige Inhalte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Zulässige Regelungsbereiche in den Bundesländern Tarif- und Gesetzesvorbehalt Grundsatz der Gleichbehandlung Diskriminierungsverbot Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Rasse Ethnische Herkunft Geschlecht Religion Weltanschauung Behinderung Alter Sexuelle Identität Beweislast Behördenleitung Regelungsbereich Mobbing Rechtliche Besserstellung Geschlechterdiskriminierung Frauenförderung Behinderte Menschen
4 8 Inhaltsverzeichnis 6.11 Politische und weltanschauliche Betätigung der Einstellung Benachteiligung Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung als Benachteiligung Anweisung zur Benachteiligung Geltungsbereich der Dienstvereinbarung Formerfordernis Bekanntmachung Kündigung Nachwirkung Weitergeltung als Betriebsvereinbarungen Sonstige Beendigungsgründe Unwirksamkeit einer Dienstvereinbarung Nichtanwendbarkeit einer Dienstvereinbarung Streitigkeiten Dienstvereinbarung und Tarifvertrag Exkurs: Tarifvertrag Checkliste: Dienstvereinbarung B. Muster-Dienstvereinbarungen Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Gesamt-)Dienstvereinbarung zum AGG Demografischer Wandel Vorbemerkungen Dienstvereinbarung zum demografischen Wandel Frauen- und Familienförderung Vorbemerkungen (Gesamt-)Dienstvereinbarung zur Frauenförderung (Gesamt-)Dienstvereinbarung zur Frauen- und Familienförderung Gleichbehandlung ausländischer und deutscher Beschäftigter Vorbemerkungen (Gesamt-)Dienstvereinbarung zur Förderung der Gleichbehandlung aller ausländischen und deutschen Beschäftigten Integration von schwerbehinderten Beschäftigten Vorbemerkungen
5 Inhaltsverzeichnis (Gesamt-)Dienstvereinbarung zur Integration Schwerbehinderter Menschen Leistungsentgelt Vorbemerkungen Dienstvereinbarung zu Leistungsentgelten nach 18 TVöD (VKA) Mitarbeitergespräche Dienstvereinbarung über Mitarbeitergespräche mit Vorgesetzten Urlaubsplan Vorbemerkungen Dienstvereinbarung über die Erstellung eines Urlaubsplans für die Dienststelle (Dienststellenbereiche) Sozialplan Vorbemerkungen Dienstvereinbarung über die Regelungen eines Sozialplans Ordnung in der Dienststelle und Verhalten der Beschäftigten Vorbemerkungen Dienstvereinbarung über ein allgemeines Rauchverbot Dienstvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten und der Dienststelle vor Korruption Dienstvereinbarung zur Zutrittskontrolle Dienstvereinbarung zur Erprobung zum Einsatz der biometrischen Zugangskontrolle Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen Vorbemerkungen Rahmendienstvereinbarung zum Einsatz von Informationsund Kommunikationssystemen (IT-Systeme) Dienstvereinbarung zur Videoüberwachung (zur Probe) Entwurf einer Dienstvereinbarung zum Ausbau des Videoüberwachungssystems zur Probe Personaldaten der Beschäftigten der Dienststelle Dienstvereinbarung zur Behandlung von Personaldaten der Beschäftigten der Dienstelle Dienstvereinbarung über die Einführung und Nutzung einer elektronischen Personalakte und die Verarbeitung und Nutzung der automatisierten und nicht-automatisierten Personalakte Elektronische Zeiterfassung bei gleitender Arbeitszeit Vorbemerkungen
6 10 Inhaltsverzeichnis 13.2 Dienstvereinbarung zur Einführung der elektronischen Zeiterfassung bei gleitender Arbeitszeit Personalverwaltungssysteme Vorbemerkungen Dienstvereinbarung zu einem Personalverwaltungssystem Dienstvereinbarung zur Personalbemessung und Personalentwicklung Dienstvereinbarung zur Gesundheitsförderung, Vermeidung von Gesundheitsschädigungen und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Digitale Telefonanlage Vorbemerkungen Dienstvereinbarung über die Nutzung der digitalen Telefonanlage Voice over IP VOIP-Telefonie Vorbemerkungen Dienstvereinbarung über die Nutzung eines Telekommunikationssystems mittels des Voice oder Internet Protocol (VoIP-System) Dienstlich genutzte Mobiltelefone (Diensthandys) Dienstvereinbarung über die Nutzung von Mobiltelefonen Dienstliche und private Nutzung von Internet und Vorbemerkungen Dienstvereinbarung zur dienstlichen und privaten Nutzung von Internet und Dienstvereinbarung für den Einsatz und die Nutzung der Software»Microsoft Outlook« »Soziale Netzwerke«Facebook, Twitter und Co Vorbemerkungen Dienstvereinbarung zu sozialen Medien Dokumentenmanagementsysteme Vorbemerkungen Dienstvereinbarung zum Einsatz des Dokumentenmanagementsystems Stichwortverzeichnis
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste
MehrÜber den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I
Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten Workshop I Bettina Splittgerber Referatsleiterin im Hessischen Sozialministerium Arbeitsschutz im AÜG
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrKiTa PraE-Gen Fit für Führung
KiTa PraE-Gen Fit für Führung Arbeitszeugnisse Dipl.-Kffr. Christine Jordan-Decker Inhalte Rechtliche Situation Formale Anforderungen Inhaltliche Anforderungen Typischer Aufbau Zeugnissprache und Geheimcodes
MehrFür Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit
Muster-Betriebsvereinbarung Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit Um die allgemeine Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat zur Gleichbehandlung und Integration ausländischer
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrBeschwerdeverfahren 2.1.2
Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrWie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?
Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Definition: Telearbeit Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 3. Juni 2009 4.
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrCompliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG
Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges
MehrStaatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates
Staatskanzlei des Kantons Zürich Kommunikationsabteilung des Regierungsrates 2 Social Media Guidelines zum Verhalten auf Plattformen der sozialen Medien Leitfaden für alle Mitarbeitenden der öffentlichen
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrDatenschutz Gleichstellung, Arbeitsbewältigung und Eingliederung
Datenschutz Gleichstellung, Arbeitsbewältigung und Eingliederung Veranstalter: DGB Bildungswerk Referent: Roland Schäfer 15. Mai 2009, Hattingen Allgemeines Gleichstellungsgesetz Arbeitsbewältigungsindex
MehrUNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR)
du gestern kopiert hast! Schöne neue Kopiertechnik: Datenschutz? Urheberrecht? Geheimhaltung? und die Nachfragen des Personalrats Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten du gestern
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrKirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )
IT-Gesetz EKvW ITG 858 Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) Vom 17. November 2006 (KABl. 2006 S. 292) Inhaltsübersicht 1 1
MehrMicrosoft Access 2010 Navigationsformular (Musterlösung)
Hochschulrechenzentrum Justus-Liebig-Universität Gießen Microsoft Access 2010 Navigationsformular (Musterlösung) Musterlösung zum Navigationsformular (Access 2010) Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung...
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrWahlen zum Schulpersonalrat + Gesamtpersonalrat
Wahlen zum Schulpersonalrat + Gesamtpersonalrat Warum Personalratswahlen an Schulen Änderung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG( PersVG) Schulen sind Dienststellen im Sinne des PersVG Schulleiter
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
Mehr800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)
Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung
MehrBeschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.
VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrSchriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1
Datenschutz und Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An
MehrVereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung
Vereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung zwischen den Eheleuten und Herrn Rechtsanwalt und Notar Ingolf Schulz, Rathausplatz 25, 22926 Ahrensburg, Tel. 04102/51600, als Mediator 1 Vorbemerkung
MehrCheckliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip
Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip
MehrManagement Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016
Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
Mehr11. Anhang Häufigkeitsverteilungen Ich bin häufig unsicher, wie ich mich gegenüber Behinderten verhalten soll. (N=1289; I=2,71) 7 19,2 34 39,8 Wenn ich Behinderte auf der Straße sehe, versuche ich, ihnen
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrZukunftsvertrag. vom Kindergipfel am 24. September in Tambach-Dietharz
Zukunftsvertrag Zukunftsvertrag vom Kindergipfel am 24. September in Tambach-Dietharz Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des lokalen Kindergipfels 2004, haben uns am 24. September in Tambach-Dietharz
MehrArbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?
Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrAGG und EU-Rechtsgrundlagen
AGG und EU-Rechtsgrundlagen AMSTERDAMER VERTRAG Der Amsterdamer Vertrag aus dem Jahre 1997 gibt im Artikel 13 die Richtung vor: Der Rat kann geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrZu 3.7 Werbung Erstellt eine Werbung für eure Schule. Ihr könnt zum Beispiel ein Werbeplakat malen oder einen kurzen Werbefilm dazu drehen.
4. Medienprojekt Zu 3.1 Was ist ein Medium und was ist eigentlich keines? Macht euch mit einem bestimmten Medium vertraut. Informiert euch über: die Geschichte und Entstehung, die Entwicklung im Laufe
MehrÜberlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen
Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es
MehrSchritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden
Schritt 1 Anmelden Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden Schritt 1 Anmelden Tippen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein Tipp: Nutzen Sie die Hilfe Passwort vergessen? wenn Sie sich nicht mehr
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrArtikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten.
Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 An die bundesunmittelbaren 53113 Bonn Sozialversicherungsträger TEL +49 (0) 228 619-1990 FAX +49 (0) 228
MehrRahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit
Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Mehr72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem
la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der
MehrGambio GX2 FAQ. Inhaltsverzeichnis
Gambio GX2 FAQ 1 Gambio GX2 FAQ Inhaltsverzeichnis Einführung... 2 Wie viele Artikel kann ich einstellen?... 3 Wie viele Kategorien und Unterkategorien kann ich einstellen?... 3 Wie viele Bilder kann ich
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrArbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das?
Messecontrolling Wie geht denn das? In meiner Praxis als Unternehmensberater für Marketing und Vertrieb hat sich über viele Jahre gezeigt, dass die Kunden oftmals Schwierigkeiten haben, ein eigenes Messecontrolling
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Abi-Retter-Strategien: Texterörterung. Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de Thema: TMD: 47047 Kurzvorstellung des Materials: Teil der Abi-Retter-Strategie-Serie:
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrAuditmanager. Vorbereitung, Durchführung und Maßnahmenumsetzung von Audits leicht gemacht. Auditmanager. im System
Vorbereitung, Durchführung und Maßnahmenumsetzung von Audits leicht gemacht Der im Überblick Der unterstützt Sie in allen Phasen eines Audits. Stellen Sie die Auditinhalte schnell und einfach per Mausklick
MehrWas sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht?
6 Checkliste 3 Checkliste der relevanten Fragestellungen für die psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen mit dem Ziel der informierten und selbstbestimmten Entscheidung Es müssen nicht
MehrDie Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrEs gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.
Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign
Mehr3 4 5 6 Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und setzt 4 EU- Richtlinien in nationales Recht um. Die folgende Kurzübersicht
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrDas neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Selten ist ein Gesetz derart politisch umstritten gewesen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es ist am 18.08.2006 in Kraft getreten und
MehrWas beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?
Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,
MehrKontaktdaten (Pflichtangaben!)
g n u b i e r esch b t k e j o Pr Kontaktdaten (Pflichtangaben!) Name Kindergarten/Schule: Kategorie bitte ankreuzen: Kindergarten 1. 4. Klasse 5. 10. Klasse Sek.-I+II-übergreifend Kreativpreis Die (kreativen)
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrErgebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung
Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir
Mehr2.1 Präsentieren wozu eigentlich?
2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.
MehrInhaltsverzeichnis 7. Inhaltsverzeichnis 1
5 Vorwort Das vorliegende Handbuch hat seinen Ausgangspunkt in den Ergebnissen eines von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierten empirischen Forschungsprojektes über die»praxis von Interessenausgleich und
MehrArbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.
Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse
Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrDIENSTVEREINBARUNG 1
DIENSTVEREINBARUNG 1 PARTNERSCHAFTLICHES VERHALTEN AM KLINIKUM DER JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ 2 ZWISCHEN DEM KLINIKUM DER JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ; VERTRETEN DURCH DEN VERWALTUNGSDIRKETOR
MehrEin Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.
Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrSACHSEN-ANHALT. zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und dem
Rahmendienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz und Verhinderung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
Mehr10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6
10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehr