Stellungnahme Deutschlands zu der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2012 Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum

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1 2. November 2012 Stellungnahme Deutschlands zu der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2012 Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum 2012 wird das 20. Jahr der Vollendung des Binnenmarktes begangen. Der Binnenmarkt hat Europa zu dem gemacht, was es heute ist: Ein Raum ohne Grenzen, in dem Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sich ungehindert bewegen können. Er ist das Herzstück Europas, das Fundament für Wohlstand, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Der Binnenmarkt ist jedoch kein statisches Gebilde; politische, wirtschaftliche, soziale und technologische Veränderungen gehen nicht spurlos an ihm vorbei. Er muss an sie angepasst werden und gleichzeitig einen gemeinsamen Weg nach vorne weisen. Auf diese Weise kann er seinen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Genesung Europas leisten. Die Vollendung des Binnenmarktes ist deshalb eine europäische Daueraufgabe. Die erste Binnenmarktakte der Europäischen Kommission war ein bedeutender Schritt auf diesem Weg. Nur exemplarisch zu nennen sind hier die Reform der Berufsqualifikationsrichtlinie, die Modernisierung des Vergaberechts und das Patent- Paket. Alle Vorhaben leisten einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Europas. Es gilt nun, die Verhandlungen aller Vorschläge zu einem Abschluss zu bringen. Deutschland begrüßt deshalb nachdrücklich, dass die Kommission am 3. Oktober 2012 eine zweite Binnenmarktakte mit weiteren Maßnahmen zur Vertiefung des Binnenmarktes veröffentlicht hat. Die angekündigten Vorschläge werden im Einzelnen noch eingehend zu prüfen sein. Der Fokus der zukünftigen Binnenmarktpolitik muss vor allem auf Maßnahmen liegen, die Wachstum und Beschäftigung fördern. Ein leistungsfähiger Binnenmarkt eröffnet Unternehmen wie Bürgern gleichermaßen die Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Gerade in der gegenwärtigen Krise gilt es daher, sich neben der Konsolidierung auch auf Maßnahmen zu konzentrieren, die weitere Wachstumschancen eröffnen. Ein wichtiger wachstumsrelevanter Bereich ist die Digitale Wirtschaft, die ein großes Potenzial für mehr Wertschöpfung aufweist. Auch Maßnahmen zur Liberalisierung des Schienen, See- und Luftverkehrs und zur Implementierung des dritten Energiebinnenmarktpaketes sind aus Sicht Deutschlands grundsätzlich zu begrüßen. 1

2 Weitere Maßnahmen zur Förderung der Mobilität werden von Deutschland ebenfalls nachdrücklich unterstützt. Die Mobilität der Bürger ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil der europäischen Wirtschaft. Sie kann helfen, Ungleichgewichte in den europäischen Arbeitsmärkten auszugleichen. Der Ausbau des EURES-Portals wird deshalb begrüßt. Entscheidend für die Schaffung weiterer Wachstumsmöglichkeiten sind daneben auch wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen stellen unnötige Regulierungslasten ein wesentliches Hindernis dar, die Möglichkeiten des Binnenmarktes effektiv und umfassend zu nutzen. Es müssen deshalb weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Regelungsaufwand insgesamt auf europäischer Ebene zu verringern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die vom Rat hierfür am 20. Februar 2012 vorgeschlagenen Maßnahmen sind, unter Wahrung von Schutzstandards, umfassend umzusetzen. Neue unnötige Belastungen sind durch konsequente Anwendung des KMU-Tests und einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeitsprüfung als integralem Bestandteil der Folgenabschätzungen der Kommission zu vermeiden. Stellungnahme im Einzelnen Leitaktion 1 - Eisenbahnverkehr: Annahme eines vierten Eisenbahnpakets zur Verbesserung der Qualität und der Kosteneffizienz von Schienenpersonenverkehrsdiensten Deutschland begrüßt grundsätzlich die Vorlage eines vierten Eisenbahnpaketes. Die Forderung nach vollständiger Liberalisierung der nationalen Schienenpersonenverkehre wird unterstützt. Es muss sichergestellt werden, dass allen Marktteilnehmern diskriminierungsfreier Zugang zu den Netzen gewährt wird. Die angekündigten Vorschläge zu den Vergaberegelungen für öffentliche Schienennahverkehrsaufträge sowie Vorgaben für eine weitere Entflechtung werden jedoch eingehend zu prüfen sein. Eine Verbesserung der Vorschriften über Standards und Zulassung von Schienenfahrzeugen ist mit Blick auf zeit- und kostenintensive Zulassungsprozesse für Schienenfahrzeuge aus anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich positiv zu bewerten. Leitaktion 2 - Seeverkehr: Annahme des Blauer Gürtel Pakets zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für den Seeverkehr Deutschland unterstützt weitere Anstrengungen zur Reduktion der administrativen Belastungen im innereuropäischen Seetransport. Sinnvoll wären insbesondere weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Koordination und Weiterleitung zollrelevanter Daten. Es müssen faire und transparente Wettbewerbsbedingungen in und zwischen den europäischen Häfen herrschen. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber nichteuropäischen Häfen entstehen. Um Innovationen voranzubringen, müssen notwendige nationale Spielräume erhalten 2

3 werden, damit die Häfen nach standortspezifischen Strategien weiterentwickelt werden können. Leitaktion 3 - Luftverkehr: Beschleunigte Realisierung des einheitlichen Europäischen Luftraums durch ein neues Maßnahmenpaket Deutschland begrüßt grundsätzlich weitere sachgerechte Maßnahmen zur Implementierung des einheitlichen Europäischen Luftraums. Die Maßnahmen werden jedoch eingehend zu prüfen sein. Voraussetzung für die Bestimmung der geeigneten Maßahmen ist die gründliche Klärung der komplexen offenen Fragen, etwa hinsichtlich der Erbringung von Flugsicherungsdiensten und ihrer Rechtsnatur. Dabei ist auch sicherzustellen, dass die Finanzierung der Flugsicherungsdienste über Flugsicherungsgebühren unverändert gewährleistet ist und negative Folgewirkungen für die nationalen Haushalte ausgeschlossen bleiben. Leitaktion 4 - Energie: Durchführung eines Aktionsplans zur verbesserten Umsetzung und Durchsetzung des dritten Energiepakets Der Fokus der Kommission auf eine vollständige Implementierung des dritten Energiebinnenmarktpaketes in allen Mitgliedstaaten ( level-playing-field ) ist zu begrüßen. Die bestehenden Regelungen müssen zunächst in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden, bevor über zusätzliche Maßnahmen nachgedacht werden kann. Dies ist essentiell, um den Wettbewerb zu stärken, Verbraucherinteressen zu schützen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Um Anreize für die Realisierung notwendiger Investitionen in die Energieinfrastruktur zu setzen, ist ein effektiver Regulierungsrahmen notwendig. Von den derzeit verhandelten Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur sind zusätzliche Investitionsimpulse zu erwarten. Die Verantwortung für die Finanzierung muss aber auch zukünftig grundsätzlich bei den Unternehmen verbleiben. Gegebenenfalls ist der Regulierungsrahmen anzupassen, um Investitionen anzureizen. Der Einsatz öffentlicher Mittel kann erst auf letzter Stufe im Einzelfall in Betracht kommen. Leitaktion 5 - Mobilität der Bürger: Weiterentwicklung des EURES-Portals zu einem echten europäischen Arbeitsvermittlungsinstrument Deutschland unterstützt mit Nachdruck die Reform und Weiterentwicklung des EURES-Portals. Positive Ansätze sind insbesondere ein Ausbau des Vermittlungssystems für Stellenangebote und -gesuche, die Ausweitung um eine Ausbildungsvermittlung und Leistungen zum Abbau von Mobilitätshindernissen wie Sprachbarrieren. Die Einbeziehung der Ausbildungsvermittlung sieht Deutschland als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa an. 3

4 Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf eine kohärente Ausrichtung der europäischen Beschäftigungspolitik wird auch der Verordnungsvorschlag für ein EU- Programm für sozialen Wandel und Innovation (PSCI) und die damit einhergehende Zusammenlegung von EURES und anderen Einzelinstrumenten befürwortet. Leitaktion 6 - Zugang zu Finanzmitteln: Förderung langfristiger Investitionen in die Realwirtschaft durch Erleichterung des Zugangs zu langfristigen Investitionsfonds Die Förderung langfristiger Investments wird von Deutschland grundsätzlich positiv gesehen. Regelungen zu Investmentfonds sollten im Rahmen einer Novelle der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) oder durch eine Erweiterung der Richtlinie über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW-Richtlinie) erfolgen. Die angekündigten Lösungsansätze hinsichtlich etwaiger steuerlicher Hindernisse für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen sind aus deutscher Sicht positiv zu bewerten. Deutschland unterstützt das Ziel, durch eine Ermäßigung der Quellensteuern schon bei Ausschüttung Steuerhürden zu beseitigen. Allerdings sollten diesbezügliche Schritte mit der OECD abgestimmt werden. Leitaktion 7 - Unternehmensumfeld: Modernisierung des EU-Insolvenzrechts, um das Überleben von Unternehmen zu erleichtern und Unternehmern eine zweite Chance zu bieten Eine Modernisierung der Europäischen Insolvenzverordnung wird von Deutschland grundsätzlich begrüßt. Besonders die Einbeziehung von Konzerninsolvenzen wäre wegen ihrer großen praktischen Bedeutung ein wichtiger Fortschritt. Es sollte aber auch eine Klärung bestehender offener Fragen angestrebt werden. Auch der Vorschlag, eine zweite Chance für insolvente Unternehmensgründer zu erleichtern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sollten sich die Regelungen hier auf die Koordinierung beschränken. Der von der Kommission angekündigten Einführung von Standard-Mehrwertsteuer- Erklärungen steht Deutschland unter Verhältnismäßigkeitsaspekten kritisch gegenüber. Die Maßnahme würde einen großen Verwaltungsaufwand verursachen, wäre aber nur für einen beschränkten Kreis von Unternehmen von Bedeutung. Es besteht auch die Gefahr, dass die in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs nachhaltig beeinträchtigt werden. Die von der Kommission angekündigte weitere Prüfung des Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird grundsätzlich begrüßt. Es sollte aber untersucht werden, in welchem Umfang einheitliche Regeln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen tatsächlich erforderlich sind. Eine Verschärfung der Schutzvorschriften und Schadensersatzregeln darf keine nachteiligen Folgen für Wettbewerb und Innovation haben. 4

5 Leitaktion 8 - Dienstleistungen: Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste und Vorlage eines Vorschlags für multilaterale Interbankenentgelte zur Förderung der Effizienz der elektronischen Zahlungsdienste in der EU Deutschland sieht einer Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste positiv entgegen. Nur wenn sichere, effiziente, wettbewerbsfähige und innovative elektronische Zahlungssysteme zur Verfügung stehen, können Verbraucher und Unternehmen die Vorteile des grenzüberschreitenden E-Commerce in vollem Umfang nutzen. Auch den angekündigten Aktivitäten der Kommission zur Förderung des effizienten Paketversandes im Rahmen grenzüberschreitender E-Commerce-Aktivitäten wird nachdrücklich zugestimmt. Für die traditionellen europäischen Postdienstunternehmen ist die Intensivierung des Paketversandes im E-Commerce- Geschäft im Hinblick auf die aktuellen oder perspektivisch zu erwartenden Mengenrückgänge im Briefdienst von substantieller Bedeutung. In Bezug auf angekündigte Maßnahmen zur Ermittlung und Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken bestehen aus deutscher Sicht Zweifel, dass es möglich sein wird, in einer sektorübergreifenden Mitteilung die zugrunde liegenden Probleme sinnvoll und treffsicher abzubilden. Neue Legislativvorschläge in diesem Bereich sind aus deutscher Sicht nicht zielführend, da die Kernproblematik im Vollzug des bestehenden Rechtsrahmens liegt. Leitaktion 9 - Digitaler Binnenmarkt: Annahme gemeinsamer Vorschriften zur Verringerung der Kosten und Erhöhung der Effizienz bei der Einführung von Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten Der angekündigte Legislativvorschlag zur Kostenreduzierung bei der Aufstellung von Breitbandnetzen wird skeptisch gesehen. Grundsätzlich können durch eine Koordinierung von Maßnahmen aller am Breitbandausbau beteiligten Akteure sowie durch die Schaffung von Synergien durch Nutzung bestehender Infrastrukturen Kosten gespart werden. Es wird jedoch darauf zu achten sein, dass durch legislative Vorschläge auf EU-Ebene die notwendige Flexibilität der Mitgliedstaaten nicht eingeschränkt und keine rechtlichen Hürden aufgebaut werden. Deutschland hält aus diesem Grund einen best practice Austausch für das sachgerechtere Mittel. Aussagen zur öffentlichen Finanzierung von Informations- und Kommunikationstechnik im Rahmen der Connecting Europe Fazilität können erst nach Abschluss der Verhandlungen über den Mittelfristigen Finanzrahmen getroffen werden. Leitaktion 10 - Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen: Annahme von Rechtsvorschriften, durch die die elektronische Rechnungsstellung zum Standardfakturierungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen gemacht wird 5

6 Deutschland steht einem Legislativvorschlag zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe kritisch gegenüber. Es besteht die Gefahr, dass der Vergabeprozess überreguliert und die Handlungsfreiheit der Vertragsparteien zu sehr eingeschränkt wird. Eine Verpflichtung der beteiligten Parteien zur Verwendung elektronischer Rechnungen ist zu vermeiden. Im Übrigen begrüßt Deutschland die Absicht der Kommission, die Fragmentierung des Binnenmarktes im Bereich elektronischer Rechnungen zu verhindern. Deutschland regt an, das bereits international anerkannte Format UN/CEFACT für den Datenaustausch zu nutzen und keine neue Standards zu entwickeln. Leitaktion 11 - Verbraucher: Erhöhung der Sicherheit der in der EU vertriebenen Produkte durch eine Änderung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, eine neue einzige Verordnung zur Marktüberwachung und einen flankierenden Aktionsplan Deutschland begrüßt die Absicht der Kommission, die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit zu überarbeiten. Es erscheint zweckmäßig, dass dabei die Anpassung an den Neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten im Binnenmarkt ( new legislative framework ) im Vordergrund steht. Auch die geplante Zusammenführung der Marktüberwachungsvorschriften für alle technischen Produkte in einer einheitlichen Verordnung hält Deutschland grundsätzlich für sachgerecht. Die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge bedarf jedoch der intensiven Prüfung. Einer von der Kommission angekündigten Methodik zur Feststellung der Umweltauswirkungen von Produkten sieht Deutschland grundsätzlich positiv entgegen. Entsprechende Produktkennzeichen sollten alle relevanten Umweltaspekte einer Produktgruppe berücksichtigen und freiwillig sein. Leitaktion 12 - Sozialer Zusammenhalt und Soziales Unternehmertum: Annahme einer Legislativinitiative zur Gewährleistung des Zugangs aller EU-Bürgerinnen und Bürger zu einem Basiskonto, Sicherstellung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren und Erleichterung des Wechsels zu einer anderen Bank Sofern es einen europäischen Handlungsbedarf gibt, steht Deutschland steht dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber. Das Basiskonto sollte sich auf ein Konto beziehen, das von einem Kreditinstitut und nicht lediglich bei einem Zahlungsinstitut geführt wird. Deutschland begrüßt zudem, dass die Kommission eine Methodik entwickeln will, um die sozioökonomische Nutzen von Sozialunternehmen zu messen. Auch einer Initiative für den verbesserten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Waren und Dienstleistungen sieht Deutschland positiv entgegen. 6

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