Gesundheitspersonalrechnung auf Länderebene nach Einrichtungen

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1 Gesundheitspersonalrechnung auf Länderebene nach Einrichtungen Berechnungsstand: Februar 2014 Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL)

2 Gesundheitspersonalrechnung auf Länderebene nach Einrichtungen Berechnungsstand: Februar 2014 Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL)

3 Impressum Herausgeber: Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) im Auftrag der Statistischen Ämter der Länder. Herstellung und Redaktion: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Macherstraße Kamenz Telefon: (+49) (0) Internet: Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen im September 2014 Berechnungsstand: Februar 2014 Kostenfreier Download im Internet: Weitere fachliche Informationen zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder erhalten Sie auf der Homepage der Arbeitsgruppe unter Fotorechte Titelbild: panthermedia.net / Andrey Malov Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz 2014 (im Auftrag der Herausgebergemeinschaft) Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

4 Zeichenerklärungen - = nichts vorhanden (genau Null) bzw. keine Veränderung eingetreten 0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten... = Angabe fällt später an ( ) = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist / = Zahlenwert nicht sicher genug x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll D = Durchschnitt p = vorläufige Zahl r = berichtigte Zahl s = geschätzte Zahl

5 Abkürzungsverzeichnis a.n.g. ABDA ageb AG Ang. Ap BA BÄK BGW B KH-Stat BL Dtl. ffp GAR GBE_Bund GGRdL GPR GPR-Dtl. HP ib iba i.e.s. J F KH med. Lab. mfa ngeb NUTS OECD SGB SHA soz. R. SSL StBa SvB URS VZÄ wb wba WSA WZ ZÄ anderweitig nicht genannt Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte Arbeitsgruppe Angestellte Apotheker Bundesagentur für Arbeit Bundesärztekammer Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Personal der Krankenhausstatistik Bundesland Deutschland fachfremdes Personal Gesundheitsausgabenrechnung Gesundheitsberichterstattung des Bundes Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder Gesundheitspersonalrechnung Gesundheitspersonalrechnung für Deutschland Heilpraktiker Beschäftigte insgesamt Beschäftigte insgesamt, Quelle: Bundesagentur für Arbeit im engeren Sinne fehlendes Jahr Krankenhäuser medizinische Laboratorien ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte EU-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Sozialgesetzbuch System of Health Accounts Einrichtungen sozialer Rehabilitation Strukturschlüssel (der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) Statistisches Bundesamt Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Unternehmensregister-System Vollzeitäquivalente weibliche Beschäftigte weibliche Beschäftigte, Quelle: Bundesagentur für Arbeit Wertschöpfungsansatz Wirtschaftszweig Zahnärzte Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

6 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Abbildungsverzeichnis 4 Tabellenverzeichnis 5 Formelverzeichnis 6 Begriffsabgrenzungen sowie methodische und organisatorische Hinweise 8 Einleitung 8 Begriffsabgrenzungen 9 Methodische und organisatorische Hinweise 15 1 Gesundheitsschutz Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 21 2 Ambulante Einrichtungen Arztpraxen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Zahnarztpraxen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Praxen sonstiger medizinischer Berufe Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Apotheken Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Einzelhandel Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Einrichtungen der ambulanten Pflege Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Sonstige ambulante Einrichtungen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 67 3 Stationäre und teilstationäre Einrichtungen Krankenhäuser Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 80 Seite 2 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2014

7 3.3 Stationäre und teilstationäre Pflege Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 85 4 Rettungsdienste Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 89 5 Verwaltung Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 95 6 Sonstige Einrichtungen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 99 7 Vorleistungseinrichtungen Pharmazeutische Industrie Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Medizintechnische und augenoptische Industrie Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Großhandel und Handelsvermittlung Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Medizinische und zahnmedizinische Laboratorien Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 121 Seite Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

8 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 GAR und GPR - Abgrenzung des Gesundheitswesens gemäß der Einrichtungsarten 10 Abb. 2 Einrichtungen des Gesundheitswesens - GPR 11 Abb. 3 Entscheidungsalgorithmus zum methodischen Vorgehen - GPR 14 Seite 4 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2014

9 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Zuordnung Personalstandstatistik Gesundheitsschutz 17 Tab. 2 Praxen sonstiger medizinischer Berufe (BGW) berücksichtigte Einrichtungen 40 Tab. 3 Datenquellen (alternativ) Beschäftigte in Krankenhäusern 69 Tab. 4 Datenquellen (alternativ) Weibliche Beschäftigte in Krankenhäusern 70 Tab. 5 Datenquellen (alternativ) Beschäftigte in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 75 Tab. 6 Datenquellen (alternativ) Weibliche Beschäftigte in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 76 Tab. 7 Datenquellen (alternativ) VZÄ in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 76 Seite Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

10 Formelverzeichnis Formel 1 Berechnung der Zahl der Beschäftigten im Gesundheitsschutz zum JJJJ 18 Formel 2 Berechnung der Zahl der Angestellten in Facharztpraxen 24 Formel 3 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen in Arztpraxen 24 Formel 4 Berechnung der Zahl der weiblichen Angestellten in Facharztpraxen 25 Formel 5 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden weiblichen Familienangehörigen in Arztpraxen 25 Formel 6 Berechnung der VZÄ für niedergelassene Ärzte 25 Formel 7 Berechnung der Zahl der Angestellten in Zahnarztpraxen 31 Formel 8 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen in Zahnarztpraxen 32 Formel 9 Berechnung der Zahl der Zahnarztpraxen 32 Formel 10 Berechnung der Zahl der weiblichen Angestellten in Zahnarztpraxen 32 Formel 11 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden weiblichen Familienangehörigen in Zahnarztpraxen 33 Formel 12 Berechnung der VZÄ für niedergelassene Zahnärzte 33 Formel 13 Berechnung der Zahl der Heilpraktiker (HP) 40 Formel 14 Berechnung der Zahl der weiblichen Angestellten in paramedizinischen und therapeutischen Berufen (ptb) 41 Formel 15 Berechnung der VZÄ für Selbstständige in paramedizinischen und therapeutischen Berufen (ptb) 41 Formel 16 Berechnung des angestellten fachfremden Personals und der ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen (ffp/mfa) in Apotheken 48 Formel 17 Berechnung des weiblichen angestellten fachfremden Personals und der ohne Entgelt mithelfenden weiblichen Familienangehörigen (ffp/mfa) in Apotheken 49 Formel 18 Berechnung der VZÄ für Apotheker 49 Formel 19 Berechnung der Zahl der Beschäftigten bei Augenoptikern 54 Formel 20 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten bei Augenoptikern 55 Formel 21 Berechnung der VZÄ für Beschäftigte bei Augenoptikern 55 Formel 22 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in Einrichtungen der ambulanten Pflege Interpolation fehlender Jahre (JF) 59 Formel 23 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in sonstigen ambulanten Einrichtungen 64 Formel 24 Berechnung der VZÄ für Zahnärzte in Krankenhäusern 70 Formel 25 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege Interpolation fehlender Jahre (JF) 81 Formel 26 Berechnung der Zahl der Beschäftigten im Rettungsdienst 86 Formel 27 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in Verwaltungseinrichtungen 92 Formel 28 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten in Verwaltungseinrichtungen 92 Formel 29 Berechnung der VZÄ für die Beschäftigten in Verwaltungseinrichtungen 92 Formel 30 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in sonstigen Einrichtungen 96 Formel 31 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in der pharmazeutischen Industrie 101 Formel 32 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten in der pharmazeutischen Industrie 101 Formel 33 Berechnung der VZÄ für die Beschäftigten in der pharmazeutischen Industrie 101 Formel 34 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in der medizintechnischen und augenoptischen Industrie 106 Formel 35 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten in der medizintechnischen und augenoptischen Industrie 107 Formel 36 Berechnung der VZÄ der Beschäftigten in der medizintechnischen und augenoptischen Industrie 107 Formel 37 Berechnung der Zahl der Beschäftigten im Großhandel und in der Handelsvermittlung 111 Formel 38 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten im Großhandel und in der Handelsvermittlung 112 Formel 39 Berechnung der VZÄ für die Beschäftigten im Großhandel und in der Handelsvermittlung 112 Formel 40 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in zahnmedizinischen Laboratorien 116 Seite 6 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2014

11 Seite Formel 41 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in medizinischen Laboratorien (med. Lab.) 116 Formel 42 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten in zahnmedizinischen Laboratorien 117 Formel 43 Berechnung der VZÄ für die Beschäftigten in medizinischen Laboratorien 117 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

12 Einleitung Begriffsabgrenzungen sowie methodische und organisatorische Hinweise Einleitung Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) ist neben der Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) 1 sowie dem Wertschöpfungsansatz zur Gesundheitswirtschaft (WSA) 2 ein Schwerpunkt der Arbeiten zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen (GGR) auf Länderebene 3. Aufgrund der Notwendigkeit zur Entwicklung einer länderspezifischen GPR in Form eines länderübergreifenden Ansatzes 4 wurden in Zusammenarbeit mit der Hochschule Zittau/Görlitz im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit die Möglichkeiten der Erstellung einer GPR am Beispiel Sachsens geprüft und erste Ergebnisse für die Jahre 2008 und 2009 berechnet. 5 Aufbauend auf dieser wissenschaftlichen Arbeit hat das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen eine Dokumentation zur GPR auf Länderebene entwickelt und gleichzeitig die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit evaluiert. Die Methodik der GPR auf Länderebene lehnt sich dabei eng an die des Bundes (GPR-Dtl.) an und ist mit dem Statistischen Bundesamt (StBa) abgestimmt. Durch die Mitglieder der AG GGRdL wurde sie in einem ersten Schritt evaluiert und auf der fünften Tagung der AG GGRdL im Dezember 2012 im Grundsatz verabschiedet. Die vereinbarten Präzisierungen wurden vorgenommen und in die erste Fassung (Stand September 2013) der Methodik zur GPR auf Länderebene eingearbeitet. Im Zuge der Entwicklungsarbeiten wurde deutlich, dass die Berechnungen für mehrere Länder zentral durchgeführt werden können, da die individuellen Zuarbeiten aus den einzelnen Ländern gering sind bzw. die meisten benötigten Daten zentral beschafft werden können. Daher verständigte man sich in der Arbeitsgruppe darauf, künftig die Gesundheitspersonalrechnungen an zentraler Stelle gegenwärtig im StaLa Sachsen zunächst für die Mitglieder der AG GGRdL, durchzuführen. So wurde im Statistischen Landesamt Sachsen parallel zur Präzisierung der Methodik ein Rechenwerk erarbeitet, auf dessen Grundlage im Jahr 2013 erstmalig Berechnungen zur GPR auf Länderebene für die Jahre 2008 bis einschließlich 2011 für die Mitglieder der AG GGRdL erfolgten. Dieses ist so angelegt, dass es auch für die Erstellung von Gesundheitspersonalrechnungen weiterer Bundesländer nach dem län- 1) Die Gesundheitsausgabenrechnung beschäftigt sich mit der Ermittlung der Ausgaben im Gesundheitswesen nach Ausgabenträgern. Daten zu den Gesundheitsausgaben liegen auf nationaler Ebene in vergleichbarer Form ab dem Berichtsjahr 1992 vor. Innerhalb der AG GGRdL werden die Gesundheitsausgaben ab dem Berichtsjahr 2008 ermittelt. 2) Der Wertschöpfungsansatz zur Gesundheitswirtschaft ermöglicht die Abbildung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der in der Gesundheitswirtschaft aktiven wirtschaftlichen Einheiten in den Kategorien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Grundlage dafür ist eine wirtschaftsfachliche Abgrenzung der Gesundheitswirtschaft in tiefster Gliederung (so genannte Unterklassen [WZ-5-Steller- Ebene]) gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige. (Vgl. 3) Die Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen (GGR) sind Rechenwerke, die sich mit Fragestellungen der Gesundheitswirtschaft beschäftigen und gegenwärtig noch entwickelt werden. Sie halten Informationen zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und der dafür eingesetzten Ressourcen sowie zu zukünftigen Entwicklungstendenzen in der Gesundheitswirtschaft bereit. Die Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen geben somit Auskunft über die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitswirtschaft. (Vgl. 4) Unter einem länderübergreifenden Ansatz wird eine einheitliche Methodik zur Berechnung der Gesundheitsausgaben bzw. des Gesundheitspersonals auf Länderebene verstanden. Wird diese Berechnungsmethodik in den einzelnen Bundesländern angewandt, erhält man miteinander vergleichbare Landesergebnisse. 5) Brachmann, C. (2011): Erstellung einer Gesundheitspersonalrechnung für den Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung der bisher im Bund und in den Ländern geleisteten Arbeiten. Wissenschaftliche Arbeit, eingereicht am 19. Oktober 2011 am Fachbereich Mathematik/Naturwissenschaften der Hochschule Zittau/Görlitz. 8 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2014

13 Einleitung derübergreifenden Ansatz genutzt werden könnte. Zum Berechnungsstand Februar 2014 erfolgte die Weiterentwicklung und Aktualisierung des Rechenwerkes (Berechnungen für die Jahre 2008 bis 2012) und der Dokumentation der GPR auf Länderebene unter Berücksichtigung der Revision der GPR des Bundes. Die GPR des StBa sowie die auf Länderebene sind Rechenwerke, in denen die im Bereich des Gesundheitswesens verfügbaren Datenquellen zusammengeführt werden. In der GPR der Länder werden für die verschiedenen Arten von Einrichtungen des Gesundheitswesens jeweils die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse insgesamt und nach Geschlecht sowie die Vollzeitäquivalente (VZÄ) ermittelt. Im Rahmen der GPR-Dtl. werden zusätzlich die Merkmale Beruf, Art der Beschäftigung und Alter ausgewiesen. Begriffsabgrenzungen Gesundheitswesen Im Rahmen der Gesundheitspersonalrechnung erfolgt die Abgrenzung des Gesundheitswesens über die Gliederung der Einrichtungen. Dieser Gliederung liegt die entsprechende Klassifikation der Gesundheitsrechensysteme (Gesundheitsausgabenrechnung, Gesundheitspersonalrechnung und Krankheitskostenrechnung) des Statistischen Bundesamtes zugrunde, die mit der Klassifikation der Einrichtungen (International Classification of Health Accounts Health Provider) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) harmonisiert ist. Den methodischen Ausgangspunkt für die Abgrenzung des Gesundheitswesens bildet die Gesundheitsausgabenrechnung. 6 Unter Zugrundelegung der Definition des System of Health Accounts (SHA) 7 der OECD zählen zu den Gesundheitsausgaben [ ] in Deutschland Leistungen und Güter mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. 8 Nach dieser Abgrenzung werden auch der Pflegebereich, die betriebliche Gesundheitssicherung und gesundheitliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung ins Berufsleben dem Gesundheitswesen zugeordnet. Tätigkeiten aus dem Gesundheits-, Sozial- und Umweltbereich fließen dann ein, wenn sie primär der Sicherung, der Vorbeugung oder der Wiederherstellung von Gesundheit dienen. 9 Nicht berücksichtigt werden hingegen Beschäftigte, die die Gesundheit im weiteren Sinne fördern (z.b. Beschäftigte in Altenwohnheimen, die nicht mit der Bewältigung und Linderung von Gesundheitsproblemen betraut sind). Nachfolgende Abbildung (Abb. 1) veranschaulicht die zentralen Unterschiede bei der Abgrenzung des Gesundheitswesens nach Einrichtungsklassifikation zwischen Gesundheitsausgaben- und Gesundheitspersonalrechnung auf 1-Steller-Ebene. 6) Vgl. Statistisches Bundesamt (2013): Gesundheit: Personal. Fachserie 12. Reihe Wiesbaden. S. 3 f. 7) OECD, Eurostat, WHO (2011): A System of Health Accounts, OECD Publishing. doi: / en. Unter: (Aufruf am ) 8) Statistisches Bundesamt (2013): Gesundheit: Ausgaben. Fachserie 12. Reihe Wiesbaden. S. 3. 9) Statistisches Bundesamt (2013): Gesundheit: Personal. S. 4. Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

14 Einleitung Abb. 1 GAR und GPR - Abgrenzung des Gesundheitswesens gemäß der Einrichtungsarten Gesundheitsausgabenrechnung Gesundheitspersonalrechnung 1 Gesundheitsschutz 2 Ambulante Einrichtungen 3 Stationäre und teilstationäre Einrichtungen 4 Rettungsdienste 5 Verwaltung 6 Sonstige Einrichtungen (einschließlich privater Haushalte) 7 Ausland 8 Investitionen 6 Sonstige Einrichtungen (ohne private Haushalte) 7 Vorleistungseinrichtungen Insgesamt bilden die weitgehend identischen ersten sechs Einrichtungsarten das Gesundheitswesen i.e.s. ab. Die Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens als siebte Einrichtungsart der GPR müssen getrennt von den anderen Einrichtungen betrachtet werden. In diesem Bereich werden Vorleistungen ausschließlich für das Gesundheitswesen produziert. 10 Die wichtigsten Datengrundlagen für die Gesundheitspersonalrechnung bilden die Krankenhausstatistik sowie die Pflegestatistik des Bundes und der Länder, die Ärztestatistik der Bundes- und Landes-(zahn-)ärztekammern, die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die sozialversicherungspflichtig und ausschließlich bzw. im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten sowie die Mitgliederstatistik der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Beschaffung der notwendigen Daten erfolgt entweder direkt über Anfragen an die betreffenden Datenlieferanten (z.b. StBa) oder über einen Abruf aus dem Internetangebot der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. 10) Vgl. ebenda. 10 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2014

15 Einleitung Einrichtungen des Gesundheitswesens Auf 2-Steller-Ebene werden die Einrichtungen den jeweiligen 1-Stellern zugeordnet, wie in Abb. 2 dargestellt, so dass insgesamt 18 Einrichtungsarten in der GPR abgebildet werden können. Abb. 2 Einrichtungen des Gesundheitswesens - GPR 1-Steller-Ebene 2-Steller-Ebene 1 Gesundheitsschutz 1.1 Gesundheitsschutz 2 Ambulante Einrichtungen 2.1 Arztpraxen 2.2 Zahnarztpraxen 2.3 Praxen sonstiger medizinischer Berufe 2.4 Apotheken 2.5 Einzelhandel 2.6 Einrichtungen der ambulanten Pflege 2.7 Sonstige ambulante Einrichtungen 3 Stationäre und teilstationäre Einrichtungen 3.1 Krankenhäuser 3.2 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 3.3 Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen 4 Rettungsdienste 4.1 Rettungsdienste 5 Verwaltung 5.1 Verwaltung 6 Sonstige Einrichtungen 6.1 Sonstige Einrichtungen 7 Vorleistungseinrichtungen 7.1 Pharmazeutische Industrie 7.2 Medizintechnische und augenoptische Industrie 7.3 Großhandel und Handelsvermittlung 7.4 Medizinische und zahnmedizinische Laboratorien Die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes umfassen kommunale Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Einrichtungen der Länder mit Aufgaben wie Wasserschutz, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Kommunalhygiene und Umweltmedizin, Landesgesundheitsbehörden sowie Einrichtungen des Bundes wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin bzw. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zu den ambulanten Einrichtungen zählen die Praxen der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger medizinischer Berufe. Hinzu kommen die Apotheken und der Einzelhandel, welche die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen sowie Einrichtungen der ambulanten Pflege und sonstige ambulante Einrichtungen. Unter den Einrichtungen der stationären und teilstationären Gesundheitsversorgung werden Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege zusammengefasst. Rettungsdienste beinhalten die Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung. Sie können sowohl öffentlich als auch privat organisiert sein. Die Aufgabe des Rettungs- Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

16 Einleitung dienstes besteht in der Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten am Einsatzort, der Herstellung der Transportfähigkeit dieser Personen und der fachgerechten Betreuung mit besonders ausgestatteten Rettungsmitteln zur Beförderung in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung. Zu den Verwaltungseinrichtungen zählen die Einrichtungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie des medizinischen Dienstes der Krankenkassen und Gesundheitsministerien. In den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens werden Beschäftigte nachgewiesen, die einen Gesundheitsdienstberuf, ein Gesundheitshandwerk oder einen sonstigen Gesundheitsfachberuf ausüben und nicht in einer der definierten Einrichtungen des Gesundheitswesens beschäftigt sind. Den Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens gehören die pharmazeutische, die medizintechnische und die augenoptische Industrie, der Großhandel und die Handelsvermittlung sowie die medizinischen und zahnmedizinischen Laboratorien an. Sie produzieren Vorleistungen ausschließlich für das Gesundheitswesen. 11 Beschäftigte insgesamt (ib) Die in der GPR ausgewiesene Zahl der Beschäftigten basiert auf dem Stichtagsprinzip zum Jahresende. Sie umfassen alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, unabhängig davon, welchen Beruf sie ausüben. Unter Beschäftigten werden Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen auch mehrfach gezählt werden. Dies ist ein anderes Vorgehen als beispielsweise in der Erwerbstätigenrechnung. Hier wird der Erwerbstätige im Falle mehrerer Tätigkeiten nur einmal gezählt. Als Zuordnungskriterium bei der Erwerbstätigenrechnung dient die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Zu den Beschäftigten werden Selbstständige und ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmer gerechnet. Als Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiter, Angestellter, Beamter 12, Richter, Berufssoldat, Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistender 13, Auszubildender, Praktikant oder Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiter und ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte. 14 Um Beschäftigungsverhältnisse auszuweisen, werden in der GPR zusätzlich ausschließlich im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte berücksichtigt. Den Beschäftigten werden auch zugeordnet: Erkrankte, Urlauber und alle sonstigen vorübergehend Ab- 11) Vgl. ebd. S. 10 f. 12) Beamter in Deutschland ist, wer zur Bundesrepublik Deutschland, zu einem deutschen Bundesland oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. In der GPR auf Länderebene gibt es Beamte vor allem in den Einrichtungen des Gesundheitsschutzes, wie beispielsweise in Ministerien oder Landesbehörden oder in Krankenhäusern, wie z.b. Professoren in den Hochschulkliniken. Der überwiegende Teil der Einrichtungen des Gesundheitswesens beschäftigt aber keine Beamten. 13) Wegen der Aussetzung des Wehrdienstes zum 1. Juli 2011 wurden ab Oktober 2010 Zivildienstleistende nur noch auf eigenen Wunsch einberufen. Diese freiwillige Art der Einberufung war nur bis zum 1. Juli 2011 möglich, sodass auch bei freiwillig längerer Dienstverpflichtung die letzten Zivildienstverhältnisse am 31. Dezember 2011 endeten. Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Er soll die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise kompensieren, die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder engagieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, somit kann das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis gestellt werden. (Vgl. Abruf am ) 14) Vgl. Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder, Definition Arbeitnehmer. 12 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2014

17 Einleitung wesenden, Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist. Nicht zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen gezählt werden ehrenamtlich Tätige sowie Beschäftigte, die als Beauftragte aus anderen Bereichen in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind. Dies können z. B. Handwerker sein, die Reparaturen in einem Krankenhaus durchführen, deren Arbeitgeber aber ein Handwerksunternehmen ist. 15 Weibliche Beschäftigte (wb) Sofern die vorhandenen Datengrundlagen zu den einzelnen Einrichtungsarten eine Unterscheidung nach dem Geschlecht abbilden, werden diese zur Ermittlung der Anzahl weiblicher Beschäftigter herangezogen. Für wenige Unterpositionen ist dies auf Länderebene jedoch nicht der Fall, sodass die Zahl der weiblichen Beschäftigten lediglich anhand der Bundesverhältnisse ermittelt werden kann. Der Anteil weiblicher Beschäftigter an den Beschäftigungsverhältnissen insgesamt im Bundesdurchschnitt wird dabei auf die Länderebene übertragen. Vollzeitäquivalente (VZÄ) In der GPR werden neben den Beschäftigten insgesamt auch die Vollzeitäquivalente ausgewiesen. VZÄ geben die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. Ein VZÄ entspricht dabei einem Vollzeitbeschäftigten. Bei der Berechnung der VZÄ im Gesundheitswesen werden im StBa die aus dem Mikrozensus gewonnenen Informationen über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Vollzeit-, Teilzeit- bzw. geringfügig entlohnten Beschäftigten zugrunde gelegt. Länderspezifische Berechnungen zu den VZÄ sind aufgrund des Fehlens regional differenzierter Daten bei einer Vielzahl von Einrichtungsarten noch nicht möglich. Hier bedarf es weiterer Recherchen. Aus diesem Grund werden die VZÄ auf Länderebene in den betreffenden Einrichtungen lediglich anhand der Bundesverhältnisse ermittelt. Die Relation zwischen den VZÄ und der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse insgesamt im Bundesdurchschnitt wird dabei auf die Länderebene übertragen. Die Krankenhaus- und Pflegestatistik sowie die Personalstandsstatistik für den öffentlichen Dienst weisen zusätzlich zu den Beschäftigtenzahlen auch länderspezifische VZÄ aus. In diesen Fällen können die Angaben direkt übernommen werden. 16 Aufgrund der umfassenden Revision der GPR des Bundes können für die GPR der Länder die Angaben zu den VZÄ erst ab dem Berechnungsstand 2015 wieder ausgewiesen werden. 15) Vgl. Statistisches Bundesamt (2013): Gesundheit: Personal. S ) Vgl. ebd. Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

18 Einleitung Entscheidungsalgorithmus zum methodischen Vorgehen In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Datenquellen zur Ermittlung des Gesundheitspersonals wird methodisch wie folgt vorgegangen (vgl. Abb. 3): Sind länderspezifische Informationen vorhanden, werden diese, wie bspw. die Beschäftigten in den Krankenhäusern und in den ambulanten sowie stationären Pflegeeinrichtungen, direkt in die GPR der Länder übernommen. Sind dagegen nur länderspezifische Sekundärinformationen vorhanden, werden diese zur Ermittlung des Gesundheitspersonals in der gesuchten Einrichtungsart herangezogen. Als Beispiel sind hier die von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Informationen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) und den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten (ageb) bzw. im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten (ngeb) ausgewählter Wirtschaftszweige (nach WZ 2008) zu nennen. Dabei werden die länderspezifischen Informationen der jeweils zugrunde gelegten Wirtschaftszweige eines Bundeslandes zum Bundeswert ins Verhältnis gesetzt und auf die in der GPR-Dtl. für die Einrichtungsart ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse übertragen. Fehlen länderspezifische Primär- oder Sekundärinformationen gänzlich, wird das Gesundheitspersonal der Länder durch eine Disaggregation der Bundeswerte anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung ermittelt. Abb. 3 Entscheidungsalgorithmus zum methodischen Vorgehen - GPR Sind konkrete länderspezifische Informationen vorhanden? Nein Ja Sind länderspezifische Sekundärinformationen vorhanden? Ja Nein Direkte Einarbeitung in die GPR Nutzung dieser Information zur länderspezifischen Berechnung Disaggregation der Bundeswerte anhand des Bevölkerungsanteils z.b. Krankenhausstatistik, Pflegestatistik (amtliche Statistik) Hier wird z.b. die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit eines entsprechenden Wirtschaftszweiges genutzt. z.b. zur Ermittlung der Beschäftigungsverhältnisse in den sonstigen Einrichtungen anhand des Anteils an der Gesambevölkerung 14 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2014

19 Einleitung Methodische und organisatorische Hinweise Die Bestandteile der einrichtungsbezogenen Dokumentation zur GPR eine Verfahrensbeschreibung, ein Qualitätsbericht sowie eine Übersicht zu Metadaten sind als selbstständige Dokumente mit eigenständigem Informationsgehalt konzipiert. Deshalb können sich Inhalte wiederholen. 1) Verfahrensbeschreibung Die Verfahrensbeschreibung informiert, wie das Gesundheitspersonal der entsprechenden Einrichtungsart ermittelt wird und wird für jede Einrichtungsart individuell erstellt. Die Informationen werden standardisiert in vier Teilen angeboten. Die Beschreibung der angewandten Methode erfolgt im ersten Teil. Berechnungsformeln zur Ermittlung der Beschäftigten, die in der Verfahrensbeschreibung hinterlegt sind, beziehen sich jeweils auf ein Jahr und ein Bundesland (BL). Auf entsprechende Indizes in den Formeln wurde aus Gründen der besseren Verständlichkeit verzichtet. Im zweiten Teil wird der Name einer Excel-Datei angegeben, welche die Grundlagen für die Ermittlung des Gesundheitspersonals der entsprechenden Einrichtung liefert. Im dritten Teil sind die zitierten Quellen bzw. verwendeten Datenquellen durchnummeriert hinterlegt. Alle Einrichtungsarten berücksichtigen die Bundeseckwerte laut GPR-Dtl. und die Bevölkerung am Jahresende. Diese Daten finden Verwendung im Rahmen der Disaggregation bzw. für Vergleichsrechnungen. 17 Das Datum der letzten Aktualisierung und die Ansprechpartner folgen im vierten Teil der Verfahrensbeschreibung. 2) Qualitätsbericht Auf der Grundlage der für die jeweilige Einrichtungsart erstellten Verfahrensbeschreibung wird die Qualität der einzelnen Schritte zur Erstellung des Ergebnisses bewertet. Dazu werden die in der Verfahrensbeschreibung verwendeten Berechnungsmethoden dargestellt und auf ihre Validität hin eingeschätzt. Es werden Defizite aufgezeigt und Lösungsansätze vorgestellt, deren Realisierung als zukünftiges Aufgabenfeld denkbar ist. Sind im Prozess der Qualitätseinschätzung Sachverhalte sichtbar geworden, die Änderungs- oder Handlungsbedarf hervorrufen, werden diese in der Rubrik Offene Fragen/Handlungsbedarf dokumentiert. Ergänzt wird die Qualitätseinschätzung durch das Quellenverzeichnis sowie die Angaben zur letzten Aktualisierung. In allen Einrichtungsarten werden die Bundeseckwerte laut GPR-Dtl. und die Bevölkerung am Jahresende einbezogen. 17 Letztere Daten werden vorrangig zur Qualitätseinschätzung genutzt. 3) Metadaten Die Gesundheitspersonalrechnung nach Einrichtungen stellt eine Zusammenstellung der verschiedensten statistischen Ergebnisse dar. Durch die Erstellung von einrichtungsbezogenen Metadaten ist es dem Nutzer möglich, die von ihm benötigten Informationen einzuholen. Es werden drei Informationsebenen bedient. Der erste Teil umfasst drei Textfelder zur Identifizierung der Einrichtungsart. Im zweiten Teil wird die Informationsgewinnung beschrieben. Alle Einrichtungsarten berücksichtigen die Bundeseckwerte laut GPR-Dtl. und die Bevölkerung am Jahresende. Diese Daten finden Verwendung im Rahmen der Disaggregation bzw. Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

20 Einleitung für Vergleichsrechnungen. 17 Der dritte Teil beinhaltet Informationen, die für die konkrete Nutzung der Daten notwendig sind. 17) Statistisches Bundesamt: Gesundheit: Personal - Fachserie 12. Reihe Wiesbaden. Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Bevölkerung am Jahresende bis 2010 Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 bzw. der Registerdaten vom 3. Oktober 1990, ab 2011 Vorläufiges Fortschreibungsergebnis auf Basis der endgültigen Ergebnisse des Zensus Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2014

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